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Neue Steuer in Österreich: 2 Euro pro Paket aus dem Online-Handel


Zwei Euro pro in Österreich zugestellter Lieferung sollen Händler bald ans Finanzamt abführen. Ausgenommen sind Händler, die weniger als 100 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Das hat die österreichische Bundesregierung beschlossen. Klingt einfach, ist im Detail aber kompliziert. Die neue „Paketabgabe” soll 280 Millionen Euro einspielen und damit einen Teil der ebenfalls beschlossenen Halbierung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel finanzieren. Diese Maßnahme reißt ein Loch von 400 Millionen Euro ins Budget, das geschlossen werden soll.

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Ursprünglich plante Wien, unter dem Banner des Schutzes des stationären Handels seine Paketabgabe nur auf Pakete aus Drittstaaten einzuheben. Doch das wäre ein Zoll, und da der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) eine Zollunion ist, kann Österreich im Alleingang keine neuen Zölle verhängen. Also kommt die Paketabgabe nun auch für Pakete, die von innerhalb des EWR eintreffen – und das zusätzlich zu den auf EU-Ebene beschlossenen Tarifen.

Ab Juli werden im EWR bekanntlich drei Euro für jedes aus dem Ausland eintreffende Paket mit Warenwert bis 150 Euro fällig. Dazu soll ab November eine von allen EU-Staaten eingehobene Bearbeitungsgebühr treten. Dafür sind zwei Euro pro Paket im Gespräch. Sie ist nicht mit den wesentlich höheren Bearbeitungsgebühren der Beförderer und Zolldienstleister zu verwechseln.

Ob die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit gilt, nur für den EWR, oder nur für Umsätze in Österreich, und ob es nur um Umsatz mit Online-Handel, oder mit Handel an sich, oder um den Gesamtumsatz geht, ist undeutlich. Ebenso ist unsicher, wie Dritthändler, die über große Plattformen wie Amazon.com verkaufen, behandelt werden. Aber selbst, wenn nur inländische Online-Handelsumsätze einzelner Händler herangezogen werden, trifft die Paketabgabe keineswegs nur Großkonzerne wie Amazon und Temu.

Beispielsweise Otto Austria, Ikea samt Konkurrent XXXLutz, Mediamarkt und ironischerweise Supermarktketten mit Hauslieferung wären betroffen. Dabei sollen ja gerade Lebensmittel günstiger werden. Der Kärntner Händler Electronic4you muss ebenso zahlen, was im harten Preiskampf bei Elektronik besonders schmerzt. Der Handelsverband weist darauf hin, dass die Umsatzschwelle bei asiatischen Händlern kaum zu kontrollieren ist. In der Tat ist schwer vorstellbar, wie die österreichische Finanz effizient ermitteln wird, ob oder wie eine fernöstliche 176-671 AG mit einer 176-617 AG verbandelt ist.

Die Ankündigung lässt viele weitere Fragen offen. Darf der Händler die Paketabgabe separat ausweisen und direkt der Kundschaft weiterverrechnen? Oder muss er sie in den Warenpreis oder die Lieferspesen einpreisen und dann in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen? Aus den zwei Euro würden so für Konsumenten flugs 2,40 Euro pro Paket.

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Was genau ist „ein Paket”? Gelten mehrere gemeinsam zugestellte Schachteln oder Körbe als separate Lieferungen, selbst wenn sie vom selben Absender kommen? Das wäre ein Anreiz für zusätzliche Umverpackungen, etwa Einwickeln in ansonsten unnötige Plastikfolien. Was gilt für Blumenlieferungen zum Friedhof oder Restaurantbestellungen? Wird die Zustellung eines Ersatzgeräts unter Gewährleistung ebenfalls besteuert? Oder die Lieferung eines reparierten Geräts? Wie werden Fehlzustellungen oder verloren gegangene Pakete berücksichtigt?

Wo verläuft die Grenze zwischen steuerfreier „Abholung der Ware im Geschäft” und besteuerter „Hinterlegung eines Pakets in einer Filiale”? Wie verhält es sich bei Dauerschuldverhältnissen, etwa der regelmäßigen Lieferung von Druckertinte? Oder wenn eine Bestellung nur zum Teil erfüllt werden kann und später nachgeliefert wird? Dürfen verbundene Unternehmen einander Sachen paketabgabenfrei schicken und verrechnen? Für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften wird es wohl eine Ausnahme geben; aber ginge es beim weiland Ypsheft um das Druckwerk oder die Urzeitkrebse? Was ist mit einzelnen Periodika, sagen wir einer nachbestellten Ausgabe der c’t? Österreichs Legisten und Steuerfahnder haben sich um Arbeit nicht zu sorgen.

Selbst wenn die Paketabgabe 280 Millionen Euro einspielt, bleibt eine Lücke von 120 Millionen Euro. Diese sollte eigentlich durch eine Steuer auf Plastikverpackungen geschlossen werden. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft nimmt Österreichs Regierung davon Abstand. Nach Darstellung der Lebensmittelhändler hätte die Plastiksteuer plus Verwaltungsaufwand mehr gekostet, als die Senkung der Umsatzsteuer bringt, Lebensmittel wären in Summe also teurer geworden.

Statt der Plastiksteuer möchte Österreichs Regierung nun Firmenwägen höher besteuern – wie genau, ist in Ausarbeitung. Dabei gilt sowieso eine seit 21 Jahren nicht angepasste „Angemessenheitsgrenze” von 40.000 Euro pro Neuwagen. Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine Anhebung dieser Grenze und argumentiert mit der Mobilitätswende. Mehr als 70 Prozent aller Neuzulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen entfallen in Österreich auf Unternehmen, und solche Kfz kosten in aller Regel deutlich mehr als 40.000 Euro.

Der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Lebensmittel soll von zehn auf 4,9 Prozent sinken. Das gilt für tierische Milch ohne Zusätze (also nicht für Kakaomilch et cetera), Joghurt, Butter, Hühnereier, Gemüse (frisch und gekühlt), frisches Steinobst sowie frische Äpfel, Birnen und Quitten, Brot und Gebäck (außer wenn Honig, Eier, Käse oder Früchte drin sind), ungefüllte Nudeln, Reis, Weizenmehl und -grieß sowie Speisesalz. In Bewirtungsbetrieben gilt auch bei Abgabe solcher Nahrungsmittel, beispielsweise einer frischen Birne oder eines Glases Milch, weiterhin der volle Steuersatz von zehn respektive zwanzig Prozent.


(ds)



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Action-Adventure „Shadow Frontier“: Ist das wirklich „Star Trek“?


Bloober Team entwickelt ein neues „Star Trek“-Spiel mit Horror-Einschlag: „Star Trek: Shadow Frontier“ wird ein storylastiges Action-Adventure, das 2027 für PS5, Xbox Series, Switch 2 und PC erscheinen soll, kündigten das Studio und Publisher Paramount Games Studio im Rahmen der IGN Live 2026 an.

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Im Mittelpunkt steht Ro Laren, eine bajoranische Sternenflotten-Offizierin aus „Star Trek: The Next Generation“. Schauspielerin Michelle Forbes spricht die Figur, die sie zuletzt 2023 in der dritten Staffel von „Picard“ verkörperte. Nach einem Notruf stürzt Ro auf einem unbekannten Planeten ab, der sich als Schiffsfriedhof entpuppt. Dort warten mutierte Kreaturen und eine Macht, die nach ihrem Bewusstsein greift und ihre Erinnerungen verzerrt, heißt es in der offiziellen Spielbeschreibung auf der Steam-Seite von „Star Trek: Shadow Frontier“. Wann „Shadow Frontier“ in der Chronologie der Serie spielt, ist noch offen.

Spielerisch mischt „Shadow Frontier“ Erkundung, Rätsel, Kämpfe und filmische Sequenzen. Ro nutzt dabei klassische Sternenflotten-Ausrüstung: Mit dem Tricorder scannt sie ihre Umgebung, mit dem Phaser löst sie Rätsel und wehrt Gegner ab.

Bloober Team hat ein klares Beuteschema: Das polnische Studio wurde mit „Layers of Fear“ bekannt und entwickelte danach „Observer“, „Blair Witch“ und „The Medium“ – allesamt atmosphärische Horror-Titel. Den bislang größten Erfolg feierte das Studio mit dem Remake von „Silent Hill 2“, das 2024 erschien. Zuletzt brachte Bloober den Science-Fiction-Horror „Cronos: The New Dawn“ heraus. Ein psychologischer Thriller im „Star Trek“-Universum passt damit genau ins Profil. „‚Star Trek’ hatte schon immer einen speziellen Platz in unseren Herzen“, schreibt Bloober-Chef Piotr Babieno in einer Mitteilung. „Wir verbinden diese Leidenschaft mit dem, was wir am besten können: Horror“.

Bloobers erstes Horror-Experiment im „Star Trek“-Universum ist „Shadow Frontier“ aber nicht. Bereits im Frühjahr erschien mit dem VR-Spiel „Star Trek Infection“ ein Horror-Ableger, der unter Bloobers Label Broken Mirror Games veröffentlicht wurde. „Shadow Frontier“ ist allerdings der erste Titel mit AAA-Anspruch aus dem Hauptstudio. Dahinter steht mit Paramount Games Studio ein Publisher, den Paramount Skydance erst Anfang Juni gegründet hat – er soll künftig Spieleaktivitäten des Unternehmens bündeln.

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In den ersten Reaktionen zeigen sich Fans gespalten. Viele feiern die Rückkehr von Ro Laren und einen großen „Star Trek“-Titel nach Jahren kleinerer Spiele. Andere zweifeln, ob Bloobers düsterer Horror-Stil wirklich zur Serienvorlage passt. Der Tenor vieler Stimmen zum ersten Trailern und den veröffentlichten Screenshots: Das sieht nur bedingt nach „Star Trek“ aus.


(dahe)



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Digital Health: Erfahrungen mit E-Rezept, E-Patientenakte und Heilberufsausweis


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Woche beginnt mit einem Lächeln. Mein langjähriger Patient Franz Müller berichtet mir, dass er dank seiner Medikamente fast beschwerdefrei ist. Allerdings sei die Schachtel bald leer und er bräuchte Nachschub. Das dokumentiere ich in meinem Praxisverwaltungssystem (PVS) und wechsele dann in das Verordnungsmodul.

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Der Hersteller hat es ausgelagert, weil die Regelungen über die Zeit so komplex geworden sind, dass er Nebenwirkungscheck, Warnhinweise, Anzeige der Rabattverträge, Verlinkungen zu den Beschlüssen des gemeinsamen Bundesausschusses für die Nutzenbewertung, Felder für die Hinweise an Apotheken, Dosierungsanweisung und das Modul für die elektronische Medikationsliste (eML) in der alten Code-Basis des Hauptprogrammes nicht mehr abbilden konnte.

Es ist das erste IT-Stückwerk des Tages, dem viele weitere folgen werden. Mit einer Menge Piktogrammen will mein PVS den Spagat zwischen der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an diese Software und einer sinnvollen medizinischen Versorgung schaffen, die aber streng an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches V angelehnt sein muss. Demnach haben Ärztinnen und Ärzte alles für die gesetzlich Versicherten zu unternehmen, was zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Neben Symbolen zur Warnung vor Interaktionen verschiedener Wirkstoffe in der Verordnungshistorie des Patienten, sehe ich Hinweise auf Einschränkungen in der Verordnungsfähigkeit, bekomme die günstigsten Präparate markiert und alle die, für die die Krankenkasse von Herrn Müller einen Rabattvertrag abgeschlossen hat (womit die angezeigten Preise nur noch Fahrkarten sind, denn diese Rabattverträge sind geheim).

Ich entscheide mich also für einen Hersteller mit Rabattvertrag und bevor ich das Rezept endgültig in meine Signierliste schicke, prüfe ich im elektronischen Medikationsplan, einer Funktion der elektronischen Patientenakte, ob Herr Müller nicht noch weitere Medikamente von einer Kollegin oder einem Kollegen ausgestellt bekommen hat. Leider meldet mir mein PVS, dass Herr Müller meiner Praxis den Zugriff auf seine elektronische Patientenakte (ePA) nicht gestattet habe. Herr Müller kennt die ePA aber gar nicht und von einer App zur feingranularen Zugriffssteuerung seiner Ärztinnen und Ärzte hat er noch nie gehört. Die Meldung des PVS ist also falsch, die Medikationsliste sehe ich trotzdem nicht. Herr Müller fragt mich bei der Verabschiedung, ob die Medikamente nun auf der Karte seien.

Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.

Was er meint ist, ob ich eine digitale Verordnung im Sinne eines E-Rezeptes ausgestellt habe, die nun in einer Cloud in den Weiten der Telematikinfrastruktur (TI) liegt. Die Antwort ist ja und nein. Herr Müller bekommt drei Medikamente verschrieben, zwei davon sind nur rezeptpflichtig und wurden als E-Rezept ausgestellt, eines fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und zieht die Anforderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nach sich. Auch wenn das E-Rezept außerhalb der Modellregionen nun schon fast zwei Jahre in der Fläche ausgerollt ist, lässt das elektronische Rezept für Betäubungsmittel (E-BtM) auf sich warten. Daher halten wir weiterhin einen Nadeldrucker vor, mit dem wir die Durchschlagsätze bedrucken können, die uns die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) per Post zuschickt.

Das Signieren der E-Rezepte durchbricht die Stille des Augenblicks, denn zur Prävention vor dem Erlauschen und der algorithmischen Aufarbeitung meiner Tastendrücke am Lesegerät für meinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sendet das Gerät absichtlich ein deutlich hörbares Rauschen aus. Ich bin dankbar über das alte Gerät, ein Modell neueren Datums würde die Verschleierung durch durchgehend wechselnde Anordnung der Ziffern auf einer Touchtastatur erzeugen, womit ich vollends verwirrt wäre. Herr Müller ist zufrieden und wird kurze Zeit später in der Apotheke seine elektronische Gesundheitskarte in ein Terminal stecken und seine Medikamente bekommen.

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Er geht davon aus, dass die Verordnungen tatsächlich auf der Karte selbst gespeichert sind. Wie diese darauf kommen, wenn die Karte doch nur beim Betreten und Anmelden in der Praxis gesteckt wird, fragt er sich nicht. Von den beiden alternativen Einlösemethoden (Ausdruck eines QR-Codes zur Vorlage bei der Apotheke oder Nutzung der E-Rezept-App bzw. die Apps von Krankenkassen und Apotheken) hat er nichts gehört, weil darüber von seiner Krankenkasse nicht informiert wurde. Er hätte es auch von Günther Jauch lernen können, aber weil er den nicht mag, schaltet er bei dessen Werbeauftritten regelhaft das Programm um.

Es dauert nicht lange, da steht der Apotheker, Herr Moser, in der Praxis. Er betreibt die gegenüberliegende Apotheke und klärt mich darüber auf, dass ich einen der Wirkstoffe nicht als E-Rezept hätte verordnen dürfen, nur Fertigarzneimittel seien so rezeptierbar. Zwar bot mir mein PVS die Verordnung als E-Rezept an, der Apotheker aber klärt mich auf, seine Software verweigere die Belieferung in diesem Fall. Wieder eine Ausnahme, die ich mir merken soll, obgleich mir doch der zentrale Player in der IT des deutschen Gesundheitswesens, die Gematik, in einer Broschüre verspricht, dass die effektiveren Praxisabläufe mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich die Behandlung meiner Patientinnen und Patienten, verschaffen würden. Bisher kann ich das nicht feststellen.

Der Austausch meines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), die Konfigurationen in der Software, die Ausnahmen im Verordnungsprozess, der nicht nachlassende Bedarf an Aufklärung gegenüber den Patienten und die Unterbrechung der Arbeitsabläufe bei technischen Störungen stehen beim E-Rezept dem Ausdruck auf ein Formular und der Unterschrift mit einem Kuli gegenüber. Derzeit weist die Gematik erneut auf den Austausch bestimmter Heilberufsausweise bis Ende Juni 2026 hin. Wer die Frist versäumt, kann anschließend weder E-Rezepte noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) rechtsgültig signieren. Auch solche regelmäßig wiederkehrenden Kartenwechsel gehören inzwischen zum digitalen Praxisalltag.

Die nächste Patientin ist Frau Schmidt. Ich hatte sie zum MRT überwiesen und möchte heute mit ihr den Befund besprechen. Zu meiner großen Freude lässt sich ihre ePA öffnen, doch die Ernüchterung folgt auf dem Fuße: obwohl Frau Schmidt zahlreiche medizinische Baustellen hat, findet sich ein ziemlich aussageloses Laborblatt und ein riesiges PDF mit Abrechnungsdaten der Krankenkasse in der Akte. Ein in zweifacher Sicht typischer Anblick einer ePA, die leider kein so gutes Licht auf meinen Kolleginnen- und Kollegenkreis wirft: zum einen sind wir Ärztinnen und Ärzte ja verpflichtet, alle elektronisch vorliegenden Befunde und Briefe einzustellen – was hier offensichtlich nicht passierte. Mit der Erstbefüllung konnten zahlreiche Praxen jedoch die sehr noble Vergütung von ca. 11,- Euro einstreichen.

Die radiologische Praxis hält an ihren Abläufen fest, ignoriert die ePA und die Patientin reicht mir einen QR-Code über den Schreibtisch. Damit kann ich jetzt im proprietären Web-Portal des Softwareherstellers dieser Praxis qualitativ schlechte Bilder ansehen und mich in Untermenüs zum schriftlichen, radiologischen Befund durchwühlen. Wäre unsere Praxis stärker nach außen abgeschirmt, hätte ich überhaupt nicht zugreifen können. In jedem Fall ist es aufwendiger als wenn der Befund in der ePA gestanden hätte.

In der Tat haben wir schon öfter daran gedacht, unser Netz vom Internet komplett zu trennen und nur noch die TI-Komponenten hinter der Firewall zu betreiben. Rechtlich tragen wir Ärztinnen und Ärzte das volle Risiko, falls uns Daten abhandenkommen würden – nach außen oder durch böswillige Löschung oder Verschlüsselungstrojaner. Wir stellen nicht die Software her, wir haben ein Unternehmen mit der Netz-Installation beauftragt und wir nutzen die von der Gematik zertifizierten Komponenten, und trotzdem haften wir, wenn in der Kette ein Rad bricht und das Unheil seinen Lauf nimmt.

Bevor ich mir eine Tasse Kaffee hole, bitte ich noch Herrn Kaya zu mir. Er hat seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht dabei, weil er als junger Sportstudent alles mit dem Smartphone erledige, selten zum Arzt gehe und daher einfach nicht daran gedacht habe. Zum Glück hat sich hier die Gematik eine sinnvolle Funktion einfallen lassen, um diese Fälle abzufangen: die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB).

In der App seiner Krankenkasse kann er die KIM-Adresse unserer Praxis scannen oder manuell eintippen und wir bekommen dann eine speziell konfigurierte KIM-Nachricht, die unser PVS verarbeiten kann und damit rechtlich gesehen die Inanspruchnahme von Leistungen gegeben ist. Unsere Praxis kann diese Nachrichten seit Sommer 2025 empfangen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider bietet die kleine Betriebskrankenkasse, bei der Herr Kaya versichert ist, aber diese Funktion ihren Versicherten nicht an.

Während also die Davids (Praxen) brav das Notwendige in die Wege geleitet haben, verharren die Goliaths (Krankenkassen) in abwartender Haltung. Ich muss mich entscheiden: entweder der Patient lässt die eGK innerhalb von 10 Tagen einlesen oder er muss die Konsultation privat bezahlen. Das muss aber verschriftlicht werden, was wieder Zeit und Ressourcen bindet. Außerdem muss der Vorgang nachgehalten werden. Oder ich schicke Herrn Kaya wieder nach Hause.


(mack)



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Cobalt: Forscher entwickeln Smartphone-App für Robotertraining aus der Ferne


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Ein Forschungsteam unter Federführung der Georgia Tech (mit Beteiligung von UC Berkeley, NYU Abu Dhabi, University of Toronto und Nvidia) hat die App Cobalt zur Steuerung von Roboterarmen entwickelt, die mit einem Smartphone von jedem Ort der Welt aus angesteuert werden können. So könne prinzipiell jeder Mensch ohne technische Vorkenntnisse einen Roboter bedienen. Dahinter steckt das Ziel, die dabei entstehenden Steuerungsdaten für das Training von Steuerungsalgorithmen für verschiedene autonome Aufgaben des Roboters zu sammeln und zu verwenden.

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Die Cobalt-App für Smartphones arbeitet vergleichsweise einfach: Über eine sichere WLAN-Verbindung stellt sie übers Internet eine Verbindung zu einem Teleoperationsserver her, über den ein Roboterarm angesteuert werden kann. Zur Steuerung müssen die Nutzer lediglich das Mobiltelefon im Raum bewegen. Über die internen Sensoren werden die Bewegungen abgebildet und vom Roboterarm nachgeahmt. Das Resultat können die Nutzer sofort über eine Live-Videoverbindung mit geringer Latenz ansehen. Die Datenübertragung werde über WebRTC (Web Real-Time Communication) realisiert, schreiben die Forscher in der Studie „COBALT: Crowdsourcing Robot Learning via Cloud-Based Teleoperation with Smartphones“, die auf Arxiv im Preprint veröffentlicht ist. Der Hauptautor, Ayush Agarwal, hat die Ergebnisse auch auf der „IEEE International Conference on Robotics and Automation“ in Wien vorgestellt, die am 5. Juni 2026 endet.

Der Teleoperationsserver kann von jedem Ort auf der Welt erreicht werden, sodass eine große Nutzerbasis gewonnen werden kann. Schließlich verfügen weltweit rund fünf Milliarden Menschen über ein Smartphone, so die Forscher.

Die Nutzer können über die Cobalt-App etwa den Roboterarm anweisen, ein Objekt zu greifen, zu bewegen und loszulassen. Es seien eine Vielzahl von Objektmanipulationen möglich. Das geschehe über ein Smartphone intuitiver als über andere Eingabegeräte.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

Das Video zeigt das Prinzip und die Funktion der Cobalt-App.

Dahinter steckt die Idee, dass auch unerfahrene Menschen mit einem Roboter arbeiten können. Die von ihnen dabei erzeugten Steuerungsdaten zeichnen die Wissenschaftler auf. Damit wollen sie Robotersteuerungsalgorithmen trainieren, um die Durchführung bestimmter Aufgaben mit einem Roboter automatisieren zu können.

Die Forscher stellen sich vor, mit einem solchen System die Datenerfassung für das Training von Robotern mittels Crowdsourcing zu ermöglichen. Das würde das Problem lösen, die im großen Maßstab erforderliche Erfassung von Daten für das Training von Robotern für die Massenherstellung in den Griff zu bekommen. Denn das Training von selbstständig agierenden Robotern lässt sich in der erforderlichen Qualität nicht allein durch Simulationen erreichen.

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Die Wissenschaftler haben ihr System mit Probanden aus neun verschiedenen Ländern ausprobiert. Darunter Menschen, die keine Erfahrungen mit Robotern hatten, und Schüler der Midtown Highschool aus Atlanta. Die erfassten Daten ergaben, dass sie sich qualitativ für ein Robotertraining eignen und solchen, die mit professionellen Virtual-Reality-Headsets, Controllern, Tastaturen oder Computermäusen aufgezeichnet werden, in nichts nachstehen.


(olb)



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