Künstliche Intelligenz
Cybersicherheit: EU-Kommission schraubt weiter an der NIS2-Richtlinie
Seit dem 6. Dezember 2025 sind die Vorgaben der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Viele Unternehmen, die kritische Dienste erbringen oder entsprechende Tätigkeiten ausüben, müssen seither unternehmensweit Cybersicherheits-Risikomanagement etablieren – von Prozessen über Lieferketten bis hin zur Geschäftsleitung. Kaum ist die Umsetzung in Deutschland formal abgeschlossen, legt die EU-Kommission nach: Am gestrigen Dienstag stellte sie ein neues Cybersicherheitspaket vor – inklusive Vorschlägen zur Änderung der NIS2-Richtlinie. Einige der Änderungsvorschläge haben es in sich und dürften unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen haben.
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Bislang gilt: Reguliert wird vor allem, wer mindestens ein mittelständisches Unternehmen ist – je nach Sektor dann als „wichtige“ oder sogar als „wesentliche“ Einrichtung. Letztere Kategorie bringt intensivere Aufsicht und zusätzliche Nachweispflichten mit sich. Die Kommission will nun eine neue Zwischenkategorie schaffen: kleine Midcap-Unternehmen („small mid-caps“). Gemeint sind Unternehmen, die keine KMU mehr sind, aber unter 750 Beschäftigte haben und entweder höchstens 150 Mio. Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 129 Mio. Euro.
Der praktische Effekt: Small Mid-Caps sollen grundsätzlich nicht mehr als wesentliche Einrichtungen gelten, nur weil sie Tätigkeiten aus Anhang I ausüben – sondern im Regelfall „nur“ als wichtige Einrichtungen. Das dürfte die Zahl der wesentlichen Einrichtungen spürbar reduzieren.
Stromerzeuger und Chemie
In den Erwägungsgründen räumt die Kommission ungewöhnlich offen ein, dass es bei der NIS2-Richtlinie erhebliche Rechtsunsicherheit gibt. Besonders umstritten ist beispielsweise die Reichweite bei Elektrizitätserzeugern – bis hin zur Frage, ob bereits kleine Photovoltaikanlagen die Betroffenheit auslösen können. Der Änderungsvorschlag zieht hier eine klare Schwelle: Erfasst werden sollen nur noch Elektrizitätserzeuger ab 1 MW.
Eher technisch, aber wichtig für die Abgrenzung: Im Bereich „Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen“ wird ein Verweisfehler korrigiert. Künftig sollen hier nur noch Hersteller und Händler erfasst sein, deren Produkte nach der REACH-Verordnung registrierungspflichtig sind.
Dual-Use-Infrastruktur neu erfasst
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Neu soll strategische Dual-Use-Infrastruktur erfasst werden. Das ist Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck, also zivil und militärisch. Vorgesehen ist eine größenunabhängige Einbeziehung von Eigentümern, Betreibern und Verantwortlichen. Entscheidend ist jedoch: Die Mitgliedstaaten müssen erst festlegen, welche Infrastruktur überhaupt darunterfällt. Ohne eine nationale Festlegung entsteht selbst bei Umsetzung des EU-Vorschlags keine automatische Betroffenheit.
Die Kommission will außerdem die Einhaltung erleichtern: Künftig könnte Cybersicherheits-Compliance über europäische Zertifizierungen nachgewiesen werden. Mitgliedstaaten sollen wichtige und wesentliche Einrichtungen dazu verpflichten können. Außerdem adressiert die Kommission ein bekanntes Praxisproblem: Lieferanten und Dienstleister regulierter Unternehmen werden häufig mit Fragebögen und Informationsanforderungen überzogen. Geplant sind Leitlinien, um Doppelarbeit zu reduzieren.
Auffällig ist, was unverändert bleibt: Bei Managed (Security) Service Providern sowie Cloud-Computing- und Rechenzentrumsdiensten sieht die Kommission keine Anpassungen vor. Das spricht dafür, dass die Betroffenheit konzerninterner IT-Strukturen grundsätzlich gewollt ist.
Noch ist es nur ein Vorschlag
Aktuell liegt nur ein Vorschlag der EU-Kommission vor. An der Rechtslage hat sich unmittelbar nichts geändert – und selbst bei Inkrafttreten in der EU wäre für Unternehmen weiterhin entscheidend, was die nationalen Umsetzungsgesetze regeln. Solange nationale Regelungen nicht angepasst werden, greifen mögliche Erleichterungen nicht.
Gerade mit Blick auf die bereits zähe NIS2-Umsetzung in Deutschland ist offen, wie schnell die nationale Gesetzgebung in diesem Fall angepasst würde. Denkbar ist aber, dass einzelne Elemente – etwa die 1-MW-Schwelle – schon vorher bei der Auslegung bestehender Vorschriften (zum Beispiel § 28 Abs. 3 BSIG) mittelbar eine Rolle spielen könnten.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Thunderbird optimieren: E-Mails effizient organisieren und filtern
„You’ve got Mail!“ Früher hat man sich über digitale Post noch gefreut, heute nervt sie bisweilen. Spam, Phishing, falsche Versprechen – trotz allem bleibt die E-Mail weiterhin ein relevantes und zentrales Kommunikationsmittel. Allein die vielen Accounts bei diversen Online-Diensten verlangen nach einer E-Mail-Adresse. Dann soll wenigstens die Postverwaltung leicht von der Hand gehen.
- E-Mails sind weiterhin ein wichtiges Kommunikationsmittel, doch sie nerven auch – Spam sei Dank.
- Thunderbird kümmert sich seit zwei Jahrzehnten um digitale Post und erleichtert die Organisation mehrerer Konten.
- Der Mail-Client ist komplett Open-Source und kostenlos für Windows, macOS und Linux verfügbar, ebenso für Android.
- Unser Ratgeber hilft bei der Einrichtung und Optimierung von Thunderbird, damit Mails weniger nerven.
Diesen Job übernimmt Thunderbird: Der Mail-Client ist seit zwanzig Jahren die Lieblingsapp vieler Nerds, um Mails effizienter zu organisieren. Die quelloffene App unterstützt nahezu jeden Mail-Dienst und bietet viele durchdachte Funktionen, praktische Tastaturkürzel sowie einen gemeinsamen Posteingang. Filter sortieren automatisch aus, was unwichtig ist. Thunderbird ist außerdem komplett kostenlos.
Zwischenzeitlich sah es um die Zukunft von Thunderbird etwas düster aus. Doch wie ein Donnervogel aus der Asche stieg der Mail-Client wieder empor. Die Entwicklung ist gesichert, und Thunderbird bekam jüngst viele neue Funktionen und eine moderne Bedienoberfläche spendiert. Auf irgendwelche KI-Spielereien haben die Entwickler glücklicherweise verzichtet. Was der Mail-Client alles kann und wie man ihn einrichtet, erklärt dieser Ratgeber. Er fokussiert sich dabei auf die Desktop-Version.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels “ Thunderbird optimieren: E-Mails effizient organisieren und filtern“.
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Künstliche Intelligenz
Always-on-Display unter iOS 26: So wird man das unscharfe Bild los
Aktuelle iPhones kommen mit einem Bildschirm, der stets aktiv bleibt – zumindest, solange die Vorderfront des Gerätes nicht abgedeckt ist. Das seit dem iPhone 14 Pro verbaute Always-on-Display ermöglicht es dann, aktuelle Informationen anzuzeigen, insbesondere die Uhrzeit. Zudem ist das gewählte Hintergrundbild sichtbar, man kann sein iPhone also auch als Fotorahmen nutzen. Mit iOS 26 hat Apple allerdings im letzten Herbst eine Veränderung vorgenommen: Seither ist das Wallpaper nicht mehr nur abgedunkelt, wie bislang, sondern wird auch noch verschwommen dargestellt. Sinn der Sache scheint zu sein, dass sich die Uhrzeit besser ablesen lässt, was aber auch früher eigentlich selten ein Problem darstellte. Glücklicherweise hat Apple aber eine Option in sein Betriebssystem eingebaut, die das „Blurring“ umgehen lässt.
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Einstellung vorhanden
Die Funktion ist allerdings nicht ganz einfach zu finden: Sie lässt sich nicht etwa bei der Erstellung eines Hintergrundbildes setzen, sondern ist in den allgemeinen Bildschirm-Einstellungen unter „Anzeige & Helligkeit“ in den Systemeinstellungen versteckt. Es ist auch nicht möglich, die verschwommene Anzeige je nach Wallpaper einzustellen, sondern nur über einen Hauptschalter.
Dieser befindet unter „Anzeige & Helligkeit“ im Untermenü „Immer eingeschaltet“, das man erreicht, wenn man etwas scrollt. Neben „Hintergrundbild anzeigen“, „Benachrichtigungen anzeigen“ und der Nutzung des Always-on-Display an sich ist nun auch eine Unschärfeoption hinzugekommen.
Uhr auch so gut ablesbar
Ist diese abgedreht, bleibt das Wallpaper künftig auch im Always-on-Modus schön scharf. Die Ablesbarkeit der Uhrzeit tangiert das übrigens kaum, denn diese wird auch dann noch deutlich hervorgehoben, ein eventuell vorhandener Glaseffekt beispielsweise reduziert. Offenbar fand man den Unschärfe-Look in Apples User-Interface-Team besonders attraktiv. Über Usability-Gründe lässt sich streiten.
Denkbar wäre nur, dass Apple das Blurring aus Privatsphärengründen umsetzt – so kann man nicht direkt scharf sehen, was der Nutzer als Wallpaper gewählt hat. Allerdings reicht ein Tipper auf den Bildschirm, um das Bild wieder scharf zu machen, ein Entsperren des iPhone ist nicht notwendig. Apple experimentiert nach wie vor mit dem umstrittenen Liquid-Glass-Look. Ob das unscharfe Always-on-Hintergrundbild auch in iOS 27 erhalten bleibt, das im Herbst erwartet wird, ist also offen.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
LibreOffice kritisiert EU-Kommission wegen proprietärer XLSX-Formate
Die Document Foundation hat in einem offenen Brief die Europäische Kommission aufgefordert, bei der laufenden Konsultation zum Cyber Resilience Act (CRA) nicht ausschließlich auf Microsofts proprietäres XLSX-Format zu setzen. Die EU-Kommission hatte am 3. März 2026 eine Aufforderung zur Rückmeldung zu den CRA-Leitlinien veröffentlicht. Feedback kann bis zum 31. März 2026 ausschließlich über ein XLSX-Template eingereicht werden.
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Die Foundation sieht darin einen Widerspruch zu den eigenen Interoperabilitätszielen der EU. XLSX sei zwar als OOXML nach ISO/IEC 29500 standardisiert, allerdings würden die Implementierungen von Microsoft häufig von den Spezifikationen abweichen. Zudem änderten sich Features oft undokumentiert, was die Kompatibilität mit Open-Source-Software wie LibreOffice erschwere.
In ihrem am 5. März 2026 veröffentlichten Blogpost verweist die Document Foundation auf mehrere EU-Strategien, die eigentlich offene Standards fördern sollten. Dazu zählen das European Interoperability Framework (EIF), die EU Open Source Software Strategy 2020–2023 und deren Nachfolger sowie der Cyber Resilience Act selbst, der systemische Risiken durch Abhängigkeiten von intransparenten Technologien reduzieren soll.
ODF als gleichwertige Alternative gefordert
Die Document Foundation fordert konkret, dass das Template vor Ablauf der Frist am 31. März 2026 zusätzlich im Open Document Format (ODF) bereitgestellt wird. Das .ods-Format ist ein vollständig anbieterneutraler ISO-Standard. Ideal wäre zusätzlich ein webbasiertes Formular oder ein Plain-Text-Format, um die Mitwirkung aller Bürger, Organisationen und Institutionen zu ermöglichen.
Die ausschließliche Verwendung von XLSX schaffe eine strukturelle Voreingenommenheit, argumentiert die Foundation. Nutzer von Open-Source-Software würden benachteiligt, da es beim Öffnen und Bearbeiten des XLSX-Templates in LibreOffice zu Kompatibilitätsproblemen bei fortgeschrittenen Formatierungen oder Makros kommen könne. Betroffen seien auch kleine Organisationen und Behörden, die ODF-basierte Workflows einsetzen.
CRA tritt schrittweise in Kraft
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Der Cyber Resilience Act wurde am 20. November 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Die Hauptpflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027, Meldepflichten bereits ab dem 11. September 2026. Die Verordnung regelt die Cybersicherheit für Produkte mit digitalen Elementen und richtet sich an Hersteller, Importeure und Distributoren.
Die Document Foundation ruft andere FOSS-Foundations, Projekte und Befürworter dazu auf, den offenen Brief zu unterzeichnen. Eine Reaktion der EU-Kommission auf die Kritik liegt bislang nicht vor. Technisch wäre die geforderte Erweiterung des Templates problemlos umsetzbar.
Kritik an der Verwendung proprietärer Formate durch EU-Institutionen ist nicht neu. Erst kürzlich hat sogar das EU-Parlament einen Bericht verabschiedet, der die EU-Kommission zu Reformen auffordert. Das Ziel müsse Unabhängigkeit von US-Infrastrukturen und mehr heimische KI und Open Source sein. Mit ihrer mangelnden Format-Offenheit in der Konsultation steht die EU-Kommission ohnehin im Widerspruch zu den EU-Zielen der digitalen Souveränität.
Weitere Informationen und der offene Brief selbst finden sich im Blogpost der Document Foundation.
(fo)
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