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Datenschutz & Sicherheit

Europarechts- und verfassungswidrig: Schwarz-Rot soll Pläne für biometrische Internetfahndung zurückziehen


Die Pläne der Bundesregierung, die digitalen Ermittlungsbefugnisse von Sicherheitsbehörden auszuweiten, sind nach Meinung der Organisation AlgorithmWatch europarechtswidrig und stehen im Konflikt mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und datenschutzrechtlichen Grundsätzen.

Dabei kommt AlgorithmWatch – wie auch schon zuvor die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) – zu dem Schluss, dass man dieses Gesetz nicht mit ein paar Änderungen verbessern könnte. Die verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lasse „ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen“, so die Zusammenfassung der Stellungnahme zum Gesetz (PDF).

„Flächendeckende Verfolgung aller Menschen im digitalen Raum“

Die schwarz-rote Koalition plant in ihrem „Sicherheitspaket“ einerseits eine biometrische Massenfahndung im Internet zu erlauben sowie andererseits die Zusammenführung und Auswertung polizeilicher Daten mittels automatisierter Datenbankanalyse. Die Stellungnahme der Nichtregierungsorganisation fokussiert sich auf die biometrische Fahndung.

Diese biometrische Internetfahndung sieht die NGO sehr kritisch:

Der biometrische Abgleich ermöglicht die Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum und im Internet auf Basis biometrischer Merkmale und schafft somit die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im (digitalen) öffentlichen Raum.

Laut AlgorithmWatch berührt die Überwachungsmaßnahme zwangsläufig die Grundrechte aller Menschen, sie sei weder erforderlich noch verhältnismäßig. Betroffen seien dabei insbesondere die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung.

Rückschlüsse auf politische Einstellungen

Die NGO kritisiert, dass die Maßnahme heimlich erfolgt und eine extrem hohe Streubreite hat: Es seien einfach alle Menschen betroffen, deren Gesichtsbilder im Internet zu finden sind. Das ist heute ein großer Teil der Bevölkerung. Zudem gebe es erhebliche Diskriminierungsrisiken, wenn sensible Daten erfasst und verarbeitet werden, wie Aufnahmen von Demonstrationen, Parteiveranstaltungen, Pride-Events, Gewerkschaftskundgebungen oder Gottesdiensten. Solche Aufnahmen lassen Rückschlüsse zu auf politische Haltungen, Parteizugehörigkeit, sexuelle oder religiöse Einstellungen.

Darüber hinaus könnten durch die biometrische Internetfahndung auch Bilder aus dem Kernbereich privater Lebensführung ausgewertet werden wie etwa Kindergeburtstage oder private Familienfeiern. Dieser Kernbereich ist verfassungsrechtlich besonders geschützt. Die öffentliche Verfügbarkeit der Daten, die für einen Abgleich herangezogen werden, ändere nichts daran, dass Schutzbereiche der Grundrechte berührt sind.

In der Stellungnahme verweist AlgorithmWatch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bei Kfz-Kennzeichen, die deutlich weniger sensibel als biometrische Merkmale seien, hohe verfassungsrechtliche Anforderungen aufgestellt habe.

Auch seien die Anforderungen für die geplante massenhafte Verarbeitung biometrischer Daten zu unspezifisch sowie die Einsatzzwecke und Tatbestandsmerkmale zu breit und nicht gewichtig genug, als dass eine grundrechtskonforme Anwendung realistisch erscheine. Hier verweist die Organisation auf den Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO , der regelmäßig erweitert und angepasst werde und sich deshalb nicht zur klaren Begrenzung der Maßnahmen auf schwerwiegende Straftaten eigne. Diese Kritik hatte auch die GFF geäußert.

Technische Ausgestaltung unklar

Der Gesetzentwurf lege außerdem „völlig unzureichend“ dar, wie die Überwachungsmaßnahme technisch vonstattengehen soll. Einerseits sollen die die im Rahmen des biometrischen Abgleichs erhobenen und verarbeiteten Daten nach dessen Durchführung „unverzüglich” gelöscht werden, auf der anderen Seite bleibe der Gesetzentwurf schuldig, wie die Sache technisch funktionieren soll.

Klar ist: Für einen biometrischen Abgleich braucht es eine Datenbank, die mit einem gesuchten Bild verglichen werden muss. Bisherige Systeme von privaten Firmen zur Gesichtssuche im Internet wie beispielsweise PimEyes funktionieren so, dass sie meist illegal alle möglichen Gesichtsbilder aus dem Internet sammeln, auswerten und die biometrischen Merkmale sowie die Fundstellen und Metadaten und Zusatzinformationen dieser Bilder in einer Datenbank hinterlegen. Suche ich nun nach einem Gesicht, werden die biometrischen Merkmale dieses Gesichts mit den in der Datenbank hinterlegten Daten abgeglichen – und die jeweiligen Ergebnisse ausgespuckt.

Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

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Ein durch AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten hat festgestellt, dass ein biometrischer Abgleich zwischen Bildern gesuchter Personen und im Internet verfügbaren Fotos ohne Verwendung einer Datenbank nicht sinnvoll umsetzbar ist. Für die NGO ist damit klar, dass das Vorhaben verboten ist, weil die KI-Verordnung der EU eine mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Gesichterdatenbank verbieten würde.

Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommt allerdings zu einem leicht anderen Schluss. Demnach verbiete die KI-Verordnung nicht den Aufbau einer Datenbank, sondern nur das „ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern mittels KI […], da es die Privatsphäre und den Datenschutz der Betroffenen erheblich beeinträchtigt und das Gefühl ständiger Überwachung erzeugt“.

Das in der KI-Verordnung festgelegte Verbot gelte demnach nur dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden die Datenbanken mit Hilfe von KI-Systemen erstellen. Werden dafür keine solchen Systeme verwendet, greife die Verordnung nicht. Genau dieses Schlupfloch könnte die Bundesregierung nutzen wollen, sie lässt aber offen, wie das technisch funktionieren soll.

Auslagerung an Private als Schlupfloch?

AlgorithmWatch kritisiert, dass der Gesetzentwurf eine Art Auslagerungsbefugnis enthalte, für den Fall, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. Sie erlaubt ausdrücklich eine Übermittlung von Daten zum Zweck eines biometrischen Abgleichs an öffentliche Stellen und private Anbieter sowohl im Inland als auch im Ausland sowie innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union.

Auch das könnte ein Schlupfloch sein. Die NGO sagt dazu: „Eine Erlaubnis für solch eine Auslagerung des biometrischen Abgleichs ins (Nicht-EU-)Ausland führt sämtliche durch die Gesetzestexte eingeführten Beschränkungen ad absurdum.“ Damit würde  der in den Gesetzentwürfen beschriebene Vorgang des Löschens aller verarbeiteten Daten nach jeder einzelnen Suchanfrage zur theoretischen Fassade, heißt es in der Stellungnahme. „Aus diesem Grund, so die Vermutung, wird auf die Übermittlung von Daten an Dritte verwiesen, welche den Abgleich im Auftrag deutscher Behörden durchführen würden. Ins Spiel kommen könnten dann solche Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI.

Der Staat dürfe aber, so die Stellungnahme, selbst keine rechtswidrigen Angebote Dritter nutzen. „Ein Delegieren der Umsetzung ins Ausland stellt entsprechend keine europa- und grundrechtskonforme Lösung dar.“ Dazu komme, dass derart  schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht an private Unternehmen oder öffentliche Stellen in Drittstaaten ausgelagert werden dürften.



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YubiKey Manager: Sicherheitslücke ermöglicht Ausführung untergeschobenen Codes


Eine Schwachstelle in YubiKey Manager, libfido2 und python-fido2 ermöglicht Angreifern, der Software Schadcode unterzuschieben. Yubico stellt aktualisierte Softwarepakete bereit, die die Lücken stopfen sollen.

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Davor warnt Yubico in einer Sicherheitsmitteilung. Für die Open-Source-Projekte YubiKey Manager, libfido2 sowie python-fido2 stehen seit Mittwoch dieser Woche aktualisierte Quellen respektive Installer bereit. Sie schließen alle Schwachstellen, die unter Windows aufgrund eines Problems mit dem DLL-Suchpfad auftreten können. Haben Angreifer die Möglichkeit, Dateien im Installationsverzeichnis der betroffenen Software abzulegen, können sie dadurch eigenen Code zur Ausführung bringen.

Die verwundbare Software nutzt die Funktionen LoadLibrary(TEXT("DLL_NAME")), was den Suchpfad nicht auf das System32-Verzeichnis beschränkt. Durch die Nutzung von LoadLibraryExW(L"DLL_NAME", NULL, LOAD_LIBRARY_SEARCH_SYSTEM32) respektive WinDLL("DLL_NAME", winmode=LOAD_LIBRARY_SEARCH_SYSTEM32) korrigieren die Yubico-Entwickler den sicherheitsrelevanten Fehler jedoch. Wenn die betroffene Software mit Administratorrechten auf den Verzeichnissen geschützt ist, würden Angreifer ebenfalls diese Zugriffsrechte benötigen, schränkt Yubico jedoch ein (CVE-2026-40947, CVSS 7.0, Risiko „hoch“). Abweichend von Yubicos Einschätzung stuft MITRE die Lücke lediglich als niedriges Risiko ein (CVSS 2.9, Risiko „niedrig“).

Yubico empfiehlt Nutzern und Nutzerinnen, auf die fehlerkorrigierten Versionen zu aktualisieren: libfido2 1.17.0, python-fido2 2.2.0 sowie yubikey-manager 5.9.1. Entwickler, die die verwundbaren Bibliotheken in ihren Apps verwenden, sollten die Microsoft-Hinweise zum Schutz vor DLL-Preloading-Angriffen nachvollziehen, um ihre Software vor diesen Arten von Angriffen zu schützen.

Vor rund zwei Jahren hatte Yubico bereits eine Sicherheitslücke in YubiKey Manager geschlossen, die Angreifern die Ausweitung ihrer Rechte im System ermöglichte. Im September 2024 erlangte ein Cloning-Angriff über einen Seitenkanal in der Firmware von Yubikey-Hardware Bekanntheit. Er hat den Namen EUCLEAK erhalten.


(dmk)



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Ärger mit aktueller NordVPN-App für macOS


Wer den Mac-Client von NordVPN verwendet, hat unter Umständen derzeit Schwierigkeiten: Zahlreiche Nutzer auf Reddit und anderen Foren melden diverse Fehler nach der großen Aktualisierung auf Version 10 der App. Diese wird unter anderem per Mac App Store vertrieben und ermöglicht die Verwaltung des Dienstes – darüber sucht man etwa aus, welche Technik verwendet werden soll und welche Ausgangs-IP genutzt wird. Nun kommt es vor, dass die Verbindung nicht gehalten wird und sich alle paar Minuten bis Sekunden neu herstellt, hieß es. Probleme gab es auch bei den DNS-Einstellungen und der Kill-Switch-Funktion, die sich zwischenzeitlich nicht deaktivieren ließ. Insgesamt soll die App nur langsam laufen und Bedienschwierigkeiten machen. Nutzer konnten das Problem auch nach mehreren Neustarts nicht beheben.

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Weder die Mobil- noch die Windows-Versionen des NordVPN-Clients sollen betroffen sein, mancher Mac-Nutzer sieht die Fehler ebenfalls nicht. Momentan ist noch unklar, woran das liegt – möglicherweise arbeitet die Software je nach verwendetem Betriebssystem, also etwa macOS 15 (Sequoia) oder 26 (Tahoe) anders. NordVPN bestätigte das Problem mittlerweile und teilte mit, dass man ein „langsameres App-Verhalten, Lags bei der Navigation zwischen Eintstellungsbildschirmen und Tabs und eine erhöhte CPU-Last” erkannt hat.

Es handele sich dabei um ein bekanntes Problem und die Ingenieure seien gerade dabei, eine Lösung „zu identifizieren und zu implementieren”. NordVPN entschuldige sich dafür. Mittlerweile ist klar, wann die Lösung kommt: Bereits im Laufe des heutigen Freitags soll ein Hotfix auf Version 10.0.4 eingespielt werden, aktuell verteilt wird Version 10.0.3. Wer zuvor nicht auf NordVPN 10 aktualisiert hatte, wurde von dem Verhalten verschont.

Hilfreich kann zuvor sein, den Cache der App zu löschen, was allerdings einen Ausflug in Systemordner bedingt – das sollten nur Nutzer machen, die wissen, was sie da tun.

Der Vorfall zeigt, dass es bei VPN-Anbietern nicht immer sinnvoll ist, deren eigene Clients zu verwenden, die zudem teils tief in das System eingreifen. Die meisten Firmen erlauben es parallel auch, den Dienst manuell zu konfigurieren. Das ist bei NordVPN auch so, zumindest wenn man OpenVPN nutzt. Hier lassen sich Konfigurationsdateien herunterladen. Offiziell wird diese Methode für WireGuard nicht unterstützt, allerdings gibt es Anleitungen, um an die Daten zu gelangen.

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(bsc)



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Analyse: Vom Mythos zur Vulnocalypse und was jetzt wirklich zu tun ist


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Anthropics Mythos und die Kommentare und Analysen rund um diese (Nicht-)Veröffentlichung dominieren das Security-Geschehen – und das zu Recht: Wir befinden uns aktuell mitten in einer Singularität, wie sie die IT-Security in den vergangenen 10 Jahren nicht gesehen hat. Allerdings produziert das auch Hype, der von den eigentlich wichtigen Dingen ablenkt. Nicht zuletzt deshalb, weil Anthropic sich entschieden hat, das Ganze vor allem als PR-Booster der eigenen Interessen zu nutzen. Deshalb möchte ich einen Schritt zurücktreten und nüchtern analysieren, was tatsächlich das Problem ist, mit dem wir uns konfrontiert sehen – und was daraus für die jetzt nötigen Schritte folgt.

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Zunächst: Das Problem ist nicht Anthropics Mythos. Auch andere LLMs hätten die von Mythos aufgedeckten Sicherheitslücken finden können; der aktuelle Vorsprung von Anthropic ist angesichts der sich abzeichnenden Entwicklung nicht relevant. Es ist auch nicht so, dass Angreifer jetzt plötzlich neue, nie dagewesene Fähigkeiten hätten, denen wir machtlos gegenüberstehen. Unser Problem ist Folgendes: LLMs haben jetzt die Fähigkeit, selbstständig echte Sicherheitslücken in Software zu finden. Sie können diese aber (noch?) nicht selbst beseitigen – und auch wenn sie das könnten, wären diese Fixes noch lange nicht beim Nutzer angekommen. Sprich: Das Finden und Ausnutzen von Sicherheitslücken lässt sich vollständig automatisieren und in industriellem Maßstab hochskalieren. Das Fixen dieser Lücken hingegen erfordert immer noch viel menschliche Beteiligung und wird deshalb auf absehbare Zeit deutlich langsamer erfolgen.

Und das alles wird rasant noch sehr viel schlimmer werden. Die existierenden Bug-Fixing-Kapazitäten werden bereits jetzt in die Sättigung getrieben, während die Fähigkeit, neue Bugs zu finden, auf absehbare Zeit weiter steigen wird. Denn die befindet sich aktuell noch in einer sehr frühen Phase. Daraus folgt unmittelbar, dass uns eine Zeit bevorsteht, in der KIs sehr viel mehr Bugs finden, als gefixt werden können. Jedes System, das für Angreifer erreichbar ist, wird angreifbar sein, es wird angegriffen werden und es wird zu einer lange nicht dagewesenen Zahl von Sicherheitsvorfällen kommen. Wie lange diese Phase andauern wird und was danach kommt, werde ich später noch diskutieren. Wichtig ist jetzt erst mal, was sich bereits daraus ableiten lässt. Das Allerwichtigste:

Die Situation ist akut und jede:r, der/die für die Sicherheit von IT verantwortlich ist, sollte unmittelbar handeln und sich darauf vorbereiten.

Das lässt sich nicht mehr wegdiskutieren und „erstmal abwarten“ führt zu absehbaren Katastrophen. Die jetzt dringend erforderlichen Maßnahmen fallen in folgende Bereiche:

  • Beschleunigen der Update-/Patch-Zyklen
  • Reduzieren der Angriffsfläche
  • Verbessern der Resilienz und Defense in Depth
  • Vorbereiten auf den Ernstfall – genauer, die Ernstfälle, denn es wird nicht bei einem bleiben
  • Auf die Wieder-Inbetriebnahme nach einem Vorfall vorbereiten

Ja, genau – das ist nichts Neues. All das hätte man bereits vor sechs Monaten genau so empfehlen können – und tatsächlich habe ich das sogar. Das kommt unter anderem daher, dass die KIs bislang keine neuartigen Schwachstellen aufdecken. Ob das so bleiben wird, ist eine andere, spannende Frage, die ich mir für später aufhebe. Doch alles, was Mythos & Co derzeit finden, hätte vor sechs Monaten auch ein Mensch aufspüren können. Nur war eben die Wahrscheinlichkeit für jeden einzelnen Fund so gering, dass wir uns da an vielen Stellen auch mit faulen Kompromissen irgendwie durchmogeln konnten. In diesem Bewusstsein haben wir über viele Jahre eine große Menge an Security-Schulden angehäuft. Und die werden jetzt fällig. Also in den nächsten sechs bis zwölf Monaten – um da mal eine konkrete Zahl in den Raum zu stellen. Und die werden ganz bitter.

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Deshalb ist es jetzt allerhöchste Zeit, sich darauf vorzubereiten. Also die oben aufgeführten Maßnahmen unter diesem Gesichtspunkt neu zu evaluieren und mit hoher Priorität auf die Agenda der nächsten Monate zu setzen. Da kann der Hype rund um Mythos sogar helfen. Selbst die Geschäftsführung hat vielleicht vom aufziehenden AI Vulnerability Storm und der Notwendigkeit gehört, sich auf Mythos vorzubereiten. Das liefert Anknüpfungspunkte, eigene Vorschläge zur Neubewertung der IT-Sicherheit zu unterbreiten.

Die werden fast schon zwangsläufig auch die Nutzung von KI einfordern, weil man nur mit deren Unterstützung die notwendige Geschwindigkeit bei der Umsetzung und bei der Abarbeitung der neuen Prozesse hinbekommen kann. Doch vieles geht auch ganz oder weitgehend ohne KI. Und das ist deshalb nicht weniger wichtig – im Gegenteil. Denn wie man etwa KI möglichst robust in den Update-/Patch-Zyklus einbaut, ist noch längst nicht wirklich klar. Wir können aktuell nur hoffen, dass die IT-Security-Industrie gemeinsam mit den KI-Firmen und Software-Entwicklern praktikable Lösungen findet und bereitstellt. Da kommen Anthropics Glasswing, OpenAIs Aardvark und unzählige innovative Projekte von KI-Startups wie AISLE und ZeroPath ins Spiel.

Doch noch wichtiger sind jetzt die klassischen Security-Basics, die wir viel zu lange vernachlässigt haben. Für Maßnahmen wie Segmentierung, Least Privilege, MFA oder auch Monitoring mit Deception und so weiter gibt es nämlich bereits bewährte Konzepte und Leitfäden. Deshalb würde ich solche soliden Security-Grundlagen sogar höher priorisieren und kurzfristiger umsetzen als zukunftsweisende, wirklich KI-getriebene Prozesse.

Trotz all der Kassandra-Rufe sehe ich die Rolle von KI in der IT-Sicherheit langfristig eher positiv. Denn es ist ja nicht so, dass wir da aktuell ein gut funktionierendes Gesamtkonzept hätten – ganz im Gegenteil. Das knirscht und versagt bereits seit Jahren an allen Ecken und Enden. Langfristig habe ich die Hoffnung, dass wir einen Zustand erreichen, in dem Verteidiger mehr von den Fähigkeiten der LLMs profitieren als die Angreifer. Denn das Fixen von Bugs skaliert letztlich besser als das Ausnutzen mit Real-World-Exploits. Und damit wird es realistisch, dass Software und die darauf aufbauende IT weitgehend sicher und resilient wird. Doch da reden wir von einem Zeithorizont von mehreren Jahren – und einem langen Weg, mit vielen Unbekannten und zahlreichen Möglichkeiten, völlig falsch abzubiegen. Sprich: „Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.“

Diese Analyse schrieb Jürgen Schmidt ursprünglich für den exklusiven Newsletter von heise security PRO, wo er jede Woche das Geschehen in der IT-Security-Welt für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen einordnet:

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(ju)



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