Datenschutz & Sicherheit
Urteil wegen Datenschutz-Bußgeld: Deutsche Wohnen kommt mit blauem Auge davon
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die Deutsche Wohnen SE bestätigt, dass der Konzern gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Gleichzeitig hat das Gericht aber die Strafe von 14,5 Millionen Euro drastisch auf 900.000 Euro gesenkt.
Die Deutsche Wohnen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie beispielsweise Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer‑, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge, schreibt die Berliner Datenschutzbeauftragte (BlnBDI) in einer Pressemitteilung.
Gegen diese Verstöße hatte die BlnBDI ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen verhängt, der umstrittene Wohnungskonzern hatte sich dagegen gerichtlich gewehrt. Das Landgericht geht „von einem vorsätzlichen Verstoß des Unternehmens gegen die DSGVO“ aus, so der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. „Neben dem Verstoß gegen die genannten Datenschutzgrundsätze sei in Einzelfällen betreffend ehemalige Mieterinnen und Mieter auch vorsätzlich gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstoßen worden“, so das Gericht weiter.
Bußgeld deutlich niedriger angesetzt
Bei der Senkung der Strafe hat das Gericht nach eigenen Angaben auch „gewürdigt, dass die Deutsche Wohnen externe Wirtschaftsprüfer, Berater und IT-Fachleute eingeschaltet habe, um die konzerneigenen IT-Systeme auf die neuen Vorschriften umzustellen“. Die festgestellten Verstöße seien laut Gericht lediglich in der Einführungsphase der DSGVO aufgetreten, und auch die Berliner Datenschutzbehörde habe Schwierigkeiten gehabt, sich an die neue Gesetzeslage anzupassen und den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren. Deshalb sei das Bußgeld wesentlich niedriger anzusetzen als zunächst von der Datenschutzbehörde veranschlagt, so das Gericht weiter.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht sich durch das Urteil in ihrem Kurs bestätigt, Rechtsfragen bei Bedarf gerichtlich zu klären: „Damit wurde das Vorgehen meiner Behörde bestätigt, ein Bußgeld zu verhängen. Im Verfahren sind darüber hinaus wichtige Rechtsfragen geklärt worden, die für die Anwendung des Datenschutzrechts und die Aufsichtspraxis große Relevanz haben. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“
Die Deutsche Wohnen ist seit Jahren das Ziel von Kampagnen für bezahlbare Mieten. In einem Volksentscheid stimmten die Berliner:innen mehrheitlich für die Vergesellschaftung der Berliner Wohnungen des Konzerns. Der Berlin Senat verschleppt jedoch die Umsetzung des Bürgervotums seit Jahren.
Datenschutz & Sicherheit
Phishing: Banken nutzen halbseidene Domains
Wieder einmal findet sich im Posteingang wie fast jeden Tag eine E-Mail, konkret von der Sparkasse, die auf ein Gewinnspiel im Zusammenhang mit Wero als Zahlungsangebot hinweist. Im aktuellen Fall könnten Empfänger unter der Domain „gewinnspiel-sparkasse.de“ mehr herausfinden und teilnehmen. Der Rest der Mail sieht absolut professionell und korrekt aus, die Ansprache erfolgt mit Vornamen, selbst der zuständige Kundenberater wird genannt. Dennoch ruft die Domain Unwohlsein hervor – so sehen die typischen Phishing-Domains auch aus.
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Eine erste schnelle Prüfung erfolgt durch Eingabe des Begriffs „whois“ mit der gesuchten Domain in der Suchmaschine. Google schaltet vor reguläre Suchergebnisse eine KI-generierte Antwort. Die liefert einen Absatz, dass das die offizielle Gewinnspiel-Domain der Sparkassen sei. Dahinter ist unscheinbar eine Quell-URL zu finden, die ihrerseits auf „mehr-sparkasse.de“ verweist – was abermals ein Kandidat für typische Phishing-URLs ist.
Weitere Such-Iterationen führen dann dazu, dass die Sparkassen ihre offizielle Gewinnspiel-Seite benennen. Aber die Verwirrung wird schnell größer:

Die Google-KI-Zusammenfassung warnt vor der Domain „gewinnspiel-sparkasse.de“ – die gehöre nicht zum offiziellen Webangebot der Sparkassen.
(Bild: Screenshot / heise medien)
Die URL soll auf einmal nicht mehr zur Sparkasse gehören, wie laut Googles KI-Exzerpt offizielle Sparkassen-Seiten offenbar angeben.
Trau, schau, wem!
Da Suchmaschinen oftmals Malware-Werbung unter den „Sponsored Links“, also als bezahlte Werbung einblenden und auch Inhalte von diesen Seiten für ihre Antworten verwerten, ist der KI-Antwort an der Stelle eher nicht zu vertrauen. Ohnehin sind diese Zusammenfassungen mit einer inakzeptabel hohen Fehlerquote versehen, das dürfte hier ebenfalls der Fall sein.
Die Indizienlage ist dadurch bis hier nicht eindeutig. Weiterhin erwähnenswert: Die Gewinnspiel-Domain wird bei Hetzner gehostet. Dort kann sich jeder eine Webseite mit beliebigen (freien) Domains einrichten. Die Seite liegt nicht bei der Finanz Informatik, dem IT-Dienstleister der Sparkassen, der auch die Domain „sparkasse.de“ in eigenen Rechenzentren betreibt. Das weckt ebenfalls Zweifel, da das eher für Phishing statt für ein reguläres Angebot der Sparkassen spricht.
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Erziehung zu falschem Verhalten
Die Nutzung derartiger Domains stumpft die Nutzerinnen und Nutzer ab. Die gewöhnen sich daran, dass betrügerische URLs wie „portorueckzahlung-post.de“ echt sein könnten. Seriöse Unternehmen, die oftmals in Phishing-Angriffen imitiert werden, erziehen ihre User also entgegen ihren eigenen Warnhinweisen dazu, blindlings solchen Links zu folgen. Schlimmer noch: Die Banken sind die Ersten, die Rückzahlungen verweigern, sofern Kunden und Kundinnen auf solches Phishing hereinfallen.
Abhilfe wäre eigentlich sehr einfach zu schaffen. Das Internet kennt Subdomains. Also so etwas wie „www“ vor dem Seitennamen. Die lassen sich nicht einfach von Dritten registrieren, wie die potenziellen Phishing-Domains. Vorschlag für seriöse URLs wären im konkreten Fall etwa „gewinnspiel.sparkasse.de“ oder „mehr.sparkasse.de“.
Unsere Anfrage diesbezüglich beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) blieb mehr als 24 Stunden, bis zum Meldungszeitpunkt, unbeantwortet. Eine Positionierung reichen wir beim Eintreffen nach.
Auch andere Unternehmen und Banken betroffen
Auch andere Banken und namhafte Unternehmen arbeiten mit solchen Domains in der Kundenkommunikation. Das verhindert, dass Tipps wie „prüfen Sie die URLs“ sinnvoll umsetzbar sind. Als Beispiel kann auch die Telekom herhalten. Die setzt als Absender-Domain in Marketing-Kommunikation beispielsweise „dialog-telekom.de“ ein. Auch da läuten nach altem Brauch bei eingesessenen IT‘lern die Alarmglocken. Es gibt zahlreiche Beispiele. Die Deutsche Bahn setzt für die Nacherhebung beim Fahrpreis auf die Domain „db-fn.de“.
Wahrscheinlich geht die Nutzung derartiger Domains auf die Auslagerung an Marketing-Unternehmen zurück. Die Unternehmen und Banken müssen jedoch auch, wenn es um Werbung geht, auf ihren seriösen Domains bleiben. Andernfalls wirken die Phishing-Warnungen ein wenig wie Heuchelei. Der Sicherheitshinweis, dass Nutzerinnen und Nutzer bitte die Domains in der Kommunikation prüfen sollen, ist aufgrund des Verhaltens auch der großen Unternehmen jedoch komplett hinfällig und unbrauchbar.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Großbritannien will auf Kinderhandys alle Bilder für Nacktbild-Blockade scannen
Großbritannien will verhindern, dass Minderjährige auf ihren Smartphones und Tablets Nacktbilder aufnehmen, speichern, teilen oder ansehen können. Premierminister Keir Starmer stellte die Pläne diese Woche auf der London Tech Week vor und gab Betriebssystemanbietern wie Apple und Google ein Ultimatum von drei Monaten, um entsprechende Schutzmechanismen geräteübergreifend zu aktivieren. Datenschützer sind alarmiert – sowohl wegen der Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen, die das bedeuten könnte, als auch weil für eine Altersverifikation in der Regel eine ID und damit Klarnamen notwendig sind.
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Wie die britische Regierung in ihrer Ankündigung erläutert, sollen die Unternehmen „eingebaute Funktionen oder technische Lösungen“ bereitstellen, die Nacktinhalte auf Kindergeräten systemweit erkennen und blockieren – in Kamera-App und Galerie, aber auch in Apps von Drittanbietern wie Messengern und Browsern. Erwachsene sollen nach einer Altersverifikation weiterhin uneingeschränkten Zugang haben. Falls die Konzerne nicht freiwillig handeln, droht die Regierung mit einer entsprechenden Gesetzgebung, die sie zwingen soll.
On-Device-KI statt Cloudscan
Konkrete technische Vorgaben macht die Regierung bewusst nicht, verlangt aber, dass die Maßnahmen „ohne Gefährdung der Privatsphäre oder Erhebung von Daten“ funktionieren müssen. Das schränkt die Möglichkeiten sehr ein. Ein On-Device-Machine-Learning wäre möglich: Lokal auf dem Gerät eingebettete KI-Modelle analysieren Bilddaten im Arbeitsspeicher, klassifizieren Inhalte anhand von Pixelmustern, Hautanteilen und Körperposen und liefern dem Betriebssystem lediglich eine Entscheidung – blockieren oder durchlassen. Weder Rohbilder noch Feature-Vektoren müssten dabei das Gerät verlassen.
Technisch würde eine solche geräteweite Nackterkennung vor der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung greifen. Die Integrität von E2E bliebe damit formal unangetastet. Doch Kritiker warnen, dass einmal etablierte On-Device-Scanning-Infrastrukturen politisch leicht auf weitere Inhaltskategorien ausgeweitet werden könnten – etwa auf „Extremismus“, Urheberrechtsverletzungen oder politische Inhalte. Dieselben Modelle ließen sich theoretisch auch in Ende-zu-Ende-verschlüsselten Apps einsetzen, bevor Nachrichten verschlüsselt werden.
Reaktionen und internationaler Kontext
Der britische Vorstoß reiht sich in eine internationale Entwicklung ein: Erst Ende Mai hatten sich die G7-Digitalminister in Paris auf sieben Kernprinzipien für besseren Jugendschutz im Netz geeinigt und einen „Safety by Design“-Ansatz gefordert, bei dem Dienste von vornherein so gestaltet werden, dass sie Minderjährige schützen. Auch in der EU schwelt die Debatte um Client-Side-Scanning seit den umstrittenen Vorschlägen zur sogenannten Chatkontrolle weiter. Dort haben Bürgerrechtsorganisationen, Datenschutzaufsichtsbehörden und Kryptografen wiederholt vor einem faktischen Verbot sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewarnt – eine Diskussion, die mit den britischen Plänen neue Nahrung bekommt.
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(rie)
Datenschutz & Sicherheit
Microsoft-Patchday mit offenem Ende: Forscher legt RoguePlanet-Zero-Day nach
Am Patchday im Juni stuft Microsoft zahlreiche Sicherheitslücken in etwa Azure, M365, Exchange Online, Office und Windows als „kritisch“ ein. In vielen Fällen können Angreifer aus der Ferne ohne Authentifizierung Schadcode ausführen und Systeme vollständig kompromittieren.
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Ein Zero Day nach dem anderen
Unter den nun geschlossenen Schwachstellen finden sich auch die BitLocker-Zero-Day-Lücken YellowKey (CVE-2026-45585 „mittel“) und GreenPlasma (CVE-2026-50507 „mittel“), die ein Sicherheitsforscher mit dem Pseudonym Nightmare Eclipse offengelegt hat. Nutzen Angreifer diese Lücken erfolgreich aus, können sie die BitLocker-Festplattenverschlüsselung umgehen.
Der Forscher hat aber noch mehr Zero Days in petto und legte direkt nach dem Patchday die RoguePlanet getaufte Schwachstelle in seinem Blog offen. Diese Lücke bedrohe Windows 10 und 11 im voll gepatchten Zustand. Ansatzpunkt ist erneut die Schutzsoftware Defender. Nach einer erfolgreichen Attacke sollen Angreifer mit Systemrechten dastehen.
Microsoft reagierte zügig auf die neue Bedrohung: Mit dem am Morgen des 10. Juni erschienenen Definitionsupdate 1.453.20.0 für Defender rüstet der Konzern eine Erkennung für RoguePlanet nach und verschiebt den Exploit in die Quarantäne. Die Erkennung ist unseren Experimenten zufolge jedoch allenfalls rudimentär: Mit einer trivialen Änderung im Quelltext des Proof-of-Concept-Exploits lässt sie sich in kürzester Zeit umgehen und erneut eine Shell mit Systemrechten ausführen.
Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass Angreifer die Schwachstelle bereits ausnutzen. Der anonyme Sicherheitsforscher hat eigenen Angaben zufolge noch weitere Zero Days in petto, die er eigentlich am 14. Juli veröffentlichen wollte. Weil er mit RoguePlanet zu viel zu tun hatte, verschiebt sich das jetzt aber. Einen konkreten Zeitraum nennt er derzeit nicht.
Weitere Gefahren
Offensichtlich war ein Fix für die bereits attackierte RedSun-Lücke (CVE-2026-41091 „hoch“) in der Malware Protection Engine von Defender nicht ausreichend, sodass Microsoft Ende Mai noch einmal eine Aktualisierung nachgelegt hat. In den Standardeinstellungen aktualisiert sich Defender automatisch. Die Korrektur listet Microsoft nun als zum Juni-Patchday gehörend auf.
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Drei Schwachstellen in Windows (CVE-2026-49160 „hoch“, CVE-2026-50507 „mittel“, CVE-2026-45586 „hoch“) in HTTP.sys, BitLocker und Collaborative Translation Framework sind öffentlich bekannt und es können Attacken bevorstehen.
Drei „kritische“ Lücken bedrohen den Windows Kernel (CVE-2026-45657), Windows HTTP.sys (CVE-2026-47291) und Windows DHCP Client Service (CVE-2026-44815). An diesen Stellen können Angreifer Schadcode ausführen und Computer vollständig kompromittieren.
Weiterführende Informationen zu den an diesem Patchday geschlossenen Sicherheitslücken finden sich in Microsofts Security Update Guide.
Update
10.06.2026,
10:45
Uhr
Aktuelle Informationen zur Defender-Aktualisierung und deren Umgehung nachgetragen.
(des)
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