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Datenschutz & Sicherheit

Europarechts- und verfassungswidrig: Schwarz-Rot soll Pläne für biometrische Internetfahndung zurückziehen


Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatch europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.

Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).

„Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“

Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.

Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:

Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.

Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.

Rückschlüsse auf politische Einstellungen

Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.

Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.

In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.

Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.

Technische Ausgestaltung unklar

Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.

Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.

Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

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Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.

Auslagerung an Private als Schlupfloch?

AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.

Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde  der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.

Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart  schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.



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Progress warnt Admins: ShareFile deaktivieren


Progress hat Admins der Dokumentenaustausch-Plattform ShareFile – die ehemals unter Citrix ShareFile bekannt war – angeschrieben und sie aufgefordert, die Server umgehend herunterzufahren. Grund dafür ist demnach eine reale Bedrohungssituation durch Angreifer.

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Ein Betroffener hat einen Screenshot der E-Mail von Progress auf Reddit geteilt. Das Unternehmen schreibt dort, dass es Grund zur Annahme hat, dass eine glaubwürdige Sicherheitsbedrohung von außerhalb besteht. Betroffen sind Progress ShareFile Storage Zone Controller. Es gebe keine Hinweise auf unbefugte Zugriffe auf ShareFile-Konten oder Daten. Als Vorsichtsmaßnahme hat Progress jedoch den Zugriff auf ShareFile-Konten über ShareFile-Controller temporär deaktiviert.

Progress weist dringend darauf hin, dass IT-Verantwortliche die Server herunterfahren müssen, auf denen die Storage-Zone-Controller laufen. Das sei ein dringend nötiger, zusätzlicher Schritt, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.


E-Mail von Progress ShareFile mit Warnung vor externer Sicherheitsbedrohung und Handlungsaufforderung.

E-Mail von Progress ShareFile mit Warnung vor externer Sicherheitsbedrohung und Handlungsaufforderung.

Progress informiert Kunden über eine externe Sicherheitsbedrohung in ShareFile und fordert zum Herunterfahren der Server auf.

(Bild: Reddit-User)

Die temporären Zugriffsbeschränkungen habe das Unternehmen bereits umgesetzt, die zusätzlichen Maßnahmen von Admins seien als Vorsichtsmaßnahme nötig. Progress arbeite mit eigenen und externen IT-Sicherheitsexperten an der Untersuchung der potenziellen Bedrohung. Auf der Status-Seite zu ShareFile bestätigt Progress, dass das Unternehmen das Problem untersuche. Konkretere Hinweise etwa zum Auslöser nennt der Hersteller jedoch an keiner Stelle.

ShareFile war bereits im Visier von Angreifern, als die Plattform noch unter der Citrix-Flagge segelte. Mitte 2023 warnte die US-amerikanische Cybersicherheitsbehörde CISA vor beobachteten Angriffen auf den Datenaustauschdienst.

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(dmk)



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Digital-Health-Podcast: Wie ein mehrfach Betroffener Datenlecks verhindern will


Cyberangriffe und Datenlecks im Gesundheitswesen sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. Grund dafür sind oft veraltete Software, fehlende Verschlüsselung und eine Informationspflicht gegenüber Betroffenen, die kaum gelebt wird. Wie groß ist das strukturelle Versagen und wer trägt die Verantwortung?

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Im Digital-Health-Podcast erklärt heise-online-Redakteurin Marie-Claire Koch gemeinsam mit Kolleginnen die Digitalisierung im Gesundheitswesen verständlich. Neben einer redaktionellen Einordnung gibt es regelmäßig Expertengespräche zu elektronischer Patientenakte, Telemedizin, KI, Gesetzgebung und den Auswirkungen für Praxen, Kliniken und Patientinnen.

Darüber spricht Marie-Claire Koch mit Manuel Dimmler, Softwareentwickler, der sich aus der Not heraus intensiv mit IT-Sicherheit beschäftigt. Er ist nicht nur vom Fach, sondern auch persönlich betroffen: Seine Familie war innerhalb von eineinhalb Jahren mit mehreren Datenschutzvorfällen im Gesundheitswesen konfrontiert – darunter auch ein Cyberangriff auf den Medizintechnikhersteller Zuther+Hautmann.

Bei den ZAR-Rehakliniken stieß Dimmler mehrfach auf Sicherheitslücken: Patientendaten inklusive medizinischer Befunde waren ohne Passwort und ohne Authentifizierung frei aus dem Internet abrufbar. Dass gemeldete Lücken oft nur punktuell geschlossen werden statt systematisch, hält er für symptomatisch.

Patienten bleiben dem weitgehend ausgeliefert. „Man kann ja nicht zu einer Reha-Klinik hingehen und sagen: ‚Ich würde gerne hier eine Reha machen, wie sicher ist ihre Software?‘ Da würden die einen erstmal komisch anschauen,“ sagt Dimmler. Außerdem geht es darum, dass Sicherheitsforscher eher kriminalisiert werden und welche konkreten Maßnahmen Dimmler für überfällig hält.

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(mack)



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Degitalisierung: Look behind you – netzpolitik.org



Degitalisierung: Look behind you – netzpolitik.org

Look behind you, a three headed monkey!

Um die politischen Entwicklungen der letzten Tage besser verstehen zu können, hilft es vielleicht, an Guybrush Threepwood zu denken. Guybrush Threepwood ist die Hauptfigur der Computerspielreihe Monkey Island und ein sehr tollpatschiger Kerl, der eigentlich ein mächtiger Pirat sein will. Zu den Finten, um seine Gegner abzulenken und zu übertölpeln, gehört auch der Ausspruch mit einem dreiköpfigen Affen. Schau! Da, hinter dir! Ein dreiköpfiger Affe. Und schon ist der Gegner abgelenkt und Guybrush kann so auch Gegner überwinden, an denen er normalerweise nicht vorbeigekommen wäre.

Die letzten Wochen waren leider voller dreiköpfiger Affen, die uns informationspolitisch immer wieder abgelenkt haben. Geht man dem Ziel dieser Finten aber genauer auf den Grund, so zeigt sich doch eine oftmals bösartige Doppelmoral und leider ein ebenso äußerst fragliches Verhalten, das einer Demokratie nicht würdig ist. Aber diese Degitalisierung wird ein Fechtkampf über mehrere Runden, also: en garde.

Kapitel 1: Die Krankschreibung

Am 1. Juli hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Eckpunktepapier für unterschiedliche Reformen geeinigt. „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wird das betitelt. Inhaltlich ist vieles unscharf, aber bereits ein Punkt fiel durch seine Absonderlichkeit auf und muss eher als Finte gesehen werden, denn als sinnhafte Politik: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

„Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte dazu Kanzler Merz. Das klingt noch geradezu diplomatisch. Denn der eigentliche Kern dieser Regelung scheint eher ein tiefes Misstrauen von einigen wenigen Arbeitgebern zu sein. Oder wie ein Sprecher der „Unternehmer Baden-Württemberg“ dazu zitiert wird: „Wir können uns keinerlei Missbrauch mehr leisten und diesen auch nicht länger dulden.“

Allerdings stehen Unternehmer*innen-Verbände wie diese mit ihrer Sichtweise auf die Reformvorhaben als „wichtiges gesellschaftspolitisches Signal“ eher isoliert da. Hausärzte warnen vor einer Flutung von Praxen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt sogar vor mehr Fehltagen. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, um damit den Krankenstand senken zu wollen, geht im Kern am Problem vorbei. Der aktuelle Krankenstand und die Meldung und Erfassung sind eigentlich eine bemerkenswerte Geschichte von teilerfolgreichen Digitalisierungsmaßnahmen in Kombination mit Folgen der Corona-Pandemie.

Auf der Suche nach den tieferen Gründen für den hohen Krankenstand kommen aus unterschiedlichen Quellen dann ganz andere Gründe hervor als nur ein vermeintlich sprunghafter Anstieg massenhaften „Blaumachens“. Das Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung kommt 2025 zu dem Ergebnis, dass sowohl die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als auch hohe Infektionswellen nach der Corona-Pandemie maßgeblich für höhere Krankenstände sind. Ähnlich sieht das auch der Spitzenverband der Betriebskrankenkassen.

Damit gibt es beim Krankenstand in Deutschland also tatsächlich eine wirksame Digitalisierungsmaßnahme mit der eAU, nur ist das Ergebnis politisch anscheinend nicht so genehm. Krankenstände werden statistisch besser erfasst, sind damit aber erst einmal höher als in einer Zettelwelt. Die Transparenz über den eigentlichen Krankenstand hat also zugenommen, das scheint jedoch nicht zu gefallen. Ein generell höheres Krankheitsniveau ist aber auch eine Folge der Corona-Pandemie, deren Folgen ja auch politisch hätten einzudämmen versucht werden können.

Die Befürchtung eines Anstiegs eines massenhaften „Blaumachens“ durch die telefonische Krankschreibung ist in Relation auch nicht anhand der realen Zahlen von Arbeitsunfähigkeit belegbar, weil die telefonische Krankschreibung bei gerade einmal 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen liegt (Zahlen bis 2024). Das kann also nicht den ach so hohen Krankenstand begründen.

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Einen möglichen Effekt auf vermeintliches „Blaumachen“ könnte man vielleicht in stärker aufkommenden Videosprechstunden sehen, allerdings liegt deren Anteil auch bei unter einem Prozent. Online-Krankschreibungen über Tele-Gesundheitsanbieter wie Teleclinic könnten ebenso als mögliche Quelle massenhaften Blaumachens gesehen werden, weil es hier doch relativ einfach sein kann, an eine Krankschreibung zu kommen. Nur sind Anbieter wie Teleclinic zugleich auch auf das Gesundheitswesen angepasste Abrechnungsoptimierer: Jede Videosession eine neue Ärzt*in, um möglichst alle Abrechnungsziffern immer voll mitnehmen zu können. Das Ganze dann digital skaliert, um mit möglichst wenigen Kosten viel Ertrag aus dem Gesundheitswesen ziehen zu können. Grundlage für so ein wirtschaftsoptimiertes Gesundheitsunternehmen wie Teleclinic schuf aber ausgerechnet das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege aus dem Jahr 2021. Minister damals war ein gewisser Jens Spahn (CDU), das sollte der Transparenz halber dann doch gesagt werden.

Diese Finte mit dem „Hier, ein Blaumacher, der dem Sozialsystem auf der Tasche liegt“ geht also eher nach hinten los. Die Koalition scheint das inzwischen auch verstanden zu haben, wird doch jetzt vom Pragmatismus bei Krankschreibungen gesprochen, wie auch immer der juristisch und praktisch genau funktionieren soll.

Aber vielleicht ist der Wirbel um die telefonische Krankschreibung ja auch eher Ablenkung von weiteren Vorhaben.

Kapitel 2: Geheimnisdienst

Allein die letzten Tage waren von unzähligen unschönen politischen Finten geprägt, auf unterschiedlichen Ebenen. Eine Chatkontrolle, die über einen Verfahrens­trick auf EU-Ebene doch wieder möglich gemacht wurde. Ein Bundespolizeigesetz, das im letzten Änderungsantrag noch schnell die Möglichkeit biometrischer Echtzeitüberwachung schuf. Schau! Hinter dir! Hier schnell ein Änderungsantrag und eine neue Abstimmung! Als netzpolitisch engagierte Person kannst du gar nicht so schnell gucken. Mit Transparenz und nachvollziehbarer Politik hat das nichts mehr zu tun. Ein solches Verhalten muss geradezu als Versuch gewertet werden, sich bewusst demokratischer Kontrolle zu entziehen.

Mehr Möglichkeiten bei gleichzeitig weniger Kontrolle wollen auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz, die zu „echten“ Geheimdiensten werden sollen, wie Anna, Daniel und Markus zum Entwurf der Reform des Nachrichtendienstrechts feststellen.

Fintenreich ist im Gesetzentwurf die Formulierung etwa im Kontext von Schwachstellen von IT-Sicherheitssystemen. Unter anderem geht es darum, „Schwachstellen in Wert bringen zu können“. „Vor allem im Bereich der 0‑Day-Schwachstellen schafft die Übermittlung einen erheblichen Mehrwert.“ Alles, was an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet wird, soll unverzüglich mit den Nachrichtendiensten geteilt werden. Das BSI würde damit zu einem Hoflieferanten für Schwachstellen, wie Dennis-Kenji Kipker bei heise schreibt.

Aus Sicht der Sicherheitsforschung oder betroffener Organisationen und Unternehmen ergibt sich hier ein mehrfaches Dilemma in der aktuellen Situation: Das verantwortungsvolle Melden von Sicherheitslücken würde dazu führen, dass der deutsche Geheimdienst Schwachstellen „in Wert bringen möchte“ oder, deutlich formuliert, vielmehr offensiv ausnutzen wird. Das kann nicht im Sinne der Sicherheit an sich sein, denn Sicherheitslücken schauen nicht auf die Nation derer, die sie ausnutzen, sie sind einfach ein Risiko für alle.

Das BSI würde also von der Community der IT-Sicherheit mit Misstrauen beäugt werden, weil es zur Zusammenarbeit mit Geheimdiensten gesetzlich verpflichtet wäre. Für eine Behörde, deren Sinn und Zweck es ist, IT-Sicherheit und damit Vertrauen in digitale Systeme zu schaffen, wäre das eine Hypothek, die letztlich zu weniger IT-Sicherheit führen wird – für uns alle.

Das bewusste Offenhalten von Sicherheitslücken führte bei großen staatlichen Akteuren in der Historie ohnehin nicht selten zu erheblichen Problemen, weil selbst diese Akteure schon nicht unbedingt alles geheimhalten konnten, was diese in ihrem offensiven Cyber-Arsenal haben. Große Cyberattacken wie WannaCry und NotPetya, beide erfolgten 2017, hatten ihren Ursprung in Schwachstellen, die über die Shadow Brokers wohl aus den Arsenalen amerikanischer staatlicher Cyber-Akteure kamen.

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Die Finte mit dem Verweis auf Bedrohungen von außen, die unbedingt mit allen Mitteln abgewehrt werden müssen, geht also wieder nach hinten los und streut nur Misstrauen und Unsicherheit, die uns alle negativ betreffen würde.

Kapitel 3: Die Informationsfreiheit

In die vor Misstrauen und zweifelhaftem Demokratieverständnis strotzenden Gesetzesvorhaben reiht sich zuletzt eine Maßnahme, die geradezu unbeschränktes Vertrauen in das Handeln staatlicher Organisationen suggeriert. Im Eckpunktepapier wird im Bereich des Bürokratierückbaus das Informationsfreiheitsgesetz erwähnt. Es soll „weiterentwickelt werden“. Die fintenreiche Formulierung der Weiterentwicklung ist eigentlich de facto eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Der Widerstand gegen diese Pläne ist infolgedessen entsprechend groß, von ganz unterschiedlichen Seiten. Journalist*innen und deren Organisationen wie etwa das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit sind tief besorgt über die Auswirkungen auf die Pressefreiheit und sehen die Gefahr, dass Korruption, die Veruntreuung öffentlicher Gelder und andere Missstände unentdeckt bleiben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne folgerichtig für undemokratisch. Es gibt einen offenen Brief von einem breiten Bündnis von mehr als 100 Organisationen.

Nichts im geplanten Gesetzesvorhaben, was bisher als Grund für eine Anpassung des IFGs vorgebracht wurde, ist belastbar. Anfragen, die die öffentliche Sicherheit gefährden würden, können heute schon abgelehnt werden. Schwärzungen der Namen von Beschäftigten in der Verwaltung sind ebenso möglich und bei vielen Behörden gang und gäbe. Keines der Schutzargumente ist glaubhaft bei kritischer Prüfung.

Es ist, um auf die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu verweisen, nichts anderes als ein Vorwand, eine Finte. Ein dreiköpfiger Affe, da schau! Hinter dir! Informationsfreiheit ist „eben der Aufwand, der in einer Demokratie anfällt“, wie Leutheusser-Schnarrenberger das treffend zusammenfasst.

Am Ende dieser Kolumne bleibt nach den letzten Tagen eine Frage übrig: Guybrush Threepwood will mit seinen Finten auf den dreiköpfigen Affen ja irgendwie ein Pirat sein. Bei vielen aktuellen Gesetzesvorhaben stellt sich die Frage, was die tollpatschig bis fintenreich agierende Regierung eigentlich sein will? Steigbügelhalter für autoritäre Zustände? Quelle von Misstrauen, das die soziale Schieflage noch weiter verstärken könnte? Bereiter einer Wirtschaftsherrschaft, einer Korporatokratie?

In einem solchen politischen System wird das Digitale dann weniger zu einem Hilfsmittel für Transparenz, Demokratie und Teilhabe sein, sondern zu einem Herrschaftsinstrument werden. Es ist der Regierung dringend anzuraten, sich der Folgen und der Wahrnehmung ihres Handelns gewahr zu werden. Denn aktuell fühlen sich Teile der Bevölkerung wahrscheinlich wie Guybrush Threepwood nach einer ziemlich sinnfreien Übung im Schwertkampf:

I can’t help but feel I’ve been ripped off.
I’m sure you’re feeling something similar.

Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Vorsitzende des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V., der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes gehört.



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