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Künstliche Intelligenz

Top 10: Der beste Akku-Staubsauger im Test – Testsieger Dyson verteidigt Platz 1


Samsung Bespoke Jet AI im Test

Neben Dyson gehört auch Samsung zu den Anbietern mit den besten Akkusaugern. Der neue Bespoke Jet AI perfektioniert viele Bereiche des Vorgängers und punktet mit Absaugstation, KI und App.

VORTEILE

  • hervorragende Saugleistung
  • Absaugstation
  • guter Lieferumfang mit 2 Akkus

NACHTEILE

  • App nur Spielerei
  • nicht für langhaarigen Teppich geeignet
  • teuer

Neben Dyson gehört auch Samsung zu den Anbietern mit den besten Akkusaugern. Der neue Bespoke Jet AI perfektioniert viele Bereiche des Vorgängers und punktet mit Absaugstation, KI und App.

Samsung hat sein Line-up an Top-Akkusaugern mit Modellen wie dem Jet 90 und dem Bespoke Jet aus dem vergangenen Jahr kontinuierlich verbessert. Bei der reinen Saugleistung sind die jeweiligen Modelle auf Augenhöhe mit Marktführer Dyson, dessen aktuelles Top-Modell V15 Absolute bei uns hervorragend abschnitt und inzwischen um die Submarine-Version mit aktivem Wischkopf ergänzt wurde. Ein Test dazu folgt demnächst. Der Vorteil von Samsungs Top-Modell war schon im vergangenen Jahr die Absaugstation, die gleichzeitig als Abstellvorrichtung für den Sauger dient und den zuvor aufgesaugten Schmutz direkt und fast ohne menschliches Zutun hygienisch und staubfrei in einen gesonderten Beutel absaugt. Etwas Vergleichbares fehlt Dyson. Außerdem will Samsungs aktuelles Spitzenmodell mit KI (künstlicher Intelligenz) und App-Steuerung punkten. Ob das reicht, um weiterhin ganz oben mitzuspielen oder sogar Dyson vom Thron zu stoßen, zeigt der Testbericht.

Design und Verarbeitung

Am Design hat sich auf den ersten Blick im Vergleich zum Vorgänger kaum etwas geändert. Diese Umschreibung dürfte im Laufe des Tests noch einige Male folgen – und ist dabei gar nicht böse gemeint. Denn grundsätzlich gibt es nichts daran auszusetzen. Statt das Rad neu zu erfinden, scheint Samsung den Vorgänger genau überprüft und auf Schwachstellen abgeklopft zu haben, um sie dann beim neuen Modell zu verbessern. Das fällt zwar beim Design eher wenig, aber auch hier auf. Wenig, weil man hier offenbar nicht viele Schwachpunkte ausgemacht hat, wie die starke Ähnlichkeit zeigt. Tatsächlich sehen auch wir hier recht wenig Verbesserungsspielraum. Im Detail wurde etwa die ohnehin schon bei den Vorgängern gute Stabilität und Passgenauigkeit weiter verbessert, sodass der Bespoke Jet AI zu keinem Zeitpunkt wackelig oder billig wirkt – trotz der überwiegenden Verwendung von Kunststoff.

Beibehalten hat man das Bedien-Layout. Im Gegensatz zu den Dyson-Modellen, bei denen man zwar ebenfalls einen Pistolengriff für die Handhabung hat, aber permanent mit dem Zeigefinger den Powerbutton gedrückt halten muss, fehlt dieser bei Samsung. Stattdessen drückt der Nutzer bei Samsung zum Starten einmal mit dem Daumen den Power-Knopf – der Sauger bleibt bis zur erneuten Betätigung an.

Welches System besser ist, dürfte auch viel mit der Gewöhnung zusammenhängen – wir empfinden Samsungs Steuerung als besser. Denn bei den Dyson-Modellen kommt man immer wieder ungewollt an die absichtlich mit sehr wenig Kraft auslösbare Powertaste, wenn man das Gerät nur umstellen will. Außerdem störte uns auf Dauer der Haltezwang – nicht ohne Grund gibt es auf zahllosen 3D-Druck-Seiten Aufsätze, die einmaliges Drücken wie bei Samsung ermöglichen.

Schön ist nach wie vor das aus Aluminium gefertigte Saugrohr, das sich in der Länge verstellen lässt und solch eine bequeme Nutzung durch große und kleine Bediener erlaubt. Der Einstellungsspielraum reicht dabei von 574 bis 786 Millimeter Gesamthöhe des Saugers, wodurch der Tester mit mehr als 1,90 Meter Körpergröße damit genauso entspannt saugen konnte, wie andere Personen des Haushalts mit rund 1,70 Meter. Schade ist allerdings, dass zum Einhängen in die Aufbewahrungs- und Absaugstation das Saugrohr wieder mehr oder weniger zusammengeschoben werden muss – in ausgefahrenem Zustand passt der Bespoke Jet AI ansonsten schlichtweg von der Höhe her nicht auf die Station. Das hatten wir schon beim Vorgänger kritisiert, Samsung sah darin aber offensichtlich kein Verbesserungspotenzial – schade.

Gleiches gilt für die Positionierung des Saugers. Denn er kann nicht von vorn einfach und direkt auf die Station gehängt werden, sondern muss von hinten auf das Gestell bugsiert werden. Das ist unpraktisch und wirkt auf den ersten Blick unsinnig, allerdings erreicht Samsung dadurch, dass das Display des Saugers im aufrecht hängenden Zustand durch diese umständliche Aufstellung nach vorn zeigt. Durch die Drehung des Display-Inhalts kann der Nutzer also vor dem Gerät stehend das kleine Display sehen, das ansonsten vom Korpus und dem großen Akku des Modells verdeckt wäre.

Apropos Akku: Davon liegen im Lieferumfang gleich zwei – ein großer mit 3970 mAh und ein etwas kleinerer mit 2200 mAh. Beide lassen sich gleichzeitig geladen, einer im Sauger auf der Absaugstation, einer in einem externen, im Lieferumfang enthaltenen Ladegerät. Das ist praktisch und wer hier ein Haar in der Suppe sucht, dürfte bestenfalls die Farbgebung von Netzteil und Ladekabel bemängeln, deren Grauton nicht zum Schwarz passt, das alle anderen Halterungen ziert.

Etwas verwirrend ist die Kommunikation des Herstellers, welche Teile nun tatsächlich im Lieferkarton auf den Käufer warten. Auf der Übersichtsseite zum Samsung Bespoke Jet AI wird grundsätzlich alles Zubehör für den Sauger – also auch den Spray-Spinning-Sweeper-Aufsatz zum Wischen und die Slim-LED-Bürste für Hartböden – aufgezeigt. Klickt man oben auf der Übersichtsseite unter „Unsere Top-Angebote“ auf „Bespoke Jet AI“, kommt man auf eine Unterseite, auf der man dann allerdings die Version mit zusätzlicher Hartbodenbürste kaufen kann. Klickt man weiter unten auf der gleichen Unterseite allerdings auf den Kaufbutton unterhalb der Vergleichstabelle, wird man zum gleich teuren Paket mit Wischaufsatz anstelle des Slim-Bürste gelinkt. Wer auf der Übersichtsseite hingegen oben (wieder unter „Unsere Top-Angebote“) auf „Bespoke Jet AI“ mit dem deutlich kleiner dargestellten Zusatz „mit Sprach Spinning Sweeper Zusatz“ klickt, landet man stattdessen wieder bei der Version mit Slim-LED-Bürste.

Natürlich handelt es sich dabei um einen Fehler – was an sich passieren kann. Ein weltweit agierender Megakonzern wie Samsung sollte jedoch aufmerksamer aufpassen, denn dieses Wirrwarr verunsichert potenzielle Käufer und schreckt sie vielleicht sogar ab. Außerdem war es schon bei den Vorgängern schwierig, den Unterschied der damals verfügbaren Varianten auf einen Blick zu erkennen – ganz so, als wolle Samsung gar nicht, dass die Interessenten wirklich einfach und übersichtlich sehen können, was sie denn da kaufen. Schade, dass das beim neuen Modell nach wie vor nicht vernünftig gewährleistet ist.

App und Inbetriebnahme

Auch der Akkusauger Samsung Bespoke Jet AI kann ab sofort per App am Smartphone rudimentär bedient werden, zudem lassen sich bestimmte Parameter auslesen. Grundsätzlich klappt die Verbindungsaufnahme sehr einfach: Smartthings-App herunterladen, Account erstellen und schon findet die App von ganz allein den Sauger. Große Einschränkung hierbei: Während wir schon lange kein Problem mehr mit gemischten WLAN-Netzwerken aus 2,4 und 5 GHz hatten, weigerte sich der Bespoke Jet AI ausdrücklich, so einem gemischten Netzwerk beizutreten. Das geht im Jahr 2024 gar nicht mehr, erst recht nicht bei einem so teuren Produkt!

Letztlich verpassen Nutzer, die die App nicht verwenden wollen oder können, aber ohnehin nicht viel. Denn dort könnten sie nur den Ladezustand des Saugers sehen, außerdem den Status des Staubbehälters im Sauger. Ändern können sie zudem nur die voreingestellte Saugleistung (ab Werk „KI“) und die Intensität der Absaugung der Station. Weiterhin darf die Absaugung auch per App initiiert werden – das war es auch schon. Über einen zusätzlichen Dienst verspricht Samsung zudem, den Stromverbrauch des Saugers ersichtlich zu machen, aber wir trauten dem Braten hinsichtlich der Genauigkeit der Angaben im Test aber nicht.

Handhabung und Saugleistung

Im Test überzeugte uns der Samsung Bespoke Jet AI bis auf sehr wenige Ausnahmen. Abgesehen von der etwas unpraktischen Platzierung auf der Absaugstation, bei der der Sauger immer um die Station herum von hinten aufgehängt werden muss, empfanden wir den Akkusauger als handlich, stark und praktisch. Das Gerät wiegt nur knapp 2,8 Kilogramm, der Großteil davon wird zudem ohnehin über das Saugrohr auf den Bürstenkopf mit der Rolle abgeleitet. Der Kraftaufwand, um den Sauger über die Ecken zu zirkeln, ist zwar beim Dyson V15 noch etwas geringer, stellt aber auch beim Samsung-Modell kein Problem dar. Stattdessen sorgen hier helle LEDs am Bürstenkopf für gute Übersicht auch in dunkler Umgebung und zeigen Schmutz direkt vor der Bürste deutlich auf.

Während des Betriebs haben wir nach anfänglichem Ausprobieren ausschließlich den sogenannten AI-Modus (englisch Artificial Intelligence – Künstliche Intelligenz) verwendet, der die benötigte Saugleistung selbstständig, schnell und mit wenig Verzögerung den verschiedenen Untergründen anpasst. Wer etwa den Sauger kurz anhebt, bemerkt direkt ein Absenken der Motordrehzahl, beim Wechsel von Fliesen oder Laminat auf Teppich ist ein Anheben der Leistung zu bemerken. Das funktionierte im Test zuverlässig und gut.

Ob diese automatische Saugkraftanpassung tatsächlich den Begriff „Künstliche Intelligenz“ verdient, bleibt dahingestellt. Andere Modelle beherrschen diese Kunststücke schließlich teilweise auch, allerdings wird dabei weniger Wind um diese Funktion gemacht. Buchstäblich verspricht Samsung allerdings durch die KI-Funktion nicht nur bessere Reinigung, sondern auch weniger Stromverbrauch – ein für einen Akkusauger wichtiger Punkt.

Etwas problematisch finden wir das Verhalten der Active-Dual-Bürste, die für Hartboden und Teppich gleichermaßen geeignet sein soll. Während uns auf kurzem und mittellangem Teppichboden die Hartnäckigkeit der Motorbürste im Bürstenkopf überzeugte, die im Gegensatz zu manchem Konkurrenzprodukt kontinuierlich weiterdrehte, blieb sie auf längeren Brücken abrupt stehen und der Bürstenkopf gab schnelle Knackgeräusche von sich. Das klingt so, als würden Kunststoffzahnräder wegen des zu hohen Widerstands durch die Teppichhaare durchrutschen – das kann nicht gut für die Haltbarkeit sein. Auf höherem Teppich gleitet die Bürste dann aber ohnehin nicht mehr so mühelos wie sonst und der Betrieb wird nicht nur potenziell schädlich für den Bürstenmotor, sondern auch etwas beschwerlich.

Ansonsten begeisterte der Samsung Bespoke Jet AI durch seine einwandfreie Reinigungsleistung auf Hartboden und Teppich, sofern dieser – wie erwähnt – nicht zu langflorig ist. Selbst Tierhaare konnten wir gut entfernen, dafür reichte normalerweise einmaliges Vor- und Zurück. Das schaffen so nur die besten Sauger und dürfte an der auf 280 Watt gestiegenen maximalen Saugleistung liegen. Beim ebenfalls sehr guten Vorgänger waren es nur 210 Watt. Außerdem schön: Der Sauger bleibt dabei relativ leise für einen Staubsauger, nur die beiden höchsten Stufen sind dann mitunter deutlich hörbar.

Praktisch sind kleine Verbesserungen bei der Absaugung. So wird diese jetzt auf Wunsch automatisch durchgeführt, sobald der Sauger auf die Station gehängt wird. Dabei kontrolliert Samsung offensichtlich, ob der Schmutzbehälter des Akkusaugers tatsächlich gefüllt ist, denn einfach nur kurzes Anheben oder sogar kurzes Saugen ohne nennenswerte Schmutzaufnahme führt nicht zum Absaugen – klasse! Wer das nicht automatisiert ausführen lassen möchte, kann diese Funktion aber auch ausstellen. Dafür gibt es eine Taste unter der vorderen Abdeckung der Station, unter der sich auch der Absaugbeutel verbirgt. Dann muss für die Absaugung wie beim Vorgänger eine weitere Taste vorn oben auf der Station gedrückt werden.

Und es gibt noch eine Verbesserung: Musste beim Vorgänger die zum Absaugen automatisch geöffnete Schmutzklappe am Akkusauger manuell geschlossen werden, erledigt die Station das nun nach dem Absaugen selbstständig. Beim nächsten Entnehmen des Saugers aus der Station ist der also ohne weitere Handgriffe betriebsbereit. Eventuelle Probleme sollte der Sauger jetzt aber auch von sich aus erkennen. Denn nach dem Absaugen aktiviert er jetzt auch noch einmal den Bürstenkopf samt LEDs und führt eine Selbstdiagnose durch. Im Test kam es zu keinerlei Problemen.

Wischen kann der Samsung Bespoke Jet AI auch – zumindest, wenn man die Version mit dem sogenannten Spray-Spinning Sweeper-Aufsatz kauft. Den gab es als Zubehör auch schon beim Vorgänger – und wir halten ihn immer noch nur bedingt für sinnvoll. Denn im Gegensatz zu echten Saugwischern verfügt der Sweeper-Aufsatz nur über einen kleinen Frischwassertank, nicht aber über einen Abwassertank. Die Flüssigkeit muss manuell per Knopf vor den Wischaufsatz gesprüht und dann anschließend durch Überwischen wieder aufgenommen werden. Punktuell ist so tatsächlich eine Reinigungsleistung durch das Wischen gegeben. Wer die ganze Wohnung wischen will, muss aber trotzdem regelmäßig manuell die Wechselpads auswaschen oder die mitgelieferten Einmal-Feuchttücher nutzen. Wirklich sinnvoll finden wir beides nicht, echte Saugwischer können wesentlich besser und einfacher wischen.

Immerhin macht der Akku keinen Strich durch die Rechnung des Bespoke Jet AI. Mit dem stärkeren der beiden im Lieferumfang befindlichen Akkus verspricht der Hersteller bis zu 100 Minuten Laufzeit, der kleinere soll für bis zu 60 Minuten sorgen. Tatsächlich steht mit dem größeren Akku im KI-Modus schon mal mehr als eine Stunde auf der Uhr, zumindest auf Hartboden. Auf Teppich sind es bis zu 23 Minuten – immer noch ein guter Wert, der durchschnittlich gut 30 bis 45 Minuten gemischtem Betrieb entspricht. Und dann gibt es immer noch den zweiten Akku.

Preis

Scheinbar gibt es vom Samsung Bespoke Jet AI zwei Varianten zur UVP von 1199 Euro, die sich aber nur geringfügig in der Ausstattung unterscheiden – ganz so sicher scheint sich der Hersteller selbst nicht zu sein (siehe oben). Aktuell bekommt man den Akku-Staubsauger für 549 Euro auf Ebay.

Fazit

Der neue Samsung Bespoke Jet AI scheint auf den ersten Blick nur eine leichte Verbesserung zum Vorgänger zu sein – und das stimmt grundsätzlich auch. Das neue Modell wurde in erster Linie im Detail verbessert. Insgesamt macht ihn das aber klar besser als den Bespoke Jet, da einfach an so vielen Ecken und Enden gefeilt wurde. Nachholbedarf gibt es bei der Kommunikation des Herstellers, welcher Lieferumfang denn inzwischen bei welchem Modell genau dabei ist und auch das etwas umständliche Abstellen des Saugers in der Absaugstation „von hinten“ bietet Optimierungspotenzial. Gleiches gilt für das in der Länge anpassbare Saugrohr, das leider immer noch vor dem Abstellen in der Station wieder zusammengeschoben werden muss.

Die tatsächlichen Neuerungen, namentlich App und KI, können nur partiell überzeugen. Die App bietet etwa kaum Optionen und ist damit eher eine nette Spielerei als wirklich sinnvoll. Bei der KI-Funktion handelt es sich letztlich nur um eine automatische Anpassung der Saugkraft – das können andere Modelle, auch ohne diese Funktion hochtrabend „KI“ zu nennen. Am Ende ist das aber egal, die Automatisierung der Saugkraft funktioniert beim Samsung-Modell einwandfrei und hilft dem Nutzer.

Insgesamt ist das also Meckern auf sehr hohem Niveau, schließlich ist der Bespoke Jet AI nicht zuletzt wegen der praktischen Absaugstation in unseren Augen derzeit einer der besten Akku-Staubsauger.



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Smart Glasses vor Gericht: Wenn unauffällige Technik zum Problem wird


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Vergangene Woche sorgte ein Vorfall am britischen High Court of Justice für Schlagzeilen. Ein Kläger soll bei seiner Aussage eine smarte Brille getragen und sich darüber von einer nicht anwesenden Person beraten lassen haben. Dem Gericht fiel das zunächst nicht auf, da moderne Smart Glasses oft erst auf den zweiten Blick als solche zu erkennen sind. In ihrem Urteil verwarf die Richterin die Zeugenaussage, entschied zugunsten der Beklagten und auferlegte dem Kläger die weitgehende Übernahme der gegnerischen Verfahrenskosten. Um welche Art von Smart Glasses es sich gehandelt hat, geht aus dem Bericht der Richterin nicht hervor.

Der Vorfall wird im Urteil der Richterin beschrieben.

Gegenstand des Prozesses war ein Streit darüber, wem ein Unternehmen gehört. Als der Kläger für ein Kreuzverhör in den Zeugenstand trat, fiel der Richterin auf, dass der Mann sich auffällig lange Zeit ließ, bevor er zur Beantwortung der Fragen ansetzte. Die Anwältin der Beklagten bemerkte schließlich, dass aus seiner Nähe auffällige Geräusche zu hören waren. Dabei stellte sich heraus, dass der Kläger Smart Glasses trug. Nachdem er sie auf Anweisung der Richterin abgenommen und ein paar Fragen beantwortet hatte, gab sein Smartphone plötzlich hörbar die Stimme einer Drittperson wieder, die offenbar mit ihm sprach. Die Richterin ließ daraufhin sowohl die Brille als auch das Smartphone sicherstellen.

Der Kläger bestritt später, die Smart Glasses während seiner Aussage genutzt zu haben und behauptete, dass es der Chatbot ChatGPT gewesen sei, der zu ihm gesprochen habe. Zur weiteren Klärung wurde die Anrufliste des Klägers fotografiert. Demnach hatte er im Laufe des Morgens sowie wenige Minuten vor seiner Zeugenaussage mehrfach einen Kontakt angerufen, der auf seinem Smartphone als „abra kadabra“ gespeichert war. Der Kläger erklärte, es habe sich dabei um seinen Taxifahrer gehandelt, konnte jedoch weder dessen Namen nennen noch weitere Angaben machen. Einige Tage später behauptete er zudem, sein Smartphone und sein Pass seien gestohlen worden, ohne dafür einen Polizeibericht vorlegen zu können.

Die Anwältin der Beklagten vermutet, dass der Kläger live von seinem früheren, ausländischen Anwalt unterstützt worden sei, der über eine vom Gericht eingerichtete Videoverbindung offiziell an der Verhandlung teilnehmen durfte. Die Richterin selbst hielt in ihrem Urteil fest, dass der Kläger über seine Smart Glasses Hilfe erhalten habe, ohne dass das Gericht davon wusste. Sie verwarf die Zeugenaussage und entschied zugunsten der Beklagten.

Auch in den USA sorgte ein Vorfall mit Smart Glasses im Gerichtssaal für Aufmerksamkeit. Als Mark Zuckerberg im Februar zu einem Prozess erschien, trugen einige seiner Begleiter eine smarte Brille. Die Richterin forderte die Entourage auf, die Smart Glasses abzunehmen, und drohte bei weiteren Verstößen mit Sanktionen wegen Missachtung des Gerichts. Das Verfahren fand vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien statt, wo Aufnahmen im Gerichtssaal nur mit Genehmigung erlaubt sind. Meta ist selbst Hersteller und derzeit Marktführer in dieser schnell wachsenden Wearables-Kategorie ist. Der Konzern hat seit Ende 2023 knapp zehn Millionen Geräte verkauft.

Smart Glasses wie die Ray-Ban Meta-Brillen sehen von außen wie normale Brillengestelle aus. Sie können jedoch Bilder und Videos aufzeichnen sowie Audio ausgeben, ohne dass dies für die Umgebung immer sofort erkennbar ist. Eine LED signalisiert Außenstehenden zwar, wenn gefilmt wird, bei hellem Tageslicht ist sie jedoch kaum wahrnehmbar. Viele Menschen wissen noch nicht einmal, dass eine solche Technologie existiert, da sie in Deutschland noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Entsprechend blieb eine breitere öffentliche Debatte über Smart Glasses im Kontext von Datenschutz, Privatsphäre und Überwachung bislang weitgehend aus.

Auch in Gerichtssälen wirft diese Entwicklung neue Fragen auf. Aufsehenerregende Vorfälle wie in Großbritannien oder den USA sind aus Deutschland bislang nicht bekannt. Auszuschließen sind sie jedoch nicht.

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Nach deutschem Recht (§ 176 GVG) ist der Vorsitzende für die Ordnung in der Sitzung verantwortlich. Technische Hilfsmittel, die etwa im Rahmen einer Zeugenaussage eingesetzt werden, müssen entweder vom Gericht angeordnet oder zumindest transparent sein. Eine ausdrückliche Pflicht für Zeugen, technische Geräte wie Smart Glasses vorab offenzulegen, besteht jedoch nicht. In der Praxis wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch richterliche Anordnungen, Sicherheitskontrollen und Hausordnungen durchgesetzt. Eine Täuschung des Gerichts lässt sich damit wie im britischen Falle nicht grundsätzlich ausschließen. Sie kann jedoch strafrechtliche Konsequenzen beispielsweise wegen falscher, uneidlicher Aussage, Prozessbetrug oder Strafvereitelung nach sich ziehen.

Auch das bloße Tragen von Smart Glasses im Gerichtssaal ist in Deutschland nicht ausdrücklich geregelt, aber faktisch stark eingeschränkt. Ein generelles Geräteverbot gibt es nicht, entscheidend ist die Nutzung. Nach deutschem Recht (§ 169 GVG) sind Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung unzulässig, wenn diese veröffentlicht werden sollen. Zugleich hat der Vorsitzende die Ordnung im Saal zu gewährleisten. So kann der Vorsitzende im Einzelfall das bloße Tragen oder die Nutzung der Smartfunktionen untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass unbemerkt Aufnahmen gemacht oder Kommunikationsverbindungen genutzt werden. Das unbemerkte Aufzeichnen von Personen durch smarte Brillen kann ohne rechtliche Grundlage sowie unter Missachtung der bei audiovisuellen Aufnahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zudem eine unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Auch könnte hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Teilnehmer verletzt werden, woraus zivilrechtliche Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche resultieren können.

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Gerichte sichern die Ordnung, wie im oben beschriebenen Fall, durch Sicherheitskontrollen, Hausordnungen und Anordnungen im Sitzungssaal ab. Die Schwierigkeit liegt aber auch hier in der Unauffälligkeit der Geräte: Smart Glasses sind oft kaum als solche erkennbar, und Aufnahmen lassen sich nicht immer zuverlässig erkennen. Zudem nutzen einige Träger die Brillen mit Korrekturlinsen und sind ohne sie möglicherweise nur eingeschränkt sehfähig.

Je unauffälliger die Technik wird, desto leichter lässt sich die Kontrolle umgehen. Der Fall aus Großbritannien zeigt, dass bestehende Regeln nicht zwangsläufig verhindern, dass sie unterlaufen werden. Auch in Deutschland sind ähnliche Szenarien daher zumindest denkbar. Verhindern ließen sie sich durch mehr Bewusstsein für die Technik sowie durch ein Verbot oder strengere Kontrollen im Gerichtssaal.


(tobe)



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KI-Update kompakt: KI-Rechenzentren, Cursor, Vibe-Coding, Finde-Roboter


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Microsoft hat den ersten Spatenstich für ein Rechenzentrum im rheinischen Braunkohlerevier gesetzt, das im Endausbau rund 520 Megawatt leisten soll. In Niedersachsen plant Telis Energie ein weiteres Großprojekt neben einem ehemaligen Kohlekraftwerk. Beide Vorhaben passen zur neuen Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung, die eine Vervierfachung der Kapazität bis 2030 vorsieht. Derzeit liegt die Leistung bei rund zweieinhalb Gigawatt, sie soll auf zehn bis elf Gigawatt steigen. Planungen für Rechenzentren im Wert von über 25 Milliarden Euro laufen bereits.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

Der Bürgerrechtsausschuss der EU hat dem geplanten Verbot von KI-Systemen zugestimmt, die sexualisierte Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten erzeugen. Sogenannte Nacktbildgeneratoren wären damit verboten, Ausnahmen gelten nur bei wirksamen Schutzmechanismen. Die Änderungen gehören zum Omnibus-Paket, mit dem die EU mehrere Gesetze prüft, darunter den AI Act. Kommende Woche stimmt das EU-Parlament ab.

Die US-Justiz hat Anklage gegen einen hochrangigen Manager von Super Micro Computer erhoben, einem Serverhersteller. Er soll zusammen mit dem Geschäftsführer der taiwanesischen Niederlassung und einem externen Auftragnehmer Server im Wert von 2,5 Milliarden Dollar, die fortschrittliche Nvidia-Chips enthalten, an den US-Exportkontrollen vorbei nach China geschmuggelt haben. Die Chips wurden in Servern versteckt, umverpackt und heimlich geliefert, während an den Ursprungsorten nicht funktionierende Nachbauten aufgestellt wurden. Der Vizepräsident und der Auftragnehmer wurden festgenommen, der taiwanesische Manager ist flüchtig. Supermicros Aktienkurs fiel um über zehn Prozent.

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Microsoft hat mit MAI-Image-2 ein neues Bildgenerierungsmodell vorgestellt, entwickelt vom hauseigenen Superintelligenz-Team um Mustafa Suleyman. Statt an Superintelligenz arbeitet das Team also zunächst an Bildern. Auf der Rangliste von Arena.ai belegt das Modell Platz drei, hinter OpenAIs GPT-Image-1.5 und Googles Nano Banana 2. Der Vorgänger MAI-Image-1 landete im Oktober 2025 nur auf Platz neun. MAI-Image-2 ist im MAI-Playground testbar und wird in Copilot sowie den Bing Image Creator integriert.

Anthropic hat 80.508 Claude-Nutzende aus 159 Ländern in 70 Sprachen zu ihren Erfahrungen mit KI befragt. Als größtes Risiko nannten die Befragten Unzuverlässigkeit und halluzinierte Ergebnisse, gefolgt von Sorgen vor Arbeitsplatzverlust. Positiv bewerteten viele, dass KI Routineaufgaben abnimmt. 33 Prozent sehen KI als gute Lernhilfe, doch viele befürchten, langfristig Fähigkeiten zu verlieren. Da ausschließlich KI-Nutzer befragt wurden, sahen die Befragten unter dem Strich tendenziell mehr Vor- als Nachteile.


KI-Update

KI-Update

Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Welche Folgen hat generative KI für unsere Arbeit, unsere Freizeit und die Gesellschaft? Im „KI-Update“ von Heise bringen wir Euch gemeinsam mit The Decoder werktäglich Updates zu den wichtigsten KI-Entwicklungen. Freitags beleuchten wir mit Experten die unterschiedlichen Aspekte der KI-Revolution.

Cursor, ein KI-gestützter Code-Editor, hat mit Composer 2 ein eigenes Modell für Softwareentwicklung veröffentlicht. Es wurde ausschließlich auf Code-Daten trainiert und ist deutlich günstiger: 50 Cent pro Million Eingabe-Token, verglichen mit 5 Dollar bei Anthropics Claude Opus 4.6. Dahinter steckt ein strategisches Kalkül: Cursor hat über eine Million tägliche Nutzer, hängt aber bei Preisen und Margen von genau den Unternehmen ab, mit denen es konkurriert.

OpenAI will ChatGPT, die Programmierplattform Codex und den hauseigenen Browser Atlas in einer einzigen Desktop-App zusammenführen, berichtet das Wall Street Journal. Fidji Simo, Leiterin des App-Bereichs, schrieb intern, die Aufteilung auf zu viele einzelne Apps habe das Unternehmen verlangsamthat. Die neue App soll vor allem agentische KI-Funktionen bieten.

OpenAI hat Astral übernommen, ein Start-up, das Open-Source-Werkzeuge für Python entwickelt. Die Software soll in Codex integriert werden, um die Plattform über reine Codegenerierung hinaus zum umfassenden Entwicklungswerkzeug auszubauen. Der Deal reiht sich in eine Serie von Übernahmen ein, darunter die kürzlich angekündigte Akquisition der KI-Sicherheitsplattform Promptfoo.

Visa will mit der Commerzbank und der DZ Bank testen, wie KI-Agenten Zahlungen abwickeln können. Das Programm heißt „Visa Agentic Ready“. Dabei recherchieren KI-Agenten im Namen von Verbrauchern oder Unternehmen, verhandeln und schließen Käufe ab, oft ohne direkte menschliche Beteiligung. In der ersten Phase prüft Visa, ob solche Zahlungen sicher und skalierbar funktionieren.

Apple hat Updates für die Apps Replit und Vibecode blockiert. Beide erlauben es, sich per KI direkt auf dem iPhone Web-Apps erstellen zu lassen, ohne den App Store. Apple beruft sich auf eine Regel, die das Nachladen von ausführbarem Code verbietet. Kritiker vermuten, dass Apple auch um seine Provision fürchtet, da so Alternativen zu kostenpflichtigen Apps entstehen. Apple hat den Entwicklern Kompromisse angeboten, etwa App-Vorschauen im Browser statt in der App.

Forscher der TU München haben einen mobilen Roboter entwickelt, der verlegte Gegenstände gezielt aufspüren kann. Ein KI-Sprachmodell stellt Beziehungen zwischen Objekten und möglichen Ablageflächen her, sodass der Roboter unplausible Orte ausschließt: Eine Brille sucht er nicht auf der Herdplatte. Die Sucheffizienz liegt 30 Prozent über der einer zufälligen Suche. Als Nächstes soll der Roboter Arme erhalten, um auch in Schränken und Schubladen zu suchen.

ElevenLabs, ein KI-Audiounternehmen, hat einen Marktplatz für KI-generierte Musik eröffnet, auf dem Nutzer mit dem hauseigenen Modell erstellte Songs verkaufen können. Käufer wählen zwischen drei Lizenzstufen. Allerdings ist KI-generierte Musik derzeit urheberrechtlich nicht geschützt, und ElevenLabs garantiert keine Exklusivität: Andere Nutzer können identische Ergebnisse erhalten. Das rechtliche Risiko trägt laut Nutzungsbedingungen die Verkäuferin selbst.

BMG, der zum Bertelsmann-Konzern gehörende Musikrechteverwalter, hat Anthropic in Kalifornien verklagt. Der Vorwurf: Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Songtexte zum Training seines Chatbots Claude verwendet, unter anderem durch automatisierte Scraping-Tools und Downloads aus illegalen Online-Bibliotheken. BMG verwaltet Songs der Rolling Stones, Bruno Mars und anderer Künstler. Pro verletztem Werk drohen nach US-Recht bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz.


Eigenwerbung Fachdienst heise KI PRO

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(igr)



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MacBook Neo: Neuer Ansatz soll Nutzer vor Webcam-Spionage schützen


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Apple verspricht beim MacBook Neo „zusätzliche Sicherheit“ vor der heimlichen Aktivierung der integrierten Kamera. Eine neue Sicherheitsarchitektur setzt dafür auf eine Kombination aus „Systemsoftware und dedizierten Siliziumelementen“ im Prozessor. Das verhindert, dass „nicht vertrauenswürdige Software“ die Webcam aktiviert, ohne dass zugleich die grüne Statuslampe auf dem Bildschirm leuchtet, verspricht der Hersteller in einem aktualisierten Security-Whitepaper. Der Schutz bestehe selbst dann weiter, wenn ein Schädling Root- oder Kernel-Rechte erlangt.

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Nach Angabe eines Entwicklers kommen dafür von Apple bislang nicht öffentlich dokumentierte „Exklaven“ zum Einsatz – auf Chip-Ebene abgegrenzte Bereiche, die nur sehr beschränkt mit Kernel und Userspace kommunizieren. Auch die bei offenem Mikrofon orange leuchtende Anzeige sei derart gesichert. Vorausgehenden Berichten zufolge gibt es solche „Exclaves“ erst ab M4 und A18 – letzterer steckt in der Variante A18 Pro im MacBook Neo. Warum Apple dieses System dem Whitepaper zufolge ausschließlich beim MacBook Neo verwendet, bleibt unklar.

iPhones, iPads und MacBooks signalisieren mit einer grünen Statusanzeige, wenn die Webcam respektive Frontkamera aktiv ist. Dafür setzt der Hersteller auf unterschiedliche Techniken. Bei MacBook Air und MacBook Pro kommt eine Hardware-Lösung zum Einsatz: Die Kamera sei so konstruiert, dass diese sich nicht aktivieren könne, ohne zugleich die dort eigenständige, direkt daneben platzierte Statuslampe anzuschalten.

Apple rät explizit davon ab, bei MacBooks eine Kameraabdeckung zu verwenden, dies könne beim Zuklappen des Laptops nämlich zu einer Beschädigung des Displays führen. Die Verbindung zum Mikrofon solle alle MacBook-Modelle seit Jahren auf Hardware-Ebene trennen, sobald das Notebook geschlossen wird. Bei iPads verspricht Apple ab Baujahr 2020 denselben Schutz in Kombination mit dafür ausgelegten magnetischen Hüllen.

iPhones scheinen sich allerdings allein auf ihre Software-Statuslämpchen zu stützen. Jüngst berichteten Sicherheitsforscher, eine ausgeklügelte iOS-Spyware sei – zumindest in iOS 18 – nach der Kompromittierung des Zielgerätes in der Lage gewesen, dort Kamera- und Mikrofon zu aktivieren, ohne dass dabei die Statuslampe aufleuchtet. Ob das auch für neuere iPhone-Modelle ab der 16er-Reihe mit A18 gilt, ist nicht bekannt. Vor über zehn Jahren sorgte ein anderes Forscher-Team für Aufsehen: Es dokumentierte einen Weg, die Webcam-Status-LED von sehr alten MacBooks (bis ca. Baujahr 2008) per Software zu deaktivieren – ganz ohne Rechteausweitung.

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(lbe)



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