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Künstliche Intelligenz

Freitag: Gerichte gegen Metas Datensammlung, Amazon-Rekordinvestitionen in Cloud


Meta Platforms‘ Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps ist unzulässig. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheidet auch das OLG Naumburg auf vierstelligen Schadenersatz. Insgesamt sind in Deutschland rund 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig. Damit steht jetzt erstmals fest, dass Meta Platforms nach deutschem Recht illegal Daten auf fremden Webseiten erntet. Denn die Meta Business Tools erlauben die Bildung von Nutzerprofilen ohne Zustimmung der Betroffenen, selbst von Menschen ohne Meta-Konto. Wir werfen einen Blick auf juristische Eckpunkte. Derweil investiert nach Google auch Amazon Rekordsummen in KI, nachdem Handelsgeschäft und Cloud-Business weiter wachsen. Selbst die Cloud-Nachfrage ohne KI-Bezug wächst schneller als erwartet, aber die Nachfrage nach KI bleibt ebenfalls hoch. Doch der Gewinn pro Aktie ist niedriger als erwartet, sodass die Aktie fällt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Jetzt hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Im Dezember hat das OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs. Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen: Auch Sachsen-Anhalt wechselt bei Metas Datensammlung die Seite.

Hintergrund dieser Klagen und Gerichtsentscheidungen sind die Meta Business Tools, die personenbezogene Daten auf fremden Webseiten und Apps ernten und dann ohne wirksame Zustimmung verarbeiten. Das OLG Dresden hat dabei in vier parallelen Entscheidungen Meta Platforms zum ersten Mal in Deutschland rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt und sogar die Revision zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen, weil die Sache auf Ebene der Obergerichte eindeutig gesehen werde. Dabei verweist es auf das OLG München, das ebenfalls gegen Meta geurteilt hat. Dennoch sind die Sichtweisen der beiden OLG nicht deckungsgleich. Im Zentrum steht der Kontrollverlust, den Betroffene über ihre Daten erleiden: Warum Meta Platforms Datensammlung illegal ist.

An Datenverarbeitung verdient auch Amazon.com kräftig und profitiert neben dem wachsenden Handelsgeschäft weiterhin von der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben: Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt.

Amazon ist einer der Marktplätze, auf denen zum Teil auch mangelhafte Elektronikgeräte angeboten werden, die der Sicherheit und Konformität auf dem deutschen Markt nicht genügen. Dessen Wahrung bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher. 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 5,3 Millionen Geräte. Die bei den Stichproben entdeckten Defizite betreffen sowohl formale Mängel als auch grundlegende technische Mängel mit Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, wie Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr.

Anthropic hat das neue KI-Modell Opus 4.6 vorgestellt, das primär beim Programmieren deutlich besser abschneiden soll als der Vorgänger. Opus 4.6 ist die erste Version der Opus-Klasse mit einem Kontextfenster von einer Million Token – allerdings noch als Beta-Funktion. Weitere Neuerungen: Agentische Coding-Teams sollen komplexe Aufgaben parallel bearbeiten, Claude passt die Nachdenkzeit automatisch der Fragestellung an und die maximale Ausgabelänge verdoppelt sich. Leistungsfähiger wird die neue Opus-Version obendrein. Eine zentrale Neuerung ist die Agent-Teams-Funktion in Claude Code, die sich aktuell in einer Research Preview befindet. Damit lassen sich mehrere Claude-Code-Instanzen parallel ausführen und koordinieren: Anthropic stellt Claude Opus 4.6 mit Agent Teams vor.

Im c’t-Datenschutzpodcast widmen wir uns einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Die Stiftung Datenschutz hat dazu gerade ein Whitepaper mit dem selbstbewussten Titel „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ vorgelegt. Im Podcast vertritt der Vorstand der Stiftung die Position, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Guter Datenschutz würde fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringen und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schaffen: Vertrauen. Dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen, zeigt die Diskussion in der Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?

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Auch noch wichtig:


(fds)



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iX-Workshop: BCM und IT-Notfallplanung – Vorbereitet für den Ernstfall


Nur wer gut vorbereitet ist, kann auf plötzlich auftretende Störungen, Notfälle oder Cyber-Angriffe schnell und angemessen reagieren und so Schäden begrenzen und Ausfälle minimieren. Dies gilt sowohl für die Absicherung der Geschäftsprozesse als auch der IT. Eine Notfallplanung hilft, im Ernstfall schnell das Richtige zu tun und Schlimmeres zu verhindern.

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Wie geeignet und wirksam Notfallpläne sind, überprüfen Sie am zuverlässigsten in gezielten Notfallübungen. Diese helfen, Ihre Pläne bei Bedarf anzupassen und kontinuierlich zu verbessern. Im dreitägigen Online-Workshop BCM – Notfallplanung und Notfallübungen erarbeiten Sie unter Anleitung eines erfahrenen Sicherheitstrainers Schritt für Schritt einen Leitfaden für eine professionelle IT-Notfallplanung.

Der Workshop vermittelt wichtige Standards und Methoden des Business Continuity Managements (BCM) und des IT-Notfallmanagements. Sie lernen, IT-Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere Themen sind die Erstellung einer umfassenden IT-Notfalldokumentation inklusive Wiederanlaufplanung, der Aufbau einer reaktiven IT-Notfallorganisation sowie die Durchführung und Auswertung von Notfallübungen.

Der Workshop wird von Jakob Winter, Senior Consultant bei der HiSolutions AG, geleitet. Er unterstützt Unternehmen bei der effizienten Notfallplanung und -vorsorge, der risikoorientierten Steuerung von Dienstleistern sowie bei der Konzeption und Durchführung von Notfall- und Krisenübungen.

Angesprochen sind insbesondere IT-Notfallmanager, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Business-Continuity-Manager, Risikomanager und Auditoren, die sich einen umfassenden Überblick über das Thema BCM verschaffen möchten.

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Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Testflug vom NASA-Überschallflugzeug X-59 Quesst endet vorzeitig mit Panne


Das experimentelle Überschallflugzeug der NASA, die X-59 Quesst, hat am 20. März einen Testflug absolviert, der mit einer Panne endete. Wie die NASA am Freitag mitteilte, sei dies der Auftakt zu einer ganzen Reihe von mehreren Dutzend Testflügen zur Erkundung des leisen Überschallflugs.

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Die X-59 Quesst hob am Freitag um 10:54 Uhr (Ortszeit) von der Edwards Air Force Base ab. Nach nur wenigen Minuten Flug musste der Testpilot Jim „Clue“ Less (ja, wirklich) die Landung des Jets wegen einer im Cockpit aufgetauchten Warnmeldung einleiten, teilte die NASA mit. Die Quesst landete dann wieder gegen 11:03 Uhr (Ortszeit). Zur Ursache, die die Warnanzeige ausgelöst hatte, macht die NASA keine Angabe. Der Pilot habe das für solche Situationen vorgeschriebene Standardverfahren eingeleitet und sei sicher zur Airbase zurückgekehrt. In einer solch frühen Testphase von Experimentalflugzeugen sei ein solches Ereignis jedoch möglich, heißt es von der NASA. Trotz der kurzen Flugdauer habe die NASA weitere Flugdaten sammeln können.

Der ursprüngliche Plan sah vor, dass die Maschine rund eine Stunde in der Luft bleiben sollte, um mit einer Reisegeschwindigkeit von 230 mph (etwa 370 km/h) in 12.000 Fuß Höhe zu fliegen. Danach sollte die Geschwindigkeit auf 260 mph auf 20.000 Fuß Höhe ansteigen.

Der zweite ist lediglich einer von einer ganzen Reihe von Testflügen, die die NASA ab 2026 geplant hat, um die Geschwindigkeit der X-59 stufenweise bis zum Erreichen der Überschallgeschwindigkeit zu steigern. Dadurch sollen die Leistungsgrenzen des Flugzeugs für einen sicheren Flug ermittelt werden. Geplant ist, eine Reisegeschwindigkeit von etwa Mach 1,4 (etwa 925 mph) auf einer Höhe von 55.000 Fuß zu erreichen.

Die NASA beabsichtigt, dabei den donnerartigen Überschallknall zu vermeiden, der beim Durchbrechen der Schallmauer entsteht. Die X-59 Quesst soll lediglich ein leiseres Plopp-Geräusch erzeugen. Für spätere Flugzeuge mit ähnlicher Technik könnten so die derzeit bestehenden Beschränkungen von Überschallflügen über Land aufgehoben werden.

Bei Flugtests mit der Quesst sollen dazu vorab Überflugstudien über Land durchgeführt werden, in denen die dann reduzierte Lärmbelastung über besiedeltem Gebiet und deren Wahrnehmung durch die Bevölkerung evaluiert wird.

Die nationale US-Flugaufsicht Federal Aviation Administration (FAA) kann daraus neue Flugregeln für Überschallflugzeuge in der Luftfahrt ableiten. Spätere Flugzeuge, die einen geringeren Überschallknall und ein niedrigeres Fluggeräusch im Überschallbereich erzeugen, könnten durch die höhere Reisegeschwindigkeit für schnellere Inlandsflüge über Land sorgen.

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(olb)



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TDWI München: Die Konferenz für Data, Analytics und KI


Vom 23. bis 25. Juni 2026 findet im MOC München die TDWI München statt. Die Konferenz gilt als einer der wichtigsten Treffpunkte im deutschsprachigen Raum für Fachleute aus den Bereichen Data, Analytics und Künstliche Intelligenz. Das Konferenzprogramm ist ab sofort online verfügbar.

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Inhaltlich deckt die TDWI München 2026 ein breites Spektrum aktueller Data- und AI-Themen ab. Auf der Agenda stehen unter anderem GenAI-Architekturen, Data Mesh, Lakehouse-Plattformen, Data Governance, Datensouveränität, moderne Datenarchitekturen, Cloud- und Fabric-Umgebungen sowie Data Culture und organisatorische Transformation. Ergänzt wird das Programm durch Workshops, Keynotes, Praxisberichte und Community-Formate.

Im Programm finden sich zahlreiche Erfahrungsberichte aus Unternehmen und Organisationen, etwa zu Lakehouse-Migration, KI-Strategien, Data-Product-Ansätzen, Metadaten-Management, Data-Quality-Projekten oder dem Einsatz von LLMs und AI-Plattformen in der Praxis.

Beispiele sind Vorträge zu Datenarchitekturen bei Versicherungen und Energieversorgern, zu Data-Mesh-Einführungen, zu AI-Governance-Workflows sowie zu konkreten BI- und Analytics-Implementierungen in Industrie, Verwaltung und Medienunternehmen.

Alle Informationen zur Konferenz und Anmeldung finden Sie auf der Website


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