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Künstliche Intelligenz

Wayland-Referenz-Compositor Weston 15 mit Lua-Shell und Vulkan-Renderer


Die Referenzimplementierung des Wayland-Projekts für einen Compositor namens Weston ist in Version 15 erschienen. Besonders stechen die einfach programmierbare Lua-Shell und der neue Vulkan-Renderer hervor.

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In einem Blog-Beitrag fasst der Collabora-Entwickler Marius Vlad die Neuerungen von Weston 15 zusammen. Vor etwa einer Woche hat er das Release auf der Wayland-Entwickler-Mailingliste angekündigt, das Changelog zum letzten Release Candidate 5 umfasst nur noch den Versionsnummernsprung. Neu dabei ist die Lua-Shell. Der Name verrät es schon, damit können auch Interessierte die Fensterverwaltung anpassen und Shells in der populären Skriptsprache Lua erstellen, ohne etwa in C programmieren können zu müssen. Um einen Startpunkt zu haben, bringt Weston 15 eine beispielhafte Tiling-Shell mit. Ausprobieren lässt sie sich mit dem Aufruf weston --shell=lua.

„Butterweiche und effiziente Medienwiedergabe“ versprechen die Programmierer zudem. Sie haben das Timing der finalen Bilder perfektioniert, was bislang ein Problem von Vulkan-Clients und Wayland darstellte. Durch die Ergänzung von Vulkan-Erweiterungen kann Weston nun Bilder in einer Pipeline nach dem FIFO-Prinzip nutzen, ohne dass Verzögerungen entstehen, die dadurch eigentlich anfallen. Im HDR-Bereich unterstützt Weston weitere 10-Bit-Pixel-Formate wie NV15, NV20, NV30 und P030. Die Unterstützung der Erweiterungen für Farb-Repräsentierung und -Verwaltung, die für HDR-Video-Playback nötig sei, sei jedoch noch „Work-in-Progress“.

Der Vulkan-Renderer ist neuer Bestandteil von Weston. Noch befinde er sich jedoch in der Experimentierphase, erklärt Vlad. Entwickler können an der Aktivierung von Vulkan-Treibern arbeiten, ohne dass Weston mit einer Übersetzungszwischenschicht wie Zink laufen muss. Der Vulkan-Renderer läuft sowohl nativ mit Direct Rendering Manager (DRM) als auch mit Nested Backends. Das heißt, er kann als Fenster sowohl in Wayland als auch in X11 laufen.

Ziel ist die Unterstützung der Vulkan-1.0-Spezifikation. Mit dem Vulkan-Renderer kommen auch Clients wie „simple-vulkan“ oder „simple-dmabuf-vulkan“. Der Wayland-Client kann dabei eine andere API nutzen als der Weston-Compositor. Ausprobieren lässt sich der Vulkan-Renderer mit dem Aufruf weston --renderer=vulkan.

Weitere Verbesserungen betreffen die Barrierefreiheit. Etwa für bestimmte Arten von Farbblindheit sind unterschiedliche Farbeffekte nötig, die der GL-Renderer anwenden muss. Die sind im derzeitigen Stadium jedoch inkompatibel mit der Farbverwaltung und implizit auch mit der HDR-Funktion. Hier arbeiten die Entwickler an Korrekturen, zudem soll die Unterstützung für den Vulkan-Renderer in einer kommenden Version ergänzt werden.

Vlad führt außerdem für Interessierte weitere Korrekturen und Verbesserungen auf, die etwa das DRM-Back-End, den GL-Renderer, die Protokolle, Shell und Tools betreffen. Die aktualisierte Software ist als Quellcode auf der Wayland-Download-Seite zu finden. Linux-Distributionen dürften in Kürze aktualisierte Pakete ausliefern, mit denen sich Weston 15 ausprobieren lässt.

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In Weston 12 war etwa eine der Verbesserungen, dass mehr Grafikchips unterstützt wurden.


(dmk)



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ProtectEU: Brüssels digitale Aufrüstung gegen den Terrorismus


Die EU-Kommission hat am Donnerstag mit der Agenda ProtectEU ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das die europäische Sicherheitsarchitektur grundlegend modernisieren soll. Im Zentrum steht die Erkenntnis, dass die Grenze zwischen physischer und digitaler Welt bei terroristischen Aktivitäten zunehmend verschwimmt. Die Zahl klassischer Großanschläge ist zwar zurückgegangen. Parallel sieht sich die EU laut der Kommission mit einer neuen Qualität der Bedrohung konfrontiert, bei der Kleinstgruppen und Einzeltäter sich in geschlossenen Foren radikalisieren, Künstliche Intelligenz (KI) zur Planung nutzen und sich über anonyme digitale Kanäle finanzieren.

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Ein Schwerpunkt der neuen Strategie liegt daher auf der Überwachung und Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Dabei setzt die Kommission auf eine Verzahnung des Digital Services Act (DSA) mit der Verordnung über terroristische Online-Inhalte.

Ziel ist es, die Verbreitung von Propaganda und Rekrutierungsvideos durch automatisierte Verfahren drastisch zu erschweren. Dafür ist etwa eine verstärkte Kooperation mit Online-Dienstleistern im Rahmen des EU-Internetforums vorgesehen. Das bisherige Krisenprotokoll soll ferner in einen umfassenden Online-Reaktionsrahmen überführt werden, um bei akuten Bedrohungen schneller und koordinierter zwischen Behörden und Plattformen zu kommunizieren.

Besorgnis bereitet Sicherheitsbehörden seit Längerem die technische Aufrüstung auf der Täterseite. Die Agenda nennt hier den Missbrauch von 3D-Drucktechnologie zur Herstellung von Schusswaffen sowie den Einsatz von Drohnen. Um einen Vorsprung für staatliche Dienste zu wahren, soll die Sicherheitsforschung im Rahmen von Programmen wie Horizont Europa ausgebaut werden. Dabei legt die Kommission den Fokus auf Früherkennung und Abwehr solcher technologischen Bedrohungen.

Die Rolle von KI erachten die Autoren als zwiespältig: Sie dient ihnen zufolge einerseits als Werkzeug für terroristische Akteure, soll aber andererseits durch verstärkte Investitionen in die europäische Analysekapazität zur Mustererkennung und Bedrohungsanalyse eingesetzt werden.

Ein weiteres Feld ist die Radikalisierung von Minderjährigen über soziale Medien und Gaming-Plattformen. Die EU-Kommission reagiert darauf mit einem neuen Programm zur digitalen Resilienz und der Einrichtung von Zentren zum Wissensaustausch (Knowledge Hubs), um der gezielten Manipulation junger Menschen im Netz entgegenzuwirken. Dabei geht es etwa um das Löschen von Inhalten, aber auch um die Stärkung der kritischen Medienkompetenz und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in digitalen Räumen. Dafür will die Kommission Millionenbeträge bereitstellen.

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Um die logistische Basis des Terrors zu treffen, rücken die Finanzströme stärker in den Fokus der Ermittler. Diese werden laut der Agenda vermehrt über Kryptowährungen und moderne Online-Zahlungssysteme abgewickelt. Ein geplantes, europäisches System zum Abruf von Finanzdaten soll künftig sicherstellen, dass Geldflüsse schneller nachverfolgt und die Finanzierung extremistischer Zellen im Keim erstickt werden können. Parallel dazu sollen die Mandate von Europol und Eurojust gestärkt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Analyse von Massendaten und der grenzüberschreitenden digitalen Spurensicherung effektiver zu unterstützen.

Auch an den Grenzen setzt die EU verstärkt auf digitale Lösungen und die Ausweitung der Datenerfassung. So erwägt die Kommission, das System zum Austausch von Fluggastdaten auf private Flüge sowie auf den See- und Landverkehr auszuweiten. Gleichzeitig soll der Informationsaustausch über Treffer im Schengener Informationssystem automatisiert und intensiviert werden. Durch die Umsetzung eines Fahrplans für den heftig umstrittenen „rechtmäßigen Zugriff auf Daten“ im Klartext will die Kommission sicherstellen, dass Strafverfolger trotz Verschlüsselung und komplexer Netzstrukturen notwendige Informationen zeitnah erhalten.

Da digitale Bedrohungen nicht an den Außengrenzen der EU haltmachen, sieht die Agenda eine Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit mit strategischen Partnern vor. Diese umfasst den verbesserten Datenaustausch von Europol mit Drittstaaten sowie die engere Anbindung von Partnerregionen wie dem Westbalkan und dem Mittelmeerraum an europäische Frühwarnsysteme. Nur durch eine global vernetzte Sicherheitsstruktur, die technologisch auf Augenhöhe mit den Akteuren agiert, lässt sich laut der Kommission die Resilienz gegenüber den sich ständig wandelnden Methoden des modernen Extremismus nachhaltig steigern.

ProtectEU markiert so den Versuch, die europäische Sicherheitspolitik durch den Einsatz moderner Technologien weiter aufzurüsten. Besonders herausfordernd wird es sein, diesen Ansatz mit den europäischen Grundrechten und dem Datenschutz in Einklang zu bringen.


(wpl)



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„Keine plausible Klage“: xAI-Klage gegen OpenAI ist vorerst abgewiesen


Ein US-Bundesgericht hat die Klage von Elon Musks KI-Unternehmen xAI gegen den Konkurrenten OpenAI, in der es um den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen geht, vorerst abgewiesen. xAI habe keine Tatsachen vorbringen können, die den Vorwurf stützen, dass OpenAI die ehemaligen xAI-Mitarbeiter zum Diebstahl von Firmengeheimnissen angestiftet habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Gericht gibt damit OpenAIs Antrag auf Einstellung des Verfahrens vorübergehend statt, lässt xAI aber noch eine Chance bis zum 17. März, die Klageschrift nachzubessern (US District Court Northern California 3:25-CV-08133).

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xAI hatte im September des vergangenen Jahres wegen des vermeintlichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen Klage gegen OpenAI eingereicht. Demnach sollen ehemalige Angestelle von xAI, die jetzt bei OpenAI arbeiten, Geschäftsgeheimnisse mitgenommen haben. OpenAI weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die Klage als Belästigungskampagne seitens xAI.

Die Vorwürfe in der Anklageschrift richteten sich nicht das Unternehmen OpenAI, sondern individuelle Abgestellte, führt die Richterin aus. xAI behaupte nicht, dass OpenAI ihnen den Diebstahl der Betriebsgeheimnisse aufgetragen hätte. „xAI kann zwar Ansprüche wegen Veruntreuung gegen einige seiner ehemaligen Mitarbeitenden geltend machen, erhebt jedoch keine plausible Klage wegen Veruntreuung gegen OpenAI, das in diesem Fall der einzige Angeklagte ist“, schreibt die Richterin weiter. Die Klage weist sie daher ab.

Neben dem Unternehmen hinter ChatGPT hat xAI auch eine separate Anklage gegen Xuechen Li, einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma erhoben, berichtet Reuters. Er habe zugegeben, den gesamten Programmcode von xAI gestohlen zu haben, heiße es in der Anklageschrift. xAI fordere daher eine einstweilige Verfügung gegen Lis Beschäftigung bei OpenAI.

Anfang 2026 hat Musk OpenAI und dessen Partner Microsoft auf bis zu 134 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verklagt, davon allein 109,4 Milliarden von OpenAI. Die Unternehmen hätten durch seine frühere Beteiligung an der ChatGPT-Entwicklung sowie durch von Musk beigesteuertes Risikokapital unrechtmäßige Gewinne erzielt. Die Unternehmen haben die Klage angefochten. Die ersten Anhörungen werden nach Informationen von Reuters im April erwartet.

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Im Vergangenen Jahr hatte xAI unter Berufung auf das Kartellrecht zudem Klage gegen Apple und OpenAI erhoben. Die Unternehmen sollen sich zur Wettbewerbsbehinderung gegen Grok verbündet haben.


(mho)



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„Höhepunkt des Wahnsinns“: Analyse zerpflückt Pläne für Rechenzentren im All


Der Ansturm auf die Entwicklung von Rechenzentren in der Erdumlaufbahn hat einen „Höhepunkt des Wahnsinns“ erreicht und bringt die Gefahr mit sich, dass die teilhabenden Akteure den dringend nötigen Ausbau der Infrastruktur auf der Erde vernachlässigen. Das ist das Fazit einer Analyse von Gartner zu Plänen für „orbitale Rechenzentren“, mit denen sich zuletzt nicht nur Elon Musk hervorgetan hat. Solche Strukturen „sind wirtschaftlich nicht rentabel, können mit terrestrischen Rechenzentren nicht mithalten und bleiben hinter flüssigkeitsgekühlten sowie mit Atomenergie betriebenen Anlagen, die ans Netz angeschlossen sind, zurück“, heißt es darin in eindeutigen Worten. Wer daran arbeite, vergeude nicht nur Geld, sondern Zeit.

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Die Vorstellung, dass man Daten von der Erde ins All sendet, damit sie dort verarbeitet und wieder zur Erde zurückgesendet werden, sei „nicht realisierbar“, weil die Übertragungsraten einen Flaschenhals darstellten, heißt es in der Analyse, die heise online vorliegt. Als weiteres Hindernis werden die hohen Kosten für den Start von Nutzlast ins All aufgeführt. Schließlich fühlt sich Autor Bill Ray bemüßigt, daran zu erinnern, dass im All Vakuum herrsche. Dort gebe es keine Luft, über die Wärme abgeleitet werden kann. Stattdessen sei man auf ineffiziente und langsame Alternativen angewiesen, etwa mithilfe von Ammoniak. Für die Wartung einer derart komplexen Infrastruktur müssten statt Astronauten künftig Ingenieure ins All geschickt werden: „Eine Fähigkeit, die gegenwärtig nicht existiert.“

Während orbitale Rechenzentren aus diesen Gründen unrealistisch seien, bestehe die Gefahr, dass bei der Arbeit daran bessere Alternativen und essenzielle Investitionen vernachlässigt werden, heißt es weiter. Dabei verweist der Autor etwa auf Rechenzentren, die im Wasser versenkt werden. Solche hat beispielsweise Microsoft entwickelt. Auch an abgelegenen Orten wie der Arktis, Island oder in den Wüsten Saudi-Arabiens könnten Rechenzentren ohne allzu hinderliche Genehmigungsprozesse errichtet werden. Sollte jetzt aber die „Blase“ um Rechenzentren im All zu lange anhalten, bestünde die reale Gefahr, dass die terrestrische Infrastruktur nicht umfassend genug ausgebaut wird.

Dass sich aus den Plänen für orbitale Rechenzentren ein neues Wettrennen ins All entwickeln könnte, deutet sich seit einer Weile an. Projekte gibt es unter anderem bei Google und Amazon, am lautesten ist aber einmal mehr Elon Musk. Der behauptet, dass der Erdorbit schon in wenigen Jahren der günstigste Ort für KI-Rechenzentren sein werde. Das sieht man bei Gartner anders. Trotzdem will der Analyst nicht ausschließen, dass er Unrecht hat. Wer Sorge habe, etwas zu verpassen, solle die Kosten für den Transport von Nutzlast ins All im Auge behalten. Aber nur ein signifikanter Preisverfall könnte darauf hindeuten, dass er nicht ganz richtig lag. Die restlichen Probleme blieben würden dann aber. Möglich sei auch, dass die Politik derartige Projekte vorantreibe, „unabhängig von der Rentabilität“.

Selbst wenn orbitale Rechenzentren für die Verarbeitung von terrestrischen Daten nicht effizient genutzt werden könnten, solle man im Blick behalten, ob die Arbeiten daran Innovationen zutage förderten, schreibt der Gartner-Analyst noch. Dabei bezieht er sich auf Technik für die Kommunikation zwischen Satelliten. Auch die Arbeit an Kühlsystemen könnte Erfindungen mit sich bringen. Schließlich erwartet er noch, dass im Zuge der Arbeit innovative Verfahren entwickelt werden, um Rechenaufgaben auf mehrere Satelliten verteilen zu können. Im All selbst dürften auf absehbare Zeit trotzdem nur Rechenaufgaben an Daten erledigt werden, die auch dort gesammelt werden – etwa von Erdbeobachtungssatelliten.

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(mho)



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