Künstliche Intelligenz
„Helldivers 2“: DLSS 4.5, FSR 4 und XeSS 3.0 kommen am 27. Mai
„Helldivers 2“ bekommt am 27. Mai ein umfassendes Technik-Update, das PC-Spieler mit den fortschrittlichen Upscaling-Techniken DLSS 4.5, FSR 4, XeSS 3.0 versorgt. Das Update entstand in Zusammenarbeit mit dem Sony-Studio Nixxes, das bereits für die PC-Versionen von „Horizon Forbidden West“ und „Marvel’s Spider-Man Remastered“ verantwortlich war und sich auf die technische Seite von Port-Projekten spezialisiert hat.
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Bislang gab es in „Helldivers 2“ keine fortschrittlichen Upscaling-Techniken, sondern lediglich eine Render-Skalierung. DLSS, FSR und XeSS rechnen eine niedrigere Render-Auflösung KI-gesteuert auf volle Output-Auflösung hoch. Das verringert die GPU-Last bei möglichst geringen visuellen Abstrichen. Wichtig ist Upscaling vor allem auf Monitoren mit hoher Auflösung wie 4K, aber moderne Upscaling-Techniken wie DLSS 4.5 und FSR 4 liefern auch schon bei niedrigeren Output-Auflösungen gute Ergebnisse.
In der PC-Version von „Helldivers 2“ sollen je nach eingebauter Grafikkarte alle Upscaling-Techniken zur Verfügung stehen, wie Arrowhead im Steam-Blog mitteilt. Besitzer kompatibler AMD-GPUs erhalten AMDs FSR 4.0.3, Nvidia-Nutzer können DLSS bis Version 4.5 nutzen. Intel-Grafikkarten werden durch XeSS 3.0 bedient. Laut Entwickler Arrowhead hatten sich viele Community-Mitglieder lange besseres Upscaling für den Online-Shooter gewünscht. Durch das Update können viele von ihnen künftig „Helldivers 2“ mit besserer Performance und besserer Bildqualität spielen.
Reflex und Anti-Lag 2
Neu hinzu kommen außerdem Nvidia Reflex für GeForce-Karten und AMD Anti-Lag 2 für Radeon-GPUs – beide reduzieren die Eingabeverzögerung. Variable Rate Shading senkt den Rechenaufwand in weniger kritischen Bildbereichen und vermindert so den GPU-Workload.
Auch auf Konsolen gibt es Neuerungen. PS5 Pro erhält PSSR 1, PS5 und Xbox Series X kommen auf FSR 3.1. Das Performance-Preset liefert auf PS5 und Xbox Series X künftig eine interne Auflösung von 1440p statt 1080p. Hinzu kommt VRR-Unterstützung für PS5 und PS5 Pro, die Bildschirmreißen ohne die Latenzstrafe von V-Sync verhindert.
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Arrowhead will in diesem Sommer ein weiteres Tech-Update nachlegen, Details nennt das Studio noch nicht. Ende 2025 hat Arrowhead bereits den Speicherbedarf von „Helldivers 2“ von 154 GByte auf 23 GByte gesenkt.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Robostral Navigate: Mistral veröffentlicht Einzelkamera-KI für die Roboter
Das französische KI-Unternehmen Mistral AI erweitert sein Portfolio um ein erstes Modell für die Navigation eines Roboters. Robostral Navigate ist ein Modell, das einen Roboter allein auf Basis einer einzelnen RGB-Kamera und einer Anweisung in natürlicher Sprache durch Innenräume und Außenbereiche steuern können soll. Das soll ganz ohne Lidar, Tiefensensoren oder Multi-Kamera-Setups funktionieren, die bei vielen anderen Roboter-Navigationssystemen zum Einsatz kommen.
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Laut Mistrals Blogbeitrag zu Robostral Navigate erreicht das Modell auf dem Benchmark R2R-CE (Room-to-Room in Continuous Environments) eine Erfolgsrate von 76,6 Prozent, wenn die Umgebung unbekannt ist. Das seien 9,7 Prozentpunkte mehr als der beste bisherige Einzelkamera-Ansatz und 4,5 Prozentpunkte mehr als das beste System mit Tiefen- oder Mehrkamera-Setup. In bereits bekannten Umgebungen komme das Modell auf 79,4 Prozent. Embodied AI ist ein Bereich, der gerade von zahlreichen Stakeholdern intensivereforscht wird; wie zum Beispiel vom MIT, das gerade das räumliche Langzeitgedächtnis-Framework DAAAM entwickelt hat.
Um sich durch die Umgebung zu navigieren, wählt Robostral Navigate eine Technik namens Pointing, bei der es die Bildkoordinaten des Zielorts im aktuellen Kamerabild sowie die gewünschte Ausrichtung beim Ankommen vorhersagt. Ist das Ziel nicht im Sichtfeld, wechselt es zu lokalen Koordinatenverschiebungen – etwa „2 Meter vorwärts, 1,5 Meter nach links, 25 Grad links drehen“. Laut Mistral macht der Pointing-Ansatz das Modell robuster gegenüber Änderungen, zum Beispiel von den Kamera-Einstellungen.
Das Modell wurde laut Mistral vollständig selbst entwickelt und basiert nicht auf bestehenden Open-Source-VLMs. Die Grundlage bildet Mistrals eigenes Vision-Language-Modell, das auf Grounding-Aufgaben wie Objektlokalisierung und Zählen spezialisiert ist.
Training vollständig in Simulation
Die Trainingsdaten stammten laut Mistral vollständig aus simulierten Umgebungen und enthielten rund 400.000 Trajektorien aus 6000 Szenen. Eine auf Prefix-Caching basierende Trainingsmethode reduzierte die Zahl der benötigten Tokens wohl um den Faktor 22 und verkürzte Trainingsläufe von Monaten auf Tage. Nach dem überwachten Training kam CISPO (Clipped Importance Sampling Policy Optimization) zum Einsatz, ein Online-Reinforcement-Learning-Algorithmus, der die Erfolgsrate laut Mistral um weitere 3,2 Prozentpunkte verbesserte.
Vom Sprachmodell zum Robotik-Agenten
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Robostral Navigate soll auf Rad-, Lauf- und Flugrobotern verschiedener Größe laufen. Als Einsatzfelder nennt Mistral unter anderem Fertigung, Lieferung und Logistik. Der Verzicht auf teure Sensorik wie Lidar könnte die Hardwarekosten und die Integrationskomplexität senken – allerdings muss sich der rein kamerabasierte Ansatz in realen, sicherheitskritischen Umgebungen erst behaupten.
Mistral selbst bezeichnet Robostral Navigate ausdrücklich als „nur den ersten Schritt hin zu einem einheitlichen Embodied Agent“. Das Unternehmen baut nach eigenen Angaben sein Robotik-Team aus – ein Signal für einen längerfristigen Einstieg in KI-Robotik.
Auch darüber hinaus erweitert Mistral seine Produktpalette. Zuletzt hatte das Unternehmen mit Leanstral 1.5 ein spezialisiertes Modell für formale mathematische Beweise veröffentlicht.
(rie)
Künstliche Intelligenz
Verfahrenstrick vor Sommerpause: EU-Parlament reaktiviert Chatkontrolle 1.0
Das EU-Parlament hat am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause knapp dafür gestimmt, die seit Langem umstrittene Rechtsgrundlage für die Chatkontrolle 1.0 doch noch einmal für rund zwei Jahre zu verlängern. Änderungsanträge, die eine Initiative des Ministerrats ganz abgelehnt hätten, fanden gleich zu Beginn der Abstimmung nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Im weiteren Verlauf schafften diese Hürde nur zwei Korrekturvorschläge, wonach das Scannen privater Chatnachrichten nicht bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen soll.
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Geplant ist ausschließlich eine „spezielle Technologie zum alleinigen Zweck der Aufdeckung und Entfernung von bekanntem Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern“. Nach bislang nicht erfassten Fotos oder Videos würde demnach nicht gefahndet. Letztlich stimmten noch 276 Volksvertreter dafür, den Vorstoß der Mitgliedsstaaten zur Reaktivierung der Chatkontrolle abzulehnen, 286 waren dagegen, 30 enthielten sich.
Das Ergebnis macht den Weg frei, um eine im April ausgelaufene Übergangsregelung im Eiltempo wieder in Kraft zu setzen. Diese Ausnahmeverordnung erlaubt es Tech-Konzernen wie Meta, Google oder Microsoft, private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste freiwillig und ohne konkreten Verdacht nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Die Entwicklung hatte sich am Dienstag bereits abgezeichnet. Mit einer knappen Mehrheit von 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen stimmten die Parlamentarier für einen Dringlichkeitsantrag, der das Votum am Donnerstag ermöglichte.
Tauziehen im Hintergrund
Hinter den Kulissen der Entscheidung stand ein beispielloses politisches Tauziehen, das bei Bürgerrechtlern und Oppositionspolitikern gleichermaßen für Fassungslosigkeit sorgt. Noch im März hatten die Abgeordneten eine Verlängerung der Interims-Verordnung nach harten Verhandlungen im Rat der EU scheitern lassen und damit das vorläufige Ende der Chatkontrolle 1.0 besiegelt. Dass derselbe Text nun kurz vor der Sommerpause im Handumdrehen wieder auf die Tagesordnung gehievt wurde, verdankt die Initiative einem strategischen Manöver der christdemokratischen EVP-Fraktion rund um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, unterstützt vom Rat und der EU-Kommission.
Kritiker sprechen von einem demokratiepolitischen Foulspiel. Obwohl die Mehrheit der tatsächlich im Saal anwesenden Abgeordneten gegen die Vorlage stimmte, kam sie durch. Auch innerhalb der liberalen Renew-Fraktion regte sich bis zuletzt heftiger Widerstand gegen das Verfahren. Die Abgeordnete Irena Joveva betonte, das hohe Haus könne die Massenüberwachung der Bevölkerung nicht einfach durchwinken. Es gehe darum, sowohl die Kinder als auch die Privatsphäre der Bürger zu schützen. Die Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) hat das kurzfristig anberaumte Eilverfahren ohne Einbindung des zuständigen Fachausschusses ebenfalls verurteilt und von unlauteren Manövern gesprochen.
Für die rund 450 Millionen EU-Bürger hat das Votum direkte Konsequenzen. Große US-Tech-Konzerne, die im Vorfeld massiv Lobbyarbeit für die Ausnahmeregelung betrieben haben, erhalten laut Kritikern nun erneut einen rechtlichen Freifahrtschein, um private digitale Postfächer milliardenfach automatisiert zu durchleuchten. Der von den Grünen erfolgreich eingebrachte Änderungsantrag sorgt zwar dafür, dass vollverschlüsselte Kommunikation formal geschützt bleiben soll. Doch an der grundsätzlichen Problematik des Dossiers ändert das wenig.
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Keine akute Schutzlücke
Ein Evaluationsbericht der EU-Kommission stellt der bisherigen Praxis der Chatkontrolle ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Die Brüsseler Regierungsinstitution räumt darin selbst ein, dass nach Jahren der Anwendung kein Nachweis für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen erbracht werden kann. Nur ein winziger Bruchteil der weltweit gescannten Nachrichten – in der EU gerade einmal 0,00000077 Prozent – enthielt tatsächlich illegales Material.
Demgegenüber steht eine immense Fehleranfälligkeit: Die Falsch-Positiv-Raten der eingesetzten Filtertechnologien liegen bei bis zu 20 Prozent, wodurch massenhaft unschuldige Bürger unter den Generalverdacht schwerster Straftaten geraten. Einen klaren Zusammenhang zwischen den automatisierten Meldungen und realen Verurteilungen oder der Rettung missbrauchter Kinder konnte die Kommission nicht vorweisen. Für den Bürgerrechtler Patrick Breyer steht so fest: „Eine verdachtslose Chatkontrolle ist so inakzeptabel wie das wahllose Öffnen aller Postbriefe.“
Auch die Rolle der Bundesregierung wirft Fragen auf. Während in Berlin stets beteuert wurde, dass anlasslose Chatkontrollen in einem Rechtsstaat ein absolutes Tabu darstellen würden, knickte die Koalition in den Brüsseler Gremien ein und ebnete den Weg für das jetzige Eilverfahren mit. Dass der Wegfall der Verordnung im April zu einer akuten Rechtslücke geführt hätte, wie Befürworter oft argumentierten, widerlegen neue Zahlen: Das Bundeskriminalamt stellte nach dem Auslaufen im Frühjahr keinen Einbruch der Verdachtsmeldungen fest.
„Schwarzer Tag für die Bürgerrechte“
Die Reaktivierung der Chatkontrolle 1.0 wirft ferner einen Schatten auf die parallel laufenden Verhandlungen zur Chatkontrolle 2.0. Diese soll eigentlich eine dauerhafte und für alle Anbieter verpflichtende Rechtsbasis schaffen. Der EU-Parlamentarier Erik Marquardt (Grüne) spricht von einem schwarzen Tag für die Bürgerrechte: Durch den politischen Kuhhandel würden zielgerichtete, effektive Maßnahmen wie ein EU-Kinderschutzzentrum und die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden blockiert. Auch die grüne Bundestagsabgeordnete Jeanne Dillschneider fordert: „Wir brauchen endlich wirksamen Kinderschutz im Digitalen. Dieses wichtige Anliegen darf nicht gegen die Grundrechte aller ausgespielt werden.“
Die temporäre Ausnahmebestimmung schränkt nun für weitere 24 Monate die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation ein. Sie hebelt Kernbereiche der europäischen E-Privacy-Richtlinie aus.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Digitale Souveränität: Wie der Plattformwechsel gelingt
Getrieben vom Marktführer Microsoft sollen längst nicht mehr nur Infrastruktur und Geschäftsanwendungen in die Cloud verlegt werden, sondern auch die alltäglichen Arbeitslasten der Anwender in Kollaborationsplattformen wandern. Dieser Trend hat allerdings so lange gebraucht, dass ihm jetzt ein Zweiter mit mindestens ebenso viel Wucht entgegenwirkt: die Frage nach digitaler Souveränität. Wo liegen welche Daten und wer entscheidet im Zweifel über ihre Verfügbarkeit – und damit über das Wohl und Wehe der eigenen Organisation?
Grund genug, nach Wegen zu suchen, die Daten im eigenen Haus oder zumindest in eigener Hoheit zu belassen und trotzdem dem Kollaborationsgedanken gerecht zu werden. Welche Produkte dafür infrage kommen, behandeln andere Beiträge in diesem Heft. Hier geht es um die grundlegendere Frage: Worin besteht die Kollaboration genau und worauf kommt es bei der Einführung an? Denn der Impuls, ein solches Werkzeug rasch zu beschaffen und agil bereitzustellen, ist ebenso naheliegend wie gefährlich. Ist die Einführung erst einmal misslungen, lässt sich verlorene Akzeptanz kaum durch Nachbesserungen zurückgewinnen.
- Kollaborationsplattformen scheitern selten an der Technik, sondern an unklaren Begriffen, überfrachtetem Funktionsumfang und fehlender Anwenderakzeptanz.
- Ein gemeinsames Glossar und eine gewichtete Anforderungsmatrix aus Anwenderinterviews bilden das Fundament jeder erfolgreichen Einführung.
- Das abstrakte Konzept des Information Items hält die Plattform bei Rechten, Revisionen und Zugriff durchgängig – solange man nicht jeden Sonderfall einzeln modelliert.
- Weniger ist mehr: Eine phasenweise Einführung mit spürbarem Nutzen schlägt die Eier legende Wollmilchsau.
Im Kern ist Kollaboration das Teilen und gemeinsame Bearbeiten von Informationen, die als Dateien vorliegen – Dokumente, Präsentationen, Tabellen sollen geteilt, editiert, kommentiert und diskutiert werden. Doch schnell kommt mehr hinzu: Projektinformationen, Skizzen, Mindmaps, Whiteboards, PDFs. Eine Kommentierung im Chat soll plötzlich im Dateikontext erhalten bleiben, womöglich mit anderen Rechten als die geteilte Datei. Es wird also rasch umfangreich – und kompliziert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Digitale Souveränität: Wie der Plattformwechsel gelingt“.
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