Datenschutz & Sicherheit
Qnap löst kritische Sicherheitsprobleme in NAS-Software
Mehrere Softwareschwachstellen gefährden NAS-Systeme von Qnap. Angreifer können auf Geräte zugreifen und im schlimmsten Fall die volle Kontrolle erlangen. Sicherheitspatches schaffen Abhilfe. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Wer ein Qnap-NAS besitzt, sollte sicherstellen, dass alle installierten Komponenten auf dem aktuellen Stand sind.
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Wie aus dem Sicherheitsbereich der Qnap-Website hervorgeht, betreffen die Sicherheitsprobleme die Komponenten Media Streaming Add-on, QuFTP Service, QuNetSwitch (ADRA NDR), QuRouter und QVR Pro.
Verschiedene Attacken vorstellbar
Am gefährlichsten gilt eine „kritische“ Lücke (CVE-2026-22898) in der IP-Videoüberwachungssoftware QVR Pro. Weil einer Warnmeldung zufolge die Authentifizierung im Kontext einer kritischen, nicht näher beschriebenen Funktion fehlt, können entfernte Angreifer Zugriff auf Systeme erlangen. Die Entwickler versichern, die Schwachstelle in QVR Pro 2.7.4.1485 geschlossen zu haben.
Die von vier Lücken in QuNetSwitch (ADRA NDR) ausgehende Gefahr schätzt Qnap als „kritisch“ ein. Hier können Angreifer unter anderem aufgrund von hartcodierten Zugangsdaten auf Netzwerkspeicher zugreifen (CVE-2026-22900 „mittel“). Durch das erfolgreiche Ausnutzen der verbleibenden Schwachstellen können Angreifer unter anderem eigene Befehle ausführen (etwa CVE-2026-22901 „mittel“). An dieser Stelle müssen Admins QuNetSwitch 2.0.4.0415 oder QuNetSwitch 2.0.5.0906 installieren.
Für die Sicherheitslücken in QuRouter vergibt Qnap ebenfalls eine kritische Einstufung. Auch hier kann es zur Ausführung von Schadcode kommen. Dafür benötigen lokale Angreifer aber bereits Adminrechte (etwa CVE-2025-62845 „mittel“). Die Entwickler geben an, QuRouter 2.6.3.009 repariert zu haben.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Biometrische Passfotos statt Pseudonyme: EU-Kommission höhlt Schutzrechte bei digitaler Brieftasche aus
Dass geltendes Recht nicht immer eins zu eins umgesetzt wird, zeigt sich derzeit in Brüssel. Dort verhandelt die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten die technischen Details zur EUDI-Wallet. Die digitale Brieftasche soll Ende des Jahres EU-weit an den Start gehen; in Deutschland soll es am 2. Januar 2027 so weit sein.
Am vergangenen Donnerstag hat das zuständige eIDAS Committee wichtige Entscheidungen zur EUDI-Wallet getroffen. Diese waren zuvor vertagt worden, nachdem sich das Komitee auf der vorangegangenen Sitzung am 6. Mai nicht einigen konnte. Grund waren „fundamentale Probleme“ mit einem Entwurf der Kommission für einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Der konkretisiert, wie genau Vorgaben aus einem Gesetz umzusetzen sind.
Bei einem der Streitthemen zog die Kommission nun den Kürzeren, was für Wallet-Nutzer:innen Vorteile bedeutet. Bei anderen konnte sie sich jedoch größtenteils durchsetzen, was die Schutzrechte der Nutzer:innen deutlich aushöhlt – auch wenn der Gesetzestext diese explizit einfordert.
Besserer Schutz gegen Datensauger
Einen Dämpfer bekam die Kommission beim Thema„relying parties“ (zu deutsch: „vertrauende Beteiligte“). Das können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Soziale Netzwerke sollen etwa keine Gesundheitsdaten aus der Wallet ihrer Nutzer:innen abfragen dürfen.
Die Kommission wollte, dass vertrauende Beteiligte je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik, sprach sich letzte Woche für eine solche Verpflichtung aus.
Registrierungszertifikate sollen technisch sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Sie fungieren wie ein Datenausweis, mit dem sich Unternehmen gegenüber Wallets legitimieren und der Abfragekategorien beschränkt.
Ihre Ablehnung gegenüber verpflichtenden Registrierungszertifikaten begründet die Kommission damit, dass sich alle Beteiligten an geltendes Recht zu halten hätten. Bürgerrechtsorganisationen wie epicenter.works machen sich hingegen für technische Vorkehrungen stark, damit vertrauende Beteiligte gar nicht erst in die Versuchung kommen, mehr Daten abzufragen als es ihnen erlaubt ist.
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In die gleiche Kerbe schlägt der Europäische Datenschutzbeauftragte. Er betont, dass es ohne verpflichtende Registrierungszertifikate erheblich schwieriger wäre, „zu überprüfen, ob die von der auf das Wallet angewiesenen Partei angeforderten Attribute in den Geltungsbereich ihrer registrierten Attribute fallen“.
Die Entscheidung des Komitees zugunsten einer Verpflichtung führt dazu, dass Wallet-Nutzer:innen künftig größeres Vertrauen darin haben können, dass Unternehmen und Behörden tatsächlich nur jene Daten abfragen können, die ihnen auch zustehen.
Frei wählbare Pseudonyme sind „nicht mehr realisierbar“
Durchgesetzt hat sich Kommission mit ihrem Vorschlag zum Thema Pseudonyme. Die Verordnung sieht vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen – sofern rechtlich keine weiteren Daten erforderlich sind – mit frei gewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen können.
Auch hier stellt sich die Kommission auf den Standpunkt, dass die rechtlichen Vorgaben klar seien und es keiner technischen Festlegungen bedürfe. Sie will die Anbieter lediglich dazu verpflichten, eine spezifische Schnittstelle (WebAuthn) für den pseudonymen Login bei Webdiensten anzubieten. Anbieter wissen dann etwa, dass sich ein Mensch und kein Bot anmeldet. Ein frei gewähltes Pseudonym, wie es die Verordnung vorgibt, ist das nicht.
Aus Sicht von Bürgerrechtler:innen schränkt dies die Schutzrechte von Nutzenden deutlich ein. Außerdem verstoße der Beschluss gegen die Vorgaben der eIDAS-Verordnung.
epicenter.works warnte bereits im Vorfeld vor den Folgen dieser Entscheidung: Sollten die technischen Anforderungen nicht festlegen, wie etwa Unternehmen die rechtlichen Vorgaben konkret umsetzen müssen, bestehe die Gefahr, „dass Pseudonyme zwar formal zulässig bleiben, in der Praxis jedoch – aufgrund von Anforderungen, die Nutzende indirekt zur Offenlegung ihrer Identität zwingen – nicht mehr realisierbar sind.“
Biometrische Bilder kommen in die Wallet
Auch bei der Frage, ob biometrische Gesichtsdaten in die Wallet aufgenommen werden, setzte sich die Kommission weitgehend durch.
Die Kommission wollte das Passfoto verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.
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Das eIDAS Comittee votierte am Donnerstag mehrheitlich für ein Passfoto als weiteres Datenfeld. Allerdings können sie den Bürger:innen die Möglichkeit geben, sich gegen die Aufnahme eines solchen Bildes zu entscheiden (Opt-out).
Daher hängt es nun von den einzelnen EU-Staaten ab, wie sie diese Vorgabe in ihren jeweiligen nationalen Wallets umsetzen. Zu den Ländern, die sich in der Sitzung am 6. Mai gegen die verpflichtende Weitergabe von Gesichtsbildern ausgesprochen haben, gehören unter anderem Spanien, die Niederlande, Italien und Deutschland.
epienter.works sieht die Entscheidung in zweierlei Hinsicht kritisch. Zum einen könne nun „jedes Mal, wenn ein Bürger das Wallet nutzt, […] ein signiertes Gesichtsbild an das anfragende Unternehmen oder die anfragende Behörde übermittelt werden.“ Es ließen sich leicht Situationen vorstellen, „in denen Nutzer unter Druck gesetzt werden könnten, ihre biometrischen Daten herauszugeben“.
Zum anderen sei das Vorgehen der Kommission demokratisch bedenklich, da die eIDAS-Verordnung keine klare Rechtsgrundlage für eine derart umfangreiche Verarbeitung biometrischer Daten vorsieht. Darüber hinaus habe die Kommission dem EU-Parlament in den Trilog-Verhandlungen zugesichert, dass biometrische Informationen kein fester Bestandteil des EUDI-Wallets sein würden. Dieses Versprechen habe sie nun gebrochen.
epicenter.works mahnt zur Vorsicht
Nach den jüngsten Beschlüssen des eIDAS Comittee zeigt sich epicenter.works ernüchtert vom bisherigen Prozess, den die Nichtregierungsorganisation von Beginn an aktiv begleitet hat.
Seit Jahren wird um die rechtliche und technische Ausgestaltung der Wallet gerungen. Und gerade in den vergangenen Monaten habe die Kommission immer wieder versucht, die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung zu dehnen oder gar auszuhebeln, kritisiert epicenter.works.
Die Brieftasche werde sich nun an der Praxis messen lassen müssen. Und die NGO mahnt zu Vorsicht: Die Bürger:innen sollten zunächst „unabhängige Prüfungen“ abwarten, bevor sie die digitale Brieftasche nutzen – insbesondere dann, wenn Tracking ein Problem sein könnte.
Datenschutz & Sicherheit
Digital sicher in den Urlaub
Für entspanntere Urlaubstage gibt etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) derzeit Tipps, wie digitaler Schutz gelingt. Nicht alle sind aktuell, aber Urlaubsreisende sollten dennoch einige Hinweise beachten.
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Die Hinweise vom BSI sind recht knapp gehalten. Es gelte, die „digitale Sicherheit bereits vor Reisebeginn mitzudenken. Wer Geräte, Konten und Daten rechtzeitig absichert, reduziert das Risiko, im Urlaub oder nach der Rückkehr unangenehme Überraschungen zu erleben.“ Etwa der Hinweis, Reiseunterlagen nur über vertrauenswürdige Wege abzurufen, hat aktuelle Hintergründe. So wurden viele Hotels, etwa Best Western Hotels, und von ihnen eingesetzte Buchungsplattformen wie Booking von Cyberkriminellen unterwandert, die unbefugt Zugriff auf Buchungsinformationen erlangt haben, die sie dann etwa für Phishing missbrauchen.
Oldies but Goldies
Wer auf Social Media unterwegs ist und dort Inhalte öffentlich teilt, sollte natürlich sparsam mit persönlichen Informationen und etwa Reiseplänen sein, um Betrügern und potenziellen Einbrechern keine verwertbaren Informationen zu liefern. Auch automatische Abwesenheitsnotizen können zu viel verraten.
Weniger „Goldie“ sind jedoch einige der weiteren Tipps: Öffentliche WLANs nur mit Vorsicht nutzen, ist bei weitem nicht mehr so wichtig wie noch vor einigen Jahren. Wir haben inzwischen überall geschützte Serverkommunikation über TLS-Protokolle; wer sich nicht sicher ist, ob irgendwo Klartext-Informationen über den Äther gehen, sollte etwa das WireGuard-VPN in der Fritzbox anwerfen oder eine andere VPN-Software, die bis zu einem vertrauenswürdigen Tunnel-Endpunkt verschlüsselt.
Viele Sicherheitsratgeber weisen wie das BSI darauf hin, öffentliche USB-Ladestellen und fremde Ladekabel zu meiden oder etwa auf Kabel und Adapter zu setzen, die bei den großen Onlinehändlern beispielsweise unter dem Begriff „USB Datenblocker“ zu finden sind. Das ist nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. Seit die großen Sicherheitslücken, die etwa BadUSB-Angriffe (Einschleusen von Tastendrücken) ermöglichten, in Android und iOS ausgebügelt sind, ist die reale Gefahr gering.
Der Schutz durch das Setzen der automatischen Bildschirmsperre ist hier viel wichtiger, da das auch bei Diebstahl oder Verlust des Handys den Zugriff auf die Daten zumindest deutlich erschwert. Zugleich unterbindet das auch BadUSB-Angriffe. Alle Zugänge sollten Menschen mit Reiseplänen zudem mit starken Passwörtern (hilfreich ist hier die Länge, also etwa die Nutzung von Passphrases) und Mehr-Faktor-Authentifizierung versehen oder besser gleich auf Passkeys umstellen.
Auf Kontrollen vorbereiten
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Vor Reisen sollten Interessierte prüfen, welche Regeln im Reiseland sowie in Transitländern mit Flug-Zwischenstopps(!) gelten. Etwa die USA waren dafür verstärkt in den Schlagzeilen. Gegebenenfalls sollte man sich auf Kontrollen von Smartphones, Laptops sowie etwa Social-Media-Accounts einrichten. Dafür muss dann der Zugang herausgerückt werden. Bislang ist aber etwa die Angabe der Social-Media-Konten auf dem ESTA-Formular für die USA-Einreise noch freiwillig. Die Behörden überwachen jedoch öffentliche Social-Media-Daten und könnten daher die Daten einfordern. Sich aus Social Media auszuloggen und die Apps etwa auf dem Handy zu löschen, ist eventuell eine Vorsichtsmaßnahme, um keine Neugierde zu wecken; wenn die Grenzer nachfragen, endet das jedoch trotzdem in der Herausgabepflicht der Kontodaten. Wer in die USA reist, sollte deshalb auch auf Social Media sowie in Messenger-Diensten auf die geposteten Inhalte achten sowie auf vergebene Likes oder geteilte Nachrichten.
Aber auch in anderen Ländern sollten Reisende Vorsicht walten lassen. In Hongkong gilt seit März 2026 als Straftat, die Kooperation zu verweigern, der Polizei Passwörter und Entschlüsselungshilfe für elektronische Geräte zu leisten. Es winken ein Jahr Haft und rund 12.500 US-Dollar Strafe bei Weigerung, für Falschangaben sogar 3 Jahre Gefängnis und eine Kostennote von mehr als 60.000 US-Dollar. Auch, wer nicht so weit verreist, kann Ähnliches erleben. Der Schedule 7 des Terrorism Act 2000 im Vereinigten Königreich sieht die Kooperationsverweigerung ebenfalls als Straftat. Dort kann man dafür bis zu drei Monate ins Kittchen wandern sowie eine Strafe bis zu 2500 Pfund aufgebrummt bekommen. Wer unter dem Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA) die Entschlüsselung verweigert, riskiert zwei Jahre hinter Gittern, sollte die nationale Sicherheit berührt sein, sogar bis zu fünf Jahre.
Weitere leicht verständliche Sicherheitstipps liefern auch die c’t-Security-Checklisten in der 2026er-Ausgabe (PDF-Datei auch zum Teilen). Die gehen noch etwas weiter in die Tiefe und beschränken sich dabei auf die essenziell wichtigen Aspekte.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Statistik zu polizeilichem Schusswaffengebrauch: Neue Höchststände bei Polizeischüssen und Tasereinsätzen
Die Polizeien der 16 Bundesländer setzten im vergangenen Jahr erneut häufiger Schusswaffen ein. Im vergangenen Jahr schossen Beamt*innen in 77 Einsätzen auf Personen (2024: 74, 2023: 65, 2022: 60). In 46 Fällen wurden dabei Menschen verletzt. 2024 waren es noch 37 Verletzte, im Jahr davor 33. Die meisten Schussabgaben gegen Personen erfolgten offiziell in Notwehrlagen; an zweiter Stelle steht „Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines gleichgestellten Vergehens“. Auch die Zahl der Warnschüsse stieg mit 50 Fällen weiter an.
Die Zahl der bei Polizeieinsätzen getöteten Personen ging hingegen wieder zurück – allerdings lediglich auf das übliche Niveau: Laut offizieller Zählung starben im Jahr 2025 insgesamt 16 Menschen. Im Jahr 2024 hatten Polizist*innen 21 Menschen erschossen, das war der höchste Wert seit Beginn der bundesweiten Erfassung von Polizeischüssen im Jahr 1984.
Die Angaben stammen aus der aktuellen Statistik „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch (SWG)“, die von der Deutschen Hochschule der Polizei (DhPol) in Münster geführt wird. Zuständig dafür ist das Polizeitechnische Institut der DhPol. Den Auftrag für die jährlich erstellte Statistik gab die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern. Dort wird sie jeweils auf der Frühjahrstagung vorgestellt.
Bis vor zwei Jahren war die Jahresstatistik nur über Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich. Inzwischen wird sie von der IMK auch auf ihrer Webseite veröffentlicht; seit letzter Woche ist sie dort auch für 2025 abrufbar.
Alternative Dokumentation liefert zusätzliche Details
Seit 1976 führt auch die Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ eine Chronologie zu polizeilichen Todesschüssen. Dort werden für 2025 insgesamt 17 Todesopfer gezählt. Die Abweichung von den Zahlen der Behörden könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
So kann es vorkommen, dass eine Person zwar durch einen Polizeischuss getroffen wird, letztlich aber an anderen Verletzungen verstirbt. Von außen lässt sich dies kaum überprüfen: Anders als CILIP veröffentlicht die DhPol keine Details zu ihren Zahlen.

Von den 2025 insgesamt 93 abgegebenen tödlichen oder nicht-tödlichen Schüssen auf Personen werden nach Angaben der DhPol bis auf sieben Fälle nahezu alle als „Notwehr/Nothilfe“ eingestuft. Demnach habe jeweils eine „Leibes- und Lebensgefahr“ vorgelegen. Die Einordnung folgt dabei der Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaften. In diesen Fällen kommt es nach Abschluss der Todesermittlungen nicht zu einer Anklage – außer die Opfer oder ihre Hinterbliebenen versuchen, dies gerichtlich zu erzwingen.
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Neue Kategorie „Schüsse auf Personen in Fahrzeugen“
Die Statistik der DhPol enthält auch Zahlen zu Polizeischüssen auf „Sachen“. Deren Zahl stieg erneut deutlich an und lag 2025 bei 113 Fällen. 2024 waren es noch 80, im Jahr zuvor lediglich 23. Zu den „Sachen“ gehören aus Behördensicht auch Tiere, diese werden aber gesondert gezählt: 17.023 Mal schoss die Polizei im vergangenen Jahr etwa nach Wildunfällen oder bei Tollwutverdacht auf Tiere. Seit den 1990er Jahren hat sich diese Zahl etwa verzehnfacht.
Als „Sachen“, auf die von der Polizei geschossen wird, gelten auch Fahrzeuge. Befinden sich darin Personen, müssen diese Fälle jedoch als Schüsse auf Personen klassifiziert werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte es mehrere solcher Einsätze mit Verletzten und im Fall eines Baggerfahrers mit einem Toten gegeben. In der diesjährigen Statistik hat die DhPol hierfür erstmals die Kategorie „Schusswaffengebrauch gegen Personen in Fahrzeugen“ eingeführt. Darin werden 38 Fälle gezählt.
Starker Anstieg des Schusswaffeneinsatzes bei psychischen Ausnahmesituationen
Viele Polizeischüsse richten sich gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Nach einer Auswertung von CILIP ist deren Anteil an der Gesamtzahl der durch Polizeischüsse getöteten Personen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag dieser bei weniger als sechs Prozent. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren es bereits 47 Prozent.
Das Phänomen ist auch der Innenministerkonferenz bekannt. Im Protokoll ihrer Frühjahrssitzung 2022 steht, es würden „vermehrt herausragende schwerste Gewaltstraftaten durch Personen mit psychischen Erkrankungen verübt“. Dadurch sei ein „Handlungsdruck für die beteiligten behördlichen Strukturen in Bezug auf den Umgang mit diesen Menschen“ entstanden. Eine eigene Kategorie in der jährlichen Schusswaffenstatistik gibt es jedoch nicht.
„Die Innenminister*innen nutzen spektakuläre Einzelfälle, um eine allgemeine Gefährlichkeit von Menschen in oder mit psychischen Problemen zu unterstellen“, so Norbert Pütter von CILIP. „Damit verfestigen sie ein Feindbild, das tödliche Polizeischüsse befördert.“
Als „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch“ zählt die DhPol außerdem „unbeabsichtigte Schussauslösungen“. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdoppelt. In 16 Fällen richteten Polizist*innen ihre Waffe gegen sich selbst. In der Statistik werden diese Vorfälle als „Selbsttötung/Selbsttötungsversuch“ geführt.
Immer mehr Tasereinsätze in Deutschland
Die Zeitschrift CILIP dokumentiert neben dem Schusswaffengebrauch auch Tasereinsätze mit Todesfolge. Seit 2018 sind elf solcher Fälle registriert. Nach offizieller Darstellung und Obduktionsberichten war die Elektrowaffe jedoch in keinem dieser Fälle unmittelbar todesursächlich: Die Betroffenen seien stattdessen meist an Herzstillstand oder Kreislaufversagen gestorben.
Immer mehr Bundesländer setzen Taser nicht mehr nur in Spezialeinheiten, sondern auch im regulären Streifendienst ein. Zu den ersten gehörten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen – dort allerdings nur in Bremerhaven – sowie das Saarland. Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur regulären Ausstattung.
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Taser-Statistiken wieder unter Verschluss
Seit 2020 führt die DhPol auf Bitten der IMK auch eine Statistik zu Tasereinsätzen. Diese enthält deutlich mehr Informationen als die Schusswaffenstatistik und dokumentiert unter anderem das Alter der Betroffenen. CILIP erhielt diese jährlich erstellten Dokumente für die Jahre 2020 bis 2023 über IFG-Anfragen. Für die Folgejahre wurden die Daten jedoch als Verschlusssache eingestuft, nachdem ein oder mehrere Bundesländer Angaben zu Spezialeinheiten als „vertraulich“ behandeln wollten.
„Der Staat muss über die Ausübung seines Gewaltmonopols Transparenz schaffen. Die offziellen Statistiken müssen deshalb nicht nur detailliert sein, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“ kritisiert deshalb Laura Schmitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster im Forschungsprojekt „SAFE – Schusswaffengebrauch im Polizeidienst“ auf Anfrage von netzpolitik.org.

Nach mehreren IFG- und Presseanfragen der CILIP und der Zeitung „nd“ liegen die Zahlen inzwischen auch für 2024 und 2025 vor. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg sichtbar: Im Jahr 2025 registrierten die Bundesländer insgesamt 1.321 Tasereinsätze – darunter zählt aber auch, wenn die Waffe lediglich gezogen, aber nicht ausgelöst wurde. 1.118 der gesamten Fälle verliefen nach Angaben der Landespolizeien erfolgreich.
Die meisten Tasereinsätze erfolgten auch im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen (2025: 347, 2024: 217), Rheinland-Pfalz (2025: 253, 2024: 100) und Brandenburg (2025: 178, 2024: 207). In fast der Hälfte aller Fälle verzeichneten die Bundesländer Verletzte; allerdings waren dies zumeist oberflächliche Verbrennungen der Haut, die durch die Pfeilspitzen an den Elektroden verursacht werden, sowie Schürfwunden.
Taser sind keine Alternative
Die flächendeckende Verbreitung von Tasern in immer mehr Bundesländern und auch bei der Bundespolizei rechtfertigen Innenminister*innen und Polizeigewerkschaften damit, dass diese eine Alternative zu Schusswaffengebräuchen seien. Anfang des Jahres beschloss deshalb auch Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die Einführung als zusätzliches Ausstattung im Streifendienst – auch für Einsätze in Menschenmengen.
Eine solche Alternative sind Taser den Recherchen von CILIP und „nd“ nach aber nicht – im Gegenteil. Schusswaffeneinsätze mit immer mehr Verletzten und immer noch vielen Toten sowie die zunehmenden Tasereinsätze sprechen vielmehr dafür, dass immer mehr Polizeibeamt*innen eine zusätzliche und mitunter tödliche Waffe zur Verfügung steht. Davon sind besonders Menschen in psychischen Ausnahmesituationen betroffen.
Taser werden oft auch gegen unbewaffnete Personen eingesetzt. Damit ist ein weiteres Argument der Befürworter widerlegt: Die Elektrowaffe sollte demnach helfen, dass mehr Menschen Polizeieinsätze überleben, wenn diese mit Hieb- oder Stichwaffen hantieren. In 57 Prozent der bundesweiten Einsätze wurden Taser jedoch letztes Jahr gegen Unbewaffnete gerichtet.
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