Künstliche Intelligenz
Flacher Mini-PC mit starkem Ryzen 7 & USB4 für 525 Euro: Nipogi AM21 im Test
Der Nipogi AM21 liefert mit dem AMD Ryzen 7 8745HS eine Leistung auf Top-Niveau und bietet eine starke Port-Auswahl mit gleich zweimal USB-C.
Als Teil der Mini-PC-Union stellen Nipogi, Acemagic und Co. regelmäßig neue Mini-PC oder neue Varianten bereits vorhandener Mini-PCs vor – so auch hier. Der Nipogi AM21 mit Ryzen 7 8745HS ist dabei die modernere und damit effizientere Version des AM21 – gegenüber dem zuvor getesteten Modell mit Ryzen 9 6900HX (Testbericht). Das System gehört so aktuell zur Oberklasse und bietet 1 TB Speicher und 32 GB RAM. Obendrein punktet der Mini-PC wieder mit zweimal LAN und zweimal USB-C. Wir zeigen, wie gut sich der AM21 gegen die breite Palette an weiteren Mini-PCs mit Ryzen 7 8745HS schlägt.
Das Testgerät hat uns der Hersteller zur Verfügung gestellt.
Ausstattung: Welche Hardware bietet der Nipogi AM21?
Der AMD Ryzen 7 8745HS ist mittlerweile ein echter Klassiker im Einstiegsbereich der Oberklasse. Dabei bietet das SoC 8 Kerne und 16 Threads, setzt aber nur auf die Zen4-Architektur („Hawk Point“). Dabei handelt es sich im Grunde also nur um eine Neuauflage der 7000er-Serie. Dennoch gehört die CPU leitungstechnisch zur Spitze und taktet maximal mit 4,9 GHz. Die TDP ist grundsätzlich mit 35 W angesetzt, kann aber vom Systemkonfigurator noch deutlich erhöht werden – Nipogi gibt diese mit 45 W an.
Eine NPU für die effiziente lokale Nutzung neuronaler Netze ist nicht mit an Bord. Dabei handelt es sich aktuell ohnehin nur um eine Wette für die Zukunft, da die meisten Programme dato NPUs nicht nutzen. Die Grafikeinheit ist die Radeon 780M mit 12 Kernen (Compute Units) und bis zu 2,6 GHz Taktrate. Für eine integrierte GPU ist die 780M enorm stark und ermöglicht sogar schon leichtes Gaming.
Zu einer starken iGPU gehört auch schneller RAM, weshalb der AM21 gleich 32 GB mit 5600 MT/s (Megatransfers/s) im DDR5-Standard bietet. Die beiden 16-GB-Module arbeiten im Dual-Channel und sind von einem mutmaßlich chinesischen No-Name-Hersteller. Laut Nipogi ist das Aufrüsten auf 96 GB problemlos möglich, was wir ebenfalls bestätigen können.
Beim Speicher gibt es 1 TB mit einer schnellen M.2-NVMe-SSD von Rayson im Formfaktor 2280. Mit Crystaldiskmark messen wir 4783 MB/s im Lesen und 4415 MB/s im Schreiben. Die Festplatte soll über PCIe 4.0 x4 angebunden sein, dafür sind die Geschwindigkeiten allerdings ein wenig gering. Das Mainboard bietet noch einen weiteren Steckplatz für eine M.2-SSD im Formfaktor 2280. Der Hersteller gibt das Kapazitätslimit mit 4 TB für den zweiten Slot an, demnach wären insgesamt bis zu 8 TB möglich.
Bei den Anschlüssen stellt der Mini-PC zweimal HDMI 2.1 und zweimal USB-C bereit. Dabei handelt es sich nur bei Port auf der Rückseite um USB4 mit 40 Gbps und Displayport (DP 1.4) und Eingangsstromversorgung. Auf der Vorderseite gibt es nur USB 3.2 in Typ C mit 10 Gbps, aber auch Displayport 1.4.
Auch beim LAN ist genaues Hinsehen erforderlich, hier gibt es nämlich einen Port mit Gigabit-LAN und einen mit 2,5-Gigabit-LAN. Immerhin ist alles präzise beschriftet, was eine Verwechslung der Anschlüsse ausschließt. Die Stromversorgung erfolgt neben USB4 im Typ C auch per klassischer DC-Buchse.
Drahtlos funkt der Mini-PC leider nur mit Wi-Fi 6 und Bluetooth 5.2. Hier hätten wir uns zumindest das neuere Wi-Fi 6E mit zusätzlichem 6-GHz-Band für höhere Geschwindigkeiten im aktuell noch wenig genutzten Frequenzbereich gewünscht. Die Kommunikation findet über die Chipsätze Realtek RTL8168/8111 für Gigabit-Ethernet, Realtek RTL8125 Gaming für 2,5-Gigabit-LAN und Realtek RTL8852BE für die drahtlosen Schnittstellen statt.
Performance: Wie schnell ist der Nipogi AM21?
In PCmark 10 ist der Ryzen 7 8745HS eine echte Wundertüte und liegt bei Werten zwischen 5000 (am Ninkear M8) und fast 7500 Punkten (am Minisforum UM870 Slim) – natürlich stark abhängig von TDP, Kühlung und spezifischem Leistungsprofil. Leider hat sich der Benchmark von PCmark 10 geändert und ist nun in der Version 2.0, weshalb wir das Ergebnis von durchschnittlich 8131 Punkten nicht direkt ins Verhältnis setzen können.
Darum auf zum nächsten, vergleichbaren Benchmark: 3DMark Time Spy. Hier erreicht der AM21 3207 Punkte, davon 2864 für die Grafik und 9982 für die CPU. Damit liegt das System hinter dem UM870 Slim (3365 Punkte) und dem Acemagic W1 (Testbericht) (3225 Punkte, jeweils mit identischem Prozessor). Cinebench R24 liefert die selbe Erkenntnis, hier erreicht der AM21 104 Punkte im Single- und 872 Punkte im Multicore.
Der Cross-Platform-Benchmark Geekbench 6 attestiert dem Mini-PC 2546 Punkte im Single- und 12.333 Punkte im Multicore. Der OpenCL-Grafikbenchmark von Geekbench liefert ein Ergebnis von soliden 28.735 Punkten. Alles in allem bewegt sich der AM21 damit im oberen Mittelfeld von allen getesteten Mini-PCs mit Ryzen 7 8745HS.
Nipogi AM21 (8745HS) – Bilderstrecke
Nun aber zum Gaming: Wir spielen wieder Anno 1800 und Cities Skylines 2.
In ersterem spielen wir in Full HD, wählen zunächst das sehr hohe Grafik-Preset und aktivieren FSR (FidelityFX Super Resolution) im Modus „Qualität“. So erhalten wir initial sehr starke 30 FPS beim Blick auf die 50.000-Einwohner-Stadt unseres fortgeschrittenen Endlosspiels. Allerdings sinkt die Bildrate bereits nach kurzer Zeit und stabilisiert sich dann bei nurmehr 20 FPS. Für ein flüssigeres Spielerlebnis wechseln wir zu den hohen Einstellungen, wobei wir zuerst 37 FPS erhalten. Das System pendelt sich dann bei soliden 25 FPS bereits nach kurzer Zeit ein. Damit ist das Spiel erstaunlich gut spielbar und die Optik kaum beeinträchtigt.
In dem fordernderen Titel Cities Skylines 2 spielen wir in Full HD zuerst mit dem hohen Grafikeinstellungen mit deaktivierter dynamischer Auflösungsskalierung. So erhalten wir im Schnitt nur 10 FPS (Frames per Second) in unserem jungen Endlosspiel mit knappen 12.000 Einwohnern. Das Herunterstellen auf mittlere Einstellungen mit konstanter dynamischer Auflösungsskalierung resultiert in 3 zusätzlichen FPS.
Mit niedrigen Einstellungen und damit einer automatischen dynamischen Skalierung erhalten wir schon 22 FPS, was das Spiel direkt flüssiger wirken lässt. Bei sehr niedrigen Einstellungen ist die Auflösungsskalierung wieder konstant, dafür schwanken die FPS hier deutlich mehr. Mit durchschnittlich 23 FPS gibt es auch kaum einen Zugewinn, verglichen mit den niedrigen Einstellungen.
Verbrauch: Wie hoch ist die Leistungsaufnahme des Nipogi AM21?
Durch die moderne Architektur ist der Ryzen 7 sehr sparsam und verbraucht im Idle gerade einmal 7 bis 8 W, sofern keine USB-Geräte angeschlossen sind. Unter Volllast des Systems mittels Aida64 steigt der Verbrauch für die ersten vier Minuten auf 72 W an. Dabei taktet die CPU mit rund 3,4 GHz, die iGPU mit knappen 1,8 GHz bei einer Leistungsaufnahme von 54 W nur für das SoC. Anschließend fällt der Verbrauch über 30 Sekunden stetig auf einen Endwert von 62 W. Dabei taktet die CPU dann nur noch mit 3,1 GHz und die iGPU mit 1,7 GHz. Diesen Zustand behält das System dann dauerhaft bei.
Gerade der Minisforum UM870 Slim, aber auch der Acemagic W1 haben eine höhere Leistungsaufnahme unter Last, was das Leistungs-Plus schlussendlich erklärt.
Lüfter: Wie laut ist der Nipogi AM21?
Im Idle ist der Lüfter des AM21 quasi unhörbar. Im Alltag wird er vereinzelt anspringen mit einer Lautstärke um die 28 bis 30 dB(A). Lasten wir das System allerdings mit Aida64 voll aus, messen wir mit dem Smartphone im Schnitt 36 dB(A) direkt am Gehäuse und 21 dB(A) in einem Meter Entfernung. Damit ist das System von der Lautstärke wie erwartet und hält die Temperaturen von CPU und iGPU mit maximal 83 und 80 Grad gut in Schach. Der Lüfter gibt auch hier einen eher pfeifenden Klang von sich, was empfindliche Nutzer stören könnte. Zudem rattert der Lüfter ein wenig bei hohen Drehzahlen.
Das AMI-BIOS bietet leider nur einen geringen Umfang an Einstellungen. Darunter sind weder Leistungs- noch Lüfterprofile.
Software: Welches Betriebssystem ist auf dem Nipogi AM21 installiert?
Auf dem Nipogi AM21 ist Windows 11 Pro vorinstalliert, das sich direkt ohne Internetverbindung einrichten lässt. Der anschließende vollständige Virenscan mit dem Windows Defender bleibt ohne Befund, erst danach verbinden wir das Gerät mit dem Internet für Updates.
Das System verzichtet zudem auf jegliche Bloatware mit Ausnahme der Microsoft-Apps und -Dienste. Über das erweiterte Startmenü von Windows gelangen wir in das BIOS des Mini-PCs, worüber wir auf unseren USB-Stick mit Ventoy booten – Secure Boot war dabei bereits ab Werk deaktiviert.
Wir wählen Ubuntu 24.04.3 LTS als Linux-Repräsentant und merken im System direkt: Das Bild an unserem mobilen Monitor geht wiederholt aus, zudem gibt der Lautsprecher des Monitors jedes Mal ein Plop-Geräusch von sich. Schließen wir den USB-Anschluss des Monitors nicht am Mini-PC, sondern direkt an ein Ladegerät an, ist der Fehler verschwunden.
Die Auflösung erkennt Linux korrekt und Ethernet, WLAN und Bluetooth sind direkt einsatzbereit. Das Audio will über HDMI nicht funktionieren, nur über den AUX-Port in der Front bekommen wir einen Output. Das Aufwecken aus dem Ruhemodus funktioniert dafür einwandfrei.
Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Nipogi AM21?
Der AM21 bietet das identische, vergleichsweise flache Gehäuse zur anderen Variante des AM21 mit Ryzen 9 6900HX (Außenmaße: 119 × 119 × 36,9 mm). Der Rahmen ist vollständig aus Kunststoff gefertigt und gut verarbeitet. Die einzelnen Paneele sind dabei allerdings sehr dünn und damit leider auch leicht biegbar. Damit fühlt sich das Gehäuse nicht so hochwertig und generell fragiler, als ein Metallgehäuse an – auf dem Tisch aber an sich kein Problem.
Nur leichte Schrammen können hier nicht ausgeschlossen werden, wie der Test der anderen Ausstattungsvariante mit Ryzen 9 zeigt. Seitlich und am Boden gibt es Mesh-Gitter zum Luftaustausch, die Oberseite zieren zahlreiche Sticker des Herstellers. Darunter sind neben QR-Codes zum Support auch Hinweise bei den LAN-Ports, dass die Einrichtung von Windows ohne Internet schneller abläuft. So werden nämlich nicht bereits während der Einrichtung die aktuellen Updates heruntergeladen und man landet schneller im System.
Das Öffnen des Gehäuses beginnt mit vier Schrauben auf der Unterseite. Anschließend lässt sich die Bodenplatte leicht abnehmen und erlaubt Zugriff auf RAM und SSD. Im Folgenden können wir alle vier Schrauben am Mainboard lösen und die M.2-SSD ausbauen. Das erlaubt uns nun, den Deckel mitsamt Mainboard aus dem Rahmen zu ziehen. Dabei ist Vorsicht bei den Antennenkabeln geboten, diese sollten abgesteckt oder zumindest aus den Befestigungen am Rahmen gelöst werden.
Das Herausnehmen des Deckels ist ein wenig umständlich, aber mit etwas Geduld nicht unmöglich. Sind die Teile getrennt, müssen wir noch vier Abstandshalter lösen und können anschließend den Lüfter problemlos warten.
Preis: Was kostet der Nipogi AM21?
Der Nipogi AM21 (8745HS) mit 1 TB SSD und 32 GB RAM ist aktuell für 520 Euro (Coupon anwählen) bei Amazon erhältlich. Normalerweise kostet er dort ohne Coupons 700 Euro.
Fazit
Der Nipogi AM21 ist ein effizienter und leistungsstarker Mini-PC mit guter Ausstattung. Sein Ryzen 7 8745HS kommt zwar nicht ganz gegen die stärksten an, liefert im Alltag und beim Gaming aber dennoch solide Leistung. Zudem bietet das System mit zweimal USB-C, davon einer sogar mit Eingangsstromversorgung, und zweimal Ethernet eine hervorragende Konnektivität.
An sich ist der Mini-PC also nahezu tadellos, das einzige Problem: die Konkurrenz. Der mit dem gleichen Ryzen 7 8745HS ausgestattete Minisforum UM870 Slim bietet zum gleichen Preis neben einer gleichwertigen Ausstattung auch noch mehr Leistung. Hier spricht dann nur noch das kompakte Gehäuse und möglicherweise der zusätzliche Ethernet-Port für den AM21.
Künstliche Intelligenz
Selbst AMD und Intel haben den KI-Boom unterschätzt
AMD-Chefin Lisa Su gibt zu, die Nachfrage nach Serverprozessoren falsch eingeschätzt zu haben. Das Unternehmen kann in den nächsten Monaten nicht so viele Epyc-CPUs liefern, wie Cloud-Hyperscaler für ihre KI-Rechenzentren kaufen würden. Zuvor stellte schon Intel manche Produktionslinien von Desktop- und Notebook- auf Serverprozessoren um. Offensichtlich haben sich beide Firmen verschätzt.
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Auf einer Analystenkonferenz sagte Su: „Ja, es gibt Versorgungsengpässe, aber das liegt wirklich daran, dass der Markt größer ist, als wir vor drei oder sechs Monaten prognostiziert hatten. Und so braucht es immer etwas Zeit, bis die Lieferkette mit den Anforderungen des Marktes Schritt halten kann. Ich kann sagen, dass wir aus Sicht der Versorgung sehr, sehr gut aufgestellt sind, um einen großen Teil dieser Nachfrage zu decken. Wir arbeiten weiterhin sehr eng mit unseren Partnern in der Lieferkette zusammen, um diese Kapazitäten im Laufe der Jahre 2026 und 2027 auszubauen.“
Hohes Interesse an Epyc Venice
Vor allem die nächste Epyc-Generation mit Zen-6-Architektur (Codename Venice) soll gefragt sein. Deren Produktion fährt der verantwortliche Chipauftragsfertiger TSMC im zweiten Halbjahr 2026 hoch. „Jeder unserer Großkunden will Venice haben, sobald er verfügbar ist“, betonte Su das hohe Interesse.
Die Fehleinschätzung kann mehrere Gründe haben. Zum einen bauen Cloud-Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta und Microsoft womöglich mehr Rechenzentren als gedacht. Zum anderen könnte die Nachfrage nach Venice besonders hoch sein, weil die Generation mit neuer 2-Nanometer-Fertigungstechnik (TSMC N2) besonders effizient wird und zudem flottes PCI Express 6.0 mitbringt.
Ryzen an zweiter Stelle
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Für PC-Selbstbauer und Notebook-Käufer sind das potenziell schlechte Nachrichten. AMD priorisiert in der Zen-6-Generation offensichtlich Serverprozessoren. Für Desktop- und Notebook-Ableger gibt es noch keinen Termin. Eine Vorstellung könnte sich nach hinten ziehen, wenn Epyc-CPUs mehr von AMDs zugeteilter N2-Fertigungskapazität aufbrauchen – zumal AMD auch bei seinen kommenden KI-Beschleunigern der Instinct-MI400-Serie auf N2-Technik setzt. Da unter anderem Apple, Mediatek und Qualcomm großes Interesse an N2 haben, dürfte AMD kurzfristig wohl kaum zusätzliche Kapazität erhalten.
(mma)
Künstliche Intelligenz
BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.
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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.
Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.
Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.
Sorge vor kontrollfreien Räumen
Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.
Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“
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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.
„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.
Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.
(mack)
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Europäische Strafverfolger zerschlagen Phishing-Plattform | heise online
Eine von Europol koordinierte internationale Strafverfolgungsaktion hat die Phishing-Plattform Tycoon2FA außer Gefecht gesetzt. Dabei wurden 330 Domains, die die Kerninfrastruktur des kriminellen Dienstes bildeten, darunter Phishing-Seiten und Kontrollpanels, abgeschaltet, heißt es in einer von der europäischen Polizeibehörde veröffentlichten Mitteilung. Die Aktion wurde von Strafverfolgungsbehörden in Lettland, Litauen, Portugal, Polen, Spanien und Großbritannien sowie Akteuren des Privatsektors, darunter Cloudflare, Coinbase oder Trend Micro, in enger Zusammenarbeit unter der Koordination des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol durchgeführt.
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Tycoon 2FA war mindestens seit August 2023 aktiv und zählte laut Europol zu den größten Phishing-Operationen weltweit. Die Plattform wurde demnach von Tausenden Cyberkriminellen genutzt, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu umgehen und ihnen unbemerkten Zugriff auf E-Mail- und Cloud-basierte Dienste zu ermöglichen. „Die Plattform generierte monatlich zig Millionen Phishing-E-Mails und ermöglichte den unbefugten Zugriff auf fast 100.000 Organisationen weltweit, darunter Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen“, schreibt Europol.
Niedrige Einstiegsschwelle für Cyberkriminelle
Laut dem Tech-Portal Bleeding Computer wurden Tycoon2FA-Abos über den Telegram-Messenger zehn Tage Zugriff für 120 US-Dollar angeboten. Dies habe die Hürde, ausgeklügelte Angriffe zur Umgehung der MFA in großem Umfang durchzuführen, für weniger erfahrene Kriminelle deutlich gesenkt, so das Portal weiter.
„Die Plattform von Tycoon2FA ermöglichte es Angreifern, sich als vertrauenswürdige Marken auszugeben, indem sie Anmeldeseiten für Dienste wie Microsoft 365, OneDrive, Outlook, SharePoint und Gmail imitierten. Sie erlaubte es Angreifern außerdem, sich dauerhaft einzunisten und auf sensible Informationen zuzugreifen, selbst nachdem Passwörter zurückgesetzt wurden, sofern aktive Sitzungen und Token nicht explizit widerrufen wurden“, erklärte Microsoft am Mittwoch in einem Blogeintrag. „Dies funktionierte, indem während des Authentifizierungsprozesses generierte Sitzungs-Cookies abgefangen und gleichzeitig die Benutzerdaten erfasst wurden. Die 2FA-Codes wurden anschließend über die Proxy-Server von Tycoon2FA an den Authentifizierungsdienst weitergeleitet.“
Die Ermittlungen begannen, nachdem Trend Micro Informationen bereitgestellt hatte. Diese Informationen verbreitete Europol über seine EC3-Beratungsgruppen und operativen Netzwerke. Dies wiederum habe die Entwicklung einer koordinierten Einsatzstrategie ermöglicht, so das Europäische Polizeiamt. Später arbeiteten Microsoft und Trend Micro eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellten technisches Fachwissen sowie Infrastrukturanalysen bereit.
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(akn)
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