Künstliche Intelligenz
Gas-Durst für den KI-Boom: Neue Rechenzentren gefährden deutsche Klimaziele
Der Hunger nach Rechenleistung kennt derzeit aufgrund des KI-Hypes kaum Grenzen. Doch der Preis für den technologischen Fortschritt wird zunehmend auch in Treibhausgas-Emissionen gemessen. Die jüngste Ausgabe des „Global Oil and Gas Plant Tracker“ (GOGPT) durch den Global Energy Monitor offenbart eine Entwicklung, die Klimaschützer und Experten alarmiert. Weltweit – auch in Deutschland – zeichnet sich demnach ein Trend ab, bei dem der Ausbau von Gaskraftwerken untrennbar mit dem Wachstum der digitalen Infrastruktur verknüpft ist.
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Der GOGPT erfasst global Anlagen ab einer Kapazität von 50 Megawatt, in der EU und Großbritannien bereits ab 20 Megawatt. Die neuen Daten aus der Übersicht zeigen, dass die Energiewende im digitalen Sektor ins Stocken gerät.
Besonders in Deutschland wird das Ausmaß der Abhängigkeit sichtbar. Aktuelle Pläne etwa von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sehen neue Gaskraftwerke an strategisch wichtigen Standorten wie Mainz, Frankfurt, Birstein, Leipheim und Großkrotzenburg vor. Diese sollen primär der Versorgung von Rechenzentren dienen. Insgesamt stehen laut dem Tracker Kapazitäten von bis zu 1,95 Gigawatt in direktem Zusammenhang mit diesen Rechenclustern. Das entspricht fast 13 Prozent des gesamten in Deutschland angekündigten oder im Bau befindlichen Zubaus an Gaskraftwerken, der sich auf gut 15 Gigawatt beläuft.
Was wird aus nationalen Klimazielen?
Was auf den ersten Blick wie eine notwendige Brückentechnologie für die Versorgungssicherheit wirkt, entpuppt sich so bei genauerem Hinsehen als potenzieller Stolperstein für die nationalen Klimaziele.
Julian Bothe von der Organisation AlgorithmWatch sieht in dieser Entwicklung eine Gefahr. Der Wettbewerb um immer mehr Rechenleistung drohe die Klimaziele auszuhebeln, da die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichten. Zwar schreibe das Energieeffizienzgesetz vor, dass Rechenzentren ab dem Jahr 2027 in der Bilanz vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch die Praxis der „bilanziellen“ Rechnung steht massiv in der Kritik.
Bisher reicht es aus, wenn Betreiber über das Jahr verteilt Zertifikate für Grünstrom erwerben, während der tatsächliche Strom aus der Steckdose in Spitzenlastzeiten weiterhin aus fossilen Quellen stammt. Bothe fordert deshalb eine Verschärfung: Genehmigungen sollten nur noch erteilt werden dürfen, wenn der Betrieb zu jeder einzelnen Stunde durch zusätzlich geschaffene regenerative Quellen gedeckt sei.
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Korsett für Rechenzentren-Ausbau gewünscht
Ein Blick über den Atlantik zeigt, wohin die Reise ohne strikte Regulierung gehen könnte. In den USA haben sich die geplanten Kapazitäten für Gaskraftwerke binnen eines Jahres auf 252 Gigawatt fast verdreifacht. Ein Viertel des weltweiten Zubaus findet dort statt, getrieben nahezu ausschließlich durch den immensen Energiebedarf von KI-Rechenzentren. Dieser Trend konterkariert die internationalen Bemühungen zur Dekarbonisierung und dient AlgorithmWatch zufolge als Warnsignal für den europäischen Markt. Wenn der Ausbau der Erneuerbaren nicht mit dem Tempo der Serverfarmen Schritt halte, drohe das Erdgas zum dauerhaften Begleiter der Digitalisierung zu werden.
Auch die gesellschaftliche Akzeptanz für diesen Kurs schwindet. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von AlgorithmWatch vom Oktober verdeutlicht, dass eine breite Mehrheit der Bürger eine deutlich strengere Regulierung fordert. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich dafür aus, den Bau neuer Rechenzentren zwingend an den zeitgleichen Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für Wind- und Solarenergie zu koppeln. Transparenz ist hierbei das Stichwort: Die Wähler wollen wissen, wie viel CO₂ für ihre Cloud-Dienste und KI-Modelle tatsächlich ausgestoßen wird.
Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, das Energieeffizienzgesetz nicht – wie befürchtet – aufzuweichen, sondern an die Realitäten des KI-Booms anzupassen. Die Daten des Global Energy Monitor liefern dafür die nötigen Fakten. Sie zeigen, dass die bloße Hoffnung auf eine grüne Zukunft der IT nicht ausreicht, wenn gleichzeitig Milliarden in eine fossile Infrastruktur fließen und diese auf Jahrzehnte festgeschrieben wird. Ohne eine Kopplung von Netzausbau, zusätzlichem Grünstrom und strengen stündlichen Nachweisen für Rechenzentren droht der digitale Fortschritt zum Klimarisiko zu werden.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Bundesarbeitsgericht: Keine Betriebsräte bei reiner App-Steuerung
In der Welt der Lieferdienste und Plattformökonomie schien die Mitbestimmung zuletzt auf dem Vormarsch zu sein. In Städten wie Braunschweig, Kiel oder Bremen wählten Kuriere eigene Betriebsräte, um ihren Interessen gegenüber großen Betreibern wie Lieferando, Uber Eats oder Wolt Gehör zu verschaffen. Doch der rechtliche Boden unter diesen Gremien hat nun massiv nachgegeben. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren am Mittwoch verkündeten Beschlüssen klargestellt, dass die rein digitale Steuerung über eine App nicht ausreicht, um ein Liefergebiet rechtlich als eigenständigen Betrieb einzustufen (u.a. Az.: 7 ABR 23/24).
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Der Streit dreht sich um eine fundamentale Frage des Arbeitsrechts: Was genau ist ein Betrieb? Bisher definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) diesen als eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber mithilfe personeller und materieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Entscheidend ist dabei die Leitungsmacht – also die Kompetenz, in personellen und sozialen Angelegenheiten verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Bei dem betroffenen Lieferdienst sind die Strukturen zweigeteilt. Es gibt „Hub-Cities“, in denen neben den Fahrern auch Verwaltung und Backoffice sitzen. Auf der anderen Seite stehen „Remote-Cities“: Dort sind lediglich die Kuriere unterwegs, gesteuert durch Algorithmen und eine zentrale App. Die Arbeitgeberin focht die Wahlen in diesen Außenposten an, da dort die nötige Leitungsinfrastruktur vor Ort fehle. Das BAG gab dieser Sichtweise nun Recht. Eine Zusammenfassung von Fahrern zu einem Liefergebiet mit eigenem Dienstplan genüge nicht, um die für einen Betrieb erforderliche organisatorische Selbstständigkeit zu begründen.
Justiz will Lücke nicht schließen
Die Hoffnung von Gewerkschaften, das höchste deutsche Arbeitsgericht würde den Betriebsbegriff im Zuge der Digitalisierung dynamisch ausweiten, hat sich so zerschlagen. Die Erfurter Richter betonen, dass die Maßstäbe des BetrVG auch dann gelten, wenn die Arbeitsverhältnisse im Wesentlichen digital gesteuert werden. Ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit muss vorhanden sein. Eine bloße Interessengemeinschaft von Fahrern, die denselben Algorithmus nutzen, erfüllt diese Kriterien nicht.
Damit folgt das BAG der Linie, die Experten bereits skizzierten. Der Gesetzgeber senkte 2021 zwar mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Hürden für Wahlen, tastete den Kern des Betriebsbegriffs aber nicht an. Das Gericht macht nun deutlich, dass es nicht seine Aufgabe ist, diese gesetzgeberische Lücke durch weitreichende Rechtsprechung zu füllen.
Bundesrat fordert Reform gegen „Union-Busting“
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Erst im Juli monierte der Bundesrat, dass die aktuelle Rechtsprechung Mitarbeitern in per App abgegrenzten Liefergebieten den Zugang zu eigener Mitbestimmung faktisch versage. Die Länderkammer forderte den Gesetzgeber daher auf, den Betriebsbegriff an die Realität der digitalen Arbeitswelt anzupassen. Gerade in der Gründungsphase müssten solche Gremien besser vor Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber geschützt werden. Die Länder sehen hier die Gefahr von „Union-Busting“, wenn digitale Strukturen dazu genutzt werden, die Bildung von Betriebsräten durch organisatorische Tricks zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Die Entscheidung fällt in eine kritische Zeit, da im Frühjahr bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen anstehen. Für viele Wahlvorstände im Liefer-, Handels- und Dienstleistungssektor wirkt das Urteil wie eine kalte Dusche, bietet aber gleichzeitig Rechtssicherheit. Wer in digital fragmentierten Strukturen Wahlen organisiert, muss genau prüfen, ob die angezielte Einheit überhaupt betriebsratsfähig ist. Ansonsten droht die nachträgliche Unwirksamkeit durch die Arbeitsgerichte.
Der Ball liegt jetzt im Feld des Gesetzgebers. Das Arbeitsministerium muss entscheiden, ob es dem Ruf des Bundesrats folgt. Bis dahin bleibt der ortsgebundene Leitungsbegriff der Goldstandard – auch wenn der Chef nur noch als Icon auf dem Smartphone erscheint.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Apple holt Halide-Mitgründer Sebastiaan de With ins Design-Team
Apple hat einen bekannten unabhängigen App-Designer in sein Design-Team eingestellt. Sebastiaan de With ist Nutzern unter anderem als Mitbegründer von Lux, dem Herausgeber der iPhone-Kamera-App Halide bekannt. Bei Apple wirkt er künftig am Human Interface Design mit, teilte er in einem Post auf mehreren sozialen Netzwerken mit. Der aus den Niederlanden stammende de With kennt Apple bereits sehr gut, hat er doch für das Unternehmen früher schon einmal gearbeitet und dort an der iCloud bezeihungsweise MobileMe und den Wo-ist-Apps mitgewirkt.
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De With hatte sich bereits im Vorfeld der Vorstellung des neuen Liquid-Glass-Designs in einem Blogpost intensiv Gedanken über Apples Designausrichtung gemacht. Seine Vorstellungen gefielen vielen Kommentatoren besser als das tatsächlich vorgestellte neue Design von Apple, weshalb von einigen an seinen Wechsel zu Apple Hoffnungen geknüpft werden. Als auf der Entwicklerkonferenz WWDC im Juni 2025 schließlich die Veränderungen in den Apple-Betriebssystemen vorgestellt wurden, bewertete er selbst diese in Posts überwiegend positiv.
Veränderungen in Apples Design-Team
Nicht gut war er hingegen auf den inzwischen zu Meta gewechselten Designchef Alan Dye zu sprechen. Als im Dezember dessen Weggang bekannt wurde, zählte de With zu den größten Kritikern seines Abschieds-Posts. Jüngst wurde bekannt, dass Hardware-Chef John Ternus angeblich neu für das Hard- und Software-Design verantwortlich zeichnet.
Mit der beruflichen Veränderung von de With verstummt zugleich eine viel beachtete Stimme, wenn es um die Bewertung der iPhone-Kameras geht. Seit Jahren meldete sich der passionierte Fotograf nach der Veröffentlichung neuer Geräte mit seitenlangen Rezensionen, die – gespickt mit zahlreichen Beispielfotos – einen fachkundigen Blick auf die Entwicklung der iPhone-Kameras gewährten. Zuletzt bewertete er das iPhone Air und das iPhone 17 Pro.
Halide wird fortgesetzt
Zumindest Nutzer der App Halide können aber wohl aufatmen. Entwickler und Lux-Mitbegründer Ben Sandofsky meldete sich nach Bekanntwerden des Wechsels von de With auf Reddit zu Wort. In einem Post erklärte er, dass eine öffentliche Vorschau von Halide Mark III veröffentlicht wurde und er sehr optimistisch in die Zukunft blicke. Beobachter wundern sich allerdings darüber, dass er de With mit keinem Wort erwähnt und die erste Veröffentlichung der App vor zehn Jahren für sich reklamiert. Nutzer merkten an, dass es um de With schon seit Oktober ruhig geworden sei.
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Lux gibt auch die Apps Spectre (für Langzeitbelichtungen), Kino (für Videos) und Orion (Nutzung des iPads als HDMI-Screen) heraus – auch diese Apps dürften wohl weiterentwickelt werden. Sandofsky betonte, dass die App-Entwicklung inzwischen sein Hauptberuf sei.
(mki)
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„Der nächste große Schritt“: GOG Galaxy soll offenbar auf Linux portiert werden
„Linux ist der nächste große Schritt“: Per Stellenausschreibung sucht GOG aktuell nach einem neuen Entwickler, der den Client GOG Galaxy auf Linux bringen soll. Bislang gibt es den Client des DRM-freien Spielestores nämlich nur unter Windows und macOS – um GOG auf Linux zu nutzen, sind noch unabhängige Clients notwendig.
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Das soll sich offenbar bald ändern. GOG wird in der Stellenausschreibung sehr konkret: „Wir suchen einen Senior Engineer, der dabei hilft, die Architektur, Tooling-Landschaft und Entwicklungsstandards von GOG Galaxy mit Linux von Anfang an fest im Blick zu gestalten“, heißt es darin. Die Aufgabe des Entwicklers wäre es, die Linux-Version von GOG Galaxy zu bauen und zu pflegen, heißt es weiterhin. Bislang hat GOG den offensichtlich geplanten Linux-Port von GOG Galaxy nicht offiziell angekündigt. Es ist unklar, wann er fertig sein soll. Zuerst hat GamingOnLinux über die Stellenausschreibung berichtet.
Es gibt Alternativen
Bislang kann man GOG Galaxy nicht direkt unter Linux-Systemen wie zum Beispiel auf Valves SteamOS nutzen. Stattdessen muss man andere Clients installieren, die die GOG-Bibliothek einbinden können. Dazu gehören MiniGalaxy, Lutris oder der Heroic Games Launcher.
GOG ist ein Store für DRM-freie Spiele, die über den Client GOG Galaxy verwaltet werden. Während bisherige Tools oft mit Funktionseinschränkungen einhergingen, dürfte ein Linux-Port von GOG Galaxy das komplette Feature-Set inklusive Achievements, Overlay und Store-Funktionalität bieten. Für das Installieren von Spielen ist der Client aber nicht notwendig: Weil GOG-Titel keinen Kopierschutz haben, kann man sie schlicht über einen Browser herunterladen und auf jedem beliebigen System installieren.
Neuer (alter) GOG-Besitzer
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Jüngst hat GOG den Besitzer gewechselt: Michał Kiciński hat der polnischen Spielefirma CD Projekt die Spieleplattform zu einem Preis von 90,7 Millionen Złoty abgekauft, was etwa 20,5 Millionen Euro entspricht. Kiciński hat sowohl GOG als auch CD Projekt mitgegründet. Er steigt durch den Deal zum alleinigen Besitzer von GOG auf. Spiele von CD Projekt sollen aber weiterhin bei GOG verfügbar bleiben. Auch künftige Titel sollen bei GOG erscheinen.
GOG wurde 2008 als „Good Old Games“ gegründet, um vor allem klassische Videospiele zu verkaufen. Ein Teil dieser Aufgabe bestand auch darin, diese Spiele auf dem Stand zu halten und für Kompatibilität mit modernen Systemen zu sorgen. Neben älteren Spielen führt GOG aber auch einige Neuerscheinungen – allen voran die Titel von CD Projekt. Aber auch einige Indie-Studios veröffentlichen ihre Titel direkt zum Release auf GOG. Insgesamt umfasst das Portfolio von GOG 11.000 Spiele.
(dahe)
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