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Datenschutz & Sicherheit

Pilotprojekt der Polizei Berlin: Ohne Plan und ohne Partner


Ein angekündigtes Projekt der Berliner Polizei zum „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ soll eigentlich im April starten. Doch weder eine Evaluation der Rechtsgrundlagen noch konkrete Risikoindikatoren scheinen fertig zu sein. Die Opposition warnt vor einer Stigmatisierung psychisch Erkrankter.

Graustufenbild eines Polizeiautos, das in der Straße "Unter den Linden" steht
Die Polizei Berlin will Risiken besser einschätzen können. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Elena Crobu

Anfang Februar kündigte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik ein neues Projekt an: Potenzielle Gewalttäter:innen sollen in einem Drei-Stufen-Modell früher identifiziert werden. Das bezieht sich auch, aber nicht nur, auf Menschen mit vermuteten psychischen Erkrankungen, die sich auffällig verhalten. Das Projekt, so Slowik, solle im April starten.

Bis April ist nur noch wenig Zeit. Doch eine Anfrage von netzpolitik.org bei der Berliner Polizei zeigt: Zu der vollmundigen Ankündigung gibt es kurz vor Projektstart auffallend wenig Konkretes. Viele Fragen sind ungeklärt, darunter die nach einer Rechtsgrundlage für den Datenaustausch oder um welche Daten es überhaupt geht. Außerdem hat sich die Polizei offenkundig mit kaum einer anderen relevanten Institution zu ihrem Vorhaben abgestimmt.

Die drei Stufen zum Hochrisikofall

Was zu dem Projekt mit dem Namen „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ bekannt ist: Die drei Stufen des Modells beziehen sich auf unterschiedliche Gruppen von Polizist:innen. In der ersten Stufe sind Beamt:innen gemeint, die üblicherweise Erstkontakt zu Personen haben, weil sie ihnen etwa auf Streife begegnen oder zu einem Einsatz gerufen werden. Diese sollen „wissenschaftlich anerkannte und interdisziplinär erarbeitete Risikoindikatoren“ an die Hand bekommen, um Situationen besser einschätzen zu können. Das sagte im Februar der Vizepräsident der Polizei in einer Sitzung des Innenausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus.

Welche Indikatoren das sind, kann die Polizei auf Nachfrage allerdings nicht sagen. Es heißt von der Pressestelle, sie basierten „auf aktuellen wissenschaftlichen Standards kriminalprognostischer Verfahren im Hinblick auf schwere Gewalttaten“ und würden sich aus statischen und dynamischen Faktoren sowie Warnsignalen und Schutzfaktoren zusammensetzen. Weitergehende Auskünfte seien „aufgrund der dynamischen Entwicklungen“ aktuell nicht möglich. Das klingt, als wären die Indikatoren schlicht noch nicht fertig formuliert.

Die zweite Stufe bezieht sich auf besonders geschulte Beamt:innen, die auf Basis von Meldungen der Kolleg:innen aus der ersten Stufe eine „umfassende und fortlaufende Risikobeurteilung“ durchführen. Sie könnten also vielleicht prüfen, ob eine Person, die gerade Menschen am Alexanderplatz beschimpft, schon öfter bei einem Polizeieinsatz aufgefallen ist. Kommen diese Beamt:innen zum Ergebnis, dass es ein Risiko für schwere Straftaten wie Tötungsdelikte gibt, leiten sie die Fälle an die dritte Stufe weiter: einen Dienstbereich für „Hochrisikofälle“.

Mit wem hat sich die Polizei abgestimmt?

Während es im Modell nicht speziell um mutmaßlich psychisch erkrankte Personen geht, lag der Fokus in der Ankündigung der Polizeipräsidentin auf diesen. „Wir sehen bereits seit längerem immer häufiger Menschen, die verhaltensauffällig sind, also unter Drogen stehen oder psychische Erkrankungen aufweisen, und in diesem Zusammenhang schwere Straftaten begehen“, sagte sie gegenüber der Deutschen Presseagentur. Es solle auch Fallkonferenzen geben und über die Einbindung sozialpsychiatrischer Dienste oder Zwangseinweisungen entschieden werden, wenn die Risikoanalyse das nahelege.

Der Vizepräsident der Polizei erläuterte in der Sitzung des Innenausschusses, es gehe „bei Menschen mit psychischen Verhaltensauffälligkeiten“ insbesondere auch darum, „über eine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitssektor eine nachhaltige psychologische Versorgung sicherzustellen“. Das suggeriert: Kommt die Polizei in ihrer neuen Risikobewertung zum Ergebnis, dass eine Person medizinische oder therapeutische Hilfe benötigt, setzt sie sich mit anderen in Verbindung. Dafür braucht es eine geregelte Zusammenarbeit.

Zuständig für gesundheits- und damit auch psychiatriepolitische Themen ist in Berlin die Senatsverwaltung für Gesundheit. Die war jedoch, wie ein Sprecher der obersten Landesbehörde auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt, nicht an den Abstimmungen zum Pilotprojekt beteiligt. Es gebe jedoch einen Austausch mit der Innenverwaltung über den „Umgang mit psychisch auffälligen Gewalttätern“.

Gesundheitsverwaltung hat eigene Pläne

Daneben setzt die Gesundheitsverwaltung auf eine Bestandsaufnahme. „Derzeit wird die gesamte psychiatrische Versorgung evaluiert“, schreibt ein Sprecher. „Dabei sollen die Strukturen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, analysiert werden.“

Ziel sei eine Landespsychiatrieplanung für Berlin. Die Gesundheitsverwaltung schreibt auch: „Die wirksamste Maßnahme der Gewaltprävention bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist eine fachgerechte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung. Sie senkt nachweislich das Risiko für Gewalttaten.“ Der Sprecher betont, dass nur wenige Menschen mit einer psychischen Erkrankung überhaupt zu einer Risikogruppe gehören, „die ein erhöhtes Gewalt- bzw. Straftatpotenzial aufweist […] Ein simpler Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt- beziehungsweise Straftaten besteht nicht.“

Außerdem sei eine Novellierung des Berliner Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) geplant. Das Gesetz regelt auf der einen Seite Unterstützungsmaßnahmen, definiert aber auch, wann eine Person gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen werden kann. Die Reform wird die nächste Berliner Landesregierung nach den Wahlen im September 2026 in Angriff nehmen müssen. Dabei habe der Schutz der persönlichen Rechte von Menschen mit psychischer Erkrankung „höchste Priorität“, so der Sprecher.

In einer Antwort der Gesundheitsverwaltung auf eine Frage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus positionierte diese sich bereits dazu, ob mit einer Novelle des Berliner PsychKGs künftig auch Daten über psychisch erkrankte Personen an Polizei und andere Sicherheitsbehörden übermittelt werden sollen. Derartige Regeln haben etwa Hessen und Niedersachsen in den letzten Monaten in ihre PsychKG-Reformen eingebracht, unter viel Kritik von medizinischen Fachleuten, Betroffenenverbänden und Datenschützer:innen. Das sei in Berlin nicht vorgesehen, der Senat berücksichtige das Recht auf Privatsphäre, schreibt die Gesundheitsverwaltung in ihrer Antwort.

Datenaustausch mit „Akteuren“

Die Polizei indes will in ihrem Pilotprojekt offenbar Daten mit anderen austauschen, anders wäre eine Zusammenarbeit mit dem „Gesundheitssektor“ kaum möglich. Aber um geht es genau? Dazu kann sie wenige Wochen vor dem geplanten Projektstart erstaunlich wenig sagen. Sie stehe bei ihrer Arbeit „im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten im Austausch mit relevanten staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren“, antwortet ein Pressesprecher. Der könne „sowohl fallbezogen als auch auf die Abstimmung notwendiger Arbeitsprozesse gerichtet sein“. Das soll auch im „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ stattfinden, weitergehende Auskünfte seien aber nicht möglich, weil sich das „noch in Planung“ befinde.

Ebenso in der Planung – oder besser in der Findung – ist offenbar auch die Rechtsgrundlage, auf der Informationen ausgetauscht werden könnten: „Die Prüfung, auf welcher Rechtsgrundlage ein Daten- und/oder Erkenntnisaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren erfolgen könnte, ist noch nicht abgeschlossen.“

Landesdatenschutzbeauftragte erfuhr aus der Presse vom Projekt

Helfen bei dieser Suche oder einer Einschätzung, ob das nach derzeitigen rechtlichen Regelungen überhaupt möglich ist, könnte vielleicht die Berliner Landesdatenschutzbehörde. Immerhin hieß es in der Sitzung des Innenausschusses im Februar, die neu geschaffenen Arbeitsprozesse würden einer datenschutzrechtlichen Kontrolle unterzogen. Doch die Landesdatenschutzbeauftragte Berlins war damit wohl nicht gemeint. „Wir wurden nicht einbezogen und haben erst aus der Presse von dem Projekt erfahren“, schreibt ein Sprecher auf Anfrage von netzpolitik.org.

Vielmehr meint die Polizei wohl eine Selbstkontrolle. „Die neu geschaffenen Arbeitsprozesse werden einer datenschutzrechtlichen Überprüfung durch Datenschutzbereiche der Polizei Berlin unterzogen, sofern datenschutzrechtliche Belange betroffen sind“, heißt es auf Anfrage.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, kann all das nicht verstehen. „Es ist mir vollkommen unverständlich, warum die Berliner Polizei mit einem derart unausgegorenen Vorhaben an die Öffentlichkeit gegangen ist“, schreibt der Abgeordnete gegenüber netzpolitik.org. „Weder sind Rechtsgrundlagen oder datenschutzrechtliche Fragen geklärt, noch hat eine Abstimmung mit dem Gesundheitsbereich stattgefunden.“ Er befürchtet, dass aus dem Projekt Stigmatisierung und eine Abschreckung für Hilfesuchende folgen könnten. „Wenn gleichzeitig die Versorgung mit therapeutischen und anderen Hilfsangeboten so mangelhaft ist wie derzeit in Berlin, ist das eine absolut besorgniserregende Entwicklung.“

Auch Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen, hat ähnliche Kritik. Er versuchte mit einer parlamentarischen Anfrage im Februar, mehr über die Pläne der Polizei zu erfahren. „Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen in erster Linie Hilfe. Diese Hilfebedarfe treffen schon heute auf ein System der Unterversorgung“, so der Abgeordnete. „Die entscheidende Frage ist, wie man Menschen mit psychischen Erkrankungen von einer polizeilichen Bearbeitung in eine regelhafte und nachhaltige Gesundheitsversorgung überführt. Davon scheint das Pilotprojekt der Berliner Polizei noch weit entfernt zu sein.“

Es sei unter medizinischen und ethischen Standards nicht vertretbar, der Polizei zukünftig die Beurteilung von psychischen Erkrankungen zu überlassen. „Eine psychisch erkrankte Person darf nicht mit einem Sicherheitsrisiko gleichgesetzt werden.“

Zusammenfassend lässt sich wenig sagen. Es wirkt, als habe die Polizeipräsidentin ein Projekt angekündigt, das noch weit von einer konkreten Umsetzbarkeit entfernt ist. Bis jetzt ist noch nicht einmal geklärt, wie lange der angekündigte „zeitlich begrenzte Probebetrieb“ überhaupt dauern soll. „Der konkrete Zeitrahmen für den Probebetrieb zur gezielten Testung spezifischer interner Arbeitsabläufe befindet sich derzeit noch in der Abstimmungsphase“, heißt es von der Polizei. Ob es also im April überhaupt losgeht, wird sich zeigen müssen.


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Datenschutz & Sicherheit

Ivanti EPMM: Update stopft bereits angegriffene Sicherheitslücken


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In Ivantis Endpoint Manager Mobile (EPMM) klaffen mehrere Sicherheitslücken, von denen eine bereits im Internet angegriffen wird. Aktualisierte Software stopft die Sicherheitslecks. Admins sollten zügig handeln.

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In der Update-Ankündigung für Ivantis EPMM schreiben die Entwickler des Unternehmens, dass sie von Missbrauch einer der Lücken bei einigen Kunden wissen; auch die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA hat die Schwachstelle bereits in ihren Known-Exploited-Vulnerabilities-Katalog aufgenommen. Für erfolgreiche Attacken benötigen Angreifer jedoch Admin-Rechte. Vorab empfiehlt Ivanti, Konten mit Admin-Rechten zu prüfen und gegebenenfalls die Zugangsdaten zu rotieren. Die anderen vier Schwachstellen seien jedoch noch nicht attackiert worden.

Insgesamt geht es um fünf Sicherheitslecks. Die bereits angegriffene Schwachstelle basiert auf einer unzureichenden Eingabeprüfung – Ivanti schreibt jedoch keine weiteren Hinweise, die eingrenzen würden, in welcher Komponente der Fehler liegt oder wie das angreifbar wäre (CVE-2026-6973, CVSS 7.2, Risiko „hoch“).

Die weiteren Schwachstellen sind im Schweregrad teils umstritten, etwa eine unzureichende Zugriffskontrolle, die Angreifern ohne vorherige Anmeldung das Aufrufen beliebiger Methoden erlaubt (CVE-2026-5788). Die NVD-Analysten stufen das mit einem CVSS-Wert von 9.8 als „kritisch“ ein, Ivanti bleibt jedoch entspannter bei CVSS 7.0, mithin einem „hohen“ Risiko. Eine unzureichende Zertifikatsprüfung ermöglicht Angreifern aus dem Netz ohne Authentifizierung, registrierte Sentry-Hosts zu fälschen und gültige CA-signierte Client-Zertifikate zu erhalten (CVE-2026-5787, CVSS laut NVD 9.1, Risiko „kritisch“, laut Ivanti CVSS 8.9, „hoch“).

Eine weitere unzureichende Zertifikatsprüfung erlaubt Angreifern aus dem Netz ohne vorherige Anmeldung, Geräte einzubinden, die zu einer begrenzten Liste an nicht eingebundenen Geräten gehört, was zum Abfluss von Informationen über die EPMM-Appliance führen kann (CVE-2026-7821, NVD: CVSS 9.1, Risiko „kritisch“; Ivanti: CVSS 7.4, „hoch“). Hier schränkt Ivanti in der Update-Ankündigung noch ein, dass Kunden, die das Apple-Device-Enrollment nicht konfiguriert haben und nicht nutzen, nicht davon betroffen sind. Die letzte gefixte Schwachstelle basiert auf unzureichenden Zugriffskontrollen, durch die authentifizierte Angreifer aus dem Netz Admin-Zugang erlangen können (CVE-2026-5786. CVSS 8.8, Risiko „hoch“).

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Die Schwachstellen schließt Ivanti mit den Versionen Ivanti Endpoint Manager Mobile 12.6.1.1, 12.7.0.1 und 12.8.0.1 oder neueren. Die Downloads verlinkt der Hersteller in der Update-Ankündigung.

Sicherheitslücken in Ivantis EPMM sind immer wieder Ziel von bösartigen Akteuren. Im Februar warnte etwa das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor weiter verbreitetem Missbrauch von Schwachstellen in der Verwaltungssoftware.


(dmk)



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Digitales Bezahlen: „Die Leute haben sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen“


Ob an der Eisdiele oder an der Kinokasse – immer weniger Menschen zahlen mit Bargeld. Viele zücken eine Plastikkarte oder gleich ihr Smartphone. Den Kostenanteil für den gemeinsamen Ausflug PayPal-en einem die Freund:innen sowieso lieber direkt auf der Rückfahrt.

Digitale Bezahlsysteme sind nicht nur längst Teil unseres Alltags, sondern auch Gegenstand politischer Debatten. Diese drehen sich – sofern sie den Dunstkreis technokratischer Diskurse verlassen – meist um Datenschutz oder Digitale Souveränität. Doch hinter den Apps und Karten versteckt sich auch eine soziale Frage.

Barbara Brandl ist Professorin für Soziologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, mit Schwerpunkt auf Wirtschafts- und Organisationssoziologie. Zudem ist sie Sprecherin des Forschungsprojektes „Die normativen Dimensionen des Digitalen Euro“. Wir haben mit ihr über soziale Ungleichheit, digitalisierte Zahlungen und Lektionen für den Digitalen Euro gesprochen.

netzpolitik.org: Frau Brandl, Sie sind Soziologin. Warum beschäftigen Sie sich mit PayPal und Kreditkarten?

Barbara Brandl: Ich beschäftige mich immer mit dem Zwischenfeld von Technologieentwicklung und Gesellschaft und bin eigentlich über das Thema Blockchain zum Thema Zahlungen gekommen. Ich habe aber festgestellt, dass Blockchain für den Alltag der meisten Menschen keine allzu große Bedeutung hat. Was hingegen eine große Bedeutung hat, sind alle Systeme, über die wir digital bezahlen.

Wir alle müssen zahlen: Um zu überleben, weil wir eben nicht alles selber herstellen und mit Nachbarn tauschen, sondern weil der absolut größte Teil über formale Märkte funktioniert. In meiner For­schung habe ich dann festgestellt, dass digitale Zahlungen und soziale Ungleichheit sehr stark mit­einander zusammenhängen. Und das ist natürlich das Kernthema der Soziologie.

Die drei Wellen der Zahlungsdigitalisierung

netzpolitik.org: Was sind überhaupt digitale Bezahlsysteme? Nur PayPal und GooglePay?

Barbara Brandl: „Digitale Bezahlsysteme“ umfasst erst einmal alles, was nicht Bargeld ist. Insgesamt gab es drei Wellen der Digitalisierung von Zahlungen im Globalen Norden. Die erste Welle der digitalen Zahlungen begann etwa 1950 mit den Kreditkarten in den USA. Das war lange auch das einzige vorhandene System. Die zweite Welle digitaler Zahlungen begann in den 1990er-Jahren umfasst alles, was Internet-basiert ist, auch PayPal war da ganz wichtig. Die dritte Welle sind für mich App-basierte-Lösungen, die sich mit der Nutzung von Smartphones in den 2010er-Jahren ausbreiteten. Beispiele dafür sind etwa Apple oder GooglePay aber auch „Buy Now, Pay Later“-Angebote wie Klarna.

netzpolitik.org: Das gilt aber nur für den Globalen Norden, wie ist das im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Dort haben sich eigene Systeme digitaler Zahlungen herausgebildet, deren Entwicklungen sich mit denen im Globalen Norden überschneiden. Das erste und vielleicht spannendste ist das sogenannte „Mobile Money“. Der Hintergrund war, dass in Subsahara-Afrika der Großteil der Menschen überhaupt keinen Zugang zu Bankkonten hatte. Und auch Bankfilialen waren in den Flächen quasi nicht vorhan­den. Das war sehr ungünstig, denn viele Menschen waren darauf angewiesen, regelmäßig Geld zu versenden, zum Bei­spiel, weil jemand in der Stadt gearbeitet hat, aber die eigene Familie auf dem Land versorgen wollte. Oder weil die eigenen Kinder im Internat waren und Bücher brauchten.

Barbara Brandl steht in einem Flur
Barbara Brandl forscht zu sozialen Ungleichheiten bei digitalen Bezahlsystemen.

In den 90er Jahren kam dann der Mobilfunk auf und das ist die Revolution. In ihrer Verzweif­lung erfanden die Menschen Geld neu und verschicken über SMS die Codes, die auf den PrePaid-Karten aufgedruckt waren. Die haben das also nicht mehr nur als Mobilfunkguthaben benutzt, sondern als Geld. Und dann gab es relativ schnell Leute, die das informell gewechselt haben, Mobilfunkguthaben in Bargeld und umgekehrt. Diese Dienste wurden dann rasch kommerzialisiert von den Mobilfunkanbietern und das war die erste Form einer digitalen Währung.

netzpolitik.org: Was sind die anderen Systeme digitaler Zahlungen im Globalen Süden?

Barbara Brandl: Einerseits Super-Apps wie Alipay oder Tencent, die in China entstehen und sich dann in Ostasien sowie teilwiese auch in Lateinamerika ausbreiten. Und anderseits Echtzeitzahlungssysteme wie das brasilianische PIX, die von Zentralbanken bereitgestellt werden und insbesondere in Lateinamerika populär sind, aber jüngst auch in Ländern wie Indien oder Israel eingerichtet wurden.

„Technologie ist nicht neutral“

netzpolitik.org: Sie forschen dazu, inwiefern digitale Bezahlmöglichkeiten soziale Ungleichheit verändern – was haben Sie herausgefunden?

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Barbara Brandl: Technologie ist nicht neutral, auch nicht die Systeme digitaler Zahlung. Sie wurden von be­stimmten Schichten mit bestimmen Ideen eingerichtet. Am krassesten sieht man das bei den Kredit­karten in den Vereinigten Staaten. Die wurden eingerichtet, damit die Mittelschichten schnellen Zu­gang zu Krediten bekommen und einfach bezahlen können. Das waren vor allem die weißen Mittelschichten und die profitieren bis heute am stärksten von den Kreditkarten.

Es gibt verschiedene Dimensionen sozialer Ungleichheit. Eine davon ist Zugang. Weiße haben sehr viel häufiger Kredit­karten als Schwarze oder Hispanics. Die Mittelschicht hat viel häufiger Kreditkarten als die Unter­schicht. Man kann hier schon von Ausschluss sprechen. Das war bis in die 1990er-Jahre noch bruta­ler, dort haben Menschen gar keine Kreditkarte bekommen, wenn sie in bestimmten Vierteln ge­wohnt haben. Seither wurde der Zugang extrem ausgeweitet, man spricht auch von einer Demokratisierung der Kreditvergabe. Trotz allem haben Hispanics und Schwarze bis heute bei gleichen Einkommensverhältnissen seltener Kreditkarten als weiße US-Bürger.

Hinzu kommt die zweite Dimension: die systematische Benachteiligung in der Nutzung. Das funktioniert zum Beispiel durch massive Kreditkartenzinsen auf „Bad Credit“, also wenn sie mit ei­ner schlechten Bonität einen Kredit aufnehmen. Der Zins kann schon mal 30 Prozent betragen. Alle Schichten haben Kreditkartenschulden. Aber Menschen aus mittleren und oberen Schichten können diese Schulden mit einem guten Gehalt relativ schnell zurückzahlen. Aber die einkommensärmsten zehn Prozent der Bevölkerung müssen, sofern sie Kreditkartenschulden haben, durchschnittlich 80 Prozent ihres Einkommens für die Tilgung dieser Schulden aufwenden.

netzpolitik.org: Wie werden ärmere Menschen noch systematisch benachteiligt?

Barbara Brandl: Ein weiterer Faktor bei der Umverteilung von arm zu reich sind sogenannte „Loyality“- beziehungsweise Cashback-Programme. Das funktioniert so: Immer wenn sie mit ihrer Kreditkarte im Supermarkt zahlen, kriegen sie Punkte. Die reichen sie am Ende des Jahres ein und kriegen Geld zurück. Allerdings ist die Kre­ditkarte das teuerste Zahlungsmittel für die Händler:innen. Die schlagen das wiederum bei den Preisen drauf. In der untersten Schicht – in den USA – haben nur 30 Prozent der Menschen eine Kreditkarte. Die zahlen aber trotzdem natürlich alle die höheren Preise und subventionieren damit die höheren Preise für Güter sowie die Prämien quer, die den höheren Schichten ausgezahlt werden.

Ökonomen der US-amerikanischen Zentralbank haben ausgerechnet, dass alleine dieser Mechanismus über zwölf Milliarden Euro im Jahr umverteilt, von schlechter Bonität zu guter Bonität, also in der Regel von Menschen mit geringer Bildung zu Menschen mit höherer Bildung. Höhere Schichten profitieren von Kreditkarten und niedrigere Schichten tragen die Kosten.

„Der größte Teil der Gewinne kommt von Überziehungszinsen“

netzpolitik.org: Wie meinen Sie das?

Barbara Brandl: Der größte Teil der Gewinne von Kreditkartenfirmen – und generell innerhalb dieses Sektors – kommt durch Überziehungszinsen. Transaktionsgebühren, die bei jeder Zahlung anfallen, sind zwar die älteste Einnahmequelle, bringen aber nicht so viel Gewinn ein. Die modernste Einnahmequelle ist der Ver­kauf von Daten. Das machen etwa die Super-Apps in Asien. Aber auch Buy-Now-Pay-Later-Anbieter im Globalen Norden, wie PayPal, Klarna und AfterPay, verkaufen Daten für Werbezwecke. Dennoch sind die Zinsen auf Konsumkreditschulden immer noch die finanzstärkste Ein­nahmequelle.

netzpolitik.org: Am Ende nehmen die Menschen einen Kredit ja freiwillig auf. Sind sie dann nicht auch ein Stück weit selbst verantwortlich, wenn sie sich überschulden?

Barbara Brandl: Das ist genau der Punkt, wie das in unserer Gesellschaft moralisch funktioniert und warum hier nicht mehr reguliert wird. Eine sehr bekannte Kollegin von mir, Greta Krippner, argumentiert dazu wie folgt: Wir haben in der Gesellschaft immer asymmetrische Beziehungen. Eine ganz klassische asymmetrische Beziehung ist die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die regu­lieren wir sehr stark und es gibt starke Schutzmechanismen für Arbeitnehmer, wie etwa Kündi­gungsschutz für Schwangere.

Diese Schutzmechanismen fehlen in der Beziehung Kreditnehmer versus Kreditgeber, obwohl diese Beziehung ebenfalls hoch-asymmetrisch ist. Und diese Schutzlosigkeit ist bei Konsumkrediten am stärksten.

Aber es gibt noch eine weitere Ebene und da sehe ich eine Parallele zur Debatte um die Regulierung von Social-Media-Plattformen.

Geschäftspraktiken, die menschliche Schwächen ausnutzen

netzpolitik.org: Worin besteht diese Parallele?

Barbara Brandl: Es geht um Geschäftspraktiken, die systematisch menschliche Schwächen ausnutzen. Dazu gibt es ein ganzes Forschungsfeld, die sogenannten Behavioral Economics. Daraus wissen wir: Unser Ge­hirn funktioniert auf eine bestimmte Art und Weise und bestimmte Dinge können wir nicht gut ver­arbeiten, zum Beispiel Kosten und Nutzen von Kreditkarten.

Es gibt eine ganze Reihe von Studien, die sagen: Wir unterschätzen systematisch, wie viel uns Kreditkarten kos­ten und überschätzen den Nutzen. Wir kommen darauf, wenn wir länger nachdenken, aber so auf die Schnelle passieren syste­matische Fehleinschätzungen. Und diese systematischen Verzerrungen werden eben ausgenutzt. Dann ist es nun mal zynisch, immer zu schreien, dass wir mehr Finanzbildung und den mündigen Konsumenten bräuchten. Ebenso wie in der Plattform-Debatte derzeit oft nach Medienbildung gerufen und gefordert wird, die Eltern sollten sich jetzt mal bitte besser um ihre Kinder kümmern.

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netzpolitik.org: Wir haben bisher viel über Kredite gesprochen, aber haben das Interview eigentlich bei digitalen Zahlungen angefangen. Das sind ja erst mal zwei verschiedene Dinge. Für Sie gehört aber beides zusammen, korrekt?

Barbara Brandl: Richtig, das ist ein zentraler Befund meiner Forschung. Ich habe mir fünf Systeme ange­schaut, wie digitale Zahlungen abgewickelt werden. Was mich erschreckt hat: Je mehr digitale Zah­lungen getätigt werden, desto stärker spielen Konsumkredite eine Rolle.

Das krasseste Beispiel ist vielleicht das Zahlungssystem PIX in Brasilien. PIX wird von der brasilianischen Zentralbank zur Ver­fügung gestellt und man sieht, für ein Prozent mehr PIX-Nutzer:innen erhöht sich die Menge der Kon­sumkredite um 0,8 Prozent. Das war das Ergebnis einer multivariaten Analyse. Das heißt, je mehr Leute, und das wissen wir auch aus anderen Studien, digital bezahlen, desto mehr geben sie aus und deswegen verschulden sie sich auch schneller.

Die Mechanismen dahinter sind ausführlich von den Verhaltensökonom:innen beschrieben worden. Ein Beispiel für diese Mechanismen ist: Sie gehen beispielsweise in die Stadt und wol­len sich einen Mantel kaufen. Dann nehmen Sie, je nachdem wie Ihr Budget ist, 100 oder 200 Euro mit und vielleicht noch 20 Euro extra. Wenn das ausgegeben ist, können Sie nicht mehr kau­fen. Wenn Sie aber digital bezahlen, haben Sie ihr ganzes Geld ja immer dabei. Dann können Sie sich auch einen Mantel kaufen, der doppelt so teuer ist wie ihr Budget – oder noch einen Gürtel ex­tra.

„Gut für die Finanzindustrie, aber nicht für uns“

netzpolitik.org: Wo sind da die Parallelen zum digitalen Euro?

Barbara Brandl: Die brasilianischen Banken setzen auf die PIX-Bezahlfunktion ihre eigenen Kreditprodukte drauf und nennen es dann PIX Parcellado, also Ratenzahlung. Das heißt, sie bezahlen es mit PIX und PIX wird immer über die App der Bank benutzt und dann bietet Ihnen die Bank in der App so­fort einen Kredit an, sofort eine Ratenzahlung an. Und da liegt die Parallele zum digitalen Euro.

Weil der viel Gegenwind aus der Finanzlobby bekommt, wirbt nun die Europäische Zentralbank mit dem Argument, dass die Banken ihre eigenen Finanzdienstleistungen auf den digitalen Euro draufbauen können. Und aus der brasilianischen Erfahrung würde ich sagen, das können wir eigentlich gar nicht wollen. Die EZB versucht, die Finanzindustrie mit dem Argument „Das ist doch gut für euch“ zu überzeugen. Ich würde sagen, das stimmt: Es ist auch für die Fi­nanzindustrie gut, aber nicht für uns.

netzpolitik.org: Wie muss ein digitaler Euro aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein, dass er mög­lichst sozial gerecht wird?

Barbara Brandl: Die Verknüpfung zu anderen Dienstleistungen, insbesondere der Aufnahme von Konsum­krediten, muss maximal weit weg davon sein. Das hat in Kenia nicht gut geklappt, aber in anderen Mo­bile-Money-Systemen in Subsahara-Afrika hat es besser funktioniert, dass man damit nur bezahlen kann.

Natürlich ist auch der Zugang ein Thema. In der Europäischen Union haben 96 Prozent der Menschen ein Konto. Und neben dem Basiskonto gibt es auch im Entwurf der Kommission zum Digitalen Euro schon Vorschläge, um Menschen ohne Konto zu integrieren. Das viel größere Problem ist hier ein anderes, nämlich dass ein Sechstel der Menschen zwar Konten hat, aber nicht in der Lage ist, Online-Banking zu nutzen. Leider wird das in der Diskussion oft so dargestellt, als seien die einfach ein bisschen altmodisch.

Ich würde mittlerweile aber sagen: Die nutzen zurecht Bar­geld. Erstens behandeln die Banken Menschen aus einkommensschwächeren Schichten systema­tisch schlechter, das sehen wir überall auf der Welt. Deswegen ist das Misstrauen gegenüber Banken durchaus gerechtfertigt. Zweitens hat das natürlich auch was mit den Lebensumständen zu tun. Sie und ich sitzen den ganzen Tag am PC, da können wir das Online-Banking auch noch ne­benbei machen. Wer auf dem Bau arbeitet, für den ist das ein sehr viel größerer Aufwand, sich da am Feierabend für das Online-Banking noch einmal hinzusetzen. Und dann ist es für Menschen mit geringem Einkommen viel einfacher, die eigenen Ausgaben mit Bargeld zu kalkulieren.

Ich würde trotzdem sagen, es gibt letztlich wahrscheinlich keine Alternative zum Digitalen Euro. Das ist immer noch die beste Lö­sung, die es gibt, wenn wir weiterhin digital bezahlen wollen und dabei nicht auf ein US-amerikanisches Oligopol von Kreditkartenfirmen angewiesen sein wollen, das den Großteil seiner Gewinne mit Überziehungszinsen und dem Verkauf von Daten macht.

netzpolitik.org: Also Ja zum Digitalen Euro, aber Bargeld auf jeden Fall erhalten?

Barbara Brandl: Das Bargeld erhalten will ja auch die EZB, nach eigener Aussage. Mein Appell ist sehr viel stärker, den Hang zum Bargeld nicht abzutun als irgendeine Schrulligkeit oder eine Verschrobenheit: Die Leute haben wirklich sehr gute Gründe, Bargeld zu nutzen.



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„Dirty Frag“: Linux-Lücken verschaffen root-Rechte


Mit „Dirty Frag“ wird die dritte Rechteausweitungslücke (respektive Kombination von Lücken) innerhalb von zwei Wochen bekannt, durch die Angreifer ihre Rechte in den meisten Linux-Distributionen ausweiten können. Da offenbar einige Beteiligte zu früh Informationen veröffentlicht haben, sah sich der Entdecker Hyunwoo Kim (X-Handle @v4bel) dazu genötigt, die Lücken jetzt öffentlich zu machen – ohne dass Updates für betroffene Linux-Distributionen oder ein CVE-Schwachstelleneintrag bereitstünden.

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Das schreibt er im GitHub-Projekt zur Schwachstellenkombination „Dirty Frag“. Dort führt er eine Verkettung zweier Schwachstellen vor. Ein vollständiger Deepdive erörtert sie im Detail. Es handelt sich um Lücken, die am Ende den Page-Cache von Dateien im Arbeitsspeicher manipulieren, auf die User lediglich Leserechte haben, etwa „/etc/passwd“ oder „/usr/bin/su“. Bei nachfolgenden Zugriffen verwendet Linux die veränderten Einträge aus dem RAM, die weiterreichende Rechte und am Ende root-Zugriff verschaffen. Das erinnert sehr an die „Copy Fail“ genannte Schwachstelle. Kim erklärt, dass das auch der Ausgangspunkt für seine Schwachstellensuche war. Um bestimmte Einschränkungen in Linux-Distributionen zu umschiffen, die einen Exploit verhindern würden, verkettet er zudem gleich zwei Sicherheitslücken. Auf Systemen, die durch Blacklisten des Moduls algif_aead gegen „Copy Fail“ abgesichert wurden, funktioniert „Dirty Frag“ dennoch.

Die Lücken betreffen xfrm-ESP und RxRPC, die beide eine Page-Cache-Schreib-Schwachstelle aufweisen. Kim hat die Schwachstellen unter mehreren Distributionen erfolgreich getestet und damit root-Rechte erlangt: Ubuntu 24.04.4 (Kernel 6.17.0-23-generic), RHEL 10.1 (Kernel 6.12.0-124.49.1.el10_1.x86_64), openSUSE Tumbleweed (Kernel 7.0.2-1-default), CentOS Stream 10 (Kernel 6.12.0-224.el10.x86_64), AlmaLinux 10 (Kernel 6.12.0-124.52.3.el10_1.x86_64) sowie Fedora 44 (mit Kernel 6.19.14-300.fc44.x86_64).

Da die Distributionen noch keine Zeit hatten, aktualisierte Kernel zu veröffentlichen, schreibt Kim, können sich Admins mit dem Entfernen der verwundbaren Module behelfen. Er nennt den Befehl

sh -c "printf 'install esp4 /bin/false\ninstall esp6 /bin/false\ninstall rxrpc /bin/false\n' > /etc/modprobe.d/dirtyfrag.conf; rmmod esp4 esp6 rxrpc 2>/dev/null; true"

Kim schlägt im Deepdive zudem einen Quellcode-Patch vor, der das Problem lösen soll. Es empfiehlt sich, auf offizielle Kernel-Updates der jeweiligen Distribution zu warten. Für die ESP-Komponente wurde am 7. Mai 2026 bereits ein Patch in den Upstream-netdev-Tree gemergt; für RxRPC steht ein Upstream-Patch noch aus.

Es handelt sich um die dritte namhafte Rechteausweitungslücke, die in den vergangenen zwei Wochen gemeldet wurde. Vor etwa zwei Wochen wurde die vom Telekom-Security-Team aufgedeckte Lücke „Pack2TheRoot“ (CVE-2026-41651) bekannt, die root-Rechte in mehreren Linux-Distributionen verschafft. Am Ende vergangener Woche kam die „Copy Fail“-Sicherheitslücke hinzu, die inzwischen sogar in freier Wildbahn missbraucht wird. Wer nun glaubt, das sei ein Linux-spezifisches Problem – mitnichten. Seit drei Wochen klafft etwa die Zero-Day-Lücke „RedSun“ offen in Windows, ohne dass Microsoft Anstalten macht, einen Patch dagegen auszuliefern. Auch diese Schwachstellen – insgesamt haben sich auch da drei angesammelt, neben „RedSun“ auch „UnDefend“ und „BlueHammer“ – ermöglichen die Rechteausweitung und werden bereits von bösartigen Akteuren missbraucht.

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(dmk)



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