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KI und Urheberrechte: EU-Abgeordnete wollen Abkürzung nehmen


Unter welchen Voraussetzungen ist das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zulässig? Während die Frage derzeit in ganz Europa Gerichte beschäftigt, schaffen die Anbieter längst technologische Fakten. Doch die Überarbeitung der 2019 auf den Weg gebrachten und umstrittenen DSM-Richtlinie, mit der eine Ausnahme für KI-Training in die Urheberrechtslage hineingeschrieben wurde, wird noch auf sich warten lassen. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass 2026 geprüft wird, welcher Handlungsbedarf besteht – und dann gegebenenfalls Reformvorschläge in den langen EU-Verhandlungsprozess eingebracht werden. Anfang August sollen externe Beratungsfirmen der EU-Kommission für ihren Evaluationsbericht die notwendigen Grundlagen zuliefern – anschließend würde diese die sorgfältig auswerten und dann mögliche Gesetzesänderungen vorschlagen.

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Aus Sicht der Abgeordneten im Europaparlament ist das aber erstens viel zu spät und zweitens die derzeitige Lage kein Zustand, der so bleiben kann. Kommende Woche wird daher im Plenum am Straßburger Sitz der Volksvertretung aller 450 Millionen EU-Bürger über einen sogenannten Initiativbericht des deutschen CDU-Rechtspolitikers Axel Voss abgestimmt – der eine Vielzahl Vorschläge enthält, was jetzt besonders dringend zu tun wäre. Es gehe um eine „pragmatische Lösung“ zwischen KI-Anbietern und Urhebern, sagt Axel Voss.

Einer der wesentlichen Kernpunkte des Vorschlags: In Zukunft soll es klare Standards geben, wie die Anbieter signalisieren können, was mit urheberrechtlich geschützten Inhalten möglich ist. Die sogenannte Text-and-Data-Mining-Schranke für das Urheberrecht gilt nämlich nur, wenn die Urheber nicht maschinenlesbar widersprochen haben. „Für ein Businessmodell die TDM-Ausnahme zu nutzen, um daraus ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, war niemals die Idee des Gesetzes“, sagt Axel Voss.

Doch um diesen Punkt, die Maschinenlesbarkeit, drehen sich viele der juristischen Streitigkeiten: Wie, in welchem Format und mit welchen Signalen genau kann eine Nutzung erlaubt oder verweigert werden? Der Bericht, der im Januar schon im Rechtsausschuss von Politikern aller Parteien, mit Ausnahme des rechten Randes einstimmig gefasst wurde, sieht hier klare Vorgaben vor. Es solle eine Verantwortung für jeden geben, seine Werke zu kennzeichnen, unter welchen Bedingungen diese sodann für KI-Training nutzbar seien, erklärt Voss.

„Wenn wir die Text-und-Data-Mining-Regelung einfach abschaffen würden, dann würden alle KI-Modelle in Europa in eine ganz tiefe Rechtsunsicherheit fallen“, warnt der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Aber da, wo die Urheberrechtsrichtlinie zu kurz fasse, etwa bei Transparenz und Vergütung, da brauche es einen zusätzlichen Rahmen.

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Um herauszufinden, wie Werke genutzt wurden, braucht es aber eine Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung durch Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Suno, ForestLabs oder Mistral auch nachzuvollziehen. Die Abgeordneten des Rechtsausschusses sehen hier sowohl technische Möglichkeiten wie etwa das Watermarking, aber auch die eines unabhängigen und unparteiischen Treuhänders wie etwa das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der könnte dann für die Urheber die Angaben der KI-Betreiber prüfen, ohne dass ein direkter Einblick gewährt werden müsste.

Maßgeblich für eine zeitnahe faire Vergütung sei, dass gute kollektivrechtliche Einigungen erzielt würden, sind sich der Sozialdemokrat Wölken und der Christdemokrat Voss einig. Sprich: Anbieter und Verwertungsgesellschaften müssten für die konkreten Fragen eine Lösung herbeiführen. Doch das scheint derzeit in weiter Ferne zu liegen – und die KI-Anbieter haben nicht nur viel Wagniskapital, sondern auch jede Menge Geduld, da der Druck auf sie überschaubar ist.

Wie groß der Druck auf die Urheberseite ist, zeigt sich an einem anderen Punkt: durch die KI-Zusammenfassungen bei Suchmaschinen und die Suchnutzung von KI-Chatbots verändern sich die Nutzerströme immer stärker weg von klassischen Medienanbietern. Aus Nutzerlieferanten werden Sackgassen, mit Informationen jener, die nun abgeschnitten werden. „Auf dem Spiel steht nichts Geringeres als die Lebensfähigkeit von Nachrichtenmedien“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Eine Klarstellung, dass Leistungsschutzrechte für Presse auch für KI-Nutzung gelte, ist dabei nur eine der Forderungen.

Wölken verlangt von der EU-Kommission zudem, mit höchster Priorität zu prüfen, ob Chatbots und KI-Elemente in Suchmaschinen den Anforderungen von Digital Markets Act und Digital Services Act unterliegen würden und ist sich dabei mit Axel Voss einig: Er sehe die Gefahr, dass auch die Berichterstattung über das tagtägliche Geschehen immer stärker durch KI-Lösungen intransparent und womöglich interessengeleitet gesteuert werde. „Wir können es uns nicht leisten, jahrelang an Gesetzen zu tüfteln“, warnt der CDU-Politiker, der den Bericht federführend verantwortet hat.

Welche Folgen der Voss-Bericht tatsächlich haben kann, bleibt offen. Denn anders als auf nationaler Ebene kann das Europaparlament Gesetze nicht allein auf den Weg bringen – das Anfangsvorschlagsrecht liegt bei der EU-Kommission, die sich dann mit Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten einigen muss. Dieser Prozess dauert selbst im kürzestmöglichen Fall mehrere Monate. Und könnte damit schon mit der regulären DSM-Überarbeitungsmöglichkeit zeitlich zusammenfallen.


(mho)



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EU-Ombudsfrau rügt Brüssel: Von der Leyen darf Chats nicht automatisch löschen


Nach der Pfizergate-Affäre um geheime Impfstoffdeals per SMS sieht sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erneut scharfer Kritik wegen ihres Umgangs mit digitaler Kommunikation ausgesetzt. Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho hat eine offizielle Rüge gegen die Brüsseler Regierungsinstitution ausgesprochen und einen gravierenden „Missstand in der Verwaltungstätigkeit“ festgestellt. Grund: Von der Leyen und weitere hochrangige Kommissionsmitglieder nutzen systematisch Funktionen zur automatischen Löschung von Nachrichten auf verschlüsselten Messengern wie Signal. Politisch brisante Absprachen verschwinden so – offenbar bewusst – im digitalen Nirwana.

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Auslöser der Untersuchung war der Antrag eines Journalisten Anfang 2024, der Einsicht in eine Handy-Nachricht verlangte. Es drehte sich um eine Mitteilung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron an von der Leyen, in der es um das umstrittene Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten ging. Als die Kommission mit Verzögerung endlich antwortete, lautete die lapidare Begründung für die Verweigerung: Die Message existiere nicht mehr, da auf dem Smartphone der Präsidentin Auto-Delete („Disappearing Messages“) standardmäßig aktiviert sei. Das automatische Löschen erfolge, um Speicherplatz auf dem Gerät zu sparen.

Für Anjinho ist dieses Vorgehen inakzeptabel und demokratiefeindlich. Ihre Prüfung förderte ein bürokratisches Chaos und mutmaßliche Verschleppungstaktiken zutage. Ihr Team konnte nicht einmal feststellen, ob Macrons Nachricht vor oder nach dem offiziellen Antrag auf Akteneinsicht gelöscht wurde. Ebenso blieb im Dunkeln, ob die Kommission nach Eingang der Anfrage sofort nach der Message suchte oder dies erst über ein Jahr später tat, als sie die Antwort formulierte. Dass solche elementaren zeitlichen Abläufe nicht mehr rekonstruiert werden könnten, sei an sich schon ein schwerwiegendes Problem, moniert die Ombudsfrau.

Schwer wiegt ihr Vorwurf der bewussten Verzögerung: Ganze 15 Monate lang lag der Antrag unberührt im Kabinett von der Leyens. Das Generalsekretariat der Kommission unternahm in dieser Zeit nichts, um die Bearbeitung anzumahnen oder zu überwachen. Erst als der Beschwerdeführer im Juli 2025 formell nachhakte, kam Bewegung in die Sache. Die Argumentation der Kommission, sie habe das Verfahren als „ruhend“ betrachten dürfen, weil der Journalist nach Ablauf der ersten Frist nicht sofort noch einmal auf der Matte gestanden habe, wies Anjinho unter Berufung auf die europäische Rechtsprechung und die EU-Transparenzverordnung zurück.

Die Bürgerbeauftragte fordert Reformen in der Brüsseler Verwaltung. In ihren Empfehlungen verlangt sie, dass alle Textnachrichten zwischen Staats- und Regierungschefs sowie Kommissionsmitgliedern für einen angemessenen Zeitraum verpflichtend aufbewahrt werden, um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen. Sobald ein Informationsfreiheitsersuchen eingehe, müssten die betroffenen Dokumente so lange gesperrt und gesichert werden, bis das Verfahren vollständig abgeschlossen ist. Nur so können unabhängige Kontrollinstanzen wie die Bürgerbeauftragte oder der Europäische Gerichtshof prüfen, ob eine Geheimhaltung rechtmäßig ist. Kurzlebige Chats dürften im Zentrum der europäischen Macht kein Schlupfloch sein, um sich der Rechenschaftspflicht zu entziehen.


(jow)



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Günstiger Saugroboter Bosch Spotless+ im Test: Starkes Saugen, schwaches Wischen


Der Saugroboter Bosch Spotless+ saugt stark, navigiert ordentlich und leert Staub automatisch. Beim Wischen bleibt er aber klar limitiert.

Der Bosch Spotless+ ist ein Saugroboter mit einfacher Wischfunktion und beutelloser Absaugstation. Er setzt auf Lidar und Infrarotsensoren zur Navigation, die Saugleistung gibt Bosch allerdings nur mit 11.000 Pa an. Das Wischen übernimmt kein rotierender oder vibrierender Mopp, sondern eine starre Wischplatte. Damit ist klar: Der Spotless+ soll vor allem günstig und wartungsarm sein – und beim Saugen überzeugen. Tut er das? Wir haben ihn getestet.

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Bosch Spotless+?

Der Bosch Spotless+ ist ein runder, weißer Saugroboter mit klassischem Laserturm auf der Oberseite. Mit 9,6 cm Höhe ist er nicht ultraflach, passt aber noch unter viele Möbel. Außer dem feststehenden Laserturm gibt es auf der Oberseite drei Tasten für Start, Rückkehr zur Station und punktuelle Reinigung.

Die Verarbeitung ist trotz der ausschließlichen Verwendung von Kunststoff solide. Unter dem nur aufgelegten Deckel sitzt der interne Staubbehälter des Roboters. Er fasst 400 ml Staub, der entnehmbare Wassertank 220 ml. Die Hauptbürste mit ihren Borstenreihen lässt sich mit wenigen Handgriffen entnehmen. Die starre Wischplatte unter dem Sauger kann nicht angehoben oder zum Rand ausgefahren werden und muss vom Nutzer manuell an- oder abgebaut werden.

Die Station ist ausschließlich zum Laden und Absaugen des Schmutzes aus dem Behälter des Roboters zuständig. Der Staubbehälter in der Station fasst 1,5 l und kommt ohne Staubbeutel aus. Stattdessen arbeitet er mit Zyklontechnologie, ähnlich wie ein Akkusauger. Das spart Folgekosten, im Gegenzug kommt man beim Leeren aber auch eher mit dem Staub in Berührung als bei einem geschlossenen Beutelsystem. Moppwäsche, Wassertankbefüllung oder Heißlufttrocknung bietet diese Station nicht.

Einrichtung: Wie schnell ist der Bosch Spotless+ betriebsbereit?

Die Steuerung erfolgt am Gerät oder über die Home-Connect-App. Darin lassen sich nach der ersten automatischen Kartenerstellung etwa Räume trennen, zusammenfügen und benennen. Reinigungen lassen sich für die ganze Wohnung, einzelne Räume oder Zonen starten.

Hinzu kommen Anpassungsmöglichkeiten für Saugleistung, Wassermenge und Reinigungszyklen, außerdem gibt es Teppich-Boost, Kindersicherung, Ruhezeiten und Energieeinstellungen. Der Funktionsumfang reicht für eine bequeme Grundsteuerung aus, ist aber klar weniger umfänglich als bei vielen höherpreisigen Modellen. So werden Teppiche nicht automatisch in die Karten eingezeichnet und manuell gibt es dafür auch keine Möglichkeit. Das ist ärgerlich, weil gerade bei Saugrobotern mit Wischplatte eine präzise Teppichverwaltung nützlich wäre.

Positiv: Bosch dokumentiert, dass Sicherheitsupdates mindestens bis September 2030 angeboten werden. Außerdem sind mehrere Karten speicherbar, etwa für verschiedene Etagen.

Navigation: Wie gut erkennt der Bosch Spotless+ Hindernisse?

Für die Navigation nutzt der Bosch Spotless+ einen 360-Grad-Lidar oben, Infrarot vorn, einen Stoßfänger, Teppicherkennung und einen Wand-Sensor. Im Alltag fährt er Räume damit logisch ab, arbeitet in Randbereichen sauber und findet sich zuverlässig zurecht. Auch unter ausreichend hohen Möbeln behält er den Überblick. Für einen günstigen Saugroboter ist das ein solider Eindruck.

Bei Teppichen verhält sich der Bosch sinnvoll, bietet dem Nutzer allerdings keinerlei Optionen. Mit montierter Wischplatte meidet er Teppiche, ohne Wischplatte wechselt er in den reinen Saugmodus und erhöht auf Teppich automatisch die Saugkraft – das war’s. Auf hochflorigen Teppichen fährt sich der Bosch-Roboter schnell fest, denn Technik zum Anheben des Chassis gibt es nicht. Entsprechend erklimmt der Spotless+ auch keine Hindernisse über 2 cm Höhe.

Auch bei der Hindernisvermeidung sollten Interessenten nicht zu viel erwarten. Bosch spricht dabei von Smart-Vision mit Infrarotlicht, in der Praxis ersetzt das aber keine echte Objekterkennung per Kamera und KI. Die meisten kleinen Gegenstände unterhalb der Rumpfhöhe des Roboters werden nicht zuverlässig erkannt. Entsprechend fuhr sich der Saugroboter im Test auch immer wieder an Kabeln fest.

Reinigung: Wie gut saugt und wischt der Bosch Spotless+?

Beim Saugen überzeugt der Bosch Spotless+ mehr, als seine Ausstattung vermuten lässt – dabei gibt Bosch die Saugleistung mit nur 11.000 Pa an. Auf Hartboden nimmt der Roboter im Test fast alles an Schmutz auf, nur in Ecken hat er mangels ausfahrbarer Seitenbürste Probleme. Selbst auf kurzflorigem Teppich erreicht er ordentliche Ergebnisse. Erst auf höherer Auslegeware macht sich die vergleichsweise schwache Saugkraft zunehmend bemerkbar und selbst Haare erwischt er meist erstaunlich gut. Auf Teppich wickeln sich jedoch einzelne Haare um die Bürste und haften vermehrt an den Borstenreihen. Insgesamt ist das Saugergebnis für diese Preisklasse aber ordentlich.

Die Wischfunktion ist bestenfalls zum Staubwischen geeignet und entfernt Flecken kaum. Wer eine ordentliche Wischfunktion sucht, sollte zu einem anderen Modell mit aktiver Wischfunktion greifen.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Bosch Spotless+?

Die maximale Laufzeit liegt im Alltag mit gelegentlichem Teppich-Boost etwa bei 2 Stunden, die Ladezeit liegt in etwa bei langen 6 Stunden. Im Test schaffte er je nach Einstellung rund 80 bis 100 m² am Stück, bevor er zum Zwischenladen wieder zurück zur Station musste. Das reicht für mittelgroße Wohnungen.

Preis

Die UVP für Deutschland liegt bei 629 Euro. Das wäre für das Einstiegsgerät viel zu hoch; Konkurrenten bieten hier bereits auf dem Datenblatt erheblich mehr. Der Straßenpreis allerdings liegt mit aktuell 259 Euro (Amazon) aktuell deutlich geringer und darf für das Gesamtpaket als fair betrachtet werden.

Fazit

Der Bosch Spotless+ ist kein Alleskönner. Seine Stärken liegen klar beim Saugen, der ordentlichen Lidar-Navigation und bei der beutellosen Absaugstation. Auf Hartboden und nicht zu hohem Teppich liefert er für seine Preisklasse gute Ergebnisse. Die App bietet die wichtigsten Funktionen, ist aber eher aufs Wesentliche beschränkt.

Echte Hinderniserkennung gibt es hier im Gegenzug nur in eingeschränkter Form und die Wischfunktion ist eher feuchtes Staubwischen als echte Bodenreinigung. Dank des inzwischen recht niedrigen Straßenpreises ist der Bosch Spotless+ dennoch für Sparfüchse interessant, sofern er zum geplanten Einsatzort passt und man die Abstriche bei der Ausstattung hinnehmen kann. Fürs Geld ein faires Gesamtpaket, gemessen an Fähigkeiten aktueller Topmodelle aber klar ein Einstiegsmodell, das rein aufs Saugen reduziert ist.



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Europäische Verleger verklagen Google auf 640 Millionen Euro


Eine Gruppe von über 20 europäischen Medienhäusern verklagt Google auf 640 Millionen Euro Schadensersatz infolge von mutmasslichen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht im Anzeigenmarkt. Die Klage wurde vom Prozessfinanzierer LitFin in Amsterdam eingereicht. Der Gruppe gehören unter anderem FD Mediagroep aus den Niederlanden, Le Point Sebdo aus Frankreich, Erna Media Group aus Schweden sowie Medienhäuser aus Ungarn, Finland, Polen, Estland und Litauen an.

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Die Kläger beziehen sich auf einen Verstoß, zu dem die EU-Kommission im vorigen September gegen Google ein Bußgeld von 2,95 Milliarden Euro verhängt hat. „Google hat seine Stellung missbraucht, indem es eigene Anzeigentechnologie gegenüber Wettbewerbern bevorzugt hat“, hieß es dazu in einer Mitteilung der zuständigen EU-Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.

Ohne diese Verstöße hätten die Medienhäuser laut LitFin deutlich höhere Werbeeinnahmen erzielt und geringere Kosten für Werbedienstleistungen bezahlt. „Googles Missbrauch seiner Marktmacht im Bereich der Werbetechnologie wurde auf höchster Ebene als rechtswidrig eingestuft. Nun ist es an der Zeit, dass die Verlage entschädigt werden, die die Folgen dieses Verhaltens tragen mussten“, sagte LitFin-COO Matej Pardo. Eine gemeinsame Klage gegen Google erleichtere auch kleineren Unternehmen den Zugang zu rechtlichen Schritten. LitFin trägt die Prozesskosten auch im Fall eines Scheiterns.

In einem anderen Fall hatte die EU ein Bußgeld gegen Google in letzter Minute gestoppt, mutmaßlich auf Intervention von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. In zwei umfangreichen Verfahren hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob Google systematisch gegen die Regeln des DMA verstößt, um seine marktbeherrschende Stellung weiter zu zementieren. Berichten zufolge waren die Ermittlungen abgeschlossen und das Urteil gefällt: eine Strafe in Milliardenhöhe. Doch statt des erwarteten Paukenschlags folgte – nichts. Die Kommissionspräsidentin soll die Sanktionen nun bis auf weiteres ausgesetzt haben.


(jow)



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