Künstliche Intelligenz
Freitag: Gerichte gegen Metas Datensammlung, Amazon-Rekordinvestitionen in Cloud
Meta Platforms‘ Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps ist unzulässig. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entscheidet auch das OLG Naumburg auf vierstelligen Schadenersatz. Insgesamt sind in Deutschland rund 10.000 Klagen gegen Meta anhängig. Bislang sind nur die in Dresden und Naumburg entschiedenen Fälle rechtskräftig. Damit steht jetzt erstmals fest, dass Meta Platforms nach deutschem Recht illegal Daten auf fremden Webseiten erntet. Denn die Meta Business Tools erlauben die Bildung von Nutzerprofilen ohne Zustimmung der Betroffenen, selbst von Menschen ohne Meta-Konto. Wir werfen einen Blick auf juristische Eckpunkte. Derweil investiert nach Google auch Amazon Rekordsummen in KI, nachdem Handelsgeschäft und Cloud-Business weiter wachsen. Selbst die Cloud-Nachfrage ohne KI-Bezug wächst schneller als erwartet, aber die Nachfrage nach KI bleibt ebenfalls hoch. Doch der Gewinn pro Aktie ist niedriger als erwartet, sodass die Aktie fällt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Meta Platforms gerät im Kampf um sein Geschäftsmodell in Deutschland zunehmend in die Defensive. Jetzt hat mit dem OLG Naumburg das dritte Oberlandesgericht festgestellt, dass Metas Datensammlung auf fremden Webseiten und Apps rechtswidrig ist. Das OLG erkennt dafür in zwei Verfahren Schadenersatz in vierstelliger Höhe zu. Im Dezember hat das OLG München in vier Verfahren gegen Meta geurteilt, Anfang der Woche kamen vier Entscheidungen des OLG Dresden gegen Meta Platforms hinzu. Und jetzt der 9. Senat Naumburgs. Dieses OLG ist für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt zuständig; dessen Landgerichte (LG) haben bislang allesamt für Meta Platforms und gegen die Internetnutzer entschieden. Die LG werden ihre Rechtsprechung jetzt sicherlich um 180 Grad drehen: Auch Sachsen-Anhalt wechselt bei Metas Datensammlung die Seite.
Hintergrund dieser Klagen und Gerichtsentscheidungen sind die Meta Business Tools, die personenbezogene Daten auf fremden Webseiten und Apps ernten und dann ohne wirksame Zustimmung verarbeiten. Das OLG Dresden hat dabei in vier parallelen Entscheidungen Meta Platforms zum ersten Mal in Deutschland rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt und sogar die Revision zum Bundesgerichtshof ausgeschlossen, weil die Sache auf Ebene der Obergerichte eindeutig gesehen werde. Dabei verweist es auf das OLG München, das ebenfalls gegen Meta geurteilt hat. Dennoch sind die Sichtweisen der beiden OLG nicht deckungsgleich. Im Zentrum steht der Kontrollverlust, den Betroffene über ihre Daten erleiden: Warum Meta Platforms Datensammlung illegal ist.
An Datenverarbeitung verdient auch Amazon.com kräftig und profitiert neben dem wachsenden Handelsgeschäft weiterhin von der hohen Nachfrage nach Cloud-Kapazitäten aufgrund Künstlicher Intelligenz (KI). Deshalb erhöht der Konzern für das laufende Jahr seine Investitionen um mehr als 50 Prozent gegenüber 2025 auf nun 200 Milliarden US-Dollar. Der überwiegende Teil dieses Kapitals ist für Rechenzentren und andere Infrastrukturen vorgesehen, um der hohen Nachfrage nach KI-Angeboten gerecht zu werden. Zwar sind Umsatz und Gewinne erneut gestiegen, aber Anleger hatten einen etwas höheren Gewinn pro Aktie erwartet. Amazons Aktienkurs hat im nachbörslichen Handel wohl auch deshalb um rund 11 Prozent nachgegeben: Amazon mit ungebremstem Wachstum und extremen KI-Investitionen, aber Aktie fällt.
Amazon ist einer der Marktplätze, auf denen zum Teil auch mangelhafte Elektronikgeräte angeboten werden, die der Sicherheit und Konformität auf dem deutschen Markt nicht genügen. Dessen Wahrung bleibt eine Daueraufgabe für die Bundesnetzagentur. Der Behörde geht es sowohl um fairen Wettbewerb als auch Schutz der Verbraucher. 2025 hat die Marktüberwachung der Regulierungsbehörde insgesamt rund 7,7 Millionen mangelhafte Geräte identifiziert. Die Zahl der beanstandeten Produkte ist damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. 2024 waren es noch 5,3 Millionen Geräte. Die bei den Stichproben entdeckten Defizite betreffen sowohl formale Mängel als auch grundlegende technische Mängel mit Auswirkungen auf die technische Infrastruktur, wie Funkstörungen & Co: Bundesnetzagentur zieht Millionen Geräte aus dem Verkehr.
Anthropic hat das neue KI-Modell Opus 4.6 vorgestellt, das primär beim Programmieren deutlich besser abschneiden soll als der Vorgänger. Opus 4.6 ist die erste Version der Opus-Klasse mit einem Kontextfenster von einer Million Token – allerdings noch als Beta-Funktion. Weitere Neuerungen: Agentische Coding-Teams sollen komplexe Aufgaben parallel bearbeiten, Claude passt die Nachdenkzeit automatisch der Fragestellung an und die maximale Ausgabelänge verdoppelt sich. Leistungsfähiger wird die neue Opus-Version obendrein. Eine zentrale Neuerung ist die Agent-Teams-Funktion in Claude Code, die sich aktuell in einer Research Preview befindet. Damit lassen sich mehrere Claude-Code-Instanzen parallel ausführen und koordinieren: Anthropic stellt Claude Opus 4.6 mit Agent Teams vor.
Im c’t-Datenschutzpodcast widmen wir uns einer derzeit teils verbittert geführten Debatte: Ist Datenschutz ein Standortvorteil für Unternehmen oder doch nur ein lästiger Kostentreiber? Die Stiftung Datenschutz hat dazu gerade ein Whitepaper mit dem selbstbewussten Titel „Wirtschaftsvorteil Datenschutz“ vorgelegt. Im Podcast vertritt der Vorstand der Stiftung die Position, dass Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen und zielgerichtet umsetzen, langfristig resilienter und erfolgreicher sind. Guter Datenschutz würde fast automatisch auch eine bessere IT-Sicherheit mit sich bringen und das wichtigste Kapital im digitalen Raum schaffen: Vertrauen. Dass Theorie und Praxis auch in diesem Bereich bisweilen auseinanderklaffen, zeigt die Diskussion in der Auslegungssache 152: Wirtschaftsvorteil Datenschutz?
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Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: KI-Schreibwerkzeuge im Praxiseinsatz | heise online
Gute Texte machen Arbeit. Es reicht nicht, ChatGPT und Konsorten mit mehr oder weniger passenden Prompts zu füttern, um wohlformulierte Schriftstücke zu erhalten. Viele Menschen, die beruflich mit Texten arbeiten treibt jedoch genau diese Frage um: Kann mir die überall gehypte künstliche Intelligenz einen Teil meiner täglichen Schreibarbeit abnehmen?
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Wenn man weiß, wie es geht, können KI-Schreibwerkzeuge tatsächlich auf vielfältige Weise unterstützen: Sie kürzen oder längen Texte, prüfen Grammatik, verbessern den Stil, fassen Inhalte zusammen oder übersetzen sie in eine andere Sprache. Dabei schlägt sich nicht jedes Tool in allen Aufgaben gleich gut. Unter Umständen benötigt man mehrere Anwendungen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Und zu guter Letzt bleibt die Frage nach den Grenzen dieser Werkzeuge.
Tools kennenlernen und effizient einsetzen
Referentin Dorothee Wiegand, langjährige c’t-Redakteurin und Autorin, zeigt in diesem praxisorientierten Webinar, wie Sie aus dem inzwischen riesigen Angebot für Ihren Arbeitsalltag passende Tools auswählen und diese gewinnbringend einsetzen. Zudem gibt die Referentin Hinweise, wie Sie die Ergebnisse der KI kritisch überprüfen und einordnen können. Im Fokus steht primär die Frage danach, wie die künstliche Intelligenz den Alltag sinnvoll und effizient unterstützen kann. Reinen Prompting-Budenzauber sucht man hier dagegen vergebens.
Die Referentin stellt exemplarisch Schreib- und Übersetzungswerkzeuge vor, insbesondere auch solche abseits von ChatGPT. Dabei geht sie sowohl auf die Möglichkeiten als auch die Einschränkungen der Tools ein. Wiegand entzaubert einerseits ein wenig die generative KI und zeigt andererseits, wie Sie im Alltag ganz praktisch mit KI-Werkzeugen an Texten arbeiten.
Zweieinhalb Stunden mit vielen Aha-Momenten
In diesem Webinar lernen Sie verschiedene Tools anhand konkreter Beispiele kennen. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit KI-Textwerkzeugen, verstehen deren Möglichkeiten und Grenzen – und können danach fundiert entscheiden, welches Tool für Ihre Zwecke taugt.
- Datum: 6. Mai 2026
- Uhrzeit: 16:00 bis 18:30 Uhr
- Preis: 59,00 Euro (Frühbucherpreis bis 6. April 2026)
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Für individuelle Fragen ist ausreichend Zeit eingeplant. Um am Livestream teilzunehmen, genügt ein aktueller Browser. Die Aufzeichnung und andere bereitgestellte Materialien lassen sich auch im Nachgang abrufen. Alle Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie auf der Webinar-Seite.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Präsentationen mit KI-Videos: Komplexe Inhalte effizient vermitteln
Im Meeting-Alltag haben Vortragende es schwer, die Aufmerksamkeit ihres Publikums aufrecht zu erhalten. Wer ein Thema fest verankern will, sollte mehr bieten als nur ein paar wohlstrukturierte PowerPoint-Folien. Zeit für einen Medienwechsel.
KI-Werkzeuge machen es Nutzern leicht wie nie, ihre Präsentationen mit nützlichen Erklärvideos anzureichern. Dafür braucht man weder Filmstudio noch externe Dienstleister. Ausgangspunkt sind vertraute Plattformen wie ChatGPT oder Gemini, ergänzt um spezialisierte Tools, etwa zur Video-Generierung nach Bild-Vorlage. So kann man sich einen effizienten DIY-Prozess bauen, mit dem sich etwa IT-Themen schnell und verständlich visualisieren lassen.
- Verständliche Erklärvideos können trockene Präsentationen anreichern und auflockern. Um sie zu erstellen, muss man dank KI kein Medienprofi mehr sein.
- Der Artikel erläutert einen Workflow, mit dem man Erklärvideos von der Idee bis zum fertigen Clip konzipieren und realisieren kann.
- Entlang der einzelnen Schritte greifen verschiedene KI-Systeme dem Nutzer maßgeblich unter die Arme. Sie extrahieren den zu vermittelnden Inhalt, schreiben das Video-Skript, generieren Bilder und schließlich Videoclips.
Der Artikel schildert eine strukturierte Vorgehensweise, wie Nutzer mithilfe verschiedener KI-Systeme ein Erklärvideo planen und realisieren. Dazu zählen das Skript des Videos, gesprochene KI-Erklärungen sowie die passenden Videobilder. Anhand eines konkreten Beispiels erläutert der Text dieses Vorgehen bis zum fertigen Video. Dabei verwendet unser Beispiel fast ausschließlich kostenlose Werkzeuge – lediglich die Video-Generierung lassen wir uns gut zwei Euro kosten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Präsentationen mit KI-Videos: Komplexe Inhalte effizient vermitteln“.
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iX-Workshop: BCM und IT-Notfallplanung – Vorbereitet für den Ernstfall
Nur wer gut vorbereitet ist, kann auf plötzlich auftretende Störungen, Notfälle oder Cyber-Angriffe schnell und angemessen reagieren und so Schäden begrenzen und Ausfälle minimieren. Dies gilt sowohl für die Absicherung der Geschäftsprozesse als auch der IT. Eine Notfallplanung hilft, im Ernstfall schnell das Richtige zu tun und Schlimmeres zu verhindern.
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Leitfaden zur professionellen IT-Notfallplanung
Wie geeignet und wirksam Notfallpläne sind, überprüfen Sie am zuverlässigsten in gezielten Notfallübungen. Diese helfen, Ihre Pläne bei Bedarf anzupassen und kontinuierlich zu verbessern. Im dreitägigen Online-Workshop BCM – Notfallplanung und Notfallübungen erarbeiten Sie unter Anleitung eines erfahrenen Sicherheitstrainers Schritt für Schritt einen Leitfaden für eine professionelle IT-Notfallplanung.
Business Continuity Management (BCM)
Der Workshop vermittelt wichtige Standards und Methoden des Business Continuity Managements (BCM) und des IT-Notfallmanagements. Sie lernen, IT-Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere Themen sind die Erstellung einer umfassenden IT-Notfalldokumentation inklusive Wiederanlaufplanung, der Aufbau einer reaktiven IT-Notfallorganisation sowie die Durchführung und Auswertung von Notfallübungen.
Der Workshop wird von Jakob Winter, Senior Consultant bei der HiSolutions AG, geleitet. Er unterstützt Unternehmen bei der effizienten Notfallplanung und -vorsorge, der risikoorientierten Steuerung von Dienstleistern sowie bei der Konzeption und Durchführung von Notfall- und Krisenübungen.
Angesprochen sind insbesondere IT-Notfallmanager, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Business-Continuity-Manager, Risikomanager und Auditoren, die sich einen umfassenden Überblick über das Thema BCM verschaffen möchten.
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(ilk)
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