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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt patchen! Angreifer attackieren BeyondTrust-Fernwartungslösungen


Admins, die PCs in Firmen mit BeyondTrust Remote Support oder Privileged Remote Access verwalten, sollten die Fernwartungssoftware umgehend auf den aktuellen Stand bringen. Derzeit nutzen Angreifer eine Schwachstelle aus, über die Schadcode auf Systeme gelangt.

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Vor den Attacken warnt ein Sicherheitsforscher von watchTowr auf X. Er weist darauf hin, dass, wenn Systeme nicht gepatcht sind, sie mit hoher Wahrscheinlichkeit kompromittiert sind. Entdeckt haben die „kritische“ Lücke (CVE-2026-1731) Sicherheitsforscher von Hacktron.

Die gegen die derzeit laufenden Attacken abgesicherten Versionen Remote Support 25.3.2 und Privileged Remote Access 25.1.1 sind seit wenigen Tagen verfügbar, aber offensichtlich noch nicht flächendeckend installiert. Weil der Support für Versionen vor 21.3 und 22.1 eingestellt wurde, gibt es keine Sicherheitspatches mehr. Erst nach einem Upgrade auf eine aktuelle Version stehen die Updates zum Download bereit.

Bei SaaS-Kunden wurden die Patches seitens des Softwareherstellers installiert. Admins von On-Prem-Instanzen müssen jetzt handeln. Die Sicherheitsforscher von Hacktron geben an, dass rund 8500 potenziell verwundbare On-Prem-Instanzen öffentlich erreichbar sind.

Attacken sollen aus der Ferne und ohne Authentifizierung möglich sein. Im Anschluss können Angreifer die volle Kontrolle über Computer erlangen. Dabei sollen Angreifer get_portal_info auslesen, um Zugriff auf X-Ns-Company-Identifier zu bekommen. Im Anschluss richten sie einen WebSocket ein. Danach können sie Schadcode ausführen. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Unklar ist auch, an welchen konkreten Parametern Admins bereits attackierte Instanzen erkennen können.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Immer mehr Netzsperren wegen Konflikten


Mindestens 313 Mal wurde in 52 Ländern im Vorjahr das Internet teilweise oder vollständig abgeklemmt. 75 dieser Netzsperren in 33 Ländern hielten zudem das gesamte Jahr über an, wie der jährliche Bericht der Nichtregierungsorganisation Access Now und der KeepItOn-Koalition aufzeigt.

Demnach waren zum dritten Mal in Folge Konflikte in Ländern wie Kambodscha, der Demokratischen Republik Kongo oder Äthiopien der Hauptauslöser für Netzsperren. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung: Vor grob einem Jahrzehnt lagen solche Netzsperren im niedrigen einstelligen Bereich, im Vorjahr haben sie den Höchststand von 125 Blockaden in insgesamt 14 Ländern erreicht. Damit machten sie in der Statistik von KeepItOn rund 40 Prozent aller weltweiten Netzsperren aus.

Sperren gegen Unruhen

An zweiter Stelle folgten 64 Sperren aufgrund von Protesten oder politischer Instabilität. Im afrikanischen Togo kam es beispielsweise im Sommer 2025 zu Massenprotesten, getrieben vorrangig von Jugendlichen. Nach einer Repressionswelle der Regierung, die mindestens sieben Todesopfer forderte, blockierte sie teils monatelang den Zugang zu Online-Diensten wie Signal, Facebook und DuckDuckGo. Zudem drosselte sie tagsüber den allgemeinen Zugang zum Netz.

„ Jahr für Jahr streben Machthaber danach, Wahlen zu beeinflussen, Menschen zum Schweigen zu bringen und zu isolieren und unsere Rechte mit der gezielten Abschaltung des Internets ungestraft anzugreifen“, sagt Felicia Anthonio, die für Access Now die KeepItOn-Kampagne koordiniert.

Das kann sich auch auf weniger dramatischen Ebenen abspielen. In 48 Fällen wurde das Internet wegen „Informationskontrolle“ gesperrt, etwa begleitend zu schulischen Abschlussprüfungen in elf Fällen, um Schummeln zu verhindern, so der KeepItOn-Bericht.

Langzeitbeobachtung zeigt Trends auf

Die Initiative besteht seit dem Jahr 2017 und sammelt Datenmaterial, das bis ins Jahr 2016 zurückreicht. Erhoben werden die Daten mit der sogenannten STOP-Methode, die technische Ansätze mit qualitativen mischt. Die Rohdaten stehen frei verfügbar im Netz, zudem bietet Access Now ein eigenes Dashboard an.

Der Trend, bei Bedarf das Internet abzuklemmen, dürfte insbesondere bei autoritären Regierungen anhalten. So ordnete Iran nach Massenprotesten Anfang des Jahres ein nahezu vollständiges Internet-Blackout des Landes an. Die Proteste wurden zwar inzwischen vom Krieg der USA auf Iran abgelöst, die Blockade besteht jedoch bis zum heutigen Tag fort. Eine Kommunikation mit der Außenwelt ist seitdem fast unmöglich.



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Datenschutz & Sicherheit

Kein Spielraum für deutsches Social-Media-Verbot


Darf Deutschland soziale Medien für Minderjährige verbieten? Damit haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nun ein zweites Mal befasst. Nach wie vor sehen sie dafür keinen Spielraum. Vor allem das EU-Recht stellt Deutschland – und anderen EU-Mitgliedstaaten – hohe Hürden in den Weg. Das geht aus dem 27-seitigen Bericht hervor, den wir hier veröffentlichen.

Bereits im August 2025 sind die Wissenschaftlichen Dienste in eine Analyse zu diesem Ergebnis gekommen. Seitdem sind die Forderungen nach einem Social-Media-Verbot in Deutschland nur noch lauter geworden. Die CDU hat sich dem Vorhaben per Parteitagsbeschluss verschrieben, auch wichtige SPD-Politiker*innen fordern es. Zuspruch gibt es vom Kanzler und vom Vize-Kanzler. Deutschland ist damit in der EU nicht allein. Unter anderem Frankreich, Spanien und Österreich verfolgen ähnliche Pläne.

Eingriff ins Elternrecht

Die Expert*innen der Wissenschaftliche Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Gegen ein deutsches Social-Media-Verbot für Minderjährige sprechen ihrem Bericht zufolge vor allem vier rechtliche Gründe.

Erstens: Der Anwendungsvorrang. Er bedeutet, dass im Zweifel EU-Recht vor nationalem Recht gilt. Und die EU hat bereits einen Rechtsrahmen für soziale Medien. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht je nach Risiko und je nach Online-Dienst spezifische Maßnahmen vor, auch zum Schutz von Minderjährigen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Social-Media-Dienst suchtfördernde Funktionen abmildern muss. Auch Altersgrenzen und Kontrollen sind im DSA eine Option, aber keine Pflicht.

Nationale Regelungen wie ein Social-Media-Verbot könnten sich mit dem DSA beißen. Mitgliedstaaten dürften sie zwar beschließen, aber nicht anwenden. Die Expert*innen schreiben dazu: Der Anwendungsvorrang wirke dann, wenn „eine nationale Regelung den Anwendungsbereich der jeweiligen EU-Verordnung tangiert oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgt“.

Zweitens: Die „vollständige Harmonisierung“ des Binnenmarkts. Hier geht es um Unternehmen. Zerstückelte Regelwerke in 27 Mitgliedstaaten sollen sie nicht abschrecken, in der EU Geschäfte zu machen. Stattdessen sollen die einheitlichen Vorschriften im DSA „eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindern bzw. beenden“, fassen die Wissenschaftlichen Dienste zusammen.

Drittens: Das Herkunftslandprinzip. Hier geht es darum, dass internationale Konzerne nur in dem EU-Mitgliedstaat reguliert werden sollen, wo sie auch ihren Sitz haben. Im Fall sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder YouTube ist das Irland. Die Jurist*innen der Wissenschaftlichen Dienste halten deshalb fest:

Nationale Regelungen bzgl. einer Sperrung bzw. Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen.

Viertens: Das Elternrecht. Hier geht es mal nicht um EU-Recht, sondern ums Grundgesetz, und zwar ums „grundrechtlich gewährleistete Erziehungsrecht der Eltern“. Dieses Elternrecht schützt Eltern „vor Eingriffen in Fragen der Kindererziehung“, wie die Jurist*innen erklären. „Es umfasst dabei gegebenenfalls auch ihre Entscheidung, Medieninhalte ihren Kindern zugänglich zu machen, die sich potenziell schädlich auswirken können“.

Das bedeutet: Selbst wenn manche Eltern gerne ein staatliches Social-Media-Verbot für ihre Kinder hätten – möglicherweise darf sich der Staat in dieser Form schlicht nicht in die Erziehung einmischen.

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„Populistische Verbote“

Unterm Strich beschreiben die Jurist*innen vor allem Hürden für ein deutsches Social-Media-Verbot; Spielräume dagegen nicht. Das letzte Wort ist damit aber nicht gesprochen – das wäre auch nicht die Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste. Hierfür verweisen die Expert*innen auf den Europäischen Gerichtshof: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.“

Der Bundestagsabgeordnete David Schliesing (Die Linke) kommentiert mit Blick auf das Gutachten: „Obwohl die Regierungsparteien populistisch Verbote als schnelle Lösung fordern, würden diese sowohl im EU-Recht als auch durch das Grundgesetz auf erhebliche Hürden stoßen.“ Die Debatte solle schnellstmöglich versachlicht werden. „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden“, so Schliesing, „zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken. Schulen, Familien und die Jugendhilfe benötigen dafür mehr Zeit, Personal und bessere Rahmenbedingungen.“

„Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“

Die dünne Rechtslage dürfte den Befürworter*innen nationaler Social-Media-Verbote in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt sein. Wohl auch deshalb verbinden viele ihre Vorstöße mit Forderungen nach einer EU-weiten Lösung, so auch die Unterzeichner*innen des SPD-Papiers. Auf diese Weise gerät die EU-Kommission unter Druck, möglicherweise doch noch einen eigenen Entwurf für ein EU-weites Verbot vorzulegen.

Viele Organisationen haben Kritik an einem Social-Media-Verbot und den zur Durchsetzung geforderten Alterskontrollen. Warnungen und Ablehnung kommen etwa von Kinderschützer*innen und Lehrer*innen, von IT-Sicherheitsforschenden, aus kirchlichen Organisationen und Elternverbänden. Bis Sommer sollen Expert*innen-Kommissionen auf EU-Ebene und Deutschland-Ebene Lösungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz entwickeln.



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Datenschutz & Sicherheit

„Passwort“ Folge 54: Alte Bugs, neue Angriffe und zukünftige PKI


Selten hat eine Podcastepisode so viel weiterführendes Feedback produziert, wie die vorangegangene zu GrapheneOS. Die Hosts haben diverse Tipps, Links und Erfahrungsberichte erhalten, die sie natürlich gerne weitergeben – zusammen mit ein paar eigenen Updates zu Themen, die in früheren Folgen zur Sprache kamen. Im weiteren Verlauf der Folge geht es dann viel um alte und neue Bugs und verschiedene Pläne Googles zur „Post Quantum“-Welt.

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Den Einstieg macht Sylvester mit einer sehr alten Sicherheitslücke, nämlich einem Pufferüberlauf in Unix Version 4 von 1973 – der dennoch ganz aktuell eine CVE-Nummer erhalten hat. Die Hosts diskutieren, was an der Lücke interessant ist, wieso auch vermeintlich(?) irrelevante Lücken eine CVE-Nummer erhalten und wieso CVE-2025-71263 kein „1973“ im Namen trägt.

Weiter geht es mit neuen und sehr viel schmerzhafteren Sicherheitsproblemen. Christopher erzählt von Lücken in Citrix Gateway und Netscaler ADC, die seit der Podcast-Aufzeichnung noch kritischer wurden, weil sie nun aktiv ausgenutzt werden. Außerdem debattieren die beiden Hosts Coruna und DarkSword, zwei Exploit-Kits, die beide gleich eine ganze Reihe Lücken enthalten und durch deren Kombination vergleichsweise neue iOS-Versionen befallen können.

Gegen Ende kommt endlich das Leib-und-Magen-Thema des Podcasts zur Sprache: Public-Key-Infrastruktur (PKI). Google treibt einen Vorschlag voran, die im Web jahrzehntelang etablierten Zertifikate und Zertifikatsketten nach dem X.509-Standard abzulösen. Sie skalieren nicht gut auf die deutlich größeren Schlüssel und Signaturen von quantensicheren Kryptografieverfahren (post-quantum cryptography, PQC) – und mit dieser Umstellung auf PQC hat es Google offenbar eilig. Schon bis 2029 will der Internetgigant auf die neuen Verfahren umsatteln, deutlich schneller als es beispielsweise das BSI vorsieht. Die Hosts erzählen, welche Schritte Google neben der PKI-Initiative aktuell geht, und überlegen, woher diese Eile rühren könnte.


(syt)



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