Künstliche Intelligenz
Programmiersprache Kotlin: Noch Tickets für die Online-Konferenz sichern
Am 24. und 25. Februar 2026 findet erstmals die betterCode() Kotlin statt. Die zwei Tage der von iX und dpunkt.verlag veranstalteten Online-Konferenz sind im Paket oder einzeln buchbar. Kurzentschlossene können noch günstige Frühbuchertickets buchen.
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Der erste Konferenztag konzentriert sich auf die Entwicklung für Android und den Desktop. Dabei stehen unter anderem Jetpack Compose und die Neuerungen in Android 16 im Fokus.
Tag zwei zeigt fortgeschrittene neue und kommende Features der Programmiersprache wie Context Parameter und Rich Errors. Außerdem gibt er Einblicke in das Koog-Framework für AI Agents und Unit-Tests für Ktor-Anwendungen.
Jetpack Compose, Ktor und Koog
Das Programm der betterCode() Kotlin bietet deutsche und englischsprachige Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:
- Was Android 16 alles zu bieten hat
- Compose Deep Dive
- Kotlin Symbol Processing & Annotationen: Smarte DSGVO-Datenerfassung
- Ktor-Services Unit-testen
- Koog your own AI! Delicious recipes
- From Classes To Functions
- Mistakes You Make Using Kotlin Coroutine
- Data Visualization with Kotlin for Finance
Drei Workshops
Wer sich schnell entscheidet, kann bis zum 27. Januar Frühbuchertickets erwerben, die für einen Konferenztag 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.) kosten. Das Zweitagesticket ist mit Frühbucherrabatt für 449 Euro erhältlich.
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Die zusätzlich buchbaren ganztägigen Workshops „Deep Dive into Testing mit Kotlin“, „Funktionale Programmierung: Data-oriented Programming“ und „Alles Ktor, oder was?“ kosten jeweils 549 Euro.
Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
Künstliche Intelligenz
Social Media erst ab 14? Landeschefs erhöhen Druck auf Experten
Die Debatte über den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt wird zunehmend zum netzpolitischen Richtungskampf. Konkrete Verbotsforderungen nehmen zu, die quer durch die großen Volksparteien auch Widerhall finden. Vor allem die Staatskanzleien im Norden erhöhen nun den Druck auf die Bundesregierung, ihre bisherige Zurückhaltung aufzugeben und den Zugang zu Plattformen wie TikTok, Instagram oder Facebook gesetzlich zu regeln.
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Die von der Bundesregierung im Herbst 2025 eingesetzte Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt soll zwar die wissenschaftliche Grundlage für künftige Gesetze liefern. Doch deren Ergebnisse werden erst im Sommer erwartet.
Schwesig fordert Tempo
Für die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), ist das viel zu spät. Die Sozialdemokratin fordert im Tagesspiegel mehr Tempo. Schwesig, der im September eine Schlappe bei der Landtagswahl droht, verweist auf die drastischen Inhalte, denen Minderjährige täglich schutzlos ausgeliefert seien.
Unterstützung erhält Schwesig aus dem christdemokratischen Lager. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) findet noch schärfere Worte und spricht von einer schweren Sünde, die der Staat begangen habe, indem er seiner Schutzfunktion in den vergangenen Jahren nicht nachgekommen sei. Er sieht die Gesellschaft an einem Abgrund stehen, wenn die ungefilterte Konfrontation mit schädlichen Inhalten nicht gestoppt werde.
„Führt in den Abgrund”
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland begründete Günther seine Haltung mit einer düsteren Prognose für den sozialen Zusammenhalt: „Wenn wir so weitermachen wie bisher, ohne einzugreifen, führt das unsere Gesellschaft in den Abgrund.“
Die inhaltlichen Entwürfe, die bereits im Raum stehen, gehen über bloße Altersgrenzen hinaus und greifen in das Geschäftsmodell der Tech-Giganten ein. Ein Papier der SPD-Fachleute sieht vor, die Nutzung sozialer Medien bis zum 14. Lebensjahr komplett zu untersagen. Für die Altersgruppe bis 16 Jahre soll es eine verpflichtende Jugendversion der Netzwerke geben.
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Die Jugendversion müsste ohne psychologisch optimierte Empfehlungsalgorithmen auskommen, die Nutzer durch endlose Feeds binden. Selbst für Erwachsene fordern die Sozialdemokraten neben Alterskontrollen, dass algorithmische Systeme standardmäßig deaktiviert sein sollen, um die digitale Souveränität zu stärken.
Experten zweifeln
Die CDU hat auf ihrem Stuttgarter Parteitag eine ähnliche Linie eingeschlagen und das Mindestalter von 14 Jahren in ihr Programm aufgenommen. Demgegenüber steht die Kritik von Verbänden wie dem Deutschen Kinderhilfswerk. Den Nachwuchs durch pauschale Verbote von der digitalen Teilhabe auszuschließen, könnte diesem zufolge neue Ungerechtigkeiten schaffen.
Zudem bleibt die juristische Hürde hoch. Forscher bezweifeln, ob ein so tiefgreifender Einschnitt in die Informationsfreiheit der Jugendlichen verfassungsrechtlich Bestand hätte. Die Expertenkommission muss nun den Spagat zwischen wirksamem Jugendschutz und den Grundrechten aller Beteiligten in der vernetzten Welt schaffen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
„Freiwillige Chatkontrolle“: EU-Parlament für Verlängerung mit Einschränkungen
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg einer erneuten Verlängerung der „freiwilligen Chatkontrolle“ zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zugestimmt. Nachdem das Vorhaben vor einer Woche im zuständigen Ausschuss überraschend durchgefallen war, verbinden die Parlamentarier die Verlängerung nun mit klaren Einschränkungen.
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Die Regelung schafft eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, die Messengerdiensten das Scannen von Chats auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch ermöglicht. Über eine langfristige Lösung, wie sie von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten gewünscht wird, gibt es bisher keine Einigung.
Chats sind Privatsache
Anbieter von Messengerdiensten durchsuchen ihre Plattformen automatisch auf digitale Spuren von Kinderpornografie. Auch die Suche nach Erwachsenen, die sich an Minderjährige heranmachen („Grooming“), steht zur Debatte. Weil das gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre verstößt, hat die EU 2021 eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Diese bereits einmal verlängerte Ausnahmeregelung gilt noch bis Anfang April und sollte jetzt auf Wunsch der EU-Kommission bis April 2028 erneut verlängert werden. In der vergangenen Woche war der Vorschlag der Kommission im Innenausschuss des Parlaments allerdings überraschend gescheitert.
Das Parlament hat in einem erneuten Kompromiss nun einer Verlängerung bis August 2027 zugestimmt. Zugleich stimmten die Abgeordneten für eine klare Beschränkung der Befugnisse auf die Suche nach bereits bekanntem Material und dies auch nur bei Nutzern oder Gruppen, gegen die ein konkreter Verdacht besteht. Zudem sollen verschlüsselte Chats nicht angetastet werden dürfen.
„Diese Ausnahmeregelung, die ich unterstütze, ist ein vorübergehendes, streng begrenztes Instrument, das es Anbietern ermöglicht, ihre freiwilligen Erkennungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen“, sagt die zuständige Berichterstatterin für den Innenausschuss, Birgit Sippel (SPD). „Die Erweiterung muss auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufrechterhalten.“
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Diese Einschränkungen entsprechen dem Entwurf des Parlaments für eine langfristige Lösung. Um sie wird es in den kommenden Verhandlungen mit Kommission und Mitgliedsstaaten gehen. Erst wenn hier eine Einigung erzielt wird, kann die erneute Verlängerung in Kraft treten.
Keine anlasslose Chatkontrolle
Im Parlament gibt es derzeit keine Mehrheit für weitreichende Überwachungsbefugnisse wie die anlasslose Chatkontrolle. Auch der Rat der Mitgliedsstaaten ist nach langem Ringen davon abgerückt. Eine dauerhafte „freiwillige“ Lösung wird damit aber nicht einfacher, zumal auch sie Grundrechte der EU-Bürger berührt.
Während Kommission und Länder die umstrittene Ausnahmeregelung verstetigen wollen, besteht das EU-Parlament auf wesentlichen Einschränkungen. So sollen bei der Suche nach kinderpornografischen Darstellungen auch keine fehleranfälligen Technologien wie etwa KI zum Einsatz kommen. Auch das Scannen von Textnachrichten auf Grooming-Versuche soll untersagt bleiben.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Core Ultra 7 270K Plus: Intel stellt 24-Kern-Prozessor gegen AMDs Achtkerner
Intel bringt nun doch verbesserte Desktop-Prozessoren in Form von Arrow Lake Refresh. Den Anfang machen die zwei Modelle Core Ultra 7 270K Plus und Core Ultra 5 250K Plus. Der Hersteller legt keine neuen Chiplets auf, lässt in den vorhandenen aber mehr Kerne aktiv, die bislang teureren Modellen vorbehalten waren.
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Das dürfte auch der Grund sein, warum es kein neues Topmodell wie den zuvor kolportierten Core Ultra 9 290K gibt. An der Spitze gibt es schlicht zu wenig Spielraum für eine Beschleunigung. Untenrum sollen hingegen weitere Neuauflagen folgen, auch günstigere F-Versionen ohne Grafikeinheit.
Intel spendiert den zwei Neuvorstellungen je vier zusätzliche Effizienzkerne. Der Core Ultra 7 270K Plus rückt damit nahe an das Topmodell Core Ultra 9 285K. Beide verwenden den Vollausbau mit insgesamt 24 CPU-Kernen (acht Performance- + 16 Effizienzkerne) und 36 MByte Level-3-Cache. Der Core Ultra 7 270K Plus taktet in der Spitze bloß 200 MHz langsamer.

Verbesserungen der neuen Plus-Prozessoren gegenüber bisherigen Intel-Modellen.
(Bild: Intel)
Die Datenverbindung zwischen den Chiplets (Die-to-Die-Taktfrequenz) beschleunigt Intel nominell von 2,1 auf 3,0 GHz. Im Gegensatz zu Intels Übertakterprofil 200S Boost ist dafür kein teures Z890-Mainboard notwendig. Wer aber ein solches verwendet, kann den 200S Boost weiterhin aktivieren und kommt so auf 3,2 GHz Die-to-Die-Taktfrequenz.
Speicherseitig steigt die offiziell freigegebene Grenze von DDR5-6400 auf DDR5-7200. Bei der aktuellen Speicherkrise dürfte das allerdings kaum relevant sein.
Preis-Leistungs-Empfehlung in der Mittelklasse
Unterm Strich dürfte der Core Ultra 7 270K Plus kaum noch langsamer sein als der Core Ultra 9 285K. Mit einer deutlich niedrigeren Preisempfehlung erscheint das Plus-Modell jedoch wesentlich attraktiver: 299 US-Dollar nennt Intel, umgerechnet inklusive Steuern (in US-Preisen nicht enthalten) etwa 310 Euro. Interessierte sparen gegenüber dem 285K (ab 477,99 €) gut ein Drittel des Kaufpreises.
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Der Core Ultra 7 265K hat die gleiche 299-US-Dollar-Preisempfehlung, ist im Handel allerdings schon ein gutes Stück günstiger erhältlich (ab 259 €). AMD bietet in dieser Preisklasse lediglich den Achtkerner Ryzen 7 9700X (ab 288 €) an.
18 CPU-Kerne in der 200-Euro-Klasse
Der Core Ultra 5 250K Plus löst derweil den Core Ultra 5 245K (ab 177,90 €) ab. Er hat jetzt insgesamt 18 statt 14 CPU-Kerne und taktet minimal höher. Intel empfiehlt 199 US-Dollar, umgerechnet etwa 205 Euro. Von AMD gibt es in der Preisklasse den Sechskerner Ryzen 5 9600X (ab 183 €).
Intel startet den Verkauf des Core Ultra 7 270K Plus und Core Ultra 5 250K Plus am 26. März 2026. Bis dahin erscheinen auch die Testberichte zu den Prozessoren.
| Spezifikationen Core Ultra 200S Plus | ||||
| Modell | Kerne / Threads | Basistakt / max. Turbo | L3-Cache | PBP / MTP |
| Core Ultra 9 285K | 8P+16E / 24 | 3,7 / 5,7 GHz | 36 MByte | 125 / 250 W |
| Core Ultra 7 270K Plus | 8P+16E / 24 | 3,7 / 5,5 GHz | 36 MByte | 125 / 250 W |
| Core Ultra 7 265K | 8P+12E / 20 | 3,9 / 5,5 GHz | 30 MByte | 125 / 250 W |
| Core Ultra 5 250K Plus | 6P+12E / 18 | 4,2 / 5,3 GHz | 28 MByte | 125 / 159 W |
| Core Ultra 5 245K | 6P+8E / 14 | 4,2 / 5,2 GHz | 24 MByte | 125 / 159 W |
(mma)
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