Datenschutz & Sicherheit
Microsoft startet Vorschau auf Security Dashboard for AI
Microsoft hat die öffentliche Vorschau auf das „Security Dashboard for AI“ herausgegeben. Es soll IT-Verantwortlichen eine einfache Übersicht zu Risiken der verwendeten KI-Assistenten, Apps und Plattformen liefern.
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In einem Blog-Beitrag stellt Microsoft das Security Dashboard for AI vor. Das wurde bereits zur Ignite-Messe 2025 angekündigt, wo Microsoft einen KI-Schwerpunkt gesetzt hatte. Das Unternehmen will mit dem Security-Dashboard einen klaren Überblick über KI-Risiken wie Datenlecks, Schwachstellen in Modellen, Fehlkonfigurationen und „unethische Agenten-Aktionen“ für IT-Sicherheitspersonal liefern, die die gesamte KI-Umgebung, KI-Plattformen, Apps sowie Agenten umfasst.
„Das Security Dashboard for AI bietet Führungskräften einen einheitlichen Überblick über KI-Risiken, indem es Sicherheits-, Identitäts- und Datenrisiken aus Defender, Entra und Purview in einem einzigen interaktiven Dashboard zusammenfasst“, erklärt Microsoft. Der Übersichts-Tab des Dashboards liefert eine Wertungsübersicht mit Karten, die sofort ersichtlich machen, wo Risiken liegen können, die die IT-Sicherheitsteams angehen müssen. Er erfasst zudem die Implementierung der Security-for-AI-Möglichkeiten von Microsoft in der Organisation und liefert Empfehlungen zur Verbesserung der KI-Sicherheit.
KI-Inventur
Das Dashboard umfasst zudem ein KI-Inventar mit umfassenden Ansichten zum Auffinden von KI-Einsatz, Risikobewertungen und Gegenmaßnahmen mit einer breiten Abdeckung von KI-Agenten, Modellen, MCP-Servern und Apps. Das Security Dashboard for AI kann dabei mit allen von Microsofts Entra, Defender und Purview unterstützten Microsoft-KI-Lösungen umgehen, unter anderem mit Microsoft 365 Copilot, Copilot Studio-Agenten sowie Foundry-Anwendungen und -Agenten. Außerdem erkennt es KI-Modelle, -Anwendungen und -Agenten von Drittanbietern wie Google Gemini, OpenAI ChatGPT und MCP-Server.
Microsoft verspricht, dass das Dashboard einen zusammenfassenden Überblick über KI-bezogene Sicherheitsrisiken bietet und KI-gestützte Erkenntnisse von Security Copilot nutzt, um die kritischsten Risiken innerhalb einer Umgebung zu identifizieren. So sollen IT-Sicherheitsteams die drängendsten Risiken schnell identifizieren und angehen können. Und natürlich können die IT-Sicherheitsbeauftragten auch mit KI-Prompts durch die entdeckten Risiken gehen und genauer analysieren.
Microsoft-Security-Kunden können direkt mit der Nutzung der Vorschauversion des Security Dashboard for AI loslegen. Es ist in der Lizenz zu Microsoft Defender, Entra und Purview enthalten.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Frankreich: Angreifer griffen auf Daten von 1,2 Millionen Bankkonten zu
Das französische Finanz- und Wirtschaftsministerium hat eingeräumt, dass Cyberkriminelle auf eine nationale Datenbank mit Bankdaten von Bürgern Zugriff erlangt haben. Dabei sollen sie an Informationen zu 1,2 Millionen Bankkonten sowie deren Inhaberinnen und Inhaber gelangt sein.
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Wie die französische Zeitung LeMonde berichtet, hat das französische Finanz- und Wirtschaftsministerium am Mittwoch dieser Woche mitgeteilt, dass Angreifer „Zugriff auf eine nationale Bankkonten-Datenbank“ erlangt und „Informationen zu 1,2 Millionen Konten abgerufen“ haben. Seit Ende Januar sollen die Täter mit gestohlenen Zugangsdaten eines Beamten Zugriff auf diese Datenbank gehabt haben. Dabei haben sie „Teile der Datei aller bei französischen Banken geführten Konten, die personenbezogene Daten wie Bankkontonummern, Namen der Kontoinhaber, deren Adressen und in einigen Fällen die Steuernummer der Kontoinhaber enthält“, abgerufen.
Keine Einsicht in Bankkonten möglich
Gegenüber der französischen Presseagentur Agence France-Presse (AFP) beschwichtigte der Leiter der französischen öffentlichen Staatsfinanzen jedoch: Mit dem erlangten Zugriff auf die Datenbank sei es nicht möglich, Kontostände einzusehen oder Finanztransaktionen durchzuführen. Das Ministerium führte zudem aus, dass „umgehend Maßnahmen zum Blockieren der Angreifer und zum Schutz vor Datenabgriff ergriffen wurden“, als der nicht autorisierte Zugriff aufgefallen ist.
Die Inhaber der 1,2 Millionen betroffenen Bankkonten sollen in den kommenden Tagen eine Benachrichtigung erhalten, ergänzte das Ministerium. Es habe zudem Strafanzeige erstattet und die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), die französische Datenschutzbehörde, über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Zuletzt hatte der französische Fußballverband FFF einen Cyberangriff im Dezember vermeldet. Auch dabei kam es zum Datendiebstahl, etwa von Mitgliederverzeichnissen des FFF.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
EU-Datenschutzbeauftragter gegen wahlloses Scannen bei freiwilliger Chatkontrolle
Eigentlich war sie nur als Ausnahme vorgesehen: Die Erlaubnis zur freiwilligen Chatkontrolle soll jedoch nochmals verlängert werden. Das hatte die EU-Kommission am 19. Dezember 2025 vorgeschlagen. Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Meta, Google oder Microsoft dürften dann weiterhin auf freiwilliger Basis Scanning-Technologien einsetzen, um beispielsweise massenhaft Mitteilungen in Chats nach verbotenen Kindesmissbrauchsdarstellungen zu durchkämmen.
Wojciech Wiewiórowski, der europäische Datenschutzbeauftragte, schlägt nun in einer Stellungnahme rechtliche Einschränkungen an der Ausnahmeregelung vor. Sie sollen eine allgemeine und wahllose Überwachung unterbinden und die Risiken des Massen-Scannings besser berücksichtigen.
Der Jurist betont, dass diese Einschränkungen von den Konzernen auch „strikt eingehalten“ werden müssten. Eine bloße Verlängerung der Ausnahmeregelung ohne Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit bestehender und neuer Schutzvorkehrungen bliebe „hochproblematisch“.
Kein „wahlloses Scannen“
Der europäische Datenschutzbeauftragte verweist auch auf seine früheren rechtlichen Analysen. Denn Wiewiórowski hatte sich schon mehrfach ablehnend zur Regelung der massenhaften freiwilligen Chatkontrolle geäußert. Auch der europäische Datenschutzausschuss, in dem sich die nationalen Datenschutzbehörden abstimmen, mahnte in einer Stellungnahme einen besseren Schutz der Grundrechte und einschränkende Regeln an.
Denn flächendeckende automatisierte Chatkontrollen und massenhaftes Scannen sind grundrechtswidrig, weswegen es nur temporäre Ausnahmen in einer Übergangsverordnung gibt. Wiewiórowski betont nun erneut, dass im Falle einer nochmaligen Verlängerung der vorläufigen Erlaubnis zur Chatkontrolle die rechtlichen Mängel behoben, Schutzmaßnahmen eingebaut und „wahlloses Scannen“ verhindert werden sollten.
Der europäische Datenschutzbeauftragte besteht weiterhin auf seiner rechtlichen Einschätzung, dass keine vorübergehende Ausnahme angenommen werden sollte, solange diese Mängel nicht abgestellt seien. Bisher sei die wahllose Massenüberwachung nicht ausreichend rechtlich eingehegt.
Die zweite Verlängerung
In einer Pressemitteilung zu seiner Stellungnahme hatte Wiewiórowski die Bedeutung des Schutzes von Kindern vor Missbrauch betont, aber auch gefordert, dass dabei kein „rechtliches Vakuum“ entstehen dürfe. Denn auch „vorübergehende“ Maßnahmen dürften nicht „die Grundrechte außer Kraft setzen“. Diese Grundrechte sind in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben. Es müsse sichergestellt sein, „dass das Scannen nicht wahllos erfolgt und dass es immer eine klare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt“.
Massenüberwachung
Wir berichten unter dem Stichwort Massenüberwachung über Technologien, die dazu eingesetzt werden, massenhaft Daten über Menschen festzuhalten und auszuwerten. Unterstütze unsere Arbeit!
„Vorübergehend“ ist offenbar ein dehnbarer Begriff, denn die Ausnahme besteht bereits seit Juli 2021 und wurde im April 2024 für weitere zwei Jahre verlängert. Eigentlich war die nun wieder zur Verlängerung anstehende Übergangsregelung nur eine Art Vorläufer für eine seit 2022 geplante EU-Verordnung zur verpflichtenden Chatkontrolle.
Sie war von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Doch diese EU-Verordnung zur verpflichtenden Chat-Massenüberwachung wurde bisher nicht geschaffen, sondern mündete aufgrund der massiven Kritik an diesem Überwachungsprojekt in ein langjähriges und noch immer nicht abgeschlossenes politisches Hickhack, an dem gleich mehrere EU-Ratspräsidentschaften scheiterten.
Kein Nachweis, dass Massen-Scans verhältnismäßig sind
Das EU-Parlament wird wohl im März entscheiden, ob es einer einjährigen Verlängerung der Übergangsverordnung zustimmt, die nun das automatisierte Text-Analysieren bei Nachrichten ausschließen könnte und das Scannen nur auf bekannte Hash-Werte beschränken soll.
So schlug es zuletzt Birgit Sippel vor. Die Sozialdemokratin (S&D) ist die Berichterstatterin zur freiwilligen Chatkontrolle im EU-Parlament. Der zuständige LIBE-Ausschuss der EU-Parlaments wird Sippels Vorschlag aber noch inhaltlich beraten.
Es bliebe selbst in dieser abgespeckten Variante dabei, dass den Konzernen massenhaftes Scannen „vorübergehend“ erlaubt wird. Dass dies verhältnismäßig ist, konnte die EU-Kommission aber auch nach mehr als vier Jahren Massen-Scans nicht nachweisen.
Datenschutz & Sicherheit
Notepad++: Sicherheitsupdate gegen Codeschmuggel-Lücke | heise online
Notepad++ ist in Version 8.9.2 erschienen. Die neue Fassung verbessert Sicherheitsmechanismen und schließt eine hochriskante Sicherheitslücke, durch die Angreifer beliebigen Code ausführen können.
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In der Versionsankündigung von Notepad++ 8.9.2 schreibt der Entwickler Don Ho, dass er die Sicherheit verbessert und eine weitere Sicherheitslücke darin geschlossen habe. Zu den Verbesserungen zählt etwa, dass der Updater jetzt die Integrität und Authentizität des vom Server zurückgelieferten XML überprüft; dazu setzt er auf XMLDSig, also kryptografische Signaturen. Der automatische Updater WinGUp entfernt zwei curl-Optionen, integriert die curl-Bibliothek statisch, anstatt sie dynamisch (und damit unter Umständen anfällig) zu laden, und startet nur noch signierte Programme. Auch das trägt zur Härtung der Sicherheit bei.
Außerdem schließt Notepad++ 8.9.2 eine Sicherheitslücke, die auftreten kann, wenn der Windows-Explorer ohne absoluten Pfad zur ausführbaren Datei gestartet wird. Dadurch könnte eine manipulierte „explorer.exe“ gestartet werden, sofern Angreifer auf das Arbeitsverzeichnis des Prozesses zugreifen können. Das würde zur Ausführung beliebigen Codes im Kontext der laufenden Anwendung führen (CVE-2026-25926, CVSS 7.3, Risiko „hoch“).
Update schließt Lücken und behebt Fehler
Neben diesen sicherheitsrelevanten Korrekturen bringt die neue Version auch weitere Fehlerbehebungen mit. So stürzt etwa die Plug-in-Installation in einigen Situationen nicht mehr ab. Im Kontextmenü gab es eine Regression, durch die Lokalisationskürzel nicht rechtsbündig ausgerichtet waren. Und neu dabei ist eine Funktion „Auswahl redigieren“.
Notepad++-Nutzer und -Nutzerinnen sowie IT-Verantwortliche sollten die bereitstehende Aktualisierung zügig installieren. In der Versionsankündigung stehen auch Downloads für unterschiedliche Plattformen sowie die Quelltexte bereit.
Die Sicherheitslücke im Notepad++-Updater wurde im Dezember vergangenen Jahres bekannt. Untersuchungsergebnisse vom Anfang Februar zeigen, dass die Angreifer, die darüber gezielt Malware verteilt hatten, offenbar staatliche Akteure waren.
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(dmk)
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