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Überwachung: Das Schweigen der Trump-Regierung zur FISA-Reform
In den Gängen des Kapitols tickt die Uhr. Bis zum 20. April muss der US-Kongress entscheiden, ob er eines der umstrittensten Überwachungsgesetze des Landes verlängert, reformiert oder auslaufen lässt. Es geht um Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Das ist eine der Rechtsnormen, die im Zentrum der Enthüllungen von Edward Snowden standen. Doch während die Debatte über den Schutz der Privatsphäre von US-Bürgern an Fahrt gewinnt, glänzt die Regierung von Präsident Donald Trump durch Abwesenheit.
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Bei einer wichtigen Anhörung des Justizausschusses in dieser Woche seien die Stühle der Regierungsvertreter leergeblieben, berichtet The Intercept. Das Schweigen setzte sich demnach fort, als der designierte neue NSA-Direktor, Generalleutnant Joshua Rudd, bei seiner Bestätigungsanhörung am Donnerstag kritischen Fragen zur FISA-Reform auswich.
Auf die Frage von Senator Ron Wyden, ob er künftig einen richterlichen Haftbefehl für die Durchsuchung von Datenbanken nach Informationen über US-Bürger unterstützen würde, antwortete Rudd dem Demokraten nur vage. Er müsse sich erst tiefer in die Materie einarbeiten, entschuldigte er sich. Zugleich sprach der Militär NSA-Mitarbeitern sein volles Vertrauen aus, die Bürgerrechte stets zu achten.
Hintertür zur heimischen Überwachung
Der Kern des Konflikts liegt in der Natur von „Section 702“. Offiziell erlaubt das Gesetz Geheimdiensten wie der NSA und der Polizeibehörde FBI, die Kommunikation von Ausländern im Ausland ohne einzelne gerichtliche Beschlüsse zu überwachen. Da die digitale Welt jedoch keine Grenzen kennt, landen zwangsläufig auch massenweise Daten von US-Amerikanern in diesen Systemen.
Bürgerrechtler kritisieren seit Jahren die sogenannte Backdoor-Suche: Ermittler können diese riesigen Datenberge ohne richterliche Genehmigung auch nach Informationen über US-Bürger durchsuchen. Ein solcher Vorgang wäre bei klassischen Ermittlungen im Inland verfassungswidrig.
Allein 2021 durchsuchte das FBI bis zu 3,4 Millionen Mal Daten auf Basis von Abschnitt 702, um die Kommunikation auch von US-Bürgern zu inspizieren. Bei diesen Überwachungsmaßnahmen kommt es immer wieder zu Fehlern und Befugnisüberschreitungen.
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Die Fronten im Kongress rund um die Frage des weiteren Vorgehen verlaufen quer durch die Fraktionen. 2024 scheiterte eine überparteiliche Koalition nur an einer einzigen Stimme daran, eine Pflicht für gezielte Durchsuchungsbefehle im Gesetz zu verankern. Stattdessen einigte sich der Kongress erneut lediglich auf eine Verlängerung, die nun wiederum ausläuft. Seither hat der Druck zugenommen: Ein Bundesgericht stellte kürzlich fest, dass das FBI die Rechte eines Bürgers verletzte, indem es dessen Daten ohne richterliche Genehmigung in der 702-Datenbank abfragte.
Politisches Taktieren und interne Unsicherheit
Besonders pikant ist in der diesjährigen Diskussion die Rolle Trumps. In der Vergangenheit wetterte er oft gegen FISA. Der Republikaner ist der Ansicht, dass Bestimmungen des Gesetzes missbraucht wurden, um einen Berater seiner Kampagne von 2016 zu überwachen. Dennoch stützte seine Regierung in seiner ersten Amtszeit die Verlängerung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen. Die aktuelle Zurückhaltung könnte laut Experten wie Jake Laperruque von der US-Bürgerrechtsorganisation Center for Democracy and Technology (CDT) auf interne Unstimmigkeiten hinweisen. Das Weiße Haus und die Führung der Republikaner müssten sich offenbar erst auf eine Position einigen, bevor sie das öffentliche Kreuzfeuer der Abgeordneten suchten.
Doch die Geduld im Kongress ist endlich. Der republikanische Vorsitzende des Justizausschusses des Senats, Chuck Grassley, will, dass sein Gremium voranschreitet. Das müsse mit oder ohne Briefing der Regierung geschehen. Demokraten wie Chris Coons halten parallel das Fehlen einer offiziellen Linie drei Monate vor Ablauf der Frist für „atemberaubend“.
Cloud-Anbieter müssen Daten freigeben
Für die Volksvertreter und Senatoren steht viel auf dem Spiel. Im Jahr der Kongresswahlen müssen sich vor allem auch jene Demokraten rechtfertigen, die zuvor für das Gesetz gestimmt hatten und nun von dessen Gegnern wegen mangelnden Datenschutzes angegriffen werden. Gleichzeitig könnten Republikaner, die unter dem Ex-Präsidenten Joe Biden von den Demokraten noch für Reformen stimmten, unter Trump wieder zu einer härteren Linie zurückkehren.
Section 702 gehört zu den Gesetzesnormen, die es US-Behörden ermöglichen, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten. Die Reichweite der US-Jurisdiktion ist dabei groß: Unternehmen sind gehalten, Daten auch dann herauszurücken, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind.
Ob der Kongress in den kommenden zwei Monaten eine echte Reform verabschiedet oder das Problem durch eine weitere kurzfristige Verlängerung vertagt, ist derzeit ungewiss. Klar ist nur: Das digitale Erbe der Snowden-Ära fordert Washington erneut zu einer Grundsatzentscheidung über das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit heraus.
(hag)
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Trade Republic erhält Lizenz für eigenen Handelsplatz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Berliner Unternehmen Trade Republic – genauer deren Tochter Trade Republic Business III – den „Betrieb eines multilateralen Handelssystems“ erteilt. Das geht aus einem Eintrag in der Unternehmensdatenbank der Behörde hervor, der auf den 23. Januar 2026 datiert ist. Das Unternehmen selbst hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert, wie es die Erlaubnis nutzen will.
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Mit dem Schritt reagiert Trade Republic aber offenkundig auf das im Juli 2026 in Kraft tretende Verbot sogenannter Rückvergütungen oder „Payment for Order Flow“ (PFOF) durch die EU. Dabei zahlt der Handelsplatz beziehungsweise ein sogenannter Market Maker dem Broker für ausgeführte Orders eine Provision aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs, dem „Spread“. Solche Provisionen sind bisher allgemein im Wertpapierhandel üblich.
Neobroker nutzen dabei in besonderem Maß außerbörsliche, aber regulierte elektronische Handelsplätze. Solche Handelsplätze treten oft zugleich als Market Maker auf und halten als solche gängige Wertpapiere für den Kauf vor und nehmen verkaufswilligen Inhabern Wertpapiere ab, wenn sich kein anderer Käufer findet. Da Neobroker aber anders als Banken oder herkömmliche Onlinebroker deutlich geringere Handelsentgelte von ihren Kunden verlangen, stellen PFOF bisher eine bedeutende Einnahmequelle für die stark auf das Smartphone ausgerichteten Dienste dar. Diese Einkünfte werden künftig wegbrechen.
Neue Regeln, neue Strategien
EU-Parlament, -Rat und -Kommission hatten im PFOF einen Interessenskonflikt gesehen. Ihrer Meinung nach könnte er die Broker dazu verleiten, für ihre Kunden unvorteilhafte Konditionen anzubieten oder die Kunden durch Gamification ihrer Apps zu häufigem und dabei für unerfahrene Anleger oft verlustbringendem Handel („Daytrading“) zu animieren. Auch Verbraucherschützer hatten wiederholt auf diese Gefahr hingewiesen. Deutschland, wo Neobroker sich besonders stark auf PFOF stützten, hatte von einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 Gebrauch gemacht.
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Mit dem eigenen Handelsplatz hat Trade Republic künftig die Möglichkeit, selbst als Market Maker aufzutreten. Momentan arbeitet das Unternehmen dazu mit dem Dienstleister Lang & Schwarz zusammen. Die Kurse sind dabei eng an die Referenzkurse der Leitbörsen gebunden, in Deutschland beispielsweise das Handelssystem Xetra. Bereits Ende 2024 hatte Trade Republics Konkurrent Scalable Capital verkündet, in Zusammenarbeit mit der Börse Hannover eine eigene Handelsplattform namens „European Investor Exchange“ (EIX) aufzubauen. Die meisten Kunden von Scalable Capital, das auch als Market Maker auftritt, sind mittlerweile an EIX angeschlossen.
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Beide Neobroker haben zwischenzeitlich außerdem die Erlaubnis erworben, als Vollbanken zu arbeiten. Trade Republic hat das Verrechnungskonto beispielsweise in ein Girokonto umgewandelt, auf dem die Einlagen wie beim Tagesgeld und auf relativ hohem Niveau verzinst werden – Beträge über 5000 Euro legt der Broker dabei (anfangs auch aufgrund der Werbung zum Missfallen von Verbraucherschützern) in Geldmarktfonds an. Außerdem gibt er eine Debitkarte heraus und verdient an der sogenannten Interchange-Gebühr, die Händler beim Bezahlen entrichten müssen. Scalable Capital verzinst bisher Beträge auf dem Verrechnungskonto, bietet aber keine klassischen Bankdienstleistungen an.
(mon)
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Nvidia will mehr in OpenAI investieren – aber keine 100 Milliarden
„Wir werden eine Menge Geld investieren“, sagte Nvidia-CEO laut einem Bericht von Bloomberg am vergangenen Samstag vor Journalisten bei einem Besuch in Taipei. Der Mitbegründer des Chipentwicklers dementierte damit Berichte der letzten Tage, laut denen er sich aus der nächsten Finanzierungsrunde beim ChatGPT-Entwickler zurückziehen wolle. Gerechnet wurde bisher damit, dass Nvidia rund 100 Milliarden US-Dollar in OpenAI anlegen wird.
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Das hatten die beiden Unternehmen im September 2025 auch beschlossen. Damals hieß es, man wolle gemeinsam das „größte KI-Infrastrukturprojekt der Geschichte“ auf die Beine stellen. Geplant waren mehrere Rechenzentren, die mit 10 Gigawatt einen Energiebedarf aufweisen sollten, welcher der Leistung von 10 Kernkraftwerken entsprechen würde. Auch die Zahl von 100 Milliarden US-Dollar Investitionsvolumen nannten die beiden Firmen ausdrücklich.
OpenAI braucht frisches Geld für Börsengang
Am vergangenen Freitag meldete jedoch das Wall Street Journal, dass diese Pläne Nvidia-intern stark kritisiert worden wären. Deshalb sollen sie inzwischen „auf Eis liegen“, so die Zeitung. Dem widersprach laut Bloomberg Huang jedoch am folgenden Tag im taiwanischen Taipei. Man wolle die „vielleicht größte Investition, die wir je getätigt haben“ bei OpenAI vornehmen. Auf Nachfrage, ob das Volumen 100 Milliarden US-Dollar erreichen würde, sagte Huang: „Nein, nein, nichts dergleichen“, wie wiederum Reuters berichtet.
Damit steht offenbar fest, dass das ursprünglich vorgesehene Investitionsvolumen von Nvidia allein vom Tisch ist. Möglich ist jedoch, dass die 100 Milliarden gemeinsam mit anderen aufgebracht werden. Jüngsten US-Berichten zufolge ist unter anderem Amazon bereit, bis zu 50 Milliarden zu investieren. Die aktuelle Finanzierungsrunde ist besonders wichtig, weil OpenAI seine Bewertung dadurch stark steigern möchte. In diesem oder dem kommenden Jahr soll das Unternehmen seinen Börsengang wagen, der als Lackmustest für die gesamte KI-Branche gilt.
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(nie)
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Internet zu lahm, Paket weg: Mehr Ärger landet bei den Schlichtern
Ist das Internet zu langsam oder sind Pakete beschädigt oder verloren gegangen, können sich Verbraucher direkt an die Internetanbieter oder Paketdienste wenden. Bringt das nichts, kann man sich an eine Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (BNetzA) wenden, damit diese zwischen beiden Seiten vermittelt. Wie die Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, stiegen die Zahlen der Schlichtungsverfahren sowohl im Bereich Telekommunikation als auch bei den Postdiensten.
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Mit 5.524 Anträgen im Jahr 2025 hat sich die Zahl der Schlichtungen im Zusammenhang mit Internetanbietern gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, damals waren es laut Tätigkeitsbericht (PDF) der BNetzA 2.534 Fälle. Hierbei ging es um Vertragsinhalte, technische Störungen, Rechnungsbeanstandungen, zu langsames Internet und andere Ärgernisse. Im Bereich Postdienste wurden 4.805 Schlichtungsanträge gestellt, gut ein Viertel mehr als im Vorjahr (3.821 Anträge). Meistens wurde über verloren gegangene Sendungen gestritten, in einem Fünftel der Anträge ging es um Beschädigungen.
Die Zahlen der Schlichtungsverfahren darf man nicht mit den Zahlen der eingereichten Beschwerden über Internetanbieter und Post- und Paketdienstleister verwechseln, denn längst nicht jede Beschwerde landet bei den Schlichtungsstellen. Zum Beispiel weil sich Verbraucher und Dienstleister selbst geeinigt haben oder weil die Verbraucher den Aufwand scheuen oder Kosten befürchten – dabei sind die Schlichtungsverfahren der BNetzA für beide Seiten kostenlos, sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten.
Viele Schlichtungsversuche bringen nichts
Die Einflussmöglichkeiten der Bundesnetzagentur sind aber begrenzt, schließlich agiert sie im Schlichtungsverfahren als Vermittler zwischen Dienstleister und Kunden – nicht als Regulierer. Häufig verlaufen die Verfahren im Sande: Do können Firmen können die Teilnahme verweigern oder bei ihrer Sicht der Dinge bleiben. Beharren beide Seiten auf ihren Positionen oder beenden sie das Verfahren vorzeitig, scheitert die Schlichtung. Auch sind beide Seiten nicht verpflichtet, einen etwaigen Vorschlag der Schlichtungsstelle anzunehmen.
So kam es nur in 1.274 Fällen zu einer Einigung zwischen Provider und Kunden. Von den 2.199 zulässigen Post-Schlichtungsanträgen, die im vergangenen Jahr abschließend bearbeitet wurden, gab es nur 823 Einigungen. Die Bundesnetzagentur lobt in ihrem Tätigkeitsbericht ausdrücklich die weiterhin hohe Bereitschaft der Firmen zur freiwilligen Teilnahme, die Telekommunikationsunternehmen würden von der Schlichtung als Instrument konstruktiver Konfliktlösung profitieren. Um welche Firmen genau es bei den Schlichtungen geht, darf die Netzagentur aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Aufgrund des hohen Marktanteils von DHL dürfte im Bereich Post- und Paketdienstleistungen auch ein Großteil der Verfahren gegen DHL gerichtet gewesen sein.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik, dem abgesehen von DHL praktisch alle in Deutschland tätigen, große Paketdienste angehören, sieht den Anstieg der Schlichtungsanträge vor allem als Folge der gestiegenen Bekanntheit des Verfahrens. Zudem verwies der Verband darauf, dass der Anteil der Schlichtungen an den mehr als vier Milliarden Paketsendungen, die 2025 in Deutschland zugestellt wurden, nur „ein äußerst kleiner Bruchteil“ sei. „Auf mehr als eine Million zugestellte Pakete kommt rechnerisch nicht einmal ein Schlichtungsantrag.“ Die Firmen nähmen aber jede Beschwerde ernst und würden auch in die Qualitätssicherung investieren. Marktführer DHL wollte sich auf Anfrage von dpa nicht zu dem Anstieg der Schlichtungsanträge äußern.
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(mid)
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