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Künstliche Intelligenz

fish 4.6.0: Shell mit besserer Emoji-Darstellung & Bash-Pipes


Die interaktive Unix-Shell fish kann ab Version 4.6.0 Prompt-Informationen direkt aus Umgebungsvariablen übernehmen, stellt Emoji im Terminal breiter dar und akzeptiert mit |& eine aus Bash vertraute Pipe-Schreibweise. fish richtet sich an Administratoren und Entwickler, die eine interaktive Shell mit gut lesbarer Syntax und vielen Komfortfunktionen bevorzugen. Anders als Bash oder Zsh priorisiert fish dies gegenüber strikter POSIX-Konformität.

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fish wertet ab sofort drei neue Umgebungsvariablen aus: SHELL_PROMPT_PREFIX, SHELL_PROMPT_SUFFIX und SHELL_WELCOME. Präfix und Suffix erscheinen automatisch vor und nach dem linken Prompt, die Welcome-Variable blendet beim Start eine zusätzliche Meldung ein. Damit lassen sich zum Beispiel privilegierte oder speziell gestartete Sitzungen klar kennzeichnen, ohne eigene Prompt-Logik schreiben zu müssen. Die Entwickler nennen systemd run0 als typischen Anwendungsfall.

Ferner behandelt fish Emoji jetzt standardmäßig als zwei Zellen breit statt bisher eine. Das korrigiert eine häufige Fehlerquelle bei der Terminaldarstellung, wobei die Shell seit kurzem UTF-8 als Standard voraussetzt: Stimmt die angenommene Zeichenbreite nicht mit der tatsächlichen Darstellung überein, verrutschen Prompts, Einrückungen und tabellarische Ausgaben. Die Umstellung hilft vor allem Nutzern, die von modernen Desktops auf ältere Systeme zugreifen. Gegen Fehlausrichtungen auf älteren Terminals hilft es, fish_emoji_width auf 1 zurückzusetzen.

fish akzeptiert ab Version 4.6.0 |& als alternative Schreibweise zu &|. Beide leiten Standardausgabe und Standardfehler gemeinsam in eine Pipe. Ein typisches Beispiel: make |& less schickt Build-Ausgaben und Fehlermeldungen zusammen in den Pager. Die Ergänzung verringert Stolperfallen für Nutzer, die regelmäßig zwischen Bash und fish wechseln.

set_color schaltet Stilattribute wie Kursiv, Unterstreichung, Reverse und Durchstreichen jetzt gezielt ab – etwa mit --italics=off. Neu sind außerdem die Optionen --foreground und --reset. Sie erleichtern Theme-Autoren und Prompt-Frameworks die präzise Steuerung von Terminalattributen.

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Signale wie SIGWINCH, die das System etwa beim Ändern der Fenstergröße sendet, unterbrechen Builtin-Ausgaben nicht mehr. Einen Absturz beim Suspendieren bestimmter Pipelines per Ctrl-Z haben die Entwickler ebenfalls behoben. Unter macOS beseitigt das Release einen Fehler, den langsame Terminalantworten beim Start auslösten.

Version 4.6.0 korrigiert zudem mehrere Fehler aus den Releases 4.3 bis 4.5: ein Zwischenartefakt beim Neuzeichnen des Prompts, die ignorierte Option --color= bei history, Probleme im Vi-Modus bei dl und dh sowie fehlerhafte Completion bei Befehlen, die mit - beginnen.

Der Completion-Pager richtet Beschreibungen jetzt linksbündig aus. fish_indent bewahrt nun Kommentare und Leerzeilen direkt vor einem Brace-Block. Für Entwickler und Distributoren: cargo xtask-Subkommandos brechen bei Testfehlern nicht mehr mit einem Panic ab. Die Maintainer weisen in den Release Notes darauf hin, dass Nutzer den Quellcode über fish-4.6.0.tar.xz beziehen sollen – das generische tar.gz-Archiv von GitHub lasse sich nicht korrekt bauen.


(fo)



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Ärztetag: Klare Absage an kassengesteuerte Digitalisierung im Gesundheitswesen


Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat mit großer Mehrheit mehrere Beschlüsse zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gefasst. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Reformpläne bei der Eröffnung des Ärztetags verteidigt, aber dennoch Gesprächsbereitschaft signalisiert – die Antwort des Ärztetages fiel dennoch deutlich aus: Digitalisierung ja, aber nicht auf Kosten von Patientenrechten, ärztlicher Unabhängigkeit und dem Zugang zur Versorgung.

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Ein zentrales Thema zog sich wie ein roter Faden durch alle Beschlüsse: die wachsende Rolle der gesetzlichen Krankenkassen in der medizinischen Versorgung. Bereits durch das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) dürfen Krankenkassen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten individuell auswerten, Gesundheitsrisiken identifizieren und Betroffene eigenständig kontaktieren – ohne Einbindung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der GeDIG-Entwurf soll diese Befugnisse nun massiv ausweiten: auf ePA-Inhalte, Daten Dritter und sogenannte „Reallabore“. Für die Ärzteschaft ist das ein klarer Tabubruch: Die Identifikation individueller Gesundheitsrisiken sei originär ärztliche Aufgabe und müsse im Behandlungskontext stattfinden – so ein mit 185 zu 3 Stimmen angenommener Beschluss.

Die Delegierten stimmten in einem weiteren Antrag für „klare Grenzen und Datenschutz“ aufgrund der wachsenden Gesundheitsdatennutzung durch Krankenkassen. Daher fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des GeDIG-Entwurfs und warnen vor einem schleichenden Paradigmenwechsel bei der Rolle der Krankenkassen, die sich vom reinen Kostenträger in Richtung Leistungserbringung und Fallmanagement hinentwickelt. Besonders scharf fiel die Kritik an der vorgesehenen Einwilligungslösung für den Kassenzugriff auf ePA-Daten aus – so ein weiterer mit großer Mehrheit angenommener Beschluss vom Vorstand der Bundesärztekammer: „Die geplante Einwilligungslösung schützt Patienten und Versicherte nicht ausreichend, weil sich die Betroffenen als Einzelne gegenüber ihrer Krankenkasse grundsätzlich in einer schwächeren Position befinden. Es ist zudem nicht zumutbar, stets im Blick behalten zu müssen, ob eine einmal gegebene Einwilligung aufgrund des Eintritts neuer Erkrankungen widerrufen werden sollte“.

Mit der breitesten Mehrheit aller Beschlüsse zum GeDIG, mit 189 zu 7 Stimmen für einen Beschlussantrag, bekräftigte der Ärztetag das Prinzip der klaren Rollentrennung: Medizinische Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang Patienten behandelt werden, müssen frei von Kasseneinflüssen getroffen werden. Krankenkassen dürfen keine digitalen Instrumente zur Patientensteuerung betreiben, die Versorgungsentscheidungen ohne unabhängige ärztliche Verantwortung vorbereiten oder beeinflussen. Auch bei Zweitmeinungsverfahren sieht der Ärztetag einen klaren Interessenkonflikt: Krankenkassen sollten „aus Gründen des Interessenskonfliktes keine Zweitmeinungsverfahren anbieten dürfen. Solche Verfahren sollten perspektivisch ärztlich entwickelt sein.“

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Die geplante digitale Ersteinschätzung über die ePA-App als vorgeschaltete Hürde vor dem Arztbesuch sowie die kassengesteuerte Terminvergabe werden als mit dem Recht auf Gesundheit kaum vereinbar gewertet. Die Abgeordneten des Ärztetags warnten klar: „Diese Strategie kann Patientinnen und Patienten von einer notwendigen Behandlung ausgrenzen. Sie greift unzulässig tief in die Organisationsfreiheit von medizinischen Institutionen und in das Patienten-Arzt-Verhältnis ein.“

Ein weiterer Beschluss richtete sich gegen einen schleichenden Digitalzwang im Gesundheitswesen und die Pläne, die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen „Plattform für die Ersteinschätzung, Steuerung, Überweisung und Terminvergabe“ weiterzuentwickeln. „Gesundheit als wesentliches Grundrecht aller Menschen muss im Rahmen der Daseinsfürsorge für jeden möglich sein, auch ohne die Nutzung digitaler Techniken oder bestimmter Apps“, heißt es darin. Betroffen wären vor allem vulnerable Gruppen: ältere und kranke Menschen, Menschen mit Einschränkungen, Menschen mit geringem Einkommen oder mangelnden Sprachkenntnissen. Aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive sei Vorsorge geboten: „Auch Krisen oder Kriegssituationen erfordern Offline-Möglichkeiten der Daseinsvorsorge, der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur.“

An den Vorstand zur weiteren Entscheidung überwiesen wurde ein daran anlehnender Antrag, der die „systemändernde Überfrachtung der ‚ePA für alle’“ ablehnt. Die ePA erfülle schon heute ihre ursprünglichen Versprechen nicht, so die Delegierten. Sie leide unter mangelnder Hochverfügbarkeit, falscher Prioritätensetzung und fehlendem Vertrauen bei Patienten wie Ärzten. Schon der bisherige Grundfehler sei gewesen, „eine versicherten geführte Akte gleichzeitig als Notfallakte, Patientenkopie, Kommunikationslösung in der Medizin, Forschungsdatenzulieferung und Datensammlung für Patienten zu deklarieren“.

Ebenfalls an den Vorstand geht ein Antrag, der bezüglich der Reformpläne auf einen Konflikt mit der Schweigepflicht abzielt. „Ärztinnen und Ärzte erfahren einen eklatanten Widerspruch zwischen ihrer Schweigepflicht und der gesetzlichen Vorgabe, alle Daten über ihre Patienten in die ePA und damit auch an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiterzuleiten. Die meisten Menschen in Deutschland wissen nicht, dass künftig der gesamte Inhalt ihrer Akte dort gesammelt und an Dritte zur auch kommerziellen Auswertung zur Verfügung gestellt wird“. Aus den Anträgen ging auch hervor, dass sich die Ärzte nicht gegen die Digitalisierung des Gesundheitswesens stelle und in vielen Bereichen bereits gut digital aufgestellt sei. Jedoch müsse ein Mehrwert erkennbar sein. KI könne zudem helfen, jedoch dürfe sie nur ein Werkzeug sein.


(mack)



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Vier smarte Wallboxen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Test


Heute schon getankt? Noch deprimierender als der Blick auf die Spritpreistafel selbst ist die Einsicht, dass man dem Auf und Ab der Zahlen vollkommen hilflos ausgeliefert ist. Ein Dreizeiler auf Truth Social genügt, um mir das Pfingstwochenende an der Mecklenburgischen Seenplatte zu vermiesen.

Bei den Strompreisen schaut die Sache vollkommen anders aus. Auch diese sind hierzulande zwar im europäischen Vergleich hoch und hängen indirekt an der Ölpreisentwicklung, aber mit einem smarten Zähler und einem dynamischen Tarif kann man immerhin von niedrigeren Preisen zu lastschwachen Tageszeiten profitieren und der ein oder andere Haushalt fördert sogar seinen eigenen Strom. Sogar ein selbst aufgestelltes Balkonkraftwerk kann – mit Platz für vier gut positionierte Panels – im Jahr 2000 kWh Strom produzieren. Das ist genug Energie für 10.000 Kilometer im E-Auto oder Hybrid.

  • Intelligentes Laden zu Hause ist deutlich günstiger als das Laden an öffentlichen Ladesäulen.
  • Der größte Nutzen entsteht durch die Kombination aus einem dynamischen Stromtarif und Solarstrom.
  • Die Unterschiede zwischen den Lösungen liegen weniger in der Hardware als in Bedienung, Vernetzung und Anzahl unterstützter Tarife.

Es gibt dynamische Ladetarife für unterwegs oder sogar vereinzelte Gratis-Charger. Am einfachsten und effektivsten lassen sich die Vorzüge von Strom als Energieträger jedoch zu Hause nutzen. Das ist längst nicht mehr nur etwas für Einfamilienhausbesitzer. Clevere Ladelösungen ermöglichen es etwa, über lokales Lastmanagement gleich mehrere Fahrzeuge in einer Tiefgarage zu laden, auch wenn der Hausanschluss kein zeitgleiches Laden aller Fahrzeuge zulassen würde. So lassen sich mit ein paar Schuko-Steckdosen Ladebereiche erschließen, an die man zuvor vielleicht nicht gedacht hat.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vier smarte Wallboxen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Test“.
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Fobizz nun auch als App für Mobilgeräte verfügbar


Die digitale Bildungsplattform Fobizz ist seit Kurzem einfacher über eine eigene App auf Mobilgeräten nutzbar. Seit Ende April ist sie sowohl für Android- als auch Apple-Geräte in den jeweiligen App-Stores verfügbar. Zuvor konnte Fobizz nur über den Browser genutzt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für Nutzerinnen und Nutzer durch die App nicht.

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Fobizz wird unter anderem Lehrkräften in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mittels Landeslizenzen zur Verfügung gestellt. Sie können dort Weiterbildungsangebote nutzen, Lehr- und Lernmaterial austauschen oder speziell auf den Schuldienst zugeschnittene KI-Tools nutzen. Die Nutzung verschiedener populärer Large-Language-Modelle (LLM) wie etwa ChatGPT, Llama, Mistral oder Qwen wird über die Plattform DSGVO-konform umgesetzt, da Fobizz einen eigenen Proxy-Server vor alle KI-Schnittstellen schaltet. Aus Sicht der Modellanbieter gibt es dementsprechend nur einen einzigen Fobizz-Account. Nach Angaben des Unternehmens werden weder Nutzer-IDs noch IP-Adressen an Modellanbieter übermittelt und alle genutzten Infrastrukturanbieter sind ISO-27001-zertifiziert.

Lehrkräfte können sich durch die bereitgestellten KI-Tools bei ihrer Arbeit unterstützen lassen, sie aber auch Schülerinnen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Die App soll zunächst die einfachere Nutzung von KI-Chat und KI-Assistenten ermöglichen und unterstützt sowohl Kamera-Upload als auch die Spracheingabe. Die Weiterentwicklung will Fobizz nach Nutzungsinterviews mit Lehrkräften vorantreiben.



Lehrkräfte können unter anderem auf verschiedene LLM und eine Vielzahl von KI-Assistenten zugreifen.

(Bild: fobizz/heise medien)

Das deutsche Ed-Tech-Start-up konzentriert sich mittlerweile nicht nur auf den deutschen Bildungsmarkt, sondern ist auch international tätig. Luxemburg erwarb im vergangenen Jahr eine Landeslizenz und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt das Fobizz-Angebot nach einer Probephase seinen Lektorinnen und Lektoren weltweit zur Verfügung.

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(kbe)



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