Datenschutz & Sicherheit
Deepfakes, Doxing, Stalking: Mit Vorratsdatenspeicherung gegen digitale Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am heutigen Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Betroffene digitaler Gewalt besser schützen soll. Digitale Gewalt sei ein „Massenphänomen“, sagte Hubig bei der Vorstellung der Pläne. „Im Zeitalter von KI, hochauflösenden Smartphone-Kameras und sozialen Netzwerken ist es einfacher als je zuvor, Menschen in aller Öffentlichkeit zu demütigen, zum Sexualobjekt herabzuwürdigen und in ihrer Intimsphäre zu verletzen.“ Millionen von Menschen seien betroffen, „besonders häufig Frauen“.
Der Referentenentwurf ist zu einem der meist beachteten Projekte des Ministeriums geworden, nachdem der Spiegel vor zwei Wochen erstmals die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich gemacht hatte. Über seinen Anwalt geht er gegen die Berichterstattung vor; es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt.
Hubig hatte den Fall zum Anlass genommen, auf den bereits im Koalitionsvertrag beschlossenen, fast fertigen Gesetzentwurf hinzuweisen und angekündigt, ihn bald vorzustellen. Nun ist es soweit.
Zu „digitaler Gewalt“ zählt das Ministerium laut Entwurf ein breites Spektrum an Taten, unter anderem „Hate Speech“, also Beiträge, die andere bedrohen, abwerten oder zu Straftaten aufrufen. Ebenso zählt dazu das unerlaubte Veröffentlichen von Daten wie Adresse oder Telefonnummer („Doxing“), das unerwünschte Versenden pornografischer Bilder („Dickpics“), der gezielte Kontakt zu Kindern mit sexueller Absicht („Cybergrooming“), außerdem bildbasierte Gewalt, Cybermobbing, Cyberstalking und Identitätsmissbrauch, etwa wenn Fake-Profile einer anderen Person erstellt werden.
Heimliches Filmen und sexualisierte Deepfakes
Der Entwurf basiert auf zwei Säulen. Die erste ist eine strafrechtliche Säule, die wir bereits Ende März veröffentlicht und analysiert haben. Darin vorgesehen sind drei neue Straftatbestände.
- Geplant ist demnach eine Überarbeitung des geltenden § 184k Strafgesetzbuch (StGB), der die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen regelt. Er soll künftig nicht nur das sogenannte Upskirting umfassen, sondern auch weitere Phänomene bildbasierter Gewalt, etwa das nicht-einvernehmliche Filmen in öffentlichen Saunen oder Umkleiden oder sexualisierte Deepfakes. Auch das Filmen bekleideter Körperteile wie Genitalien, Gesäß oder weiblicher Brust “in sexuell bestimmter Weise” soll verfolgt werden können. Strafmaß: bis zu zwei Jahre Haft.
- Mit einem neuen Paragrafen zur „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte“ (§ 201b StGB) soll zudem das Erstellen und Verbreiten solcher Deepfakes unter Strafe gestellt werden, die “geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden”.
- Eine weitere neue Vorschrift soll außerdem das unbefugte digitale Tracken und Ausspionieren einer anderen Person unter Strafe stellen. Solches Verhalten war bislang schon im Rahmen von Nachstellung strafbar.
Auskunft zu anonymen Accounts
Neu und bislang unbekannt ist dagegen die zivilrechtliche Säule des Entwurfs. Die neuen Regeln sollen es für Betroffene von etwa beleidigenden und herabsetzenden Postings einfacher machen, selbst vor Gericht dagegen vorzugehen.
Betroffene sollen von Plattformen und Internetzugangsanbietern leichter als bisher Auskunft über die Identität einer Person hinter einem anonymen oder pseudonymen Account bekommen. Dazu sollen Anbieter künftig – sofern vorhanden – den Klarnamen und die Adresse herausgeben, wenn ein Gericht dies anordnet. Beides wird gebraucht, damit Betroffene etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen können.
Betroffene sollen eine solche Auskunft vor dem Landgericht beantragen können. Dazu müssen sie glaubhaft machen, dass eine unbekannte Person eine Rechtsverletzung begangen hat, und sie gegen diese Person zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wollen. „Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten“, schreibt das Ministerium dazu.
Neu ist außerdem, dass sich Betroffene in einem Verfahren „durch zivilgesellschaftliche Organisationen als Bevollmächtigte vertreten lassen“ können, sofern das unentgeltlich – also kostenlos – geschieht. Auch das soll die Schwellen für Betroffene senken: Hilfsorganisationen könnten dann zumindest manchen Betroffenen die Kosten und Strapazen eines Gerichtsverfahrens abnehmen.
„Vorsorglich gespeicherte IP-Adressen“
Der Entwurf soll auch die Vorratsdatenspeicherung zurückbringen. Das ist ein umstrittenes Verfahren zur Massenüberwachung im Netz, das in Deutschland seit 2017 ausgesetzt ist. Im Zuge des Auskunftsanspruchs für Betroffene richtet das Gesetz den Blick zu Plattformen und Zugangsanbieter wie Vodafone oder die Telekom. Sie sollen künftig durch eine beweissichernde Anordnung dazu verpflichtet werden können, “bereits bei ihnen vorhandene Daten” über mutmaßliche Rechtsverletzer*innen zu sichern. Dazu sollen sie auch „vorsorglich gespeicherte IP-Adressen” verwenden. Der aktuell diskutierte Entwurf für die Vorratsspeicherung sieht vor, dass IP-Adressen für voraussichtlich drei Monate gespeichert werden sollen.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland erstmals 2007 eingeführt, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch wieder aufgehoben, weil sie gegen Grundrechte verstieß. Eine neue Regelung von 2015 wurde später durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs faktisch gestoppt, weil eine anlasslose, flächendeckende Speicherung von Kommunikationsdaten gegen EU-Recht verstößt.
Auf die Frage, wie sich das Vorhaben für eine erneute Speicherung von IP-Adressen mit dem EU-Recht vereinbaren lasse, sagte Hubig, es gehe bei dem Entwurf, der kommende Woche im Kabinett vorgelegt werden soll, nicht um eine Vorratsdatenspeicherung, sondern lediglich darum, IP-Adressen und Portnummern für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Das sei in dieser reduzierten Form rechtskonform. Große Netzbetreiber und Verbände kamen in ihren Stellungnahmen zu anderen Einschätzungen.
In besonders schweren Fällen sollen Landgerichte darüber hinaus auch zeitweilige Account-Sperren verhängen können. So solle verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
Kritik an hohen Kosten und massenhafter Datenspeicherung
Die Organisation HateAid, die Betroffene von digitaler Gewalt berät, begrüßt die geplanten Reformen im Zivilrecht und auch, dass Plattformen und Zugangsanbieter nun IP-Adressen herausgeben sollen. Zugleich weist die Organisation darauf hin, dass die Auskunftsverfahren für die Betroffenen mit hohen Kosten verbunden seien. Sie müssten nicht nur ihre eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Rechtsvertretung der Plattformen selbst zahlen.
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Der Entwurf sieht hierfür eine Ausnahmeregelung vor, von der Gerichte nach Erfahrung der Organisation jedoch in der Regel keinen Gebrauch machten. HateAid hatte gefordert, Gerichtskosten pauschal zu regeln.
Sieben Köpfe gegen digitale Gewalt
Benjamin Lück, Rechtsanwalt bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, kommt zu einem kritischeren Urteil. Gut sei, dass das Ministerium mit Account-Sperren einen wirkungsvollen Mechanismus für Betroffene vorsehe.
Die in der Begründung des Entwurfs versteckte Verknüpfung der Auskunftsansprüche mit der geplanten IP-Vorratsdatenspeicherung lehnen wir dagegen ab. Solche anlasslosen, massenhaften Datenspeicherungen halten wir grundsätzlich für das falsche Mittel.
Im Vorfeld hatten sich bereits mehrere Fachleute für digitale Gewalt gegen Überwachungsmaßnahmen zum Schutz vor digitaler Gewalt ausgesprochen, darunter auch die Vorratsdatenspeicherung.
Bereits unter der Ampel angekündigt
Mit der Vorstellung des Entwurfs liefert Hubig nun etwas, das bereits ihr Vorgänger Marco Buschmann (FDP) zur Zeit der Ampel-Regierung vor fünf Jahren angekündigt hatte. Seine Pläne zum Schutz vor digitaler Gewalt umfassten allerdings nur das Zivilrecht und versandeten zum Ende der letzten Legislaturperiode.
Hubig betont nun, sie habe ein “Gesamtkonzept” vorlegen wollen, das sowohl das Zivilrecht als auch die Verschärfungen im Strafrecht umfasst.
Der Entwurf wird nun an Verbände und Bundesländer geschickt, die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Er muss noch im Kabinett abgestimmt werden und erreicht danach erst den Bundestag und Bundesrat.
Datenschutz & Sicherheit
iOS 26.5, macOS 26.5 & Co. sind da: Das ist neu auf iPhones, iPads und Macs
Release-Tag bei Apple: Der Hersteller hat am Montagabend größere Updates für iPhones, Macs, iPads und Watches zum Download freigegeben. Die frische Version 26.5 der Betriebssysteme iOS, macOS, iPadOS und watchOS beinhaltet nur eine kleine Zahl an Neuerungen, dafür ist eine Funktion gravierend: Mit dem Update liefert Apples Nachrichten-App nämlich die versprochene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) für RCS nach. Das Messaging mit Android-Nutzern über Apples Standard-App soll damit zum ersten Mal mit einer durchgängigen Verschlüsselung dagegen geschützt werden, dass etwa Netzbetreiber oder andere Dritte mitlesen können.
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RCS mit E2EE vorerst als Beta
Die Verschlüsselung erfolgt auf Protokollebene und basiert auf der vor über einem Jahr eingeführten RCS-Spezifikation „RCS Universal Profile 3.0“. Als Kryptografie-Standard kommt das Messaging-Layer-Security-Protokoll (MLS) zum Einsatz. Apple stuft die Verschlüsselung vorerst als „Beta“ ein und verweist darauf, dass diese erst schrittweise eingeführt wird und der Konzern keine Kontrolle über den Client des Gegenübers hat. Voraussetzung ist, dass RCS 3.0 von der App des Senders wie Empfänger unterstützt wird – und auch die jeweils involvierten Netzbetreiber mit an Bord sind.
Am Montag klappte in einem kurzen Test von Mac & i der Austausch von RCS-Mitteilungen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen einem iPhone mit iOS 26.5 im Telekom-Netz sowie einem Android-Gerät mit Android 16 und Google Messages (Beta) im Vodafone-Netz. Ein RCS-Chat mit Google Messages auf einem anderen Android-Smartphone im Telekom-Netz blieb im Unterschied dazu unverschlüsselt – Ursache unklar. Apple Nachrichten kennzeichnet die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ärgerlicherweise nur sehr unauffällig, sodass viele Nutzer übersehen dürften, ob ihre Nachrichten tatsächlich geschützt sind oder aber nicht. Sprechblasen bleiben – wie schon immer bei SMS-Messages – unverändert grün, auch wenn die durchgängige Verschlüsselung greift.
Update
11.05.2026,
19:28
Uhr
Apple betonte am Montagabend, dass für RCS-Messaging mit E2EE auf Android-Seite die jüngste Version von Google Messages erforderlich ist. Die Verschlüsselung soll standardmäßig aktiviert sein und wird „automatisch im Laufe der Zeit für neue und bestehende RCS-Chats eingeschaltet“. Apples Liste mit Mobilfunkanbietern zufolge unterstützen in Deutschland aktuell die Telekom, O2 sowie 1&1 verschlüsselte RCS-Chats – nicht aber Vodafone.
Sicherheits-Patches – auch für ältere Apple-Systeme
iOS 26.5 liefert ein neues Wallpaper „Pride Luminance“ mit und bereitet in ersten Regionen die Einführung von Werbung in Apple Karten vor. Dazu gehören neue Vorschläge für Orte in der Umgebung, dort sollen letztlich auch die Werbebanner erscheinen. In Deutschland ist davon vorerst nichts zu sehen. In watchOS 26.5 beseitigt Apple außerdem zwei Bugs. Kleinere Neuerungen gibt es in der Erinnerungen-App für als dringend markierte To-dos sowie beim Verbinden mit Apple-Peripherie: Stöpselt man eine Magic-Keyboard-Tastatur zum ersten Mal per Kabel an iPhone oder iPad, wird dadurch zugleich das Bluetooth-Pairing hergestellt.
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Die neue Version soll auch Sicherheitslücken beseitigen, erste Details dazu liefert Apple gewöhnlich im Laufe des Abends nach. Parallel zu iOS, iPadOS, macOS und watchOS hat Apple auch tvOS und visionOS 26.5 zum Download freigegeben sowie die Software-Version 26.5 für HomePods. Überdies gibt es einen Patch für iOS und iPadOS 18 mit Version 18.7.9 sowie Updates für macOS 15 Sequoia (15.7.7) und macOS 14 Sonoma (14.8.7). Ebenfalls verfügbar: iOS 17.7.11, 16.7.16 und 15.8.8.
(lbe)
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iOS 26.5 Release: Das ist neu auf iPhones, iPads und Macs
Release-Tag bei Apple: Der Hersteller hat am Montagabend größere Updates für iPhones, Macs, iPads und Watches zum Download freigegeben. Die frische Version 26.5 der Betriebssysteme iOS, macOS, iPadOS und watchOS beinhaltet nur eine kleine Zahl an Neuerungen, dafür ist eine Funktion gravierend: Mit dem Update liefert Apples Nachrichten-App nämlich die versprochene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) für RCS nach. Das Messaging mit Android-Nutzern über Apples Standard-App soll damit zum ersten Mal mit einer durchgängigen Verschlüsselung dagegen geschützt werden, dass etwa Netzbetreiber oder andere Dritte mitlesen können.
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RCS mit E2EE vorerst als Beta
Die Verschlüsselung erfolgt auf Protokollebene und basiert auf der vor über einem Jahr eingeführten RCS-Spezifikation „RCS Universal Profile 3.0“. Als Kryptografie-Standard kommt das Messaging-Layer-Security-Protokoll (MLS) zum Einsatz. Apple stuft die Verschlüsselung vorerst als „Beta“ ein und verweist darauf, dass diese erst schrittweise eingeführt wird und der Konzern keine Kontrolle über den Client des Gegenübers hat. Voraussetzung ist, dass RCS 3.0 von der App des Senders wie Empfänger unterstützt wird – und auch die jeweils involvierten Netzbetreiber mit an Bord sind.
Am Montag klappte in einem kurzen Test von Mac & i der Austausch von RCS-Mitteilungen mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen einem iPhone mit iOS 26.5 im Telekom-Netz sowie einem Android-Gerät mit Android 16 und Google Messages (Beta) im Vodafone-Netz. Ein RCS-Chat mit Google Messages auf einem anderen Android-Smartphone im Telekom-Netz blieb im Unterschied dazu unverschlüsselt – Ursache unklar. Apple Nachrichten kennzeichnet die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ärgerlicherweise nur sehr unauffällig, sodass viele Nutzer übersehen dürften, ob ihre Nachrichten tatsächlich geschützt sind oder aber nicht. Sprechblasen bleiben – wie schon immer bei SMS-Messages – unverändert grün, auch wenn die durchgängige Verschlüsselung greift.
Update
11.05.2026,
19:28
Uhr
Apple betonte am Montagabend, dass für RCS-Messaging mit E2EE auf Android-Seite die jüngste Version von Google Messages erforderlich ist. Die Verschlüsselung soll standardmäßig aktiviert sein und wird „automatisch im Laufe der Zeit für neue und bestehende RCS-Chats eingeschaltet“. Apples Liste mit Mobilfunkanbietern zufolge unterstützen in Deutschland aktuell die Telekom, O2 sowie 1&1 verschlüsselte RCS-Chats – nicht aber Vodafone.
Sicherheits-Patches – auch für ältere Apple-Systeme
iOS 26.5 liefert ein neues Wallpaper „Pride Luminance“ mit und bereitet in ersten Regionen die Einführung von Werbung in Apple Karten vor. Dazu gehören neue Vorschläge für Orte in der Umgebung, dort sollen letztlich auch die Werbebanner erscheinen. In Deutschland ist davon vorerst nichts zu sehen. In watchOS 26.5 beseitigt Apple außerdem zwei Bugs. Kleinere Neuerungen gibt es in der Erinnerungen-App für als dringend markierte To-dos sowie beim Verbinden mit Apple-Peripherie: Stöpselt man eine Magic-Keyboard-Tastatur zum ersten Mal per Kabel an iPhone oder iPad, wird dadurch zugleich das Bluetooth-Pairing hergestellt.
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Die neue Version soll auch Sicherheitslücken beseitigen, erste Details dazu liefert Apple gewöhnlich im Laufe des Abends nach. Parallel zu iOS, iPadOS, macOS und watchOS hat Apple auch tvOS und visionOS 26.5 zum Download freigegeben sowie die Software-Version 26.5 für HomePods. Überdies gibt es einen Patch für iOS und iPadOS 18 mit Version 18.7.9 sowie Updates für macOS 15 Sequoia (15.7.7) und macOS 14 Sonoma (14.8.7). Ebenfalls verfügbar: iOS 17.7.11, 16.7.16 und 15.8.8.
(lbe)
Datenschutz & Sicherheit
BSI-Studie: Hohe Betroffenheitsquote bei Cyberkriminalität
Jeder neunte Internetnutzer in Deutschland (11 Prozent) wurde im vergangenen Jahr Opfer von Cyberkriminalität. Das geht aus dem aktuellen Cybersicherheitsmonitor 2026 (CyMon) hervor, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) veröffentlicht wurde. Insgesamt war bereits mehr als jeder Vierte (27 Prozent) in seinem Leben schon einmal von Straftaten im digitalen Raum betroffen.
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Die Studie besteht vor allem aus einer repräsentativen Umfrage unter 3060 Personen ab 16 Jahren, die im Januar 2026 bundesweit interviewt wurden.
Fast jedes Opfer erlitt einen Schaden
Besonders häufig schlagen Kriminelle beim Onlineshopping zu: Der Betrug beim Online-Einkauf ist mit 22 Prozent das am weitesten verbreitete Delikt unter den Betroffenen. Darauf folgen der unberechtigte Fremdzugriff auf Online-Accounts (14 Prozent), Betrug beim Onlinebanking (13 Prozent) sowie Phishing-Angriffe (12 Prozent). Für die Opfer bleiben die Taten selten ohne Konsequenzen: Fast neun von zehn Betroffenen (88 Prozent) erlitten einen Schaden – bei einem Drittel (33 Prozent) handelte es sich dabei um handfeste finanzielle Verluste. Zu den weiteren Schäden zählen Vertrauensverluste in Onlinedienste (29 Prozent) und verlorene Zeit (23 Prozent).
Trotz der hohen Betroffenheitsquote verhalten sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Raum unzureichend geschützt. Die Studie verzeichnet einen anhaltenden Trend zur Sorglosigkeit. Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) hält ihr persönliches Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, für gering oder ausgeschlossen. Dementsprechend informieren sich lediglich 14 Prozent regelmäßig über Cybersicherheit, während 40 Prozent sich nur hin und wieder damit beschäftigen.
Trügerisches Sicherheitsgefühl
Auch bei der aktiven Prävention gibt es Nachholbedarf. Von 19 vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind der Mehrheit lediglich starke Passwörter und Antivirenprogramme überhaupt bekannt, die letztlich von 46 beziehungsweise 40 Prozent genutzt werden. Als Gründe für die mangelnde Absicherung nannten viele ein trügerisches subjektives Sicherheitsgefühl (27 Prozent) oder empfinden die Maßnahmen als zu kompliziert (23 Prozent) und überfordernd (23 Prozent).
Hersteller und Anbieter in die Pflicht nehmen
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Kommt es zu einem Angriff, erstatten 32 Prozent der Opfer Anzeige bei der Polizei, während 35 Prozent den Betreiber des jeweiligen Dienstes kontaktieren. Stefanie Hinz, Vorsitzende des ProPK, betonte bei der Vorstellung der Studie, dass Cyberkriminalität durch gefälschte E-Mails oder Betrug beim Einkauf längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sei. BSI-Präsidentin Claudia Plattner forderte, Cybersicherheit müsse im Alltag „einfacher, präsenter und verständlicher werden“. Sie nahm dabei auch die Industrie in die Pflicht: „Hersteller und Anbieter digitaler Geräte und Anwendungen müssen sichere Produkte und Dienste zum Standard machen.“
Update
11.05.2026,
14:23
Uhr
In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass 40 Prozent erst dann aktiv nach Informationen suchen, wenn es bereits zu einem Problemfall gekommen ist. Richtig ist, dass 40 Prozent sich nur gelegentlich damit beschäftigen. Das BSI hat seine Angaben berichtigt.
(dmk)
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