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Abmahnung für GVG Glasfaser: Erneuter Streit um Vertragslaufzeit


Erneuter Rechtsstreit um Vertragslaufzeiten bei Glasfaseranschlüssen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Regionalnetzbetreiber GVG Glasfaser wegen einer angeblich unzulässigen Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Das Kieler Unternehmen weist die Vorwürfe zurück und will gegen die Abmahnung vorgehen.

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Laut den Vertragsklauseln der GVG-Marke „nordischnet“ soll die Mindestlaufzeit eines Neuvertrags erst mit der Aufschaltung des Anschlusses beginnen und nicht bereits bei Vertragsschluss. Das entspreche nicht der geltenden Rechtslage, betont die Verbraucherzentrale und verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Der BGH hatte im Januar in einem von der Verbraucherzentrale NRW gegen den Netzbetreiber Deutsche Giganetz angestrengten Verfahren klargestellt, dass die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss mit dem Vertragsschluss beginne.

Der Gesetzgeber hat die Regeln zu Vertragslaufzeiten mit der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschaffen, um Anbieter daran zu hindern, ihre Kunden mit den AGB an sich zu ketten. Verträge mit zweijähriger Erstlaufzeit dürfen nicht automatisch langfristig verlängert werden, sie müssen danach monatlich gekündigt werden können.

Für die Anbieter auf dem wachsenden Glasfasermarkt ist das ein Problem. Es ist üblich, dass Netzbetreiber erst dann mit dem Ausbau in einem Anschlussgebiet beginnen, wenn sich dort genug Haushalte für einen Glasfaseranschluss entschieden haben. Danach kann es Monate dauern, bis die Anschlüsse gebaut und geschaltet werden.

Die Zahlungspflicht für Kunden beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Anschluss auch geschaltet ist. Dadurch verkürzt sich der Anteil der Vertragslaufzeit, an dem der Kunde auch bezahlt, zum Teil erheblich – und die Kalkulation für den Netzbetreiber geht nicht mehr auf. Deswegen sind zahlreiche Anbieter dazu übergegangen, den Beginn der Vertragslaufzeit in ihren AGB zu regeln.

So auch die Kieler GVG. Mit einem wesentlichen Unterschied, der in diesem Fall noch eine Rolle spielen dürfte: „In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der GVG Glasfaser GmbH wird der Beginn der Laufzeit unzulässig an die erste Leistungserbringung beziehungsweise Schaltung geknüpft“, teilt die VZ Niedersachsen mit. „Das ist ein schwerwiegender Nachteil für die Kundinnen und Kunden.“

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Die Mindestvertragslaufzeit beginne „mit Leistungserbringung“, steht in den AGB von „nordischnet“. Ein paar Sätze weiter heißt es dann, der Kunde sei zugleich „berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen“. Kurz: Der Kunde kann vor der Schaltung des Anschlusses jederzeit aus dem Vertrag aussteigen.

„Durch dieses Sonderkündigungsrecht, das in der Praxis indes nur selten in Anspruch genommen wird, profitieren die Kundinnen und Kunden unserer Marken nordischnet und teranet vor Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit von voller Flexibilität“, betont ein Sprecher auf Anfrage. „Wir binden unsere Kundinnen und Kunden nicht länger als die gesetzlich zulässigen 24 Monate an ihren Vertrag.“

Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 61/24), die die Richter auch in ihrem Urteil vom Januar erwähnen. Darin heißt es, eine bindende Laufzeit liege nicht vor, wenn und solange der Kunde die Möglichkeit der Vertragskündigung habe.

GVG sieht sich damit im Recht: Die später beginnende Vertragslaufzeit ist nach dieser Lesart kein Nachteil für den Kunden, wie von der Verbraucherzentrale behauptet. „Wir werden rechtliche Schritte gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen prüfen und weisen diese inhaltlich zurück“, kündigt der GVG-Sprecher an. Damit ist nun eine Klärung vor Gericht zu erwarten.


(vbr)



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Samsung Galaxy S26, S26+ und S26 Ultra: Software schlägt Hardware


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Keine Zeit für Experimente: Samsung hat sich bei der neuen S-Klasse für einen sanften Facelift statt einer radikalen Frischzellenkur entschieden. Das Galaxy S26, S26+ und S26 Ultra bringen bei der Hardware viel Vertrautes mit, Neuigkeiten sind stattdessen bei der Software zu finden.

Das Spitzenmodell Samsung Galaxy S26 Ultra sieht, wie auch die beiden anderen, den Vorgängermodellen aus den vergangenen drei Generationen sehr ähnlich. Das Smartphone hat weiterhin ein 6,9 Zoll großes OLED-Display mit einer Auflösung von 3120 x 1440 Pixeln. Die reflexionshemmende Oberfläche ist die gleiche wie im Vorjahresmodell, sie schluckt einen guten Teil der Lichtreflexe und macht das Display in heller Umgebung besser ablesbar. Angetrieben wird das Galaxy S26 Ultra von einem Qualcomm Snapdragon 8 Elite Gen 5 in der Version „for Galaxy“ mit leicht erhöhtem Maximaltakt. Der passive S Pen hat weiterhin seinen Platz im Gehäuse.

Die wichtigste Hardware-Neuerung neben dem Prozessor ist das Privacy Display. Aktiviert man dieses, schaltet das Smartphone Teile der Pixelmatrix im Display ab, wodurch der Bildschirm stark abdunkelt, wenn man ihn schräg von der Seite betrachtet. So verhindert man, dass Umstehende sensible Daten erkennen können. Zwar schluckt das Abschalten der Pixel auch für die Person, die frontal auf den Bildschirm schaut, etwas Displayhelligkeit. Das ist jedoch zu verschmerzen, wenn man mit sensiblen Daten hantiert. Privacy Display ist dem Ultra vorbehalten, man kann es entweder manuell ein- und ausschalten oder bei einzeln ausgewählten Apps standardmäßig aktivieren.

Neues bei der Kamera muss man mit der Lupe suchen. Weiterhin haben vier Kameras auf dem Rücken des Ultra Platz: 200-Megapixel-Hauptkamera, 50-Megapixel-Ultraweitwinkel und zwei Tele-Objektive, eines mit Dreifach-Zoom und 10-Megapixel-Sensor und eines mit fünffacher Vergrößerung und einer Auflösung von 50 Megapixeln. Selfies knipst das Galaxy S26 Ultra genau wie seine Schwestermodelle nur mit 12 Megapixeln. Die Unterschiede zur Kamera des S25 Ultra sind lediglich etwas größere Blenden in Hauptkamera und Fünffach-Tele, die etwas mehr Licht auf den Sensor durchlassen.



Samsung Galaxy S26 Ultra

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Auch den Akku hat Samsung nicht angetastet, er hat weiterhin eine Kapazität von 5000 mAh – wie schon seit dem Galaxy S20 Ultra. Das S26 Ultra ist also bereits das siebte Modell mit dem gleichen Akku. Immerhin lädt es nun mit bis zu 60 Watt statt zuvor mit 45 Watt, drahtlos sind 25 Watt möglich.

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Verstärkt rückt Samsung neue Software-Features in den Vordergrund, die allesamt mehr oder weniger mit KI zusammenhängen. So ist mit Perplexity nun eine weitere Künstliche Intelligenz an Bord, die auf das Kennwort „Hey Plex“ hört. Bixby, Samsungs erster KI-Assistent und eigentlich schon ziemlich weg vom Fenster, wurde mit neuen Funktionen ausgestattet, um die lokale Suche und die Systemeinstellungen leichter nutzbar zu machen. Mit Now Nudge gibt es ein weiteres neues KI-Feature, das kontextsensitiv mit kleinen Schaltflächen das Leben vereinfachen soll. Fragt etwa ein Freund nach einem möglichen Treffen an einem bestimmten Tag, ploppt Now Nudge auf und hat bereits im Kalender nachgesehen, ob das klappen könnte. Software-Updates und Sicherheitspatches bekommen alle S26-Modelle für 7 Jahre.

Eingehende Anrufe von unbekannten Rufnummern können die Galaxy-S26-Geräte mit der Funktion Spam-Detection zunächst automatisch von der KI abfangen lassen. Die versucht dann zu ermitteln, ob ein „echter“ Anruf oder ein Spam-Call vorliegt, der nicht durchgelassen werden soll. Zuletzt gibt es noch den neuen Finder, der über eine Klartextsuche Inhalte in allen Samsung-Apps finden soll, etwa eine Notiz oder Liste zu einem bestimmten Thema.

Welche dieser neuen Funktionen Samsung auch auf frühere Galaxy-S-Generationen und andere Modellreihen nachzieht, hat der Hersteller noch nicht verkündet.


Samsung Galaxy S26

Samsung Galaxy S26 Ultra, S26+ und S26 (Bild:

Steffen Herget / heise medien

)

Das Samsung Galaxy S26 Ultra kann man zu Preisen ab 1449 Euro kaufen, damit sortiert es sich unter den teuersten Smartphones auf dem Markt ein. Mit 512 GByte internem Speicher kostet es 1649 Euro, die nur in Samsungs Onlineshop erhältliche Version mit 16 GByte RAM und 1 TByte internem Speicher kostet gar 1949 Euro. Zum Start gibt Samsung Vorbestellern bei allen S26-Modellen für einige Wochen die große Speichervariante zum Preis der nächstkleineren heraus. Für die 1-TByte-Version muss man einen Aufpreis von 100 Euro zahlen.

Im kompakten Galaxy S26 mit seinem 6,3 Zoll großen Display, das 2340 × 1080 Pixel darstellt, steckt kein Snapdragon, sondern ein Samsung-Prozessor. Der Exynos 2600, laut Samsung der erste Chip, der im 2-Nanometer-Verfahren gefertigt wird, wird von 12 GByte RAM begleitet, für den internen Speicher stehen 256 und 512 GByte zur Wahl. Mit gut 7 Millimetern und 167 Gramm ist das Samsung Galaxy S26 schlank und leicht und fällt in der Hosentasche kaum auf. Die Triple-Kamera des S26 ist eine Stufe unter der Vierfach-Knipse des Ultra angesiedelt. Das 10-Megapixel-Tele ist zwar identisch, die Hauptkamera zieht die Grenze jedoch bei 50 Megapixel und hat mit f/1,8 die kleinere Blende. Auch das Ultraweitwinkel löst mit 12 Megapixel geringer auf, seine Blende ist mit f/2,2 ebenfalls weniger lichtstark als die des S26 Ultra. Diese Kameras hatten bereits die Vorgänger Galaxy S25, S24 und S23.



Samsung Galaxy S26+ (links) und S26 (rechts)

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Den Akku hat Samsung im Galaxy S26 ebenso wenig stärker gemacht wie im Ultra, er bringt weiterhin eine vergleichsweise geringe Kapazität von 4300 mAh mit. Auch das schnellere Laden unterstützt das Galaxy S26 nicht. Immerhin die Software-Features hat Samsung allen drei Modellen der S-Klasse zugänglich gemacht. Weiterhin verbaut Samsung keine magnetische Rückseite für Qi2, wie Apple (MagSafe) und Google (Pixelsnap) sie anbieten, um etwa Akkupacks oder anderes Zubehör anheften zu können. Hierfür müssen Käuferinnen und Käufer auf eine entsprechende Schutzhülle zurückgreifen.

Für diesen kleinen Schritt in Sachen Hardware bezahlt man bei Samsung die gleichen Preise wie im Vorjahr. Das Galaxy S26 kostet demnach in der kleinen Speichergröße 999 Euro, mit 512 GByte sind es 200 Euro mehr.

Technisch mit dem S26 weitestgehend identisch, nur ein wenig größer ist das Galaxy S26+. Sein OLED-Display misst 6,7 Zoll und hat die gleiche Auflösung wie das des S26 Ultra. Damit ist es hinsichtlich der Pixeldichte das S26 mit dem schärfsten Bildschirm. Der Akku liegt mit 4900 mAh näher am Ultra als am kleinen Modell, die 190 Gramm Gewicht bilden die goldene Mitte. Das Galaxy S26+ kostet ab 1249 Euro.



Samsung Now Nudge

(Bild: Steffen Herget / heise medien)

Nach einer Saison wieder eingestampft wurde das Edge-Modell, also das besonders flache Galaxy S. Das Galaxy S25 Edge hatte trotz des schlanken und leichten Designs nur wenig Anklang bei der Kundschaft gefunden. Es war rapide im Preis gefallen und wird nun zunächst nicht als Galaxy S26 Edge kommen.

Samsung hat den Autor zum Unpacked-Event nach San Francisco eingeladen und die Kosten für Reise und Unterbringung übernommen.


(sht)



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KI statt Hardware: Samsungs riskantes Spiel


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Mit den drei Modellen der Smartphone-Serie Galaxy S26 betreibt Samsung bei der Hardware nur sehr sanfte Modellpflege, die Neuerungen betreffen vor allem KI-Features, also Software. Diese Strategie bringt einige Risiken mit sich, denn nur wenige Menschen wählen ihr nächstes Smartphone nach der Software aus.

Zu den neuen KI-Funktionen des Galaxy S26 zählen einige wirklich praktische Helferlein. Die Spam-Erkennung könnte dafür sorgen, dass künftig keine dubiosen Gewinnspielanbieter oder Marktforscher durchklingeln. Perplexity als weiterer, ins System eingebackener Assistent kann zusammen mit Bixby die Einstellungen leichter machen und Aufgaben übernehmen. Now Nudge überwacht den Kalender im Hintergrund und sorgt für entspannte Terminplanung. Der neue Finder sucht alle Apps nach Inhalten ab, damit man nicht selbst zwischen ihnen hin und her springen muss. Alles eine feine Sache, wenn es denn im Alltag so reibungslos funktioniert wie bei den Demos auf dem Unpacked-Event.

Dabei gibt es allerdings ein Problem: Die Hoffnung der Smartphone-Hersteller und der Chipfertiger, dass die breite Masse wegen toller neuer KI-Features am Ende neue Smartphones kauft, hat sich bisher nicht erfüllt. Sicher, immer mehr Menschen verwenden KI auf dem Smartphone, doch als Zugpferd für die Verkaufszahlen hat sie sich noch nicht erwiesen. In Deutschland gingen die Absatzzahlen zuletzt leicht zurück, selbst wenn das Premium-Segment, in dem auch die Galaxy-S26-Geräte zu Hause sind, wächst.


Ein Kommentar von Steffen Herget

Ein Kommentar von Steffen Herget

Steffen Herget schreibt für c’t und heise online über Smartphones, Tablets und Gadgets aller Art. Hängt er nicht vor dem Bildschirm, sitzt er auf dem Rad, geht zu Fuß oder liest ein Buch – ganz analog.

Bei der Hardware hat Samsung unterdessen die Führungsrolle, die der Hersteller durch die Galaxy-S-Serie und vor allem das Ultra lange Zeit innehatte, so langsam verloren. Bei den Akkus sind insbesondere chinesische Hersteller wie Honor, Oppo und Xiaomi in anderen Sphären unterwegs und liefern mit Silizium-Kohlenstoff-Zellen teils 50 Prozent mehr Kapazität als Samsung im Ultra, das jetzt in der siebten (!) Generation mit dem gleichen 5000-mAh-Akku erscheint. Auch bei den Kameras gibt es kaum Fortschritte, das Galaxy S26 Ultra hat seit Jahren die gleichen Sensoren – keine schlechten, klar, aber andere Smartphones machen vielfach mindestens gleich gute, eher bessere Fotos. Den Trend zu eingebauten Magneten für Magsafe-Zubehör hat Samsung bislang ebenfalls ignoriert. Bei der langen Updateversorgung war Samsung vorbildlich früh dabei, doch EU-Regulierungen zwangen die Konkurrenz zum Nachziehen – Vorsprung ein wenig gesunken. Immerhin, beim Prozessor ist das Galaxy S26 Ultra noch spitze, doch den Qualcomm-Chip bauen auch viele andere Hersteller ein – teils mit mehr Arbeitsspeicher.


Samsung Galaxy S26

Samsung Galaxy S26 Ultra, S26+ und S26 (Bild:

Steffen Herget / heise medien

)

Samsungs Strategie fußt also darauf, dass die Kundschaft wegen der KI-Funktionen zu einem neuen Galaxy-Smartphone greift. Doch was sagen die Kunden? Aktuellen Zahlen des Bitkom aus dem Vorjahr zufolge nutzen zwar 71 Prozent der Menschen KI auf dem Smartphone, doch gerade mal 26 Prozent geben an, dass diese ein primärer Kaufgrund für ein bestimmtes Modell sei. Mit Abstand bleiben ein robustes Display (98 Prozent) und ein starker Akku (96 Prozent) die wichtigsten Punkte. Updates (93 Prozent) und Kamera (90 Prozent) liegen knapp dahinter. Zwar mag sich der Trend mittlerweile ein wenig zugunsten der KI verschieben, doch die wichtigsten Kriterien bleiben andere. Hinzu kommt: „Ich benutze KI auf dem Smartphone“ ist für viele Menschen gleichbedeutend mit „Ich nutze ChatGPT, Perplexity, Copilot oder Gemini“ und die sind per App auf quasi allen Smartphones nutzbar, dafür braucht es kein neues High-End-Telefon.

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Zusammen mit der Tatsache, dass Smartphones immer länger verwendet werden – eine direkte Folge von robuster Hardware und langer Update-Versorgung – ergibt sich ein Dilemma für Samsung: Der Hersteller konzentriert sich auf einen weniger prominenten Aspekt des Smartphones, während er andere, für die Auswahl beim Kauf wesentlich wichtigere Punkte konsequent vernachlässigt. Ein, nun ja, mutiger Ansatz.

Es bleibt also abzuwarten, ob Samsung mit dieser Strategie zum Erfolg kommt. Sicher, die Zahlen des Herstellers zeigen eine gestiegene Bekanntheit und Nutzerbasis der Galaxy AI. Doch ob das reicht, um die Verkaufszahlen des Galaxy S26 nach oben zu treiben, bleibt fraglich.


(sht)



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Bericht: US-Regierung verstärkt Bekämpfung von Initiativen zur Datenhoheit


Die US-Regierung von Präsident Donald Trump hat ihre Diplomaten intern angewiesen, sich gegen Versuche von Regierungen zur Regulierung des Umgangs mit den Daten ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger durch US-amerikanische Technologieunternehmen einzusetzen. Das berichtete am Mittwoch exklusiv die Nachrichtenagentur Reuters.

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In einer von US-Außenminister Marco Rubio unterzeichneten internen diplomatischen Depesche vom 18. Februar, die Reuters vorliegt, heißt es demnach, dass Initiativen zur Datenhoheit oder Datenlokalisierung „den globalen Datenfluss stören, die Kosten und Cybersicherheitsrisiken erhöhen, künstliche Intelligenz (KI) und Cloud-Dienste einschränken und die staatliche Kontrolle in einer Weise ausweiten würden, die die bürgerlichen Freiheiten untergraben und Zensur ermöglichen könnte“. Und weiter: Die US-Regierung dränge auf „eine selbstbewusstere internationale Datenpolitik“; die Diplomaten sollten „unnötig belastenden Vorschriften wie Vorschriften zur Datenlokalisierung entgegenwirken“.

Von Reuters befragte Experten bewerten den Schritt des U.S. State Departments das Zeichen dafür, dass die Trump-Regierung angesichts der Bemühungen einiger Länder, die Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger durch US-Techkonzerne einzuschränken, zu einem konfrontativeren Ansatz zurückkehrt. Insbesondere in Europa haben vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten Initiativen zur Datenhoheit an Dynamik gewonnen. In Brüssel und zahlreichen europäischen Hauptstädten gibt es angesichts der Dominanz US-amerikanischer Unternehmen auf dem Gebiet der KI zunehmend Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Überwachung. Um ihre Modelle zu betreiben, greifen Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Google und andere auf riesige Bestände an personenbezogenen Daten zurück, darunter auch von europäischen Bürgerinnen und Bürgern.

Die Regulierungsbemühungen wiederum könnten Washington dazu veranlassen, eine aggressivere Haltung einzunehmen, glaubt Bert Hubert, ein niederländischer Cloud-Computing-Experte und ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats der niederländischen Geheimdienste. „Während die vorherige US-Regierung versuchte, europäische Kunden für sich zu gewinnen, fordert die aktuelle Regierung von den Europäern, ihre eigenen Datenschutzbestimmungen zu ignorieren, die amerikanische Unternehmen behindern könnten“, sagte er gegenüber Reuters.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU regelt beispielsweise, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern verarbeitet werden dürfen und setzt strenge Anforderungen an Unternehmen, die diese Daten speichern und nutzen. So gibt es Beschränkungen für die Übermittlung von Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger ins Ausland. Wegen Verstößen wurden US-Technologie-Konzerne zum Teil mit hohen Geldstrafen belegt.

Die Depesche von US-Außenminister Rubio führt laut Reuters die DSGVO explizit als Beispiel für eine Regelung an, die „unnötig belastende Beschränkungen für die Datenverarbeitung und Anforderungen für den grenzüberschreitenden Datenfluss“ auferlegt. Das mit „Aktionsaufforderung“ überschriebene Kabel drängt demnach die US-Diplomaten, die Entwicklung von Vorschlägen zur Beschränkung grenzüberschreitender Datenströme zu verfolgen. Zudem liefert es Gesprächspunkte zur Förderung des im April 2022 von den Vereinigten Staaten, Mexiko, Kanada, Australien, Japan und anderen Staaten ins Leben gerufenen Global Cross-Border Privacy Rules Forums, einer Initiative zur Förderung des vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Austauschs personenbezogener Daten.

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Neu ist das Vorgehen Washingtons nicht. Das Schreiben Rubios ist die jüngste einer Reihe von Initiativen, die darauf abzielen, die europäische Regulierung des digitalen Bereichs zu vereiteln, und Ausdruck einer zunehmenden Konfrontation. Die US-Regierung fordert seit längerem Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die etwa die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple und Meta, Google oder Microsoft betreffen. Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der EU bezeichnete Washington wiederholt als Zensurinstrument.

Ende Dezember verhängte die US-Regierung Einreiseverbote für vier europäische Aktivisten gegen Online-Hassrede und den früheren EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton, der als Vordenker der EU-Digitalgesetze gilt. Anfang des Jahres gab es Meldungen, wonach die EU plant, den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) strenger durchzusetzen. Weiteres Konfliktpotenzial bietet ein Medienbericht aus der vergangenen Woche, wonach die US-Regierung ein Online-Portal vorbereitet, mit dem EU-Bürgerinnen und -Bürger Zugang zu Inhalten bekommen, die in ihren Heimatländern gesperrt sind. Hierzu zählen Beiträge, die als Hassrede oder Terrorpropaganda eingestuft wurden.


(akn)



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