Apps & Mobile Entwicklung
Google Pixel Watch: Sturzerkennung könnte bald Konto erforderlich machen

Auch wenn für zahlreiche Funktionen von Google-Geräten ein Konto beim Suchmaschinenanbieter erforderlich ist, lassen sich einige davon bislang auch ohne Anmeldung nutzen. Bei der Sturzerkennung der Pixel Watch deutet sich jedoch an, dass diese Ausnahme in naher Zukunft entfallen könnte und ein Account zwingend notwendig wird.
Quellcode mit Hinweisen
Diese Hinweise will Android Authority bei einer genaueren Analyse des Quellcodes der neuen Pixel-Watch-App in Version 4.4.0.897056328 entdeckt haben. Derzeit lässt sich die Sturzerkennung, die wenige Monate nach der Vorstellung der ersten Pixel Watch (Test) eingeführt wurde, bis heute aktivieren, ohne dass die Smartwatch mit einem Google-Konto verknüpft sein muss. Diese Form der anonymen Nutzung dürfte jedoch bald nicht mehr möglich sein.
Sign in
Fall Detection will soon require sign-in
To use this feature, sign in to Personal Safety
Sign in to use Fall Detection
- "Sign in to Personal Safety within %d days to continue using this feature. Your Fall Detection settings will be synced across supported devices where you sign in with the same Google Account."
Die entdeckten Code-Passagen legen nahe, dass Nutzer, die die Sturzerkennung ohne Konto verwenden, künftig bereits bei der Aktivierung der Funktion darauf hingewiesen werden, dass ab sofort eine Verknüpfung mit einem Google-Konto erforderlich ist, sofern die Funktion dauerhaft genutzt werden soll. Die Formulierungen deuten zudem darauf hin, dass Google Besitzern einer Pixel Watch eine Übergangsfrist einräumen könnte, bevor die Funktion ohne Anmeldung nicht mehr zur Verfügung steht.
Lebensrettende Funktion nicht ohne Konto
Konkrete Hinweise darauf, wann diese Verpflichtung eingeführt wird, liefern die Fundstellen im Code zwar nicht, in der Vergangenheit wurden jedoch zahlreiche dort vorbereitete Funktionen zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich aktiviert. Es spricht daher vieles dafür, dass auch diese Einschränkung früher oder später umgesetzt wird. Obwohl die meisten Nutzer ihr Smartphone bereits alleine für den Zugriff auf den Play Store mit einem Google-Konto verknüpft haben, bleibt die Frage bestehen, weshalb eine potenziell lebensrettende Funktion zwingend an ein Konto gebunden werden soll.
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Google Cloud Next 2026: Chrome soll zum KI-Mitarbeiter für den Arbeitsplatz werden

Im Rahmen der diesjährigen Hausmesse Google Cloud Next hat das Unternehmen neue Funktionen für Chrome vorgestellt. Neben erweiterten Sicherheitsmaßnahmen rücken insbesondere KI-Features in Verbindung mit Gemini in den Fokus, die zusätzliche Möglichkeiten für den Einsatz der Plattform im Arbeitsalltag eröffnen sollen.
Gemini soll kontextbasiert Inhalte in Browser-Tabs verarbeiten können
Darüber berichtet aktuell TechCrunch. Eine der in der Vorstellung genannten zentralen Neuerungen ist die Funktion „Auto Browse“. In Kombination mit Googles KI-Modell Gemini soll sie es Chrome-Nutzern ermöglichen, den Kontext geöffneter Browser-Tabs zu erfassen und darauf basierend verschiedene Aufgaben rund um Web-basierte Arbeit auszuführen. Als Beispiele nennt Google unter anderem die Buchung von Reisen, die Eingabe von Daten, die Planung von Besprechungen oder vergleichbare Tätigkeiten. Darüber hinaus soll sich die Funktion auch dazu eignen, Informationen aus einem Google Docs in ein CRM-System zu übertragen, Preise über mehrere Tabs hinweg zu vergleichen, das Portfolio eines Bewerbers vor einem Vorstellungsgespräch zusammenzufassen oder relevante Daten von Websites zu extrahieren.
Vollständig ohne menschliches Zutun kommt die neue Funktion laut Google jedoch nicht aus. Die beschriebenen Abläufe sollen weiterhin „einen Menschen im Kreislauf“ erfordern, wobei das Unternehmen hierzu keine konkreten Details nannte. Die Formulierung lässt vermuten, dass erzeugte oder verarbeitete Daten weiterhin manuell überprüft werden müssen, bevor daraus endgültige Aktionen resultieren. Auch ohne vollständige Automatisierung können solche Prozesse dazu beitragen, monotone und zeitaufwendige Aufgaben spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen, sodass Nutzer schneller zu Ergebnissen gelangen und sich stärker auf das konzentrieren können, was Google in der Präsentation als „strategische Arbeit“ bezeichnete.
Die neue Funktion soll zunächst für Workspace-Nutzer in den USA verfügbar sein. Damit integriert Google die KI direkt in den Webbrowser und somit in eine der laut des Unternehmens am häufigsten genutzten Anwendungen im Arbeitsumfeld. Die Aktivierung erfolgt über entsprechende Richtlinien, wobei Google zusichert, dass Eingaben von Organisationen nicht zum Training der eigenen KI-Modelle herangezogen werden. Innerhalb von Workspace lassen sich zudem wiederkehrende Arbeitsabläufe speichern und bei Bedarf erneut aufrufen.
Sicherheit ganz oben auf der Agenda
Mit der stärkeren Verzahnung von Gemini und Chrome hat Google im Zuge der Veranstaltung auch neue Sicherheitsfunktionen präsentiert. Bereits zuvor konnten über Chrome Enterprise Premium nicht genehmigte KI-Tools im Unternehmensumfeld erkannt werden. Diese Funktion wurde nun erweitert, um IT-Teams gezielter bei der Identifikation kompromittierter Browser-Erweiterungen oder weiterer KI-Dienste zu unterstützen. Die neue Funktion mit der weniger aussagekräftigen Bezeichnung „Shadow IT risk detection“ soll einen umfassenden Einblick in die Nutzung sowohl genehmigter als auch nicht genehmigter GenAI- und SaaS-Websites innerhalb eines Unternehmens ermöglichen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen von durch Gemini erstellten Zusammenfassungen der Chrome-Enterprise-Versionshinweise sowie weiteren KI-gestützten Empfehlungen profitieren. Diese kombinieren Hinweise auf kritische Änderungen, neue Richtlinien und bevorstehende Auslaufdaten mit konkreten Vorschlägen, etwa zur Konfiguration neuer Einstellungen oder zur Überprüfung verwalteter Browser.
Zudem kündigte Google eine ausgebaute Partnerschaft mit Okta an, um agentenbasierte Arbeitsplätze durch zusätzliche Funktionen gegen Session-Hijacking und andere Bedrohungen besser abzusichern. Ergänzend wurde die Integration von Microsoft Information Protection (MIP) vorgestellt, die Unternehmen dabei unterstützen soll, einheitliche Sicherheitsrichtlinien einfacher durchsetzen zu können.
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Retro-Handheld: Evercade Nexus ab sofort auch über Amazon vorbestellbar

Blaze Entertainment hat die Vorbestellung für das bereits Ende März vorgestellte Handheld Evercade Nexus ausgeweitet und bietet die Konsole nun auch über Amazon an. Zuvor war eine Reservierung nur bei wenigen ausgewählten Händlern möglich, während die limitierte N64-Version bereits nach 24 Stunden vergriffen war.
Das Evercade Nexus ist mit einem 5,8 Zoll großen Display ausgestattet, das mit 840 × 512 Pixeln auflöst und eine Helligkeit von 500 Nits erreicht. Im Inneren soll ein nicht näher benanntes SoC mit vier Kernen und einem Takt von 1,5 GHz für ausreichend Leistung sorgen, der von 4 GB eMMC-Speicher unterstützt wird. Als Schnittstellen stehen WiFi 6 in den Bändern 2,4 und 5 GHz sowie Bluetooth zur Verfügung. Der fest verbaute Akku mit einer Kapazität von 5.000 mAh soll bis zu fünf Stunden Spielzeit ermöglichen und wird über USB-C geladen.
Für die Steuerung kommen zwei Analogsticks, ein D-Pad und Fronttasten sowie hintere Bumper- und Trigger-Tasten zum Einsatz, ergänzt durch strukturierte Griffflächen. Zudem unterstützt die Konsole den TATE-Modus für hochkant dargestellte Spiele. Darüber hinaus ist ein anpassbares RGB-Leuchtlogo integriert. Ein Anschluss an ein TV-Gerät ist hingegen nicht vorgesehen.
Kultspiel inklusive
Zum Lieferumfang gehört außerdem das „Banjo Kazooie Double Game Pack“ mit „Banjo-Kazooie“ und „Banjo-Tooie“ auf einer physischen Kassette, das sich per EverSync auch mit einem weiteren Nexus gemeinsam spielen lässt. Zusätzliche Inhalte lassen sich unter anderem über die Evercade-Bibliothek auf das Handheld übertragen, die mehr als 700 Spiele auf über 80 Kassetten umfasst. Die auf 2.000 Exemplare limitierte und innerhalb von 24 Stunden ausverkaufte N64-Edition beinhaltet zusätzlich eine Hartschalenhülle.
Auslieferung im Oktober
Das Evercade Nexus ist nun auch bei Amazon* vorbestellbar und wird zu einer unverbindlichen Preisempfehlung von 199,99 Euro angeboten. Die Auslieferung ist für Ende Oktober dieses Jahres vorgesehen.
(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.
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Einfluss von ChatGPT: Ermittlungen gegen OpenAI nach Amoklauf an Universität
Knapp ein Jahr nach dem schweren Attentat auf dem Gelände der Florida State University, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen und sechs weitere verletzt wurden, prüfen Ermittlungsbehörden in Florida, in welchem Umfang ChatGPT den mutmaßlichen Täter bei der Planung seiner Tat unterstützt haben könnte.
ChatGPT soll wichtige Informationen gegeben haben
Generalstaatsanwalt James Uthmeier erklärte laut einem Bericht der New York Post am Dienstag, seine Behörde habe Ermittlungen aufgenommen, nachdem sie Konversationen zwischen ChatGPT und dem mutmaßlichen Schützen Phoenix Ikner ausgewertet habe. Diese Gespräche soll Ikner im Vorfeld der Tat am 17. April 2025 mit dem KI-Bot geführt haben. Uthmeier vertritt dabei die Auffassung, dass ChatGPT dem Täter wesentliche Hinweise zur Umsetzung seines Plans geliefert habe.
Demnach soll ChatGPT unter anderem Hinweise zur Auswahl geeigneter Waffen und passender Munition gegeben haben sowie dazu, welche Waffen sich für bestimmte Distanzen am besten eignen. Auch Informationen darüber, welche Bereiche des Campus zu welchen Zeiten besonders stark frequentiert seien, führte der Generalstaatsanwalt in einer Pressekonferenz weiter aus. Die Vorwürfe gegen OpenAI fallen entsprechend schwer aus: „Meine Staatsanwälte haben sich das angesehen und mir gesagt, wenn es eine Person am anderen Ende des Bildschirms gewesen wäre, würden wir sie wegen Mordes anklagen“, erklärte Uthmeier.
OpenAI im Zentrum der Ermittlungen
Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwaltschaft nun Vorladungen an OpenAI, den Betreiber von ChatGPT, erlassen, um Einblick in interne Richtlinien und Schulungsmaßnahmen im Umgang mit Nutzern zu erhalten, die Selbstverletzung oder Gewalt gegen andere androhen. Darüber hinaus forderten die Ermittler weitere Informationen an, darunter Angaben zur Geschäftsleitung, zu Mitarbeitern sowie sämtliche Pressemitteilungen, die im Zusammenhang mit der Tat veröffentlicht wurden.
Mitschuld schwierig zu beweisen
Eine strafrechtliche Mitschuld von OpenAI nachzuweisen dürfte sich jedoch als schwierig erweisen. Laut Neama Rahmani, einem ehemaligen Staatsanwalt und heute als Anwalt tätigen Juristen, stehe die Generalstaatsanwaltschaft bei einem entsprechenden Vorgehen vor erheblichen rechtlichen Hürden. Insbesondere der Nachweis von Vorsatz und Kausalität dürfte schwer zu führen sein. Hinzu kommen Aspekte wie der erste Verfassungszusatz sowie Haftungsprivilegien, von denen Technologie-Unternehmen bei Straftaten ihrer Nutzer in der Regel profitieren. Rahmani zufolge bewege sich die Staatsanwaltschaft damit auf juristischem Neuland. Da gegen ein Unternehmen keine Freiheitsstrafe verhängt werden kann, käme im Falle einer Verurteilung für ihn ohnehin lediglich eine Geldstrafe infrage. Eine Zivilklage, wie sie derzeit von Angehörigen eines der Todesopfer angestrebt wird, sei seiner Ansicht nach deutlich aussichtsreicher.
OpenAI weist Schuld von sich
OpenAI stellt die Situation hingegen anders dar. Zwar kooperiere das Unternehmen mit den Ermittlungsbehörden, sehe jedoch keine Verantwortung bei seinem Chatbot. Ein Sprecher erklärte, sämtliche von ChatGPT in diesem Zusammenhang bereitgestellten Informationen seien auch aus öffentlich zugänglichen Quellen verfügbar gewesen. Nach Darstellung des Unternehmens habe das System weder illegale noch schädliche Aktivitäten angeregt oder gefördert. Nachdem OpenAI von dem Vorfall erfahren hatte, wurde ein mit dem Verdächtigen in Verbindung gebrachtes ChatGPT-Konto identifiziert und die entsprechenden Informationen proaktiv an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
Zugleich kündigte das Unternehmen an, seine Sicherheitsmaßnahmen weiter zu verschärfen, um Nutzer mit „schädlichen Absichten“ künftig besser erkennen und angemessen darauf reagieren zu können.
Attentat bereits ein Jahr her
Phoenix Ikner, Student an der Florida State University, eröffnete am 17. April 2025 vor dem Studentenwerk auf dem Campus in Tallahassee, Florida, mit der Dienstwaffe seiner Stiefmutter, die als Deputy beim Sheriff-Büro von Leon County tätig war, das Feuer. Dabei tötete er zwei Menschen und verletzte sechs weitere. Das Motiv des mutmaßlichen Täters ist trotz der inzwischen langen Ermittlungsdauer weiterhin unklar, den bisherigen Erkenntnissen zufolge kannte Ikner seine Opfer nicht. Gegen ihn wird derzeit unter anderem wegen Mordes ersten Grades, versuchten Mordes sowie weiterer damit zusammenhängender Straftaten ermittelt.
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