Künstliche Intelligenz
c’t deckt auf: Das Firmengeflecht der Bulletproof-Hoster enthüllt
Ein Internetunternehmer aus Hamburg, der seine Infrastruktur an Cyberkriminelle vermietet und ein deutscher Hoster, der sein Netz dafür bereitstellt. Briefkastenfirmen in Amsterdam und London und ein Dienstleister in der Türkei. Was anfängt wie ein klarer Fall, wird zu einer weltweiten Spurensuche im Internet. Die Recherchen von c’t werfen indes kein gutes Licht auf das RIPE NCC, das für die Verwaltung von Ressourcen für das Internet zuständig ist.
Das Unternehmen metaspinner net GmbH aus Hamburg ist schon lange im deutschsprachigen Internet aktiv. Nach außen präsentiert es sich unter anderem als Anbieter der Preissuchmaschine preispiraten.de. Doch ist das etwa nur eine harmlose Fassade und verdient der Hamburger Unternehmer Christoph Berndt sein Geld in Wahrheit mit Dienstleistungen für Kriminelle im Internet?
- Bulletproof-Hoster schützen ihre Kunden vor Anfragen unter anderem von Strafverfolgern. Unter den Kunden sind Betreiber von Malware-Infrastruktur, DDoS- und Brute-Force-Angreifer.
- Das RIPE NCC ist dafür zuständig, IP-Adressbereiche, AS-Nummern und andere Komponenten für das Internet in Europa zu verwalten. Unsere Recherche zeigt: Die Organisation macht es Kriminellen nicht schwer, Ressourcen zu erhalten.
Dafür gab es Ende 2025 klare Indizien: Die Website metaspinner.net lieferte den ersten Hinweis. Auf schwarzem Hintergrund wurde dort das „Metaspinner Network“ beworben, konkret das Autonome System AS209800. In diesem Netzwerk, so die Website, könne man Server mieten, IP-Adressen erhalten und auch Schutz vor DDoS in Anspruch nehmen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t deckt auf: Das Firmengeflecht der Bulletproof-Hoster enthüllt“.
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Künstliche Intelligenz
iX-Workshop MS Intune: Mobile Endgeräte und Apps sicher in der Cloud verwalten
Die Verwaltung mobiler Endgeräte stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Wie lassen sich Laptops, PCs und Smartphones zentral steuern, ohne die Sicherheit sensibler Unternehmensdaten zu gefährden? In unserem zweitägigen Workshop Mobile Device Management mit Microsoft Intune lernen Sie, wie Sie mit Microsoft Intune ein leistungsfähiges Mobile Device Management (MDM) einrichten und effektiv betreiben.
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Sie erfahren, wie Sie firmeneigene und private Geräte (BYOD) sicher in Ihre IT-Infrastruktur integrieren und Compliance-Vorgaben umsetzen. Zudem lernen Sie die Administrationsfunktionen des Microsoft Endpoint Managers kennen und setzen eigene Richtlinien zur Geräte- und App-Verwaltung um.
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März 26.03 – 27.03.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 26. Feb. 2026 |
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Juni 11.06 – 12.06.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Mai 2026 |
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September 24.09. – 25.09.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 27. Aug. 2026 |
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Dezember 01.12. – 02.12.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Nov. 2026 |
Fokus auf praktischer Anwendung
Sie erhalten eine praxisnahe Einführung in den Microsoft Endpoint Manager und lernen, wie Sie ein strukturiertes Mobile Device Management (MDM) aufbauen. Anhand praktischer Beispiele setzen Sie Windows AutoPilot für automatisierte Deployments ein und erfahren, wie Sie Windows-, iOS-, macOS- und Android-Geräte effizient in Intune registrieren und verwalten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Unternehmens- und Personaldaten. Sie erarbeiten ein eigenes Konzept zur sicheren Verwaltung mobiler Endgeräte und lernen verschiedene Konfigurationsrichtlinien sowie das Mobile Application Management (MAM) und App Deployment kennen. Best Practices und eine Analyse der Stärken und Schwächen von Microsoft Intune im Unternehmensumfeld runden den Workshop ab.
Die Gruppengröße ist auf 12 Personen begrenzt, um interaktive Diskussionen und Fragen zu ermöglichen.
Ihr Trainer Aaron Siller ist erfahrener IT-Berater mit Schwerpunkt auf Microsoft Cloud-Technologien wie Azure, Microsoft 365 und Intune. Er unterstützt Unternehmen bei der Migration von traditionellen On-Premise-Anwendungen zu Microsoft 365 und der Azure-Cloud.
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(ilk)
Künstliche Intelligenz
Neues Audible-Feature: Gleichzeitig lesen und hören
Amazon verbessert die Integration von Hörbüchern und E-Books in seinem Dienst Audible. Künftig können Nutzer live mitlesen, wenn sie neben dem Hörbuch auch das E-Book eines Werks besitzen. Die gerade vorgelesenen Stellen werden dabei in der App angezeigt und hervorgehoben.
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Das bezeichnet Amazon als „Immersion Reading“. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung von „Read & Listen“, das Amazon früher als „Whispersync“ bezeichnete. Damit werden Hörbücher und E-Books auf einem Kindle-Reader abgeglichen, wenn beide von Amazon erworben wurden und kompatibel sind. Neu ist, dass E-Books künftig live synchronisiert werden und direkt in der Audible-App gelesen werden können.
Laut Amazons Ankündigung könnte diese Funktion etwa nützlich sein, um neue Sprachen besser zu verstehen und zu lernen. Demnach sind die bisherigen Brücken-Features zwischen Hören und Lesen vor allem bei besonders aktiven Nutzern beliebt.
Deutschlandstart in den kommenden Monaten
Nach wie vor muss man E-Book und Hörbuch separat erwerben, um „Immersion Reading“ nutzen zu können. Laut Amazon werden zum Start „hunderttausende“ Titel mit „Immersion Reading“-Support angeboten, darunter auch Werke auf Deutsch. Allerdings ist das Feature hierzulande noch nicht verfügbar: Derzeit verteilt Amazon „Immersion Reading“ ausschließlich in den Audible-Apps in den USA. Deutschland soll in den kommenden Monaten folgen.
Amazons „Immersion Reading“-Feature funktioniert ausschließlich mit E-Books. Konkurrent Spotify hat kürzlich eine Funktion vorgestellt, mit der man ein Audiobook sogar mit einem gedruckten Buch synchronisieren kann. Mit „Page Match“ können Nutzer ein Foto der zuletzt gelesenen Stelle in ihrem Buch machen. Spotify setzt dann das passende Hörbuch an der richtigen Stelle fort. Das funktioniert sowohl mit gedruckten Büchern als auch mit E-Books. Vorerst funktioniert Page Match aber nur bei englischsprachigen Titeln.
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Künstliche Intelligenz
Zuckerberg verteidigt Meta im Prozess um Suchtpotenzial
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess um das Suchtpotenzial sozialer Medien die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das Wall Street Journal aus dem Gerichtssaal in Los Angeles berichtete.
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Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle, sagte er dem Fernsehsender CNBC zufolge.
Potenziell wegweisender Prozess
In dem Prozess wirft die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer danach süchtig werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.
Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform YouTube und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und TikTok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen.
Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.
Konzern weist Vorwürfe zurück
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Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.“ Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.
Lesen Sie auch
Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern.
YouTube hält sich nicht für soziales Netzwerk
Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform YouTube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach YouTube – und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei eher ein Streaming-Dienst wie Disney+ oder Netflix, sagte er Medienberichten zufolge. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von YouTube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website Courthouse News Service zufolge.
(afl)
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