Künstliche Intelligenz
CNN verklagt KI-Suchmaschine Perplexity wegen Urheberrechtsverletzung
Der US-Nachrichtensender CNN verklagt das auf KI spezialisierte Suchmaschinenunternehmen Perplexity. Das geht aus einer Klageschrift (Az. 1:26-cv-04427) hervor, die der Sender am Donnerstag bei einem Bundesgericht in New York eingereicht hat. CNN wirft dem Tech-Unternehmen vor, mehr als 17.000 Artikel, Videos und Bilder unerlaubt abgegriffen und für eigene Chatbot-Antworten aufbereitet zu haben.
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Die KI-Suchmaschine präsentiere den Nutzern dabei oft „identische oder im Wesentlichen ähnliche“ Inhalte direkt in den Suchergebnissen, anstatt auf die Originalquelle zu verweisen. Erschwerend komme hinzu, dass Perplexity dabei technische Schutzmaßnahmen gegen Webcrawler umgangen oder ignoriert haben soll.
Ein CNN-Sprecher erklärte in einer Mitteilung des Senders, Perplexity dürfe nicht von den Unternehmen stehlen, die die Originalinhalte erschaffen: „Die Öffentlichkeit verlässt sich auf qualitativ hochwertigen von Menschen gemachten Nachrichtenjournalismus, […] der oft gefährlich und teuer zu produzieren ist.“ Jesse Dwyer, Kommunikationschef von Perplexity, wies die Vorwürfe mit dem Hinweis zurück, man könne Fakten nicht urheberrechtlich schützen.
Gescheiterte Verhandlungen
Laut der Klageschrift scheiterten im vergangenen Jahr Verhandlungen über eine Lizenzvereinbarung zwischen beiden Parteien. Perplexity wusste demnach, dass es nicht auf die Inhalte des Senders zugreifen dürfe. Mit einigen anderen Nachrichtenanbietern hat das Unternehmen hingegen bereits erfolgreich Vereinbarungen geschlossen, darunter das Magazin TIME, die Zeitung Le Monde oder Der Spiegel.
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CNN ist nach bisherigem Kenntnisstand der erste Fernsehsender, der nach erfolglosen Verhandlungen Klage eingereicht hat. Neben ihm befinden sich aber bereits andere Medienunternehmen, etwa die New York Times, News Corp (über ihre Tochterunternehmen Dow Jones und NYP Holdings) und die Chicago Tribune, im Rechtsstreit mit Perplexity.
(egia)
Künstliche Intelligenz
Warum Firmen AI Coding Tools noch nicht einführen
KI-Tools wie ChatGPT, GitHub Copilot oder Claude Code sind in vielen Entwicklerteams bereits Alltag; die Softwareentwicklung zählt zu den Bereichen mit der höchsten KI-Adaption. Gleichzeitig haben zahlreiche Unternehmen den Einsatz solcher Werkzeuge noch nicht offiziell freigegeben – meist aus nachvollziehbaren Gründen rund um Vertraulichkeit, Datenschutz, Security und Compliance. Dieser Artikel ordnet die typischen Bedenken, bewertet sie nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung und zeigt einen pragmatischen Umgang samt Gegenmaßnahmen. Die Grundidee: Eine kontrollierte Einführung mit klaren Leitplanken schafft Sicherheit. Zum Schluss folgen konkrete Empfehlungen für drei Rollen: KI-Enthusiasten, Gatekeeper und Entscheider.
Künstliche Intelligenz
Software-Update Ursache von IT-Problemen der Berliner Justiz
Nach einem Totalausfall am Montag sind die Straf- und Zivilgerichte inzwischen wieder arbeitsfähig. Vereinzelt gebe es noch Probleme bei der Anmeldung und die Geschwindigkeit sei verringert, sagte ein Sprecher der Kammergerichte. „Das Gros der Beschäftigten kann aber wieder arbeiten.“
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Von der Senatsjustizverwaltung hieß es am Mittag: „In Einzelfällen kann es aufgrund einer vorübergehend höheren Systemauslastung noch zu Performanceeinschränkungen kommen.“ Aus den Gerichten war am Morgen noch zu hören, nur vereinzelt könnten sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Systeme einwählen und E-Mails verschicken.
Die IT-Probleme führten seit Montagmorgen zu großen Einschränkungen bei der Berliner Justiz. Betroffen waren alle Amtsgerichte, das Kriminalgericht in Moabit, die beiden Landgerichte und das Kammergericht. Wegen der Einschränkungen wurden alle Beschäftigten am Montagmittag nach Hause geschickt, wie der Sprecher des Kammergerichts sagte.
System zurückgesetzt
Nach Angaben des landeseigenen IT-Dienstleisters (ITDZ), von dem die Server betrieben werden, wurde ein Software-Update als Ursache der Störung identifiziert. „Das Update wurde in der vergangenen Woche durchgeführt. Bereits in den letzten Tagen gab es einzelne, vorübergehende Einschränkungen“, teilte eine Sprecherin des ITDZ mit.
„Durch die Rücknahme des Updates in der vergangenen Nacht konnten die Anmeldeprobleme behoben werden“, hieß es von der Justizverwaltung. In der Praxis führt dies unter anderem dazu, dass unter anderem Druckereinstellungen verloren gegangen sind, wie es aus der Richterschaft hieß. Laut ITDZ wird mit dem Hersteller an einer dauerhaften Behebung des Fehlers gearbeitet.
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte: „Die Justiz muss jederzeit arbeitsfähig sein.“ Deren Modernisierung sei eine zentrale Voraussetzung und dürfe nicht zum Hindernis werden.
Seit Wochen gravierende Probleme
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Aus Justizkreisen gibt es seit Wochen Klagen über Probleme mit dem IT-System. Erst am Freitag kam es zu stundenlangen Ausfällen, wie Richterinnen und Richter berichten.
Zu dem massiven Problem am Montag erklärte der Berliner Co-Landeschef Stefan Schifferdecker vom Deutschen Richterbund (DRB): „Wir haben einen vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege.“ Die Richterschaft sei wütend, weil sie ihre Arbeit nicht machen könne. „Wir behelfen uns mit Stift und Papier, verhandeln ohne Akten“, schilderte Schifferdecker die Arbeitssituation.
Besonders kritisch seien die Auswirkungen in Strafverfahren, weil möglicherweise gesetzliche Haftfristen nicht eingehalten werden können, wie Schifferdecker erklärte. Schlimmstenfalls müssen dann mutmaßliche Straftäter aus der Untersuchungshaft freigelassen werden.
Der Berliner Landesverband der Neuen Richter*innenvereinigung wiederholte seine Forderung nach einer „unverzüglichen und nachhaltigen Stabilisierung der Justiz-IT“ und macht als ein Problem die Einführung der E-Akte aus. Auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Petra Vandrey, sieht darin eine Ursache. Seit ihrer Einführung komme es immer wieder zu Problemen. „Es ist beängstigend, dass die Berliner Justiz durch ihre eigene IT lahmgelegt wird – und das nicht zum ersten Mal“, so Vandrey.
(dmk)
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EU-Kommission genehmigt deutsche Millionenförderung neuer Halbleiteranlagen
Die EU-Kommission hat die Pläne Deutschlands zur Subventionierung vier verschiedener Halbleiteranlagen in einer Gesamthöhe von 659 Millionen Euro genehmigt. Damit soll die Position Deutschlands und auch der EU in der weltweiten Halbleiter-Wertschöpfungskette gestärkt werden. Gefördert werden Werke der Element 3-5 GmbH, der Vishay Siliconix Itzehoe GmbH, der KLA-Tencor MIE GmbH sowie der KETEK GmbH in Baesweiler in Nordrhein-Westfalen, in Itzehoe in Schleswig-Holstein, im hessischen Weilburg und in München.
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Die Förderung ist Teil einer EU-weiten Strategie: Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Massenproduktion von Halbleitern zu fördern, um weniger von anderen Ländern abhängig zu sein. Der Weltmarktanteil der EU soll bis 2030 auf 20 Prozent der Produktion gesteigert werden. Anfang 2025 hat die EU dazu 227 Millionen Euro für ein österreichisches Halbleiterwerk genehmigt. Dort werden optische Sensoren, LEDs, Laser (samt LIDAR) und integrierte Schaltkreise (CMOS) hergestellt.
Hochspezialisierte Anlagen und Chips
Im Rahmen des 2023 von EU-Rat und -Parlament verabschiedeten Chips Act darf die deutsche Regierung gemeinsam mit den jeweiligen Landesbehörden vier andere Halbleiterprojekte finanziell unterstützen. Der Großteil von 353 Millionen Euro geht an Element 3-5 SiCnature für eine neuartige Fabrik zur Herstellung von Epiwafern aus Siliziumcarbid („SiC“) in Baesweiler. Mit 214 Millionen Euro wird das Halbleiterwerk von Vishay Siliconix in Itzehoe gefördert, wo Silizium-Leistungs-MOSFETs des n- und p-Typs produziert werden. Diese werden vorrangig in der Automobilindustrie verwendet.
Die mit 74,4 Millionen Euro unterstützte Anlage von KLA in Weilburg dient der Herstellung fortschrittlicher optischer Overlay- und Schicht-Messtechnik, die für Prozesssteuerung und Qualitätssicherung bei der Massenproduktion von Halbleiter-Bauelementen verwendet wird. Keteks Werk in München zur Produktion von hochspezialisierten Chips für industrielle Sortier- und Recyclingsysteme wird mit 17,9 Millionen Euro gefördert. Es geht um Siliziumdriftdetektoren („SDD“) und „Graphene Radiation Entry Windows“ („GREW“).
Wirtschaftsförderung für EU-Halbleiter
„Die heutige Genehmigung der Förderung Deutschlands für vier neue Projekte in der Halbleiter-Wertschöpfungskette zeigt, dass Europa die Ziele des EU-Chip-Gesetzes in die Tat umsetzt“, erklärt Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel. „Wenn wir Innovationen im Halbleiterbereich unterstützen, stärken wir damit unsere technologische Souveränität und die Wettbewerbsfähigkeit Europas.“
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Die Genehmigung dieser Förderungen erfolgte aufgrund der „weitreichenden positiven Auswirkungen auf das europäische Halbleiter-Ökosystem“, die die Versorgungssicherheit in Europa stärken sollen. Gleichzeitig würden die Anlagen den Wettbewerb innerhalb der EU nicht wesentlich beeinträchtigen. Zudem dienten die Subventionen als Anreiz für die Investitionen innerhalb der EU, denn einige der Unternehmen hätten die Anlagen ansonsten anderswo oder gar nicht errichtet.
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(fds)
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