Künstliche Intelligenz
Digitale Demokratie: Ostdeutsche Kleinstädte hängen den Westen ab
Wer glaubt, dass digitale Teilhabe in den wohlhabenden Regionen Westdeutschlands ihre Hochburg hat, irrt. Eine aktuelle Erhebung des Forschungsprojekts „Erfolgsfaktoren lokaler E-Partizipation“ (ErLE) zeichnet ein Bild, das die gängigen Klischees der deutschen Digitalisierungslandschaft auf den Kopf stellt. Das Forschungskonsortium, das aus Wissenschaftlern der TU Dresden (TUD) sowie der Universitäten Düsseldorf, Leipzig und Koblenz besteht, hat über 10.000 Kommunen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eine Art digitaler Ost-West-Tausch: Besonders in der Fläche hat der Osten die Nase vorn.
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So bieten nur 43 Prozent der westdeutschen Kleinstädte digitale Beteiligung an, wie aus einem ersten Ergebnisbericht hervorgeht. In Ostdeutschland sind es dagegen bereits 62 Prozent. Auch bei den mittelgroßen Städten führt der Osten mit 85 zu 70 Prozent deutlich. Lediglich in den Metropolen wendet sich das Blatt zugunsten des Westens, doch der strukturelle Vorsprung der kleineren ostdeutschen Kommunen bleibt das markanteste Ergebnis der Studie.
Die Datenbasis ist groß: 2390 Städte und Gemeinden haben geantwortet. Damit repräsentiert die Umfrage Orte, in denen mit 45 Millionen Menschen mehr als die Hälfte der gesamten deutschen Bevölkerung lebt. Die Forscher dokumentieren damit bei der Online-Bürgerbeteiligung erstmals eine Kluft zwischen den Ambitionen der Großstädte und der oft mühsamen Realität im ländlichen Raum.
Ressourcen-Falle in Rathäusern
Ob eine Kommune ihre Bürger online mitentscheiden lässt, ist selten eine reine Frage der politischen Ideologie. Vielmehr geht es um harte Standortfaktoren. Große, einwohnerstarke Städte sind fast ausnahmslos mit digitalen Partizipationsangeboten am Start (96 Prozent). Die personelle Schlagkraft ist hier der Motor: In den Großstädten leisten sich 63 Prozent der Verwaltungen eigene Abteilungen oder feste Personalstellen für digitale Beteiligung im Rahmen des E-Governments. Ganz anders sieht es in der Provinz aus: Hier wird die Partizipation meist flexibel und ohne feste personelle Verankerung „mitgestemmt“.
Das Forschungsteam betont das übergeordnete Ziel des Projekts: Ziel sei es, „Erfolgsbedingungen für digitale Bürgerbeteiligung zu identifizieren und für die kommunale Praxis nutzbar zu machen“. Dass dies dringend nötig ist, zeigt die Beobachtung, dass digitale Teilhabe anscheinend „ansteckend“ wirkt. Kommunen, die entsprechende Formate nutzen, finden sich auffällig oft in der Nachbarschaft anderer digital aktiver Gemeinden wieder. Es entsteht eine Art regionaler Sogeffekt.
Wer hingegen als kleine Gemeinde allein auf weiter Flur agiert, tut sich schwerer, die notwendigen Strukturen aufzubauen. Das Team unter Sprecherin Marianne Kneuer von der TUD will daher Wege aufzeigen, wie diese Erfolgsfaktoren auch dort greifen können, wo die Personaldecke dünn ist.
Was die Bürger am meisten bewegt
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Inhaltlich trennen die verschiedenen Gemeindetypen Welten. In den Metropolen geht es um die „großen“ Transformationsthemen unserer Zeit: Über die Hälfte der Großstädte lässt ihre Bürger bei der Verkehrsentwicklung sowie beim Klima- und Umweltschutz digital mitreden. Kleinstädte und Landgemeinden nutzen die Tools dagegen eher für Pragmatisches: Stadtentwicklung und das Management von Mängeln stehen hier im Fokus – Schlaglöcher-Melder oder die Gestaltung des neuen Dorfplatzes. Doch egal ob Millionenstadt oder kleine Gemeinde, ein Kernmotiv eint fast alle Teilnehmer der Stichprobe: „Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung transparenter zu gestalten“.
Ein weiterer Aspekt der Untersuchung ist die Zielgruppe. Großstädte setzen stark auf das Internet, um „unterrepräsentierte Gruppen zu erreichen“ (Platz 2 der Beweggründe). Kleinere Kommunen hoffen eher darauf, überhaupt die absolute Zahl der Beteiligten zu erhöhen. Sie wollen die Menschen generell wieder mehr an Politik teilhaben lassen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Die Wissenschaftler machen jedoch deutlich, dass die Erhebung nicht repräsentativ ist. Beleuchtet würden vor allem die strukturellen Unterschiede zwischen den Regionen und Stadttypen.
Das durch die Stiftung Mercator geförderte Projekt ErLE zeigt: Die digitale Bürgerbeteiligung ist in Deutschland kein Luxusgut für privilegierte Großstädter, sondern wird zunehmend zum Standardwerkzeug der lokalen Demokratie. Doch der Vorsprung der ostdeutschen Kommunen im Bereich der Kleinstädte offenbart auch, dass Nachholbedarf in den alten Bundesländern besteht. Damit E-Partizipation flächendeckend gelingt, müssen laut den Resultaten vor allem die Rahmenbedingungen für kleinere Verwaltungen verbessert werden: Ohne feste Ansprechpartner und eine solide Finanzierung droht die digitale Teilhabe am Markstein zur Landgemeinde zu enden.
(vbr)
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Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor
Stellen Sie sich vor, es gibt eine neue Windows-11-Version, doch niemand kann sie bislang nutzen. Genau das ist just passiert: Microsoft hat am gestrigen 10. Februar Windows 11 in der frischen Variante 26H1 veröffentlicht. Doch die neue Version steht nicht der breiten Allgemeinheit zur Verfügung, sondern ist nur für Komplettsysteme mit neuen ARM-Prozessoren gedacht. Konkret nennt Microsoft derzeit einzig Qualcomms Snapdragon X2 als unterstützte Prozessorfamilie.
Details zu diesem Prozessor hat Qualcomm häppchenweise seit September 2025 veröffentlicht. Erste damit bestückte Notebooks wurden Anfang Januar 2026 auf der IT-Messe CES für März oder April angekündigt. Microsofts nun vermeldete Fertigstellung von Windows 11 26H1 bedeutet, dass die Notebookhersteller mit der Massenproduktion der Geräte starten können – denn dazu gehört ja auch eine Windows-Vorinstallation.
Keine Wiederholung vom doppelten 24H2
Uns wurde bereits auf der CES aus Herstellerkreisen bestätigt, dass Notebooks mit Snapdragon X2 (den es in Elite- und Plus-Varianten gibt) hardwareseitig fertig entwickelt sind, aber auf Windows 11 26H1 warten müssen. Bislang war unsere Vermutung, dass Microsoft den neuen Qualcomm-Systemen wieder einen zeitlichen Vorsprung gönnt: Im Frühsommer 2024 startete Windows 11 24H2 als Build 26000 exklusiv auf Notebooks mit der ersten Generation des Snapdragon X, weil zunächst nur diese eine NPU hatten, die stark genug für die neuen KI-Funktionen war, die Microsoft als Copilot+ vermarktet.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Nur für neue ARM-CPUs: Windows 11 26H1 lässt AMD und Intel außen vor“.
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Neuer Lieferdienst: Chinas Handelsriese JD.com fordert Amazon und DHL heraus
Der europäische Logistikmarkt bekommt einen neuen, finanzstarken Mitspieler. JD.com, Chinas umsatzstärkster Einzelhändler, bringt seinen hauseigenen Express-Dienst JoyExpress nach Europa. Der Vorstoß ist Teil von Jingdong Logistics und markiert einen Wendepunkt: Während die Konkurrenz oft auf externe Partner setzt, baut JD.com auf eine eigene Infrastruktur. Die Flotte aus Lastwagen, Transportern und E-Lastenrädern soll zum Start von über 60 Standorten aus operieren, unter anderem in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.
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In Metropolregionen sollen Bestellungen noch am Tag der Aufgabe oder am nächsten Morgen eintreffen. Zunächst unterstützt JoyExpress die eigene Plattform Joybuy, die sich in der Beta-Phase befindet. Hierzulande konzentriert sich der Dienst in der aktuellen Beta-Phase vor allem auf urbane Ballungsräume. Im Westen ist das Netz bereits recht dicht: In Nordrhein-Westfalen deckt der Lieferdienst Städte wie Köln und Düsseldorf ab. Auch in Hessen (Großraum Frankfurt/Gießen) und Teilen Baden-Württembergs ist die Logistik aktiv.
Neben Paketzustellungen bietet JoyExpress in ausgewählten Metropolen die Lieferung und Montage von Haushaltsgroßgeräten an. In diesem Bereich stoßen klassische Paketdienste oft an ihre Grenzen. Perspektivisch soll der Dienst externen Partnern offenstehen und damit zur direkten Konkurrenz für DHL & Co. werden
Strategische Infrastruktur für den deutschen Markt
Hinter dem Start steckt mehr als Kalkül im Zustellungssektor. Branchenkenner sehen JoyExpress als infrastrukturellen Vorbau für die geplante Übernahme von MediaMarktSaturn. Während Joybuy bisher kaum relevant ist, würde die Kombination aus JD-Logistikpower und dem dichten Filialnetz von MediaMarktSaturn eine neue Dynamik entfalten. Die Logistik könnte hier zum entscheidenden strategischen Vorteil im Wettbewerb gerade mit Amazon werden.
(mma)
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AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.
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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.
Hohes Risiko, hohe Anforderungen
Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.
Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.
„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.
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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.
Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.
„Grundlegende Konstruktionsfehler“
Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.
„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“
(vbr)
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