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Glasfaser-Bestechung: Razzien in Nordrhein-Westfalen | heise online


Ein Mitarbeiter der DT-Tochterfirma Telekom Technik GmbH steht unter Verdacht, Bestechungsgelder angenommen zu haben. Daher hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen am Dienstagmorgen gleich 40 Hausdurchsuchungen hat durchgeführt und zusätzlich diverse Bankschließfächer öffnen lassen. Anlass sind Ermittlungsergebnisse nach einer Anzeige der Deutschen Telekom selbst.

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Im Zuge des Glasfaserausbaus investiert die Deutsche Telekom viel Geld. Ihre Tochterfirma namens Telekom Technik GmbH hat immer wieder außenstehende Unternehmen mit Baumaßnahmen zu beauftragen. Ein dafür zuständiger 37-jähriger Mitarbeiter in Bonn soll wiederholt eine Duisburger Baufirma beauftragt haben, die ihm im Gegenzug heimlich drei Prozent der Auftragssumme zugesteckt haben soll. In Summe soll dabei ein mittlerer sechsstelliger Betrag zusammengekommen sein. Laut dpa wird insgesamt gegen zehn Personen, überwiegend aus der Baubranche, ermittelt, nämlich wegen „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall”.

Nach Angaben der Telekom hat zunächst ein aufmerksamer Kollege anonym intern einen Hinweis gegeben. Sofern sich die Vorwürfe bestätigen, hat das Whistleblower-System des Konzerns also so funktioniert, wie es funktionieren soll. Der Verdacht hat sich jedenfalls erhärtet, weshalb der Konzern schließlich Anzeige erstattet hat.

Das Landeskriminalamt hat seit Herbst ermittelt [-] zunächst verdeckt, jetzt offen. Neben dem Arbeitsplatz des verdächtigen Telekom-Mitarbeiters wurden weitere Firmen- sowie Wohnimmobilien durchsucht. Die Beamten haben Unterlagen sichergestellt und zusätzlich Vermögen einfrieren lassen.

Stand Ende Februar waren Glasfaser-Kabel der Deutschen Telekom an 12,8 Millionen Haushalten, Firmen und Behörden in Deutschland verfügbar („homes passed”) – eine Million mehr als Ende September. Allerdings dürfte nur rund ein Sechstel das Angebot tatsächlich nutzen. Die Zahl der von der Deutschen Telekom betriebenen Breitbandanschlüsse insgesamt, also inklusive DSL, ist voriges Jahr sogar leicht gesunken.


(ds)



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Deutschland soll bei EU-Gesundheitsdatenraum, ePA und EUDI-Wallet liefern


Mit dem European Health Data Space (EHDS), der elektronischen Patientenakte (ePA) und der geplanten European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll ein grenzüberschreitender Datenraum möglich werden, in dem einerseits Daten ausgetauscht werden, andererseits die Versorgung innerhalb der EU, länderübergreifend, funktionieren soll. Deutschland soll jetzt „EHDS-compliant“ werden.

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In Deutschland bildet die seit dem 15. Januar 2025 flächendeckend eingeführte ePA die Basis für den Anschluss an den EHDS. Lena Dimde und Charly Bunar von der Gematik betonten am Dienstag auf der Gesundheitsdatenmesse DMEA in Berlin, dass sich die ePA konsequent an Versorgungsprozessen orientieren müsse. „Wir machen uns gerade mit der ePA auf einen Weg, wo wir mit strukturierten Daten vorangehen wollen, wo wir Versorgungsprozesse verbessern wollen.“ Entscheidend sei, dass genau jene Datentypen, die für die Versorgung benötigt werden – etwa Medikationsdaten, Laborbefunde oder Arztbriefe – auch im EHDS vorgesehen sind. „Das ist total gut, passig zu dem, was auch in Europa erreicht werden will.“

Ein zentrales Element für den Aufbau einer „europäischen Gesundheitsunion“ sei der sogenannte National Contact Point for eHealth (NCPeH), also der nationale Kontaktpunkt, der Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten ermöglicht. „Ich werde also zum Jahreswechsel plus minus in der Lage sein, ein deutsches E-Rezept im EU-Ausland einzulösen.“


AOK zeigt mögliche Nutzung der Patientenkurzakte auf einer Bühne

AOK zeigt mögliche Nutzung der Patientenkurzakte auf einer Bühne

Sol soll sich die europäische Patientenkurzakte nutzen lassen.

(Bild: heise medien)

Wie sich dieser Austausch konkret ausgestalten kann, zeigten Kornell Adolph und Inger Koltermann von der AOK connect GbR. Sie beschrieben, wie Versicherte künftig mit einer digitalen Identität auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen und diese im Ausland teilen können. Versicherte greifen über ihre Krankenkassen-App auf ihren „persönlichen Gesundheitsdatenraum“ zu, wählen dort eine europäische Kurzakte – die für 2027 kommen soll – aus und erzeugen einen Zugriffscode, den sie im Ausland vorzeigen können. Diese Kurzakte enthält gezielt relevante Informationen wie Allergien, Schwangerschaft oder chronische Erkrankungen, und wird über den National Contact Point automatisch in die Landessprache des behandelnden Arztes übersetzt.

Die internationale Perspektive brachte Emilie Passemard aus dem französischen Gesundheitsministerium ein: „Das ist gewiss eine sehr lange Reise und wir haben nicht viel Zeit dafür.“

Eine Schlüsselrolle für die praktische Nutzung soll die EUDI-Wallet spielen. Janina Buchholz von der Bundesdruckerei GmbH erklärte: „Die European Digital Identity Wallet wiederum ermöglicht es, in bisweilen extrem komplexen Anwendungsfällen, Lösungen und Prozesse schnell, einfach und nutzerfreundlich aufzusetzen.“ Julian Hartz vom Verband der Privaten Krankenversicherungen ergänzte: „Damit wir mehr aktive Nutzer haben, muss das leichter funktionieren.“ Zugleich verwies er auf die bislang geringe Verbreitung der Gesundheits-ID, die laut Gematik-Dashboard derzeit etwas mehr als fünf Prozent nutzen.

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Aus dem Publikum kam die Rückfrage, was im Notfall passiert, wenn Patientinnen und Patienten nicht mehr selbst einwilligen können. „So ein Breaking-the-Glass-Szenario nennt man sowas, ist da noch nicht konzipiert“, sagte Julian Hartz vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Es handele sich dabei um eine „typische Datenschutzabwägung“.

Trotz der Fortschritte bleibt das Ziel einer gemeinsamen EU-Infrastruktur in einem ersten gemeinsamen Datenraum ambitioniert. „Wir haben aber noch nicht alle Detailregelungen“, so Bunar von der Gematik. Die Umsetzung sei nicht nur eine technische, sondern vor allem eine organisatorische und politische Herausforderung.

Die DMEA 2026 hat zirka 900 Aussteller und wird noch bis Donnerstag am Berliner Messegelände ausgerichtet. Die DMEA 2027 wird in München stattfinden.


(mack)



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Framework Laptop 13 Pro verlängert Akkulaufzeit erheblich


Frameworks neueste Notebook-Generation bekommt den Namenszusatz Pro, mit Verbesserungen an vielen Stellen. Am stärksten macht sich das bei der Akkulaufzeit bemerkbar: Beim Netflix-Streaming in 4K-Auflösung sollen jetzt etwa 20 statt acht Stunden drin sein.

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Der Hersteller erhöht die Akkulaufzeit durch diverse Stellschrauben. Zum einen sitzt im Gehäuse ein größerer Akku mit gleichzeitig höherer Energiedichte, der so auf 74 statt 61 Wattstunden kommt. Zum anderen kommt effizientere Hardware zum Einsatz.


Alle Komponenten eines Notebooks auf einem Tisch verteilt

Alle Komponenten eines Notebooks auf einem Tisch verteilt

Alle Komponenten des Framework Laptop 13 Pro passen auch in bisherige 13er-Modelle des Herstellers.

(Bild: Framework)

Das Herzstück bildet ein aktueller Intel-Prozessor aus der Panther-Lake-Generation alias Core Ultra 300. Framework will eine Basiskonfiguration mit einem Core Ultra 5 anbieten sowie zwei Varianten mit Core Ultra X7 und Core Ultra X9 samt besonders starker Grafikeinheit. Diese CPUs bringen auch PCI-Express 5.0 für schnelle SSDs mit. Die Ankündigung erwähnt beiläufig auch eine Konfiguration mit AMDs Ryzen AI 300, allerdings stellt Framework die Intel-Optionen in den Vordergrund.

Speicherseitig wechselt der Hersteller von DDR5-SO-DIMMs auf ein neuartiges Low Power Compression Attached Memory Module 2 (LPCAMM2). Auf so einem sitzen LPDDR5X-Speicherbausteine, die schneller und stromsparender arbeiten als normale DDR5-Chips. Framework will zunächst LPDDR5X-7467-Module mit Kapazitäten von 16, 32 und 64 GByte anbieten.


Ein Mensch schraubt an einem offenen Notebook

Ein Mensch schraubt an einem offenen Notebook

Statt Steckmodule vom Typ SO-DIMM werden LPCAMM2-Varianten ins Framework Laptop 13 Pro geschraubt.

(Bild: Framework)

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Das Display soll beim Laptop 13 Pro erstmals nicht von der Stange stammen, sondern explizit für Framework entworfen sein. Die Firma setzt einen IPS-Bildschirm ein, dessen Backplane sparsames Niedrigtemperatur-polykristallines Silizium (Low-Temperature Polysilicon, LTPS) verwendet. Auflösung und Größe bleiben mit 2880 × 1920 Pixeln auf 13,5 Zoll gleich, allerdings fallen jetzt die abgerundeten Ecken weg. Der Kontrast steigt auf 1800:1, die Helligkeit auf bis zu 700 cd/m². Die maximale Bildwiederholfrequenz bleibt bei 120 Hertz, jetzt aber mit variablen Refresh-Raten (VRR) zwischen 30 und 120 Hertz. Zudem beherrscht das Display Touch-Eingaben.

Das Gehäuse für den Framework Laptop 13 Pro fräst der Hersteller aus einem Block Aluminium. Die Ausmaße bleiben gleich, allerdings soll es Detailverbesserungen geben. Das neue Touchpad kommt mit haptischem Feedback. Das Notebook wiegt insgesamt rund 1,4 Kilogramm.

Framework will den Laptop 13 Pro in einer DIY-Version ohne Speicher und Betriebssystem für 1199 US-Dollar anbieten. Komplettversionen, wahlweise mit Windows 11 oder Ubuntu, sollen ab 1499 US-Dollar starten. Die Auslieferung beginnt voraussichtlich im Juni. Vorbestellungen nimmt der Hersteller zeitnah entgegen.

Wer bereits einen bisherigen Framework Laptop 13 verwendet, kann alle Komponenten des neuen Pro-Geräts aufrüsten. Der Hersteller will verschiedene Upgrade-Kits und Einzelteile anbieten. Das Mainboard des Laptop 13 Pro bleibt zu den bisherigen Notebooks kompatibel. Interessierte können etwa das Mainboard samt Prozessor, das Display, das Gehäuse oder das Touchpad mit der Tastatur aufrüsten.


(mma)



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DMA-Vorgaben: Apple blockiert Interoperabilität für Drittanbieter-Apps


Die Free Software Foundation Europe (FSFE) beklagt in einem Bericht, dass Apple Entwicklern in der Europäischen Union entgegen gesetzlicher Vorgaben in etlichen Fällen keinen freien Zugang zu Hardwarefunktionen gewährt hat, die von den Betriebssystemen iOS und iPadOS kontrolliert werden. Sie nennt als Beispiele Anträge, in denen es um Zugang zu Bluetooth Low Energy oder Apple Wallet ging. Die Begründungen Apples würden der eigenen Entwicklerdokumentation des Unternehmens widersprechen.

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Interoperabilität bedeutet, dass Software von Drittanbietern auf dieselben Systemfunktionen zugreifen kann wie die Apps des Plattformbetreibers selbst. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet Apple als sogenannten Gatekeeper dazu, solchen Zugang kostenlos und diskriminierungsfrei zu gewähren. Statt seine Plattform jedoch von vornherein mit offenen APIs und Dokumentation zugänglich zu machen, hat Apple ein antragsbasiertes System eingeführt: Entwickler müssen für jede gewünschte Funktion einzeln um Erlaubnis bitten, ein kostenpflichtiges Entwicklerkonto vorweisen, das 99 US-Dollar pro Jahr kostet, und detaillierte Begründungen einreichen.

Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Spezifikationsverfahren gegen Apple ein, um den Konzern zu transparenteren Abläufen samt öffentlichem Anfragen-Tracker zu verpflichten – doch auch unter diesem Rahmen hat laut FSFE bislang kein einziger der 56 Anträge zu einer Interoperabilitätslösung geführt. Dabei hatte Apple bereits im Dezember 2025 erste Interoperabilitätsvorgaben der EU fristgerecht umgesetzt – allerdings nur jene, zu denen es rechtlich verpflichtet war. Selbst in dem Fall, dass Apple einen Antrag akzeptiert, hat das Unternehmen bis zu 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Auseinandersetzungen mit Widerspruch und Schlichtung gestalten sich laut FSFE langwierig. Die Interessenvertreter kritisieren, dass Apple selbst entscheidet, welche Funktionen „in den Geltungsbereich“ des Gesetzes fallen. Anträge würden mit der Begründung abgelehnt, dass sie gar keine iOS-Funktion seien, obwohl Apple sie trotzdem für eigene Dienste nutzt.

Ein Entwickler beantragte Zugang zur Just-in-Time-Kompilierung (JIT) – einer Technik, die Apples eigener Safari-Browser seit Jahren nutzt. Apple lehnte ab: Für Nicht-Browser-Apps sei das keine iOS-Funktion. Ein anderer Entwickler wollte auf das NFC-Protokoll zugreifen, das Apple Wallet verwendet – Apple bestritt, dass es sich dabei um eine OS-kontrollierte Funktion handele, obwohl die eigene Entwicklerdokumentation für genau diesen Zugang eine Sondergenehmigung vorschreibt. Dabei hatte die EU-Kommission Apple bereits verpflichtet, den NFC-Controller für Drittanbieter zu öffnen, damit Apps Zahlungsdaten etwa an Smartwatches übertragen können. Ein dritter Antrag betraf Bluetooth LE Audio für Forschungshardware – abgelehnt mit der Begründung, Apple nutze das selbst nicht, obwohl Bluetooth Low Energy Teil von iOS ist. Zwei weitere Anträge zielten auf Alternativen zu Apples Push-Notification-Dienst – auch sie wurden abgewiesen, da dieser angeblich bereits offen sei.

Die FSFE setzt sich dafür ein, dass die EU Interoperabilität „by design“ einfordert, also offene Schnittstellen im System, die ohne Antragsverfahren nutzbar sind. Apple hat zuletzt zwar angekündigt, Wearables von Drittanbietern in der EU mit weiteren Funktionen wie Live-Aktivitäten zu unterstützen – doch das geschieht weiterhin im Rahmen des antragsbasierten Systems, das die FSFE kritisiert. Auch dürfe es keine Verschwiegenheitserklärungen für Entwickler geben, die Interoperabilität beantragen. Dies sei in 27 der abgelehnten Antragsverfahren der Fall gewesen. Und die EU-Kommission wird ersucht, das Gesetz stärker durchzusetzen.

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Apple wurde von heise online um eine Stellungnahme gebeten, hat sich unmittelbar aber noch nicht geäußert. Apple hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, der DMA schaffe einen unpassenden, kostspieligen Prozess und hemme Innovation – und dem Gesetz sogar Alternativvorschläge entgegengestellt.

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(mki)



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