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Mini-PC Trycoo WO4 5600H im Test: Ryzen 5, 16 GB RAM & Windows 11 Pro für 300 €


Der Mini-PC Trycoo WO4 5600H kommt mit 16 GB DDR4 RAM, Ryzen-5-Prozessor und 512 GB SSD und das für nur 300 Euro.

Der Trycoo WO4 5600H ist mit einem AMD Ryzen 5 5600H, 16 GB RAM und 512 GB Speicher ausgestattet und so für den Einsatz als kleine Büromaschine eigentlich ideal. Nützliche Features wie zwei LAN-Ports, drei Display-Anschlüsse sowie ein durchdachtes Gehäuse machen den Mini-PC zumindest auf dem Papier zu einer attraktiven Mittelklasse-Lösung. Was er sonst noch kann und wo er eventuell weniger glänzt, zeigen wir im Test.

Ausstattung: Welche Hardware bietet der Trycoo WO4 5600H?

Unter der Haube des Trycoo WO4 5600H befindet sich ein AMD Ryzen 5 5600H (Codename Cezanne-H) mit 6 Zen3-Kernen und 12 Threads, der mit maximal 4,2 GHz taktet. Der Grundtakt beträgt 3,3 GHz, während die TDP bei 45 Watt liegt. Als Arbeitsspeicher stehen 16 GB SO-DIMM DDR4 mit 3200 MT/s auf einem Modul zur Verfügung. Über einen zweiten Slot kann der Arbeitsspeicher auf insgesamt 64 GB erweitert werden. Die M.2 2280 PCIe 3.0 NVMe SSD liefert 512 GB an Speicherplatz. Damit kommt man je nach Einsatzzweck relativ schnell an seine Grenzen. 1 TB wären hier natürlich besser gewesen. Via Crystaldiskmark prüfen wir die Lese- und Schreibgeschwindigkeit der SSD. Beim Lesen erreicht sie knapp 3340 MB/s, beim Schreiben sind es 2702 MB/s. Auch die SSD ist aufrüstbar, maximal 4 TB werden unterstützt. Eine SATA 2.5 HDD mit 500 GB oder 1 TB Speicherplatz (7200 rpm) unterstützt der Mini-PC ebenfalls.

Der Trycoo WO4 5600H hat mit HDMI 2.0, Displayport 1.4 und USB-C drei verschiedene Display-Anschlüsse, die jeweils 4K bei 60 Hz unterstützen. Außerdem verfügt er über zwei USB-3.2-Anschlüsse sowie einen 2,5-mm-AUX-Anschluss. Zwei weitere USB-Ports (3.0) befinden sich auf der Rückseite des Trycoo WO4 5600H. Neben dem 2,5-Gigabit-LAN steht ein weiterer 1-Gigabit-LAN-Port zur Verfügung. Im Hinblick auf die drahtlosen Schnittstellen ist er mit Wifi 6 und Bluetooth 5.3 via Realtek 8852BE ausgestattet. Für die Ethernet-Verbindung kommt Realtek Gaming 2.5 GbE zum Einsatz.

Der Mini-PC bezieht Strom über ein Netzteil mit DC-Rundstecker.

Performance: Wie schnell ist der Trycoo WO4 5600H?

Der Ryzen 5 5600H erzielt in PCmark 10 einen Gesamtwert von 6160 Punkten. Bei 3DMark und dem Benchmark Time Spy erzielt er nur einen Gesamtscore von 1002 Punkten. Dieser setzt sich aus 875 Punkten für die Grafik und 5740 für die CPU zusammen. Bei Cinebench 24 prüfen wir sowohl die Multi-Core- als auch die Single-Core-Performance des Prozessors. Hier erzielt der Ryzen 5 5600H 511 Punkte im Multi- und 83 Punkte im Single-Core-Test. Im Cross-Platform-Benchmark Geekbench 6 schauen wir uns ebenfalls Single- sowie Multi-Core-Leistung an. Der Single-Core-Score liegt bei 1905, der Multi-Core-Score bei 6607. Bei OpenCL erreicht der Mini-PC 12.723 Punkte.

Für Gaming ist der Trycoo WO4 5600H ganz klar nicht ausgestattet. Die meisten alltäglichen Büroaufgaben wie der Umgang mit den Office-Anwendungen von Microsoft, Internetbrowsern sowie Durchführen von Audio- und Videocalls ist er definitiv imstande.

Verbrauch: Wie hoch ist die Leistungsaufnahme des Trycoo WO4 5600H?

Im Idle benötigt der Trycoo WO4 5600H im Schnitt etwa 10 Watt, während die CPU-Temperatur bei etwa 40 °C liegt. Unter Volllast bewegt sich der Verbrauch durchschnittlich zwischen 30 und 35 Watt, mit Spitzen von knapp 57 Watt und einer CPU-Temperatur von maximal 75 °C.

Lüfter: Wie laut ist der Trycoo WO4 5600H?

Der Lüfter befindet sich auf der Unterseite des Mini-PCs. Im Idle ist der Trycoo WO4 5600H kaum zu hören und hält sich geräuschtechnisch bei etwa 20 dB(A) auf (direkt am Gerät per Smartphone-App gemessen). Unter Volllast erreicht er laut unserer Messungen im Schnitt 44 dB(A). Die Messung per Smartphone-App soll hier nur als grober Richtwert dienen und ist nicht mit denen von professionellem Equipment gleichzusetzen.

Software: Welches Betriebssystem ist auf dem Trycoo WO4 5600H installiert?

Der Trycoo WO4 5600H kommt von Werk aus mit Windows 11 Pro (Version 22H2) vorinstalliert. Das Betriebssystem lässt sich beim ersten Start des Rechners problemlos ohne Internetverbindung einrichten und enthält keine zusätzlich installierte Bloatware außer den mit Windows 11 standardmäßig mitgelieferten Programmen wie Clipchimp und Co. Ein vollständiger Systemscan mit Microsoft Defender attestiert zudem keinerlei verdächtige Dateien auf dem Computer.

Wir testen Ubuntu per Boot-Stick und sind in der Lage, es problemlos auf dem Trycoo WO4 5600H zu nutzen. Durch Drücken der F7-Taste beim Hochfahren rufen wir das Boot-Menü auf und wählen den Stick aus. Ubuntu erkennt unser WLAN-Netzwerk und verbindet sich nach Eingabe des Passworts anstandslos mit dem Internet. Bluetooth sowie die Audiowiedergabe funktionieren ebenfalls von vornherein reibungslos.

Gehäuse: Wie ist die Verarbeitung des Trycoo WO4 5600H?

Das Gehäuse des Trycoo WO4 5600H überzeugt durch eine saubere Verarbeitung. Es ist vollständig aus Plastik und wirkt ausreichend robust. Farblich setzt man hier auf schlichtes Grau und Schwarz sowie orangefarbene Akzente, etwa am Power-Button. Bis auf die glänzende Vorderseite ist das Gehäuse matt. Seitlich und auf der Unterseite befinden sich Lüftungsschlitze. Praktisch: Ein abziehbarer Aufkleber auf dem Deckel informiert über die Tasten, um auf das BIOS oder die Boot-Optionen zuzugreifen. Das erspart ein nerviges Herumprobieren. Zwei weitere abziehbare Aufkleber blockieren die LAN-Buchsen mit dem Hinweis, die Ersteinrichtung von Windows ohne Internetverbindung durchzuführen, um Zeit zu sparen.

Dank des magnetischen Deckels des Gehäuses hat man in wenigen Augenblicken Zugriff auf die einzelnen Komponenten des Mini-PCs. Das erleichtert die Wartung ungemein und ist auch der Langlebigkeit des Gehäuses zuträglich. Um an den Lüfter zu kommen, muss man die vier Schrauben an der Unterseite des 128 × 128 × 52 mm großen Gehäuses entfernen.

Preis: Was kostet der Trycoo WO4 5600H?

Den Trycoo WO4 5600H gibt es bei Amazon für 300 Euro.

Fazit

Der Trycoo WO4 5600H stellt für 300 Euro ein gutes Gesamtpaket aus Leistung und sinnvollem Design dar. Der AMD Ryzen 5 5600H überzeugt bei einfachen Büroaufgaben, während die drei Display-Anschlüsse und zwei LAN-Ports den Funktionsumfang des Mini-PCs erweitern. Durch einen magnetischen Deckel muss man für den Austausch von RAM oder der SSD nicht jedes Mal das Gehäuse aufschrauben. Letzteres überzeugt übrigens durch eine saubere Verarbeitung und Robustheit. Trotz einer fehlenden Stromversorgung durch USB-C und eines etwas laut werdenden Lüfters unter Volllast ist der Trycoo WO4 5600H eine attraktive Option der günstigen Mittelklasse.



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„Meilenstein“: Zoox mit dem bislang größten Expansionsschritt


Die Amazon-Tochter Zoox wird ihren Robotaxi-Service in San Francisco und Las Vegas ausbauen und die Tests seiner autonomen Fahrzeuge in Austin und Miami auf die nächste Stufe heben. Das kündigte das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen am Dienstag an und spricht dabei selbst vom „bisher größten Meilenstein“. Die Entwicklungen seien die bisher wichtigste Serviceerweiterung und ein weiterer Schritt, um Zoox noch mehr Fahrgästen in den Vereinigten Staaten zugänglich zu machen.

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„Dieses Jahr steht ganz im Zeichen des Wachstums. Wir setzen die gewonnenen Erkenntnisse aktiv um, um unseren Robotaxi-Service sicher und zuverlässig im ganzen Land zu skalieren und noch mehr Fahrgästen unser einzigartiges Erlebnis zu bieten“, erklärte Zoox-CEO Aicha Evans in einer Mitteilung. Nach eigenen Angaben ist Zoox das einzige Unternehmen „mit einem vollautonomen Fahrdienst in einem speziell dafür entwickelten Robotaxi“.

Zoox plant, sein Angebot in San Francisco deutlich auszubauen. Das Unternehmen hatte dort seinen autonomen Taxidienst im vergangenen Jahr gestartet und will nun seinen Service im Vergleich zum aktuellen Umfang vervierfachen. Ab dem Frühjahr sollen dabei dicht bewohnte und stark nachgefragte Stadtviertel wie Marina, North Beach, Chinatown und Pacific Heights als Zoox-Standorte hinzukommen.

Gleichzeitig will der Robotaxi-Anbieter in der Casino-Metropole Las Vegas expandieren und noch mehr Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungsorte entlang des Strips abdecken. Die Anzahl der Zoox-Standorte sei mehr als verdoppelt worden; so seien das Las Vegas Convention Center sowie die meisten großen Hotels am Strip hinzugekommen. „Dank unserer Partnerschaften mit Sphere und der T-Mobile Arena bieten wir außerdem einen ersten, begrenzten Service für stark frequentierte Veranstaltungen an diesen Standorten an“, erklärte Zoox. In Las Vegas bietet Zoox seinen Robotaxi-Service seit vergangenem Herbst an.

In Austin und Miami wird das Unternehmen künftig seine eigens entwickelten autonomen Fahrzeuge aucgh auf öffentlichen Straßen einsetzen. „Wir testen unsere Technologie in diesen Märkten seit Mitte 2024 mit der umgerüsteten Zoox-Testflotte und freuen uns, die nächste Phase unserer Einführung zu erreichen“, so Zoox in der Pressemitteilung. Zunächst werden Fahrten in einem kleinen Gebiet beider Städte für Zoox-Mitarbeiter, deren Familien und Freunde angeboten, bevor die Einsatzgebiete im Laufe des Jahres schrittweise erweitert werden.

Nach Angaben von Zoox haben seine Fahrzeuge bereits fast zwei Millionen autonome Meilen zurückgelegt und mehr als 350.000 Fahrgäste befördert. Mehr als eine halbe Million Menschen hätten sich auf die Warteliste des Unternehmens eingetragen. Man erweitere die Service- und technischen Funktionen ständig, um kürzere Wartezeiten und ein besseres Fahrgefühl bieten zu können, so Zoox. Die Robotaxi-Testflotte des Unternehmens ist aktuell in zehn verschiedenen US-Märkten aktiv. Erst Anfang des Monats weitete die Amazon-Tochter ihre Tests auf Dallas und Phoenix aus. Hinzu kommen die bereits erwähnten Standorte San Francisco, Las Vegas, Austin und Miami, sowie Seattle, Los Angeles, Atlanta und Washington D.C.

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(akn)



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Rechtslage Deepfakes: Es ist kompliziert


Täuschend echt wirkende Filme und Bilder von Personen lassen sich mit Computertechnik immer einfacher erstellen. Die Leistungsfähigkeit allgemein verfügbarer KI-Modelle nimmt rasant zu, die Ergebnisse können sich inzwischen mit echten Filmproduktionen messen. Mit der leichten Verfügbarkeit auf Plattformen wie X nimmt auch der Missbrauch zu.

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Bekannt sind etwa Betrugsversuche, bei denen die Täter KI-Werkzeuge einsetzen. Die sind wegen der Betrugsabsicht der Regel bereits strafbar. Weniger klar ist die Rechtslage bei Missbrauch von Bildern von Privatpersonen, sei es in Kombination mit KI-Elementen oder als reine KI-Produkte, sogenannten Deepfakes.

Die Debatte über eine mögliche Strafbarkeitslücke bei pornografischen Deepfakes ist in Deutschland neu entfacht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes in der vergangenen Woche mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Intensiv diskutiert wird dabei unter anderem die Frage, ob KI-Anbieter und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Denn weder die deutsche noch die europäische Rechtslage bieten bislang einen wirksamen Schutz vor derartigen Taten – was jedoch nicht bedeutet, dass Täter nicht dennoch belangt werden könnten. Doch in der Praxis ist das offenbar kaum durchzusetzen.

Bislang sind die verschiedenen Regularien ein buntes Puzzle. Vor allem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht steht bislang im Zentrum der rechtlichen Möglichkeiten. Doch der Anspruch auf Entfernung und anschließend Unterlassung weiterer Verbreitung ist in der Praxis gegenüber den Betreibern und Urhebern kaum durchzusetzen, wenn diese von außerhalb des europäischen Rechtsraumes agieren. Zudem ist derjenige, der eine Entfernung verlangt, in der Nachweispflicht.

Die meisten sexualisierten Deepfakes werden nicht unter Klarnamen veröffentlicht – hier eine Auskunft beim Anbieter zu erhalten, wer den Upload vorgenommen hat, scheitert in der Realität ebenfalls regelmäßig. Und auch andere Wege scheiden aus: Zwar kann etwa die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ein Rechtsverstoß sein oder auch die Entstellung eines Originalbildes. Doch realistisch sind Ansprüche auf dieser Grundlage kaum durchsetzbar.

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Das Land Bayern hatte 2024 deshalb über den Bundesrat einen Regelungsvorschlag für einen neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch eingebracht: „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung.“ Systematisch würde der sich an den Regelungsgehalt des §201a anschließen, die mit Freiheits- oder Geldstrafe belegte „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“. Genau hier will wohl auch das Bundesjustizministerium (BMJV) mit seinem erwarteten Vorschlag ansetzen.

Der bayrische Vorschlag von 2024 betraf das Zugänglichmachen „mit computertechnischen Mitteln hergestellter oder veränderter Medieninhalte“, wenn sie den Anschein von „wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahmen“ erweckten. Diese Definition war sehr weit gefasst und dürfte in der nun anstehenden Formulierung des BMJV nicht wiederholt werden.

Ein Problem bliebe auch: Die Erstellung als solche wäre weiterhin nicht strafrechtlich bewehrt. Denn die Strafbarkeit würde erst aus der Verbreitung entstehen – etwa einem Versand per Messenger oder dem Upload auf Plattformen. Was jemand lokal auf seinem Endgerät etwa mit Fotos oder Videomaterial macht und dort abspeichert, wäre davon nicht umfasst.

Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nun ändern. Die Straftat soll bereits mit der Erstellung sexualisierter Deepfakes begangen und somit verfolgbar werden. So stünden auch das Sich-Verschaffen und der Besitz von einschlägigem Material unter Strafe und nicht erst die aktive Verbreitung.

Würde ein neuer §201b StGB der Systematik des §201a folgen, wäre aber auch hier zu erwarten, dass es sich im Regelfall um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt: Betroffene – in den meisten Fällen Frauen – müssten dann den Antrag auf Strafverfolgung stellen. Nur im Ausnahmefall wäre dann die eine Verfolgung aufgrund öffentlichen Interesses möglich. Dennoch setzt Hubig auf die abschreckende Wirkung der Strafbarkeit.

Allerdings muss bei einer strafrechtlichen Regelung zur Erstellung und Verbreitung von Deepfakes auch in Zukunft immer eine Abwägung stattfinden, ob ein Deepfake nicht doch zulässig ist. Während im Bereich der sexualisierten Darstellungen eine legale Nutzungsform selten der Fall sein dürfte, ist das etwa bei – mitunter auch geschmacklosen – Satirebeiträgen viel eher möglich. Und auch zur Medien-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit muss das Strafrecht fein abgrenzen, um unbeabsichtigte Kollateralschäden zumindest weitgehend auszuschließen.

Außen vor aus der innerdeutschen Gesetzgebung sind unterdessen die Anbieter selbst: Die Haftungsregularien für die Anbieter sind europarechtlich abschließend geregelt – vor allem der Digital Services Act (DSA) spielt hier eine Rolle. Allerdings würde eine Anpassung des Strafgesetzbuches auch hier die Anbieter vielleicht zu einem schnelleren Eingreifen verpflichten können: per Meldeweg gemeldete Straftaten müssen von den Anbietern geprüft werden.

Zudem könnten für die Beweissicherung etablierte Verfahren zwischen Anbietern und Strafverfolgern genutzt werden, was den Verfolgungsdruck auf Täter künftig erhöhen könnte. Doch auch dabei hängt viel von der Kooperationsbereitschaft der Plattformen ab. Ob die dann auch die Wiederveröffentlichung bereits beanstandeter Inhalte unterdrücken, ist kaum seriös vorhersagbar.

Nur ein Grund, warum Politiker und Aufsichtsbehörden in der EU fordern: Die Betreiber generativer KI-Modelle sollten bereits die Erstellung sexualisierter Inhalte von vornherein unterdrücken, wenn ihre Modelle hierfür genutzt werden könnten.


(vbr)



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Mozilla cq: Stack Overflow für KI-Agenten


Mozilla AI hat mit cq ein Open-Source-Projekt vorgestellt, das als gemeinsame Wissensbasis für KI-Coding-Agenten dienen soll. Der Name leitet sich vom Dialog (colloquy) ab, genauer gesagt einem strukturierten Austausch von Ideen. Das erklärte Ziel: Agenten sollen nicht länger isoliert arbeiten und dabei wiederholt auf dieselben Fehler stoßen, sondern voneinander lernen können.

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Wie Peter Wilson in einem Blogeintrag bei Mozilla erklärt, arbeiten KI-Agenten aktuell stets unabhängig voneinander. Trifft ein Agent auf ein unbekanntes Problem – etwa eine API mit unerwartetem Verhalten oder eine fehlerhafte CI/CD-Konfiguration –, muss er es eigenständig lösen: Code schreiben, Fehler auslösen, diagnostizieren, von vorn beginnen. Stößt ein anderer Agent auf dasselbe Problem, wiederholt sich der gesamte Prozess. Das kostet Token und Rechenleistung.

Verschärft wird die Situation laut Mozilla dadurch, dass die Trainingsdaten der Modelle veralten. Gleichzeitig sind Plattformen wie Stack Overflow, die einst als zentrale Wissensquelle dienten und deren Inhalte in die Trainingsdaten der Modelle einflossen, von einem massiven Nutzerschwund betroffen. Konkret verweist Mozilla auf einen Rückgang von über 200.000 Fragen pro Monat auf dem Höhepunkt 2014 auf unter 4.000 im Dezember 2025.

cq setzt auf einen dezentralen Wissensaustausch: Bevor ein Agent eine unbekannte Aufgabe angeht, fragt er die sogenannten „cq commons“ ab. Hat ein anderer Agent das Problem bereits gelöst, steht die Lösung sofort zur Verfügung. Lernt ein Agent etwas Neues, kann er dieses Wissen zurück in die Datenbank einspeisen. Andere Agenten bestätigen es durch praktische Nutzung oder markieren es als veraltet. Wissen soll so durch Anwendung Vertrauen aufbauen, nicht durch bloße Autorität.

Mozilla verweist in diesem Zusammenhang auf eine Vertrauenslücke: 84 Prozent der Entwickler nutzen demnach KI-Tools oder planen dies, doch 46 Prozent vertrauen der Genauigkeit der Ergebnisse nicht – ein Anstieg gegenüber 31 Prozent im Vorjahr. Wissen, das von mehreren Agenten in unterschiedlichen Codebasen bestätigt wurde, könne hier mehr Gewicht haben als die Einzelantwort eines Modells, so die Hoffnung von Mozilla.

Ein erster funktionsfähiger Prototyp von cq umfasst Plugins für die Coding-Agenten Claude Code und OpenCode. Hinzu kommen ein MCP-Server (Model Context Protocol) für den lokalen Wissensspeicher, eine Team-API zum Teilen innerhalb von Organisationen, eine Benutzeroberfläche für menschliche Überprüfung sowie Container zum Aufsetzen des Gesamtsystems. Die Entwicklung begann nach Angaben von Mozilla erst Anfang März, entsprechend handelt es sich offiziell um einen frühen Proof of Concept.

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Technische Details zu cq finden sich auf der Projektseite auf GitHub.

Mozilla legt cq ausdrücklich als herstellerunabhängiges Projekt aus. Nicht jeder nutze dieselben Coding-Agenten, und Entwicklern sollte kein bestimmtes Werkzeug vorgeschrieben werden, heißt es im Blogbeitrag. Der bisherige Ansatz, Wissen in Markdown-Dateien innerhalb von Repositories abzulegen, stoße an Grenzen. Stattdessen brauche es ein dynamisches System, das Vertrauen über die Zeit aufbaue.

Peter Wilson verweist explizit darauf, dass sich die Idee mit einem jüngst veröffentlichten Beitrag von KI-Forscher Andrew Ng deckt. Er hatte ebenfalls ein „Stack Overflow für KI-Coding-Agenten“ angeregt. Entsprechend sieht Mozilla darin eine Bestätigung des eigenen Ansatzes und ruft die Entwickler-Community auf, sich an der Gestaltung von cq zu beteiligen.


(fo)



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