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Datenschutz & Sicherheit

KI-Verordnung: EU-Parlament und Rat einigen sich auf gelockerte Pflichten für die Industrie


Nachdem die EU-Verhandlungen zum digitalen Omnibus Ende April 2026 vorübergehend geplatzt waren, konnten Rat und Parlament gestern Nacht im Trilog eine vorläufige Einigung erzielen; die Kommission war als Vermittlerin beteiligt.

Die Einigung betrifft die Aufnahme des Verbots von sogenannten KI-Nudifiern in die KI-Verordnung. „Nudifier“ sind Anwendungen, mit deren Hilfe sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Außerdem sollen Auflagen für die Industrie beim Einsatz von risikoreichen KI-Systemen begrenzt sowie zentrale Pflichten aus dem AI Act für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten verschoben werden – auf Ende 2027 und 2028. Der vorliegende Kompromiss zwischen Rat und Parlament muss noch formal bestätigt werden.

Der Trilog war zuvor an der Frage gescheitert, wie in der Industrie mit der Hochrisiko-Kategorie für KI-Systeme umgegangen werden soll, die bereits durch sektorale Bestimmungen reguliert werden. Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme sollten eigentlich bereits ab dem 2. August 2026 wirksam werden. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Anwendung der KI-Verordnung dort begrenzt wird, wo sektorale Sicherheitsanforderungen vergleichbare KI-Regeln enthalten.

Die EU verabschiedete den AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) im Mai 2024. Er ordnet KI-Technologie vier abgestuften Risikokategorien zu und regelt Pflichten für die Hersteller und Anbieter von KI-Systemen oder Produkten, die KI-Technologie enthalten. KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko können verboten werden.

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Die KI-Verordnung von August 2024 soll im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus angepasst werden. Die EU-Kommission möchte Regelungen im digitalen Sektor vereinfachen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Gesetzespaket ist jedoch umstritten. Es enthält unter anderem Lockerungen bei der Datenschutzgrundverordnung oder beim Training von KI mit personenbezogenen Daten.

Verbot von KI-„Nudifiern“

Konkret haben sich Parlament und Rat darauf geeinigt, in Zukunft KI-Anwendungen zu verbieten, mit deren Hilfe man sexualisierte Deepfakes erstellen kann. Das Thema wurde zu einem zentralen Vorhaben, nachdem Nutzer*innen mit dem Chatbot Grok Anfang des Jahres binnen weniger Tage Millionen von nicht-einvernehmlichen Deepfakes erstellt hatten.

Bereits Ende März hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, solche KI-Anwendungen zu verbieten. Im Trilog ging es noch um die Details der Formulierung. Das Verbot umfasst jetzt explizit auch das Erstellen von Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Zudem soll es untersagt sein, KI-Anwendungen auf den Markt zu bringen, die ohne Zustimmung Deepfakes von “intimen Teilen einer identifizierbaren Person” oder die Person bei sexuellen Handlungen zeigen.

Die geplante Verschärfung ist nicht die erste EU-Regelung zu Deepfakes. Eine andere Richtlinie sieht bereits vor, dass Mitgliedstaaten die Verbreitung von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen, wenn diese geeignet sind, einer Person schweren Schaden zuzufügen. Deutschland setzt dies mit dem geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt derzeit um. Das geplante Verbot in der KI-Verordnung würde den Fokus von der Bestrafung der Täter*innen auf die Anbieter solcher Anwendungen verschieben.

Im geplanten Text steht nun auch die fehlende Zustimmung der gezeigten Personen als definierendes Merkmal. Fachleute forderten das seit langem. Zugleich kritisiert etwa Ana Ornelas von der European Sex Workers’ Rights Alliance (ESWA), die Beschränkung auf „identifizierbare Personen“. Sie fürchtet, dass dies in der Durchsetzung zu Schlupflöchern führen könnte.

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Lockerungen und Fristverlängerung für Industrie

Hochrisiko-KI-Systeme in Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Migration, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur sollen Anforderungen aus dem AI Act erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen müssen. Für KI in Medizinprodukten, Maschinen oder Spielzeug gilt der 2. August 2028. Anbieter von KI-Systemen müssen diese grundsätzlich in der EU-Datenbank für risikoreiche Systeme registrieren – auch wenn sie der Ansicht sind, die Einstufung als risikoreich träfe nicht zu oder sei ausgenommen.

Die Sonderregelung für Maschinenverordnung schwächt nach Meinung des europäischen Verbraucherverbands BEUC den Verbraucherschutz. Konkret kritisiert der Verband, dass Alltagsgeräte wie Industriemaschinen aus der KI-Aufsicht herausfallen würden. Bei deren Versagen könnten Menschen zu Schaden kommen. Der Deal enthält offenbar auch eine Klausel, mit der die EU-Kommission später weitere KI-Systeme ohne neues Gesetzgebungsverfahren aus dem Geltungsbereich des AI Acts herausnehmen kann. Die Kommission erhalte damit eine Hintertür für künftige KI-Deregulierung.

BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna meint, der überhastete Prozess habe ein Gesetz hervorgebracht, das komplizierter und weniger wirksam als vorher sei und vor allem der Industrie nutze.

Zumindest an manchen Stellen scheint der Kompromiss strenger. Die EU-Kommission wollte die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa Angaben, aus denen Ethnie oder Religion hervorgehen können – zur Bias-Erkennung erleichtern. Rat und Parlament begrenzten hier durch striktere Maßstäbe.



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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitslücken gefährden Verbindungen über libssh2


Die Open-Source-SSH-Bibliothek libssh2 ist verwundbar. Angreifer können an zwei Sicherheitslücken ansetzen, um Systeme zu attackieren. Im schlimmsten Fall kann Schadcode Computer kompromittieren. Der Patchstatus ist den derzeit verfügbaren Informationen zufolge undurchsichtig. Zum Zeitpunkt dieser Meldung gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Schwachstellen bereits ausnutzen.

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Unternehmen setzen die Bibliothek an empfindlichen Stellen im Netzwerk ein, um etwa Router und IoT-Feräte fernzusteuern und Server zu managen. Demzufolge könnten erfolgreiche Attacken weitreichende Folgen haben.

Beide Lücken (CVE-2026-55200kritisch“, CVE-2026-55199hoch“) sind auf GitHub dokumentiert. Angreifer können über präparierte SSH-Pakete Speicherfehler auslösen und Schadcode ausführen. Außerdem sind DoS-Attacken vorstellbar.

Davon sind den Entwicklern zufolge alle libssh2-Versionen bis einschließlich 1.11.1 bedroht. Das Problem ist, dass beide Sicherheitspatches derzeit nur in Form von GitHub-Commits (7acf3df, 1762685) existieren. Offensichtlich sind die Fixes bereits im Master-Branch verfügbar, aber eine neue Version steht noch aus. Stichproben bei Linux-Distributoren haben Folgendes ergeben: Laut dem Debian Security Tracker wird die reparierte Ausgabe 1.11.1-3 derzeit getestet. In Kali Linux ist diese Version wohl schon seit Mai dieses Jahres enthalten.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt patchen! Angriffe auf WordPress-Websites mit Gravity-SMTP-Plug-in


Derzeit haben es Angreifer auf WordPress-Websites mit Gravity-SMTP-Plug-in abgesehen und attackieren Instanzen. Ein Sicherheitspatch ist bereits seit Ende dieses Jahres verfügbar, aber offensichtlich noch nicht flächendeckend installiert.

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Vor den Attacken warnen Sicherheitsforscher von Wordfence in einem Beitrag. Ihnen zufolge ist die Lücke (CVE-2026-4020 „mittel“) seit März dieses Jahres bekannt. Seitdem gibt es auch die reparierte Ausgabe 2.1.5. Alle vorigen Versionen sind verwundbar.

Die Forscher geben an, dass das Plug-in derzeit rund 100.000 aktive Installationen aufweist.

Ansatzpunkt für Angreifer ist ein nicht ausreichend sicher konfigurierter REST-API-Endpoint. So können sie ohne Authentifizierung darauf zugreifen, um über einen HTTP-GET-Request detaillierte Systemkonfigurationen abzurufen und diese Informationen für weiterführende Attacken zu nutzen.⁣

Die Sicherheitsforscher geben an, bereits 17 Millionen Angriffsversuche dokumentiert zu haben. Admins sollten dementsprechend zügig handeln und ihre Instanzen absichern. In ihrem Beitrag führen sie detaillierte Informationen zur Lücke auf. Zusätzlich finden Admins dort konkrete Hinweise (Indicators of Compromise, IoC), wie IP-Adressen, an denen sie bereits attackierte Systeme erkennen können.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Bamboo, Confluence & Co.: Atlassian schließt 100 Sicherheitslücken


Admins von Atlassian-Anwendungen sollten, um möglichen Attacken vorzubeugen, die ab sofort verfügbaren Sicherheitsupdates für verschiedene Produkte des Softwareherstellers installieren. Geschieht das nicht, können Angreifer Sicherheitslücken in etwa Bitbucket, Confluence und Jira Service Management ansetzen. Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Schwachstellen bereits ausnutzen.

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Wie aus dem Sicherheitsbereich der Atlassian-Website hervorgeht, haben die Entwickler in aktuellen Versionen insgesamt 100 Lücken geschlossen. Davon sind neben dem eigenen Code auch Abhängigkeiten zu etwa Apache Tomcat betroffen.

Weil eine Auflistung der Schwachstellen und reparierten Ausgaben den Rahmen dieser Meldung sprengt, müssen sich Admins auf der verlinkten Seite des Softwareherstellers einen Überblick verschaffen. Im Folgenden finden sich einige besonders bedrohliche Lücken.

Unter den geschlossenen Schwachstellen sind auch einige „kritische“ Lücken – darunter sogar welche mit maximalem CVSS Score 10 von 10 (etwa CVE2026-40175). Das ist zum Beispiel der Fall in Axios im Zusammenhang von Jira Data Center and Server. Die Atlassian-Entwickler schreiben, dass aufgrund der Form der Abhängigkeit in diesem Kontext eine weniger bedrohliche Einstufung als kritisch gilt. Bei dieser Prototype-Pollution-Schwachstelle können Angreifer manipulierend eingreifen und etwa eigenen Code ausführen. Dagegen sollen die Versionen 11.3.7 (LTS) recommended Data Center Only und 10.3.22 (LTS) Data Center Only gerüstet sein.

Der Großteil der verbleibenden Lücken ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. An diesen Stellen können Angreifer unter anderem für DoS-Attacken (etwa CVE-2026-33388) ansetzen oder sogar Schadcode aus der Ferne ausführen (CVE-2026-41044).


(des)



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