Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste Open-Ear-Kopfhörer im Test – Shokz fast so gut wie In-Ears
JBL Sense Pro
JBL bringt mit dem Sense Pro einen der technisch umfassendsten Open-Ear-Kopfhörer an den Markt. Wir haben ihn getestet.
- exzellenter Open-Ear-Klang
- Bluetooth 6.0 mit Auracast
- Hi-Res-Audio via LDAC
- sehr gute Telefoniequalität
- umfangreiche App mit Hörtest
- Touch-Steuerung zu empfindlich
- Gesten kaum anpassbar
- bei Bewegung leichtes Rutschen
JBL Sense Pro: Einer der besten Open-Ear-Kopfhörer im Test
JBL bringt mit dem Sense Pro einen der technisch umfassendsten Open-Ear-Kopfhörer an den Markt. Wir haben ihn getestet.
JBL hat auf der Gamescom 2025 die Sense Pro vorgestellt – als Premium-Modell neben den Gaming-Headsets der Quantum-Serie. Die Nachfolger des Soundgear Sense bringen einige Neuerungen mit: größere 16,2-mm-Treiber, Bluetooth 6.0 mit Auracast-Unterstützung, Hi-Res-Audio via LDAC und eine verbesserte Akkulaufzeit. Damit positioniert sich JBL im oberen Preissegment gegen Konkurrenten wie die Anker Soundcore Aerofit 2 oder die Shokz Openfit 2+. Wir haben sie getestet.
Design
Die JBL Sense Pro setzen auf einen hochwertigen, unaufdringlichen Look. Mattes Silikon kombiniert mit metallischen Akzenten sorgt für ein elegantes Erscheinungsbild. Die Kopfhörer wirken premium.
JBL bietet sie in fünf Farbvarianten an: Grau, Blau, Lila, Weiß und Schwarz. Die Farbpalette ist gelungen, besonders das Blau sticht positiv hervor. Im Vergleich zu den Nothing Ear (Open) mit ihrem transparenten Plexiglas-Design wirken die JBL dezenter und erwachsener.
Die Sense Pro fallen etwas größer aus als viele andere Open-Ear-Kopfhörer. Sie sind zwar kleiner als der Vorgänger Soundgear Sense, der Bügel steht aber deutlich sichtbar vor dem Ohrkanal. An zierlichen Ohren könnte das optisch etwas wuchtig wirken.
Verarbeitung
Der Bügel besteht aus einer Titanlegierung und behält seine Form auch nach häufigem Biegen und Verstauen. Das Silikon fühlt sich angenehm an und reizt auch bei längerem Tragen nicht.
Die IP54-Zertifizierung schützt vor Staub und Spritzwasser. Für Sport und leichten Regen reicht das aus. Wer allerdings regelmäßig im Starkregen joggt oder die Kopfhörer zum Schwimmen nutzen will, sollte zu Modellen mit höherer Schutzklasse greifen.
Tragekomfort der JBL Sense Pro
Der Tragekomfort gehört zu den Stärken der Sense Pro. Die leichte Bauweise und der gleichmäßige Druck durch das Split-Hook-Design ermöglichen ganztägiges Tragen ohne Druckstellen. Selbst nach mehreren Stunden spürt man die Kopfhörer kaum.
Durchdacht wirkt der verstellbare Ohrbügel mit 20-Grad-Scharnier. Damit lassen sich die Sense Pro an verschiedene Ohrformen anpassen. Das funktioniert ähnlich gut wie bei den Soundcore Aerofit 2 mit ihrer vierstufigen Mechanik.
Bei Bewegung zeigt sich allerdings eine Schwäche: Die Kopfhörer können bei manchen Trägern verrutschen. Das betrifft vor allem Menschen mit kleineren oder ungewöhnlich geformten Ohren. Die Nothing Ear (Open) sitzen hier etwas sicherer, da ihr schmalerer Bügel mehr Grip bietet.
Bedienung und App des JBL Sense Pro
JBL setzt bei den Sense Pro auf Touch-Bedienung. Die linke Seite regelt die Lautstärke, die rechte Seite steuert die Wiedergabe. Das Konzept klingt logisch, doch die Umsetzung hinkt.
Die Touch-Flächen reagieren zu empfindlich. Im Test kam es regelmäßig zu unbeabsichtigten Auslösungen – etwa beim Zurechtrücken der Kopfhörer. Physische Tasten wie bei den Shokz Openfit 2+ wären hier die bessere Wahl gewesen.
Ärgerlich: Die Touch-Steuerung lässt sich in der App kaum anpassen. Nutzer können lediglich die Funktionsblöcke zwischen links und rechts tauschen oder die Touch-Steuerung komplett deaktivieren. Eine individuelle Belegung fehlt. Auch das Deaktivieren einzelner Gesten – etwa des empfindlichen Einzeltipps – ist nicht möglich.
Trotzdem gehört die JBL Headphones App zu den besseren Begleit-Apps für Kopfhörer. Sie bietet einen großen Funktionsumfang und ist übersichtlich gestaltet.
Ein zweiminütiger Hörtest erstellt auf Wunsch ein individuelles Klangprofil für beide Ohren. Die App passt den Klang dann frequenziell an die persönlichen Hörfähigkeiten an. Das funktioniert besonders gut bei asymmetrischen Hörverlusten – etwa wenn ein Ohr hohe Frequenzen schlechter wahrnimmt als das andere. Der Unterschied ist hörbar: Musik klingt nach der Kalibrierung ausgewogener und detaillierter.
Der Equalizer bietet zehn Bänder von 32 Hz bis 16 kHz. Dazu kommen sechs Presets für Bass, Jazz, Club und weitere Genres. Ein Balance-Regler ermöglicht den Stereo-Ausgleich zwischen links und rechts.
Weitere App-Funktionen umfassen: Spatial Audio aktivieren/deaktivieren, Voice-Tone-Optionen für Anrufe, Entspannungsklänge, Sleep-Timer, Find-My-Earbuds und Firmware-Updates. Die Entspannungsklänge sind ein nettes Extra für Meditation oder zum Einschlafen.
Die Open-Ear-Kopfhörer unterstützen Bluetooth 6.0. Das bringt neben verbesserter Energieeffizienz auch Auracast, einen neuen Bluetooth-Standard für Audio-Sharing. Damit können viele Nutzer gleichzeitig denselben Audiostream empfangen – etwa in Flughäfen, Fitnessstudios oder Kinos. Noch ist die Infrastruktur dafür kaum vorhanden, aber das Feature ist zukunftssicher.
Multipoint für die gleichzeitige Verbindung mit zwei Geräten funktioniert zuverlässig. Der Wechsel zwischen Laptop und Smartphone klappt nahtlos.
Klangqualität
Die 16,2-mm-Treiber der Sense Pro liefern einen der besten Klänge im Open-Ear-Segment. JBL nennt die Technologie Open Sound mit Adaptive Bass Boost. In der Praxis bedeutet das: natürlicher, luftiger Klang mit überraschend kräftigem Bass.
In ruhigen Umgebungen entfalten die Kopfhörer ihr volles Potenzial. Details in der Musik werden hörbar, die Bühne wirkt breit und räumlich. Der Adaptive Bass Boost sorgt dafür, dass tiefe Frequenzen nicht untergehen – ein häufiges Problem bei Open-Ear-Kopfhörern. Im Vergleich zu den Soundcore Aerofit 2 liegt der Bass auf ähnlichem Niveau, beide Modelle gehören hier zur Spitzenklasse. Trotzdem kann die Klangqualität bauartbedingt nicht mit guten In-Ear- oder Over-Ear-Modellen mithalten.
Der JBL Spatial Sound erweitert die Klangbühne zusätzlich. Bei Filmen und Spielen sorgt das für mehr Immersion. Allerdings reduziert Spatial Audio die Akkulaufzeit spürbar.
Die Sense Pro unterstützen LDAC für hochauflösendes Audio mit 24 Bit. Auf Android-Geräten mit LDAC-Unterstützung klingt die Musik hörbar besser als mit dem Standard-Codec SBC. iPhone-Nutzer müssen mit AAC vorliebnehmen – immer noch gut, aber nicht auf Hi-Res-Niveau.
Bei Umgebungslärm stoßen die Sense Pro an ihre Grenzen. In der U-Bahn oder an belebten Straßen verliert der Sound an Durchsetzungskraft. Das betrifft bauartbedingt alle Open-Ear-Kopfhörer. Wer in lauten Umgebungen Musik genießen will, braucht In-Ears oder Over-Ears mit ANC.
Die Privatsphäre ist gut gewahrt: Erst bei hoher Lautstärke hört die Umgebung etwas mit. JBL hat die Schallabstrahlung nach außen effektiv reduziert.
Bei der Anrufqualität überraschen die Sense Pro positiv. Vier Mikrofone und ein zusätzlicher Knochenleitungssensor sorgen für klare Sprachübertragung. Ein KI-Algorithmus filtert Umgebungsgeräusche zuverlässig heraus. Im Test verstand uns das Gegenüber klar und deutlich. Die Huawei Freearc sind zwar noch einen Tick besser zum Telefonieren, aber die JBL gehören definitiv zur Spitzengruppe.
Akku
Die Akkulaufzeit der Sense Pro ist solide. JBL verspricht 8 Stunden pro Ladung bei den Ohrhörern. In der Praxis erreichen wir bei normaler Lautstärke 7 bis 8 Stunden – das deckt sich mit den Herstellerangaben.
Das Ladecase liefert weitere 30 Stunden Energie. Insgesamt sind also 38 Stunden Wiedergabe möglich, bevor das Case an die Steckdose muss. Das liegt im oberen Mittelfeld: Die Earfun Openjump schaffen 42 Stunden, die Nothing Ear (Open) etwa 30 Stunden.
10 Minuten Laden reichen für 4 Stunden Wiedergabe. Das rettet den Arbeitstag, wenn man morgens das Laden vergessen hat. Wireless Charging wird unterstützt.
Preis: Was kostet der JBL Sense Pro?
Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 180 Euro. Aktuell sind die Sense Pro für 160 Euro (Amazon) erhältlich.
Fazit
Die JBL Sense Pro gehören zu den besten Open-Ear-Kopfhörern am Markt. Sie überzeugen mit hervorragendem Klang, langer Akkulaufzeit und zukunftssicherer Technik wie Auracast. Die Personi-Fi-Kalibrierung und der umfangreiche Equalizer heben sie von der Konkurrenz ab. Auch die Telefonqualität ist überdurchschnittlich gut.
Kritikpunkte sind die zu empfindliche Touch-Steuerung und die eingeschränkten Anpassungsmöglichkeiten für Gesten. Wer physische Tasten will, sollte zu den Shokz Openfit 2+ greifen. Für alle anderen sind die Sense Pro eine klare Empfehlung.
Künstliche Intelligenz
Selbst AMD und Intel haben den KI-Boom unterschätzt
AMD-Chefin Lisa Su gibt zu, die Nachfrage nach Serverprozessoren falsch eingeschätzt zu haben. Das Unternehmen kann in den nächsten Monaten nicht so viele Epyc-CPUs liefern, wie Cloud-Hyperscaler für ihre KI-Rechenzentren kaufen würden. Zuvor stellte schon Intel manche Produktionslinien von Desktop- und Notebook- auf Serverprozessoren um. Offensichtlich haben sich beide Firmen verschätzt.
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Auf einer Analystenkonferenz sagte Su: „Ja, es gibt Versorgungsengpässe, aber das liegt wirklich daran, dass der Markt größer ist, als wir vor drei oder sechs Monaten prognostiziert hatten. Und so braucht es immer etwas Zeit, bis die Lieferkette mit den Anforderungen des Marktes Schritt halten kann. Ich kann sagen, dass wir aus Sicht der Versorgung sehr, sehr gut aufgestellt sind, um einen großen Teil dieser Nachfrage zu decken. Wir arbeiten weiterhin sehr eng mit unseren Partnern in der Lieferkette zusammen, um diese Kapazitäten im Laufe der Jahre 2026 und 2027 auszubauen.“
Hohes Interesse an Epyc Venice
Vor allem die nächste Epyc-Generation mit Zen-6-Architektur (Codename Venice) soll gefragt sein. Deren Produktion fährt der verantwortliche Chipauftragsfertiger TSMC im zweiten Halbjahr 2026 hoch. „Jeder unserer Großkunden will Venice haben, sobald er verfügbar ist“, betonte Su das hohe Interesse.
Die Fehleinschätzung kann mehrere Gründe haben. Zum einen bauen Cloud-Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta und Microsoft womöglich mehr Rechenzentren als gedacht. Zum anderen könnte die Nachfrage nach Venice besonders hoch sein, weil die Generation mit neuer 2-Nanometer-Fertigungstechnik (TSMC N2) besonders effizient wird und zudem flottes PCI Express 6.0 mitbringt.
Ryzen an zweiter Stelle
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Für PC-Selbstbauer und Notebook-Käufer sind das potenziell schlechte Nachrichten. AMD priorisiert in der Zen-6-Generation offensichtlich Serverprozessoren. Für Desktop- und Notebook-Ableger gibt es noch keinen Termin. Eine Vorstellung könnte sich nach hinten ziehen, wenn Epyc-CPUs mehr von AMDs zugeteilter N2-Fertigungskapazität aufbrauchen – zumal AMD auch bei seinen kommenden KI-Beschleunigern der Instinct-MI400-Serie auf N2-Technik setzt. Da unter anderem Apple, Mediatek und Qualcomm großes Interesse an N2 haben, dürfte AMD kurzfristig wohl kaum zusätzliche Kapazität erhalten.
(mma)
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BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.
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Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.
Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.
Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.
Sorge vor kontrollfreien Räumen
Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.
Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“
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Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.
„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.
Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.
(mack)
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Europäische Strafverfolger zerschlagen Phishing-Plattform | heise online
Eine von Europol koordinierte internationale Strafverfolgungsaktion hat die Phishing-Plattform Tycoon2FA außer Gefecht gesetzt. Dabei wurden 330 Domains, die die Kerninfrastruktur des kriminellen Dienstes bildeten, darunter Phishing-Seiten und Kontrollpanels, abgeschaltet, heißt es in einer von der europäischen Polizeibehörde veröffentlichten Mitteilung. Die Aktion wurde von Strafverfolgungsbehörden in Lettland, Litauen, Portugal, Polen, Spanien und Großbritannien sowie Akteuren des Privatsektors, darunter Cloudflare, Coinbase oder Trend Micro, in enger Zusammenarbeit unter der Koordination des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol durchgeführt.
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Tycoon 2FA war mindestens seit August 2023 aktiv und zählte laut Europol zu den größten Phishing-Operationen weltweit. Die Plattform wurde demnach von Tausenden Cyberkriminellen genutzt, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu umgehen und ihnen unbemerkten Zugriff auf E-Mail- und Cloud-basierte Dienste zu ermöglichen. „Die Plattform generierte monatlich zig Millionen Phishing-E-Mails und ermöglichte den unbefugten Zugriff auf fast 100.000 Organisationen weltweit, darunter Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen“, schreibt Europol.
Niedrige Einstiegsschwelle für Cyberkriminelle
Laut dem Tech-Portal Bleeding Computer wurden Tycoon2FA-Abos über den Telegram-Messenger zehn Tage Zugriff für 120 US-Dollar angeboten. Dies habe die Hürde, ausgeklügelte Angriffe zur Umgehung der MFA in großem Umfang durchzuführen, für weniger erfahrene Kriminelle deutlich gesenkt, so das Portal weiter.
„Die Plattform von Tycoon2FA ermöglichte es Angreifern, sich als vertrauenswürdige Marken auszugeben, indem sie Anmeldeseiten für Dienste wie Microsoft 365, OneDrive, Outlook, SharePoint und Gmail imitierten. Sie erlaubte es Angreifern außerdem, sich dauerhaft einzunisten und auf sensible Informationen zuzugreifen, selbst nachdem Passwörter zurückgesetzt wurden, sofern aktive Sitzungen und Token nicht explizit widerrufen wurden“, erklärte Microsoft am Mittwoch in einem Blogeintrag. „Dies funktionierte, indem während des Authentifizierungsprozesses generierte Sitzungs-Cookies abgefangen und gleichzeitig die Benutzerdaten erfasst wurden. Die 2FA-Codes wurden anschließend über die Proxy-Server von Tycoon2FA an den Authentifizierungsdienst weitergeleitet.“
Die Ermittlungen begannen, nachdem Trend Micro Informationen bereitgestellt hatte. Diese Informationen verbreitete Europol über seine EC3-Beratungsgruppen und operativen Netzwerke. Dies wiederum habe die Entwicklung einer koordinierten Einsatzstrategie ermöglicht, so das Europäische Polizeiamt. Später arbeiteten Microsoft und Trend Micro eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellten technisches Fachwissen sowie Infrastrukturanalysen bereit.
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(akn)
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