Künstliche Intelligenz
Sicherheit im Auto: Euro NCAP verschärfte Bewertungskriterien
Neue Autos werden seit Jahrzehnten vom europäischen Verbraucherschutzprogramm für Fahrzeugtechnik (Euro NCAP) auf ihre Sicherheit hin überprüft. Dabei geht es nicht um die Folgen des Crashs, sondern auch um eine Unfallvermeidung. Die Kriterien für eine gute Bewertung wurden über die Jahre immer wieder verschärft. In diesem Jahr wurden die Anforderungen so stark verändert wie seit 2009 nicht mehr, schreibt der ADAC. Im Kern geht es dabei um vier neue Punkte:
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- eine ablenkungsarme Bedienung
- Wie Assistenten eingreifen
- Unfallschutz bei niedrigen Geschwindigkeiten
- einfache Bergung nach einem Unfallfolgen
Grundfunktionen ohne Umwege
Es gibt in modernen Autos inzwischen viel mehr zu bedienen als vor ein paar Jahrzehnten. Hersteller gehen bei der Bewältigung sehr unterschiedliche Wege, wie wir auch in Testwagen immer wieder feststellen. Will ein Hersteller die vollen fünf Sterne in der Bewertung des Euro NCAP erreichen, müssen einige Funktionen direkt, also ohne Umwege über Untermenüs, zu erreichen sein. Das gilt für Blinker, Warnblinker, Hupe, Scheibenwischer und eCall. Andere Funktionen müssen in maximal zwei Schritten im Untermenü verfügbar sein.
Assistenten unter Beobachtung
Zur Vermeidung von Unfällen schreibt der Gesetzgeber inzwischen einige Systeme vor. Dazu zählen beispielsweise der Spurhalteassistent und die automatische Notbremsung. Künftig müssen solche Systeme in zusätzlichen Szenarien funktionieren. Der ADAC nennt verschiedene Auftreffwinkel, schlechtes Wetter und unterschiedliche Geschwindigkeiten, die künftig bei Tests berücksichtigt werden. Außerdem werde mit überprüft, wie sanft etwa ein Spurhaltehelfer eingreift. In diesem Bereich gibt es tatsächlich große Unterschiede.
Crashtest mit weniger Tempo
Neu eingeführt wird auch ein zusätzlicher Crashtest mit 35 km/h. Der ADAC argumentiert, dass Hersteller Karosserie und Gurtstraffung für höhere Geschwindigkeiten auslegen. Das führe dazu, dass unter Umständen bei einem Unfall mit 35 km/h höhere Kräfte wirken könnten als bei 50 km/h. Dies habe man bei der Untersuchung mit einem MG3 (Fahrbericht) im vergangenen Jahr herausgefunden. Mit adaptiven Systemen, die sich auf Tempo und Gewicht der Personen einstellen können, sinkt die Belastung bei einem Unfall. Zusätzlich sollen Dummies, die unterschiedlich groß und schwer sind, auf verschiedenen Positionen im Fahrzeug gesetzt werden, um die Anforderungen weiter zu erhöhen. Computersimulierte Crashs mit digitalen Modellen sollen die Tests mit Dummies ergänzen.
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Türgriffe, die immer funktionieren müssen
China hat gerade bekannt gegeben, dass neu homologierte Autos ab 2027 keine motorisierten, versenkbaren Griffe mehr haben dürfen. Auch wir haben das in zahlreichen Testwagen immer wieder kritisiert. Ein Verbot ist in der EU noch nicht in Sicht, zumindest werden aber die Bewertungskriterien beim Euro NCAP auch in diesem Punkt verschärft, wobei das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Elektrische Türgriffe und Kofferraumklappen müssen nach einem Aufprall noch funktionieren. Volvo hat im EX60 nach eigenem Bekunden für die Türöffnung mehrere voneinander unabhängige Stromkreise gelegt.
Wie ein Helfer nach einem Unfall bei manch einem Modell eine Tür über einen Griff aufbekommen soll, der schon unbeschädigt schlecht zu bedienen ist, fließt übrigens seit Jahren in die Bewertungen mit ein. Für eine volle Punktzahl, und auch das fließt erst ab sofort beim Euro NCAP mit ein, werden unter anderem die Verfügbarkeit von Rettungskarten und die Funktion des eCall-Systems mit bewertet. Elektroautos müssen zusätzlich die Traktionsbatterie isolieren und über einen Widerstand gegen eine Überhitzung des Akkus verfügen.
Erhöhter Aufwand
Die vier neuen, zusätzlichen Bewertungskriterien machen es einerseits für die Hersteller deutlich schwieriger, die maximal erreichbaren fünf Sterne zu erhalten. Auf der anderen Seite erhöht das Verbraucherschutzprogramm für Fahrzeugtechnik den Aufwand beträchtlich. Ein Teil der Tests wird künftig über Simulationen abgewickelt werden, doch für vieles bleibt nur der reale Versuch am Kandidaten. Für Verbraucher ist es ein gutes Zeichen, wenn sich die Ersteller von solchen Bewertungskriterien beispielsweise darum sorgen, dass ein zu harsches Eingreifen von Spurhalteassistenten die Akzeptanz beim Fahrer senken.
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(mfz)
Künstliche Intelligenz
Rossmann testet ersten humanoiden Roboter in der Logistik
Körperlich unangenehme und unergonomische Aufgaben problemlos und nahezu ohne Pause ausführen: Was das chinesische Unternehmen UBTech mit seinem humanoiden Roboter Walker S2 verspricht, soll er jetzt in der Logistik der Drogeriekette Rossmann unter Beweis stellen.
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Wie das Unternehmen mit Firmensitz in Burgwedel mitteilt, soll der Humanoide für ein Jahr vor Ort bei einem Pilotprojekt getestet werden. Der Roboter soll insbesondere bei repetitiven sowie körperlich unergonomischen Tätigkeiten unterstützen und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Logistik entlasten.
Walker S2 wechselt Batterien selbst
In mehreren Projektphasen testet Rossmann, wie er in die bestehenden Abläufe der Logistik integriert werden kann – von ersten Use-Case-Szenarien über den schrittweisen Einsatz in der Praxis bis hin zur Bewertung einer möglichen Ausweitung. Der Walker S2 kann seine Batterie eigenständig wechseln und ist speziell für industrielle und logistische Anwendungen entwickelt worden. Die Batterien sind als Doppelbatteriesystem ausgeführt, sodass sich jeweils eine der Batterien im Betrieb auswechseln lässt. Eine Batterie liefert Energie für zwei Stunden langes Laufen oder etwa vier Stunden Arbeit im Stehen.
UBTech verspricht, dass der Walker S2 selbstständig erkennt, wann seine Energie zur Neige geht und wann ein Akkutausch notwendig ist, um bestimmte Arbeiten weiter ausführen zu können. Der Roboter soll so länger durchhalten und komplett autonom arbeiten können. Angestrebt ist, dass solche humanoiden Roboter in der Fertigung oder bei Dienstleistungen durchgängig rund um die Uhr einsetzbar sind.
Test in der Praxis
„Uns ist bewusst, dass rund um humanoide Robotik derzeit viel Hype entsteht – gerade deshalb wollen wir frühzeitig und auf Basis eigener Erfahrungen herausfinden, was im Alltag tatsächlich funktioniert und wo die Grenzen liegen“, erklärt Hendrik van Duuren, Geschäftsleitung Logistik bei Rossmann, dazu in einer Pressemitteilung. Rossmann teste dafür jetzt zum Beispiel, wie sich der Walker S2 sinnvoll in die eigenen Prozesse einbinden lässt, welche IT-Infrastruktur dafür notwendig ist und wie schnell neue Anwendungen programmierbar sind. „Gleichzeitig beobachten wir genau, wie unsere Kolleginnen und Kollegen die Zusammenarbeit mit dem Roboter erleben“, erklärt er weiter.
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Rossmann wolle den praktischen Nutzen für die eigene Logistik realistisch bewerten. Der einjährige Test soll auch als Grundlage für ein langfristig tragfähiges, skalierbares Einsatzkonzept für humanoide Robotik in der Rossmann-Logistik dienen.
(nen)
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Die Polizei im Nacken: Bayern jagt Verkehrsrowdys mit „Action-Cam“
Pünktlich zum Start der Motorradsaison, in der Kurvenstrecken in den Mittelgebirgen wieder tausende Zweiradfahrer anlocken, rüstet die bayerische Polizei technisch auf. An der B47 bei Amorbach, einer bei Anwohnern und Touristen gleichermaßen für ihre Lärmbelastung berüchtigten Route, präsentierte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) am Donnerstag das neueste Einsatzwerkzeug des Polizeipräsidiums Unterfranken: das Action-Kamera-System (AKS). Was für Hobby-Blogger und Urlauber ein nettes Gadget zur Dokumentation der eigenen Tour ist, wird in den Händen der Beamten zur Waffe gegen Verkehrsverstöße.
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Das Projekt setzt laut dem bayerischen Innenministerium auf Diskretion und Unmittelbarkeit. Ein ziviles Polizeimotorrad auf Basis der BMW S 1000 XR mischt sich unter den fließenden Verkehr. Darauf sitzen geschulte Beamte, die ein Auge für riskante Fahrmanöver und manipulierte Auspuffanlagen haben sollen. Bei Verstößen aktiviert der nicht als solcher erkennbare Polizist eine angebrachte GoPro-Kamera. Die Aufzeichnung läuft ab diesem Moment kontinuierlich mit und dokumentiert das gesamte Fahrverhalten des Verdächtigen, bis er gestoppt wird.
Damit soll das System ein lückenloses digitales Protokoll liefern, das im späteren Gerichtsverfahren als objektives Beweismittel dienen könnte. Kirchner zufolge hat sich die Technik in mehrjährigen Testphasen bewährt. Sie führe zu einer deutlich realistischeren Beurteilung der Situation durch die Justiz.
Beweissicherung vs. informationelle Selbstbestimmung
Doch wo Kameras im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, ist die Debatte über den Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit nicht weit. Die bayerische Polizei betont zwar, dass die Kamera erst bei einem konkreten Verdacht eingeschaltet wird. Dennoch bewegt sich das System in einem sensiblen Bereich der permanenten Überwachungsmöglichkeit.
Kritiker geben zu bedenken, dass die Grenzen zwischen einer anlassbezogenen Aufnahme und einer verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung auf dem Asphalt verschwimmen könnten. Die Polizei hebt auch den „verkehrserzieherischen Effekt“ hervor: Dem Fahrer wird das Fehlverhalten direkt bei der Kontrolle auf dem Display bildlich vor Augen geführt. Doch für Datenschützer kommt die Einführung solcher Systeme einem weiteren Puzzlestück auf dem Weg zum gläsernen Fahrer gleich.
Die rechtlichen Hürden für solches Dashcam-Material sind in Deutschland traditionell hoch. Grundsätzlich kollidiert die permanente Aufzeichnung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Private Dashcams dürfen daher oft nur kurzzeitige, anlassbezogene Aufnahmen erstellen. Auch die Polizei muss sicherstellen, dass AKS strengen rechtsstaatlichen Vorgaben folgt.
Ein Beweisverwertungsverbot droht, wenn Aufnahmen ohne hinreichenden Tatverdacht oder unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips entstanden sind. Die bayerische Lösung versucht, diesen Spagat hinzubekommen, indem die Beamten die Aufnahme manuell starten. Das soll den Eingriff in die Grundrechte unbeteiligter Dritter minimieren.
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Hohe Investitionen für die Verkehrssicherheit
Die Kosten für ein AKS-Motorrad von BMW sind mit rund 48.000 Euro beachtlich. Allein das Kamerasystem schlägt dabei mit etwa 10.000 Euro zu Buche. Die Politik rechtfertigt diesen finanziellen Aufwand mit der Notwendigkeit, die Unfallzahlen zu senken. Allein im Jahr 2025 wurden in Bayern über 5170 Motorradfahrer verletzt, 96 Unfälle endeten tödlich. Das AKS-Motorrad soll dabei helfen, „Rowdys“ aus dem Verkehr zu ziehen. Diese gefährden durch riskante Überholmanöver oder illegale Umbauten an der Maschine nicht nur sich selbst und Dritte, sondern sorgen auch für eine massive Lärmbelästigung.
Kirchner hob zugleich hervor, dass Politik und Polizei keine pauschale Kriminalisierung aller Biker anstrebten. Vielmehr gehe es darum, durch gezielte Einzelmaßnahmen harte Sanktionen wie Beschlagnahmungen oder Fahrverbote durchzusetzen, ohne die rücksichtsvolle Mehrheit durch Streckensperrungen zu bestrafen.
(mma)
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Gehirn-Computer-Schnittstellen: Zwischen Durchbruch und ethischem Dilemma
Gedanken lesen, speichern, zurückspielen – was klingt wie Science-Fiction, ist in ersten Anwendungen bereits Realität. Brain-Computer-Interfaces, kurz BCIs, können Gehirnsignale auslesen, in digitale Daten übersetzen und in das Gehirn zurückspielen. Gelähmte Patientinnen und Patienten bedienen damit virtuelle Tastaturen allein durch die Kraft ihrer Gedanken. Menschen, die vollständig eingeschlossen in ihrem Körper gefangen waren, können plötzlich wieder kommunizieren.
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Der Pathologe Dr. Jochen Lennerz hat diese Entwicklungen auf dem Digital Health Innovation Forum des Hasso-Plattner-Instituts eindrücklich beschrieben und zugleich unmissverständlich vor den Folgen gewarnt. Denn die Technologie wirft Fragen auf, für die Gesellschaft, Politik und Regulatorik bisher kaum Antworten haben. „Wenn man den Begriff funktional definiert: beispielsweise als Steuerung eines Cursors oder einer Auswahlbewegung, dann sind solche Anwendungen bereits heute möglich“, sagte Lennerz gegenüber heise online.
Lennerz zufolge könnten BCIs nicht nur therapeutische Chancen bieten, sondern das Verhältnis zwischen Mensch und Technologie grundlegend verändern. Perspektivisch sei es denkbar, Erfahrungen direkt zu teilen oder Wahrnehmungen auszulesen. Damit rücke die Technologie in die Nähe dessen, was bisher als Science-Fiction galt. „Das Potenzial der Technologie ist deutlich größer als der aktuelle Stand, aber wir befinden uns noch in einer frühen Entwicklungsphase“, sagte Lennerz.
Lennerz zufolge ließen sich Szenarien denken, in denen Soldaten Drohnen oder robotische Systeme direkt per Gedanken steuern. Ebenso könne es möglich werden, visuelle Informationen aus dem Gehirn zu extrahieren – also Wahrnehmungen zu analysieren, die dem Menschen selbst womöglich gar nicht bewusst seien.
Damit könnten sich neue Formen militärischer Aufklärung und Steuerung ergeben, die weit über heutige Technologien hinausgingen. BCIs würden nicht nur verlorene Fähigkeiten wiederherstellen, sondern könnten auch menschliche Leistungsfähigkeit gezielt erweitern. Daraus könnte sich ein globaler Wettbewerb entwickeln, bei dem Staaten versuchten, sich frühzeitig Zugriff auf diese Technologien zu sichern.
Rohdaten erhalten viele Informationen
Ein besonders sensibles Feld sei dabei der Umgang mit Hirndaten. Anders als klassische medizinische Daten enthielten sogenannte Neurodaten potenziell weit mehr Informationen, als aktuell genutzt werde. Systeme griffen oft nur auf einen kleinen Teil zu – etwa zur Steuerung eines Cursors. „Dabei enthalten die Rohdaten häufig deutlich mehr Information, als für die jeweilige Anwendung genutzt wird […] Diese latente Information wirft Fragen zur Sekundärnutzung auf, weil nicht immer klar ist, welche Inhalte potenziell aus den Daten abgeleitet werden könnten.“
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„Ein weiterer offener Punkt betrifft“ laut Lennerz „den Datenschutz über den Tod hinaus.“ Hirndaten gelten als hochpersönlich. Nach geltendem Datenschutzrecht erlischt der unmittelbare Schutz personenbezogener Daten mit dem Tod, während spezifische Regelungen für neurobezogene Daten bislang fehlen. Dadurch entsteht eine rechtliche Grauzone, in der insbesondere Nutzung, Weitergabe und sekundäre Auswertung solcher Daten unklar bleiben.
Auch auf individueller Ebene zeigten sich Risiken. In einem Fall habe eine Patientin nach der Implantation eines solchen Systems eine starke emotionale Bindung an das Gerät entwickelt. Nach dessen Entfernung habe sie von einem massiven Verlustgefühl berichtet.
„Tendenz, Probleme mit Technik zu lösen“
Der Chemnitzer Psychologieprofessor Bertolt Meyer, der selbst eine bionische Prothese trägt, ordnete BCIs in der Anhörung des Deutschen Ethikrats „Neue Neurotechnologien – Ethik, Recht und Gesellschaft“ als sogenannte „Human Augmentation Technologies“ ein, die zu den invasiven gerätebasierten Technologien zur Erweiterung menschlicher Fähigkeiten zählen. Als Beispiel zeigte er unter anderem Neuralinks Pong-spielenden Affen. Die gesellschaftliche Akzeptanz hänge entscheidend davon ab, ob eine Technologie zur Wiederherstellung von Fähigkeiten oder der Leistungssteigerung diene. Hinzu kommt das Risiko der Stigmatisierung und eine zunehmende Tendenz, gesellschaftliche Probleme primär mit Technik lösen zu wollen.
Warnung vor Nutzungsdruck bei Neurotechnologien
Zudem warnte Dr. med. Philipp Kellmeyer, Juniorprofessor für Responsible AI und Digital Health an der Universität Mannheim, in der Anhörung vor neuen Formen von Nutzungsdruck, Selbstmodifikation und einer wachsenden Abhängigkeit durch verbraucherorientierte Neurotechnologien. Er plädiert dafür, mentale Integrität als eigenständiges Schutzgut ernst zu nehmen und partizipative Verfahren systematisch in Entwicklungs- und Regulierungsprozesse zu integrieren. Kellmeyer und weitere Forscher haben zudem ein Moratorium gefordert: keine implantierbaren nicht-medizinischen BCIs, solange deren Wirkung auf den menschlichen Geist nicht hinreichend verstanden sei. Der an der Forderung nach dem Moratorium beteiligte Rechtswissenschaftler Dr. Christoph Bublitz von der Universität Hamburg, wies auch auf unbeantwortete Fragen zu den psychischen Auswirkungen und der Gedankenfreiheit hin.
Besonders kritisch sei die mögliche militärische Nutzung. Laut Prof. Marcello Ienca, Professor für Ethik der Künstlichen Intelligenz und Neurowissenschaften an der TU München, wurden erste BCIs in den 1970er und 1980er Jahren ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt. Ienca zufolge baut China seit 2023 spezialisierte Strukturen für kognitive Kriegsführung auf, zu denen auch Neurotechnologien gehören.
Wettbewerber arbeiten zusammen
Auch die Rolle großer Industrieakteure wie Neuralink, dessen BCI bereits bei über einem Dutzend Menschen implantiert wurde (Ende Januar 2026 waren es 21 Personen), ordnet Lennerz auf Nachfrage ein. „Neuralink ist, wie die anderen Industrieakteure, Teil unserer Collaborative Community.“ Dort arbeiteten Wettbewerber bewusst zusammen, um gemeinsame Grundlagen zu schaffen, „weil sie erkennen, dass bestimmte Herausforderungen gemeinsam leichter zu lösen sind.“
Lennerz zufolge könnten Brain-Computer-Interfaces zu einer der prägendsten Technologien des 21. Jahrhunderts werden – mit Auswirkungen weit über die Medizin hinaus. Die entscheidende Frage sei nicht mehr, ob sie kommen, sondern wie ihre Nutzung gestaltet, reguliert und kontrolliert wird.
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(mack)
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