Künstliche Intelligenz
NASA-Chef Isaacman kündigt Mondbasis und Marsraumschiff mit Atomantrieb an
Eine Präsenz auf dem Mond statt in seinem Orbit: Jared Isaacman, Chef der US-Raumfahrtbehörde National Aeronautics And Space Administration (NASA), hat neue Pläne für das US-Mondprogramm vorgestellt. Die NASA will demnach eine dauerhafte Kolonie auf dem Mond errichten.
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„Die NASA hat das Ziel gesetzt, wieder das fast Unmögliche zu erreichen: noch vor Ablauf der Amtszeit von Präsident Trump zum Mond zurückzukehren, eine Mondbasis zu errichten, eine dauerhafte Präsenz aufzubauen und alles andere zu tun, was nötig ist, um die amerikanische Führungsrolle im Weltraum zu sichern“, sagte Isaacman. Sieben Jahre soll der Bau der Mondkolonie dauern und 20 Milliarden US-Dollar kosten.
Der Bau der Mondbasis soll in drei Phasen erfolgen: In der ersten will die NASA Fahrzeuge und andere Technik zur Erprobung auf den Mond bringen. Im nächsten Schritt soll auf dem Mond eine teilweise bewohnbare Infrastruktur entstehen, die regelmäßige Astronautenmissionen ermöglichen soll. Im letzten Schritt schließlich soll eine Basis entstehen, die dauerhaft bewohnt sein soll. Bei dem Projekt will die NASA auch Technik der Raumfahrtagenturen Italiens, Japans und Kanadas einsetzen.
Für die Mondkolonie will die NASA auf den Bau der Raumstation Gateway verzichten. Die Raumstation sollte in einer Mondumlaufbahn errichtet werden und als Zwischenstation für Missionen zum Mond und später zum Mars dienen. Für die Europäische Raumfahrtagentur (European Space Agency, ESA) ist das eine schlechte Nachricht: Sie sollte am Bau der Station beteiligt sein.
Konkurrenzkampf der Weltraummächte
Die NASA sieht sich in Konkurrenz mit anderen Weltraummächten, allen voran China, das ebenfalls bemannte Mondmissionen sowie die Errichtung einer Mondbasis plant. „Die Uhr tickt in diesem Wettstreit der Großmächte“, sagte Isaacman. „Erfolg oder Scheitern werden in Monaten und nicht in Jahren gemessen.“
Isaacmans neuer Zeitplan ist ehrgeizig: Die Amtszeit von US-Präsident Donald Trump endet mit der Amtsübernahme seines Nachfolgers im Januar 2029. Im Februar verkündete die NASA, erst bei der übernächsten Artemis-Mission auf dem Mond landen zu wollen. Artemis-3 soll demnach 2027 starten und verschiedene Tests als Vorbereitung auf die Mondlandung der Artemis-4-Mission durchführen. Diese hat Trump für 2028 festgesetzt.
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Laut Isaacman soll in den Folgejahren jeweils „mindestens eine Mondlandung pro Jahr“ stattfinden. Im Februar sprach die NASA sogar von der Möglichkeit einer zweiten Mondlandung im Jahr 2028. Aktuell hat die NASA jedoch Probleme, die Artemis-2-Mission auf den Weg zu bringen, die mit einer vierköpfigen Crew an Bord den Mond umrunden soll. Nach mehreren Startverschiebungen soll Artemis-2 am 1. April starten.
Neben der Mondbasis kündigte Isaacman weitere Projekte an: So will die NASA ein Raumschiff mit Nuklearantrieb auf dem Weg zum Mars bringen. Space Reactor-1 Freedom soll spätestens Ende 2028 starten. Es soll mehrere Hubschrauber wie den überaus erfolgreichen Ingenuity auf dem Mars absetzen.
Daneben will die NASA die auch nach dem Ende der Internationalen Raumstation (International Space Station, ISS) eine menschliche Präsenz im niedrigen Erdorbit sicherstellen. Der ISS-Nachfolger soll zumindest in Teilen von Privatunternehmen gebaut und betrieben werden.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Falsche CPUs: Chuwi ruft Notebooks zurück
Der chinesische Hersteller Chuwi reagiert mit einer eingeschränkten Rückrufaktion auf Berichte über falsch bestückte Notebooks. In einigen Exemplaren des CoreBook X und CoreBook Plus sitzt ein Ryzen 5 5500U, den der Hersteller als neueren und schnelleren Ryzen 5 7430U vermarktet.
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In einer Stellungnahme nennt Chuwi einen „Produktionsfehler“ als Ursache: „Aufgrund eines Produktionsfehlers wurde eine begrenzte Anzahl von CoreBook X- und CoreBook Plus-Geräten mit falschen Prozessoren bestückt“, heißt es.
Betroffene können ihr Notebook für eine Rückerstattung des Kaufpreises zurückschicken. Die erste Anlaufstelle ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde. Alternativ will der Hersteller über die Mail-Adresse service@chuwi.com helfen.
Rückerstattung nur im Neuzustand
Chuwi nennt allerdings strenge Regeln für die Rückerstattung. Das Notebook muss sich im Originalzustand befinden und das komplette Zubehör muss mit zurück. Außerdem gilt die Rückrufaktion nur bis zum 31. Mai 2026. Wer nichts unmittelbar davon mitbekommt, schaut in die Röhre. Käufer werden nicht proaktiv angeschrieben.
Laut Notebookcheck sollen auch im Mini-PC Chuwi Ubox falsche Prozessoren zum Einsatz kommen. Zu diesem System macht die Firma keinerlei Angaben. Von der Aktion ist die Chuwi Ubox folglich ausgeschlossen.
Weitere Hintergründe nennt die Firma nicht. Da auch Geräte des Herstellers Ninkear betroffen sein sollen, liegt eine Ursache beim Zulieferer Emdoor Digital nahe. Betrug ist nicht auszuschließen, da der Prozessorname in Auslese-Tools verschleiert wird.
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CPU-Z zeigt nach einem Update auf Version 2.19 jetzt den korrekten Namen an. Das funktioniert offenbar aber nicht immer. Nutzer sollten daher auf den angegebenen Codenamen achten: Lucienne steht für den Ryzen 5 5500U, Barcelo-R für einen echten Ryzen 5 7430U.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Teure Ladepausen: Kabinett beschließt teures Bußgeld für Ladesäulen-Betreiber
Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Laden von Elektroautos an öffentlichen Stationen deutlich transparenter machen soll. Mit der Reform des Preisangabenrechts reagiert sie auf europäische Vorgaben, die bislang im deutschen Recht eine Lücke ließen. Wer künftig an der Ladesäule falsche oder unvollständige Preisinformationen liefert, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
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Hintergrund ist die EU-Verordnung Afir (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die seit April 2024 gilt. Bislang fehlte den deutschen Behörden aber eine Möglichkeit, um Verstöße gegen diese Transparenzregeln zu ahnden. Das Wirtschaftsstrafgesetz von 1954 bot keine Grundlage für die Bewehrung von EU-Recht. Diese Lücke soll nun durch die Novelle geschlossen werden.
Regeln für Kilowattstunden und Minutenpreise
Mit den geplanten neuen Vorschriften, die das Wirtschaftsministerium ausgearbeitet hat, würde das Preiswirrwarr an Ladepunkten eingehegt. Betreiber von Schnellladestationen ab 50 Kilowatt, die seit April 2024 errichtet wurden, müssen den Preis pro Kilowattstunde sowie etwaige zeitbasierte Entgelte künftig klar ausweisen, bevor der Ladevorgang startet.
Bei langsameren Ladepunkten ist eine strikte Reihenfolge vorgeschrieben: zuerst der Preis pro kWh, dann der Minutenpreis und schließlich weitere Pauschalen.
Auch Mobilitätsdienstleister werden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen alle spezifischen Preisinformationen, inklusive Roaming-Gebühren, vorab über elektronische Mittel eindeutig zur Verfügung stellen. Wer hier schlampt oder Informationen zu spät liefert, handelt künftig ordnungswidrig.
Abschreckung durch hohe Bußgelder
Die Bundesregierung begründet den Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro mit Abschreckung und Verbraucherschutz. Sie orientiert sich dabei an Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für vergleichbare Preisverstöße. Das soll sicherstellen, dass E-Auto-Fahrer nicht erst beim Blick auf die Abrechnung eine böse Überraschung erleben.
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Zugleich dient der Entwurf der rechtlichen Vereinfachung, indem alle relevanten Sanktionen im Preisrecht gebündelt werden. Dies sorgt für ein einheitliches Vorgehen bei nationalen und europäischen Vorschriften. So werden auch ältere Schnellladesäulen, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, weiterhin über die nationale Verordnung reguliert und identisch sanktioniert.
Beobachter begrüßen den Vorstoß grundsätzlich, sehen aber noch Klärungsbedarf. Der Mittelstandsverband Uniti lobt die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen, warnt aber vor Unklarheiten bei Begriffen wie „vollständige Information“ und drängt auf Anwendungshilfen für die Praxis. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stützt die hohen Bußgelder. Er kritisiert indes, dass der Entwurf keine klaren Kriterien dafür liefere, wann Preise als „angemessen“ und „nichtdiskriminierend“ gelten.
Für die Wirtschaft soll das neue Gesetz keinen unmittelbaren neuen Erfüllungsaufwand verursachen, da lediglich bestehende Pflichten nun konsequenter durchsetzbar gemacht werden. Der Entwurf muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Geplant ist, dass die Neuregelungen im Anschluss rasch in Kraft treten. Betreiber von Ladeinfrastruktur sollten ihre Systeme daher zeitnah auf die strengeren Kontrollen ausrichten.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Sony und Honda stellen Entwicklung des Elektroautos Afeela ein
Kein Sony-Auto: Der japanische Elektronikkonzern Sony und der Autokonzern Honda haben das Ende der gemeinsamen Entwicklung von Elektroautos bekannt gegeben. Unklar ist, was aus dem Joint Venture Sony Honda Mobility (SHM) wird.
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Grund sei „die am 12. März 2026 bekannt gegebene Neubewertung der Strategie zur Elektrifizierung von Fahrzeugen durch Honda“, teilten die beiden Konzerne mit. Honda hat die Entwicklung von drei Elektromodellen eingestellt und eine vollständige Umstrukturierung seiner Elektrosparte angekündigt.
Dadurch änderten sich auch „die zugrunde liegenden Annahmen für die Geschäftstätigkeit von SHM, wie beispielsweise die Nutzung bestimmter Technologien und Vermögenswerte, die von Honda bereitgestellt werden sollten, grundlegend“. Deshalb stelle SHM die Entwicklung seiner beiden Elektroautos ein.
Afeela 1 sollte Ende 2026 auf den Markt kommen
2023 gaben Sony und Honda auf der CES die gemeinsame Entwicklung eines Elektroautos bekannt. 2025 zeigte das Gemeinschaftsunternehmen SHM den Prototyp der Limousine mit Coupé-Heck. Auf der CES in diesem Jahr präsentierten die Japaner ein Vorserienmodell des Afeela 1, der Ende dieses Jahr hätte auf den Markt kommen sollen. Daneben kündigten sie ein Crossover-SUV (Projektname Prototype 2026) für das Jahr 2028 an.
Beide Fahrzeuge werden der Mitteilung zufolge nicht auf den Markt kommen. Was mit SHM passiert, ist unklar. Vorerst wird das Joint Venture nicht aufgelöst. Sony, Honda und SHM wollten „die Zukunft von SHM unter Berücksichtigung des ursprünglichen Zwecks der Joint-Venture-Gründung sowie der aktuellen Marktbedingungen im Bereich Elektrofahrzeuge weiter erörtern und bewerten“, erläutern die Unternehmen. Eine Entscheidung über die Zukunft von SHM solle schnell fallen.
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(wpl)
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