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S&P stuft Oracle auf BBB- herab – nur noch eine Stufe über Ramschniveau
Die Ratingagentur S&P Global hat die Kreditwürdigkeit von Oracle von BBB auf BBB- gesenkt – das ist die unterste Stufe im sogenannten Investment-Grade-Bereich. Eine weitere Herabstufung würde den Datenbankkonzern in den spekulativen Bereich drücken. Der Ausblick bleibt aber laut S&P stabil.
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Die Ratingagentur begründet die am 9. Juli veröffentlichte Herabstufung mit Oracles rasant wachsendem KI-Infrastruktur-Geschäft, das die Verschuldung und den Kapitalbedarf des Konzerns massiv in die Höhe treibt. S&P hatte bereits im Juli 2025 den Ausblick für Oracle auf „negativ“ gesetzt und damit vor genau diesem Szenario gewarnt.
95 Milliarden Dollar Investitionen, 42 Milliarden Defizit
Der Kern des Problems sind laut S&P Oracles enorme Investitionen in den Ausbau von KI-Rechenzentren. S&P prognostiziert für das Geschäftsjahr 2027 ein Defizit beim freien operativen Cashflow von fast 42 Milliarden US-Dollar. Die Ratingagentur erwartet, dass Oracle dieses Defizit mit einer Mischung aus Fremd- und Eigenkapital finanzieren muss.
Für das Geschäftsjahr 2027, das im Mai nächsten Jahres endet, hatte Oracle seine Ausgaben-Prognose auf 90 bis 95 Milliarden US-Dollar angehoben – S&P war zuvor nur von 60 Milliarden ausgegangen. Die Analysten vermuten als Grund steigende Komponentenkosten, etwa für GPUs und Netzwerkausrüstung.
OpenAI als zentrales Klumpenrisiko
Besonders kritisch bewertet S&P hierbei Oracles starke Abhängigkeit von einem einzigen Großkunden: OpenAI. Von dem vertraglich zugesagten, aber noch nicht erbrachten Leistungsvolumen von 638 Milliarden US-Dollar entfällt laut Analysteneinschätzungen etwa die Hälfte auf OpenAI. S&P bezeichnet OpenAI daher explizit als „zentrales Kreditrisiko“.
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Denn wenn OpenAI seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können sollte, stünde Oracle mit langfristigen Rechenzentrums-Mietverträgen da. Diese ließen sich weder einfach kündigen, noch zu vergleichbaren Konditionen an andere Kunden weitervermitteln. Und die Fähigkeit OpenAIs, seine Verträge zu bedienen, hängt laut S&P davon ab, dass der KI-Boom anhält, die Modelle marktführend bleiben und das Unternehmen weiterhin externes Kapital einwerben kann – was als nicht sicher gilt.
Wandel vom Softwarehaus zum Hyperscaler
Oracle vollzieht derzeit einen Umbau hin zu einem größeren Cloud-Infrastruktur-Geschäft. Dieses machte im Geschäftsjahr 2026 etwa 27 Prozent des Gesamtumsatzes aus. S&P erwartet, dass dieser Anteil bis 2028 auf nahezu 60 Prozent steigt. Im Vergleich zu anderen Hyperscalern wie Microsoft, Google oder Amazon sieht S&P Oracle jedoch in einer schwächeren Position: Der Konzern sei stärker von externen Kunden abhängig und verfüge über geringere finanzielle Flexibilität, um einen Branchenabschwung auszusitzen. Zudem entstehe neue Konkurrenz – zum Beispiel durch SpaceX, das Rechenkapazitäten an Anthropic und Alphabet vermietet.
Parallel zum KI-Ausbau hat Oracle in den vergangenen zwölf Monaten über 21.000 Stellen gestrichen – rund sind 13 Prozent der Belegschaft. Mit dieser Verlagerung „von Menschen zu Maschinen“ will der Konzern die KI-Infrastruktur finanzieren.
Warnsignal im größeren Kontext
Oracles Situation passt zu einem Trend, vor dem auch internationale Finanzaufsichtsbehörden gerade warnen. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) sieht in schuldenfinanzierten KI-Investitionen Parallelen zur Dotcom-Blase und zur Finanzkrise und sieht eine „Gefahr wie 2008“. Das BIZ warnt vor einem System-Crash durch Nvidia & OpenAI-Schulden.
(rie)
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Top 10: Die besten Fitness-Tracker im Test – gut ab 50 Euro
Whoop 4.0
Whoop 4.0 will als Fitness-Wearable helfen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit basierend auf wissenschaftlicher Grundlage zu optimieren. Für wen sich das Armband mit integriertem optischen Sensor lohnt, klären wir im Test.
- guter KI-Coach
- integrierte Trainingsdatenbank für Kraftsport
- guter Pulssensor
- teuer
- kein integriertes GPS
- Stressmessung teilweise ungenau
Whoop 4.0 im Test
Whoop 4.0 will als Fitness-Wearable helfen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit basierend auf wissenschaftlicher Grundlage zu optimieren. Für wen sich das Armband mit integriertem optischen Sensor lohnt, klären wir im Test.
Im Segment der Fitness-Tracker ist das Whoop 4.0 in gleich mehrerlei Hinsicht ein besonderes Produkt. Denn anders als die Geräte von Fitbit, Garmin, Huawei und Co. verzichtet der Hersteller des Whoop-Bands auf ein Display. Gemessene Daten lassen sich dementsprechend nur in der App ablesen. Ferner bekommen Anwender das Whoop 4.0 weitestgehend kostenlos, müssen für die Nutzung aber ein kostenpflichtiges Abo abschließen.
Wir haben uns das Whoop 4.0 mit seiner einzigartigen Funktionsweise genauer angeschaut und klären in unserem Test, für wen sich die Anschaffung des Wearables und das zugehörige Abonnement lohnt.
Design: Wie trägt man Whoop?
Wie bereits erwähnt, verzichtet der Hersteller beim Whoop 4.0 vollständig auf ein Display. Damit möchte das Unternehmen eine seiner Meinung nach unnötige Ablenkung eliminieren und den Fokus auf die reine Datenanalyse legen. Das Gerät besteht dementsprechend aus einem kleinen schwarzen Gehäuse, in dem der Akku und die Sensoren des Trackers eingebaut sind, bestehend aus fünf LEDs mit grünem und infrarotem Licht sowie vier Fotodioden, die Herzfrequenz, Hauttemperatur und Blutsauerstoff messen.
Neben dem eigentlichen Gerät ist im Lieferumfang ein gewebtes Stoffarmband und ein drahtloses Akku-Ladepack enthalten. Das Armband lässt sich flexibel in der Größe anpassen und wird am Gehäuse des Whoop 4.0 eingeklemmt. Mit einem Bügelmechanismus kann man anschließend das Armband am Handgelenk fixieren. Was auf den ersten Blick etwas gewöhnungsbedürftig wirkt, entpuppt sich in der Praxis als durchdachte und bequeme Lösung, die dazu führt, dass man das Whoop 4.0 im Alltag kaum spürt.
Whoop bietet zudem eine Vielzahl an Zubehör an, darunter neben verschiedenen Armbändern aus unterschiedlichen Materialien und Bizepsbändern für das Tragen am Oberarm auch Arm-Sleeves oder Unterwäsche, in der man das Wearable platzieren kann. Dadurch hat man die Möglichkeit, das Whoop 4.0 an verschiedenen Stellen am Körper zu tragen und es weitestgehend unter der eigenen Kleidung verschwinden zu lassen. Für bestimmte Sportarten, bei denen ein Armband am Handgelenk hinderlich oder sogar gefährlich sein kann, ist das definitiv ein Vorteil gegenüber anderen Fitness-Trackern.
Das Whoop 4.0 ist übrigens nach IP68-Standard zertifiziert und übersteht damit ein Eintauchen in zehn Metern Wassertiefe für maximal zwei Stunden. Der Tracker eignet sich dementsprechend auch für den Einsatz bei diversen Wassersportarten.
Einrichtung: Kann man Whoop auch ohne Mitgliedschaft nutzen?
Das Whoop 4.0 funktioniert nur im Rahmen eines Abo-Modells. Die Einrichtung erfolgt ein wenig anders als bei einem herkömmlichen Fitness-Tracker. Möchte man das Whoop 4.0 ausprobieren, erstellt man einen Account bei Whoop und lässt sich das Whoop 4.0 zuschicken. Für Neukunden ist eine 30-tägige kostenlose Testphase inklusive. Sobald der Test abgelaufen ist, wird man in der App aufgefordert, ein Abo abzuschließen, damit man weiter alle Funktionen von Whoop nutzen kann.
Die Einrichtung des Trackers an sich funktioniert aber denkbar einfach. Wir laden die Whoop-App auf unser Smartphone herunter, loggen uns mit unserem Account ein und koppeln das Wearable via Bluetooth über die Geräteeinstellungen mit dem Handy. Nach erfolgreicher Kopplung können wir uns durch ein Tutorial klicken, das uns die wichtigsten Funktionen des Whoop-Bands und der App erklärt.
Aktivität & Training: Was zeichnet Whoop auf?
Obwohl es sich beim Whoop 4.0 um ein Fitnessarmband handelt, gibt es im Vergleich zu klassischen Smartwatches (Bestenliste) und Fitness-Trackern (Bestenliste) einige wesentliche Unterschiede. Das wichtigste Detail vorweg: Das Whoop verzichtet auf ein Display, sodass die Bedienung nur in Verbindung mit dem Smartphone möglich ist. GPS-Features oder ein Schrittzähler fehlen komplett.
Stattdessen misst Whoop die tägliche Belastung, der unser Körper ausgesetzt ist, und bewertet sie auf einer Skala von null bis 21. Um die jeweilige Anstrengung eines Tages zu berechnen, berücksichtigt der Tracker verschiedene biometrische Daten wie Herzfrequenz, Blutsauerstoffsättigung und Hauttemperatur. Der gesamte Belastungswert basiert dann sowohl auf körperlicher Aktivität wie Sport oder Arbeit als auch auf Stress und Erholungsmaßnahmen.
Zusätzlich gibt es eine Anzeige für den täglichen Stresslevel, den sogenannten Stress-Monitor. Dieser zeigt an, wie viel Zeit wir mit wie viel Stress verbracht haben. Dabei unterscheidet Whoop zwischen Phasen mit niedrigem, mittlerem und hohem Stress sowie Stress innerhalb und außerhalb von Belastungsaktivitäten sowie beim Schlafen. Diese Werte vergleicht der Tracker mit anderen Tagen und zeigt langfristige Trends auf, von denen wir ableiten können, ob bestimmte Aktivitäten uns besonders viel Stress verursachen. In der Praxis funktionierte das größtenteils zuverlässig und nachvollziehbar. Allerdings kam es in einem Fall zu seltsamen Werten, als die Testerin entspannt auf dem Sofa lag, das Whoop-Band aber einen hohen Stresslevel attestierte.
In Kombination mit dem Stress-Monitor können wir anhand der Logbuch-Funktion prüfen, wie sich bestimmte Verhaltensweisen auf unsere physische und psychische Gesundheit sowie Erholung auswirken. Dazu legen wir in der App eine Auswahl verschiedener Verhaltensweisen fest, etwa „Dehnübungen gemacht“, „genug Wasser getrunken“ oder „Spät arbeiten“. Die Optionen zur Personalisierung des Logbuchs umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten und Gewohnheiten aus den Bereichen Erholung, Ernährung, Gesundheitszustand, Lifestyle, Medikamente, mentale Gesundheit, Schlaf und mehr. Wer regelmäßig die entsprechenden Daten im Logbuch einträgt und eine Gewohnheit variabel ausführt, erhält in der App konkrete Informationen über deren Auswirkungen. Dabei unterscheidet Whoop, in welchem Maß eine Gewohnheit der eigenen Erholung hilft oder schadet. Im Fall unserer Testerin berechnete der Fitness-Tracker, dass die Einnahme von entzündungshemmenden Medikamenten wie Ibuprofen die Erholung um sieben Prozent verschlechtert.
Ob diese Analysen tatsächlich realistische Werte ergeben, lässt sich subjektiv schwer einschätzen. Wer sich die Mühe macht und über mehrere Tage die entsprechenden Daten im Logbuch einträgt, kann aber zumindest gewisse Trends ausmachen und erhält Anregungen, welche Gewohnheiten die physische und psychische Erholung beeinflussen könnten.
Neben den Gesundheitsdaten im Alltag zeichnet Whoop auch konkrete Trainingseinheiten auf. Körperliche Belastung registriert das Armband automatisch, wer aber eine bestimmte Sportart tracken möchte, muss die Aufzeichnung zunächst manuell in der App aktivieren. Hat man ein paar Einheiten derselben Sportart abgeschlossen, erkennt das Armband mit der Zeit aber automatisch, wenn man eine entsprechende Trainingseinheit ausführt. Wir haben die automatische Trainingserkennung mit dem Laufen ausprobiert, was in unserem Fall auch reibungslos funktioniert hat.
Starten wir ein Ausdauertraining, etwa Laufen oder Radfahren, können wir die Strecke aufzeichnen. Allerdings muss dafür die App auf dem Smartphone aktiv sein und Zugriff auf unseren Standort erhalten, weil das Whoop 4.0 nicht über ein eigenes GPS-Modul verfügt. Anhand unserer aktuellen Belastungsdaten empfiehlt uns die App ein spezifisches Belastungsziel, das wir aktivieren oder deaktivieren können. Erreichen wir das Ziel, erhalten wir eine Benachrichtigung in der App. Das Ziel berücksichtigt unsere Trainings- und Erholungsziele, die wir wiederum in der App festlegen können.
Nutzer, die das Whoop 4.0 vorwiegend für Krafttraining verwenden möchten, können sich den Strength-Trainer zunutze machen. Dabei handelt es sich um eine Art Trainingsdatenbank in der App, die vorprogrammierte Workouts unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beinhaltet. Außerdem können wir mithilfe des Strength-Trainers eigene Trainingseinheiten erstellen und dabei sowohl Übungen als auch Sätze und Wiederholungen definieren. Die App gibt dann an, welche Muskelgruppen wir mit dem jeweiligen Training konkret belastet haben.
Ferner haben wir die Möglichkeit, in der App konkrete Ziele für Training und Fitness festzulegen. Dazu stellt uns Whoop in der App einige Fragen, auf deren Basis wir dann Empfehlungen für unseren Trainingsalltag erhalten. Empfiehlt Whoop uns in der App dann etwa basierend auf unserer aktuellen Erholung eine bestimmte Trainingsbelastung, können wir direkt über die App eine entsprechende Aktivität starten, um das Belastungsziel zu erreichen. Das funktionierte im Test absolut intuitiv und problemlos.
Neben der Belastungsaufzeichnung bietet die Whoop-App noch einen separaten Reiter für die Erholung. Dabei berücksichtigt Whoop verschiedene Werte wie unseren Schlaf, unsere Ruheherzfrequenz und unsere Herzfrequenzvariabilität. Um unseren Erholungswert zu berechnen, vergleicht die App die aktuellen Daten mit früheren Messungen und gibt einen Prozentsatz aus. Je niedriger unser Ruhepuls und je höher unsere Herzfrequenzvariabilität bei guter Schlafleistung ausfallen, desto besser bewertet Whoop unsere Erholung. Die gemessenen Werte für Ruhepuls und HFV wichen in unserem Fall nur minimal von den Daten unseres Kontrollgeräts (Garmin Fenix 7) ab. Entsprechend lassen sich also glaubwürdige Rückschlüsse über den Grad unserer Erholung aus den Analysen der Whoop-App ziehen.
Insgesamt bietet das Whoop 4.0 eine Vielzahl an Möglichkeiten, das eigene Training aufzuzeichnen, allerdings liegt der Fokus des Wearables primär auf der erlittenen Belastung. Daten wie Schritt- und Trittfrequenz, Durchschnittstempo oder VO2 Max sucht man vergebens. Dass man zudem für praktisch jede Aktivität das Smartphone benötigt, weil das Armband über kein eigenes Display verfügt, schränkt den Nutzen des Wearables beim Training ein. Wer auf Daten wie Herzfrequenz oder das Lauftempo angewiesen ist, kommt also um den Einsatz einer zusätzlichen Smartwatch einschlägiger Hersteller nicht herum. Das führt wiederum die Intention von Whoop teilweise ad absurdum, ein ablenkungsfreies Armband anbieten zu wollen.
Schlaf: Was kann Whoop alles messen?
Das Schlaf-Tracking gehört zu den zentralen Funktionen des Whoop 4.0, weil unser Schlaf signifikante Auswirkungen auf unsere Erholung hat. Der Tracker berechnet unsere Schlafaktivität anhand von Daten wie Herzfrequenz, Hauttemperatur, Dauer und den einzelnen Schlafphasen. Die von Whoop in der App aufbereitete Statistik berücksichtigt unsere Zeit im Bett, die Beständigkeit unseres Schlafs (also die Variabilität unserer Schlaf- und Weckzeiten), das Maß an erholsamem Schlaf sowie unser Schlafdefizit. Unsere Schlafleistung gibt an, wie viel wir geschlafen haben im Vergleich mit der benötigten Menge an Schlaf.
Die App erklärt sämtliche Schlafparameter in ausführlichen Informationsboxen. Alle Daten werden zudem in einzelnen Tabellen aufbereitet und vorangegangenen Tagen, Wochen und Monaten gegenübergestellt, sodass wir langfristige Trends ablesen können. Einschlaf- und Aufwachzeitpunkt hat das Whoop 4.0 in unserem Test zuverlässig aufgezeichnet. Die Messungen der Schlafphasen entsprachen unserem subjektiven Empfinden und wichen nur geringfügig von den Daten unseres Kontrollgeräts ab.
Bei Bedarf kann man in der Whoop-App auch eine Weckfunktion aktivieren. Das Whoop 4.0 weckt seinen Nutzer dann entweder zu einer bestimmten Uhrzeit oder auf Wunsch im Rahmen eines Zeitfensters mit der intelligenten Weckfunktion. Das Band vibriert dann, wenn wir uns entsprechend der Messung unserer Schlafphasen gerade besonders nahe am Wachzustand befinden. Um die Vibration zu deaktivieren, müssen wir mit dem Finger auf die Oberseite des Whoop-Bands tippen. Das funktionierte im Test nicht immer zuverlässig.
Features: Welche Funktionen gibt es noch?
Neben den zahlreichen Analyse-Funktionen für Belastung, Erholung und Schlaf verfügt das Whoop 4.0 über einen integrierten K.I.-Bot. Dieser sogenannte Whoop-Coach befindet sich derzeit noch in der Beta-Phase, funktioniert aber in deutscher Sprache und beantwortet uns Fragen zu unseren Daten. Wir können beispielsweise nach konkreten Trainingsempfehlungen fragen oder um eine Einschätzung unserer Schlafdaten bitten. Dabei gilt: Je mehr Daten das Whoop-Band bereits über uns gesammelt hat, desto genauer und umfangreicher fallen die Antworten des Bots aus. In unserem Fall hat die K.I. durchaus nachvollziehbare Antworten auf unsere Fragen gegeben. Die Antwortzeit blieb mit wenigen Sekunden dabei jederzeit im annehmbaren Rahmen.
Für Frauen bietet das Whoop 4.0 übrigens noch die Möglichkeit, den eigenen Zyklus aufzuzeichnen. Dabei kann man Symptome wie einen aufgeblähten Bauch oder konkrete Schmerzen über das Logbuch notieren. Tragen wir den Beginn der Periode ein, informiert uns die App über die aktuelle Zyklusphase und berät uns zur Trainingsintensität. Außerdem macht Whoop konkrete Angaben zur Schlafeffizienz, abhängig von unseren Zyklusdaten. Die Empfehlungen in der App sind hilfreich für Frauen, die zyklusbasiert trainieren möchten. Leider verzichtet Whoop auf eine Option, mit deren Hilfe wir unsere Körpertemperatur und weitere Zyklusdaten notieren können. Für Methoden wie NFP ist das Zyklustracking von Whoop daher nicht geeignet.
Akku: Wie lange läuft das Whoop 4.0?
Whoop gibt die Akkulaufzeit des Whoop 4.0 mit rund fünf Tagen an. Diesen Wert konnten wir in unserem Test bestätigen: Nach drei Trainingseinheiten in fünf Tagen zu je etwa anderthalb Stunden war die Ladung des Akkus nach knapp fünf Tagen erschöpft. Der Hersteller liefert den Tracker aber mit einem kabellosen Akku-Pack aus, das ebenfalls wasserdicht ist. Dadurch kann man die Laufzeit des Wearables deutlich verlängern, ohne es ablegen zu müssen. Das Akku-Pack wird einfach über das Whoop-Band geschoben und lädt den Akku dann unterwegs wieder auf. Um das Akku-Pack selbst aufzuladen, ist im Lieferumfang ein USB-C-Ladekabel enthalten. Wer möchte, kann außerdem zusätzliche Akku-Packs im Online-Shop von Whoop zum Preis von 49 Euro (genauer gesagt 59 Euro für variable Farben) erwerben.
Preis: Wie viel kostet Whoop 4.0?
Anders als die meisten anderen Anbieter am Markt für Wearables verfolgt Whoop ein Preismodell, das nicht auf dem Modell „Buy to Use“ basiert. Anstatt also einmalig mehrere hundert Euro für das Whoop 4.0 zu investieren, müssen Nutzer ein Abonnement abschließen. Darin enthalten sind das Whoop 4.0 als Neugerät oder generalüberholtes Gebrauchtmodell inklusive Superknit-Armband und Akkupack. Neukunden können den Tracker für 30 Tage kostenlos testen. Am Ende der Testphase muss man dann ein kostenpflichtiges Abo abschließen, andernfalls wird das Whoop 4.0 nutzlos.
Für das Abonnement bietet Whoop verschiedene Bezahlpläne an. Ein Monatsabo kostet 30 Euro, allerdings liegt die Mindestlaufzeit bei 12 Monaten. Nach Ablauf der 12 Monate ist das Abo jeweils monatlich kündbar. Alternativ können wir auch direkt ein Jahresabo abschließen und auf einen Schlag 264 Euro zahlen. Die monatlichen Kosten belaufen sich dann auf 22 Euro. Die teuerste Version ist Whoop Pro. Hier zahlen wir einmalig 408 Euro (34 Euro pro Monat), erhalten dafür aber 20 Prozent Rabatt auf alle Artikel im Shop sowie einen Gratisartikel alle drei Monate.
Fazit: Für wen lohnt sich das Whoop?
Der Hersteller hat mit dem Whoop 4.0 eine klare Zielgruppe vor Augen, nämlich die der Daten-Nerds. Wer am liebsten jedes noch so kleine Detail tracken und den Körper minutiös überwachen möchte, kommt mit dem Whoop 4.0 definitiv auf seine Kosten. Der Umfang der Datenanalysen ist immens und erlaubt tiefgreifende Einblicke in die eigenen Gewohnheiten.
Am Ende muss sich Whoop aber die Frage gefallen lassen, wer dieses Wearable wirklich benötigt. Zwar bewirbt der Hersteller explizit damit, dass der Tracker ein ablenkungsfreies Training ermöglicht, aber diese Prämisse läuft ins Leere, wenn wir für viele Features eben zum Smartphone greifen oder auf andere, zusätzliche Tracker und Smartwatches ausweichen müssen.
Ja, das, was das Whoop 4.0 machen soll und will, macht es gut. Aber ob man dafür wirklich 22 Euro oder mehr im Monat zahlen muss, lässt sich nur sehr individuell beantworten. Denn alle Funktionen und Analysen, die Whoop bietet, liefern auch die Mitbewerber am Markt für smarte Wearables und Fitness-Tracker. Eine Garmin Fenix 7 zeichnet genauso den Schlaf, die Herzfrequenz und die Belastung auf wie das Whoop 4.0 und hat zudem noch viele weitere nützliche Features zu bieten, dank derer man wirklich auf ein Smartphone verzichten kann.
Möchte man zusätzlich noch Gewohnheiten tracken, die sich möglicherweise auf die eigene Erholung auswirken, kann man das auch ohne Whoop tun – nämlich ganz altmodisch mit Stift und Papier oder mit einer kostenlosen Smartphone-App wie Habitnow oder Daylio. Das Whoop 4.0 ist also letztlich nur für diejenigen Nutzer interessant, die typische Trackingfeatures für Schlaf, Belastung und Erholung nicht mit anderen Maßnahmen aufzeichnen können oder wollen.
Künstliche Intelligenz
US-Bundesstaaten klagen gegen Warner Bros. Discovery-Übernahme durch Paramount
Kalifornien und elf weitere US-Bundesstaaten haben Klage eingereicht, um die rund 110 Milliarden US-Dollar schwere Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount Skydance zu stoppen. Sie argumentieren, dass durch die geplante Fusion – die größte in der Geschichte Hollywoods – der Wettbewerb bei Film- und Fernsehangebot eingeschränkt und somit Kinos, Kabelfernsehsendern und Verbrauchern erheblicher Schaden zugefügt würde.
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Die unter der Führung des kalifornischen Generalstaatsanwalts Rob Bonta beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereichte Klage (AZ. 4:26-CV-07116) wird zudem von den Generalstaatsanwälten von Arizona, Colorado, Connecticut, Massachusetts, Minnesota, Nevada, New Jersey, New Mexico, New York, Oregon und Washington mitgetragen.
„Die unzulässige Fusion dieser beiden Unterhaltungsriesen würde zu höheren Preisen, geringerer Qualität und einem eingeschränkten Angebot an Film- und Fernsehinhalten führen – zum Nachteil von Kinos, Kabelnetzbetreibern und letztlich des Publikums, ob auf dem heimischen Sofa oder im Kinosessel in den USA“, erklärte Bonta in einer Mitteilung. Allein in den USA würde der fusionierte Konzern demnach fast ein Drittel der Kinofilme und fast ein Drittel des Kabelfernsehprogramms kontrollieren.
„Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs“
Die Klage wirft Paramount Skydance und Warner Bros. Discovery vor, mit der Fusion gegen den Clayton Act zu verstoßen. Dieses US-Gesetz erklärt Fusionen, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen oder zur Bildung eines Monopols führen können, für unzulässig. Sollte der Deal wie geplant über die Bühne gehen, würde Paramount nach Angaben der Generalstaatsanwälte 27 Prozent des Kinoverleihs kontrollieren, sowie 30 Prozent des Vertriebs von Blockbustern. Bei Basiskabelfernsehkanälen käme der Konzern nach der Übernahme auf einen Marktanteil von 27 Prozent.
Der Hollywood-Konzern Warner Bros. Discovery hatte Ende Februar der milliardenschweren Übernahme durch Paramount Skydance zugestimmt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Zuvor war Konkurrent Netflix aus dem Bieterstreit um Warner Bros. ausgestiegen und hatte damit den Weg für die Übernahme des Hollywood-Urgesteins durch Paramount frei gemacht.
Die nun eingereichte Klage der zwölf größtenteils demokratisch regierten US-Bundesstaaten (außer Nevada) stellt eine Hürde für das Vorhaben von Paramount-Chef David Ellison dar, sein Unternehmen zu einem ernsthaften Konkurrenten für Netflix und Disney auszubauen. Bis zu einer Gerichtsentscheidung dürften Monate vergehen; diese Verzögerung könnte Paramount Kosten in Höhe von Hunderten Millionen US-Dollar verursachen, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters. Die klagenden Bundesstaaten haben Warner Bros. und Paramount aufgefordert, die Fusion erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens zu vollziehen, und angekündigt, andernfalls eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Politische Dimension
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Hinter Paramount steht die Familie des Software-Milliardärs Larry Ellison, der als Unterstützer von Präsident Donald Trump bekannt ist. Paramount wird von Larry Ellisons Sohn geführt, dem Filmproduzenten David Ellison. Der Trump-kritische Nachrichtensender CNN wiederum gehört Warner Bros. Discovery. Beobachter in den USA befürchten, dass CNN unter dem Dach von Paramount die redaktionelle Unabhängigkeit verlieren könnte. Dafür gibt es durchaus Beispiele in der Vergangenheit. So fiel die Nachrichtenredaktion des Paramount-Senders CBS nach der Übernahme durch die Ellison-Familie durch wohlwollendere Berichterstattung gegenüber der Trump-Regierung auf. Trump hat mehrfach betont, ihm sei wichtig, dass CNN bei einem Warner-Deal ebenfalls den Besitzer wechselt.
Die US-Regierung genehmigte im vergangenen Monat die Übernahme ohne Auflagen, obwohl in mehreren US-Bundesstaaten Wettbewerbsprüfungen liefen. Das Justizministerium kam zu der Einschätzung, dass der Zusammenschluss weder dem Wettbewerb noch US-Verbrauchern schaden werde. Mehrere Hollywood-Stars, Schauspieler, Drehbuchautoren und andere stellten sich dagegen entschieden gegen die Übernahme von Warner Bros. Discovery durch Paramount. „Zunehmend bestimmt eine kleine Zahl mächtiger Akteure, was produziert wird – und zu welchen Bedingungen“, hieß es in einem offenen Brief in Ablehnung der Fusion.
„Die Film- und Unterhaltungsindustrie Kaliforniens prägt den Alltag der Amerikaner (…)“, erklärte Kaliforniens Generalstaatsanwalt Bonta im Zusammenhang mit der Klageeinreichung. „Eine Marktkonzentration in diesem Bereich führt nicht nur zu höheren Preisen, sondern auch dazu, dass weniger wichtige Geschichten verwirklicht werden und das Publikum seltener mit Erzählungen, Ideen und Sichtweisen in Berührung kommt, die über den eigenen Erfahrungshorizont hinausgehen. In diesem Land steht niemand über dem Gesetz. Mit dieser Klage kämpfen Kalifornien und die anderen Bundesstaaten für freie und faire Märkte – und gegen manipulierte Märkte.“ Und als kleine Spitze gegen Trump zu verstehen, fügte er an: „In Amerika gibt es weder in der Regierung noch in der Wirtschaft Könige.“
(akn)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Instagram muss sich deutschem Urheberrecht auch im Ausland beugen
Das Internet kennt keine Landesgrenzen. Dass diese globale Verfügbarkeit von Inhalten in sozialen Netzwerken aber nicht bedeutet, dass sich ausländische Profile im rechtsfreien Raum bewegen, hat das Landgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Az.: 2-06 O 444/25). In dem Verfahren stritten ein international tätiger Architekturfotograf und Meta als Betreiber von Instagram über die ungenehmigte Verbreitung einer geschützten Fotografie. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Plattformbetreiber und sandte so ein Signal an Intermediäre und Rechteinhaber.
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Der Fall dreht sich um ein professionelles Lichtbildwerk, das einen markanten Turm in Saudi-Arabien zeigt. Entworfen wurde das Bauwerk von einem Berliner Architekturbüro, das den Kläger mit der Dokumentation beauftragte und dafür ein fünfstelliges Honorar zahlte. Im Oktober 2025 entdeckte der Fotograf eine Ausschnittsvergrößerung seines Bildes auf einem verifizierten Instagram-Account mit über 400.000 Followern, der Bauprojekte in Saudi-Arabien dokumentiert. Weder die Architekten noch der Urheber wurden genannt. Eine Nutzungserlaubnis lag nicht vor.
Global vernetzt und übersetzbar: der Inlandsbezug
Meta führte ins Feld, dass es an einem hinreichenden Inlandsbezug fehle. Der Account werde in arabischer Sprache betrieben und richte sich an ein Publikum in Saudi-Arabien. Deutsche Gerichte seien also nicht zuständig. Dem folgte die Frankfurter Kammer nicht. In ihrer Gesamtabwägung stellte sie fest, dass spürbare Auswirkungen auf die inländischen Interessen des Klägers vorlägen. Die internationale Architektur-Community sei global vernetzt und verfolge solche Großprojekte weltweit.
Zudem bietet Instagram eine integrierte Übersetzungsfunktion an, wodurch die Beiträge auch auf Deutsch konsumiert werden können. Da der Fotograf seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und die ungenehmigte Verbreitung seine geschäftlichen Beziehungen sowie seine Reputation im Inland schädigt, bejahte das Gericht gewerbliche Auswirkungen.
Ein weiterer Aspekt der Entscheidung betrifft die Pflichten von Plattformbetreibern im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Der Fotograf hatte die Betreiberin im November 2025 per Einschreiben auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht und die Löschung gefordert.
Keine Beweispflicht bei Erstmitteilung
Die Plattform blieb jedoch untätig und rechtfertigte das später damit, dass der Meldung keine Nachweise über die tatsächliche Rechtsinhaberschaft beigefügt gewesen seien. Das Landgericht widersprach und konkretisierte die Anforderungen an das Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16 DSA. Eine meldende Person muss demnach mit der Erstmitteilung keine lückenlosen Beweise einreichen. Es genügt, wenn die Meldung so präzise und begründet ist, dass ein Host-Provider die Rechtswidrigkeit erkennen und den Sachverhalt prüfen kann.
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Sollten beim Anbieter Zweifel an der Urheberschaft bestehen, ist er in der Pflicht, die meldende Person aktiv darauf hinzuweisen oder Rückfragen beim betroffenen Account-Inhaber zu stellen. Da das Netzwerk diese Schritte unterließ, haftet es ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung selbst für die Unterlassung. Auch die gängige Praxis von Tech-Konzernen, Nutzer auf starre, plattformeigene Meldeformulare zu verweisen, rügte das Gericht: Ein Rechteinhaber sei nicht verpflichtet, diese Tools zu nutzen, solange seine schriftliche Meldung alle nötigen Informationen enthalte.
Formelle Hürden bei der internationalen Zustellung der einstweiligen Verfügung in Irland, wo Meta seinen EU-Sitz hat, standen dem Erfolg des Fotografen nicht im Weg. Zwar bemängelte die Gegenseite Fristversäumnisse und fehlende Beglaubigungen, doch die Kammer verwies auf die Europäische Zustellungsverordnung. Für die Wahrung der gesetzlichen Vollziehungsfrist reiche es aus, wenn der Antrag rechtzeitig beim deutschen Prozessgericht eingereicht und die Zustellung im Ausland zeitnah betrieben werde.
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