Künstliche Intelligenz
Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung
In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).
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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.
Justiz will Lücke nicht schließen
Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.
Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.
Bundesrat fordert Reform gegen „Union-Busting“
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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.
Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.
(mho)
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Vom Tag in die Nacht gleiten: Click Boom Flash # 58 „Zeitraffer-Fotografie“
Zeitraffer bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Fotografie und Film. Sie zeigen langsame Abläufe beschleunigt, ohne dabei hektisch zu wirken – wie ein Foto, das lebendig wird. Gunther Wegner vergleicht das mit den bewegten Bildern an den Wänden in der Harry-Potter-Reihe. Vor rund 15 Jahren begann der Fotograf, aus Einzelfotos Filme zu bauen, weil damalige Videokameras die Qualität seiner Spiegelreflexkamera nicht erreichten. Daraus entstand eine Leidenschaft, die ihn bis heute antreibt.
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Dieses Gespräch und weitere Interviews mit Persönlichkeiten aus der Fotowelt hören Sie in unserem Foto-Podcast Click Boom Flash. Jeden zweiten Sonntag neu und auf allen gängigen Podcast-Plattformen.
Der heilige Gral
Die größte Herausforderung in der Zeitraffer-Fotografie ist der nahtlose Übergang vom Tag in die Nacht, an dem selbst große Produktionsfirmen wie die BBC lange scheiterten. Wegner löste das Problem, indem er die Software LRTimelapse entwickelte, die Belichtungssprünge auf Raw-Ebene automatisch ausgleicht. Flackernde Bilder durch klemmende Blendenlamellen, staubige Laptops in der afrikanischen Hitze, drei Kameras gleichzeitig nachregeln – seine Projekte lesen sich wie Abenteuerberichte. Heute nutzen Naturdokumentationen, Baustellenfirmen und sogar die NASA sein Werkzeug.
Einstieg leicht gemacht
Wer selbst loslegen will, braucht laut Wegner nur eine Systemkamera mit Intervallfunktion und ein stabiles Stativ. Tagsüber im A-Modus starten, alle paar Sekunden auslösen lassen – schon entsteht der erste eigene Zeitraffer. Für Fortgeschrittene kommen Slider hinzu, die der Kamera eine sanfte Fahrt verleihen und dem Bild echte Tiefe geben.
Warum ein Cellist der Berliner Philharmoniker ihm mitten in der Corona-Zeit Gänsehaut bescherte, was Baustellenzeitraffer mit Wolkenkratzern zu tun haben und wie man eine Tulpe wirklich zum Aufblühen bringt, erzählt Gunther Wegner in der aktuellen Folge.
Jeden zweiten Sonntag um 9 Uhr erscheint eine neue Folge von Click Boom Flash, dem Podcast des Magazins c’t Fotografie. Sie finden ihn in allen großen Podcast-Verzeichnissen. Hören Sie jetzt rein, mit Apple Podcasts, Spotify, Amazon Music oder als in der Podcast-App Ihrer Wahl.
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(hoh)
Künstliche Intelligenz
Abschaltungen in Moskau: Mit Telefonzellen aus dem Funkloch?
Nach zunehmenden Netzabschaltungen in Russland kursiert im Parlament der Vorschlag, wieder Telefonzellen aufzustellen. Die Wiederbelebung von Telefonzellen, nun mit Internetzugang, sei dringlich geworden, sagte der Duma-Abgeordnete der Kremlpartei Einiges Russland, Igor Antropenko, der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass zufolge. „Das ermöglicht es Bürgern, sogar in der Zeit von Abschaltungen Verbindung zu halten und gewährleistet ein gebührendes Niveau an Sicherheit.“
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Seit Tagen klagen Menschen in Russland über massive Internetprobleme, die Moskau zum Funkloch machen und den Alltag behindern. An den Kassen muss teilweise wieder bar bezahlt werden, Apps für etwa Fitnesszentren, Banken, Kurierdienste oder Taxis funktionieren nicht. Auch andere Städte und teilweise ganze Regionen des Landes gehen immer häufiger offline. Kremlsprecher Dmitri Peskow sagte vor wenigen Tagen, dass die Abschaltungen nötig seien wegen ukrainischer Angriffe und so lange anhalten würden wie nötig.
Moskau baut Kontrolle und Zensur im Netz vor allem seit Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine vor mehr als vier Jahren zunehmend aus. Mehrere Messengerdienste wie WhatsApp und zahlreiche Websites sind blockiert und lassen sich ohne ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) – wogegen Moskau auch immer stärker vorgeht – nicht öffnen. Inzwischen drohen sogar Strafen für die reine Suche nach Informationen, die Behörden als „extremistisch“ eingestuft haben. Als „extremistisch“ gebrandmarkt sind vor allem Internetressourcen, die den Machtapparat kritisieren, wie der Anti-Korruptions-Fonds des in Haft gestorbenen Kremlgegners Alexej Nawalny.
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(fds)
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FBI sucht Opfer infizierter Steam-Spiele für eigene Ermittlungen
Die US-amerikanische Bundespolizei hat Ermittlungen gegen Personen aufgenommen, die auf Steam Malware-infizierte Spiele angeboten haben. Damit könnten sensible Daten von den Systemen der Nutzer entwendet worden sein. Das FBI sucht deshalb jetzt nach Opfern, die eines oder mehrere solche Games von Valves Spiele-Plattform heruntergeladen und gespielt haben, um Informationen zu sammeln. Nutzer werden aufgerufen, ein entsprechendes Formular auszufüllen, um die Ermittlungen zu unterstützen.
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Die Ermittler haben bislang diese mit Malware verseuchten Steam-Spiele identifiziert: „BlockBlasters“, „Chemia“, „Dashverse/DashFPS“, „Lampy“, „Lunara“, „PirateFi“ und „Tokenova“. Mit diesen Games hätten die Angreifer Nutzer in der Zeit von Mai 2024 bis Januar 2026 attackiert, aber von diesen Games sind derzeit immer noch Lampy und Lunara bei Steam zu finden. Andere offenbar infizierte Spiele wie PirateFi hat Valve bereits entfernt. Das war im Februar 2025.
Steam-Ermittlungen per FBI-Formular
Nun sucht die US-Bundespolizei nach Hintergrundinformationen für eigene Ermittlungen und stellt dafür ein umfangreiches Formular bereit. Nutzer der genannten Spiele werden gebeten, dieses auszufüllen. Die Angaben sind freiwillig, und das FBI verspricht, die Identitäten vertraulich zu behandeln. Doch Opfer könnten „unter Umständen Anspruch auf bestimmte Leistungen und Entschädigungen“ haben.
Allerdings werden teils private Daten abgefragt. Neben obligatorischen Angaben wie Name und Adresse wird auch die mit dem Steam-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse gefordert. Weitere Informationen sind zwar freiwillig, aber das FBI würde bei eventuellem Verlust von Kryptowährung auch gern die Wallet-Adresse des Opfers erfahren. Sollte das Bankkonto aufgrund der Malware-infizierten Spiele geleert worden sein, fragt die US-Bundespolizei auch Bankinformationen ab.
Wichtiger für die Ermittlung von Verdächtigen ist hingegen, ob den Nutzern diese Games online empfohlen wurden, etwa per Messenger oder in sozialen Netzwerken. Hier fragt das FBI explizit nach Nutzernamen der möglichen Angreifer und Screenshots sowie Protokollen der Kommunikation, sollten diese vorliegen. Ein Upload dieser Daten per Formular ist zwar nicht möglich, aber die US-Bundespolizei behält sich eventuelle Rückfragen vor. Wer entsprechende Unterlagen hat, dürfte nach dem Ausfüllen des Formulars deshalb vom FBI kontaktiert werden.
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(fds)
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