Künstliche Intelligenz
Digital Health: Erfahrungen mit E-Rezept, E-Patientenakte und Heilberufsausweis
Die Woche beginnt mit einem Lächeln. Mein langjähriger Patient Franz Müller berichtet mir, dass er dank seiner Medikamente fast beschwerdefrei ist. Allerdings sei die Schachtel bald leer und er bräuchte Nachschub. Das dokumentiere ich in meinem Praxisverwaltungssystem (PVS) und wechsele dann in das Verordnungsmodul.
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Der Hersteller hat es ausgelagert, weil die Regelungen über die Zeit so komplex geworden sind, dass er Nebenwirkungscheck, Warnhinweise, Anzeige der Rabattverträge, Verlinkungen zu den Beschlüssen des gemeinsamen Bundesausschusses für die Nutzenbewertung, Felder für die Hinweise an Apotheken, Dosierungsanweisung und das Modul für die elektronische Medikationsliste (eML) in der alten Code-Basis des Hauptprogrammes nicht mehr abbilden konnte.
Es ist das erste IT-Stückwerk des Tages, dem viele weitere folgen werden. Mit einer Menge Piktogrammen will mein PVS den Spagat zwischen der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an diese Software und einer sinnvollen medizinischen Versorgung schaffen, die aber streng an die Vorgaben des Sozialgesetzbuches V angelehnt sein muss. Demnach haben Ärztinnen und Ärzte alles für die gesetzlich Versicherten zu unternehmen, was zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Neben Symbolen zur Warnung vor Interaktionen verschiedener Wirkstoffe in der Verordnungshistorie des Patienten, sehe ich Hinweise auf Einschränkungen in der Verordnungsfähigkeit, bekomme die günstigsten Präparate markiert und alle die, für die die Krankenkasse von Herrn Müller einen Rabattvertrag abgeschlossen hat (womit die angezeigten Preise nur noch Fahrkarten sind, denn diese Rabattverträge sind geheim).
Ich entscheide mich also für einen Hersteller mit Rabattvertrag und bevor ich das Rezept endgültig in meine Signierliste schicke, prüfe ich im elektronischen Medikationsplan, einer Funktion der elektronischen Patientenakte, ob Herr Müller nicht noch weitere Medikamente von einer Kollegin oder einem Kollegen ausgestellt bekommen hat. Leider meldet mir mein PVS, dass Herr Müller meiner Praxis den Zugriff auf seine elektronische Patientenakte (ePA) nicht gestattet habe. Herr Müller kennt die ePA aber gar nicht und von einer App zur feingranularen Zugriffssteuerung seiner Ärztinnen und Ärzte hat er noch nie gehört. Die Meldung des PVS ist also falsch, die Medikationsliste sehe ich trotzdem nicht. Herr Müller fragt mich bei der Verabschiedung, ob die Medikamente nun auf der Karte seien.
Florian Brenck ist Facharzt für Anästhesiologie mit Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“. Seit über 10 Jahren ist er in der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung in einem MVZ unterschiedlicher Fachrichtungen tätig. Darüber hinaus forscht er zu den Themen Datenintegration und Usability in der Medzininformatik.
Was er meint ist, ob ich eine digitale Verordnung im Sinne eines E-Rezeptes ausgestellt habe, die nun in einer Cloud in den Weiten der Telematikinfrastruktur (TI) liegt. Die Antwort ist ja und nein. Herr Müller bekommt drei Medikamente verschrieben, zwei davon sind nur rezeptpflichtig und wurden als E-Rezept ausgestellt, eines fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und zieht die Anforderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nach sich. Auch wenn das E-Rezept außerhalb der Modellregionen nun schon fast zwei Jahre in der Fläche ausgerollt ist, lässt das elektronische Rezept für Betäubungsmittel (E-BtM) auf sich warten. Daher halten wir weiterhin einen Nadeldrucker vor, mit dem wir die Durchschlagsätze bedrucken können, die uns die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) per Post zuschickt.
Das Signieren der E-Rezepte durchbricht die Stille des Augenblicks, denn zur Prävention vor dem Erlauschen und der algorithmischen Aufarbeitung meiner Tastendrücke am Lesegerät für meinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sendet das Gerät absichtlich ein deutlich hörbares Rauschen aus. Ich bin dankbar über das alte Gerät, ein Modell neueren Datums würde die Verschleierung durch durchgehend wechselnde Anordnung der Ziffern auf einer Touchtastatur erzeugen, womit ich vollends verwirrt wäre. Herr Müller ist zufrieden und wird kurze Zeit später in der Apotheke seine elektronische Gesundheitskarte in ein Terminal stecken und seine Medikamente bekommen.
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E-Rezept nicht auf der Karte
Er geht davon aus, dass die Verordnungen tatsächlich auf der Karte selbst gespeichert sind. Wie diese darauf kommen, wenn die Karte doch nur beim Betreten und Anmelden in der Praxis gesteckt wird, fragt er sich nicht. Von den beiden alternativen Einlösemethoden (Ausdruck eines QR-Codes zur Vorlage bei der Apotheke oder Nutzung der E-Rezept-App bzw. die Apps von Krankenkassen und Apotheken) hat er nichts gehört, weil darüber von seiner Krankenkasse nicht informiert wurde. Er hätte es auch von Günther Jauch lernen können, aber weil er den nicht mag, schaltet er bei dessen Werbeauftritten regelhaft das Programm um.
Es dauert nicht lange, da steht der Apotheker, Herr Moser, in der Praxis. Er betreibt die gegenüberliegende Apotheke und klärt mich darüber auf, dass ich einen der Wirkstoffe nicht als E-Rezept hätte verordnen dürfen, nur Fertigarzneimittel seien so rezeptierbar. Zwar bot mir mein PVS die Verordnung als E-Rezept an, der Apotheker aber klärt mich auf, seine Software verweigere die Belieferung in diesem Fall. Wieder eine Ausnahme, die ich mir merken soll, obgleich mir doch der zentrale Player in der IT des deutschen Gesundheitswesens, die Gematik, in einer Broschüre verspricht, dass die effektiveren Praxisabläufe mehr Zeit für das Wesentliche, nämlich die Behandlung meiner Patientinnen und Patienten, verschaffen würden. Bisher kann ich das nicht feststellen.
Tausch der elektronischen Heilberufsausweise
Der Austausch meines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), die Konfigurationen in der Software, die Ausnahmen im Verordnungsprozess, der nicht nachlassende Bedarf an Aufklärung gegenüber den Patienten und die Unterbrechung der Arbeitsabläufe bei technischen Störungen stehen beim E-Rezept dem Ausdruck auf ein Formular und der Unterschrift mit einem Kuli gegenüber. Derzeit weist die Gematik erneut auf den Austausch bestimmter Heilberufsausweise bis Ende Juni 2026 hin. Wer die Frist versäumt, kann anschließend weder E-Rezepte noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) rechtsgültig signieren. Auch solche regelmäßig wiederkehrenden Kartenwechsel gehören inzwischen zum digitalen Praxisalltag.
Die nächste Patientin ist Frau Schmidt. Ich hatte sie zum MRT überwiesen und möchte heute mit ihr den Befund besprechen. Zu meiner großen Freude lässt sich ihre ePA öffnen, doch die Ernüchterung folgt auf dem Fuße: obwohl Frau Schmidt zahlreiche medizinische Baustellen hat, findet sich ein ziemlich aussageloses Laborblatt und ein riesiges PDF mit Abrechnungsdaten der Krankenkasse in der Akte. Ein in zweifacher Sicht typischer Anblick einer ePA, die leider kein so gutes Licht auf meinen Kolleginnen- und Kollegenkreis wirft: zum einen sind wir Ärztinnen und Ärzte ja verpflichtet, alle elektronisch vorliegenden Befunde und Briefe einzustellen – was hier offensichtlich nicht passierte. Mit der Erstbefüllung konnten zahlreiche Praxen jedoch die sehr noble Vergütung von ca. 11,- Euro einstreichen.
Die radiologische Praxis hält an ihren Abläufen fest, ignoriert die ePA und die Patientin reicht mir einen QR-Code über den Schreibtisch. Damit kann ich jetzt im proprietären Web-Portal des Softwareherstellers dieser Praxis qualitativ schlechte Bilder ansehen und mich in Untermenüs zum schriftlichen, radiologischen Befund durchwühlen. Wäre unsere Praxis stärker nach außen abgeschirmt, hätte ich überhaupt nicht zugreifen können. In jedem Fall ist es aufwendiger als wenn der Befund in der ePA gestanden hätte.
In der Tat haben wir schon öfter daran gedacht, unser Netz vom Internet komplett zu trennen und nur noch die TI-Komponenten hinter der Firewall zu betreiben. Rechtlich tragen wir Ärztinnen und Ärzte das volle Risiko, falls uns Daten abhandenkommen würden – nach außen oder durch böswillige Löschung oder Verschlüsselungstrojaner. Wir stellen nicht die Software her, wir haben ein Unternehmen mit der Netz-Installation beauftragt und wir nutzen die von der Gematik zertifizierten Komponenten, und trotzdem haften wir, wenn in der Kette ein Rad bricht und das Unheil seinen Lauf nimmt.
Elektronische Ersatzbescheinigung
Bevor ich mir eine Tasse Kaffee hole, bitte ich noch Herrn Kaya zu mir. Er hat seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht dabei, weil er als junger Sportstudent alles mit dem Smartphone erledige, selten zum Arzt gehe und daher einfach nicht daran gedacht habe. Zum Glück hat sich hier die Gematik eine sinnvolle Funktion einfallen lassen, um diese Fälle abzufangen: die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB).
In der App seiner Krankenkasse kann er die KIM-Adresse unserer Praxis scannen oder manuell eintippen und wir bekommen dann eine speziell konfigurierte KIM-Nachricht, die unser PVS verarbeiten kann und damit rechtlich gesehen die Inanspruchnahme von Leistungen gegeben ist. Unsere Praxis kann diese Nachrichten seit Sommer 2025 empfangen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Leider bietet die kleine Betriebskrankenkasse, bei der Herr Kaya versichert ist, aber diese Funktion ihren Versicherten nicht an.
Während also die Davids (Praxen) brav das Notwendige in die Wege geleitet haben, verharren die Goliaths (Krankenkassen) in abwartender Haltung. Ich muss mich entscheiden: entweder der Patient lässt die eGK innerhalb von 10 Tagen einlesen oder er muss die Konsultation privat bezahlen. Das muss aber verschriftlicht werden, was wieder Zeit und Ressourcen bindet. Außerdem muss der Vorgang nachgehalten werden. Oder ich schicke Herrn Kaya wieder nach Hause.
(mack)
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Schweizer Militär verlässt Microsoft-Cloud | heise online
Die Schweizer Armee vollzieht in ihrer IT-Infrastruktur eine Kehrtwende. Die Cybersicherheitsexperten der Schweizer Streitkräfte – allen voran das „Kommando Cyber“ und die Untereinheit für Cyber- und elektromagnetische Aktionen (CEA) – kehren dem Softwareriesen Microsoft den Rücken. Bis zum Oktober sollen sämtliche Mitarbeiter dieser Einheiten an ihren Arbeitsplätzen mit der quelloffenen Alternative OpenDesk ausgestattet werden. Der ambitionierte Fahrplan zeigt, wie akut der Handlungsbedarf in der Alpenrepublik eingeschätzt wird.
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Hintergrund dieses Schrittes ist laut dem Magazin Republik ein Strategiewechsel bei Microsoft. Zwar kooperiert die Schweiz schon lange mit dem US-Konzern. Doch bislang blieben sensible behördliche Daten in den eigenen, staatlichen Rechenzentren. Nun zwingt der Gigant Kunden aber zunehmend in die eigene Cloud-Infrastruktur. E-Mails, Dokumente, Kalenderdaten oder Videokonferenzen lassen sich künftig nur noch über die Server des US-Unternehmens abrufen. Für die Schweizer Armee, deren operative Daten zu großen Teilen als streng geheim klassifiziert sind, ist das ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko.
Cloud-Zwang und geopolitische Risiken
Die eidgenössischen Militärs befürchten dem Bericht zufolge, dass sensible militärische Informationen über diesen Umweg letztlich in die Hände der US-Regierung gelangen könnten. Der Chef des Kommandos Cyber, Simon Müller, gibt zu bedenken, dass Microsofts cloudbasiertes Office-Paket 365 für eine Armee mit höchsten Ansprüchen an Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität nicht geeignet sei. Solange Konzerne Gesetzen wie dem US Cloud Act unterlägen, seien sie für gewisse militärische Kontexte nicht nutzbar. Die Sorge vor versteckten Datenabflüssen an ausländische Geheimdienste wie die NSA wiegt schwer.
Brisanz erhält das Thema durch die aktuelle geopolitische Lage, in der digitale Infrastrukturen zunehmend als geopolitische Waffen instrumentalisiert werden. Jüngste Beispiele zeigen, wie rigoros die US-Regierung Tech-Konzerne an der Leine hält. So ordnete die US-Administration temporär Verkaufsverbote für bestimmte KI-Modelle ins Ausland an und zwang Microsoft zur Herausgabe des E-Mail-Verkehrs niederländischer Regierungsbeamter.
Besonders drastisch war die Deaktivierung der Nutzerkonten von Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs nach US-Sanktionen. Diese Beispiele schüren in Europa die Angst vor einer willkürlichen Stilllegung von Programmen oder Systemen durch einen „Kill Switch“ oder aggressiven Lizenzkostenstrategien.
Vormarsch von OpenDesk und LibreOffice
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Mit OpenDesk greift das Schweizer Militär auf ein Softwarepaket zurück, das vom deutschen Zentrum für Digitale Souveränität (Zendis) entwickelt wird und eine quelloffene Alternative zu MS 365 darstellt. Die Relevanz solcher Lösungen wächst im gesamten deutschsprachigen Raum. So migriert etwa das österreichische Bundesheer auf LibreOffice. Das IT-Systemhaus der Bundeswehr BWI schloss derweil mit Zendis einen Rahmenvertrag über souveräne Kommunikations- und Kollaborationssoftware wie OpenDesk. Die Suite soll sich zudem im öffentlichen Gesundheitsdienst und bei Sozialversicherern beweisen.
Die Schweiz macht sich bereits seit Längerem für digitale Souveränität stark. Ein seit Anfang 2024 geltendes Gesetz verpflichtet den Bund, den Quellcode von eigens entwickelter Behördensoftware offenzulegen. Das soll Abhängigkeiten von einzelnen Softwareherstellern verringern und für Transparenz sorgen. Die Armee hatte das Parlament eigentlich aus Sicherheitsgründen von dieser Pflicht ausgenommen. Das Cyberkommando unterwirft sich aber nun freiwillig dieser Open-Source-Linie.
Technische Hürden und die digitale Allmende
Untersuchungen der zivilen Verwaltung in Zürich haben zwar ergeben, dass OpenDesk wegen fehlender Desktop-Apps, mangelnder Telefonie-Integration und unklarer Migrationskosten im normalen Büroalltag noch Defizite aufweise. Die IT-affinen Cyberspezialisten der Armee betrifft das aber kaum. Sie betreiben die Software autark in eigenen Rechenzentren und können selbst Anpassungen vornehmen.
Zudem engagiert sich die Armee als „Swiss Defense Forces“ auf Entwicklerplattformen wie Gitlab, reicht Verbesserungen zur Kryptografie ein und hat mit Loom bereits eine eigene Open-Source-Dokumentensuchmaschine veröffentlicht. Es geht laut den Verantwortlichen darum, nicht nur Konsument der digitalen Allmende zu sein, sondern auch aktiv etwas an die Community zurückgeben.
(nen)
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Bild-KI in WhatsApp und Instagram ausprobiert: Das kann Muse Image
Metas neue Bilderstellungs-KI hat auf einen Schlag Milliarden an potenziellen Nutzern. Denn im Juli 2026 veröffentlichte der US-Konzern mit Muse Image sein neuestes Modell direkt in WhatsApp und Instagram. Wahrscheinlich ist Muse Image sogar auf Ihrem Smartphone nur eine Wischgeste entfernt.
Die neuen Funktionen sind gut versteckt. Wer einen Status in WhatsApp oder eine Story auf Instagram veröffentlicht, kann diese nun per KI bearbeiten. Vorgefertigte Effekte sollen Selfies mehr Stil verleihen, sofern Sie nicht selbst prompten wollen. Oder Sie generieren direkt ein ganz neues Bild, statt echte Urlaubserinnerungen zu posten.
- Muse Image ist das erste Bildmodell von Metas neuer KI-Abteilung Superintelligence Labs und wurde am 7. Juli 2026 veröffentlicht.
- Nutzer aus Deutschland greifen direkt über WhatsApp oder Instagram auf die neuen Funktionen zu, um Bilder zu verändern oder zu erstellen.
- Der Gratis-Spaß hat Grenzen: Ist das Tageslimit aufgebraucht, bringt Sie auch ein bezahltes Abo nicht weiter.
Wir haben die neuen generativen Funktionen in WhatsApp, Instagram und Metas AI-App angeschaut. Dieser Ratgeber erklärt, wo Sie die Funktionen finden, was damit möglich ist und an welchen Stellen Meta seinen Nutzern Grenzen setzt. Sie haben gar keine Lust auf KI? Dann folgen Sie unserer Anleitung, um der Verwendung Ihrer Fotos zum Training von Metas KI zu widersprechen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bild-KI in WhatsApp und Instagram ausprobiert: Das kann Muse Image“.
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Kundendaten bei Dienstleister abgeflossen: Datenschutzvorfall beim Lidl-Shop
Beim Discounter Lidl gab es einen Datenschutzvorfall. Das teilte das Unternehmen betroffenen Kunden mit. Unbefugte konnten sich bei einem Shop-Dienstleister Zugang zu einer Datei mit Kundendaten verschaffen und haben diese abgezogen. Lidl hat die zuständige Datenschutzbehörde informiert. Wer hinter dem Angriff steckt, ist unklar.
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Die Angreifer entwendeten Anrede, Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Kundennummer der betroffenen Kunden. Wie ein Sprecher uns auf Nachfrage mitteilte, sind weder Postanschriften noch Passwörter oder Zahlungsinformationen betroffen. Die Kundenkonten wurden nicht kompromittiert, stellt der Sprecher weiterhin fest.

Datenschutzvorfall bei Lidl
Behörden sind informiert
Der Angriff traf nicht die zentrale Datenbank des Shopsystems, sondern einen IT-Dienstleister des Handelskonzerns. Dieser habe sofort reagiert und „die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die IT-Systeme wieder vollständig abzusichern“, so die Sprecherin. Außerdem habe der Dienstleister Strafanzeige gestellt.
Hinweise auf einen Missbrauch der Daten gebe es keine, heißt es in der uns vorliegenden E-Mail. Dennoch sollen Betroffene wachsam gegenüber Phishing und Identitätsmissbrauch sein, empfiehlt Lidl.
Lidl gehört ebenso zur Schwarz-Gruppe wie der Cloud-Anbieter Schwarz Digits und das Sicherheitsunternehmen XM Cyber.
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(cku)
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