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Verhinderung von Massenüberwachung: OpenAI will Vertrag mit Pentagon geändert haben
Am Ende scheint die Empörung zu groß gewesen zu sein. Nur wenige Tage nachdem der Vertrag zwischen dem US-Kriegsministerium und OpenAI bekannt geworden war, betreibt das Unternehmen nun Schadensbegrenzung und will den Kontrakt unter anderem so angepasst haben, dass kein Produkt für Massenüberwachungen genutzt werden können soll.
Einigung soll um mehrere Punkte ergänzt worden sein
Dies geht aus einem Memo hervor, das CEO Sam Altman zunächst unternehmensintern verteilt und dessen Inhalt er inzwischen auch auf X veröffentlicht hat. Darin berichtet Altman, dass sich die Unternehmensführung an das DoW („Department of War“) gewandt habe, um die erst vor kurzem geschlossene Vereinbarung um grundlegende Ergänzungen zu erweitern.
So solle unter anderem der aufgekommenen Kritik an einer möglichen Massenüberwachung durch OpenAI entgegengewirkt werden. Das Unternehmen beruft sich dabei unter anderem auf die vierte Änderung der Verfassung der Vereinigten Staaten, den National Security Act von 1947 sowie den FISA Act von 1978. Nach Auffassung von OpenAI dürften KI-Systeme auf Grundlage dieser Gesetze nicht absichtlich zur Überwachung von US-Bürgern und Staatsangehörigen im Inland eingesetzt werden. Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, sollen die genannten Einschränkungen vom Ministerium als „Verbot der absichtlichen Verfolgung, Überwachung oder Beobachtung von US-Bürgern oder Staatsangehörigen, einschließlich durch die Beschaffung oder Verwendung von kommerziell erworbenen persönlichen oder identifizierbaren Informationen“ interpretiert werden.
OpenAI will rechtswidrige Nutzung unterbinden
Mit den Zusätzen solle zudem verhindert werden, dass die Dienste von OpenAI von den Nachrichtendiensten des Kriegsministeriums, wie etwa der NSA, genutzt werden. Altman führt weiter aus, dass der Schutz der bürgerlichen Freiheit von entscheidender Bedeutung sei und dass im Rahmen demokratischer Prozesse gearbeitet werden müsse. Ebenso würde die nun eingebrachte Ergänzung dem Konzern fortlaufend die Möglichkeit einräumen, sein Fachwissen einzubringen und „für die Prinzipien der Freiheit kämpfen können“. Der Zusatz solle für jene Fälle vorsorgen, in denen die Konsequenzen beim Einsatz von KI noch nicht absehbar seien. Diese sollten dann mit technischen Sicherheitsvorkehrungen sowie bei Bedarf mit weiteren Methoden gelöst werden.
Ein Hauch von Selbstkritik
Altman merkt zudem an, dass das in seinen Worten „überstürzte“ An-die-Öffentlichkeit-Gehen am vergangenen Freitag ein Fehler gewesen sei. Die mit der Vereinbarung einhergehenden Probleme seien seiner Aussage nach zu komplex und erforderten eine klare Kommunikation. Dabei betont er, es sei versucht worden, die Lage zu deeskalieren, um ein deutlich schlimmeres Ergebnis zu vermeiden. Ebenso betonte Altman, dass er bei einer verfassungswidrigen Anordnung lieber ins Gefängnis gehen werde, als diese zu befolgen.
Anthropics Platz übernommen
OpenAI hatte die Vereinbarung bekannt gegeben, kurz nachdem die Trump-Regierung US-Regierungsbehörden die Nutzung von Anthropic-Diensten untersagt hatte. Zuvor hatten das US-Verteidigungsministerium und Minister Pete Hegseth Anthropic unter Druck gesetzt, etwaige Sicherheitsvorkehrungen der KI zu deaktivieren, damit das Ministerium diese nach eigenen Vorstellungen einsetzen könne – wozu auch die genannte Massenüberwachung, aber ebenso die Steuerung vollständig autonomer Waffen gehören würde. Anthropic kam dieser Aufforderung nicht nach, sondern bekräftigte in einer Stellungnahme weiterhin seine ablehnende Haltung. Das Verteidigungsministerium leitete daraufhin Schritte ein, um Anthropic als Lieferkettenrisiko einzustufen. Eine solche Maßnahme erfolgt in der Regel eher bei ausländischen Unternehmen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit der Regierung ihres Landes zusammenarbeiten – also etwa Huawei aus China.
Altman gab in dem Memo ebenfalls an, dieser Anschuldigung widersprochen zu haben. Er betonte erneut, dass die Einstufung von Anthropic nicht den Tatsachen entsprechen würde. Er hoffe, dass das Ministerium dem Konkurrenten die gleiche Einigung unterbreiten würde, wie sie nun zwischen OpenAI und der US-Regierung zustande gekommen sein soll. Gleichzeitig merkt er allerdings ebenso an, dass Anthropic in dem Fall, in dem die Einigung identisch mit der von OpenAI gewesen sei, das Unternehmen diese hätte annehmen sollen.
Konsequenzen für OpenAI
Die Veröffentlichung der Vereinbarung zwischen dem Kriegsministerium und OpenAI hatte für das Unternehmen gravierende Folgen: So berichtet unter anderem Engadget, dass kurz nach dem Bekanntwerden die mobile App von Claude im App Store von Apple die Spitze der kostenlosen Apps übernommen habe. Gleichzeitig soll die Zahl der Deinstallationen von ChatGPT laut Sensor Tower im Tagesvergleich um 295 Prozent gestiegen sein, während die Installationen von Claude am 27. Februar zunächst um 37 Prozent und am 28. Februar schließlich um 51 Prozent zulegen konnten. Gleichzeitig stiegen die 1-Sterne-Bewertungen im App Store am vergangenen Samstag um 775 Prozent, um einen Tag darauf noch einmal um 100 Prozent anzusteigen.
Es dürfte daher nicht als unwahrscheinlich gelten, dass dies sowie der allgemeine Aufschrei zu Altmans „Umdenken“ beigetragen haben.
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IP-Adressen x Quick Freeze: Bundesregierung beschließt neue Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung hat sich im Kabinett auf eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung verständigt. Neben der dreimonatigen Speicherfrist für IP-Adressen sieht die Regelung auch ein Quick-Freeze-Verfahren vor.
Laut den Plänen der Bundesregierung sollen die Internetanbieter mit dem Gesetz verpflichtet werden, für drei Monate zu speichern, welche IP-Adresse in diesem Zeitraum einem Anschluss zugeordnet war. Die Speicherpflicht umfasst alle Informationen, die für die Zuordnung nötig sind. Standortdaten oder Verkehrsdaten, die etwa im Rahmen von Kommunikationsvorgängen anfallen, werden nicht erfasst.
Relevant sind die IP-Adressen laut der Bundesregierung für den Kampf gegen Kinderpornografie, die Aufklärung von Cyber-Betrug sowie Hasskriminalität im Netz.
Quick Freeze als Alternative für Verkehrsdaten
Solche Verkehrsdaten sollen allerdings im Rahmen der Quick-Freeze-Regelung erfasst werden, dem zweiten Abschnitt des Gesetzes. Diese heißt nun offiziell Sicherheitsanordnung. Das Prinzip ist aber dasselbe: Verbindungsdaten sollen sich schnell sichern lassen, damit Anbieter diese nicht löschen. Wenn sich dann ein konkreter Tatverdacht ergibt, kann die Polizei diese abrufen. Weil keine anlasslose Massenüberwachung erfolgt, gilt Quick Freeze allgemein als grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung.
Mail- und Messenger-Dienste wie WhatsApp ebenfalls betroffen
Wenn ein Anlass besteht, kann die Staatsanwaltschaft sämtliche Verbindungsdaten sichern lassen, die bei Internetanbietern sowie Mail- und Messenger-Anbietern vorliegen. Die Regelung soll also auch Dienste wie WhatsApp umfassen. Mit den Daten lässt sich nachvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Person kommuniziert hat.
Eine Sicherheitsanordnung kann zunächst auch Daten von Personen umfassen, bei denen noch nicht klar ist, ob sie in die Tat involviert sind. Es geht ohnehin erst um das Sichern der Daten. Die Abfrage durch Polizeibehörden und Geheimdienste folgt in einem zweiten Schritt, diese unterliegt höheren rechtlichen Anforderungen. „Eine Abfrage wird also nur möglich sein, wenn dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“, heißt es in den Dokumenten des Bundesjustizministeriums.
Die Speicherdauer für die Sicherheitsanordnung beträgt drei Monate und kann mit richterlicher Anordnung nochmals um drei Monate verlängert werden.
Kritik vor allem an der dreimonatigen Speicherfrist
Bürgerrechtler kritisieren die Vorratsdatenspeicherung wie gehabt. Dass IP-Adressen gespeichert werden, sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. „Die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch ein fehlgeleiteter Ansatz. Es gibt keine Evidenz für die Verhältnismäßigkeit dieser radikalen Massenüberwachung“, sagt Konstantin Macher, Vorstand Digitale Gesellschaft.
Keine messbaren Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf Aufklärungsquoten
Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (Word-Datei) aus dem Jahr 2020 hat Verbrechens- und Aufklärungsquoten in europäischen Ländern untersucht und ebenfalls keine messbaren Auswirkungen durch eine Vorratsdatenspeicherung festgestellt.
Die dreimonatige Frist bezeichnet die Bürgerrechtsorganisation als willkürlich, was ein Verstoß gegen die Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei. Diese sehen vor, die Speicherdauer auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Hinzu kommt: In der Praxis könnte die Speicherdauer deutlich länger sein. Internetanbieter haben gewarnt, dass es insbesondere bei modernen Glasfaseranschlüssen zu keiner Zwangstrennung mehr kommt. Denkbar ist also, dass eine IP-Adresse daher bis zu zehn Monaten einem Anschluss zugeordnet wird. Je nachdem, wann die Speicherung startet, kann es dann zu einer Speicherzeit von 13 Monaten kommen.
Speicherauflagen als enorme Belastung für Netzbetreiber
Kritisch äußert sich daher auch der Provider-Verband Breko. Das Quick-Freeze-Verfahren begrüßt man, die allgemeine Vorratsdatenspeicherung gehe hingegen über das erforderliche Maß hinaus und der tatsächliche Nutzen für die Strafverfolgung stehe nicht im Einklang mit dem Aufwand. Besonders problematisch sei die Einbeziehung von IP- und Portdaten, hier „drohen massive technische und wirtschaftliche Belastungen, insbesondere für kleine und mittelständische Netzbetreiber, sowie erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“, so der Breko.
Um die Vorratsdaten sicher zu speichern, sind zudem „erhebliche Investitions- und Betriebskosten“ nötig. Die Entschädigungsregelungen würden dafür nicht annähernd ausreichen. Ebenso fehlten in dem Gesetz klare Ausnahmen für kleine Provider, so der Breko.
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Tropico 7: Teaser-Video zeigt erstes Gameplay

Kalypso Media, Entwickler der beliebten Tropico-Spieleserie, hat ein erstes kurzes Teaser-Video zu Tropico 7 veröffentlicht. Wie immer nimmt sich die Serie nicht so ernst. Neben Meinungen können erstmals in der Tropico-Serie nun auch sprichwörtlich Berge versetzt werden.
Die Tropico-Reihe ist eine beliebte Aufbau- und Strategiespielserie, in der der Spieler die Rolle eines karibischen Diktators – genannt „El Presidente“ – übernimmt. Tropico verbindet Städtebau mit Politik, Wirtschaftssimulation und einer ordentlichen Portion Humor. Spätestens seit der CES im letzten Jahr war klar, dass Kalypso Media am siebten Teil arbeitet.
Wie in den vorherigen Teilen der Serie baut und verwaltet der Spieler eine tropische Inselnation. Dabei gilt es Aspekte wie Infrastruktur (Wohnungen, Straßen, Industrie), Wirtschaft (Exportgüter wie Zucker, Tabak oder auch Tourismus), Politik (Wahlen, Fraktionen, Propaganda) sowie Außenbeziehungen im Auge zu behalten. Das Besondere dabei ist und bleibt, dass der Spieler selbst entscheidet, welchen Weg er mit seiner (oder ihrer) Nation einschlagen will. Wahlen manipulieren, Rebellen unterdrücken und/oder das eigene Volk glücklich machen – alles ist möglich.
Neuerung von Tropico 7
Zu den größten Neuerungen in Tropico 7, die teils auch im Video gezeigt werden, gehört unter anderen das Terraforming. Es wird möglich sein, die Landschaft aktiv zu verändern, zum Beispiel das Gelände anzuheben oder Berge einzuebnen. Auch die Küstenlinien sollen sich verändern lassen. Selbst ganze Inseln lassen sich jetzt aus dem karibischen Meer heben. Darüber hinaus soll Tropico 7 deutlich größere Karten erhalten. So wird es die größte Insel, beziehungsweise das größte Archipel der Serie zu besiedeln geben. Neu ist ebenfalls, dass sich Gebäude gegenseitig beeinflussen, zum Positiven wie Negativen, was eine durchdachtere Städteplanung nötig macht. Zu den weiteren Neuerungen zählen ein politischer Rat, der es einem ermöglicht, mit anderen Fraktionen zu interagieren, ein überarbeitetes Militär, anpassbare Gebäude-Skins zum Beispiel für den Präsidentenpalast sowie ein Städtebau sowohl mit als auch ohne Raster.
Erscheinungstermin
Die Anfänge der Tropico-Serie liegen im Jahr 2001. Der neueste Ableger soll noch 2026 erscheinen, einen konkreten Erscheinungstermin gibt es aber auch nach dem ersten Trailer nach wie vor nicht. Präsidenten im Ruhestand sowie Präsidenten-Azubis müssen geduldig bleiben. Den sechsten Teil inklusive einiger DLCs gab es zuletzt im Oktober 2025 auf Humble im Angebot. Der nach wie vor mit „sehr gut“ bewertete sechste Teil kostet auf Steam aktuell unrabattiert 39,99 Euro.
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Huawei Pura 90 Pro Max: Smartphones mit neuem Design und Fokus auf die Kamera
Huawei hat neben dem ersten Wide-Foldable Pura X Max mit dem Pura 90, Pura 90 Pro und Pura 90 Pro max auch eine neue Smartphone-Serie vorgestellt. Als Nachfolger des Pura 80 (Test) und Pura 70 (Test) sind die Erwartungen – vor allem an die Kamera – hoch.
Ein Pura 90 Ultra wird es nach aktuellem Stand zunächst nicht geben, sondern Huawei versucht den Preis der neuen Smartphones durch den Verzicht auf ein Ultra-Modell trotz Speicherkrise und Verteuerung der Komponenten konstant zu halten. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Pura 90 Pro Max somit in diesem Jahr das Flaggschiff der Serie darstellen.
Große 200-MP-Kamera
Als solches setzt es auf eine 200-Megapixel-Periskop-Tele-Kamera mit Blende f/2.6 und 1/1,28 Zoll großem Sensor mit 4x Zoom und optischem Bildstabilisator. Ihr stehen eine 50-Megapixel-Hauptkamera mit variabler Blende von f/1.4 bis f/4.0 mit 1/1,28-Zoll-Sensor, eine Ultraweitwinkel-Kamera mit 40 MP und f/2.2 und ein Farbsensor zur Seite. Wie bei den Vorgängern sind diese Kameras wieder in einem dreieckigen Modul eingebettet. Eine 13-Megapixel-Kamera mit Blende f/2.0 dient für Selfies.
Flaches Design mit entspiegeltem Display
Beim Design fällt auf, dass Huawei von den stark gerundeten Kanten weg hin zu einem flachen Design geht. Das Gerät verfügt über ein 6,9 Zoll großes LTPO-OLED-Display mit einer Auflösung von 2.880 × 1.308 Pixeln und variabler Bildwiederholfrequenz von 1 bis 120 Hz. Die Pixeldichte beträgt 460 ppi, die Touch-Abtastrate 300 Hz. Erstmals setzt Huawei beim Display auf ein entspiegeltes Kunlun-Glas. Dieses soll Reflexionen um 70 Prozent reduzieren und 16 Mal kratzfester sein. Auch Fingerabdrücke sollen auf dem Display weniger stark zu sehen sein.
Kirin 9030S für mehr Leistung
Als Prozessor kommt ein Kirin 9030S zum Einsatz, der rund 15 Prozent schneller sein soll als der Kirin 9030. Darüber hinaus werden Dual-SIM, Wi-Fi 7, Bluetooth 6.0 und in China auch eine Satelliten-Kommunikation für Notfälle geboten.
Schnelles Laden und IP69-Zertifizierung
Das Pura 90 Pro Max ist nach IP69 zertifiziert und somit staub- und wasserdicht. Bei Abmessungen von 164 × 77,1 × 8,1 mm wiegt es 230,5 Gramm. Der 6.000-mAh-Akku kann über USB-C mit bis zu 100 Watt geladen werden. Kabellos sind mit einem passenden Wireless Charger bis zu 80 Watt möglich. Reverse Charging wird sowohl per Kabel als auch kabellos unterstützt.
Preis und Verfügbarkeit
Der Vorverkauf des Pura 90 Pro Max hat in China bereits begonnen, der Verkaufsstart ist der 29. April. Es stehen vier Modelle zur Auswahl:
- 12 GB + 256 GB für 6.499 Yuan (812 Euro)
- 12 GB + 512 GB für 6.999 Yuan (875 Euro)
- 16 GB + 512 GB für 7.499 Yuan (938 Euro)
- 16 GB + 1 TB für 8.499 Yuan (1.063 Euro)
Da auch das Pura 70 und Pura 80 nach Deutschland gekommen sind, stehen die Chancen für einen Verkauf hierzulande durchaus gut. Details hierzu liegen bislang jedoch nicht vor.
Kleineres Pura 90 Pro
Das Pura 90 Pro setzt bei Maßen von 157,8 × 74,5 × 8,2 mm und 213,5 Gramm Gewicht auf ein 6,6 Zoll großes LTPO-OLED-Display mit 2.760 × 1.256 Pixeln. Auch hier kommt der Kirin 9030S zum Einsatz. Das Pura 90 Pro verfügt über ein Triple-Kamera-System bestehend aus einer 50-MP-Hauptkamera (Blende f/1.4 bis f/4.0, OIS), einem 12,5-MP-Ultraweitwinkelsensor (Blende f/2.2), einem 50-MP-Makro-Teleobjektiv (f/2.1 mit OIS) und einer Multispektralkamera der zweiten Generation.
Auch dieses Modell ist in vier Varianten ab 29. April erhältlich:
- 12 GB + 256 GB für 5.499 Yuan (688 Euro)
- 12 GB + 512 GB = 5.999 Yuan (750 Euro)
- 16 GB + 512 GB = 6.499 Yuan (812 Euro)
- 16 GB + 1 TB = 7.499 Yuan (938 Euro)
Huawei Pura 90 für Selfies
Das Huawei Pura 90 ist mit 163,1 × 78,1 × 7,0 mm und 210 Gramm deutlich dünner als die anderen beiden Modelle. Es setzt auf ein 6,8 Zoll großes LTPO-OLED mit 120 Hz und 2.856 × 1.320 Pixeln. Das nach IP68 zertifizierte Gehäuse beherbergt vorne eine 50 Megapixel Selfie-Kamera (f/2.0). Auf der Rückseite sind eine 50-MP-Hauptkamera mit OIS und f/1.8, eine 12,5-MP-Ultraweitwinkel-Kamera (f/2.2) und eine 50-MP-Periskop-Tele-Kamera mit 3,7-fachem optischen Zoom und OIS mit Blende f/2.2 verbaut. Der Akku bietet 6.500 mAh. Als Prozessor dient ein Kirin 9010S.
In China startet das Pura 90 ab dem 9. Mai in drei Varianten:
- 12 GB + 256 GB für 4.699 Yuan (585 Euro)
- 12 GB + 512 GB für 5.199 Yuan (650 Euro)
- 16 GB + 512 GB für 5.699 Yuan (709 Euro)
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