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Datenschutz & Sicherheit

Verhaltensscanner in Mannheim: Keine Straftaten, aber Kamera-Überwachung


Die Mittelachse ihrer Innenstadt nennen die Mannheimer*innen „Breite Straße“, auch wenn sie offiziell Kurzpfalzstraße heißt. Hier fährt die Straßenbahn, hier kann man bummeln, einkaufen, essen gehen – und sich von der Polizei filmen lassen. Denn auf rund 700 Metern Länge wird die Breite Straße von zahlreichen Kameras flankiert.

Deren Bilder durchsucht eine Software nach verdächtigen Bewegungen. Dieser Verhaltensscanner ist ein Pilotprojekt und Vorbild für zahlreiche weitere Städte und Bundesländer, die das System übernehmen wollen.

Recherchen von netzpolitik.org zeigen nun: Zumindest bei einem Teil der installierten Kameras gibt es Anlass zum Zweifel, ob die Überwachung eine Rechtsgrundlage hat. Konkret geht es um die seit 2019 laufende Überwachung am Nordende der Breiten Straße.

Öffentliche Areale dürfen in Baden-Württemberg nur dann videoüberwacht werden, wenn sich dort die „Kriminalitätsbelastung“ von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt. Hierfür zieht die Polizei Fälle von Straßen- und Betäubungsmittel-Kriminalität heran, erklärt sie auf Anfrage. Darunter fällt zum Beispiel Taschendiebstahl oder der Verkauf von Drogen.

Am Nordende der Breiten Straße hat die Polizei seit 2017 jedoch kein einziges dieser Delikte verzeichnet, wie Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigen. Seit 2005 waren es insgesamt nur elf Fälle – auch das dürfte keine erhöhte Kriminalitätsbelastung darstellen. Netzpolitik.org hat diese Zahlen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Mannheimer Polizei angefragt. Die Zahlen reichen bis ins Jahr 2024 zurück, aktuellere Angaben sind noch nicht öffentlich.

Die Polizei findet andere Zahlen wichtiger

Null Delikte seit fast zehn Jahren, aber dennoch Kameras – wie ist das möglich? Die Polizei sieht hier auf Anfrage kein Problem. Sie schickt der Redaktion eine Tabelle mit anderen Zahlen, die die Videoüberwachung in der Breiten Straße legitimieren sollen. Dort sind unter „Breite Straße“ jedes Jahr mehrere hundert Fälle aus den beiden Deliktfeldern verzeichnet.

Eine Tabelle, die die Kriminalitätsbelastung der Breiten Straße in Mannheim über die Jahre zeigt. Als Quelle der Daten ist

Auf den ersten Blick ist das verwunderlich. Wo kommen die ganzen Delikte her? Die Erklärung ist einfach: Die auf Anfrage vorgelegten anderen Zahlen der Polizei kommen aus einer anderen Übersicht als der PKS, und zwar aus dem Lagebild. Dabei beruft die Polizei sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, demnach sich Videoüberwachung mit Zahlen aus dem Lagebild legitimieren lässt.

In der PKS zählt die Polizei jene Fälle, die sie in einem Kalenderjahr bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft übermittelt hat. Das Lagebild wiederum kann mehr Sachverhalte umfassen – darunter solche, die nicht bei der Staatsanwaltschaft landen. Auch der Zeitpunkt der Erfassung ist ein anderer: In der PKS taucht erst dann ein Delikt auf, wenn die Polizei es fertig bearbeitet hat.

Für die Kameraüberwachung in der Breiten Straße gibt es jedoch einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen PKS und Lagebild. Beide Darstellungen teilen die Stadt in unterschiedlich große Bereiche. Die PKS fasst das Nordende der Breiten Straße mit zwei Häuserblocks zusammen, die daran angrenzen. Die Daten aus dem Lagebild wiederum werden von der Polizei nur für die Breite Straße als Ganzes herausgegeben. Die Zahlen aus dem Lagebild können also nicht zeigen, ob das Nordende der Breiten Straße besonders von Kriminalität belastet ist.

Datenschutzaufsicht will sich Bild vor Ort machen

Die PKS legt nahe, dass die Belastung am Nordende gering ist – zumindest wurden dort viele Jahre lang keine Fälle registriert, die der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Die Polizei scheint das nicht zu überzeugen. Sie hält die Überwachung am Nordende der Breiten Straße für legitim, wie aus dem Austausch mit der Pressestelle hervorgeht.

Anders sieht das Davy Wang, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Wir haben ihm den Fall geschildert und um seine Einschätzung gebeten. Er schreibt:

Die anlasslose Videoüberwachung greift massiv in Grundrechte ein, besonders bei automatisierter Verhaltenserkennung. An Orten ohne erhöhte Kriminalitätsbelastung fehlt die Rechtsgrundlage – die Überwachung ist rechtswidrig und muss sofort eingestellt werden. Die Polizei darf sie nicht grundlos auf beliebige Orte ausweiten.

Zuständig für die Kontrolle der Mannheimer Videoüberwachung ist die Landesdatenschutzbehörde. In der Antwort auf unsere Presseanfrage heißt es, die Behörde befinde sich in einem Beratungsprozess mit der Polizei. Man werde sich zeitnah selbst ein Bild vor Ort machen.



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Datenschutz & Sicherheit

KI-Assistent OpenClaw bekommt VirusTotal an die Seite


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Damit Cyberkriminelle den Skill-Marketplace ClawHub des KI-Assistenten OpenClaw nicht mit Schadcode-verseuchten Erweiterungen überfluten, überwacht ab sofort Googles Online-Virenscanner VirusTotal die Plattform.

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Diese Partnerschaft hat der OpenClaw-Entwickler jüngst in einem Beitrag bekannt gegeben. OpenClaw ist ein besonders mächtiger KI-Assistent, der je nach Einstellung unter anderem über weitreichende Systemrechte verfügt, Anwendungen nutzt und sogar Software eigenständig installiert, um bestimmte Aufgaben zu erledigen.

Befehle nimmt er unter anderem über Chatclients wie Signal entgegen. Hat OpenClaw etwa Vollzugriff auf einen Passwortmanager, um bestimmte Aufgaben erledigen zu können, ist das für den Nutzer zwar praktisch, aber auch ein immenses Sicherheitsrisiko.

Das haben Cyberkriminelle längst auf dem Schirm und verbreiten auf dem offiziellen Skills-Marketplace ClawHub mit Malware verseuchte Erweiterungen. Dort kann man kostenlose Skills für bestimmte Aufgaben wie eine Analyse und Auswertung von aktuellen Bitcoin-Entwicklungen herunterladen. Doch manche Skills machen nicht das, was die Beschreibung verspricht, sondern lesen etwa heimlich Passwörter aus und schicken sie an Kriminelle. Wie Sicherheitsforscher von VirusTotal in einem Bericht angeben, sind sie bereits auf Hunderte solcher verseuchten Erweiterungen gestoßen.

Um das Hochladen von Malware-Skills einzudämmen, schauen die Scanner von VirusTotal in Uploads, um Schadcode-Passagen zu entdecken. Verdächtige Skills werden gesperrt und sind nicht downloadbar. Bereits hochgeladene Skills sollen täglich erneut gescannt werden, um nachträglich hinzugefügte Malware zu entdecken.

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Weil der primär signaturbasierte Ansatz „nur“ bereits bekannte Trojaner und Hintertüren findet, ist das natürlich kein Allheilmittel. Von Angreifern sorgfältig ausgearbeitete Payload-Prompts können durchrutschen. In der Summe ist die Partnerschaft aber sinnvoll und ein weiterer Baustein, den mächtigen KI-Assistenten sicherer zu machen.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

DoS- und Schadcode-Attacken auf IBM App Connect Enterprise möglich


Systeme mit IBM App Connect Operator und App Connect Enterprise Certified Containers Operands oder WebSphere Service Registry and Repository und WebSphere Service Registry and Repository Studio sind verwundbar und es können Attacken bevorstehen. Aktualisierte Versionen lösen verschiedene Sicherheitsprobleme.

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So können Angreifer etwa Instanzen mit bestimmten Uniform-Resource-Identifier-Anfragen (URI) attackieren und im Kontext von Node.js eine extreme CPU-Last provozieren. Das führt dazu, dass Systeme nicht mehr reagieren (CVE-2026-0621 „hoch“). Weil IBM App Connect Enterprise Certified Container im Python-Modul azure-core nicht vertrauenswürdige Daten verarbeitet, können authentifizierte Angreifer über ein Netzwerk Schadcode ausführen (CVE-2026-21226 „hoch“).

Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ eingestuft. In diesen Fällen können Angreifer etwa Konfigurationen modifizieren (CVE-2025-13491).

Um Systeme vor möglichen Attacken zu schützen, müssen Admins App Connect Enterprise Certified Container Operator 12.20.0 installieren. Zusätzlich müssen sie sicherstellen, dass für DesignerAuthoring, IntegrationServer und IntegrationRuntime mindestens Version 13.0.6.1-r1 installiert ist.

Die Lücke betrifft die Eclipse-OMR-Komponente (CVE-2026-1188 „mittel“). An dieser Stelle können Angreifer einen Speicherfehler auslösen, was in der Regel zu Abstürzen führt. Oft gelangt darüber aber auch Schadcode auf Systeme. Die Entwickler versichern, das Sicherheitsproblem in V8.5.6.3_IJ56659 gelöst zu haben.

Weiterführende Informationen zu den Schwachstellen führt IBM in mehreren Warnmeldungen auf:

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(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Weniger Enkeltrick-Anrufe und betrügerische Paket-SMS


Der Ärger über SMS, Chatnachrichten und Anrufe von Betrügern hat sich einer Statistik zufolge zwar abgeschwächt, er ist aber noch immer weit verbreitet. Wie die Bundesnetzagentur in Bonn mitteilte, gingen bei ihr im vergangenen Jahr 85.158 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch ein. 2024 waren es mit 154.624 kritischen Wortmeldungen fast doppelt so viele gewesen, was ein Rekord gewesen war. Einen Grund für den deutlichen Rückgang der Beschwerden nennt die Aufsichtsbehörde nicht.

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Bei solchen Abzocke-Versuchen geht es großteils um SMS – etwa um ein Paket, für dessen Erhalt man noch eine angebliche Zollgebühr zahlen solle. Außerdem nehmen Betrüger über Chatnachrichten Kontakt mit ihren Opfern auf oder sie rufen an. Die 2024 noch stark verbreiteten Paket-Betrugsversuche haben im vergangenen Jahr abgenommen, so manch Krimineller steuerte offenbar um. Wegen des Rufnummernmissbrauchs schaltete die Netzagentur rund 6200 Rufnummern ab und damit ähnlich viele wie ein Jahr zuvor. Für gut 2000 Rufnummern wurden Verbote verhängt, Zahlungen für unrechtmäßige Kosten einzufordern.

„Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor Rufnummernmissbrauch“, sagt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller. „Für die Verfolgung von und den Kampf gegen Ärger mit Rufnummern sind wir auf die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.“ Außerdem beschwerten sich im vergangenen Jahr viele Bürgerinnen und Bürger über automatische Bandansagen, teure Warteschleifen, Router-Hacking und Fake-Hotlines. Viele Banden arbeiten inzwischen arbeitsteilig mit „crime as a service“.

Der sogenannte Enkeltrick ist seit einigen Jahren den Angaben zufolge rückläufig. Hierbei nimmt ein Betrüger per SMS oder Chatnachricht Kontakt auf und gibt sich als ein Familienmitglied aus, das dringend Geld brauche. Manchmal werden auch nur persönliche Daten des Opfers eingefordert, die später für andere Abzocke-Arten genutzt werden.

Möglicherweise liegt der deutliche Rückgang an Beschwerden über Rufnummernmissbrauch auch daran, dass Betrüger es inzwischen etwas schwerer haben als früher. So hat der Netzbetreiber Vodafone im vergangenen Mai einen sogenannten Spam-Warner gestartet: Wird man von einer Telefonnummer angerufen, die bei Vodafone auf einer Liste potenzieller Krimineller ist, so bekommt man vorab den Hinweis „Vorsicht: Betrug möglich“ auf dem Display. Der Angerufene kann den Anruf zwar trotzdem annehmen, ist dann aber gewissermaßen auf der Hut und lässt sich nicht so leicht abzocken. Die Deutsche Telekom hat inzwischen ein ähnliches Warnsystem gestartet.

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Vodafone hat im vergangenen Jahr knapp 50 Millionen Betrugswarnungen auf die Smartphone-Displays der Nutzer des Vodafone-Netzes gesendet. Nach Erkenntnissen des Netzbetreibers gehen dank der Warnung viel weniger Menschen ans Telefon als ohne Warnung. „Viele Menschen werden umsichtiger, weil sie häufiger auf mögliche Gefahren im Netz hingewiesen werden“, sagt Vodafone-Deutschlandchef Marcel de Groot. „Neue Technologien schützen vor Betrugsmaschen, noch bevor sie Schaden anrichten können.“

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(nie)



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