Connect with us

Künstliche Intelligenz

Chip-Lithografie: Huawei will Moore’s Law ablösen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Huawei bringt eine alternative Bewertungsmethode zur Skalierung von Siliziumchips ins Spiel: Anders als bisher die ständig feiner werdende Fertigungsdichte könne man die Signallaufzeiten innerhalb der Chips als Maßstab nehmen, schlug die Chefin von Huaweis Halbleitersparte HiSilicon, He Tingbo, am Wochenende auf dem International Symposium on Circuits and Systems (ISCAS) in Shanghai vor.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das von Huawei vorgeschlagene „Tau Scaling Law“ könne das jahrzehntealte „Moore’s Law“ ablösen. Letzteres besagt, dass sich die Chipkomplexität etwa alle zwei Jahre verdoppelt, primär durch immer feinere Fertigungsprozesse mit mehr Transistoren pro Quadratmillimeter Chipfläche. Beim Tau Scaling Law sollen verkürzte Signallaufzeiten das primäre Merkmal sein, anhand dessen die Leistung von Prozessoren, KI-Beschleunigern und anderen Chips zu gemessen wird.

Darauf aufbauend kündigte He das Herstellungsprinzip „LogicFolding“ an: gestapelte Logikchips. Gestapelt können Signale horizontal und vertikal fließen, was die Wege verkürzt. Reduzierte Widerstände in den einzelnen Ebenen sollen weiter helfen. Datenbewegungen kosten viel Energie; durch diesen Ansatz sinkt daher die elektrische Leistungsaufnahme. Zudem begünstigt er die Taktfrequenzen.

Die Versprechen sind groß: Bis 2031 will Huawei mit seinen Partnern zu den weltweit fortgeschrittensten Chipauftragsfertigern aufschließen. Konkret nennt Tingbo eine Transistordichte äquivalent zu 1,4-Nanometer-Prozessen wie Intels 14A und TSMCs A14, die ab 2028 serienreif sein sollen.

Huawei gibt mit diesem Fokus allerdings auch zu, die Konkurrenz in der klassischen Chip-Lithografie absehbar nicht einholen zu können. Das überrascht nicht, denn der niederländische Weltmarktführer für Systeme zur Chipbelichtung, ASML, darf seine modernsten Geräte nicht nach China verkaufen.

Mit älteren Systemen sitzen Huawei und Partner wie der chinesische Chipauftragsfertiger SMIC aktuell in der 7-Nanometer-Generation fest. Weitere Verbesserungen sind zwar möglich, reduzieren aber die Wirtschaftlichkeit. Die Firmen sind maßgeblich auf Mehrfachbelichtungen angewiesen, um die notwendigen Strukturen erreichen zu können. Jede zusätzliche Belichtung erhöht jedoch das Defektrisiko. Schon heute rentiert sich die Chipproduktion für SMIC & Co. nur über Subventionen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch mit gestapelten Chips dürfte Huawei die Konkurrenz kaum einholen können. Denn: Auch TSMC, Intel und Samsung wollen absehbar Logikchips stapeln. Mit Speicher geschieht das schon längst, etwa bei AMDs X3D-Prozessoren mit Extra-Cache. Ab 2028 will Nvidia mit TSMC GPUs stapeln.

Schon die heutige Bauweise mit mehreren Chiplets nebeneinander auf einem gemeinsamen Träger ist eine Folge der verlangsamenden Fortschritte in der Chipfertigung. So können Hersteller größere Chipkonstrukte bauen und einzelne Teile besser optimieren. Dieses Vorgehen ist auch bei Client-Prozessoren seit Jahren üblich. Intels Core Ultra 300 (Panther Lake) etwa besteht aus drei Logikchiplets.


Nahaufnahme eines nackten Intel-Prozessors

Nahaufnahme eines nackten Intel-Prozessors

Intels Panther Lake ist ein Beispiel für ein aufgeteilten Prozessor. CPU-Kerne, GPU und I/O-Schnittstellen befinden sich in unterschiedlichen Chiplets. Zwei Chiplets an den Ecken sind unbelichtet und dienen nur zur Stabilisierung.

(Bild: Christian Hirsch / heise medien)

Ein Unterschied liegt im Anwendungsfeld: Huawei will zeitnah selbst Prozessoren in Smartphones stapeln. Schon in diesem Herbst soll ein solcher Kirin-Prozessor für Mobilgeräte erscheinen. Konkurrenten außerhalb von China sehen so ein Vorgehen erst mal nur bei Server-Hardware vor, da Stapeltechnik teuer und komplex ist. Die Kühlung etwa stellt ein Hindernis dar, das in kompakten Geräten wie Smartphones besonders schwer zu lösen ist.

Huawei muss derweil auch beim Stapeln Nachteile ausbügeln: ASML-Systeme können die Silizium-Wafer, auf denen die Chips belichtet werden, auf unter einen Nanometer genau ausrichten. Anders als bei den fiktiven Prozessnamen entspricht das einem echten Wert. Die Systeme weisen also eine Ausrichtungsgenauigkeit von wenigen Atomen auf. Chinesische Anbieter hinken hier hinterher.


(mma)



Source link

Künstliche Intelligenz

Apple klagt gegen OpenAI wegen Abwerbung


Apple wirft dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und zwei ehemaligen Mitarbeitern in einer Klage Diebstahl von Firmengeheimnissen vor. Einer der beiden ist Tang Tan, ein ehemaliger ranghoher Apple-Designer, der heute Hardware-Chef von OpenAI ist. In dieser Funktion spielt er eine zentrale Rolle bei der Arbeit an einem neuartigen Gerät, das die ChatGPT-Firma auf die Nutzung mit Künstlicher Intelligenz ausrichten will.

Weiterlesen nach der Anzeige

OpenAI verpflichtete dafür auch Jony Ive, den langjährigen Design-Primus von Apple, der unter anderem maßgeblich die Form von iPhones und MacBooks prägte. Das dürfte der ChatGPT-Firma geholfen haben, attraktiver für andere Apple-Beschäftigte zu werden. Tang Tan war der ranghöchste Überläufer. Er arbeitete mehr als 20 Jahre bei Apple und verantwortete vor seinem Wechsel das Design des iPhones und der Apple Watch.

Der Klage zufolge kam Apple nach Ermittlungen zu dem Schluss, dass Tan vertrauliche Informationen des iPhone-Konzerns zum Nutzen von OpenAI missbraucht habe. Unter anderem habe er Apple-Mitarbeiter aufgefordert, zu Job-Interviews für Arbeitsplätze bei OpenAI Bauteile des Konzerns mitzubringen. Apple sieht das als Teil einer „Strategie“ von OpenAI, um an vertrauliche Informationen des Unternehmens zu kommen.

Der andere verklagte Ex-Mitarbeiter von Apple soll dem Konzern zufolge über einen mitgenommenen Computer bereits als OpenAI-Beschäftigter auf vertrauliche Daten seines früheren Arbeitgebers zugegriffen haben. Von OpenAI gab es zunächst keine Reaktion auf die Vorwürfe.

Apple und OpenAI sind seit mehreren Jahren Partner bei der Nutzung künstlicher Intelligenz auf iPhones und anderen Geräten des Konzerns. Apple-Kunden können allgemeine Anfragen, die die hauseigene Sprachassistentin Siri nicht beantworten kann, an ChatGPT weiterreichen lassen. Medienberichten zufolge erwog OpenAI vor einigen Monaten eine Klage gegen Apple mit dem Vorwurf des Vertragsbruchs, weil diese Partnerschaft sich schlechter entwickelt habe als von der KI-Firma erwartet.

Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch


(nie)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

iX-Workshop: Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren


KI-gestützte Tools wie Microsoft 365 Copilot bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung. Als IT-Fachleute stehen Sie vor der Herausforderung, diese Technologien sicher und effizient zu implementieren und zu verwalten.

Weiterlesen nach der Anzeige

In diesem Workshop Microsoft 365 Copilot für IT-Administratoren erhalten Sie eine Einführung in die grundlegenden Konzepte und die Architektur von Microsoft 365 Copilot und lernen die Anforderungen und die Lizenzierung sowie die Updatekanäle und Netzwerkanforderungen kennen. Darüber hinaus behandelt der Workshop die administrative Integration und Konfiguration von Microsoft 365 Copilot, einschließlich Einstellungen, Anbindung an Microsoft 365 Services, technische Vorbereitung von Exchange, OneDrive, SharePoint und Teams sowie das Zusammenspiel mit Entra ID. Neben allgemeinen administrativen Empfehlungen spielen Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine zentrale Rolle.

Der Workshop bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis. Neben theoretischen Konzepten erhalten Sie praktische Übungen, um das Gelernte in realen Szenarien anzuwenden, Probleme zu lösen und Best Practices kennenzulernen.

Juli
24.07.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
September
15.09.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 18. Aug. 2026
November
17.11.2026
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr
10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 20. Okt. 2026

Sie profitieren von der Erfahrung Ihres Trainers Aaron Siller, der Unternehmen regelmäßig bei der Einführung und Absicherung moderner Microsoft-Cloud-Umgebungen begleitet.

Weiterlesen nach der Anzeige

In der kleinen Workshopgruppe mit maximal 12 Teilnehmenden können Sie eigene Fragestellungen einbringen, sich mit anderen IT-Verantwortlichen austauschen und direktes Feedback vom Trainer erhalten. So nehmen Sie nicht nur neues Wissen, sondern auch konkrete Lösungen und Best Practices für Ihre eigene Microsoft-365-Umgebung mit.

Der Workshop richtet sich an IT-Administratoren und Microsoft-365-Verantwortliche, die Copilot in ihrem Unternehmen einführen, konfigurieren und sicher betreiben möchten.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte


(ilk)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Kommentar: Das BSI darf nicht zum Zero-Day-Hoflieferanten des BND werden


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der in dieser Woche vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegte Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verpflichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) künftig, ihm bekannte Zero-Day-Schwachstellen an den Bundesnachrichtendienst weiterzugeben. Und das noch bevor überhaupt ein Patch existiert. Was hier als nachrichtendienstliche Notwendigkeit verkauft wird, bedeutet in der Sache die Preisgabe einer über Jahre mühsam erarbeiteten Vertrauensbasis zwischen Staat und IT-Sicherheits-Community und markiert einen Bruch mit dem eigentlichen Auftrag der Behörde.

Weiterlesen nach der Anzeige


Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

Ein Kommentar von Dennis-Kenji Kipker

(Bild: 

CII

)

Dennis-Kenji Kipker ist wissenschaftlicher Direktor und Gründer des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main und Professor für IT-Sicherheitsrecht.

Wer den Referentenentwurf liest, erkennt schnell, dass es hier lange nicht mehr nur um einzelne Kompetenzverschiebungen geht, sondern um einen grundlegenden Kurswechsel in der digitalen nationalen Sicherheitspolitik. Auf rund 700 Seiten zeichnet sich eine zunehmend aktive Sicherheitsarchitektur ab, in der das Misstrauen im digitalen Raum vom Ausnahmefall zum Regelfall wird.

Die Nachrichtendienste dürfen immer früher im Gefahrenvorfeld tätig werden, der grundrechtliche Kernbereichsschutz wird eingeschränkt und selbst unbeteiligte Dritte können zunehmend in digitale staatliche Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Dass ausgerechnet in diesem Entwurf auch eine Kooperationspflicht des BSI gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND) verankert wird, fügt sich nahtlos in dieses neue Bild.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass inländische öffentliche Stellen dem BND Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln dürfen, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erforderlichkeit zur nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung vorliegen. Für das BSI wird sogar ausdrücklich eine Verpflichtung statuiert. Wer sich ernsthaft mit Cybersicherheit befasst, traut seinen eigenen Augen kaum. Die Begründung des Entwurfs macht einige Hundert Seiten später nämlich deutlich, worum es dem BMI eigentlich geht. Gerade bei Zero-Day-Schwachstellen soll die Zeit zwischen interner Bearbeitung, Meldung an die Hersteller, Behebung des Softwarefehlers und finaler Installation eines Patches künftig genutzt werden, um solche Lücken für nachrichtendienstliche Zwecke auszunutzen – im Entwurf nur lapidar als „in Wert bringen“ bezeichnet.

Das führt die nationale Cybersicherheitsarchitektur Deutschlands in Zukunft ad absurdum. Denn das BSI ist eine Behörde, deren gesetzlicher Auftrag im ersten Paragrafen des BSI-Gesetzes „als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene“ definiert wird. Und die soll jetzt dazu verpflichtet werden, Informationen über Schwachstellen weiterzugeben, deren rasche Schließung eigentlich ihre Kernaufgabe wäre.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wenn das BMI nun glaubt, dieser fatale Konstruktionsfehler bliebe folgenlos, irrt es. Sicherheitsforschende und Betreiber kritischer Infrastrukturen und nicht zuletzt NIS2-Betroffene werden sich künftig zweimal überlegen, ob sie entdeckte Schwachstellen noch mit dem BSI teilen. Zumindest solange unklar bleibt, ob eine gemeldete Lücke möglichst zügig geschlossen oder vielmehr geteilt und für nachrichtendienstliche Operationen offengehalten wird. Genau jenes Vertrauen, das die Behörde in den vergangenen Jahren mühsam als neutrale Ansprechpartnerin der IT-Sicherheits-Community aufgebaut hat, steht damit auf dem Spiel – und mit ihm die Bereitschaft, überhaupt noch freiwillig zu kooperieren.

Mittel- und langfristig drohen dadurch mehr offene Flanken in der digitalen Infrastruktur, gerade in einer Zeit, in der ohnehin schon außenpolitische Spannungen und hybride Bedrohungen zunehmen. Der Gesetzgeber handelt sich so ein zusätzliches digitales Sicherheitsrisiko ein.

Bemerkenswert ist auch: Der Entwurf nimmt weitreichende Eingriffe vor, obwohl bislang nicht belegt ist, dass offensive Cyberfähigkeiten tatsächlich einen Sicherheitsgewinn erzeugen, der die entstehenden Risiken rechtfertigt. Stattdessen wird mit dem allgemeinen Verweis auf die Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung gearbeitet. Handfeste Evidenz darüber, wie oft solche Zero-Day-Informationen tatsächlich zu belastbaren Erkenntnissen führen, ob man überhaupt in der kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Schwachstelle und Ausrollen eines Patches sinnvoll tätig werden kann und wie viele zusätzliche Angriffsflächen durch die verzögerte Schließung entstehen – all das bleibt in der Begründung auffällig dünn.

Ein Gesetzentwurf, der derart tief in unsere nationale Cybersicherheitsarchitektur eingreift, sollte diese fachliche Abwägung nicht der politischen Debatte überlassen. Das muss von Anfang an mit belastbaren Zahlen und Nachweisen unterlegt werden.

Die Reform wäre eine gute und überfällige Gelegenheit gewesen, um die rechtlich diffuse Stellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, kurz ZITiS, jenseits eines bloßen Errichtungsbeschlusses auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen. Doch stattdessen konzentriert man sich auf die falschen Baustellen. Gleichzeitig werden die nachrichtendienstlichen Kontrollmechanismen zunehmend aufgeweicht und in einer Weise zentralisiert, die kaum noch Transparenz über das Vorgehen zulässt.

Was lange währt, wird manchmal eben auch schlecht. Das trifft auf kaum ein Gesetzesvorhaben so sehr zu wie auf diesen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Wer das BSI zur Zulieferin einer offensiven Nachrichtendienstpraxis macht, beraubt die Behörde ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber der Sicherheits-Community und demoliert ihre Funktion als vertrauenswürdige Mittlerin zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Der Gesetzgeber sollte diesen massiven Konstruktionsfehler unbedingt noch im weiteren parlamentarischen Verfahren korrigieren, bevor daraus ein dauerhafter Rückschritt für die Cybersicherheit und digitale Souveränität Deutschlands wird.


(axk)



Source link

Weiterlesen

Beliebt