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Künstliche Intelligenz

Börsenwert: Nvidia ist wertvollstes Unternehmen, SAP sackt ab


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Trotz der anhaltend schwierigen politischen und konjunkturellen Lage: Die wertvollsten Unternehmen der Welt haben im Laufe des vergangenen Jahres massiv an Wert gewonnen. Der Börsenwert der 100 teuersten Konzerne stieg binnen eines Jahres um 23 Prozent beziehungsweise zehn Billionen US-Dollar und kletterte auf den neuen Rekordwert von 54,4 Billionen US-Dollar (Stichtag 31.12.2025). Zu diesem Resultat gelangt die halbjährlich von der Beratungsgesellschaft EY durchgeführte Analyse zur Marktkapitalisierung der weltweit kostspieligsten Konzerne.

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„Das Jahr 2025 stand an den Weltbörsen ganz im Zeichen der Künstlichen Intelligenz“, kommentierte EYs Deutschlandchef Henrik Ahlers die Ergebnisse der jüngsten Auswertung. Die Euphorie rund um neue KI-Anwendungen und -Geschäftsmodelle habe weltweit für kräftige Kursgewinne gesorgt. Von diesen profitierten vornehmlich Unternehmen in den USA und Asien. Unter den acht Konzernen mit den größten Wertzuwächsen in den Top 100 befänden sich ausschließlich Tech-Giganten aus diesen beiden Regionen. „Europa hingegen spielt im aktuellen KI-Rennen nur eine Nebenrolle – einmal mehr droht der Anschluss bei einer Schlüsseltechnologie verloren zu gehen“, warnt der Berater.

Infolge der KI-Welle verfestigte sich die Dominanz der Tech-Branche im Allgemeinen und der US-Konzerne im Speziellen. So stieg die Zahl der Technologieunternehmen unter den Top 100 im vergangenen Jahr von 24 auf 27. Ihr Gesamtwert legte um 34 Prozent zu. Klarer Spitzenreiter waren die USA, wo 20 der 27 Tech-Konzerne ihren Sitz haben. Fünf stammen aus Asien, gerade einmal zwei sind in Europa beheimatet.

Das wertvollste Unternehmen der Welt war zum Jahresende Nvidia, dessen Marktkapitalisierung im Jahresverlauf um 38 Prozent auf 4,5 Billionen US-Dollar stieg. Der Chip-Hersteller, der zwischenzeitlich sogar über fünf Billionen US-Dollar wert war, konnte sich in puncto Marktkapitalisierung um beachtliche 500 Milliarden US-Dollar von dem vorjährigen Spitzenreiter Apple (Wert: 4 Billionen US-Dollar) absetzen. Der kalifornische iPhone-Konzern, der über Jahre das Ranking der wertvollsten Unternehmen dominierte, verlor angesichts der undeutlichen KI-Strategie in den Augen der Börsianer an Strahlkraft.

Alphabet surfte indes auf der KI-Welle und verbesserte den Börsenwert im Jahresvergleich um fast 1,5 Billionen Dollar auf 3,8 Billionen US-Dollar. Googles Mutterholding überholte damit Microsoft, dessen Bewertung um 460 Millionen US-Dollar auf 3,6 Billionen US-Dollar anstieg. Auf den Plätzen fünf, sechs und sieben werden Amazon (2,5 Billionen US-Dollar, plus 7 Prozent), Meta (1,7 Billionen US-Dollar, plus 12,5 Prozent) und Broadcom (1,6 Billionen US-Dollar, plus 51 Prozent) gelistet. Erst auf Rang acht folgt mit der Saudi Arabian Oil Company (1,5 Billionen US-Dollar, minus 15 Prozent) das erste Unternehmen außerhalb der USA.

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Wertvollster europäischer Konzern im aktuellen Ranking wurde die ASML Holding auf Platz 24 mit fast 419 Milliarden US-Dollar Börsenwert. Der niederländische Hersteller von Lithographiesysteme für Halbleiterproduktion ließ damit das wertvollste deutsche Unternehmen – SAP – um 21 Plätze hinter sich. Die Softwareschmiede aus Walldorf konnte im Jahresvergleich nicht an Wert gewinnen und wurde in Folge mit der Bewertung von 285 Milliarden US-Dollar in der Liste um dreizehn Plätze auf Rang 45 nach hinten gereicht. Den zur Jahresmitte erreichten Rang (27) und Wert (354 Milliarden US-Dollar) konnte SAP jedenfalls nicht halten.

Ansonsten sind aus Deutschland nur Siemens (Rang 73, 218 Milliarden US-Dollar) und die Allianz (Rang 98, 174 Milliarden US-Dollar) unter den Top 100 vertreten. Im Unterschied zur Tochterfirma T-Mobile US (Rang 72, 227 Milliarden US-Dollar) verlor die Deutsche Telekom (Rang: 123, 154 Milliarden US-Dollar) ihren Top-100-Listenplatz.

Dass Europa und Deutschland in Sachen Börse weiterhin nur die Zuschauerrolle bleibt, zeigen zwei weitere Zahlen der aktuellen EY-Analyse. Von der gesamten Marktkapitalisierung der 100 wertvollsten Unternehmen der Welt entfallen 76 Prozent beziehungsweise 41,5 Billionen Dollar auf nordamerikanische Unternehmen, 15 Prozent (8 Milliarden Dollar) auf asiatische Unternehmen und acht Prozent (4,4 Billionen Dollar) auf europäische Unternehmen. Top-100-Spitzenreiter Nvidia war Ende 2025 allein fast doppelt so viel wert wie alle DAX-40-Unternehmen zusammen, deren kumulierter Börsenwert bei 2,5 Billionen Dollar lag.


(axk)



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Künstliche Intelligenz

ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung


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In einem Beschluss vom 15. Dezember hat das Verwaltungsgericht Hamburg klargestellt, dass der Einsatz von KI-Instrumenten wie ChatGPT, Gemini oder Claude bei unbenannten Hausarbeiten und Leistungsnachweisen als Täuschungsversuch gewertet werden kann (Az.: 2 E 8786/25). Die Richter wiesen damit den Eilantrag eines Neuntklässlers ab, der gegen die Bewertung eines Lesetagebuchs mit der Note 6 geklagt hatte.

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In dem Fall sollte der Schüler eines Hamburger Gymnasiums im Fach Englisch eine Zusammenfassung eines im Englischunterricht gelesenen Buchs verfassen. Die Aufgabe durfte teils zu Hause erfüllt werden. Nach der Abgabe fiel der Fachlehrerin aber eine Diskrepanz auf: Während das Lesetagebuch eine außergewöhnlich gute Grammatik und Ausdrucksweise aufwies, lieferte der Schüler in einer unter Aufsicht geschriebenen Klassenarbeit zum selben Thema nur eine ausreichende Leistung ab.

Auf Nachfrage räumte der Betroffene dem Beschluss zufolge ein, ChatGPT zum Erstellen des „Reading Log“ genutzt zu haben. Die Schule bewertete die Arbeit daraufhin als Täuschungsversuch mit „ungenügend“. Der Vater des Jungen wehrte sich gerichtlich dagegen. Er brachte etwa vor, dass es keine klaren, schriftlich fixierten Regeln zur KI-Nutzung an der Lehranstalt gegeben habe.

Das Verwaltungsgericht folgte dem aber nicht. Die 2. Kammer unterstreicht, dass für schulische Leistungen grundsätzlich das Gebot der Eigenständigkeit gelte. Wer ein Hilfsmittel nutze, das diese Vorgabe maßgeblich beeinflusse, müsse sich dies vorab genehmigen lassen. Da ChatGPT zentrale Prüfungsaspekte wie Satzbau, Wortwahl und Grammatik übernehme, sei der Einsatz mit der Hilfe eines Dritten oder dem Abschreiben vergleichbar.

Die Richter stellten zugleich klar, dass ein Täuschungsversuch auch dann vorliegt, wenn kein explizites KI-Verbot ausgesprochen wurde. Die Anweisung, die Aufgabe mit eigenen Worten zu bearbeiten („use your own words“), reiche aus, um die Verwendung generativer KI auszuschließen. Für eine bewusste Täuschungshandlung genüge zudem der „bedingte Vorsatz“. Der Schüler musste es also lediglich für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, dass sein Handeln unzulässig war.

Die Kammer hebt hervor: „In der achten Klasse darf zudem davon ausgegangen werden, dass auch vehement vorgetragene Auffassungen der Eltern – hier zur angeblich ‚rechtskonformen‘ Nutzung künstlicher Intelligenz in schulischen Prüfungen – kritisch hinterfragt und nicht ohne Rückfrage bei den Lehrkräften oder anderer Quellen für richtig gehalten werden.“

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Der Beschluss dürfte weitreichende Folgen für Schulen und Universitäten haben. Lehrkräfte, die bei auffälligen Leistungssteigerungen die Zuhilfenahme eines KI-Systems wittern und einschreiten, können sich damit weitgehend auf der sicheren Seite fühlen. Die Beweislast liegt zwar bei der Schule. Ein Geständnis nach Konfrontation mit einem begründeten Verdacht stellt aber eine ausreichende Grundlage für Sanktionen dar. Schüler und Eltern sollten sich bewusst machen, dass im Zweifel jede Form der KI-Unterstützung anzeige- und genehmigungspflichtig ist, sofern es um einen Teil der bewerteten Leistung geht. Das gilt etwa auch, wenn ein KI-System „bloß“ Formulierungen verbessern helfen soll.


(nen)



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Fitnessarmbänder ohne Display | c’t uplink


Das Fitnessarmband Whoop erlebt seit Jahren einen regelrechten Hype. Es trackt Körperdaten und generiert daraus detaillierte Auswertungen über die eigene Fitness und gibt Hilfestellung, wie man die Leistung verbessern kann. Neben ambitionierten Sportlern nutzen es mittlerweile auch Menschen, die einfach nur gesünder leben wollen. Viele davon bevorzugen darüber hinaus den Tragekomfort des Stoffbandes und das dezente Aussehen des Trackers. Die Kehrseite: Das Whoop ist kein Schnäppchen. Im kleinsten Abo werden pro Jahr mindestens 199 Euro fällig, das Rundum-Paket kostet 399 Euro.

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Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

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Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Das ruft die Konkurrenz auf den Plan. Amazfit und Polar haben mittlerweile mit dem Helio Strap für 100 Euro beziehungsweise dem Loop für 180 Euro ebenfalls Fitness-Tracker ohne Display herausgebracht. Sie zeichnen ebenfalls alle wichtigen Körperdaten auf und liefern in ihren Apps ganz ohne Abo verschiedene Auswertungen. In der heutigen Ausgabe von c’t uplink sprechen wir darüber, ob Amazfit und Polar mit einer einmaligen Anschaffung genauso tiefe und detaillierte Einblicke bieten, welche Empfehlungen sie abgeben und ob sie als günstige Alternative taugen.

Zu Gast im Studio: Nico Jurran
Host: Stefan Porteck
Produktion: Tobias Reimer

► Unsere Test der Fitnessarmbänder lesen Sie bei heise+

► sowie in c’t 25/2025

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

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(spo)





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TB5-Zubehör: Kabel mit zwei Metern, Dock im Mac-mini-Design


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Satechi und Other World Computing (OWC) haben frisches Thunderbolt-5-Zubehör im Angebot, das sich für MacBook Pro (ab M4 Pro), Mac mini (ab M4 Pro) und Mac Studio (M4 Max / M3 Ultra) eignet. OWC liefert ein neues, besonders langes Kabel und Satechi ein Dock in einem besonderen Look.

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Die schlicht Thunderbolt 5 (USB-C) Cable genannte Strippe von OWC ist nun auch in einer Länge von zwei Metern erhältlich – nach Varianten mit 30 cm, 80 cm und einem Meter. Das Kabel enthält die notwendige aktive Verstärkung, um sowohl Strom (maximal 240 Watt) als auch Daten (bis zu 120 Gb/s bei TB5 in einer Richtung, 80 Gb/s bidirektional) zu übermitteln.

Das Kabel gibt es nur in schwarzer Farbe, als Preis wurden knapp 80 US-Dollar genannt (ohne Sales-Tax). Die Auslieferung beginnt in einem Monat in den Vereinigten Staaten, wann Europa dran ist, ist bisher ebenso unklar wie der Euro-Preis. OWC lässt sich aber üblicherweise bei der Internationalisierung nicht viel Zeit. Zum Vergleich: Apple bietet sein eigenes TB5-Kabel („Pro Cable“) nur mit maximal einem Meter an – für 80 Euro.

Das Thunderbolt 5 CubeDock sieht von weitem aus wie ein Mac mini, ahmt dessen Formfaktor nach. Das Gerät kommt Ende März für 400 US-Dollar (ohne Sales-Tax, Euro-Preis: unbekannt) in den Handel und kombiniert diverse Anschlüsse auf der Vorder- und Rückseite mit einem Einschub für eine NVMe-M.2-SSD (2230/2242/2260/2280) auf der Unterseite. So lassen sich bis zu 8 TByte extern anbinden, mit einem Durchsatz von theoretisch bis zu 6000 MByte pro Sekunde.

Sonst sind drei TB5-Downstream-Ports für verschiedene Display-Konfigurationen, zusätzliche USB-C- und USB-A-Strom- und Datenports, SD/microSD-Leser, 2,5G-Ethernet sowie 3,5 mm Audio (Input/Output) dabei. Aktuell sind drei Displays unter macOS aber (noch) nicht möglich – ob Apple dies ändert, bleibt unklar. Ein Netzteil (180 Watt) ist leider – wie bei solchen Docks üblich – notwendig. Darüber lässt sich dann mit bis zu 140 Watt aufladen, etwa ein MacBook Pro.

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(bsc)



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