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Künstliche Intelligenz

Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister


Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.

Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.

Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.

Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.

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Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.

Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.

Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.


(vbr)



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Künstliche Intelligenz

Deutsche Bahn: KI-Assistenz und neue App sollen Reiseinfos verbessern


Die Deutsche Bahn will noch in diesem Jahr ihre Kommunikation mit ihren Kundinnen und Kunden deutlich verbessern: „Wir investieren 50 Millionen Euro zusätzlich in moderne IT und künstliche Intelligenz“, teilte Bahnchefin Evelyn Palla anlässlich der Vorstellung eines Maßnahmenbündels mit. „Damit machen wir die Kundeninformation verlässlicher, schneller und besser.“

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Bisher ließen Informationen für Reisende bei Verspätungen oder Zugausfällen oft zu wünschen übrig, hieß es von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). „Ich begrüße sehr, dass sich das jetzt ändern soll.“

Dabei baut der bundeseigene Konzern stärker auf Künstliche Intelligenz. Unter anderem soll eine KI-Assistenz namens Kiana auf der Webseite der Bahn sowie in den DB-Navigator integriert werden und über 100 Sprachen verstehen. Hier könnten Reisende individuelle Auskünfte zu ihrer Fahrt erfragen und sich zum Beispiel gewünschte Verbindungen heraussuchen lassen, wenn sie mit ihrem Konto angemeldet sind.

Zum anderen sollen in den Leitstellen mit KI eingehende Informationen zu Störungen schneller verarbeitet und in die relevanten Kundenkanäle weitergegeben werden. „Wichtige Hinweise und Informationen müssen auf allen Informationskanälen gleichzeitig ausgespielt werden“, gab Palla als Ziel aus. Zurzeit dauere es oft 60 Sekunden, bis eine Information auf den Anzeigern am Bahnsteig auch den Weg in die App DB-Navigator finde. Künftig sollen es maximal 2 Sekunden Verzögerung sein – auch kurzfristige Gleiswechsel sollen so schnell ihren Weg zu den Reisenden finden.

Zudem will die Bahn an kleinen, mittleren und großen Bahnhöfen insgesamt 7000 neue Anzeiger aufstellen, die „Reisenden bessere Lesbarkeit und mehr Platz für wichtige Informationen“ bieten sollen. An großen Bahnhöfen sollen die Bildschirme neben Klasse, Wagenreihung, Folgezüge auch Serviceeinrichtungen anzeigen. Kleine Stationen erhalten „moderne Anzeiger – inklusive Druckknopf zum Vorlesen und einem Monitor für Bauinformationen“.

Im DB-Navigator soll zudem künftig eine auffällige Info-Box erscheinen, wenn es Probleme auf einer ausgewählten Strecke gibt. Außerdem soll die App bald auch mit dem Hinweis „gleiche Ankunftszeit“ darüber informieren, wenn frühere Anschlussverbindungen mit der gleichen Ankunftszeit möglich sind.

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Die Bahn arbeitet außerdem an einer weiteren App mitsamt Webseite. Diese sollen unter der Marke „DB Info“ ab Dezember verfügbar sein und Echtzeitinformationen zu individuellen Reiseketten liefern. Im Unterschied zum DB-Navigator soll damit eine anbieterneutrale Alternative entstehen, die nicht nur die Fahrten der Deutschen Bahn anzeigt, sondern auch die der Mitbewerber im deutschen Schienennetz. Derzeit arbeiten Flix an der Erweiterung des Angebots und der italienische Anbieter Italo den Markteintritt in den deutschen Fernverkehr.

Hierfür werde eine zentrale Datenplattform der Reisendeninformation an die DB InfraGO übertragen. „Damit schaffen Bund und DB InfraGO die technische Grundlage für eine verbesserte integrierte Reisendeninformation über Betreibergrenzen hinweg“, so die Bahn.

Das Sofortprogramm für bessere Kundenkommunikation ist laut Bahn eines von drei Maßnahmenpaketen, mit denen die Bahn kurzfristig das Reiseerlebnis der Fahrgäste verbessern will. Ein erstes Programm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an den Bahnhöfen und ein zweites für mehr Komfort in den Fernzügen werden bereits seit einigen Wochen beziehungsweise Monaten umgesetzt.


(afl)



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Samsung startet Serienproduktion seiner ersten PCIe-6.0-SSD


Die erste PCI-Express-6.0-SSD des Speicher-Weltmarktführers Samsung heißt PM1763. Sie schafft laut Hersteller 28,4 GByte/s lesend und 21,9 GByte/s schreibend. Geplant sind Varianten in den Formaten E1.S, E3.S und U.2 mit Kapazitäten von 4 bis 64 TByte. Die U.2-Version ist mangels PCIe-6.0-Update auf PCIe 5.0 beschränkt, sollte also nur etwa halb so schnell sein.

Waren früher noch Vergleiche üblich, wie viele Videos sich in einem bestimmten Zeitraum kopieren lassen, sind es jetzt KI-Modelle. Samsung rechnet die Transferrate um: Eine PM1763 kann ein 40 GByte großes Large Language Model (LLM) in 1,4 Sekunden kopieren. Andere angekündigte PCIe-6.0-SSDs schaffen laut Datenblättern maximal 28 GByte/s. Dazu zählt Microns 9650, laut Hersteller die erste PCIe-6.0-SSD fürs Rechenzentrum.

Üblicherweise stellt Samsung zuerst seine „PM“-SSDs für Server vor, gefolgt von nahezu baugleichen Varianten für Desktop-PCs und Notebooks. Bei der PM1763 wird das allerdings nicht passieren: PCI Express 6.0 bleibt die nächsten Jahre ein reines Serverthema, auch weil die Geschwindigkeit dort nicht benötigt wird. Bei Endkunden könnte der Standard 2030 ankommen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Samsung startet Serienproduktion seiner ersten PCIe-6.0-SSD“.
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Bahn will Sanierungsprogramm für Hauptstrecken überprüfen


Die Deutsche Bahn will ihr großes Sanierungsprogramm für die wichtigsten Strecken auf den Prüfstand stellen. Hintergrund sind die Verzögerungen bei der Baustelle Nürnberg-Regensburg – es ist bereits die zweite sogenannte Generalsanierung, die nicht planmäßig fertig wird. Sie habe entschieden, dass deshalb „die Art und Weise, wie wir mit der Korridorsanierung umgehen, wie wir planen, wie wir umsetzen, wie wir in Betrieb nehmen“ noch mal umfassend auf den Prüfstand gestellt werde, sagte Bahnchefin Evelyn Palla bei einem gemeinsamen Auftritt mit Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).

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Der Verkehrsminister betonte, dass nach jeder Korridorsanierung vor allem die Kosten und Zeitabläufe evaluiert und kritisch betrachtet würden. „Und wir haben nun Anlass, das sehr sorgfältig zu tun“, sagte der CDU-Politiker. Das Konzept grundsätzlich infrage stellen wolle er nicht. Die Frage sei aber, „wie müssen wir das Konzept insgesamt ausgestalten, damit es für alle erträglich wird“.

Die Deutsche Bahn will bis Mitte der 2030er Jahre rund 40 besonders wichtige Strecken grundlegend sanieren. Kernbestandteil des Konzepts sind längere Vollsperrungen, um die Arbeiten nicht im laufenden Betrieb umsetzen zu müssen. Im Detail ist die Bahn bereits jetzt vom ursprünglich kommunizierten Konzept abgewichen und entwickelt für jede Strecke etwas unterschiedliche Pläne vor allem mit Blick auf die Länge der Baumaßnahmen.

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Am Dienstag wurde bekannt, dass die Strecke Nürnberg-Regensburg nicht wie geplant am Freitag wieder in Betrieb genommen werden kann. Neuer Eröffnungstermin ist der Bahn zufolge der 31. Juli. Begründet wurde die Verspätung mit Verzögerungen bei den Sicherheitsüberprüfungen der Stellwerkstechnik. Bereits im Frühjahr konnte die Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin nicht planmäßig abgeschlossen werden.


(afl)



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