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Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig


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In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein.

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Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Das berichtete am Mittwoch unter anderem die US-amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

Geklagt hatte eine heute 20-jährige Frau, die in dem Verfahren nur unter den Initialen KGM auftrat. Sie gab an, durch die Nutzung sozialer Medien und aufgrund der speziellen Designs von YouTube und Instagram in jungen Jahren süchtig geworden zu sein und ihre psychischen Probleme hätten sich verschlimmert. Die Frau fing nach eigenen Angaben bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen. Dies habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Die Online-Plattformen hätten ihre Dienste extra so gestaltet, dass Nutzer danach süchtig werden, argumentierte sie. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann, sogenanntes „unendliches Scrollen“.

Meta argumentierte in dem Verfahren, dass die Klägerin unabhängig von ihrer Social-Media-Nutzung mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Keiner ihrer Therapeuten habe Social Media als Ursache ihrer psychischen Probleme identifiziert. Die Klägerin musste laut AP jedoch nicht beweisen, dass Social Media ihre Probleme verursacht habe – es genügte, dass es ein „wesentlicher Faktor“ für ihren Schaden war. Die YouTube-Anwälte argumentierten wiederum, dass YouTube keine Form von Social Media, sondern eine Videoplattform ähnlich dem Fernsehen sei. Sie verwiesen auf den abnehmenden YouTube-Konsum mit zunehmendem Alter der Klägerin. Die Anwälte beider Plattformen verwiesen zudem auf die Sicherheitsfunktionen, die Nutzern zur Verfügung stehen, um die eigene Nutzung zu überwachen und anzupassen.

Zehn der zwölf Geschworenen jedoch erachteten die Argumente der Klägerseite für plausibel und hielten die Plattformen für haftbar. Meta und YouTube wussten, dass die Gestaltung bzw. Funktionsweise ihrer Plattformen gefährlich war und Minderjährige durch die Nutzung wahrscheinlich gefährdet sein würden, so das Urteil. Auch hätten die Plattformen nicht ausreichend vor der Gefahr gewarnt, was den Schaden der Klägerin zusätzlich vergrößert habe, beschieden die Geschworenen. Ihrer Ansicht nach trägt Meta mit 70 Prozent den größeren Teil der Verantwortung, YouTube die übrigen 30 Prozent. TikTok und Snapchat, die ebenfalls verklagt worden waren, hatten noch vor Prozessbeginn eine außergerichtliche Einigung geschlossen.

Die Klägerseite zeigte sich naturgemäß erfreut über das Urteil der Geschworenen. „Das heutige Urteil ist ein Referendum – von einer Jury an eine ganze Branche –, dass Verantwortlichkeit nun Realität ist“, erklärte der Hauptanwalt der Klägerseite in einer Stellungnahme. Die Anwälte von Meta dagegen erklärten, die rechtlichen Möglichkeiten für einen Einspruch gegen das Urteil zu prüfen, so ein Unternehmenssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Google gab zunächst keinen Kommentar ab.

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Das Urteil gilt Beobachtern als Präzedenzfall für Tausende ähnlicher Klagen gegen Social-Media-Unternehmen, in denen es um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen geht und die Frage, ob die Unternehmen ihre Nutzer süchtig machen und Inhalte verbreiten, die zu Depressionen, Essstörungen oder Suizid führen. Der US-Kongress hat es nach Angaben von Reuters abgelehnt, ein umfassendes Gesetz zur Regulierung sozialer Medien zu verabschieden, weshalb sich die Debatte auf Gerichte und die Regierungen der Bundesstaaten verlagert habe. Immer mehr US-Bundesstaaten erlassen Gesetze zum Umgang mit sozialen Medien durch Kinder. Diese Gesetze beinhalten unter anderem Regelungen zur Handynutzung in Schulen und verpflichten Nutzer zur Altersverifizierung bei der Eröffnung eines Social-Media-Kontos.

Strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen werden nach dem australischen Social-Media-Verbot für unter16-Jährige auch in Deutschland verstärkt diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.


(akn)



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Switch 2: Nintendo streicht offenbar die Produktion zusammen


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Nintendo plant einem Bericht zufolge, die Produktion der Switch 2 stark zu drosseln, nachdem das Unternehmen seine für das Weihnachtsgeschäft 2025 prognostizierten Absatzzahlen nicht erreicht hat. Wie Bloomberg berichtet, soll der japanische Hersteller die Produktion im laufenden Quartal von 6 Millionen auf 4 Millionen Einheiten senken. Das entspricht einer Reduzierung um ein Drittel gegenüber dem ursprünglichen Plan. Auch im April will Nintendo demnach weniger produzieren als bisher geplant.

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Die Nintendo Switch 2 legte im Juni 2025 zunächst einen rekordverdächtigen Start mit 3,5 Millionen verkauften Einheiten in den ersten vier Tagen hin. Das entsprach rund 800.000 Einheiten mehr, als die ursprüngliche Switch in ihrem ersten Monat verkauft wurde. Nintendo hatte seine Verkaufsprognose deshalb von 15 Millionen Konsolen auf 19 Millionen Stück angehoben. Doch danach konnten die Verkaufszahlen der Switch 2 die hohen Erwartungen nicht erfüllen. Während laut Bloombergs Quellen die Nachfrage nach einer preisgünstigeren, aber weniger profitablen Variante in Japan weiterhin stark ist, habe der Absatz vor allem in den USA nicht an diesen anhaltenden Erfolg anknüpfen können.

So fiel die Nintendo-Aktie in Tokio um bis zu 6,3 Prozent und verzeichnete damit den stärksten Tagesverlust seit dem 4. Februar 2026. Der Kurs sank vorübergehend auf 8835 Yen (circa 48 Euro) und machte damit alle Gewinne aus einer Rallye zu Beginn dieses Monats zunichte. Diese wurde durch den überraschenden Erfolg des neuen Pokémon-Spiels „Pokopia“ ausgelöst. Die Produktionskürzung dürfte laut Bloombergs Informanten dennoch keinen Einfluss auf die von Analysten geschätzten 20 Millionen verkauften Switch-2-Geräten im Geschäftsjahr haben, das im März endet.

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Wie alle Elektronikhersteller steht auch Nintendo mit der Switch 2 unter hohem Kostendruck, der unter anderem durch steigende Speicherpreise erzeugt wird. Die höheren Kosten hatten Nintendo dazu veranlasst, eine Preiserhöhung für das Gerät in Betracht zu ziehen – bei der Produktionsdrosselung spielte dieser Faktor keine Rolle. Die Produktionskürzungen seien vor allem auf eine nachlassende Nachfrage seitens der Verbraucher zurückzuführen, so Bloombergs Quellen.

Für den europäischen Markt soll Nintendo eine Switch-2-Variante mit entnehmbarem Akku vorbereiten, um den EU-Vorgaben zu entsprechen, die ab 2027 leicht wechselbare Akkus verlangen.

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(afl)



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Fixen statt schrotten: Bundesregierung bringt „Recht auf Reparatur“ auf den Weg


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Die Bundesregierung will Schluss machen mit einer vernetzten Gerätewelt, in der das Smartphone bei einem Displaybruch oft direkt zum Elektroschrott wandert und die Waschmaschine nach dem ersten Lagerschaden als Totalausfall gilt. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren auf den Weg gebracht. Er soll eine weitreichende EU-Richtlinie, bei der Deutschland eher bremste, in hiesiges Recht überführen und geht nun in den Bundestag und den Bundesrat.

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Ziel ist es, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Hersteller werden damit erstmals in die Pflicht genommen, ihre Produkte über viele Jahre hinweg instand zu setzen, anstatt Verbraucher zum Neukauf zu drängen.

Herzstück der geplanten Neuregelung ist eine Reparaturverpflichtung für Hersteller bestimmter technischer Produktgruppen wie Smartphones, Tablets, Geschirrspüler und Kühlschränke. Die Fristen sind beachtlich: Für große weiße Ware wie Waschmaschinen oder Trockner ist eine Reparaturpflicht von mindestens zehn Jahren vorgesehen. Smartphones müssen mindestens sieben Jahre lang reparierbar bleiben. Entscheidend ist, dass diese Zeiträume erst in dem Moment zu laufen beginnen, in dem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wird. Hersteller können sich dieser Pflicht künftig nur entziehen, wenn eine Reparatur faktisch unmöglich ist.

Die Bundesregierung will die Hürden für eine Instandsetzung senken und deshalb vorschreiben, dass Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen angeboten werden. Hohe Kostenvoranschläge, die Verbraucher gezielt vom Reparieren abschrecken könnten, sollen der Vergangenheit angehören. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für softwareseitige Sperren oder technische Schutzmaßnahmen vor, die eine Reparatur behindern. Das gilt ausdrücklich auch für unabhängige Werkstätten oder die Nutzung von kompatiblen Ersatzteilen sowie 3D-Druck-Komponenten, sofern keine zwingenden Sicherheitsgründe dagegensprechen.

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Auch im klassischen Gewährleistungsrecht soll es Änderungen geben, um den Trend zum schnellen Austausch zu stoppen. Bisher entscheiden sich viele Kunden bei einem Defekt innerhalb der ersten zwei Jahre lieber für ein Neugerät, da die Reparatur oft Zeit kostet. Hier will die Regierung einen handfesten Anreiz schaffen: Wer sich im Falle eines Mangels für eine Instandsetzung statt für eine Neulieferung entscheidet, profitiert von einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Die ursprüngliche Zeitspanne von zwei Jahren wächst damit auf drei Jahre an, was das Vertrauen in die Langlebigkeit reparierter Waren stärken soll.

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Ferner wird dem Plan nach die Reparierbarkeit selbst zum rechtlich relevanten Qualitätsmerkmal erhoben. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl dies bei einer Ware dieser Art üblicherweise erwartet werden kann, liegt künftig ein Sachmangel vor. Dies soll Kunden eine zusätzliche rechtliche Handhabe gegenüber den Verkäufern geben. Um die Transparenz zu erhöhen, wird zudem ein freiwilliges europäisches Informationsformular eingeführt. Betriebe, die dieses nutzen, müssen darin verbindliche Angaben zu Preis und Dauer der Reparatur machen, an die sie 30 Tage lang gebunden sind.

Die neuen Vorgaben sollen spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig in Kraft treten. Für die Industrie bedeutet das eine Umstellung: Sie muss nicht nur Ersatzteillager vorhalten, sondern auch die notwendige Service-Infrastruktur ausbauen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich: Reparieren müsse leichter und attraktiver werden, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen. Mit der 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben gehe Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Reparaturgesellschaft. Verbraucherschützer forderten angesichts des vorherigen Referentenentwurfs dagegen: Reparieren sollte noch einfacher, schneller und bezahlbarer werden. Das Vorhaben reiche dafür nicht aus.


(afl)



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LeakBase: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums


Die russische Polizei verhaftete am Mittwoch den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase. Das meldete die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mit Verweise auf russische Strafverfolgungsbehörden.

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Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog am Asowschen Meer, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Dem TASS-Bericht zufolge erklärte eine Sprecherin des russischen Innenministeriums, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit Kollegen aus der Region Rostow den Einwohner von Taganrog, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben.

Europäische Ermittlungsbehörden waren nicht involviert. „Wir kooperieren nicht mit russischen Behörden und waren an der gemeldeten Verhaftung nicht beteiligt“, sagte Europol-Sprecherin Claire Georges gegenüber dem US-amerikanischen Tech-Portal TechCrunch, das über die Festnahme mit Verweis auf TASS berichtete.

Mit mehr als 142.000 Mitgliedern galt die LeakBase-Datenbank als eines der weltweit größten Online-Foren für Cyberkriminelle zum Kauf und Verkauf gestohlener Daten und Tools für Cyberangriffe. Ermittlungsbehörden aus 14 Ländern, darunter Deutschland, unter Leitung von Europol schalteten LeakBase Anfang März ab und beschlagnahmten die dazugehörigen Domains. Mehrere Personen wurden bei den Razzien in mehreren Ländern festgenommen.

Das seit 2021 aktive und öffentlich zugängliche englischsprachige Forum LeakBase verfügte nach Angaben der Ermittler über ein ständig aktualisiertes Archiv gestohlener Datenbanken mit Hunderten Millionen Zugangsdaten. Die Plattform ermöglichte es Usern, Informationen aus diesen gestohlenen Datenbanken zu verkaufen, darunter Kredit- und Debitkartennummern und sensible Geschäfts- und personenbezogene Daten.


(akn)



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