Künstliche Intelligenz
Ausprobiert: Exoskelette von SuitX und und Comau erleichtern das Heben
In dem 1983 erschienenen Kinofilm „Aliens” waren Exoskelette noch Science-Fiction. Auf der Hannover Messe im Jahr 2026 begegneten uns hingegen bereits einige reale Anzüge, die das Heben erleichtern sollen. Wir haben uns drei Exemplare der Modelle von „SuitX by Ottobock“ und Comau umgeschnallt.
IX Back Volton
Das Modell „IX Back Volton“, das zum Preis von 9.900 Euro auf der Messe seine Premiere feierte, zog die meisten Blicke auf sich. Es unterstützt den Körper mit einem Motor beim Anheben, etwa bei Verladearbeiten am Flughafen. Laut dem Hersteller SuitX (einer Tochter des Prothetik-Experten Ottobock) führt das Prinzip zu weniger Ermüdung und bietet mehr Unterstützung beim Heben und Beugen. So kann man an langen Tagen mehr Pakete bewegen, bevor eine Pause benötigt wird. Im Gegenzug trägt man jedoch einen 5,7 Kilogramm schweren Anzug mit sich herum. Zumindest während unseres rund zwanzigminütigen Tests fiel uns das rund um den Körper verteilte Extragewicht kaum negativ auf.

Im aktiven Exoskelett „IX Back Volton“ von SuitX by Ottobock unterstützt ein Motor den Rücken beim Heben.
(Bild: Jan Philipp Wöbbeking / heise medien)
Die obere Hälfte setzt man sich wie einen Rucksack auf, um sie mit einem Klettverschluss an der Hüfte und mit Clips an der Brust zu befestigen. Zusätzlich liegen zwei gepolsterte und mit Bändern befestigte Elemente auf den Oberschenkeln, um bei Bewegungen den Weg der Kräfte abzustimmen. Im mittleren Kasten auf der Rückseite befindet sich der austauschbare Bosch-Standardakku (18-V-AMPShare). Er soll einen kompletten Arbeitstag von rund acht Stunden durchhalten. Während unseres Tests wurde der Motor nur aktiv, wenn die adaptive Steuerung eine typische Hebe- oder Beugebewegung erkannte, jedoch nicht beim Gehen oder wenn wir schnell in die Knie gingen und wieder aufstanden.
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Neue Steuer in Österreich: 2 Euro pro Paket aus dem Online-Handel
Zwei Euro pro in Österreich zugestellter Lieferung sollen Händler bald ans Finanzamt abführen. Ausgenommen sind Händler, die weniger als 100 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Das hat die österreichische Bundesregierung beschlossen. Klingt einfach, ist im Detail aber kompliziert. Die neue „Paketabgabe” soll 280 Millionen Euro einspielen und damit einen Teil der ebenfalls beschlossenen Halbierung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Lebensmittel finanzieren. Diese Maßnahme reißt ein Loch von 400 Millionen Euro ins Budget, das geschlossen werden soll.
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Ursprünglich plante Wien, unter dem Banner des Schutzes des stationären Handels seine Paketabgabe nur auf Pakete aus Drittstaaten einzuheben. Doch das wäre ein Zoll, und da der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) eine Zollunion ist, kann Österreich im Alleingang keine neuen Zölle verhängen. Also kommt die Paketabgabe nun auch für Pakete, die von innerhalb des EWR eintreffen – und das zusätzlich zu den auf EU-Ebene beschlossenen Tarifen.
Ab Juli werden im EWR bekanntlich drei Euro für jedes aus dem Ausland eintreffende Paket mit Warenwert bis 150 Euro fällig. Dazu soll ab November eine von allen EU-Staaten eingehobene Bearbeitungsgebühr treten. Dafür sind zwei Euro pro Paket im Gespräch. Sie ist nicht mit den wesentlich höheren Bearbeitungsgebühren der Beförderer und Zolldienstleister zu verwechseln.
Schwieriger Vollzug bei Drittstaaten
Ob die Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit gilt, nur für den EWR, oder nur für Umsätze in Österreich, und ob es nur um Umsatz mit Online-Handel, oder mit Handel an sich, oder um den Gesamtumsatz geht, ist undeutlich. Ebenso ist unsicher, wie Dritthändler, die über große Plattformen wie Amazon.com verkaufen, behandelt werden. Aber selbst, wenn nur inländische Online-Handelsumsätze einzelner Händler herangezogen werden, trifft die Paketabgabe keineswegs nur Großkonzerne wie Amazon und Temu.
Beispielsweise Otto Austria, Ikea samt Konkurrent XXXLutz, Mediamarkt und ironischerweise Supermarktketten mit Hauslieferung wären betroffen. Dabei sollen ja gerade Lebensmittel günstiger werden. Der Kärntner Händler Electronic4you muss ebenso zahlen, was im harten Preiskampf bei Elektronik besonders schmerzt. Der Handelsverband weist darauf hin, dass die Umsatzschwelle bei asiatischen Händlern kaum zu kontrollieren ist. In der Tat ist schwer vorstellbar, wie die österreichische Finanz effizient ermitteln wird, ob oder wie eine fernöstliche 176-671 AG mit einer 176-617 AG verbandelt ist.
Der Teufel steckt im Detail
Die Ankündigung lässt viele weitere Fragen offen. Darf der Händler die Paketabgabe separat ausweisen und direkt der Kundschaft weiterverrechnen? Oder muss er sie in den Warenpreis oder die Lieferspesen einpreisen und dann in der Regel 20 Prozent Umsatzsteuer aufschlagen? Aus den zwei Euro würden so für Konsumenten flugs 2,40 Euro pro Paket.
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Was genau ist „ein Paket”? Gelten mehrere gemeinsam zugestellte Schachteln oder Körbe als separate Lieferungen, selbst wenn sie vom selben Absender kommen? Das wäre ein Anreiz für zusätzliche Umverpackungen, etwa Einwickeln in ansonsten unnötige Plastikfolien. Was gilt für Blumenlieferungen zum Friedhof oder Restaurantbestellungen? Wird die Zustellung eines Ersatzgeräts unter Gewährleistung ebenfalls besteuert? Oder die Lieferung eines reparierten Geräts? Wie werden Fehlzustellungen oder verloren gegangene Pakete berücksichtigt?
Wo verläuft die Grenze zwischen steuerfreier „Abholung der Ware im Geschäft” und besteuerter „Hinterlegung eines Pakets in einer Filiale”? Wie verhält es sich bei Dauerschuldverhältnissen, etwa der regelmäßigen Lieferung von Druckertinte? Oder wenn eine Bestellung nur zum Teil erfüllt werden kann und später nachgeliefert wird? Dürfen verbundene Unternehmen einander Sachen paketabgabenfrei schicken und verrechnen? Für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften wird es wohl eine Ausnahme geben; aber ginge es beim weiland Ypsheft um das Druckwerk oder die Urzeitkrebse? Was ist mit einzelnen Periodika, sagen wir einer nachbestellten Ausgabe der c’t? Österreichs Legisten und Steuerfahnder haben sich um Arbeit nicht zu sorgen.
Firmenwägen, Plastik und Lebensmittel
Selbst wenn die Paketabgabe 280 Millionen Euro einspielt, bleibt eine Lücke von 120 Millionen Euro. Diese sollte eigentlich durch eine Steuer auf Plastikverpackungen geschlossen werden. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft nimmt Österreichs Regierung davon Abstand. Nach Darstellung der Lebensmittelhändler hätte die Plastiksteuer plus Verwaltungsaufwand mehr gekostet, als die Senkung der Umsatzsteuer bringt, Lebensmittel wären in Summe also teurer geworden.
Statt der Plastiksteuer möchte Österreichs Regierung nun Firmenwägen höher besteuern – wie genau, ist in Ausarbeitung. Dabei gilt sowieso eine seit 21 Jahren nicht angepasste „Angemessenheitsgrenze” von 40.000 Euro pro Neuwagen. Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine Anhebung dieser Grenze und argumentiert mit der Mobilitätswende. Mehr als 70 Prozent aller Neuzulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen entfallen in Österreich auf Unternehmen, und solche Kfz kosten in aller Regel deutlich mehr als 40.000 Euro.
Der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Lebensmittel soll von zehn auf 4,9 Prozent sinken. Das gilt für tierische Milch ohne Zusätze (also nicht für Kakaomilch et cetera), Joghurt, Butter, Hühnereier, Gemüse (frisch und gekühlt), frisches Steinobst sowie frische Äpfel, Birnen und Quitten, Brot und Gebäck (außer wenn Honig, Eier, Käse oder Früchte drin sind), ungefüllte Nudeln, Reis, Weizenmehl und -grieß sowie Speisesalz. In Bewirtungsbetrieben gilt auch bei Abgabe solcher Nahrungsmittel, beispielsweise einer frischen Birne oder eines Glases Milch, weiterhin der volle Steuersatz von zehn respektive zwanzig Prozent.
(ds)
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Drei Plattenspieler mit Bluetooth ab 240 Euro im Test
Wer Musik bewusst genießen möchte, bekommt mit Schallplatten das passende entschleunigende Medium. Vinyl-Alben machen sich schön im Regal und liefern ein haptisches Erlebnis, das kein digitales Medium simulieren kann. Für das analoge Vergnügen braucht es nur noch den richtigen Plattenspieler.
Mittlerweile gibt es eine überraschend große Auswahl an Neugeräten. Wir haben uns exemplarisch drei Einsteigermodelle zwischen 240 und 340 Euro und Bluetooth-Funktion herausgegriffen: den minimalistischen Pro-Ject E1 BT, den günstigen Vollautomaten Sony PS-LX3BT und den klassischen Teac TN-280BT. Neben den praktischen Eindrücken prüfen wir mithilfe umfangreicher Signaltests, ob die Geräte nur einfachen Ansprüchen genügen oder auch als Schnäppchen für ambitionierte Vinylhörer taugen. Einen guten allgemeinen Einstieg ins Vinyl-Hobby bietet unsere Plattenspieler-Beratung.
- Gute Plattenspieler für Einsteiger gibt es bereits ab 200 Euro.
- Dank Bluetooth kann man sie kabellos mit entsprechenden Lautsprechern und Kopfhörern verbinden.
- Den Sparzwang spürt man bei einigen Kandidaten jedoch mehr als bei anderen, und so manches Bluetooth-Problem nervt im Alltag.
Die drei Modelle lassen sich nicht nur per Cinch-Kabel, sondern auch via Bluetooth betreiben. Was auf den ersten Blick den analogen Ansatz von Vinyl relativiert, ergibt in vielen Haushalten inzwischen Sinn. Denn gesonderte Verstärker und eigene Boxen haben viele nicht mehr zu Hause stehen, für den Musikgenuss sind Bluetooth-Box und -Kopfhörer zuständig. Der Funkanschluss eignet sich allerdings nur dafür. Eine Verbindung mit PC oder Mac zur Digitalisierung von Schallplatten ist darüber nicht möglich. Alle drei Geräte haben integrierte Phonovorverstärker und geben ein entzerrtes Line-Signal aus. Unsere Tests zeigen aber auch: Der Komfortgewinn hat seinen Preis – und der liegt nicht nur im Klang.
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Chipfertigung: Das sind die Pläne des Weltmarktführers TSMC bis 2029
Der weltweit größte Chipauftragsfertiger TSMC zeigt einen aktuellen Fahrplan mit optimierten Fertigungsprozessen bis 2029. Neu dabei: A13, A12 und N2U. Bei allen drei handelt es sich um Ableger bestehender Fertigungsprozesse und keine grundlegend neuen Generationen.
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N2U ist eine weiter optimierte 2-Nanometer-Variante, die 2028 N2P ablösen soll. TSMC sieht sie für Chips ab der Smartphone-Klasse bis hin zu Serverablegern, die nicht die allerneueste Fertigungstechnik benötigen.
N2U soll verglichen mit N2P drei bis vier Prozent mehr Performance bringen oder alternativ die elektrische Leistungsaufnahme um acht bis zehn Prozent bei gleicher Geschwindigkeit senken. Die Transistordichte steigt minimal um zwei bis drei Prozent. Praktisch: Die Designregeln von N2P bleiben kompatibel, sodass Firmen ihre Chipdesigns mit minimalem Aufwand portieren können.

PPA-Werte (Performance, Power, Area) zu N2U verglichen mit N2P.
(Bild: Taiwan Semiconductor Manufacturing Co., Ltd.)
N2U wird eine günstigere Alternative zu A16 und A14. A16 ist ein N2-Ableger mit Backside Power Delivery, von TSMC Super Power Rail genannt. Dabei verläuft die Stromversorgung auf der Chipunterseite anstelle der Oberseite. Die Aufteilung von Daten- und Stromleitungen ermöglicht effizientere Verdrahtungen, was die benötigte Chipfläche senkt und die Effizienz steigert. Allerdings ist die Fertigung aufwendiger, weshalb die Super Power Rail primär bei Server-Hardware zum Einsatz kommen soll.
Auf A14 folgen A13 und A12
A14 fürs Jahr 2028 ist der echte N2-Nachfolger mit der zweiten Generation von Gate-All-Around-Transistoren, auch Nanosheets genannt. A14 ohne Super Power Rail hat auf dem Papier minimal bessere elektrische Eigenschaften als A16, eignet sich aber auch für günstigere Chips, etwa Smartphone-Prozessoren.
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TSMCs Roadmap bis 2029.
(Bild: Taiwan Semiconductor Manufacturing Co., Ltd.)
A12 ist schließlich wieder eine Variante mit Super Power Rail. Zu den konkreten Verbesserungen schweigt sich TSMC aus. Zur Größenordnung: Beim Wechsel von N2P auf A16 verspricht TSMC eine bis zu 20 Prozent höhere Effizienz.
A13 ist ein Zwischenschritt, ähnlich wie der verbesserte 7-nm-Prozess N6 oder die verbesserte 5-nm-Version N4: keine wirklich neuen Prozesse, aber kleine Sprünge rechtfertigen einen Wechsel. TSMC verspricht eine gut drei Prozent höhere Transistordichte und „ein paar“ verbesserte elektrische Eigenschaften. Eine echte neue Fertigungsgeneration nach A14 ist ab 2030 zu erwarten.
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