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Maryland verbietet personalisierte Preise bei Lebensmitteln


Personenbezogene Daten werden dazu genutzt, Angebote auf die jeweilige Person zuzuschneiden. Das ist vor allem im Interesse der Anbieter. Der US-Staat Maryland versucht nun, bei Lebensmitteln einen Riegel vorzuschieben: Ab Oktober verbietet es Supermärkten, für steuerfreie Lebensmittel aufgrund personenbezogener Daten des Kunden höhere Preise zu verlangen. Dass die neue Vorschrift viel bewirkt, darf angesichts mehrerer Schlupflöcher bezweifelt werden.

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Als Erstes fällt die Einschränkung des Verbots auf höhere (!) Preise auf. Das erinnert an irreführende Statt-Preise. Wenn die Nudeln statt marktüblicher 3 Dollar nunmehr 9 Dollar kosten, aber laufend personalisierte Rabatte veranschlagt werden, hat das in vielen Fällen den Effekt höherer Preise. Nach dem Wortlaut der Gesetzesnovelle (SB 387 und HB 895) bliebe das dennoch legal.

Außerdem sollen die neuen Verbraucherschutzbestimmungen keine Wirkung entfalten, wenn der Kunde in die Nutzung seiner Daten eingewilligt hat oder die genutzten Informationen öffentlich bekannt sind. In der Praxis dürfte von dem Verbot also wenig übrig bleiben. Immerhin könnte es eine Verschlimmerung der Preisdiskriminierung, etwa durch immer mehr heimliches Ausspionieren, hintanhalten.

Hinzu kommen Ausnahmen für unterschiedliche Preise nach Angebot und Nachfrage, bei Abonnements, aufgrund der örtlichen Lage (beispielsweise bedingt durch höhere Lieferkosten oder höhere Mietpreise), Aktionspreise, Preisänderungen zwecks Kundenbindung, bei Buchung einer Mitgliedschaft oder freiwilliger Teilnahme in einem Kundenbindungsprogramm.


Screenshot amazon.ca: Schneeschaufel statt CDN$ 671,888.00 nur CDN$ 98.04

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Welch Mezzïe!

(Bild: Screenshot / waybackmachine)

Generell ausgenommen sind Lebensmittelhändler, deren Geschäftsräumlichkeiten kleiner als 15.000 Quadratfuß (knapp 1.400 Quadratmeter) sind. Keinen Unterschied macht es, ob ein Betrieb die personenbezogenen Daten selbst erhebt oder von Dritten zukauft.

Das Verbot gilt auch für Dritte, die Lebensmittel zustellen, unabhängig von der Größe ihrer eigenen Geschäftsräume. Dieser Teil geht wohl auf die „AI-Powered Price Optimization“ des US-Zustelldienstes Instacart zurück. Sogar bei Selbstabholung in der Filiale erhielten unterschiedliche Kunden für das selbe Produkt zur selben Zeit unterschiedliche Preise angezeigt. Kurz vor Weihnachten gelobte Instacart, die KI-Preismanipulation zu stoppen. Dritten bietet die Instacart-Abteilung Eversight die KI-Preisfindung als Dienstleistung wohl weiterhin an.

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Eine zweite Klausel der Novelle Marylands untersagt generell die Diskriminierung nach rechtlich anerkannten Kriterien wie Hautfarbe, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Das soll für das Anpreisen und Verkaufen jeglicher Gebrauchsgüter und Dienstleistungen samt damit verbundener Vorteile gelten.

Ein Schwachpunkt der gesamten Gesetzesnovelle ist, dass Übervorteilte nicht selbst zu Gericht ziehen dürfen und auch auf anderem Weg keinen Anspruch auf Schadenersatz erhalten. Lediglich die zuständige Behörde darf Verstöße ahnden – und auch das nur, wenn sie einen Lebensmittelhändler- oder -lieferdienst explizit verwarnt hat und dieser seine Praxis nicht binnen 45 Tagen ändert. Erst danach drohen Strafen von maximal 1.000 US-Dollar im Erstfall, höchstens 5.000 Dollar bei Wiederholungstätern.

Beide Kammern des Parlaments Marylands haben sich bereits auf den Gesetzestext verständigt. Das Unterhaus hat ihn schon verabschiedet, die Zustimmung des Oberhauses sowie des Gouverneurs Wes Moore sind Formsache. Die Novelle ist eine Initiative Moores selbst, seine Partei der Demokraten verfügt in beiden Kammern über eine Zwei-Drittel-Mehrheit.


(ds)



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Justiz in Nordrhein-Westfalen leidet unter massiven IT-Störungen


Die Justiz in Nordrhein-Westfalen sieht ihre Arbeit durch IT-Probleme erschwert. „Unsere gute Bilanz könnte besser sein, wenn wir nicht permanent durch IT-Probleme behindert würden“, sagte Prof. Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. In den vergangenen Monaten sei kaum ein Tag ohne IT-Störung vergangen.

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Ärgerlicherweise gebe es kein Notfallmanagement außerhalb der Kernzeiten. „Die Richter sitzen dann vor schwarzen Bildschirmen und können nicht weiterarbeiten“, sagte Heusch. Dies könne auch zu Lücken im Rechtsschutz führen, „wenn wir nicht rechtzeitig an die Akten kommen“.

Richter müssten in eiligen Fällen oft auch nach 16.00 Uhr oder am Wochenende arbeiten. Wenn dann bei Systemabstürzen kein IT-Support zur Verfügung stehe, sei dies ein Organisationsproblem.

Das Gericht verzeichnete einen merklichen Anstieg der Verfahren, mit denen straffällig gewordene Ausländer ausgewiesen werden sollen. Die Ausländerbehörden nähmen solche Sachverhalte vermehrt in Angriff, berichteten die Verwaltungsrichter.

Um Straftäter noch aus der Haft heraus abschieben zu können, benötigten die Gerichte aber etwas Vorlauf. Beim sofortigen Vollzug der Ausweisung wären sechs Monate ausreichend, ohne Sofortvollzug eineinhalb Jahre. Auch wenn viele Ausländerbehörden „am Limit“ seien: Besser wäre es, die Ausweisungsverfahren mit dem Abschluss der Strafverfahren zu starten.


(mho)



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Trotz Milliarden-Minus: Warum Intels Aktie um 20 Prozent hochschießt


Intel gibt einen Betriebsverlust von 3,1 Milliarden US-Dollar und einen Nettoverlust von 3,7 Milliarden US-Dollar für das erste Quartal 2026 bekannt. Vor einem Jahr waren es „nur“ 301 Millionen beziehungsweise 821 Millionen US-Dollar. Trotzdem schießt die Aktie im nachbörslichen Handel Donnerstagabend 20 Prozent hoch. Zum einen liegt der aktuelle Umsatz von 13,6 Milliarden US-Dollar (+7 % im Jahresabstand) über Intels letztem Ausblick, zum anderen übertrifft die Prognose für das zweite Quartal die Wall-Street-Erwartungen deutlich.

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Analysten haben erwartet, dass Intel rund 13,1 Milliarden US-Dollar in seinem neuen Ausblick nennt. Tatsächlich sind es aber 13,8 Milliarden bis 14,8 Milliarden US-Dollar für das zweite Quartal. Gleichzeitig prognostiziert Intel einen Nettogewinn von mehreren Millionen US-Dollar. Es wäre das erste grüne Quartal ohne milliardenschwere Einmaleffekte seit 2023.

Maßgeblich ein Posten verhagelte Intel das erste Quartal: Restrukturierungs- und sonstige Aufwendungen. Intel hat dafür fast 4,1 Milliarden US-Dollar verbucht. Typischerweise handelt es sich dabei größtenteils um Abfindungspakete für gekündigte Mitarbeiter. Von 115.000 Mitarbeitern im Herbst 2024 sind jetzt noch 78.500 übrig. Der operative Cashflow steigt um 35 Prozent auf 1,1 Milliarden US-Dollar.

Der steigende Umsatz kommt maßgeblich von Preissteigerungen bei Prozessoren und einem höheren Anteil von Xeon-Modellen für Server und (KI-)Rechenzentren. Mit dem Aufkommen von KI-Agenten rücken CPUs wieder stärker in den Fokus, die sich für deren Ausführung eignen.

Intel hat Produktionslinien von Desktop- und Notebook-Prozessoren auf Xeon umgestellt. Folglich steigt der Umsatz der Gruppe Data Center and AI im Jahresvergleich um 22 Prozent auf knapp 5,1 Milliarden US-Dollar. Mit einem operativen Gewinn von gut 1,5 Milliarden US-Dollar hat die Sparte die harten Zeiten hinter sich gelassen.

Die Client Computing Group rund um alle Core-Prozessoren für Desktop-PCs und Notebooks stagniert bei 7,7 Milliarden US-Dollar Umsatz. Höhere Preise gleichen die geringere Produktionsmenge aus. Mit 2,5 Milliarden US-Dollar operativem Gewinn ist sie damit profitabler. Die konzernweite Marge steigt folglich im Jahresvergleich von 36,9 auf 39,4 Prozent.

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Der Umsatz der Chipfertigungstochter Intel Foundry steigt um 16 Prozent auf 5,4 Milliarden US-Dollar. Intel selbst bleibt der einzige Großkunde mit einem Umsatzanteil von 97 Prozent. Das Wachstum dürfte maßgeblich von der hohen CPU-Nachfrage bei KI-Rechenzentren stammen. Das Betriebsminus bleibt mit 2,4 Milliarden US-Dollar enorm.

Alle angekündigten Partnerschaften, unter anderem mit Google und Elon Musks Firmen, bleiben erst einmal Zukunftsmusik. Geld spülen sie noch nicht in die Kasse.


(mma)



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„Assassin’s Creed“: Remake von „Black Flag“ kommt am 9. Juli


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Ubisoft hat ein Remake von „Assassin’s Creed Black Flag“ angekündigt: Die „Resynced“-Version von „Black Flag“ basiert technisch auf der jüngsten Version der Anvil Engine, die sich in „Assassin’s Creed Shadows“ zeigte. Das bedeutet Grafik auf aktuellem Top-Niveau inklusive realistischerer Beleuchtung im Vergleich zum 2013 veröffentlichten Original. „Resynced“ soll am 9. Juli für PC, Xbox Series X/S und Playstation 5 für 60 Euro auf den Markt kommen.

Auch inhaltlich und spielerisch wurde Black Flag für das Remake überarbeitet: Ubisoft verspricht ein neues Kampfsystem, das vorrangig um Konter aufgebaut ist. Ein paar neue Crew-Mitglieder kommen mit eigenen, neuen Missionen und die notorischen Verfolgungsmissionen werden überarbeitet: Wird man entdeckt, folgt nicht automatisch ein Game Over. Stattdessen sollen Spieler weitermachen können, wenn sie sich der neuen Situation anpassen.

Ubisoft will zudem das Schleichen und die Parkour-Systeme überarbeitet haben, die nun mehr Freiheit bieten sollen. Ein paar frische Sea Shanties soll es ebenfalls zu hören geben.

Grundsätzlich bleibt „Assassin’s Creed Black Flag Resynced“ actionorientiert und wird kein Rollenspiel, verspricht Ubisoft. Damit hebt sich „Black Flag Resynced“ von vielen anderen modernen „Assassin’s Creed“-Titeln ab, die Skill-Bäume, Sammelaufgaben-Grind und Loot in den Vordergrund rückten.

Schon vor einigen Wochen hatte Ubisoft die Entwicklung eines „Black Flag“-Remakes bestätigt, während die Ankündigung in der Community aufgrund zahlreicher Leaks ohnehin nur als Frage der Zeit galt.

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Die Neuauflage eines der beliebtesten „Assassin’s Creed“-Spiele wird von Ubisoft Singapur entwickelt. Mit „Skull and Bones“ hat dieses Studio 2024 bereits ein Online-Piratenspiel veröffentlicht. Zudem stürmt gerade das Piratenspiel „Windrose“ die Verkaufscharts – Piratenspiele sind aktuell en vogue.

„Black Flag“ gehört zu den unter Fans beliebtesten Spielen der „Assassin’s Creed“-Reihe. Anstatt eine riesige Stadt mit hohen Bauwerken zu erkunden, segelt man in „Black Flag“ als Pirat Edward Kenway von einer Karibik-Insel zur nächsten. Dabei spielen Seeschlachten eine wichtige Rolle.


(dahe)



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