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Datenschutz & Sicherheit

Asylbehörde gibt wieder deutlich mehr Daten an Geheimdienste und Polizei weiter


Migration und Asyl sind Themen, die zunehmend „versicherheitlicht“ sind. In anderen Worten: Statt humanitären oder sozialen Fragen bekommen im Umgang mit Geflüchteten vor allem Sicherheitsfragen Aufmerksamkeit. Datenbanken wie das europäische Fingerabdrucksystem EURODAC werden immer weiter entsprechend der Bedarfe von Polizeien und anderen ausgebaut. Die zentrale Aufgabe, Migration und Asylverfahren abzuwickeln, gerät dabei in den Hintergrund.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezeichnet sich seit einigen Jahren selbst als „wichtige Säule der deutschen Sicherheitsarchitektur“. Entsprechend eng ist auch die Zusammenarbeit des BAMF mit den Behörden, die sich klassischerweise Sicherheitsbehörden nennen: Polizeien und Geheimdienste. Diese Zusammenarbeit läuft nicht nur über gemeinsame Arbeitsgruppen oder Gremiensitzungen wie im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, sie zeigt sich auch in der Menge der Daten, die das BAMF an BKA, den Auslandsgeheimdienst BND und Bundesverfassungsschutz übermittelt.

4.224 Sicherheitshinweise für das BKA

So hat die Asylbehörde im Jahr 2025 fast doppelt so viele als sicherheitsrelevant vermutete Hinweise (4.224) an das BKA geschickt wie im Jahr zuvor (2.151). Die Zahl der Asylanträge hingegen ging im gleichen Zeitraum von 250.945 auf 168.548 signifikant zurück.

Auch die Übermittlungen an Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz stiegen in den letzten Jahren wieder an. An den Militärgeheimdienst MAD gibt es weiterhin kaum Datenübergaben. Insgesamt reichte das BAMF im Jahr 2025 knapp 8.000 Meldungen an die vier Sicherheitsbehörden weiter. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor.

Ein KI-System liefert Hinweise

Um die entsprechenden Hinweise zu erstellen und weiterzuleiten, gibt es im 9.800 Beschäftigte starken BAMF einen besonderen Arbeitsbereich, die Referatsgruppe „Sicherheit“ mit ihrem Referat 71B für die „Operative Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder“. Dort arbeitet fast die Hälfte (112) der Mitarbeitenden der gesamten Referatsgruppe, die derzeit 240 Menschen umfasst. Andere Referate in der Gruppe kümmern sich beispielsweise um Echtheitsprüfungen von Dokumenten oder um Radikalisierungsprävention.

Seit einigen Jahren bekommen die Mitarbeitenden des Referats 71B neben den Hinweisen von Entscheider:innen, die Asylverfahren prüfen, dabei technische Unterstützung. Ein Programm sucht automatisch nach sicherheitsrelevanten Hinweisen in den Protokollen zur Asylanhörung und markiert entsprechende Funde – ohne dass die Entscheider:innen erst aufmerksam werden müssen. Diese Eingaben werden dann von den Mitarbeitenden des Sicherheitsreferats überprüft und an die entsprechende Behörde weitergegeben, wenn sie den Mitarbeitenden relevant erscheinen.

Aus früheren parlamentarischen Anfragen ist bekannt, dass es zu Fehlmeldungsquoten des Systems keine Erfassung gibt. Auch, was relevant ist und was nicht, offenbart das BAMF nicht. Fest steht jedenfalls: Es geht nicht nur um die Asylsuchenden selbst, zu denen Sicherheitsmeldungen erstellt werden. Auch wenn die Befragten in ihrer Anhörung etwas zu Vorfällen sagen, bei denen sie Zeug:innen oder Opfer waren, kann das relevant sein.

Deutlich häufiger, als Daten vom BAMF an andere Behörden fließen, fragt die Asylbehörde selbst bei externen Stellen ab, ob es Sicherheitsbedenken zu einer asylsuchenden Person gibt. Verwaltet werden die Rückmeldungen von BND, Verfassungsschutz, MAD, BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt dabei vom Bundesverwaltungsamt, das dem BAMF mitteilt, ob es Sicherheitsbedenken oder sonstige Gründe für eine Asylablehnung zu einer Person gibt. Insgesamt 258.500 Mal gab es im Jahr 2025 eine solche Überprüfung. Das ist nur etwas weniger als die Zahl der Asylentscheidungen (310.930), die das BAMF im selben Jahr getroffen hat.

Verbindungsbeamte und Geheimdienstbefragungen

Daten sind nicht das Einzige, was das BAMF mit anderen Behörden tauscht. Auch Mitarbeitende der Behörde sitzen als Verbindungsbeamt:innen bei BKA (7) und Bundespolizei (7). Zwölf Mitglieder anderer Behörden sitzen dafür in Räumen des BAMF. Welche das sind, will die Bundesregierung nicht öffentlich beantworten.

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Eine weitere Form der Kooperation ist es, dass Mitarbeitende des Verfassungsschutzes direkt an Asylanhörungen teilnehmen können. Wie oft das geschieht, kann die Bundesregierung indes nicht sagen. Darüber würden keine Statistiken geführt. Auch wie oft der Bundesnachrichtendienst Geflüchtete befragt, werde nicht erfasst, heißt es in der Antwort an die Bundestagsabgeordnete.

Fragestellerin Clara Bünger kritisiert die Geheimdienstbefragungen. „Es ist besorgniserregend, wie eng das BAMF mit Geheimdiensten kooperiert. Im Asylverfahren sollte es eigentlich darum gehen, Fluchtgründe vorzutragen und zu bewerten – und nicht um Informationsbeschaffung für sogenannte Sicherheitsbehörden“, schreibt Bünger gegenüber netzpolitik.org. „Dabei besteht zudem die Gefahr, dass Geflüchtete unter Generalverdacht gestellt werden. Sie sind aber kein Sicherheitsrisiko, sondern Menschen, die Schutz suchen.“ Dass zu dem Ausmaß der Befragungen keine Statistiken geführt werden, findet sie problematisch. So bleibe das Ausmaß der Zusammenarbeit für Außenstehende unklar.

Kaum mehr „Interventionsfälle“

Bünger wünscht sich mehr Transparenz. Außerdem müsse die Bundesregierung „den Austausch von Daten über Asylsuchende zwischen dem BAMF mit Sicherheitsbehörden auf wenige Einzelfälle beschränken, in denen es tatsächlich einen begründeten Verdacht eines Sicherheitsrisikos gibt. Pauschal und flächendeckend Daten zu übermitteln, ist völlig unverhältnismäßig und greift tief in die Grundrechte von Geflüchteten ein.“

Im Gegensatz zur Teilnahme an den Befragungen werden jedoch jene Fälle erfasst, in denen ein Geheimdienst dem BAMF meldete, dass er Geflüchtete befragt hat. Denn wenn eine asylsuchende Person Kontakt zu einem deutschen Geheimdienst hatte, kann das ein Nachfluchtgrund sein – weil ihr aufgrund dessen in ihrem Herkunftsland Konsequenzen drohen. Doch mittlerweile, zeigt die Statistik, kommen derartige Fälle nur noch selten vor. Zwischen 2018 und 2025 gibt es insgesamt neun Fälle, in denen dem BAMF gemeldet wurde, dass es „nachrichtendienstlichen Kontakt eines Asylsuchenden mit dem BND und/oder dem BfV gegeben hat“.

Derartige „Interventionsfälle“ waren bis zum Jahr 2015 deutlich häufiger. Allein vom BND wurden von 2000 bis 2015 842 solcher Befragungen gemeldet. Der deutsche Auslandsgeheimdienst hatte mit der „Hauptstelle für Befragungswesen“ bis Mitte 2014 sogar eine eigene Tarnbehörde.



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Datenschutz & Sicherheit

Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor


Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.

Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?

Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.

In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.

Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.

Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?

Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?

Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.

Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.

Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:

Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.

Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).

In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.

Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.

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Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?

Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.

Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.

Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?

Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.

Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.

Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.

Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?

Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“

Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.

An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.

Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?

Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.

Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.

Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.

Was war der Arbeitsauftrag?

Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.

Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.

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Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?

Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?

Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.

Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.

Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.

Was passiert auf Ebene der EU?

Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.

Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.

Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?

Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.

Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.

Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.

Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.

Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.



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Datenschutz & Sicherheit

BSI warnt vor Auswirkungen von KI auf Cybersicherheit


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich mit den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf die IT-Sicherheitslage beschäftigt. Herausgekommen ist ein Papier, das die Lage zusammenfasst und Probleme benennt.

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Das BSI sieht eine grundlegende Änderung der Cybersicherheitslage. Insbesondere die Reaktionsgeschwindigkeit hat demnach stark zugenommen. Wo zuvor Kriminelle arbeitsteilig KI genutzt haben, etwa um überzeugendere Phishing-Mails zu verfassen, sind aktuelle KI-Systeme in der Lage, Schwachstellen in Software in kurzer Zeit nahezu autonom zu erkennen, zu analysieren und selbsttätig in Angriffe umzusetzen. Es könne Organisationen „mit einer erheblich steigenden Zahl neu entdeckter Schwachstellen, Exploits, Patches und Folgevorfällen“ konfrontieren, führt das BSI aus.

In der Diskussion stehen die Fähigkeiten aktueller KI-Modelle, Schwachstellen in großen Mengen in Quellcode zu erkennen und gleich passenden Exploit-Code zu liefern. Jedoch sei ein massiver Zuwachs an Fähigkeiten auch beim Reverse Engineering zu beobachten. Neben den Top-Modellen („Frontier-Modellen“) wie Claude Opus und GPT-5.5 spielten auch kleinere und günstigere LLMs eine Rolle in der IT-Sicherheit.

Die oberste IT-Sicherheitsbehörde Deutschlands sieht einen klaren Trend. Künstliche Intelligenz senke Aufwand, Zeitbedarf und Einstiegshürden für Cyberangriffe signifikant. Angreifer können mit geringem Aufwand und höherer Geschwindigkeit ihre Kampagnen skalieren und automatisieren. Die Abwehrseite bleibt an „Betriebsgrenzen“ gebunden, etwa in Bezug auf Testaufwand, Freigabeprozesse, Wartungsfenster, Abhängigkeiten von Herstellern sowie rechtliche und organisatorische Abstimmungen – und nicht zuletzt eingeschränkten Personalressourcen. Die Angriffsfläche müsse daher grundsätzlich reduziert werden, um trotz der genannten Einschränkungen mit der Bedrohungslage Schritt zu halten, erklärt das BSI.

Das zehnseitige PDF des BSI geht etwas mehr ins Detail. Die Reaktionsgeschwindigkeit müsse sich verbessern, insbesondere, da mehr Zero-Days und IT-Vorfälle zu beobachten sind. Konkrete Maßnahmen schlagen die Beamten ebenfalls ab Seite 4 vor – IT-Verantwortliche sollten sich das Dokument einmal zu Gemüte führen und prüfen, ob sie noch blinde Flecken haben. Unter anderem verweist die Behörde auf den IT-Grundschutz und den Best-Practices zu Produkten. Ein Wandel in der Bewertung ist ebenfalls nötig. Das BSI rät, bei nachträglich gepatchten Zero-Day-Lücken davon auszugehen, dass diese zuvor bereits missbraucht wurden. Zudem ist KI nicht nur als Werkzeug für Täter eine Gefahr, sondern kann auch selbst als Einfallstor dienen.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

„Passwort“ Folge 60: Sinn und Unsinn von CVSS, SSVC, EPSS und Co


Sicherheitslücken sollte man beheben – besonders gravierende Sicherheitslücken sollte man besonders schnell beheben. An sich eine Selbstverständlichkeit, aber woher weiß man, welche Lücken man sich besonders dringend ansehen muss? CVE-Nummern eignen sich dafür nicht, sie dienen lediglich der eindeutigen Identifizierung von Lücken. Aber um diese Nummern herum hat sich eine Vielzahl an Bewertungssystemen, Zusatzmetriken und Entscheidungsbäumen gebildet, die selbst Fachleute regelmäßig ins Grübeln bringt. In Folge 60 nimmt sich der Podcast eine ganze Episode Zeit für diverse verbreitete Sicherheits-Kennzahlen.

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Als roter Faden dient eine konkrete, recht kritische Sicherheitslücke der jüngeren Vergangenheit: CVE-2026-41940. Anhand dieses Beispiels (und ein paar anderer Anekdoten) arbeiten sich die Hosts durch die verschiedenen Bewertungssysteme, angefangen bei CVSS, dem Common Vulnerability Scoring System: Christopher erklärt, was diese Scores in Version 3.1 und 4.0 jeweils abbilden – und was eben nicht. Denn zumindest der Base-Score von CVSS beschreibt die theoretische Gefährlichkeit einer Lücke auf einem System ohne jegliche Schutzmaßnahmen. Mit dem tatsächlichen Risiko in einer konkreten Umgebung und zu einem konkreten Zeitpunkt hat das oft wenig zu tun.

Daher versuchen optionale Erweiterungen von CVSS, solche veränderlichen Faktoren zu erfassen. Noch weiter gehen die ebenfalls im Podcast thematisierte Stakeholder-Specific Vulnerability Categorization (SSVC) und EPSS, das Exploit Prediction Scoring System. Letzteres soll die Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Ausnutzung einer Lücke berechnen. Auch die Common Weakness Enumeration (CWE) und die Common Platform Enumeration (CPE) kommen, einschließlich ihrer Probleme, zur Sprache.

Grundsätzlich erläutern die Hosts, warum es oft schwierig bis unmöglich ist, Sicherheitslücken unstrittig Schweregrade zuzuweisen. Unter anderem am Beispiel des berüchtigten „Scope“-Parameters in CVSS 3.1 illustriert Sylvester, dass die Bewertung mitunter zum Münzwurf verkommt. Am Ende steht die Frage, was all diese Kennzahlen letztlich nützen, und ob es nicht ein Irrweg ist, immer noch mehr Kennzahlen aus noch mehr Parametern zu errechnen. Einig sind sich die Hosts, dass Scores bei der Triage helfen mögen, aber keine der Metriken die Frage beantwortet, ob und wie schwer eine Lücke die eigene Organisation betrifft.

Die neue Folge von „Passwort – der Podcast von heise security“ steht seit Mittwoch auf den üblichen Podcast-Plattformen bereit.

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(syt)



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