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Marktanalyse zeigt: Steam mit neuem Verkaufsrekord im ersten Halbjahr 2026


Marktanalyse zeigt: Steam mit neuem Verkaufsrekord im ersten Halbjahr 2026

Bild: Valve

Steam hat im ersten Halbjahr 2026 fast fünfmal so viel Umsatz gemacht wie im gleichen Zeitraum rund zehn Jahre zuvor. Demnach hat Valves Gaming-Plattform in den ersten sechs Monaten dieses Jahr bereits mehr als 11,1 Milliarden US-Dollar umgesetzt, wie aus einer neuen Marktanalyse hervorgeht.

Xbox und PlayStation sind in der letzten Zeit vor allem wegen Sparmaßnahmen, Entlassungen und Studioschließungen in den Schlagzeilen. Ganz anders sieht es hingegen bei der PC-Plattform Steam aus: Hier steigt der Umsatz pro Halbjahr konstant an und erreicht im ersten Halbjahr 2026 laut den Experten von Alinea Analytics einen neuen Rekordwert.

Steam erreicht 11,1 Milliarden US-Dollar Umsatz im 1. Halbjahr 2026

So hat Valves PC-Gaming-Plattform in der ersten Jahreshälfte 2026 einen Umsatz von 11,1 Milliarden US-Dollar erreicht, was umgerechnet 9,7 Milliarden Euro entspricht. Damit steigt der Umsatz bezogen auf das zweite Halbjahr 2025 um rund 8 Prozent und verglichen mit dem ersten Halbjahr 2025 um 14,5 Prozent. Im Hinblick auf das zweite Halbjahr 2022 ist sogar eine Umsatzsteigerung von 91,4 Prozent zu verzeichnen.

Auch eine Übersicht des Wachstums von Steam innerhalb der letzten zehn Jahre zeichnet ein ähnliches Bild: Demnach hat Steam bereits im ersten Halbjahr 2026 mehr (Brutto-)Umsatz gemacht als im gesamten Jahr 2020. Zudem hat sich der Umsatz von Valves Gaming-Plattform 2025 verglichen mit 2017 fast vervierfacht, von 5,5 Milliarden US-Dollar auf ungefähr 20 Milliarden US-Dollar. Allgemein ist somit ein sichtbarer Aufwärtstrend beim Umsatz seit 2017 zu erkennen.

Der Zehn-Jahres-Verlauf der Umsatzentwicklung von Steam im Überblick.
Der Zehn-Jahres-Verlauf der Umsatzentwicklung von Steam im Überblick. (Bild: Alinea Analytics)

Die umsatzstärksten Spiele 2026 auf Steam

Auf dem ersten Platz der bestverkauften Spiele der ersten Jahreshälfte 2026 landet Forza Horizon 6 mit 197,7 Millionen US-Dollar bei aktuell bereits 3,5 Millionen verkauften Einheiten laut Alinea Analytics. Darauf folgt mit Resident Evil Requiem der jüngste Ableger von Capcoms bekannter Horror-Reihe auf Platz zwei mit knappem Abstand (194,5 Millionen US-Dollar Umsatz, 3,4 Millionen verkaufte Einheiten). Der dritte Platz des Siegertreppchens geht schließlich an das Open-World-Abenteuer Crimson Desert, das seit der Veröffentlichung Mitte März 2026 einen Umsatz vom 190 Millionen US-Dollar generiert hat.

Slay the Spire 2
Slay the Spire 2 (Bild: Mega Crit)

Mit Slay the Spire 2 folgt ein Indie-Überraschungserfolg auf dem nächsten Platz: Der Roguelike-Deckbuilder hat sich schon 7,1 Millionen Mal auf Steam verkauft und überholt damit Resident Evil Requiem und Forza Horizon 6 deutlich. Doch bei einem Verkaufspreis von 25 US-Dollar beziehungsweise 22,99 Euro schafft das Early-Access-Spiel „nur“ 141,7 Millionen US-Dollar Umsatz. Das Unterwasser-Survival-Adventure Subnautica 2 schafft hingegen einen Umsatz 133,6 Millionen US-Dollar auf Steam (Platz 5). Und der sechste Platz gilt dem gefeierten Multiplayer-Versteckspiel Meccha Chameleon, das auf Steam nur 6 US-Dollar respektive rund 6 Euro kostet, aber als bislang bestverkauftes Spiel 2026 auf Steam dadurch 71,3 Millionen US-Dollar umgesetzt hat.

Umsatz durch „alte“ Spiele steigt weiter an

Ebenfalls fällt jedoch auf, dass ein immer größerer Teil der Umsätze auf Steam aus Spieleverkäufen von Titeln aus den Vorjahren stammt. So kam im ersten Halbjahr 2024 bereits 71 Prozent des Umsatzes aus Spielen, die in den Vorjahren veröffentlicht wurden. In der ersten Jahreshälfte 2025 kletterte dieser Wert auf 73 Prozent. Und im ersten Halbjahr 2026 generierten Spiele mit Release vor 2026 indes 79 Prozent des Steam-Umsatzes, während nur 21 Prozent des Umsatzes aus Veröffentlichungen des Jahres 2026 stammten.



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Nintendo Switch 2: Stellenanzeige macht Hoffnung auf VRR-Support im TV-Modus


Nintendo Switch 2: Stellenanzeige macht Hoffnung auf VRR-Support im TV-Modus

Bild: Nintendo

Nintendo sucht derzeit einen erfahrenen Display-Ingenieur für „aktuelle und zukünftige Produkte“. Besonders die Anforderung von VRR-Kenntnissen macht Hoffnung, dass die Switch 2 in Zukunft variable Bildwiederholraten im TV-Modus unterstützen könnte.

Der neuen Stellenanzeige von Nintendo Technology Development zufolge wird ein Senior-Entwickler für den Display-Bereich am Standort Redmond in den USA gesucht. Zu den Aufgaben gehört die Arbeit am Display-Treiber-Stack und die Erforschung und Umsetzung von neuen Funktionen und Technologien für „weit verbreitete Spielkonsolen“.

Gewünschte VRR-Kenntnisse machen hellhörig

Dabei sind unter anderem fünf oder mehr Jahre passende Berufserfahrung, Kenntnisse von Display-Standards und Spezifikationen sowie ein Abschluss in Computer Engineering, Informatik oder Elektrotechnik notwendig. Doch insbesondere eine als wünschenswert aufgeführte Qualifikation der Ausschreibung führt aktuell zu Spekulationen: „Kenntnisse von Display-Technologien wie HDR und VRR“ ist dort zu finden.

Dadurch stellt sich die Frage, ob Nintendo künftig den VRR-Support für den TV-Modus der Switch 2 oder möglicher Nachfolger erweitern könnte. Derzeit unterstützt die Switch 2 nur im Handheld-Modus eine variable Bildwiederholrate (VRR), aber nicht beim Spielen über einen TV-Bildschirm im Dock. Während Nintendo in den technischen Spezifikationen der Switch 2 von VRR bis zu 120 Hertz sowie HDR10-Unterstützung für das 7,9 Zoll große LCD-Display mit 1080p-Auflösung schreibt, findet sich bei der HDMI-Ausgabe im TV-Modus nur HDR10-Support sowie Unterstützung von 60 FPS bei 4K-Auflösung und 120 FPS bei 1080p- und 1440p.

Nintendo Switch 2
Nintendo Switch 2 (Bild: Nintendo)

Interessanterweise kann das Dock der Switch 2 bei Anschluss an kompatible PC-Gaming-Handhelds jedoch ein 4K-Signal mit 120 Hertz inklusive VRR ausgeben, wie The Verge schreibt. Zudem entfernte Nintendo vor dem Konsolen-Release einen Hinweis auf VRR-Support im TV-Modus. Ob es dabei lediglich um einen Fehler handelte oder die Switch 2 ursprünglich VRR im Docked-Modus unterstützen sollte, bleibt jedoch unklar.

Bislang keine offizielle Bestätigung für VRR im TV-Modus der Switch 2

Angemerkt werden muss außerdem, dass die Kenntnisse von VRR in der Stellenausschreibung kein gesicherter Beleg für einen kommenden VRR-Support der Nintendo Switch 2 ist. Darüber hinaus sind die VRR-Kenntnisse nicht verpflichtend, sondern lediglich unter den gewünschten Anforderungen zu finden. Trotzdem bleibt es spannend zu beobachten, wie sich die Situation um die VRR-Unterstützung der Switch 2 im TV-Modus in der nächsten Zeit entwickeln wird.



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Datenschutz-Reformpläne: Wie die Bundesregierung die DSGVO stutzen will


Um den Datenschutz zu reformieren, wurde letztes Jahr eine Art Stufenmodell für die DSGVO diskutiert – weniger bei den Kleinen, mehr bei den Großen. Die Bundesregierung plant bei der Reform aber lediglich Ausnahmeregeln, was Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren.

Die Pläne der Bundesregierung beim Datenschutz finden sich in der Reformübersicht unter Punkt 14. National wollen CDU, CSU und SPD alle Spielräume nutzen, auf EU-Ebene sollen Ausnahmebereiche bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. Diese sollen für nicht-kommerzielle Tätigkeiten wie die in Vereinen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für risikoarme Tätigkeiten gelten.

Mehr Rechtsklarheit soll ein einheitliches Datengesetzbuch bringen. Zudem will die Bundesregierung die Aufsicht straffen, indem der Bundesdatenschutzbeauftragte mehr Kompetenzen erhält. Und die Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter soll bei kleinen und mittleren Unternehmen sinken.

Idee: DSGVO als Stufenmodell

Entsprechen die Pläne aktuellen Reformideen, denen auch Datenschützer etwas abgewinnen können? Letztes Jahr hatte der CDU-Politiker und EU-Abgeordnete Axel Voss (bekannt durch Urheberrechtsreform und Upload-Filter) ein 3-Stufen-Modell vorgestellt, das von DSGVO Mini über DSGVO Normal bis DSGVO Plus reicht. Der Gedanke: Während für viele europäische Unternehmen der Aufwand sinkt, werden führende Big-Tech-Konzerne schärfer reguliert. Es wäre also eine an die Größe der jeweiligen Plattform angepasste Regulierung, die dem Vorgehen der EU beim Digital Services Act (DSA) entspricht.

Das Erstaunliche in diesem Fall war: Max Schrems, bekannt durch seine Facebook-Klagen, mit denen er unter anderem Datenschutz-Abkommen zwischen EU und USA stürzte, stimmte Voss‘ Idee grundsätzlich zu. „Ich habe schon 2012 gesagt, dass der ‚One-Size-fits-All‘-Zugang der DSGVO nicht sinnvoll ist“, sagte Schrems im März 2025 zu Netzpolitik.org. Weniger bei kleinen Unternehmen und mehr bei Big Tech wäre daher sinnvoll, so der Datenschutzaktivist.

Kritik: Ausnahmen gehen am Ziel vorbei

Ergeben die Pläne der Bundesregierung so ein Stufenmodell? Nein, sagt Michael Kolain, Jurist und Head of Policy beim Zentrum für Digitalrechte und Demokratie, auf Anfrage von ComputerBase. „Die Bundesregierung will nicht risikobezogen nachjustieren, sondern den Grundrechtsschutz in einzelnen Bereichen vollständig kappen.“ Das sei nicht der Vorschlag von Schrems und Voss, den auch Kolain als ausgewogenen Ansatz beschreibt.

Das Kernproblem ist seiner Ansicht nach: Die Bundesregierung suggeriere, dass Datenschutz vor allem eine lästige Pflicht sei, derer man sich möglichst entledigen wolle. Tatsächlich gehe es aber um die informationelle Selbstbestimmung jedes Menschen. Kleine Betriebe komplett auszunehmen, hält Kolain für den falschen Ansatz: „Es wäre so, als würde man sagen: Die kleine Bäckerei muss sich nicht mehr an den Mindestlohn halten oder braucht die gesetzlichen Hygienevorschriften nicht einzuhalten, weil das für sie so eine große Belastung ist.

Wichtiger wäre, dass Spielräume verwendet werden, die ohnehin existieren. In diesem Kontext sei es wichtig, dass nicht nur Datenschutz, sondern auch Datennutzung präziser reguliert werde, so Kolain. In dieser Hinsicht hält er ein einheitliches Datengesetzbuch für einen sinnvollen Ansatz.

Digitaler Omnibus der EU als potenzieller Dammbruch beim KI-Training

So stehen die Reformpläne der Bundesregierung eher im Kontext des digitalen Omnibusses, also des Reformpakets, das die EU-Kommission im November 2025 vorgestellt hat und das derzeit verhandelt wird. Im Bereich der DSGVO sieht es unter anderem vor, die Definition von personenbezogenen Daten zu verengen und das KI-Training mit solchen Daten zu erleichtern.

Wird das Reformpaket wie angekündigt beschlossen, besteht beim Verarbeiten von personenbezogenen Daten für das KI-Training künftig ein „berechtigtes Interesse“. „Ein zentrales Anliegen der Digitallobby ist es, dass sie die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer in größtmöglichem Umfang nutzen können, um KI-Anwendungen zu trainieren und neue Tools zu bauen“, so Kolain. Die neuen Vorgaben bewertet er daher als Dammbruch.



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Diebstahl von Geschäfts­geheimnissen: Apple verklagt OpenAI


Apple wirft OpenAI in einer weitreichenden Klage systematischen Diebstahl von Geschäfts­geheimnissen vor. Neben dem KI-Unternehmen stehen zwei frühere Apple-Mitarbeiter im Fokus. Die Vorwürfe reichen von unerlaubten Datenzugriffen bis hin zur gezielten Nutzung vertraulicher Informationen für OpenAIs Hardwarepläne.

Apple wirft OpenAI Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor

Mit einer 41 Seiten umfassenden Klageschrift (PDF) erhebt Apple ungewöhnlich schwere Vorwürfe gegen OpenAI, dessen Hardware-Tochter io Products sowie die beiden ehemaligen Apple-Mitarbeiter Chang Liu und Tang Yew Tan. Nach Darstellung des iPhone-Herstellers handelt es sich nicht um vereinzelte Verstöße einzelner Mitarbeiter, sondern um ein systematisches Vorgehen, mit dem OpenAI gezielt Apples jahrzehntelang aufgebautes Hardware-Know-how für den Aufbau seines eigenen Hardwaregeschäfts genutzt haben soll.

Apple wirft den Beklagten insbesondere die widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sowie Vertragsverletzungen vor. Die Klage wurde vor dem US District Court für den Northern District of California eingereicht und stützt sich auf zahlreiche interne Kommunikationsprotokolle, Zugriffsdaten und Dokumente, die Apple im Rahmen einer eigenen Untersuchung ausgewertet haben will.

Mittelpunkt der Vorwürfe: Zugriff auf vertrauliche Apple-Systeme

Besonders detailliert beschreibt Apple die Vorwürfe gegen den ehemaligen Senior System Electrical Engineer Chang Liu. Der Ingenieur hatte rund acht Jahre für Apple gearbeitet und wechselte Anfang 2026 zu OpenAI. Nach Angaben Apples habe Liu nach seinem Ausscheiden mindestens einen Firmenrechner nicht zurückgegeben und sich den offiziellen Offboarding-Prozessen weitgehend entzogen.

Noch schwerer wiegt jedoch der Vorwurf, Liu habe nach seinem Wechsel zu OpenAI eine bis dahin unbekannte Authentifizierungs­schwachstelle in Apples Infrastruktur entdeckt und bewusst ausgenutzt. Anstatt Apple über die Sicherheitslücke zu informieren, soll er laut Klageschrift den Fund mit einer ehemaligen Kollegin gefeiert und geschrieben haben: „LOL, I found out I can access the [network storage], so funny.

Apple behauptet, Liu habe anschließend über Wochen hinweg weiterhin auf interne Server zugegriffen und Dutzende vertrauliche Dokumente heruntergeladen. Darunter sollen sich technische Präsentationen, Entwicklungsunterlagen, PDF-Dokumente, Tabellen sowie mehr als tausend Seiten umfassende Sammlungen interner Projektdokumentationen befunden haben. Ein Beispiel nennt Apple ausdrücklich: umfangreiche Unterlagen über Fertigungs- und Testverfahren für Main Logic Boards (MLBs), also die komplexen Hauptplatinen seiner Hardwareprodukte.

Vorbereitung neuer OpenAI-Mitarbeiter

Ein weiterer Schwerpunkt der Klage betrifft die Kommunikation zwischen Liu und einer damaligen Apple-Mitarbeiterin, die später ebenfalls zu OpenAI wechselte. Apple behauptet, Liu habe sie bereits während ihrer Zeit bei Apple gezielt auf Bewerbungsgespräche vorbereitet.

Demnach soll er ihr erklärt haben, welche vertraulichen Unterlagen sie vor den Interviews studieren solle und welche internen Projektordner besonders relevant seien. Darüber hinaus habe er erläutert, wie sich Dateien kopieren ließen, ohne die Aufmerksamkeit von Apples Sicherheitsteam auf sich zu ziehen. Für besonders sensible Gespräche habe er den Wechsel auf den Messenger-Dienst LINE vorgeschlagen, um eine Nachverfolgung über Apple-Systeme zu vermeiden.

Tang Tan soll Interview-Prozesse gesteuert haben

Ebenso schwer wiegen die Vorwürfe gegen Tang Yew Tan. Der langjährige Apple-Manager verantwortete zuletzt das Produktdesign von iPhone und Apple Watch und wechselte später als Mitgründer von io Products zu OpenAI. Heute fungiert er als Chief Hardware Officer.

Apple wirft Tan vor, seine umfassenden Kenntnisse interner Apple-Projekte gezielt eingesetzt zu haben, um Bewerber während Vorstellungsgesprächen zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu bewegen. Laut Klageschrift habe Tan interne Projektnamen verwendet und Bewerber nach dem Entwicklungsstand bislang nicht angekündigter Produkte gefragt.

Besonders ungewöhnlich erscheinen Apples Vorwürfe hinsichtlich sogenannter „Show-and-Tell“-Termine. Bewerber sollen aufgefordert worden sein, reale Hardware-Komponenten aus ihrer Arbeit bei Apple mitzubringen. Genannt werden unter anderem Batterien, System-in-Package-Module (SiP), Main Logic Boards, Abschirmungen sowie weitere Bauteile und Gehäuseteile. Ein Bewerber habe sich laut Klage sogar überrascht gezeigt und erklärt, er habe gar nicht gewusst, dass solche Teile überhaupt aus dem Unternehmen mitgenommen werden dürften.

Interview-Leitfäden mit ungewöhnlich konkreten Anforderungen

Nach Darstellung Apples beschränkten sich diese Praktiken nicht auf Einzelfälle. Vielmehr seien Bewerber aufgefordert worden, umfangreiche technische Präsentationen über ihre Arbeit bei Apple vorzubereiten. Dabei habe OpenAI ausdrücklich Informationen über CAD-Konstruktionen, Designartefakte, Prototypen, Fertigungsverfahren, Komponenten-Entwicklung, Simulationswerkzeuge sowie die Zusammenarbeit mit Zulieferern abgefragt.

Apple argumentiert, dass viele dieser Informationen weit über allgemein verfügbares Fachwissen hinausgingen und geschützte Geschäftsgeheimnisse darstellten. Die Interview-Prozesse seien deshalb darauf ausgelegt gewesen, internes Apple-Wissen systematisch abzuschöpfen.

Auch Zulieferer sollen betroffen gewesen sein

Die Klageschrift beschränkt sich nicht auf ehemalige Mitarbeiter. Apple wirft OpenAI außerdem vor, gezielt etablierte Apple-Zulieferer kontaktiert zu haben. Mithilfe internen Wissens über Apples Lieferkette und Fertigungsprozesse sollen Partnerunternehmen dazu bewegt worden sein, vertrauliche Verfahren auch für OpenAI anzuwenden.

Ein konkretes Beispiel betrifft proprietäre Metallbearbeitungstechniken, die Apple gemeinsam mit einem langjährigen Partner entwickelt haben will. Laut Klage habe OpenAI den Zulieferer glauben lassen, über Apples Zustimmung zu verfügen, sodass dieser dieselben Verfahren für OpenAI einsetzte.

„Need to Know“-Dokument als Offboarding-Handbuch

Ein weiteres Detail der Klage betrifft ein internes Apple-Dokument mit der Kennzeichnung „Need to Know“. Dieses beschreibt Sicherheitsmaßnahmen und Prüfprozesse beim Ausscheiden von Mitarbeitern.

Apple behauptet, Tang Tan habe dieses Dokument nach seinem Wechsel weiterhin genutzt beziehungsweise beschafft. Innerhalb OpenAIs sei es neuen Mitarbeitern vor ihrer Kündigung bei Apple zur Verfügung gestellt worden, damit sie sich gezielt auf Apples Sicherheitskontrollen vorbereiten könnten. Laut Apple erkläre dies möglicherweise, warum auffällig viele Mitarbeiter, die zu OpenAI wechselten, Sicherheitsgespräche vermieden oder ihre Kündigungen anders als üblich abwickelten.

Apple sieht die beschriebenen Vorgänge als Teil einer umfassenden Strategie zum Aufbau von OpenAIs Hardwaregeschäft. Das Unternehmen betont, dass inzwischen mehr als 400 ehemalige Apple-Mitarbeiter bei OpenAI beschäftigt seien. Zugleich stellt Apple klar, dass sich die Klage nicht gegen die bestehende Partnerschaft rund um die Integration von ChatGPT in Apple Intelligence richtet. Gegenstand des Verfahrens seien ausschließlich die mutmaßliche Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen und deren Nutzung im Hardwarebereich.

Ob sich die umfangreichen Vorwürfe bestätigen, muss nun das Gericht klären. Bis dahin handelt es sich ausschließlich um Behauptungen Apples. OpenAI sowie die weiteren Beklagten haben bislang Gelegenheit, die Anschuldigungen im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu bestreiten. OpenAIs Kommunikations-Direktor Drew Pusateri erklärte auf X, dass das Unternehmen kein Interesse an den Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen habe.



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