Künstliche Intelligenz
Bundesregierung lobt weitere Milliarde für Glasfaserausbau aus
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat heute die nächste Runde für den Ausbau schneller digitaler Kommunikationsinfrastrukturen eingeläutet. Der Glasfaserausbau in Deutschland liegt zwar weiterhin deutlich hinter anderen europäischen Staaten, den Löwenanteil davon sollen aber weiterhin Privatunternehmen stemmen. Die Förderung des Bundes soll nur dort greifen, wo die Telekommunikationsunternehmen einen Ausbau mit Sicherheit auf absehbare Zeit ausschließen, weil dieser sich schlicht nicht rechnen würde.
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Hier soll das aktuelle Förderprogramm nun eine verkürzte Vorplanungsphase erlauben. „Mit digitalen Verfahren, klaren Standards und flexiblen Förderquoten stellen wir sicher, dass Glasfaser genau dort ankommt, wo der Markt allein nicht hinreicht – insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Mit einer Milliarde Euro ist das Volumen der Förderrunde 2026 zwar absolut betrachtet groß, im Verhältnis zu den bislang zur Verfügung gestellten 21,7 Milliarden Euro für unterschiedliche Förderprogramme seit 2015 jedoch eines der kleineren Förderpakete. Im Jahr 2025 hatte der Bund erst verspätet 1,8 Milliarden Euro Fördermittel ausloben können, da der Bundeshaushalt sich aufgrund von Neuwahlen und Regierungsbildung verzögert hatte. Die soeben ausgelobte Milliarde ist die reguläre Förderrunde 2026.
Fast 20 Milliarden Euro Förderzusagen
Allerdings ist die Förderung des schnellen Internets seit Jahren vor allem durch ausgeprägte Langsamkeit geplagt: Von den 21,7 Milliarden laut Gigabit-Förderungsbüro des Bundes bislang ausgelobten Euro sind bislang 19,5 Milliarden auch tatsächlich „gebunden“, also mit konkreten Zusagen zu Förderanträgen versehen. Tatsächlich abgerechnet wurden nach Angaben eines Sprechers des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung bislang allerdings erst rund 7 Milliarden Euro. 12,5 Milliarden Euro sind also bislang noch nicht abrechnungsreif zu Ende gebaut worden. Denn abrechnen dürfen die „Zuwendungsempfänger“, im Regelfall die Kommunen, immer erst nach tatsächlicher Fertigstellung. Das führt zu jahrelangen Verzögerungen.
Förderbescheide für eine Milliarde zurückgegeben
Aufwendigkeit und Komplexität der Bundesförderungen haben daher auch einen anderen Effekt: 1 Milliarde Euro an Förderzusagen gaben die Antragsteller später wieder zurück – jeder 20. Euro für den Breitbandausbau floss also nie. Die gute Nachricht aus Sicht des Bundes: nachdem 2024 bereits 1,2 Milliarden Euro endlich schlussabgerechnet werden konnten, betrug die Summe 2025 nun 1,4 Milliarden Euro – zumindest wächst der Glasfaserförderberg also derzeit nicht weiter an. Seit 2025 werden die Fördermaßnahmen aus dem sogenannten Infrastruktur-Sondervermögen finanziert.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
„Größter kosmischer Film“: Rubin Observatory beginnt seine Hauptmission
Das neue Vera C. Rubin Observatory hat jetzt damit begonnen, den „größten kosmischen Film aufzunehmen, der je erstellt wurde“. So bezeichnet der kommissarische Leiter der US-Forschungsbehörde National Science Foundation (NSF) den Beginn der Arbeit an der Legacy Survey of Space and Time (LSST). Sie ist auf ein Zeitfenster von zehn Jahren ausgelegt. Dafür wird das Observatorium fortan jede Nacht etwa 1000 Aufnahmen des Sternenhimmels machen und damit alle paar Tage den kompletten Nachthimmel der Südhalbkugel ablichten. Dadurch entsteht nicht nur ein gigantischer Zeitraffer, das Instrument wird auch jede Nacht mehrere Millionen Veränderungen am Nachthimmel entdecken und damit zahlreiche Folgebeobachtungen ermöglichen.
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Sieben Millionen Alerts pro Nacht
Wie leistungsfähig die Entdeckungsmaschine ist, hat sie bereits direkt nach ihrer Inbetriebnahme gezeigt. Allein in der ersten Nacht hat das Observatorium 800.000 Hinweise auf Veränderungen am Sternenhimmel verschickt. Damit wurden Astronomen und Astronominnen auf bislang unbekannte Asteroiden, sowie explodierende oder veränderliche Sterne aufmerksam gemacht. Ab jetzt sammelt das Observatorium jede Nacht ungefähr 10 Terabyte an Daten, sieben Millionen Warnhinweise werden pro Nacht erwartet. Indem das Teleskop über zehn Jahre jeden Punkt am Himmel ungefähr 800 Mal beobachtet, soll es „subtile Ereignisse aufdecken, sich bewegende Objekte finden und die beschleunigte Expansion des Universums untersuchen“, erklären die Verantwortlichen.
Das Vera C. Rubin Observatory steht in Chile, das Herzstück ist die weltweit größte Digitalkamera. Die heißt genauso wie das zentrale Forschungsprojekt Legacy Survey of Space and Time und hat ein Sensorfeld aus 189 individuellen sogenannten Charge-Coupled-Device-Sensoren (CCD) mit jeweils 16 Megapixeln. In ihrem Observatorium profitiert die gigantische Digitalkamera von einem Spiegel mit einem Durchmesser von 8,4 Metern und einem besonders großen Sichtfeld. Benannt ist das neue Observatorium nach der Astronomin Vera C. Rubin, die unser Verständnis von Galaxien revolutioniert und entscheidend zur Beschreibung der sogenannten Dunklen Materie beigetragen hat.
(mho)
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Oberstes US-Gericht verlangt Richterbeschluss für Massenstandortabfrage
US-Strafverfolger dürfen nicht einfach Smartphone-Standorte von Unternehmen anfordern. Diese seien durch die US-Verfassung geschützt, urteilte der Oberste Gerichtshof. Dafür sei ein Durchsuchungsbefehl nötig.
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In dem Verfahren ging es um sogenannte Geofence Searches. Dabei fordert die Polizei bei Tech-Unternehmen Daten über alle Mobiltelefone an, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort befanden. Dadurch will die Polizei mögliche Verdächtige finden. Allerdings sind durch solche Massenabfragen von Standortdaten auch Unbeteiligte betroffen.
Der Oberste Gerichtshof urteilte, dass Geofence-Abfragen durch den vierten Verfassungszusatz geschützt sind. Der schreibt die „Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme“. Für Geofence-Abfragen ist demnach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig. Das Gericht fällte die Entscheidung mit 6 gegen 3 Stimmen.
Der vierte Verfassungszusatz schütze „die seit langem bestehende Überzeugung der Amerikaner, dass kein Beamter uneingeschränkten Zugang zu den intimsten Bereichen ihres Lebens haben sollte“, begründete Richterin Elena Kagan (PDF). Die Menschen haben „einen berechtigten Anspruch auf Privatsphäre in Bezug auf Aufzeichnungen über den Standort ihres Mobiltelefons“. Die Polizei greife „in dieses verfassungsrechtlich geschützte Interesse ein, wenn sie diese Informationen anfordert“.
Keine Third Party Doctrine für Geofencing-Suchen
Die Strafverfolger führten an, die Geofencing-Suche falle nicht unter den vierten Verfassungszusatz, weil sie die Daten von einem Unternehmen bekämen, also einer dritten Partei (Third Party Doctrine). Die Smartphone-Nutzer hätten sich entschieden, die Daten an eine dritte Partei weiterzugeben.
Damit seien sie nicht mehr privat. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Für viele Google-Nutzer sei der Standortverlauf (Location History) wie ein „persönliches Tagebuch“, schrieb Richterin Kagan. „In dieser Hinsicht sei die Location History wie andere private Materialien – E-Mails, Dokumente, Fotos oder Kalender –, die ein Nutzer, selbst wenn sie auf den Servern von Google gespeichert sind, vernünftigerweise als sein Eigentum betrachtet und von denen er erwartet, dass sie vor den ‚neugierigen Blicken‘ der Regierung geschützt sind.“ Seit etwa Mitte 2025 speichert Google den Standortverlauf übrigens nur noch lokal auf dem Smartphone und nicht mehr in der Cloud.
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In dem konkreten Fall ging es um einen Banküberfall im US-Bundesstaat Virginia im Jahr 2019. Die Polizei verlangte von Google per Geofence Warrant die Herausgabe der Daten von Personen, die sich zum Tatzeitpunkt im Umkreis von 150 Metern um den Tatort befanden. Darüber konnte ein Mann ermittelt werden, der später wegen der Tat zu einer Haftstrafe von knapp zwölf Jahren verurteilt wurde. Sein Verteidiger stellte jedoch die Rechtmäßigkeit des Geofence Warrant an Google infrage.
Rechtsexperten wie Andrew Guthrie Ferguson werten das Urteil als Erfolg für den Schutz der Privatsphäre. „Indem der Oberste Gerichtshof einen Durchsuchungsbeschluss vorschreibt, um an die Standortdaten aus den Mobiltelefonen zu kommen, hat er den vierten Verfassungszusatz an das digitale Zeitalter angepasst“, sagte der Rechtsprofessor dem Nachrichtenportal The Record.
(wpl)
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„GTA 6“ kein Einzelgänger: Alle Playstation-Spiele ab 2028 nur noch per Download
Physische Playstation-Spiele verschwinden mittelfristig aus dem Handel. Sony will im Januar 2028 die Produktion von Blu-ray-Discs für Playstation-Spiele einstellen. Da Sony der einzige Zulieferer von Playstation-Discs ist, betrifft das sämtliche Studios und Entwickler.
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Sämtliche Spiele für Playstation-Konsolen erscheinen ab 2028 daher nur noch digital. Boxen soll es zwar weiterhin in Geschäften geben, dann allerdings nur noch mit Download-Codes. Nutzer müssen die Spiele dann zwingend herunterladen. Zuvor gekaufte Discs sollen allerdings weiterhin wie gewohnt funktionieren.
Das Studio Rockstar Games hat Sony genau diesen Digital-only-Schritt bereits vorweggenommen: „GTA 6“ erscheint für Playstation und Xbox ausschließlich per Download, auch mit Code-Boxen im Einzelhandel.
Sony schreibt im eigenen Blog: „Dies ist ein natürlicher Schritt für Sony Interactive Entertainment, um sich an die Verbrauchertrends anzupassen, da die allgemeine Präferenz für digitale Medien deutlich über die für physische Datenträger hinausgeht. Dieser Wandel wird es uns ermöglichen, uns stärker an die Art und Weise anzupassen, wie der Großteil unserer Community heute am liebsten auf Spiele zugreift und diese spielt.“
Unklar ist, ob Sony die komplette Blu-ray-Disc-Produktion einstellt, also auch die für Film-Publisher.
Jahrelanger Trend zeichnet sich fort
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Der Trend weg von der Blu-ray zeichnet sich schon seit Jahren ab. Sony selbst hat kürzlich das Ende seiner Recorder bestätigt, die Blu-rays abspielen und entsprechende Datenträger beschreiben können. Ende 2024 kündigte LG das Aus seiner eigenen Blu-ray-Player an. Samsung tat das bereits im Jahr 2019.
Damit würde es auch nicht überraschen, wenn die Playstation-6-Generation komplett ohne optisches Laufwerk erscheint. Als Starttermin stehen weiterhin 2027 oder 2028 im Raum.
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(mma)
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