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Top 10: Das beste günstige Smartphone bis 300 Euro im Test – Motorola dominiert


Nothing Phone 3a im Test: Top-Design und Teleobjektiv für unter 300 Euro

Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.

VORTEILE

  • ausgezeichnetes Design und hochwertige Verarbeitung
  • Triple-Kamera mit Teleobjektiv
  • lange Akkulaufzeit
  • helles OLED-Display
  • coole Glyph-Leuchten 

NACHTEILE

  • Kamera mit Schwächen bei schlechten Lichtverhältnissen
  • begrenzte Grafikleistung für anspruchsvolle Spiele
  • kein kabelloses Laden
  • KI-Taste ungünstig platziert
  • nur spritzwassergeschützt

Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.

Seit dem ersten Modell sorgt Nothing mit seinem eigenständigen Design für Aufmerksamkeit. Statt auf High-End-Hardware zu setzen, konzentriert sich das Unternehmen auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Ausstattung und Preis. Die „a“-Serie stellt dabei traditionell die günstigere Variante innerhalb der Modellpalette dar – mit kleinen Abstrichen bei der Hardware.

Trotzdem macht das Nothing Phone 3a im Vergleich zum Vorgänger Nothing Phone 2a (Testbericht) einen deutlichen Schritt nach vorn. Besonders bemerkenswert: Es bringt erstmals in dieser Preisklasse ein Teleobjektiv mit – eine Seltenheit im Mittelklasse-Segment. Zwar handelt es sich nicht um eine Periskop-Telelinse wie beim Nothing Phone 3a Pro (Testbericht), doch die Ausstattung kann sich dennoch sehen lassen. Was das stylishe und preislich attraktive Gerät im Alltag leistet, zeigt unser Test.

Design

Beim Nothing Phone 3a bleibt der Hersteller seiner markanten Formsprache treu – inklusive transparenter Rückseite und der charakteristischen LED-Streifen. Das sogenannte Glyph-Interface ist nahezu identisch mit dem des 3a Pro: Drei geschwungene Lichtstreifen reagieren auf Anrufe, Benachrichtigungen oder Musik und lassen sich etwa als Countdown-Anzeige für den Glyph-Timer nutzen. Das funktioniert zuverlässig – vorausgesetzt, das Smartphone liegt mit der Rückseite nach oben auf dem Tisch.

Im Unterschied zum größeren 3a Pro setzt Nothing beim Kameraelement auf ein schlankeres Design: Statt eines zentralen, runden Moduls sind die drei Kameralinsen nebeneinander in einer Linie angeordnet. Die Anordnung erinnert nicht nur an klassische Science-Fiction-Ästhetik, sondern im Detail auch an die „Augenpartie“ des Roboters Bender aus Futurama. Technisch ist das unauffälliger, optisch bleibt es dennoch eigenständig. Als Farben gibt es Weiß und Schwarz.

Mit Abmessungen von 163,5 × 77,5 × 8,4 mm fällt das Nothing Phone 3a nahezu genauso groß wie das Pro-Modell aus. Auch das Gewicht ist mit 201 g nur minimal geringer. In der Hand wirkt das Gerät wuchtig, aber hochwertig. Eine einhändige Bedienung ist – wie bei vielen aktuellen Smartphones dieser Größe – nur eingeschränkt möglich.

Bei den Materialien setzt Nothing auf einen lackierten Metallrahmen und eine Rückseite aus Panda Glass. Nothing setzt beim Display-Glas ebenfalls auf das günstigere Panda Glass statt Gorilla Glass. Im Alltagstest zeigte sich kein Unterschied, offiziell gilt es aber als etwas weniger widerstandsfähig. Die transparente Oberfläche gibt den Blick auf ein gestyltes Innenleben frei, das an Platinen im Retro-Look erinnert – ein Markenzeichen der Reihe. Die Verarbeitung überzeugt: Spaltmaße sind gleichmäßig, das Gerät wirkt stabil und durchdacht konstruiert.

Wasserdicht ist es aber nicht. Es bietet nur eine Schutzklasse nach IP64, damit ist es staubdicht sowie gegen Spritzwasser geschützt. Ins Wasser tauchen sollte man es also nicht. In dieser Preisklasse ist ein vollständiger Wasserschutz bisher nicht garantiert – aber immer häufiger zu finden.

Links sitzen die Wippe zur Regelung der Lautstärke, rechts der Power-Button. Die zusätzliche Taste unterhalb des Einschaltknopfs ist vorhanden – sie aktiviert den sogenannten Essential Space mit KI-Funktionen. Im Alltag bleibt die Kritik jedoch dieselbe wie beim 3a Pro: Die Position ist ungünstig gewählt, da die Taste leicht versehentlich gedrückt wird. Eine klarere Abgrenzung zur Power-Taste wäre schön gewesen.

Display

Das Nothing Phone 3a verfügt über ein 6,77 Zoll großes AMOLED-Display mit einer Auflösung von 2392 × 1084 Pixeln. Die Pixeldichte liegt bei 388 PPI und sorgt für eine ausreichend scharfe Darstellung. Inhalte erscheinen klar und detailliert, einzelne Pixel sind aus normalem Betrachtungsabstand nicht zu erkennen. Das Panel ist gleichmäßig gerahmt, die Frontlinse sitzt in einer kleinen Punch-Hole-Notch.

Typisch für AMOLED bietet das Panel hohe Kontraste, tiefes Schwarz und stabile Blickwinkel. Die Bildwiederholrate liegt bei maximal 120 Hertz – ein Vorteil beim Scrollen, bei Animationen und bei Spielen mit hoher Framerate. Zudem unterstützt das Display HDR10+, was für erweiterte Dynamik bei kompatiblen Inhalten sorgt. Die maximale Helligkeit ist ziemlich hell und liegt bei knapp über 1200 Nits. Damit ist es im Freien nahezu immer ablesbar – sofern nicht die pralle Sonne direkt aufs Display scheint. Laut Hersteller sollen im HDR-Modus bis zu 3000 Nits im HDR-Modus möglich sein.

Kamera

Das Nothing Phone 3a ist mit einer Triple-Kamera ausgestattet. Die Hauptkamera bietet 50 Megapixel, eine f/1.88-Blende, Phasenvergleichs-Autofokus und optische Bildstabilisierung (OIS). Ergänzt wird sie durch ein 50-Megapixel-Teleobjektiv mit zweifachem optischem Zoom sowie eine 8-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera. Im Unterschied zur Periskop-Telelinse des 3a Pro fällt der optische Zoom dabei geringer aus. Die Frontkamera bietet eine Auflösung von 32 Megapixeln sowie eine f/2.2-Blende.

Bei guten Lichtverhältnissen liefert die Hauptkamera ansprechende Bilder mit klarer Schärfe bis in die Randbereiche. Die automatische Belichtung funktioniert zuverlässig, die Farben werden überwiegend realitätsnah wiedergegeben.

Schwächen zeigt die Kamera bei schlechten Lichtverhältnissen: Bereits in der Dämmerung ist ein erstes Bildrauschen erkennbar, das bei Dunkelheit deutlich zunimmt. Der Detailgrad sinkt dann spürbar. Der Nachtmodus greift unterschiedlich stark ein – bei Haupt- und Telekamera eher dezent, beim Ultraweitwinkel hingegen deutlich stärker, was teilweise zu einem unnatürlichen Look führt.

Das Teleobjektiv mit zweifachem Zoom liefert bei Tageslicht gute Ergebnisse ohne Verluste bei zweifacher Vergrößerung, auch bei vierfachem Hybrid-Zoom sehen Motive noch sehr detailliert aus. Bei höherem Zoom wirken Motive dann sehr pixelig. Bei wenig Licht lässt die Bildqualität aber nach. Die Ultraweitwinkelkamera bleibt hinter der Hauptoptik zurück, eignet sich aber für übersichtliche Motive bei guten Lichtbedingungen.

Die Frontkamera produziert detailreiche Selfies mit realistischen Farben und ist für Videotelefonie und soziale Medien gut geeignet, solange ausreichend Licht vorhanden ist. Insgesamt bietet das Kamerasystem des Nothing Phone 3a eine solide Leistung, vorwiegend bei Tageslicht. In schwierigen Lichtsituationen zeigt es jedoch typische Schwächen der Mittelklasse.

Ausstattung

Beim Nothing Phone 3a kommt der Snapdragon 7s Gen 3 zum Einsatz – erstmals verzichtet der Hersteller auch in der günstigeren Modellvariante auf Mediatek-Chips. Stattdessen setzt man auf Qualcomm-Technik, was insbesondere bei KI-Funktionen spürbare Vorteile bringt.

In der Praxis liefert das Phone 3a eine vergleichbare Performance wie das Pro-Modell: Die Oberfläche reagiert schnell, Apps starten flott, und alltägliches Multitasking meistert das Gerät ohne Murren. Bei PCmark Work 3.0 erzielt das Phone 3a rund 11.000 Punkte – das ist ordentlich, aber einige Konkurrenten sind hier deutlich stärker aufgestellt.

Grafisch intensive Anwendungen bringen die GPU jedoch an ihre Grenzen: Im 3Dmark Wild Life Extreme erreicht das Gerät etwa 1000 Punkte, bei Wild Life regulär sind es rund 4000. Für Casual Games und populäre Titel reicht das – wer aber visuell anspruchsvolle Spiele zocken will, muss sich mit reduzierter Grafik zufriedengeben.

Die restliche Ausstattung bietet 128 GB oder 256 GB interner Speicher (nicht erweiterbar), 12 GB RAM, Wi-Fi 6, Bluetooth 5.4, NFC sowie 5G-Dual-SIM und präzise Ortung über Multiband-GNSS. USB-C 2.0 bietet nur eine langsame Datenübertragung, ist in der Preisklasse aber Standard.

Die Sprachqualität und Lautsprecherleistung bewegen sich auf solidem Niveau, wobei der Klang im Hochtonbereich etwas zurückhaltend wirkt. Der Fingerabdrucksensor im Display sitzt etwas ungünstig weit unten, funktioniert aber meist zuverlässig. Alternativ ist eine weniger sichere 2D-Gesichtserkennung über die Frontkamera möglich.

Software

Das Nothing Phone 3a wird mit Android 15 und der hauseigenen Oberfläche Nothing OS 3.1 ausgeliefert. Optisch bleibt das System minimalistisch und setzt auf klare Linien, monochrome Icons und eine reduzierte Ästhetik, die gut zur Hardware passt. Wem das zu steril wirkt, der kann auf ein klassischeres App-Design umschalten. Praktisch: Einige Widgets lassen sich direkt auf dem Sperrbildschirm platzieren. Bloatware fehlt, stattdessen liefert Nothing eigene Apps für Galerie, Kamera und Zubehör mit.

Sicherheits-Updates garantiert Nothing für sechs Jahre, Android-Upgrades sind für mindestens drei Jahre angekündigt – im Vergleich zur Konkurrenz ist das ordentlich, wenn auch nicht so überragend wie bei Samsung. Zum Testzeitpunkt im April stammte der Patch noch aus Februar, hier bedarf es eines baldigen Updates.

Neu an Bord ist der sogenannte Essential Space – eine KI-Funktion, die exklusiv auf dem Phone 3a sowie 3a Pro läuft, da nur diese Modelle über die zusätzliche Essential-Taste unterhalb des Powerbuttons verfügen. Ein Klick erstellt Screenshots mit Notizen, ein langer Druck startet Sprachaufnahmen, und ein Doppelklick öffnet den zentralen KI-Hub. Hier sammelt das System automatisch Inhalte, fasst sie zusammen und generiert Erinnerungen oder Vorschläge – vorausgesetzt, man ist mit dem Internet verbunden. Die Daten bleiben laut Nothing auf EU-Servern, konkret in Paris.

Auch die App-Verwaltung wurde um KI-Funktionen ergänzt, darunter eine „smarte App-Schublade“, die Anwendungen automatisch gruppiert. In der Praxis zeigt sich die Sortierung aber ungenau, und eine manuelle Korrektur ist nicht vorgesehen. Der praktische Nutzen ist damit begrenzt.

Akku

Das Nothing Phone 3a überzeugt mit starker Ausdauer: Im Battery Test von PCmark erreichte es knapp 16 Stunden – ein Spitzenwert in dieser Preisklasse. Im Alltag hält der 5000-mAh-Akku problemlos einen intensiven Nutzungstag durch, bei moderater Verwendung sind auch zwei Tage ohne Nachladen realistisch. Noch beeindruckender sind die Laufzeiten beim Video-Streaming, hier hält das Gerät bis zu 20 Stunden durch.

Aufgeladen wird der mit bis zu 50 Watt. In 30 Minuten sind etwa 70 Prozent erreicht, eine vollständige Ladung dauert rund eine Stunde – vorausgesetzt, man nutzt ein Power-Delivery-Ladegerät, das separat erworben werden muss. Kabelloses Laden wird weiter nicht unterstützt.

Preis

Die UVP für das Nothing Phone 3a startet bei 329 Euro, mit größerem Speicher sind 379 Euro fällig. Das ist eine Ansage. Die Straßenpreise sind derzeit bisher nicht spürbar gesunken, los geht es bei 269 Euro mit 128 GB oder 299 Euro bei 256 GB.

Fazit

Das Nothing Phone 3a überzeugt als starkes Mittelklasse-Smartphone. Es sticht besonders durch das markante Design, das Teleobjektiv und die lange Akkulaufzeit hervor. Mit einem fairen Preis unter 400 Euro bietet es eine gute Ausstattung, die in dieser Preisklasse kaum zu finden ist, das gilt insbesondere für das Teleobjektiv.

Die Kamera zeigt bei schwachem Licht kleine Schwächen, auch die Performance könnte in anspruchsvolleren Anwendungen etwas besser sein. Dennoch ist das Gerät insgesamt eine hervorragende Wahl für alle, die ein gut designtes und leistungsstarkes Smartphone suchen, ohne dabei ein Vermögen auszugeben. Wer auf die Periskop-Telelinse des Pro-Modells verzichten kann, erhält hier ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis.



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Donnerstag: US-Provider ohne Filesharing-Haftung, Finnland-Wahl ohne US-Cloud


Internet-Zugangsprovider haften nicht für illegales Filesharing ihrer Kunden, sagt der US Supreme Court. Denn der Internetzugang ist nicht explizit auf Raubkopien ausgelegt und die Provider würden auch nicht davon profitieren. Das rettet die gesamte Branche. Nun müssen sich die Provider nicht mehr um rechtswidriges Filesharing der Nutzer scheren. In Finnland wollte das Justizministerium ein Computersystem für die Wahlabwicklung zu AWS umziehen. Diese Entscheidung wurde vorerst revidiert, nachdem das Vertrauen in US-Clouds und die politische Situation in den USA schwindet. Es ist auch digitale Souveränität, wenn die finnische Parlamentswahl auf eigenen Servern abgewickelt wird. Derweil bringt Meta Platforms die Band offenbar wieder zusammen. Dazu gehört auch Hugo Barra, der bei Facebook einst Oculus leitete. Jetzt kehrt er zurück und bringt Know-how für KI-Agenten mit. Er wird Teil des Superintelligenz-Teams, das in den letzten Monaten durch Übernahmen und KI-Experten anderer Firmen deutlich ausgebaut wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgerichts eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden. Das hat der oberste Gerichtshof der USA nun aufgehoben, denn die Kläger konnten nicht darlegen, dass der Internetzugang auf Rechteverletzung zugeschnitten ist oder der Provider davon profitiert hat, so der US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing.

Die finnische Regierung hat ihren Plan vorerst aufgegeben, das Wahlsystem des Landes zu Amazon Web Services (AWS) umzuziehen. Die Parlamentswahl im April kommenden Jahres soll stattdessen auf den existierenden, eigenen Servern abgewickelt werden. Das Justizministerium wollte eigentlich alle Daten zu Kandidaten, Wählern sowie der Auszählung der Stimmen zu AWS umziehen. In den vergangenen zwölf Monaten habe sich die internationale politische Lage jedoch verändert, so die finnische Regierung. Das Justizministerium habe deshalb beschlossen, die Entscheidung, wie die Wahlplattform gehostet werden solle, zu überprüfen. Jetzt folgt auch die finnische Regierung dem Trend zu digitaler Souveränität von US-Anbietern: Finnische Regierung zieht Wahlsystem vorerst nicht zu AWS um.

Meta Platforms hat sich ein weiteres KI-Start-up einverleibt. Mit dem erst 2024 gegründeten Führungsteam von Dreamer, das sich auf KI-Agenten spezialisiert, kehrt auch ein bekannter Ex-Mitarbeiter zurück zum Facebook-Konzern. Hugo Barra führte einst Metas Virtual-Reality-Sparte, verließ das Unternehmen aber vor rund fünf Jahren. Nun kommt er als KI-Experte zurück, was den jüngsten Strategiewechsel bei Meta Platforms verdeutlicht: weniger Virtual Reality – mehr künstliche Intelligenz. Denn Mitte letzten Jahres hat der Facebook-Konzern ein neues KI-Team aufgestellt und dies in den letzten Monaten sukzessive durch von anderen Unternehmen abgeworbene Mitarbeiter oder Übernahmen ausgebaut, zuletzt speziell für KI-Agenten: Meta Platforms stärkt KI-Initiative mit Rückkehr namhafter Ex-Mitarbeiter.

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein. Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Es ging um „unendliches Scrollen“ als Suchtfaktor in diesem Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig.

Die russische Polizei hat den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase verhaftet. Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Eine Regierungssprecherin erklärte, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit lokalen Kollegen den Einwohner von Taganrog wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben. Obwohl LeakBase kürzlich durch Europol abgeschaltet wurde, waren Europas Ermittler nicht an der Festnahme beteiligt: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums LeakBase.

In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem die Warnung der WTO, dass hohe Energiepreise den KI-Boom bremsen könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Zudem diskutieren wir über das überraschende Aus des KI-Videogenerators Sora von OpenAI, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Derweil will Microsoft den Speicherhunger von Windows 11 bändigen, um die gefühlte Geschwindigkeit zu erhöhen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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#heiseshow: Energie vs. KI, OpenAI schließt Sora, Windows-Speicherhunger


Anna Bicker, Markus Will und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:

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  • Großer Hunger: Bremst die Energiepolitik den KI-Boom? Die WTO warnt in ihrem Global Trade Outlook 2026, dass hohe Energiepreise und der enorme Strombedarf von KI-Rechenzentren das Wachstum der Branche gefährden könnten. Wie realistisch ist dieses Szenario? Und was bedeutet der Energiehunger der KI-Infrastruktur für den globalen Handel und die Klimaziele?
  • OpenAI hat es satt: Überraschendes Aus von Video-KI Sora – OpenAI hat seinen KI-Videogenerator Sora eingestellt, nur fünf Monate nach Veröffentlichung der jüngsten Version – als Begründung nennt das Unternehmen die Konzentration auf das Kerngeschäft. Gleichzeitig endet damit eine Partnerschaft mit Disney, der erst im Dezember mehr als 200 Charaktere für die Nutzung in Sora lizenziert hatte und eine Milliarde US-Dollar in OpenAI investieren wollte. Was verrät das überraschende Aus über die strategische Lage von OpenAI? Und welche Auswirkungen hat es auf den Video-KI-Markt insgesamt?
  • Auf Diät: Microsoft will Speicherhunger von Windows 11 bändigen – Microsoft hat angekündigt, im Laufe des Jahres Updates für Windows 11 zu liefern, die den Speicherbedarf senken und die gefühlte Geschwindigkeit – intern „Schwuppdizität” genannt – erhöhen sollen. Hintergrund ist unter anderem der Druck durch Apples MacBook Neo, das sich mit 8 GByte RAM begnügt, während Windows 11 auf Systemen mit 8 GByte oft mehr als die Hälfte des Arbeitsspeichers für sich beansprucht. Kann Microsoft den Rückstand gegenüber macOS bei der Speichereffizienz aufholen? Und was bedeutet das für günstige Windows-Notebooks im Wettbewerb mit dem MacBook Neo?

Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.

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Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.

Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:


(mki)



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US Supreme Court: Provider haftet nicht für Filesharing


„Cox hat einfach nur Internetzugang bereitgestellt, was für viele andere Zwecke als Copyright-Verletzungen genutzt wird“, hält der US Supreme Court in einer lange erwarteten Erkenntnis fest. „Cox haftet nicht als Beitragstäter für die Verletzung von Sonys Copyright.“ Der Provider Cox Communications sollte aufgrund eines Urteils eines US-Bundesbezirksgericht eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil er nicht alle Kundenanschlüsse abgeschaltet hat, die wiederholt für illegales Filesharing genutzt wurden.

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Erforderlich für Haftung als Beitragstäter (contributory infringement) sei, dass der Belangte beabsichtigt (intended) habe, dass seine Dienstleistung für die Verletzung der Rechte genutzt werde. Der Kläger könne entweder zeigen, dass die Dienstleistung auf die Rechteverletzung zugeschnitten ist, oder dass der Anbieter begrüßend zur Rechteverletzung angestiftet habe. Weil die Kläger weder das eine noch das andere dargelegt haben, lehnen sieben der neun Höchstrichter die Haftung ab. Reines Wissen, dass manche Kunden auch Illegales tun, ist demnach keine Haftungsgrundlage (Cox Communications et al v Sony Music Entertainment et al, Az. 24–171).

Die zwei weiteren Richterinnen stimmen dem zwar zu, meinen aber, dass ihre Kollegen zusätzlich ältere Haftungsgrundlagen hätten prüfen müssen. Das auszuschließen, werde dazu führen, dass sich Unternehmen zu leicht aus der Verantwortung stehlen.

Rechteinhaber weisen Cox laufend auf offenbar rechtswidrige Filesharing-Übertragungen von IP-Adressen im Cox-Netz hin. Cox leitet Warnungen an seine Kunden weiter und sperrt einigen auch den Zugang; aus Sicht der Rechteinhaber war das aber nicht genug. Eine Gruppe, angeführt von Sony Music Entertainment, verklagte Cox daher vor dem US-Bundesbezirksgericht für das östliche Virginia (Sony Music et al v Cox Communications et al, Az. 1:18-cv-00950).

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2021 entschied dort eine Jury, dass Cox für unzulässige Kopien von 10.017 Musikstücke durch seine Kunden haftet und dafür eine Milliarde Dollar zu zahlen hat. Cox hafte sowohl stellvertretend (vicarious infringement), weil es für die illegal genutzten Internetzugänge Geld kassiere, als auch als Beitragstäter (contributory infringement). Dieses Urteil hatte in der Berufung nur teilweise bestand: Das Berufungsgericht für den vierten Bundesgerichtsbezirk fand keine stellvertretende Haftung; Cox nimmt zwar Geld für den Internetanschluss, aber nicht für das rechtswidrige Filesharing. Als Beitragstäter hafte der Internet Service Provider (ISP) trotzdem (Az. 21-1168).

Nun hat der Supreme Court auch dieser Haftungstheorie ein Ende bereitet. Die Rechteinhaber sollen die Copyright-Verletzer direkt belangen, nicht deren Zugangsprovider. Ganz einfach ist das in der Praxis nicht: Zugangsprovider müssen nach US-Copyright-Recht nicht einfach so verraten, wer ihre Kunden sind.

Die Richtermehrheit des Supreme Court lehnt es ab, Haftung wegen Beihilfe (aiding and abetting) nach Common Law in Betracht zu ziehen. Das auszuklammern, halten die beiden Richterinnen Sonia Sotomayor und Ketanji Brown Jackson für einen Fehler, zumal auch stellvertretende Haftung und Beitragshaftung erst durch Erkenntnisse des Supreme Court entstanden sind. Im Gesetz findet man dazu nichts.

Auch für Haftung nach aiding and abetting sei notwendig, dass der Beklagte auf die Rechteverletzung abgestellt habe, was bei Cox nicht der Fall sei. Selbst die Hinweise der Rechteinhaber auf bestimmte IP-Adressen änderten daran nichts, weil der ISP damit zwar den Anschlussinhaber eruieren können, aber immer noch nicht wisse, welche Nutzer konkret verantwortlich seien. Cox müsse also auch nach Common Law nicht haften.

Diese ältere Haftungsgrundlage bei Copyright-Fällen jedoch grundsätzlich zu verneinen, habe negative Auswirkungen. Bestimmte Haftungsfreistellungen nach dem jüngeren Digital Millennium Copyright Act (DMCA) für sich kooperativ verhaltende Internet-Provider liefen ins Leere. ISP wie Cox müssten sich fortan überhaupt nicht mehr darum scheren, ob ihre Kunden rechtswidriges Filesharing betreiben, und könnten einschlägige Hinweise der Rechteinhaber ignorieren.


(ds)



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