Künstliche Intelligenz
Montag: 2-Nanometer-Chips aus Japan, Apples verschiedene Smartglasses-Designs
Der erst 2022 gegründete Chiphersteller Rapidus erhält weitere Investitionen für 2-Nanometer-Chips und eine eigene Packaging-Fabrik. Die japanische Regierung will sich mit weiteren Milliarden an dem Start-up beteiligen. Die Produktion von Prototypen hat bereits begonnen, die Serienfertigung der 2-Nanometer-Klasse soll 2027 aufgenommen werden. In dem Jahr werden voraussichtlich auch die ersten Smartglasses von Apple erscheinen. Dabei sollen diese gleich mit unterschiedlichen Gestellen und aus hochwertigem Material kommen. Die Kamera soll oval statt rund sein, wohl um sich von gängigen Smartglasses abzuheben. In Deutschland zeigt eine Studie, dass Händler, die aufgrund steigender Kriminalität auf KI-Kameras setzen, sich durch die DSGVO und mangelnde Strafverfolgung ausgebremst fühlen. Da Justiz und Polizei überlastet sind, müssen selbst Wiederholungstäter keine Konsequenzen fürchten, während der Datenschutz die Auswertung der Aufnahmen einschränkt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Das japanische Unternehmen Rapidus Corporation erhält weitere staatliche Förderung von Japan. Insgesamt will sich der Staat nach anfänglichen Subventionen mit nun insgesamt umgerechnet 16 Milliarden US-Dollar an dem Start-up beteiligen, das bereits Prototypen-Wafer der 2-Nanometer-Klasse herstellt. Im Jahr 2027 soll die Serienfertigung aufgenommen werden. Schon jetzt gibt es laut Rapidus eine „pilot line“, also eine Produktionsstraße für frühe Prototypen der Wafer und der Packages. Für die Serienfertigung sollte helfen, dass Rapidus alle wesentlichen Schritte moderner Halbleiter an einem Ort hat, nämlich die Herstellung der Wafer, die Tests und das Zerteilen in einzelne Chips, sowie das Packaging, wenn Halbleiter auf Substrate montiert werden: Komplette 2-nm-Chipfertigung bei Rapidus mit staatlicher Hilfe bis 2027.
2027 sollen auch die ersten Apple-Smartglasses auf den Markt kommen. Jetzt wird berichtet, dass der iPhone-Konzern bereits bei der ersten Version seiner Smartglasses mindestens vier verschiedene Brillen-Designs entwickelt hat, die in unterschiedlichen Farben verfügbar sein werden. Diese sollen auch aus hochwertigem Material entstehen. Zudem könnte die Kamera oval statt rund sein, um sich von anderen Smartglasses abzusetzen. Nach Angaben von an dem Projekt arbeitenden Mitarbeitern plant der Konzern eine enge Verknüpfung mit dem iPhone und dessen Ökosystem. Dessen KI-Assistent Siri soll mit iOS 27 bis nächstes Jahr deutlich verbessert werden, was zeitlich zur Einführung der ersten Apple-Smartglasses passen würde: Apple arbeitet angeblich an vier verschiedenen Designs der ersten Smartglasses.
Der deutsche Einzelhandel sieht sich einer wachsenden Welle von Kriminalität gegenüber und schlägt Alarm. Laut einer Studie ist Ladendiebstahl längst keine Petitesse mehr: Mehr als die Hälfte der Handelsunternehmen in Deutschland wurde 2025 nachweislich von Dieben heimgesucht. Die Dunkelziffer gilt als hoch. Dabei berichten die Betroffenen laut der Untersuchung nicht nur von einer zunehmenden Professionalisierung der Täter. Auch die Gewaltbereitschaft steige. Viele Händler fühlen sich in dieser Situation von der Politik und den Sicherheitsbehörden im Stich gelassen, während die wirtschaftlichen Schäden durch Inventurdifferenzen Milliardenhöhe erreichen. KI-Kameras gegen organisierte Banden könnten helfen, doch Rechtsunsicherheit bremst: Einzelhändler frustriert über strenge Regeln bei KI-Kameras.
Die ersten LED-Birnen Anfang der 2000er stießen auf wenig Gegenliebe: Auch wenn sie deutlich weniger Strom benötigten als die bisherigen Glühbirnen, strahlte ihr Licht kalt, Farben sahen blass aus, Personen wirkten fast kränklich. Und geflackert haben sie auch noch. Tatsächlich täuschte dieser Eindruck nicht. Die ersten LED-Leuchtmittel strahlten ein Farbspektrum ab, dem vor allem Rot fehlte. Im Video erklären wir die Hintergründe und wie man anhand des CRI- oder Ra-Werts feststellen kann, wie farbecht Leuchtmittel sind. Ra/CRI beschreibt, wie gut acht Testfarben wiedergegeben werden. Sonnenlicht entspricht dem Maximalwert von 100, die alten LEDs erreichten vielleicht 60 bis 70. Doch inzwischen sind nur noch Leuchtmittel ab 80 erlaubt: Warum LED-Leuchtmittel nicht mehr so grässlich wie früher sind.
Nicht erst 20 Jahre, sondern sogar ziemlich genau 50 Jahre ist es her, dass die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) klare Worte fand: „ohne Verzögerung“ solle das „öffentliche Fernschreib- und Datennetz“ aufgrund des steigenden Bedarfs ausgebaut werden. 24.500 „Datenstationen“ wurden Ende 1974 bei einer – unter Bundespostaufsicht wahrscheinlich höchst exakten Zählung – ermittelt. Das klappte eher nicht so – und die Langsamkeit war oft durch politische Entscheidungen beeinflusst. Dabei hatte die Regierung 1981 sogar einen Kabinettsbeschluss gefasst, dass systematisch Leerrohre hätten verlegt werden sollen. Eine solche Vorratsinfrastruktur hätte 40 Jahre später viel Arbeit erspart, heißt es im Missing Link: Deutschland, eine Kupfer-Geschichte.
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In der neuen Ausgabe des Digital-Health-Podcasts wird der Ruf nach mehr Datennutzung im Gesundheitswesen immer lauter. Auf mehreren Veranstaltungen zeigte sich ein klarer Trend und ein Wunsch: Daten sollen konsequenter genutzt und digitale Tools sollten schneller in die Versorgung gebracht werden. Viele Akteure fordern mehr Tempo bei der Digitalisierung, einen besseren Zugang zu Daten und eine stärkere Nutzung von KI – auch vor dem Hintergrund eines angespannten Gesundheitssystems. Stimmen vom Jubiläum der Medizin-Informatik-Initiative in Berlin, vom Digital Health Innovation Forum des Hasso-Plattner-Instituts und vom Auftakt von AnoMed 2, einem Forschungsprojekt zur sicheren Datennutzung und -aufbewahrung, sammelt der Digital-Health-Podcast: Mehr Tempo bei Daten und KI – aber zu welchem Preis?
Auch noch wichtig:
(fds)
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Vision Pro bei Grauer-Star-Operation: Mehr Durchblick für Chirurgen
Apples Headset Vision Pro hat mit zwei 4K-Bildschirmen eine besonders hohe Auflösung, die sich auch für professionelle Anwendungen eignet. SightMD, ein Unternehmen, das diverse ambulante Praxen in der östlichen Region der Vereinigten Staaten betreibt, nutzt die Geräte nun während Operationen zur Korrektur von Linsentrübungen, auch Katarakt oder Grauer Star genannt. Das Spatial-Computing-Headset wird dabei zur Anzeige von Livestreams aus 3D-Digitalmikroskopen verwendet. Die genutzte Software nennt sich ScopeXR.
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Hilfe für Operateure aus der Ferne
Die Idee dabei ist, auch Operationen aus der Ferne zu ermöglichen – beziehungsweise Live-Ratschläge von erfahrenen Chirurgen. Eric Rosenberg, ein New Yorker Augenchirurg, gab an, der Plan sei es, mit der Technik „die besten Chirurgen der Welt in jeden Operationssaal egal wo auf dem Planeten“ holen zu können.
So könnten sich junge Chirurgen während ihrer Ausbildung direkt im Operationssaal Hilfe holen oder erfahrene Operateure in schwierigen Situationen Ratschläge von Spezialisten geben lassen. „Die Technik demokratisiert den Zugriff auf Expertise“, so Rosenberg, der hofft, dass damit „das Augenlicht vieler Patienten gerettet“ werden kann.
Vision Pro für medizinische Anwendungen vergleichsweise günstig
Die Vision Pro eignet sich für solche Anwendungen gut, weil sie technisch fortgeschritten und – zumindest im Medizinbereich – mit ihren rund 3500 Euro Einstiegspreis eher günstig ist. Apple hat jedoch nach wie vor Schwierigkeiten, größere Stückzahlen zu verkaufen. Der Konzern hatte das Headset im vergangenen Jahr mit dem M5-Chip ausgestattet, grundlegende Kritikpunkte wie das hohe Gewicht oder den externen Akku, der per Kabel angebunden wird, jedoch nicht verändert. Zuletzt hieß es, das Team der Vision Pro arbeite kaum noch an dem Gerät beziehungsweise sei an andere Teams innerhalb von Apple abgegeben worden. Allerdings soll der Konzern nach wie vor an echten Smartglasses arbeiten, deren Grundlage die Vision Pro samt ihrem Betriebssystem visionOS bilden dürfte.
ScopeXR stellt Operationen in immersivem stereoskopischen 3D dar und bietet parallel dazu Körperdaten als Overlay. Das System ist so ausgelegt, dass es komplett steril arbeitet. Erste Versuche inklusive einer erfolgreichen Operation wurden bereits im vergangenen Herbst durchgeführt, so Rosenberg.
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(bsc)
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Mutmaßlicher Cybercrime-Drahtzieher auf Mallorca gefasst
Nach jahrelangen Ermittlungen ist ein mutmaßlich führender Betreiber von Fake-Onlineshops und mutmaßlicher Drahtzieher einer illegalen Handels-Plattform gefasst worden. Der 35 Jahre alte Mann aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er sei vor zwei Tagen auf Mallorca festgenommen worden und sitze in Auslieferungshaft, wie das Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg mitteilte.
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Der Verdächtige hatte demnach seit Jahren unter falscher Identität auf der spanischen Insel gelebt und gilt als einer der mutmaßlich führenden Köpfe in der deutschsprachigen sogenannten Underground Economy. Dabei handelt es sich um kriminelle Netzwerke im Darknet sowie im Internet, die illegale Waren und Dienstleistungen anbieten.
Mann war auch Betreiber von „Crimenetwork“
Er gilt zudem als Betreiber der kurz nach ihrer Abschaltung neu aufgebauten illegalen Online-Handelsplattform „Crimenetwork“, wie gleichzeitig die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilten. Die Neuauflage der Plattform, auf der gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente angeboten wurden, wurde demnach am Tag der Festnahme abgeschaltet.
Deren rund 22.000 Nutzer hatten ihre Transaktionen über Kryptowährungen abgewickelt – Umsätze in Millionenhöhe stehen im Raum. Ermittler fanden umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten und stellten rund 194.000 Euro sicher. Weitere Angaben gab es dazu noch nicht. Wann der 35-Jährige nach Deutschland ausgeliefert wird, ist den Angaben zufolge noch offen.
Betrug mit täuschend echt aussehenden Fake-Onlineshops
Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen März 2023 und Januar 2025 mehr als 40 täuschend echt gestaltete Shops im Internet betrieben zu haben. Die Betrugsopfer hatten Produkte bestellt und Geld überwiesen, aber niemals Ware erhalten. Der Schaden beläuft sich demnach auf mindestens 323.000 Euro.
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Ermittler vor allem der Polizeipräsidien Reutlingen und Offenburg hätten maßgeblich dazu beigetragen, den Verdächtigen zu identifizieren, hieß es. Die bislang identifizierten Opfer stammten unter anderem aus Offenburg, Reutlingen, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Betroffen seien darüber hinaus Menschen aus zahlreichen Landkreisen in Baden-Württemberg und aus allen anderen deutschen Bundesländern.
Bitcoin und Datenträger sichergestellt
Gleichzeitig zur Festnahme seien neben der Wohnung des Mannes auf Mallorca auch Objekte in Deutschland durchsucht worden, darunter die von zwei mutmaßlichen Komplizen aus Kaltenkirchen in Schleswig-Holstein und Unna in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung des Hauptverdächtigen auf Mallorca sicherten die Ermittler Bitcoin im Wert von rund 314.000 Euro. Auch Datenträger seien beschlagnahmt worden.
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(nen)
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Altersüberprüfung: EU-Rechtsberater warnen vor Umgehungsoption durch VPNs
Die Bemühungen der EU um einen strengeren Jugendschutz im digitalen Raum steuern auf einen neuen Konflikt zu: Virtual Private Networks (VPNs). Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission arbeiten aktuell mit Hochdruck an Systemen, um Minderjährige im Netz vor Pornografie oder Glücksspiel zu schützen. Doch nun rücken technische Werkzeuge zum Umgehen dieser Hürden in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) warnt in einer jetzt publik gewordenen Analyse eindringlich vor einem drastischen Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfungen zu umgehen.
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Die Rechtsexperten der EU-Abgeordneten bezeichnen diesen Trend explizit als „Regelungslücke, die geschlossen werden muss“. Sie sehen darin ein erhebliches Risiko für die Wirksamkeit künftiger EU-Gesetze. Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, in denen bereits strikte Online-Verifikationspflichten gelten. Sobald Gesetze in Kraft traten, die Plattformen zur Altersprüfung verpflichteten, dominierten dort laut dem EPRS VPN-Apps die Download-Charts.
VPNs verschlüsselten den Datenverkehr und ersetzten die IP-Adresse des Nutzers durch die eines Servers in einer anderen Region, heißt es in der Handreichung, auf die das Magazin Cyberinsider aufmerksam gemacht hat. So könnten regionale Sperren und Identitätschecks effektiv ausgehebelt werden. Das Hintergrundmaterial des EPRS ist dabei nicht nur eine Bestandsaufnahme: Es läuft auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen. So müssten die Anbieter sicherstellen, dass ihre Technologie nicht als Werkzeug zum Aushebeln von Jugendschutzmaßnahmen zweckentfremdet wird.
Digitale Anonymität versus Kontrollpflicht
Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als essenzielle Werkzeuge für das Homeoffice, den Schutz vor unbefugter Überwachung und den freien Zugang zu Informationen in autoritären Regimen. Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten warnen seit Langem in Brandbriefen an die Politik, dass eine Identitätspflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz deutlich schwächen und neue Risiken durch eine zentrale Datenerfassung schaffen würde. Wenn der Zugang zum „Verschlüsselungs-Tunnel“ nur noch gegen Vorlage eines Ausweises möglich wäre, verlören VPNs ihre Kernfunktion als Werkzeug für Whistleblower und Journalisten.
Zugleich bleibt die technische Umsetzung der Altersprüfung selbst ein Problemfeld, wie die EPRS-Forscher einräumen. Erst kürzlich deckten Sicherheitsforscher Mängel in einer offiziellen Demo der Altersverifikations-App der Kommission auf.
Von der Politik perlen solche Appelle teils ab: Utah etwa hat bereits ein Gesetz verabschiedet, das an die physische Präsenz eines Nutzers über die IP-Adresse hinaus anknüpft, um VPN-Maskierungen rechtlich ins Leere laufen zu lassen. Auch auf EU-Ebene deutet der EPRS an, dass eine Novelle des EU Cybersecurity Act spezifische Anforderungen enthalten könnte, um den Missbrauch von VPNs zum Umschiffen legaler Schutzmechanismen zu verhindern.
Brüssels Plan für die europäische Identitäts-App
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Die Kommission hat mit einer Empfehlung Ende April die Flucht nach vorn angetreten, um einen Flickenteppich nationaler Alleingänge zu verhindern. Bis Ende 2026 sollen die EU-Länder flächendeckend Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen, die auf der technischen Blaupause der Brüsseler Regierungsinstitution basieren. Diese Open-Source-Lösung soll es Nutzern ermöglichen, ihr Alter nachzuweisen, ohne ihre gesamte Identität preiszugeben. Die Regierungen können diese Funktion entweder in eigenständigen Apps anbieten oder direkt in die kommende europäische digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) integrieren.
Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie wie „Zero-Knowledge-Proofs“. Ein Nutzer muss gegenüber einer Webseite lediglich bestätigen, dass er beispielsweise über 18 Jahre alt ist, ohne Name oder Wohnort zu übermitteln. Ein offizielles EU-Rahmenwerk mit Listen vertrauenswürdiger Anbieter soll sicherstellen, dass nur geprüfte technische Lösungen zum Einsatz kommen, die laufend auf ihre Sicherheit und Konformität überwacht werden.
Zweifel am Umgehungsnarrativ
Doch zwischen der regulatorischen Wahrnehmung und der tatsächlichen Nutzung der Verschlüsselungstools klafft eine Lücke, legt eine Studie der University of Michigan nahe. Demnach nutzen über 82 Prozent der Befragten VPNs primär zum Schutz vor allgemeinen Bedrohungen durch Cyberkriminelle sowie zum Absichern ihrer Privatsphäre. Den Wissenschaftlern zufolge gibt es noch keine empirischen Belege dafür, dass VPNs tatsächlich in großem Stil und primär zum Aushebeln von Jugendschutzfiltern angeschafft würden.
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