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Streit um Werbeboykott: US-Gericht weist Klage Elon Musks X Corp. ab


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Eine US-Richterin hat am Donnerstag die Kartellklage der Kurznachrichtenplattform X abgewiesen. Das von Elon Musk kontrollierte Unternehmen hatte dem Branchenverband der Werbetreibenden World Federation of Advertisers (WFA) und große Firmen wie Mars, Lego, Nestlé, Pinterest oder den US-Medizinkonzern CVS Health einen illegalen Werbeboykott vorgeworfen und Schadensersatz gefordert.

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Die US-Bezirksrichterin Jane Boyle am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas wies die Klage am Donnerstag ab. X habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht entstanden sei, hieß es zur Begründung.

X hatte die Klage gegen den Weltverband der Werbetreibenden WFA und mehrere Unternehmen im Sommer 2024 eingereicht. Diese hätten sich über eine Initiative namens Global Alliance for Responsible Media (GARM) zum gemeinsamen Boykott von Werbung auf der Plattform X verschworen. Das verstoße gegen US-amerikanisches Kartellrecht.

GARM ist eine Initiative des Branchenverbandes World Federation of Advertisers mit Sitz in Belgien. Dessen Mitglieder sollen vermeiden, durch ihre Werbung illegale oder schädliche Inhalte finanziell zu belohnen und dabei den Ruf ihrer Marke zu schädigen. Gleichzeitig soll GARM den Wettbewerb zwischen Werbeplattformen fördern.

Die Klage (AZ. 7:24-CV-0114-B) behauptet, die World Federation of Advertisers habe infolge der Übernahme Twitters durch Musk im Jahr 2022 einen Werbeboykott gegen Twitter (inzwischen X) organisiert, um den Kurznachrichtendienst dazu anzuhalten, die GARM-Richtlinien zu erfüllen. Mit dem mutmaßlichen Boykott hätten die Beklagten gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gehandelt. X verlangte dreifachen Ersatz der entgangenen Werbeeinnahmen plus Zinsen und Verfahrenskosten. Außerdem soll das angerufene Gericht den Beklagten untersagen, weiter gemeinsam keine Werbung bei X zu schalten. Anfang 2025 erweiterte X die Klage und warf noch mehr Konzernen einen geschäftsschädigenden und illegalen Werbeboykott vor. Der britische Konsumgüter-Konzern Unilever einigte sich mit X und wurde aus der Klage herausgenommen.

Die Beklagten wiesen in dem Verfahren jegliches Fehlverhalten zurück. Sie argumentierten, X habe nicht nachweisen können, dass sie sich zu gemeinsamem Handeln verabredet hätten. Vielmehr hätten die Unternehmen individuelle Geschäftsentscheidungen darüber getroffen, wann und wo sie ihre Werbebudgets ausgeben wollten. „Die Art der angeblichen Verschwörung begründet keinen Kartellrechtsverstoß, weshalb das Gericht die Klage ohne Bedenken endgültig abweist“, so Richterin Boyle in ihrer Anordnung.

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(akn)



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Video: Glasfaserausbau – So verlängert ihr euren Anschluss!


Das Kabel eures Glasfaseranschlusses ist zu kurz und der Anbieter will Hunderte Euro, um euch die Leitung im Haus nach oben zu legen? Die gute Nachricht: Ihr könnt die letzten Meter kostengünstig selbst überbrücken. Außerdem lässt sich die Glasfaser fast beliebig durchs ganze Haus verlängern, ohne geringere Datenraten befürchten zu müssen.

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In diesem Video erklären wir euch, welche Stecker- und Kabeltypen es gibt und wie ihr herausbekommt, welches Kabel ihr kaufen müsst, damit alles problemlos funktioniert.


(mond)



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Elektroautos und Plug-in-Hybride: Das unterschätzte AC-Laden


Kürzlich verkaufte ich mein erstes Elektroauto privat. Beim Plausch mit dem sehr netten Käufer-Ehepaar wurde mir wieder einmal bewusst, dass Grundlagen rund um das AC-Laden nicht einfach als selbstverständlich angesehen werden sollten. Denn warum beispielsweise mit manchen 7,4-kW-Ladern im Auto meistens nur etwas mehr als 4 kW möglich sind, ist nicht vollkommen trivial. So entstand die Idee zu diesem Artikel, der solche grundlegenden Fragen rund um das Laden mit Wechselstrom noch einmal umfassend klären soll.

  • in Deutschland meist auf 22 kW begrenzt
  • Warnung vor einphasigen Ladern
  • Schieflast kann die nutzbare Ladeleistung begrenzen

In den glanzvollen Aufmachungen von neuen Elektroautos wird fast immer mit der Ladeleistung an Gleichstrom geworben. In Deutschland sind an der gängigen Infrastruktur derzeit praktisch ausschließlich maximal 400 kW möglich, und selbst das ist die absolute Ausnahme. Denn meist sind es bestenfalls 300 kW. Knapp 50.000 Schnellladepunkte führt die Bundesnetzagentur (Stand 1. Februar 2026) auf. Doch das gesamte Bild vervollständigt sich erst mit den fast 150.000 öffentlichen AC-Ladepunkten, zu denen die privaten Wallboxen noch hinzukommen. Die Zahl der Lademöglichkeiten mit Wechselstrom liegt also drastisch über denen der DC-Säulen.

Das hat einen wirtschaftlichen Hintergrund. Eine DC-Ladestation braucht in der Regel einen Anschluss an das Mittelspannungsnetz. Das ist weitmaschiger als das Niederspannungsnetz, das für einen AC-Ladepunkt ausreichend ist. Die Kosten für eine Netzanbindung sind also meistens erheblich höher. Im Gegenzug kann an einer DC-Säule mehr Strom pro Zeiteinheit verkauft werden, wenn sie entsprechend ausgelastet ist, versteht sich.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elektroautos und Plug-in-Hybride: Das unterschätzte AC-Laden“.
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lernen:digital: Drei Jahre Suche nach Workarounds zum Bildungsföderalismus


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Er sollte etwas Großes schaffen: digitale Möglichkeiten und Methoden auf ihre Schultauglichkeit zu erforschen. Drei Jahre ist es her, dass die damalige Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Startschuss für den „Kompetenzverbund lernen:digital“ gab. 205 Millionen Euro wurden über die Laufzeit dafür zur Verfügung gestellt. Der Kompetenzverbund sollte Lehren aus den großen Schwierigkeiten während der Corona-Pandemie ziehen, als zwar für Remote-Unterricht jede Menge Technologie beschafft wurde, die Lehrkräfte jedoch oft ohne großes Vorwissen und Hilfestellungen auf die neue, zwangsweise entstandene Realität trafen. Bei einer zweitägigen Veranstaltung im Berliner Café Moskau zogen Verantwortliche und Beteiligte nun eine Abschlussbilanz: Was haben die Millionen für lernen:digital tatsächlich bewirken können?

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203 Teilprojekte ganz unterschiedlicher Art hätten in diesem Rahmen stattgefunden, berichtete Katharina Scheiter, die die Koordinierungsstelle für den Kompetenzverbund leitet. Und sparte ansonsten nicht mit harter Kritik an den politisch Verantwortlichen: Aufgrund von Konstruktionsfehlern des Vorhabens sei es von Anfang an in erster Linie darum gegangen, „das Beste daraus zu machen“, sagte Katharina Scheiter, die an der Universität Potsdam Professorin für digitale Bildung ist. Es habe an Vorplanung und gemeinsamen Zielen gemangelt. Die erreichten Ergebnisse seien zwar gut und wertvoll, würden aber bislang am wichtigsten Bedarf der Bildungsinstitutionen vorbeigehen: wie die Schülerinnen und Schüler mit digitalen Mitteln besser lernen könnten. Den „Stein der Weisen“, nämlich wie der Transfer über gute Fortbildung hin zu den Schülerinnen und Schülern gelingen würde, den habe man auch nicht gefunden, stimmte der für Bildung zuständige bremische Staatsrat Torsten Klieme der kritischen Bestandsaufnahme zu.

Der Konstruktionsfehler, den Bildungsforscherin Scheiter beklagte, hat dabei gleich mehrere Gründe: Der eigentliche Hauptgrund liegt im Bildungsföderalismus – zuständig für die Bildung sind grundsätzlich die Länder, für die Forschung hingegen ist der Bund zuständig. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung durften also nur Forschungsvorhaben finanziert werden – alles andere ist Länderangelegenheit, etwa wie die Lehrerfortbildung organisiert ist. Teilnehmer der Veranstaltung merkten daher auch an, dass ein wesentlicher Teil der Projektlaufzeit damit verschwendet worden sei, Bundes- und Ländervorhaben miteinander in Einklang zu bringen, also die Forschungsmittel des Bundes mit den Vorgaben der 16 Kultusministerien und der Landesinstitutionen zusammenzubringen.

Die ursprünglich gewünschte Praxisnähe, also wie das Bildungswesen tatsächlich digitale Möglichkeiten nutzen kann, fiel dabei offenbar weitgehend weg – und an flächendeckende Skalierung von Erkenntnissen war deshalb schon gar nicht zu denken. Schon in der Konzeptionsphase sei dabei der Blick auf die Praxis abhandengekommen, erklärt der beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zuständige Abteilungsleiter Stefan Luther. Dazu kam ein anderes Problem: dass die Mittel schnell gebunden werden sollten. Und um das „Momentum Geld“ (Luther), das zu dem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden habe, nicht verstreichen zu lassen, habe man sich trotzdem für die Durchführung entschieden. Das meint unter anderem Mittel aus dem EU-Programm „NextGenerationEU“.

„Zu viel Geld mit zu wenig praktischem Effekt“, bilanziert auch Torsten Klieme recht deutlich. Im Fall einer Weiterführung, die seiner Ansicht nach sinnvoll sei, solle es daher anders aufgesetzt werden, sagte der Ländervertreter. Doch wie das in Zukunft genau aussehen soll, ist offenbar noch zu besprechen. Auf Ergebnisse von „lernen:digital“ solle dabei in jedem Fall aufgebaut werden, erklärte BMBFSFJ-Abteilungsleiter Stefan Luther.

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Hoffnung setzten dabei zumindest die beiden zuständigen Vertreter aus der Politik auf den Digitalpakt 2.0. Eigentlich schon vor über einem Jahr im Grundsatz zwischen Bund und Ländern geeint, soll nun tatsächlich nur noch die Tinte für die Unterschriften aller Beteiligten fehlen. Es gehe nur noch um Wochen, sagten Bund- und Ländervertreter unisono.

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Dass alle künftigen Forschungs- und Transferprogramme sich an der Zielsetzung des sogenannten Start-Chancen-Programms orientieren müssten, dafür sprach sich Staatsrat Klieme aus: Es gehe darum, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht die Mindestkompetenzen erreichen, zu halbieren. „Das ist, was unser Bildungssystem in seiner Qualität am Boden hält“, erklärte Klieme. Alle anderen Programme müssten sich die Frage stellen, was sie auf die Mindestkompetenzen einzahlen könnten – auch die Bund-Länder-Initiative im Rahmen des Digitalpakts 2.0. In dieser Säule des renovierten Bund-Länder-Finanzierungspakets zur digitalen Bildung soll dann auch ein Teil dessen, was mit dem „Kompetenzzentrum für digitales Lernen“ erarbeitet wurde, weitergeführt werden. Ein Forschungscluster zum Thema Didaktik, also zur Vermittlung von Wissen und Kompetenzen sei genau wie ein Schwerpunkt zu Künstlicher Intelligenz geplant.

Nach drei Jahren Laufzeit scheint also vor allem ein eindeutiges Forschungsergebnis den einstigen hehren Zielen gegenüberzustehen: Auch 205 Millionen Euro und eine Vielzahl an Forschungsprojekten ergeben noch kein kohärentes Gesamtkonzept für eine bessere digitale Bildung. Das viel genutzte Schlagwort der lernen:digital-Veranstaltung in Berlin hieß daher: „Ko-Konstruktive Zusammenarbeit“. Was vor allem bedeutet: Bund und Länder, Forschung, Bildung, Verwaltung und Politik wollen sich künftig zumindest möglichst wenig im Wege stehen.


(dahe)



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