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Künstliche Intelligenz

Daten-Turbo für die Forschung: Wie die DSGVO Innovationen beschleunigen soll


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Wissenschaftliche Durchbrüche hängen heute mehr denn je von der Verfügbarkeit großer Datenmengen ab. Ob in der Medizin, der Soziologie oder bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz – personenbezogene Informationen gelten als einer der Treibstoffe für modernen Erkenntnisgewinn. Doch in der Forschungsgemeinschaft herrschte lange Unsicherheit, wie die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der Dynamik innovativer Projekte vereinbar sind. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt nun mit neuen Leitlinien klar: Die DSGVO soll kein Hindernis für den Fortschritt sein, sondern ein verlässlicher Rahmen für verantwortungsvolle Innovation.

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Herausfordernd war bisher schon die Definition, was als privilegierte wissenschaftliche Forschung gilt. Nicht jedes datengetriebene Projekt kann die Ausnahmen der DSGVO für sich beanspruchen. Der EDSA liefert dafür jetzt sechs prägnante Indikatoren.

Ein Forschungsvorhaben muss demnach methodisch und systematisch vorgehen, anerkannte ethische Standards einhalten und eine hohe Transparenz sowie Überprüfbarkeit gewährleisten. Ferner legt die Richtlinie Wert auf die Autonomie der Forscher und die Verfolgung manifester wissenschaftlicher Ziele. Diese sollen das Potenzial haben, bestehendes Wissen zu erweitern. Werden die Kriterien erfüllt, greift die Vermutung der Wissenschaftlichkeit. Das senkt den bürokratischen Rechtfertigungsdruck für akademische Institutionen.

Weitreichend sind die Erläuterungen zur Zweckbindung. In der Praxis stellt sich oft erst im Verlauf einer Studie heraus, dass die erhobenen Daten auch für eine andere, ergänzende Forschungsfrage wertvoll wären. Bisher mussten Forscher in solchen Fällen mühsam prüfen, ob die neue Nutzung mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar ist. Dieser Prozess mündete oft in rechtlichen Sackgassen. Laut den Leitlinien gilt die Weiterverarbeitung zu wissenschaftlichen Zwecken grundsätzlich als kompatibel mit dem Erstzweck. Diese Vermutung entlastet Forscher von komplexen Kompatibilitätstests, sofern die ursprüngliche Rechtsgrundlage der Datenerhebung tragfähig bleibt.

Ein weiteres praktisches Problem ist die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Datenerhebung oft noch nicht alle künftigen Detailfragen einer Untersuchung feststehen. Hier bestätigt der EDSA die Zulässigkeit einer „breiten Zustimmung“. Probanden können ihre Einwilligung also für weit gefasste Forschungsbereiche geben, statt für jede spezifische Analyse einzeln unterschreiben zu müssen.

Um den Schutz der Betroffenen dennoch zu wahren, müssen solche Zustimmungen durch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie eine ethische Begleitkontrolle oder besondere technische Vorkehrungen flankiert werden. Ergänzend stärkt der EDSA das Modell des dynamischen Einverständnisses. Dabei kommunizieren Forscher über digitale Plattformen fortlaufend mit den Teilnehmern und können so Zustimmungen für neue Projektschritte einholen.

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Auch bei den Rechten von Betroffenen will das Gremium für mehr Praktikabilität im Forschungsalltag sorgen. Zwar bleiben die Grundrechte auf Löschung oder Widerspruch bestehen. Der Ausschuss erkennt aber an, dass deren uneingeschränkte Ausübung die Integrität wissenschaftlicher Studien gefährden könnte. Wenn die Löschung eines Datensatzes die statistische Validität einer Forschungsreihe vernichten würde, können Wissenschaftler Anträge unter bestimmten Bedingungen ablehnen. Das gilt vor allem, wenn die Verarbeitung für Aufgaben im öffentlichen Interesse zwingend erforderlich ist.

Technisch rücken Anonymisierung und Pseudonymisierung stärker in den Blick. Der EDSA betont, dass das Ziel der Forschung immer mit dem geringstmöglichen Risiko für die Privatsphäre erreicht werden muss. Um die technische Umsetzung zu beschleunigen, hat der Ausschuss ein „Sprint-Team“ gebildet. Es soll bis zum Sommer Details zur Anonymisierung liefern.

Damit reagieren die EU-Datenschutzbeauftragten auf die Entwicklung im Bereich Re-Identifizierung durch KI. Hierzulande tobt seit Jahren ein Streit vor allem über den Ausverkauf von Gesundheitsdaten im Namen der Forschung. Interessenvertreter können bis zum 25. Juni im Rahmen einer Konsultation Feedback geben, bevor die Regeln greifen.

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(nie)



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Künstliche Intelligenz

Google und Gucci arbeiten an Smart Glasses der Luxusklasse


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Smart Glasses könnten schon bald das Luxussegment erreichen. Der CEO von Kering Luca de Meo sagte in einem Gespräch mit Reuters, dass das Unternehmen im nächsten Jahr mit Google zusammen Smart Glasses der Marke Gucci auf den Markt bringen möchte.

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Google hat für dieses Jahr erste Smartglasses angekündigt, mit den Brillenherstellern Warby Parker und Gentle Monster als Partner. Bereits bei der Vorstellung der Kooperationen vor einem Jahr fiel der Name Kering. Damals hieß es, dass Google auch mit Kering Eyewear, der Brillensparte des Luxuskonzerns zusammenarbeiten werde. Diese Partnerschaft scheint sich nun zu konkretisieren.

De Meo will mit dem Vorstoß in Smartglasses Kerings Brillen- und Schmucksparte ausbauen, die bislang nur einen kleinen Teil des Gesamtumsatzes ausmachen, sagt der CEO zu Reuters. Zum Konzern gehören Marken wie Saint Laurent, Bottega Veneta und Balenciaga. Gucci ist weiterhin der wichtigste Umsatztreiber, schwächelt jedoch seit einigen Jahren.

Der Erfolg von Smartglasses begann 2023 mit der Einführung der Ray-Ban Meta-Brillen. 2025 erweiterten die Marktführer Meta und EssilorLuxottica ihr Portfolio um sportliche Modelle wie Oakley Meta HSTN und Oakley Meta Vanguard. Das Luxussegment könnte nun zum nächsten Ziel werden, nachdem die Partner bislang etwa zehn Millionen smarte Brillen verkauft haben.

EssilorLuxottica ist der größte Brillenhersteller der Welt, der neben eigenen Marken auch für Luxusunternehmen wie Prada, Chanel und Versace im Rahmen von Lizenzvereinbarungen Brillen entwirft, produziert und vertreibt. EssilorLuxottica unterhält weltweit rund 13.500 Brillengeschäfte.

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Seit geraumer Zeit gibt es Gerüchte, dass Meta Smart Glasses der Marke Prada plant. Ein aktueller Bericht von Bloomberg behauptet, dass eine Einigung mit Prada noch in diesem Jahr erzielt werden könnte. Mit dem Vorstoß ins Luxussegment könnte EssilorLuxottica höhere Margen bei seinen Smartglasses erzielen. Ein Punkt, der offenbar für Spannungen zwischen den Partnern sorgt, da Meta angeblich auf möglichst niedrige Preise pocht, um möglichst schnell eine große Verbreitung zu erreichen.

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Damit deutet sich ein direkter Wettbewerb zwischen Metas Prada-Brille und Googles Gucci-Brille an. Neben Google und Meta arbeitet auch Apple an verschiedenen Designs eigener Smart Glasses, die schon dieses Jahr vorgestellt und 2027 in den Handel kommen könnten.


(tobe)



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Ein „Wiesel“ lernt fliegen: Bundeswehr testet Luftlandefähigkeit mit Mini-Panzer


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Die Luftlandetruppen des deutschen Heeres der Bundeswehr haben zusammen mit dem Amt für Heeresentwicklung und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) das leichte gepanzerte Kettenfahrzeug „Wiesel“ erfolgreich mit dem Lufttransportflugzeug Airbus A400M abgesetzt, wie aus einem Video des Heeres auf Instagram hervorgeht. Der Mini-Panzer, der mit verschiedenen Waffensystemen wie etwa einer 20-mm-MK20-Kanone und einem MG oder Panzerabwehrraketen ausgerüstet sein kann, schwebte dabei an drei Fallschirmen zu Boden. Die Bundeswehr will damit erproben, wie die Luftlandefähigkeiten des Militärs ausgebaut werden können, um gegebenenfalls Soldaten und dieses oder ähnliche gepanzerte Waffensysteme etwa hinter feindliche Linien bringen zu können.

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„Kann ein Wiesel fliegen?“, fragt das Heer auf Instagram zu dem Video des erfolgreichen Absetzens des „Wiesels“ und bejaht die Frage gleich selbst. Dabei ist der Vorgang nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das weniger als fünf Tonnen schwere „Wiesel“ muss dazu fest in einem Käfig als eine Art Landevorrichtung verzurrt sein, damit es sicher mit den drei notwendigen Fallschirmen verbunden werden kann und beim Aufsetzen durch den Aufprall möglichst nicht beschädigt wird. Dazu sind unter dem Käfig zusätzlich Airbags angebracht, die wiederverwendet werden können und den Aufprall mindern.


Mini-Panzer Wiesel in einem Transportkäfig

Mini-Panzer Wiesel in einem Transportkäfig

Der „Wiesel“ ist in einem Transportkäfig untergebracht. An der Unterseite sind die Airbags zu sehen.

(Bild: Deutsches Heer / Screenshot)

Abgeworfen wird der „Wiesel“ aus einem Airbus A400M, dem gängigen Lufttransportflugzeug der Bundeswehr. Bis zu vier „Wiesel“ passen in den Frachtraum des Flugzeugs. Wie viele in welcher Zeit abgesetzt werden können, ist aber unklar. Ausgeladen wird über eine im Flug zu öffnende Ladeklappe am Flugzeugheck. Zusätzlich können bis zu zwei der Kettenfahrzeuge mit einem Heeres-Helikopter des Typs Sikorsky CH-53 transportiert werden.

Eine gezielte Landung soll möglichst in einem Radius von 200 m um einen vorher definierten Landepunkt stattfinden, um gepanzerte Fahrzeuge schnell an taktisch ausgewählten Punkten zum Einsatz bringen zu können. Der Absetzpunkt in der Luft muss dazu vorab exakt berechnet werden. Beim Test wurde das „Wiesel“ noch allein abgesetzt. Im Einsatz werden solche Fahrzeuge von Fallschirmjägern begleitet, die das „Wiesel“ am Boden zum Einsatz bringen.

Der „Wiesel“ war ursprünglich in den 1970er-Jahren als leichtes gepanzertes Kettenfahrzeug von Porsche entwickelt worden und wurde in der ersten Version von einem Vierzylinder Turbodiesel mit 64 kW angetrieben. Bereits damals war das Ziel, das Fahrzeug in Flugzeugen oder Helikoptern zu transportieren und im Rahmen von Luftlandeunternehmen absetzen zu können. Die maximale Geschwindigkeit des Anfang der 1990er-Jahre in Dienst gestellten „Wiesels“ im Gelände beträgt 50 km/h, maximal sind mehr als 70 km/h auf der Straße möglich. Bewaffnet ist das Fahrzeug mit einer 20-mm-Kanone und als Sekundärbewaffnung mit einem MG. Zudem wurde eine Version mit einer Panzerabwehrlenkwaffe mit optischem Leitsystem und eine Aufklärungsversion nur mit einem MG bewaffnet gebaut. Die Besatzung besteht aus zwei bis drei Soldaten.

Anfang der 2000er-Jahre folgte dann der stärker gepanzerte „Wiesel 2“ mit einem 81-kW-Motor, an den Höchstgeschwindigkeiten änderte sich nichts. Dieses Fahrzeug wurde speziell für Führungs-, Sanitäts-, Pionieraufgaben sowie als bewegliche Befehlsstelle ausgerüstet. Auch die Bewaffnungen wurden ergänzt, etwa um eine Version mit Mörser. Gebaut wurden die Kettenfahrzeuge von Rheinmetall.

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Der „Wiesel 1“ in den Standardausführungen wird seit April 2025 schrittweise ausgemustert. Neuere Systeme bleiben weiterhin im Einsatz. Abgelöst wird der „Wiesel“ von dem schweren Waffenträger Infanterie (sWATrInf), einem Kettenfahrzeug mit MK30-Bordkanone und Panzerabwehrraketenwerfer auf Basis eines GTK-Boxer-Radpanzers.


(olb)





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Weitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen


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In einer weiteren Entlassungswelle sollen bis zu 1000 Disney-Mitarbeiter entlassen werden, wie das Wall Street Journal berichtet. Hauptsächlich betroffen seien die kürzlich zusammengelegten Marketing-Abteilungen.

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Auch Marvel plant laut IGN Personalkürzungen in fast allen Abteilungen, darunter Filmproduktion, Comics, Finanz- und Rechtsabteilungen. Am härtesten treffe es das Visual-Development-Team von Marvel: Künstler, Illustratoren, Designer und andere Spezialisten des Visual Development Teams, die an Filmen im Marvel Cinematic Universe gearbeitet haben. Marvel will diese Künstler laut IGN künftig nur noch auf Projektbasis anstellen. Ein kleines, internes Team soll diese steuern.

Die Entlassungen sollen unter anderem eine Konsequenz davon sein, dass Marvel insgesamt weniger produziere und durch die Integration von Marvel Entertainment in Marvel Studios effizienter geworden sei, berichtet das Unterhaltungsmagazin TheWrap.

Der neue Disney-Konzernchef Josh D’Amaro begründete demnach in einer Mitteilung an die Disney-Mitarbeiter die Entlassungen damit, dass das Unternehmen ihre Abläufe „straffen“ wolle, um eine „agilere und technologisch besser ausgestattete Belegschaft zu fördern“. Was das genau heißt, spezifizierte D’Amaro nicht. Mit den Arbeitsplatzkürzungen setzt er den Trend der Restrukturierung im Unternehmen seines Vorgängers Bob Iger fort. Seit Igers Übernahme im Jahr 2022 gab es insgesamt über 8000 Entlassungen bei Disney.

Die Entlassungen fallen laut Aktien.News in eine wirtschaftlich herausfordernde Phase. Disney kämpfe mit schwächeren Gewinnen und wachsendem Wettbewerb im Streaming sowie rückläufigen Kino-Einspielergebnissen.

Der verschärfte Wettbewerb in der Unterhaltungsbranche führt immer wieder dazu, dass Unternehmen massiv Stellen streichen. Disney sorgte für Aufsehen, als der Konzern im Jahr 2023 rund 7000 Jobs strich. Laut dem Wall Street Journal sind in der Medienbranche weitere Entlassungswellen zu erwarten, wenn Paramount die Übernahme von Warner Bros. Discovery abschließt.

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(dahe)



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