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Datenschutz & Sicherheit

KI findet kritische ImageMagick-Lücken in Standardkonfigurationen


Die IT-Sicherheitsfirma Octagon Networks hat mit ihrem Tool pwn.ai kritische Sicherheitslücken in der Grafikverarbeitungssoftware ImageMagick aufgespürt. Die Schwachstellen treten in Standardkonfigurationen unter mehreren weitverbreiteten Linux-Distributionen auf und können Angreifern das Einschleusen und Ausführen von Schadcode aus dem Netz oder das Schreiben und Lesen von Dateien sowie das Umgehen von Sicherheitsrichtlinien ermöglichen.

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Wie das Unternehmen in seiner Analyse schreibt, sind Millionen Server in mehreren Konfigurationen anfällig. Das Tool hat mehrere Zero-Day-Lücken entdeckt, die mit der Sicherheitsrichtlinien-Architektur in ImageMagick unter jeder größeren Linux-Distribution sowie WordPress-Installationen auftreten können. Die IT-Sicherheitsforscher erklären, dass das Hochladen von manipulierten .pdf- oder .jpg-Dateien ausreicht, um dort Remote-Code-Ausführung zu erreichen.

Die Testumgebung bestand aus einer Web-App mit minimaler Angriffsoberfläche. Sie stellt keine API oder interessante Felder bereit, sondern verarbeitet lediglich Rechnungen; sie hat auch kein clientseitiges JavaScript. Das Upload-Feld sei am interessantesten daran. Die hochgeladenen Dateien verarbeitet ImageMagick. Die Software ist laut Analyse auf Millionen Servern installiert, auf dem ersten Testsystem unter Ubuntu 22.04 ohne bekannte, ungepatchte Schwachstellen. Das KI-Tool hat daher ImageMagick als Angriffsvektor ausgemacht und es in seiner eigenen Sandbox installiert und analysiert.

Dabei fand es eine Schwachstellenverkettung, bei der sich Filterung mit Magic-Bytes von .svg-Dateien und eine PostScript-Filter-Richtlinie durch Nutzung des EPSI-Formats umgehen ließen. ImageMagick reagierte auf die Meldung mit einer angepassten Richtlinie, da die Standard-Richtlinien nur als Baseline-Template gedacht seien. Diese Standard-Richtlinien seien jedoch weitverbreitet im Einsatz, führen die IT-Forscher weiter aus. Sie kommen etwa in Ubuntu 22.04, Debian 11 und 12, Fedora/RHEL/CentOS, Arch Linux / Alpine Linux / OpenSUSE, Amazon Linux, Google Cloud Shell, macOS Homebrew und in den meisten Docker-Images zum Einsatz. Diese sind damit alle anfällig für die gefundenen Schwachstellen.

Auch mit der angepassten Richtlinie fand das KI-Tool weitere Sicherheitslücken, die die Filterung umgehen und Dateien auf die verwundbaren Systeme schreiben. Mit manipulierten Dateien im PDF-Format etwa ließ sich Schadcode-Schmuggel und -Ausführung aus dem Netz erreichen. In der als „Secure Policy“ genannten Richtlinie war es zudem noch möglich, Dateien etwa im /tmp-Verzeichnis zu lesen und zu schreiben. Damit ließen sich Denial-of-Service-Angriffe durch RAM-Verbrauch oder PHP-Session-Poisoning auslösen. Aber auch Codeschmuggel ist möglich, da die Skriptsprache von ImageMagick Dateien in jedem Pfad auf dem Laufwerk lesen und schreiben kann.

Die IT-Forscher schreiben, dass WordPress standardmäßig ImageMagick mittels PHP-ImageMagick-Erweiterung etwa zur Erstellung von Thumbnails, zur Änderung von Bildgrößen sowie zur Anzeige von PDF-Vorschauen nutzt. Es setzt dabei keine Sicherheitsrichtlinie für ImageMagick, sondern verlässt sich auf die Server-Standards. Die Standard-WordPress-Installationen sind somit sehr wahrscheinlich verwundbar. Das Gravity-Forms-Plug-in für WordPress mit mehr als zwei Millionen Installationen ermöglicht dadurch nicht authentifizierten Angreifern, Schadcode aus dem Netz einzuschmuggeln. Dafür sei die Payload jedoch komplex.

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Die Analyse liefert einige Proof-of-Concepts (PoC) mit. ImageMagick hat ein betroffenes Modul (EPT) den Autoren des Berichts zufolge stillschweigend ausgebessert. Es fehle ein CVE-Eintrag, die Korrektur sei nicht als Sicherheitsfix deklariert und auf Ubuntu 22.04 mit ImageMagick 6.9.11-60 nicht zurückportiert worden, beschweren sie sich.

IT-Verantwortliche finden in der Analyse Gegenmaßnahmen, die sie ergreifen sollten. Dazu zählt das Entfernen von Ghostscript oder die Verarbeitung von PDFs in einer isolierten Sandbox ohne Netzwerkzugriff und mit Read-Only-Dateisystem. Wer WordPress nutzt, sollte sicherstellen, dass die Datei „policy.xml“ des Servers keine Uploads gestattet. Der XML-RPC von WordPress nimmt keine Prüfungen vor und sollte deaktiviert werden. Wenn Gravity Forms mit „Post Image“-Feld zum Einsatz kommt, sollten Admins in der ImageMagick-Richtlinie die Verarbeitung von PostScript unterbinden.

ImageMagick werkelt vielerorts oft unbemerkt im Hintergrund. Dabei werden in der Software öfter teils auch gravierende Sicherheitslücken geschlossen. Updates von Ende Februar haben etwa 40 Schwachstellen ausgebessert, von denen acht als hochriskant eingestuft waren. Die Bedrohung ist nicht nur akademischer Natur – Sicherheitslecks in ImageMagick werden auch in freier Wildbahn attackiert.


(dmk)



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Milliardeninvestitionen aus Europa fließen in Palantir


Rund neun Millionen Menschen in Deutschland haben Geld in Aktienfonds und ETFs investiert. Viele hoffen, damit für ihr Alter vorzusorgen und befürchtete Rentenlücken zu überbrücken. Die beliebten ETFs bilden dabei die Entwicklung eines Wertpapierindexes nach, einer der bekanntesten Indizes ist der MSCI World, auf dem viele ETF-Produkte wie der „iShares Core MSCI World ETF“ von BlackRock basieren.

Doch wer in einen Index mit vielen verschiedenen Unternehmen investiert, findet darunter meist auch solche, die jede Menge Kritik erhalten. Etwa Palantir, das derzeit mit 0,4 Prozent Gewichtung im oben genannten ETF enthalten ist. So wie im „iShares Core MSCI World ETF“ befinden sich Palantir-Anteile in mehreren hundert Indexfonds.

Palantir scheint für Anleger:innen attraktiv: Im 4. Quartal 2025 machte das US-Unternehmen mehr als 1,4 Milliarden US-Dollar Umsatz. Das hat der Hersteller von Big-Data-Analyse-Software wie Gotham zu großen Teilen der US-Regierung unter Donald Trump zu verdanken. Verschiedene Bereiche der Trump-Administration setzen auf Produkte aus dem Haus der Firmenmitgründer Peter Thiel und Alex Karp. International am bekanntesten ist wohl die zentrale Bedeutung von Palantirs Software für die US-Abschiebebehörde ICE, die mit Produkten des Unternehmens Jagd auf Migrant:innen macht. Der Strom an Aufträgen für Palantir reißt nicht ab: Erst kürzlich berichtete die Nachrichtenagentur Reuters, dass Palantirs KI-System „Maven“ im Pentagon nun als Kernsystem der US-Militärstrategie gilt. In Iran und Gaza kommt ebenfalls Palantir-Software zum Einsatz.

Die mittlerweile feste Rolle des Unternehmens in den Vereinigten Staaten trug offenkundig auch dazu bei, dass Palantirs Aktienkurs seit Donald Trumps zweiter Amtszeit als US-Präsident kräftig zugelegt hat. Rangierte das Papier vor dessen Wahl in einem Bereich um die 20 Euro, erreichte der Kurs im November 2025 sogar einen Wert bis zu rund 176 Euro.

Es verwundert also nicht, dass Palantir mittlerweile ein beliebtes Investitionsobjekt ist. Das gilt nicht nur für Privatanleger:innen, sonder offenbar auch für Banken, Vermögensverwalter, Pensionskassen und Versicherungen, wie eine Recherche des niederländischen Investigativ-Mediums Follow the Money mit internationalen Partnermedien zeigt.

Beteiligung an Palantir steigt Europa-weit

Das Ergebnis: Trotz immer neuer medial bekannter Menschenrechtsbedenken lassen sich viele der großen Investoren und Finanzdienstleister offenbar nicht abschrecken. Bei fast allen der 20 größten europäischen Anteilsinhaber erhöhte sich deren Bestand an Palantir-Aktien zwischen dem letzten Quartal des Jahres 2024 und 2025. Allen voran die norwegische Norges Band, die Ende 2025 29 Millionen Palantir-Aktien hielt – das entsprach damals einem Marktwert von 5,1 Milliarden US-Dollar. Das gesamte Investitionsvolumen von mehr als 100 europäischen Banken, Vermögensverwaltern und Versicherern beziffert Follow the Money auf mindestens 27 Milliarden US-Dollar.

netzpolitik.org konnte gemeinsam mit Follow the Money die Beteiligungen der zehn deutschen Unternehmen analysieren, die die meisten Aktien von Palantir halten. Die Zahlen dazu stammen aus den sogenannten 13F-Berichten, die von der US-Börsenaufsicht vierteljährlich veröffentlicht werden.

Spitzenreiter bei der absoluten Anzahl der Aktien ist unter den deutschen Akteuren mit großem Abstand die Deutsche Bank AG. Hielt sie Ende 2024 noch 6,7 Millionen Aktien des Unternehmens, waren es ein Jahr später schon mehr als 11 Millionen. Das entspricht aktuell einem Wert von 1,9 Milliarden US-Dollar und macht 0,64 Prozent des Gesamtportfolios der Deutsche Bank AG aus. Palantir steht somit auf Platz 18 der größten Investitionen der Bank. Damit ist die Deutsche Bank auch europaweit eine der größten Investor:innen des Unternehmens.

Spitzenreiter beim prozentualen Zuwachs ist der Versicherungskonzern Allianz SE, der seinen Aktienanteil an Palantir binnen eines Jahres um 1.126 Prozent steigerte – von 6.300 auf 77.255 Aktien. Das entspricht 0,18 Prozent des Gesamtportfolios. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Allianz, die Allianz Asset Management GmbH, hält absolut gesehen noch mehr Anteile, nämlich über 2,4 Millionen.

Passive und aktive Investitionen

Die Aktienanteile der genannten und in der Tabelle aufgeführten Unternehmen können auf unterschiedliche Art und Weise zustande kommen. Mehrere der angefragten Unternehmen verwiesen darauf, dass die Anteile hauptsächlich daher rührten, dass Palantir in mehreren passiven Indexfonds enthalten ist. Neben dem eingangs erwähnten Blackrock-ETF haben andere Produkte noch deutlich höhere Palantir-Gewichtungen in ihrem Fonds. Etwa ein ETF, der sich auf US-Rüstungstechnologie konzentriert. Darin ist Palantir mit einer Gewichtung von mehr als 5 Prozent überdurchschnittlich vertreten.

Stecken also Kund:innen der Finanzinstitute ihr Geld in einen solchen Fonds, steigt auch die Menge an Palantir-Aktien im Portfolio des Unternehmens. So antwortet etwa die DWS, ein zur Deutschen Bank gehöriger Vermögensverwalter, in deren Auftrag: „Palantir ist Bestandteil gängiger Aktienindizes wie MSCI USA, S&P 500, MSCI World, Nasdaq 100. Diese Indizes dienen als Referenzindex einiger passiver ETFs, die die DWS anbietet.“ Veränderungen in den gehaltenen Anteilen würden sich so „primär aus Anpassungen der Indexzusammensetzungen sowie der Nachfrage unserer Kunden nach den jeweiligen Produkten“ zusammensetzen. Zu Details wolle man sich jedoch nicht äußern.

Eine andere Art, die Palantir-Anteile zu erhöhen, sind selbstgesteuerte Investitionen, etwa durch aktiv verwaltete Aktienprodukte. Wie relevant diese Investitionsart ist, wollte uns keines der angefragten Unternehmen offiziell mitteilen. Unseren Informationen zufolge verzichten einige der aufgeführten Unternehmen auf eigene, aktive Investitionen in Palantir, sowohl aus Bedenken gegen die Geschäftspraktiken als auch wegen Zweifeln an der ökonomischen Stabilität des US-Unternehmens.

Bedenken zu den Beteiligungen

In der Liste der zehn deutschen Top-Investoren findet sich nur ein Unternehmen, das seine Anteile zurückgefahren hat: die Baader Bank AG. Bei der DekaBank haben sich die Anteile nicht verändert. Auf europäischer Ebene jedoch gibt es noch mehr solcher Beispiele: Der norwegische Vermögensverwalter Storebrand verkaufte seine Anteile an Palantir wegen des Einsatzes von Palantir-Technologie zur Überwachung von Palästinenser:innen. Andere wie das belgische Bankinstitut KBC schlossen Palantir aus Produkten wie Fonds aus, die Nachhaltigkeit bewerben. Ein Bericht des US-Finanzdienstleisters MSCI bewertet Palantir in den Kategorien „civil liberties“ and „human rights concerns“ auf einer Skala von 1 bis 10 mit einer 2.

Doch auch bei den nicht als nachhaltig beworbenen Produkten stellt sich eine Frage: Die meisten Banken und andere Finanzinstitute haben sich den OECD-Leitsätzen „für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln“ und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet. Damit bekennen sie sich unter anderem dazu, „sich um Mittel und Wege zu bemühen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die aufgrund einer Geschäftsbeziehung mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen“. Das würde nicht nur für eigene aktive Investitionen gelten, sondern auch dann, wenn die Unternehmen ihren Kund:innen ETFs von Dritten anbieten. Wie passt das zur Kritik an Palantir?

Tara Van Ho, Expertin für internationales Investment-Recht an der St. Mary’s University in Texas, plädierte gegenüber Follow the Money dafür, dass die Unternehmen möglicherweise Abstand von Palantir nehmen sollten: „Wenn glaubwürdige Bedenken hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen bestehen, in die Palantir verwickelt ist, haben die Finanzakteure die Verantwortung, ihren eigenen Einfluss auf Palantir geltend zu machen, um zu versuchen, eine Änderung seines Verhaltens zu bewirken“, sagte sie. „Wenn Palantir sich weigert, sich zu ändern, müssen sie Wege finden, diese Beziehung zu beenden.“

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Palantir selbst weist gegenüber dem Recherchenetzwerk Vorwürfe zurück, dass das Unternehmen zu Menschenrechtsverstößen beitrage oder eine anti-demokratische Agenda verfolge. Stattdessen verwies ein Sprecher darauf, dass Palantirs Software europäischen Institutionen bei Gesundheitsversorgung, Verteidigung, Strafverfolgung und nationaler Sicherheit geholfen habe.

„Stolz auf die europäischen Investitionen“

Doch wie könnte überhaupt eine solche Beziehung beendet werden? Allianz Global Investors teilt uns mit, einzelne Unternehmensbeteiligungen nicht zu kommentieren, schreibt aber allgemein: „Sämtliche Investmententscheidungen folgen unternehmensweit etablierten und robusten Prozessen. Dazu zählt insbesondere die Prüfung potenzieller Verstöße gegen international anerkannte Normen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.“ Diese Prüfung stütze sich „sowohl auf Daten anerkannter externer Anbieter als auch auf eigene Analysen und Einschätzungen“. Wenn man Auffälligkeiten entdecke, würden „diese selektiv im Rahmen unserer regelmäßigen Gespräche mit den Unternehmen“ adressiert. „Je nach Portfolioausrichtung und Schwere des Verstoßes kann im Extremfall der Ausschluss des Unternehmens aus dem investierbaren Universum erfolgen.“

Nach einem breiten Ausschluss von Palantir sieht es bisher keineswegs aus. Und auch wenn einige Anbieter Palantir nicht in ihre als nachhaltig gelabelten Fondsprodukte einschließen, lassen sich auch bei den „nachhaltigen“ Anlageprodukten solche mit Palantir-Anteilen finden. Etwa wenn sich die Fonds primär am Kohlendioxidausstoß der enthaltenen Firmen richten.

Palantir selbst sagt in einem Statement gegenüber Follow the Money, man sei „stolz auf die europäischen Investitionen in das Unternehmen“. Stolz dürfte Palantir auch auf die Aufträge sein, die es von europäischen Regierungen bekommt. In Deutschland arbeiten die Polizeien in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen bereits mit Palantir-Software. Baden-Württemberg sah eine Nutzung ab 2026 vor. Doch dort und anderswo in Ländern und Bund verbreitet sich Skepsis.

Bedenken bei Bundesminister:innen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußerte Bedenken und plädierte dafür, nur Mittel zu nutzen, „die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind“. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ging auf Distanz zum deutschen Drohnenhersteller Stark Defence, da Palantir-Gründer Peter Thiel Anteile an dem Unternehmen hält.

Das Bundesinnenministerium äußert sich weniger klar. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Parlament und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, fragte Innenminister Alexander Dobrindt schriftlich zu einer Beschaffung von Palantir-Produkten. Der Minister antwortete ausweichend: Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung dazu sei „nicht erfolgt und im Rahmen laufender fachlicher Prüf- und Entscheidungsprozesse auch nicht erforderlich“.

Von Notz kritisiert das gegenüber netzpolitik.org und erwartet eine klare Absage vom Bundesinnenminister. Die Antwort der Bundesregierung nennt der Abgeordnete „einmal mehr frappierend“: Obwohl Minister:innen auf Landes- und Bundesebene von Palantir abrücken würden und sich Gedanken über europäische Alternativen machten, sei man im Innenministerium „weiterhin nicht bereit, selbst diesen Schritt zu gehen und sich an den Diskussion zu beteiligen“. Auch die Bundesregierung sei nicht gewillt, „sich untereinander in dieser sicherheitspolitisch äußerst relevanten Frage abzustimmen und zu einer gemeinsamen Linie zu kommen“.

Vor diesem Hintergrund würden „alle schönen Sonntagsreden zur dringend notwendigen Erhöhung digitaler Souveränität und alle Gipfel, die man hierzu veranstaltet hat, zur Makulatur“.

Weitere Teile der Recherche erschienen bei Follow the Money, De Tijd, Børsen, Der Standard, RepublikMorgenbladet, The Nerve und El País.



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Immer mehr Netzsperren wegen Konflikten


Mindestens 313 Mal wurde in 52 Ländern im Vorjahr das Internet teilweise oder vollständig abgeklemmt. 75 dieser Netzsperren in 33 Ländern hielten zudem das gesamte Jahr über an, wie der jährliche Bericht der Nichtregierungsorganisation Access Now und der KeepItOn-Koalition aufzeigt.

Demnach waren zum dritten Mal in Folge Konflikte in Ländern wie Kambodscha, der Demokratischen Republik Kongo oder Äthiopien der Hauptauslöser für Netzsperren. Das ist eine bemerkenswerte Entwicklung: Vor grob einem Jahrzehnt lagen solche Netzsperren im niedrigen einstelligen Bereich, im Vorjahr haben sie den Höchststand von 125 Blockaden in insgesamt 14 Ländern erreicht. Damit machten sie in der Statistik von KeepItOn rund 40 Prozent aller weltweiten Netzsperren aus.

Sperren gegen Unruhen

An zweiter Stelle folgten 64 Sperren aufgrund von Protesten oder politischer Instabilität. Im afrikanischen Togo kam es beispielsweise im Sommer 2025 zu Massenprotesten, getrieben vorrangig von Jugendlichen. Nach einer Repressionswelle der Regierung, die mindestens sieben Todesopfer forderte, blockierte sie teils monatelang den Zugang zu Online-Diensten wie Signal, Facebook und DuckDuckGo. Zudem drosselte sie tagsüber den allgemeinen Zugang zum Netz.

„ Jahr für Jahr streben Machthaber danach, Wahlen zu beeinflussen, Menschen zum Schweigen zu bringen und zu isolieren und unsere Rechte mit der gezielten Abschaltung des Internets ungestraft anzugreifen“, sagt Felicia Anthonio, die für Access Now die KeepItOn-Kampagne koordiniert.

Das kann sich auch auf weniger dramatischen Ebenen abspielen. In 48 Fällen wurde das Internet wegen „Informationskontrolle“ gesperrt, etwa begleitend zu schulischen Abschlussprüfungen in elf Fällen, um Schummeln zu verhindern, so der KeepItOn-Bericht.

Langzeitbeobachtung zeigt Trends auf

Die Initiative besteht seit dem Jahr 2017 und sammelt Datenmaterial, das bis ins Jahr 2016 zurückreicht. Erhoben werden die Daten mit der sogenannten STOP-Methode, die technische Ansätze mit qualitativen mischt. Die Rohdaten stehen frei verfügbar im Netz, zudem bietet Access Now ein eigenes Dashboard an.

Der Trend, bei Bedarf das Internet abzuklemmen, dürfte insbesondere bei autoritären Regierungen anhalten. So ordnete Iran nach Massenprotesten Anfang des Jahres ein nahezu vollständiges Internet-Blackout des Landes an. Die Proteste wurden zwar inzwischen vom Krieg der USA auf Iran abgelöst, die Blockade besteht jedoch bis zum heutigen Tag fort. Eine Kommunikation mit der Außenwelt ist seitdem fast unmöglich.



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Datenschutz & Sicherheit

Kein Spielraum für deutsches Social-Media-Verbot


Darf Deutschland soziale Medien für Minderjährige verbieten? Damit haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nun ein zweites Mal befasst. Nach wie vor sehen sie dafür keinen Spielraum. Vor allem das EU-Recht stellt Deutschland – und anderen EU-Mitgliedstaaten – hohe Hürden in den Weg. Das geht aus dem 27-seitigen Bericht hervor, den wir hier veröffentlichen.

Bereits im August 2025 sind die Wissenschaftlichen Dienste in eine Analyse zu diesem Ergebnis gekommen. Seitdem sind die Forderungen nach einem Social-Media-Verbot in Deutschland nur noch lauter geworden. Die CDU hat sich dem Vorhaben per Parteitagsbeschluss verschrieben, auch wichtige SPD-Politiker*innen fordern es. Zuspruch gibt es vom Kanzler und vom Vize-Kanzler. Deutschland ist damit in der EU nicht allein. Unter anderem Frankreich, Spanien und Österreich verfolgen ähnliche Pläne.

Eingriff ins Elternrecht

Die Expert*innen der Wissenschaftliche Dienste arbeiten laut Selbstbeschreibung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Gegen ein deutsches Social-Media-Verbot für Minderjährige sprechen ihrem Bericht zufolge vor allem vier rechtliche Gründe.

Erstens: Der Anwendungsvorrang. Er bedeutet, dass im Zweifel EU-Recht vor nationalem Recht gilt. Und die EU hat bereits einen Rechtsrahmen für soziale Medien. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sieht je nach Risiko und je nach Online-Dienst spezifische Maßnahmen vor, auch zum Schutz von Minderjährigen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Social-Media-Dienst suchtfördernde Funktionen abmildern muss. Auch Altersgrenzen und Kontrollen sind im DSA eine Option, aber keine Pflicht.

Nationale Regelungen wie ein Social-Media-Verbot könnten sich mit dem DSA beißen. Mitgliedstaaten dürften sie zwar beschließen, aber nicht anwenden. Die Expert*innen schreiben dazu: Der Anwendungsvorrang wirke dann, wenn „eine nationale Regelung den Anwendungsbereich der jeweiligen EU-Verordnung tangiert oder eine ähnliche Zielsetzung verfolgt“.

Zweitens: Die „vollständige Harmonisierung“ des Binnenmarkts. Hier geht es um Unternehmen. Zerstückelte Regelwerke in 27 Mitgliedstaaten sollen sie nicht abschrecken, in der EU Geschäfte zu machen. Stattdessen sollen die einheitlichen Vorschriften im DSA „eine Fragmentierung des Binnenmarkts verhindern bzw. beenden“, fassen die Wissenschaftlichen Dienste zusammen.

Drittens: Das Herkunftslandprinzip. Hier geht es darum, dass internationale Konzerne nur in dem EU-Mitgliedstaat reguliert werden sollen, wo sie auch ihren Sitz haben. Im Fall sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder YouTube ist das Irland. Die Jurist*innen der Wissenschaftlichen Dienste halten deshalb fest:

Nationale Regelungen bzgl. einer Sperrung bzw. Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen.

Viertens: Das Elternrecht. Hier geht es mal nicht um EU-Recht, sondern ums Grundgesetz, und zwar ums „grundrechtlich gewährleistete Erziehungsrecht der Eltern“. Dieses Elternrecht schützt Eltern „vor Eingriffen in Fragen der Kindererziehung“, wie die Jurist*innen erklären. „Es umfasst dabei gegebenenfalls auch ihre Entscheidung, Medieninhalte ihren Kindern zugänglich zu machen, die sich potenziell schädlich auswirken können“.

Das bedeutet: Selbst wenn manche Eltern gerne ein staatliches Social-Media-Verbot für ihre Kinder hätten – möglicherweise darf sich der Staat in dieser Form schlicht nicht in die Erziehung einmischen.

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„Populistische Verbote“

Unterm Strich beschreiben die Jurist*innen vor allem Hürden für ein deutsches Social-Media-Verbot; Spielräume dagegen nicht. Das letzte Wort ist damit aber nicht gesprochen – das wäre auch nicht die Aufgabe der Wissenschaftlichen Dienste. Hierfür verweisen die Expert*innen auf den Europäischen Gerichtshof: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots bzw. der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.“

Der Bundestagsabgeordnete David Schliesing (Die Linke) kommentiert mit Blick auf das Gutachten: „Obwohl die Regierungsparteien populistisch Verbote als schnelle Lösung fordern, würden diese sowohl im EU-Recht als auch durch das Grundgesetz auf erhebliche Hürden stoßen.“ Die Debatte solle schnellstmöglich versachlicht werden. „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden“, so Schliesing, „zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken. Schulen, Familien und die Jugendhilfe benötigen dafür mehr Zeit, Personal und bessere Rahmenbedingungen.“

„Ein Social-Media-Verbot macht den Jugendschutz schlechter“

Die dünne Rechtslage dürfte den Befürworter*innen nationaler Social-Media-Verbote in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt sein. Wohl auch deshalb verbinden viele ihre Vorstöße mit Forderungen nach einer EU-weiten Lösung, so auch die Unterzeichner*innen des SPD-Papiers. Auf diese Weise gerät die EU-Kommission unter Druck, möglicherweise doch noch einen eigenen Entwurf für ein EU-weites Verbot vorzulegen.

Viele Organisationen haben Kritik an einem Social-Media-Verbot und den zur Durchsetzung geforderten Alterskontrollen. Warnungen und Ablehnung kommen etwa von Kinderschützer*innen und Lehrer*innen, von IT-Sicherheitsforschenden, aus kirchlichen Organisationen und Elternverbänden. Bis Sommer sollen Expert*innen-Kommissionen auf EU-Ebene und Deutschland-Ebene Lösungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz entwickeln.



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