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Streit um Werbeboykott: US-Gericht weist Klage Elon Musks X Corp. ab


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Eine US-Richterin hat am Donnerstag die Kartellklage der Kurznachrichtenplattform X abgewiesen. Das von Elon Musk kontrollierte Unternehmen hatte dem Branchenverband der Werbetreibenden World Federation of Advertisers (WFA) und große Firmen wie Mars, Lego, Nestlé, Pinterest oder den US-Medizinkonzern CVS Health einen illegalen Werbeboykott vorgeworfen und Schadensersatz gefordert.

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Die US-Bezirksrichterin Jane Boyle am Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Texas wies die Klage am Donnerstag ab. X habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ein Schaden nach US-amerikanischem Kartellrecht entstanden sei, hieß es zur Begründung.

X hatte die Klage gegen den Weltverband der Werbetreibenden WFA und mehrere Unternehmen im Sommer 2024 eingereicht. Diese hätten sich über eine Initiative namens Global Alliance for Responsible Media (GARM) zum gemeinsamen Boykott von Werbung auf der Plattform X verschworen. Das verstoße gegen US-amerikanisches Kartellrecht.

GARM ist eine Initiative des Branchenverbandes World Federation of Advertisers mit Sitz in Belgien. Dessen Mitglieder sollen vermeiden, durch ihre Werbung illegale oder schädliche Inhalte finanziell zu belohnen und dabei den Ruf ihrer Marke zu schädigen. Gleichzeitig soll GARM den Wettbewerb zwischen Werbeplattformen fördern.

Die Klage (AZ. 7:24-CV-0114-B) behauptet, die World Federation of Advertisers habe infolge der Übernahme Twitters durch Musk im Jahr 2022 einen Werbeboykott gegen Twitter (inzwischen X) organisiert, um den Kurznachrichtendienst dazu anzuhalten, die GARM-Richtlinien zu erfüllen. Mit dem mutmaßlichen Boykott hätten die Beklagten gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen gehandelt. X verlangte dreifachen Ersatz der entgangenen Werbeeinnahmen plus Zinsen und Verfahrenskosten. Außerdem soll das angerufene Gericht den Beklagten untersagen, weiter gemeinsam keine Werbung bei X zu schalten. Anfang 2025 erweiterte X die Klage und warf noch mehr Konzernen einen geschäftsschädigenden und illegalen Werbeboykott vor. Der britische Konsumgüter-Konzern Unilever einigte sich mit X und wurde aus der Klage herausgenommen.

Die Beklagten wiesen in dem Verfahren jegliches Fehlverhalten zurück. Sie argumentierten, X habe nicht nachweisen können, dass sie sich zu gemeinsamem Handeln verabredet hätten. Vielmehr hätten die Unternehmen individuelle Geschäftsentscheidungen darüber getroffen, wann und wo sie ihre Werbebudgets ausgeben wollten. „Die Art der angeblichen Verschwörung begründet keinen Kartellrechtsverstoß, weshalb das Gericht die Klage ohne Bedenken endgültig abweist“, so Richterin Boyle in ihrer Anordnung.

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(akn)



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Windows 10: ESU-Updates bis Oktober 2027 verlängert


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Die Gnadenfrist für Windows 10 wird verlängert: Eigentlich sollten die Extended Security Updates (ESU) für Privatkunden im Oktober 2026 auslaufen. Nun hat Microsoft aber ohne große Ankündigung seine Supportartikel aktualisiert und weist lediglich in einer Fußnote auf die Änderung hin. Das Datum, an dem PCs im ESU-Programm das letzte Mal ein Sicherheitsupdate bekommen, ist jetzt der 12. Oktober 2027.

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Auf Rechnern, die bereits für ESU registriert sind und Sicherheitsupdates bekommen, wird laut Microsoft kein weiterer Eingriff nötig; die Updates laufen nach Oktober 2026 einfach weiter. Auch an der Vorgehensweise, um noch nicht registrierte Windows-10-Installationen ins ESU-Programm zu setzen, ändert sich nichts.

Microsoft hatte ESU für Privatkunden bereits Ende 2024 angekündigt und im Sommer 2025 spezifiziert. Nach einigen Querelen um die Rechtmäßigkeit der Nutzungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Teilnahme am ESU-Programm gratis, sofern man im EWR wohnt und sich mit einem Microsoft-Konto an Windows 10 anmeldet. Ansonsten kostet es einmalig rund 30 Euro – der Preis bleibt trotz der Verlängerung offenbar gleich.

Unabhängig davon läuft das ESU-Programm für Firmenkunden: Diese haben keine Option, die erweiterten Sicherheitspatches gratis zu bekommen. Für Firmen lassen sich die ESU-Updates bis zu drei Jahre lang hinzubuchen; zudem haben sie gestaffelte Preise. Das erste Jahr kostet rund 60 Euro pro Rechner, fürs zweite Jahr verdoppelt sich der Preis auf rund 120 Euro und im dritten nochmals auf 240 Euro.

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(jss)



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Mars-Rover Perseverance: Marathon absolviert und aus dem All fotografiert


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Der NASA-Rover Perseverance hat auf dem Mars die Marathondistanz absolviert und wurde aus diesem Anlass aus der Umlaufbahn heraus fotografiert. Das hat die US-Weltraumagentur jetzt öffentlich gemacht und die Aufnahme der Kamera HiRISE (High-Resolution Imaging Science Experiment) dazu veröffentlicht. Die Kamera befindet sich an Bord des Mars Reconnaissance Orbiters (MRO), das Foto stammt vom 13. Juni. Einen Tag später hatte Perseverance die 42,195 km geschafft, nach gerade einmal fünf Jahren und vier Monaten auf Rädern. Vor Perseverance hat mit Opportunity nur ein einziger Rover diese Distanz auf einem anderen Himmelskörper zurückgelegt, der hat dafür aber elf Jahre und zwei Monate benötigt.

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Die Satellitenaufnahme zeigt Perseverance jetzt als grünlichen Punkt inmitten der roten Gesteinswüste des Mars. Der Rover befindet sich westlich des Jezero-Kraters, in dem er vor über fünf Jahren gelandet ist und dessen Rand er inzwischen überwunden hat. Zu sehen sind auch seine Spuren als zwei unterscheidbare Streifen, die sich durch das Gelände schlängeln. Für den Mars Reconnaissance Orbiter ist eine Aufnahme wie diese schon Routine, die Sonde kreist seit 20 Jahren um den Mars und hat dort bereits so einige Geräte fotografiert. Vor 14 Jahren hat der Satellit beispielsweise zum ersten Mal Curiosity abgelichtet. Der Rover ist weiterhin aktiv, hat aber erst rund 37 km absolviert.

Perseverance ist seit dem Februar 2021 auf dem Mars unterwegs und hat dort inzwischen 43,09 km zurückgelegt. Der Rover sucht in einem ehemaligen Delta nach Spuren von Leben. Begleitet wurde er lange von dem kleinen Helikopter Ingenuity. Der sollte eigentlich nur unter Beweis stellen, dass motorisierte Fluggeräte auf dem Mars überhaupt abheben können. Weil er das aber so gut gemeistert hat, durfte er danach noch die Gegend erkunden. Erst nach 72 Flügen war Anfang 2024 abrupt das Ende des zähen Fluggeräts erreicht. Im vergangenen Herbst wurde publik gemacht, dass Perseverance mögliche Spuren von mikrobiologischem Leben gefunden hat. Ein abschließendes Urteil über die Entstehungsgeschichte der fraglichen Stoffe ist anhand der Daten aber nicht möglich.


(mho)



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AWS und Azure: EU-Kommission knöpft sich Cloud-Riesen wettbewerbsrechtlich vor


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Die EU-Kommission zieht die Daumenschrauben für Amazon und Microsoft weiter an. Nach einer Marktuntersuchung kamen die Brüsseler Wettbewerbshüter zu dem vorläufigen Schluss, dass die Cloud-Plattformen Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als sogenannte Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollten.

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Die Regierungsinstitution will mit der Initiative, die sich vorige Wochen prinzipiell bereits abzeichnete, ihren regulatorischen Zugriff auf den IT-Unterbau ausweiten. Bisher galten die strengen Wettbewerbsregeln vor allem für klassische Plattformdienste wie Suchmaschinen oder Messenger. Dass AWS und Azure nun ins Visier geraten, ist eine Besonderheit: Beide Dienste verfehlen eigentlich die quantitativen Schwellenwerte des DMA, die sich an festen Nutzerzahlen orientieren.

Trotzdem sieht die Kommission in den beiden größten Cloud-Anbietern in der EU ein Nadelöhr zwischen Firmen und deren Endkunden. Ihre operative Kapazität, die immensen Investitionen und die über Jahre zementierte Marktführerschaft rechtfertigen laut den Wettbewerbswächtern diesen Schritt.

Ein Treiber für diese Entwicklung ist der KI-Boom. Cloud-Rechenzentren bilden das Rückgrat für das Trainieren und den Betrieb von KI-Modellen. Die Kommission stellt fest, dass Amazon und Microsoft über ihre umfangreichen Portfolios an eigenen KI-Werkzeugen sowie strategische Partnerschaften der Nachfrage nach KI-Diensten fast vollständig in ihren eigenen Ökosystemen nachkommen. Für Mitbewerber bleibe in diesem hochgradig vertikal integrierten Markt kaum Raum zum Atmen.

Zudem profitierten die Tech-Riesen von Lock-in-Effekten und extrem hohen Wechselkosten, heißt es. Diese machten es Unternehmenskunden fast unmöglich, die Plattform zu wechseln. Cloud-Computing sei längst kein reines Digitalthema mehr, erläutert die Kommission, sondern eine kritische Ressource für die gesamte europäische Wirtschaft. Mehr als die Hälfte aller EU-Unternehmen griffen auf Cloud-Server zurück, was die Frage nach fairer Konkurrenz umso dringlicher mache.

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Die im November gestarteten Untersuchungen, bei denen die niederländische Marktaufsichtsbehörde (ACM) die Kommission unterstützte, lieferten die Basis für die Einschätzung. Daneben läuft noch eine weitere Analyse. Sie soll generell klären, ob die bestehenden DMA-Verpflichtungen ausreichen, um unfaire Praktiken im Cloud-Sektor effektiv zu bekämpfen. Die Kommission betont, dass es dabei um die technologische Souveränität und faire Wettbewerbsbedingungen geht.

Die beiden US-Konzerne, die bereits für andere Dienste als Gatekeeper benannt wurden, können nun auf die Vorwürfe reagieren. Sollte die Kommission ihre Erkenntnisse im Anschluss bestätigen, drohen Amazon und Microsoft weitreichende Konsequenzen. Nach einem offiziellen Beschluss hätten sie sechs Monate Zeit, um ihre Cloud-Dienste mit den Auflagen des DMA in Einklang zu bringen. Sie müssten dann etwa Interoperabilität garantieren, Datenportabilität erleichtern und die Bevorzugung eigener Dienste unterlassen.


(mho)



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